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Hausrecht vs. Strafrecht (aka. Fahrradschloss zerstoert wegen Falschparkens)

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Ben Schulz

unread,
Mar 12, 2009, 12:18:08 PM3/12/09
to
Hallo Newsgroup

Ich hab ein kleines Problem mit dem Grundstueckseigentuemers meines
Arbeitgebers bzw dem Hausmeister da. Leider ist mein Rechtshalbwissen
nun ausgeschoepft aber bevor ich zum Anwalt oder zur Polizei geh
wuerde ich gerne Wissen ob ich wirklich Recht habe.

Weil ich einen Defekt an meinem Fahrrad hatte habe ich mein Fahrrad
ausserhalb der dafuer vorgesehenen Plaetze abgestellt, das Hinterrad
ausgebaut und an einen Zaun gestellt. In der Hausordnung steht ich
darf das nicht und auf dieser Grundlage "entwertete" der Hausmeister
ohne Frist ohne Mahnung oder aehnliches fix mein 120Euro Schloss. Ein
Vorgehen was ich extrem rabiat und vor allem fragwuerdig finde. Ich
habe etwas im KFZ Recht gefahndet und ein bisschen was zusammen
getragen aber leider alles ohne AZ und Paragraphen.

1. Verhaeltnissmaessigkeit: Ist hier nicht gegeben, da mein Fahrrad zu
keinem Zeitpunkt im Weg stand, oder eine anderweitige Gefahr
darstellte.
2. Warnung: Ich hatte keine Frist erhalten mein Rad weg zu schaffen
bzw wusste ich gar nicht dass der Standort dort sofortiges abschneiden
zu Folge hatte (tatsaechlich stehe ich wegen der schlechten
Radstaender haeufiger - ohne Beschwerde, Zettel o.ae)
3. Schadenminimierung: Der Schaden haette durch einen einfachen Zettel
oder einer Nachfrage bei meiner Firma verhindert werden koennen.

Wie gesagt: Der Eigentuemer wiegt sich im Recht und weisst mir eine
100%ige Schuld zu, bzw weigert den Schaden zu ersetzen. Bevor ich nun
zur Polizei gehe und ne Anzeige mache wuerde ich gerne wissen wer nun
Recht hat. Vielleicht gibt es auch ein bisschen Paragraphen Munition
auf die ich mich berufen kann.

Danke euch schonmal
Ben

Ursula Hellwig

unread,
Mar 12, 2009, 12:32:22 PM3/12/09
to

"Ben Schulz" schrieb:

> ausgebaut und an einen Zaun gestellt. In der Hausordnung steht ich
> darf das nicht und auf dieser Grundlage "entwertete" der Hausmeister

Wenn Du eine Auskunft willst, solltest Du wenigstens Dein Problem
ordentlich formulieren. Was soll "entwertete mein Schloss" heißen?
Und was von den Aktionen war nötig, wie lange stand das so rum.....

> ohne Frist ohne Mahnung oder aehnliches fix mein 120Euro Schloss

Ursel

Ben Schulz

unread,
Mar 12, 2009, 12:39:07 PM3/12/09
to
On Mar 12, 5:32 pm, "Ursula Hellwig" <Ursula.Hell...@invalid.invalid>
wrote:

> "Ben Schulz" schrieb:
>
> > ausgebaut und an einen Zaun gestellt. In der Hausordnung steht ich
> > darf das nicht und auf dieser Grundlage "entwertete" der Hausmeister
>

Entwertet bedeutet er hat es unbrauchbar gemacht bzw mit einer Flex
zerschnitten.

> Wenn Du eine Auskunft willst, solltest Du wenigstens Dein Problem
> ordentlich formulieren. Was soll "entwertete mein Schloss" heißen?
> Und was von den Aktionen war nötig, wie lange stand das so rum.....
>

Ich bin 7:30Uhr auf Arbeit erschienen. 9:15Uhr war das Schloss
zerstoert. Also ca 1,5h.

Ben

Lars Friedrich

unread,
Mar 12, 2009, 1:45:59 PM3/12/09
to
Ben Schulz schrieb:

> Wie gesagt: Der Eigentuemer wiegt sich im Recht und weisst mir eine
> 100%ige Schuld zu, bzw weigert den Schaden zu ersetzen. Bevor ich nun
> zur Polizei gehe und ne Anzeige mache wuerde ich gerne wissen wer nun
> Recht hat.

Alle relevanten Anspruchsgrundlagen verlangen rechtswidriges Verhalten.
So wie man einen Einbrecher erschlagen darf, darf man aber auch ein
Fahrrad von seinem Grundstück entfernen.

Deine "Argumente" sind leider allesamt irrelevant.

1) Die Besitzstörung erfordert keine Verhältnismässigkeit vor der
Selbsthilfe, sondern höchstens die Selbsthilfe selbst. Das heisst, es
wäre unverhältnismässig, dass Fahrrad in die Schrottpresse zu werfen, da
man damit die Notwendigkeit für das Aufheben der Besitzstörung
überschreitet. Die rechtswidrige Befestigung zu zerstören ist jedoch
nicht unverhältnismässig, sondern erforderlich, um die Besitzstörung zu
beenden. Das Verhältnis von Schaden zu subjektiv wahrgenommener
Beeinträchtigung ist hingegen irrelevant.

