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falsche Anschrift, Versäumnisurteil

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Johannes Schmidt

unread,
Sep 23, 2010, 4:28:19 PM9/23/10
to
Hallo,

ich habe bei einer klage gegen einen säumigen Kunden versehentlich
eine alte Anschrift des Beklagten angegeben, mir war die richtige
Anschrift aber bekannt, ich weiß selbst nicht mehr, wie ds passieren
konnte.

Jetzt habe ich ein vorläufig vollstreckbares Versäumnisurteil erhalten
und dabei ist mir die Sache mit der Adresse aufgefallen.

Was kann ich nun tun, da ja (offenbar) weder Klage noch Urteil
ordnungsgemäß zugestellt wurden. Kann ich das Gericht unter Nennung
der richtigen Anschrift die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
beantragen? Oder die Aufhebung des VA und Neuzustellung der Klage?

Vielen Dank für Hilfe.

Johannes Schmidt

unread,
Sep 23, 2010, 4:30:41 PM9/23/10
to
Oder kann ich selbst das Urteil an die richtige Anschrift zustellen,
womit es ja als Zugestellt gilt und dan die Eispruchsfrist einsetzt?

Maríno Kalenko

unread,
Sep 24, 2010, 6:00:52 AM9/24/10
to
"Johannes Schmidt" <helen...@live.de> schrieb

> Jetzt habe ich ein vorläufig vollstreckbares Versäumnisurteil erhalten
> und dabei ist mir die Sache mit der Adresse aufgefallen.
>
> Was kann ich nun tun, da ja (offenbar) weder Klage noch Urteil
> ordnungsgemäß zugestellt wurden.

?

> Kann ich das Gericht unter Nennung
> der richtigen Anschrift die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
> beantragen? Oder die Aufhebung des VA und Neuzustellung der Klage?

Ich rate generell vom Gang zum Anwalt ab. Selbst ist der Mann.


Wolf Stringhammer

unread,
Sep 24, 2010, 8:17:18 AM9/24/10
to

"Maríno Kalenko" schrieb:

>> Kann ich das Gericht unter Nennung
>> der richtigen Anschrift die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
>> beantragen? Oder die Aufhebung des VA und Neuzustellung der Klage?
>
> Ich rate generell vom Gang zum Anwalt ab. Selbst ist der Mann.

Richtig. In diesem einfachen Fall wird der Rechtspfleger einen guten
(kostenlosen) Rat geben können. Man kann auch einfach an's Gericht
schreiben und die Antwort abwarten. Dass man aus einem solchen
Titel besser nicht vollstreckt, wird man sich auch ohne RA-Konsul-
tierung denken können.

W.

Artur Kawa

unread,
Sep 24, 2010, 8:44:00 AM9/24/10
to
"Johannes Schmidt" <helen...@live.de> schrieb ...

> Oder kann ich selbst das Urteil an die richtige Anschrift zustellen,
> womit es ja als Zugestellt gilt und dan die Eispruchsfrist einsetzt?

Gute Idee!

Das nächste Mal klagst Du dann einfach gegen den
Weihnachtsmann und stellst das Versäumnisurteil dem
tatsächlichen Schuldner zu. Dann vollstreckst du.

Artur

Maríno Kalenko

unread,
Sep 24, 2010, 8:46:25 AM9/24/10
to
"Wolf Stringhammer" schrieb

>> Ich rate generell vom Gang zum Anwalt ab. Selbst ist der Mann.
>
> Richtig. In diesem einfachen Fall

Möglich. Verstanden hab ich ihn aber trotzdem nicht. VU ohne Zustellung der
Klageschrift an die gegnerische Prozesspartei. Na gut.

> wird der Rechtspfleger einen guten
> (kostenlosen) Rat geben können.

Dass es darum geht, billig Rechtsrat abzugreifen, war mir schon klar.

> Man kann auch einfach an's Gericht
> schreiben und die Antwort abwarten. Dass man aus einem solchen
> Titel besser nicht vollstreckt, wird man sich auch ohne RA-Konsul-
> tierung denken können.

Sag ich ja. Selbst ist der Mann. Wer sich schon im Vorfeld einen Anwalt
nimmt, ist feige.


Lars Friedrich

unread,
Sep 24, 2010, 8:35:58 AM9/24/10
to
Am 23.09.2010 22:28, schrieb Johannes Schmidt:
> Was kann ich nun tun, da ja (offenbar) weder Klage noch Urteil
> ordnungsgemäß zugestellt wurden. Kann ich das Gericht unter Nennung
> der richtigen Anschrift die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
> beantragen?

Eigentlich nicht. Den Antrag kann nur die Partei stellen, die verhindert
gewesen ist. Insbesondere trägt derjenige, der den Antrag stellt auch
die Kosten der Wiedereinsetzung.

Des Weiteren ist mir nicht klar, wie die Klage nicht ordnungsgemäß
zugestellt worden sein kann. Die wird ja nicht vom Zeitungsjungen vor
die Haustür geworfen. Wenn also die ordnungsgemäße Zustellung
dokumentiert ist, wo siehst du da ein Problem? Oder vermutest du, dass
der Justizbedienstete eine rechtswidrige Zustellung vorgenommen hat?

Grüße,
Lars Friedrich

Johannes Schmidt

unread,
Sep 24, 2010, 9:47:46 AM9/24/10
to
On 24 Sep., 12:00, Maríno Kalenko <marino.kale...@arcor.de> wrote:
> "Johannes Schmidt" <helene1...@live.de> schrieb

Genau so ist es, ich habe genug Geld an unfähige und geldgierige
Anwälte verschwendet und mache meine Verfahren seit Jahren erfolgreich
selbst. Dass dabei ein Fehler wie dieser passieren kann ist nicht
schlimm, die von mir früher beauftragten Anwälte haben Fehler gemacht,
die richtig teuer waren.

Johannes Schmidt

unread,
Sep 24, 2010, 9:50:23 AM9/24/10
to
On 24 Sep., 14:35, Lars Friedrich <sofortloesch...@nurfuerspam.de>
wrote:

Das frage ich mich auch, fest steht, dass diese Anschrift schon lange
nicht mehr gültig ist und mir aus dem Schriftwechsel eine andere
Anschrift bekannt ist.

Johannes Schmidt

unread,
Sep 24, 2010, 9:52:19 AM9/24/10
to
> > Oder kann ich selbst das Urteil an die richtige Anschrift zustellen,
> > womit es ja als Zugestellt gilt und dan die Eispruchsfrist einsetzt?
>
> Gute Idee!
>
> Das nächste Mal klagst Du dann einfach gegen den
> Weihnachtsmann und stellst das Versäumnisurteil dem
> tatsächlichen Schuldner zu. Dann vollstreckst du.

Gegen das VU ist ja ab Zustellung Einspruch binnen 2 Wochen möglich.

Wolf Stringhammer

unread,
Sep 24, 2010, 10:35:37 AM9/24/10
to

"Johannes Schmidt" schrieb:

>> Das nächste Mal klagst Du dann einfach gegen den
>> Weihnachtsmann und stellst das Versäumnisurteil dem
>> tatsächlichen Schuldner zu. Dann vollstreckst du.

> Gegen das VU ist ja ab Zustellung Einspruch binnen
> 2 Wochen möglich.

Was gegen die Vollstreckung nicht wirklich hilft!

W.

Kurt Guenter

unread,
Sep 24, 2010, 3:48:55 PM9/24/10
to
Johannes Schmidt <helen...@live.de> schrieb:

>die von mir früher beauftragten Anwälte haben Fehler gemacht,
>die richtig teuer waren.

Anwälte sind gegen Fehler versichert. Du auch?

Johannes Schmidt

unread,
Sep 24, 2010, 8:18:35 PM9/24/10
to
On 24 Sep., 21:48, Kurt Guenter <nomail@invalid> wrote:
> Johannes Schmidt <helene1...@live.de> schrieb:

>
> >die von mir früher beauftragten Anwälte haben Fehler gemacht,
> >die richtig teuer waren.
>
> Anwälte sind gegen Fehler versichert. Du auch?

Nein, aber ich bin bereit, die Konsequenzen meiner Fehler selbst zu
tragen.

Thomas Hochstein

unread,
Sep 25, 2010, 4:15:15 AM9/25/10
to
Lars Friedrich schrieb:

> Des Weiteren ist mir nicht klar, wie die Klage nicht ordnungsgemäß
> zugestellt worden sein kann.

Nun ja, das ist doch einfach:

Der Beklagte wohnte mal in A. Da hängt vielleicht auch noch sein Name
am Briefkasten. Er wohnt jetzt in B und der Kläger weiß das. Der
Kläger läßt die Klage nach A zustellen. Der Zusteller begibt sich
dorthin, klingelt, trifft niemanden an und hinterlegt die Klage im
Briefkasten - aber einer Wohnung, die gar nicht mehr die des Beklagten
ist.

> Die wird ja nicht vom Zeitungsjungen vor
> die Haustür geworfen. Wenn also die ordnungsgemäße Zustellung
> dokumentiert ist, wo siehst du da ein Problem?

Dass die Zustellung eben nicht an den Beklagten erfolgte.

> Oder vermutest du, dass
> der Justizbedienstete eine rechtswidrige Zustellung vorgenommen hat?

Zum einen erfolgen Zustellungen durch die Post und private
Zustellunternehmen, zum anderen ist die Zustellung durchaus
rechtmäßig, nur eben an die falsche Person oder den falschen Ort, und
damit nicht gegen den Beklagten wirksam.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Thomas Hochstein

unread,
Sep 25, 2010, 4:15:16 AM9/25/10
to
Johannes Schmidt schrieb:

> ich habe bei einer klage gegen einen säumigen Kunden versehentlich
> eine alte Anschrift des Beklagten angegeben, mir war die richtige
> Anschrift aber bekannt, ich weiß selbst nicht mehr, wie ds passieren
> konnte.

Das ist schlecht.

Ein böser Mensch könnte vermuten, daß dieser Lapsus absichtlich zum
Zwecke des Prozessbetrugs geschah ...

> Jetzt habe ich ein vorläufig vollstreckbares Versäumnisurteil erhalten
> und dabei ist mir die Sache mit der Adresse aufgefallen.

Dann solltest Du das dem Gericht mitteilen, damit die Zustellung der
Klageschrift erneut an die richtige Anschrift erfolgen kann.

Stefan Schmitz

unread,
Sep 25, 2010, 11:20:36 AM9/25/10
to
On 23 Sep., 22:28, Johannes Schmidt <helene1...@live.de> wrote:

> Was kann ich nun tun, da ja (offenbar) weder Klage noch Urteil
> ordnungsgemäß zugestellt wurden.

Ich würde erst mal feststellen, ob das überhaupt so ist.
Könnte doch sein, dass dennoch an der neuen Anschrift zugestellt wurde.

Johannes Schmidt

unread,
Sep 25, 2010, 4:20:11 PM9/25/10
to

Ich habe jetzt nochmal allews geprüft und festgestellt, dass ich in
der Klage tatsächlich die richtige Anschrift verwendet habe. Jetzt
frage ich mich, was das Gericht dazu veranlasst hat, in seinem VU eine
andere, als von mir benannte Anschrift zu verwenden.

Ich habe gerade ans Gericht geschrieben um das zu klären. Merkwürdige
Sache.

Vielen Dank Euch allen

Claus Färber

unread,
Sep 26, 2010, 6:26:54 AM9/26/10
to
On 2010-09-24 14:35:58 +0200, Lars Friedrich said:
> Des Weiteren ist mir nicht klar, wie die Klage nicht ordnungsgemäß
> zugestellt worden sein kann. Die wird ja nicht vom Zeitungsjungen vor
> die Haustür geworfen. Wenn also die ordnungsgemäße Zustellung
> dokumentiert ist, wo siehst du da ein Problem? Oder vermutest du, dass
> der Justizbedienstete eine rechtswidrige Zustellung vorgenommen hat?

Das Vertrauen in Postzusstellungsurkunden ist höher als die
tatsächliche Handhabung verdient. Es gibt keinen Grund, zu glauben,
dass PZUs sorgfältiger behandelt würden als Einwurf-Einschreiben.

Spontan fallen mir zwei Gegebenheiten ein:

* Bei der Bewohnerin eines Studentenwohnheim klingelt es. Bis sie an
der Tür ist, ist dort niemand mehr, stattdessen findet sich ein
Schriftstück, das laut PZU-Aufkleber per persönlicher Übergabe an eine
ihr unbekannte Person zugestellt wurde.

* Schreiben, die per PZU "zugestellt" wurden, aber im Treppenhaus
rumlagen. (Möglich, dass der Postbote es dort hingelegt hat; möglich,
dass es im falschen Briefkasten gelandet ist und von dessen Inhaber im
Treppenhaus abgelegt wurde.)

Der erste Fall ist ganz klar, der zweite möglicherweise eine
Falschbeurkundung im Amt.

Claus

Lars Friedrich

unread,
Sep 26, 2010, 6:48:39 AM9/26/10
to
Am 26.09.2010 12:26, schrieb Claus Färber:
> Das Vertrauen in Postzusstellungsurkunden ist höher als die tatsächliche
> Handhabung verdient. Es gibt keinen Grund, zu glauben, dass PZUs
> sorgfältiger behandelt würden als Einwurf-Einschreiben.

Ja, aber warum sollte das mein Problem als Kläger sein? Was ist dann die
nächste Stufe? Das ich, wenn ich Recht bekomme, für den Unterlegenen
Berufung einlege, für den Fall dass sich das Gericht zu meinen Gunsten
geirrt hat?

Grüße,
Lars Friedrich

Heiko Nock

unread,
Sep 25, 2010, 8:03:35 AM9/25/10
to
Wolf Stringhammer wrote:

>>> Kann ich das Gericht unter Nennung der richtigen Anschrift die
>>> Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen? Oder die
>>> Aufhebung des VA und Neuzustellung der Klage?
>> Ich rate generell vom Gang zum Anwalt ab. Selbst ist der Mann.
> Richtig. In diesem einfachen Fall wird der Rechtspfleger einen guten
> (kostenlosen) Rat geben können. Man kann auch einfach an's Gericht
> schreiben und die Antwort abwarten.

Das ist bei einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Super-Idee
(tm), da eine Frist läuft, innerhalb der man nicht nur die
Wiedereinsetzung beantragen, sondern auch die verfristete Handlung
ordnungsgemäß vornehmen muss. Aber auch bei einem nur befristet
möglichen Einspruch gegen ein erstes Versäumnisurteil, der hier wohl
eher gemeint ist, kann man mit der Einstellung viel Spaß haben.

--
'Wenn wir die Menschen behandeln wie sie sind, so machen wir sie
schlechter. Wenn wir sie behandeln wie sie sein sollten, so machen
wir sie zu dem, was sie werden können.'
-- Johann Wolfgang von Goethe

Wolf Stringhammer

unread,
Sep 26, 2010, 3:16:51 PM9/26/10
to

"Heiko Nock" schrieb:

> Das ist bei einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Super-Idee
> (tm), da eine Frist läuft, innerhalb der man nicht nur die
> Wiedereinsetzung beantragen, sondern auch die verfristete Handlung
> ordnungsgemäß vornehmen muss. Aber auch bei einem nur befristet
> möglichen Einspruch gegen ein erstes Versäumnisurteil, der hier wohl
> eher gemeint ist, kann man mit der Einstellung viel Spaß haben.

Du musst uns jetzt noch erklären, wieso der Kläger Einspruch
einlegen soll. W.

Andreas Barth

unread,
Sep 26, 2010, 5:09:28 PM9/26/10
to
Claus Färber wrote:
> * Bei der Bewohnerin eines Studentenwohnheim klingelt es. Bis sie an
> der Tür ist, ist dort niemand mehr, stattdessen findet sich ein
> Schriftstück, das laut PZU-Aufkleber per persönlicher Übergabe an eine
> ihr unbekannte Person zugestellt wurde.

Wenn man das Schriftstück direkt zum Staatsanwalt überstellt, zusammen
mit einer schriftlichen Version des Vorgangs, dann hat das hoffentlich
Konsequenzen?

Viele Grüße,
Andi

Heiko Nock

unread,
Sep 27, 2010, 1:45:12 PM9/27/10
to
Wolf Stringhammer wrote:

Ich habe nicht behauptet, dass er Einspruch einlegen soll. Ich bezog
mich nur auf deine Antwort auf die generelle Aussage im Vorposting. Im
Ausgangsfall mag das ein vertretbarer Rat sein, aber nicht für
jemanden, der generell auf die Einschaltung eines Rechtsanwalts
verzichtet.

--
"Die alte Verkehrsregel nämlich 'Wenn die Kutscher besoffen sind, laufen
die Pferde am besten' (vgl. Simrock, Nr.7861a), kann heute rechtlich
nicht mehr uneingeschränkt Gültigkeit beanspruchen."
-- AG Köln, Urteil vom 12. Oktober 1984 (NJW 1986, 1266)

Wolf Stringhammer

unread,
Sep 28, 2010, 3:53:29 PM9/28/10
to
"Heiko Nock" schrieb:

> Im Ausgangsfall mag das ein vertretbarer Rat sein

Eben - auf nichts anderes wollte ich mich beziehen. Der Rechtspfleger
gibt auch keinen juristischen Rat, sondern sagt nur, was man im kon-
kreten Fall tun kann. Und das weiß er nicht selten sogar besser, als
der Rechtsanwalt.

W.

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