2) Eine Frist muss man nicht einräumen bzw. ist eine Wartezeit von einer
Stunde durchaus ausreichend. Im Gegenteil, der Geschädigte muss _sofort_
auf eine Besitzstörung reagieren, um nicht seinen Anspruch zu verlieren.

3) Man muss nicht herausfinden, wem welches Fahrrad gehört und wo sich
die Person möglicherweise überall aufhalten kann, um dann alle
Möglichkeiten durchzugehen. Ein Zettel hätte ja auch nicht die
Besitzstörung beendet, sondern würde nur die nächste Besitzstörung
vielleicht verhindern.

Zusammenfassend:
You lose.

Grüße,
Lars Friedrich

--
"Es muss davon ausgegangen werden, daß dieser Kenntnisstand in
jüngeren Bevölkerungsschichten wesentlich höher ist als bei
denen, die eine Umgehbarkeit auf ihre Schwierigkeit hin zu beurteilen
versuchen." - Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags

Michael Landenberger

unread,
Mar 12, 2009, 2:06:12 PM3/12/09
to
"Ben Schulz" <Genoss...@gmail.com> schrieb:

> Weil ich einen Defekt an meinem Fahrrad hatte habe ich mein
> Fahrrad ausserhalb der dafuer vorgesehenen Plaetze abgestellt,

War es nicht möglich, auch das defekte Rad am vorgesehenen Platz
abzustellen?

> In der Hausordnung steht ich darf das nicht

Der Ordnung welchen Hauses? Desjenigen, in dem du wohnst bzw. arbeitest?
Wenn ja: wäre es da nicht zumutbar gewesen, dass du das defekte Rad in deine
Wohnung bzw. an deinen Arbeitsplatz bringst?

> 2. Warnung: Ich hatte keine Frist erhalten mein Rad weg zu
> schaffen

Wusste der Hausmeister, wem das Rad gehört und wo er den Besitzer erreicht?

Gruß

Michael

Tim Evers

unread,
Mar 12, 2009, 2:37:25 PM3/12/09
to
Lars Friedrich schrieb:

> Ben Schulz schrieb:
>> Wie gesagt: Der Eigentuemer wiegt sich im Recht und weisst mir eine
>> 100%ige Schuld zu, bzw weigert den Schaden zu ersetzen. Bevor ich nun
>> zur Polizei gehe und ne Anzeige mache wuerde ich gerne wissen wer nun
>> Recht hat.
>
> Alle relevanten Anspruchsgrundlagen verlangen rechtswidriges Verhalten.
> So wie man einen Einbrecher erschlagen darf, darf man aber auch ein
> Fahrrad von seinem Grundstück entfernen.
>
> Deine "Argumente" sind leider allesamt irrelevant.
>
> 1) Die Besitzstörung erfordert keine Verhältnismässigkeit vor der
> Selbsthilfe, sondern höchstens die Selbsthilfe selbst. Das heisst, es

Ist "Besitzstörung" tatsächlcih eine Rechtfertigung für Selbsthilfe? In
§859 BGB finde ich nur "Besitzentziehung", wovon bei einem an einen Zaun
geschlossenes Rad regelmäßig ja nun eher nicht auszugehen sein dürfte.

Gruß

Tim

Lars Friedrich

unread,
Mar 12, 2009, 3:15:16 PM3/12/09
to
Tim Evers schrieb:

> Ist "Besitzstörung" tatsächlcih eine Rechtfertigung für Selbsthilfe? In
> §859 BGB finde ich nur "Besitzentziehung", wovon bei einem an einen Zaun
> geschlossenes Rad regelmäßig ja nun eher nicht auszugehen sein dürfte.

858 BGB definiert die verbotene Eigenmacht.

Kurt Guenter

unread,
Mar 12, 2009, 3:13:29 PM3/12/09
to
Ben Schulz <Genoss...@gmail.com> schrieb:

>an einen Zaun gestellt. In der Hausordnung steht ich
>darf das nicht

also wusstest Du von deinem Fehlverhalten.

>oder aehnliches fix mein 120Euro Schloss.

warum sollte das beschädigt werden, wenn das Fahrrad 'nur' gestellt
wurde?

>1. Verhaeltnissmaessigkeit: Ist hier nicht gegeben, da mein Fahrrad zu
>keinem Zeitpunkt im Weg stand, oder eine anderweitige Gefahr
>darstellte.

warum meinst Du, Rechte anderer mit Füssen treten zu dürfen? Und
selber jammerst Du hier rum, wenn Deine 'Rechte' getreten werden?

>2. Warnung: Ich hatte keine Frist erhalten mein Rad weg zu schaffen

warum sollte man mahnen? Du wusstest doch auch ohne Mahnung, das das
Abstellen nicht erwünscht war.

>bzw wusste ich gar nicht dass der Standort dort sofortiges abschneiden
>zu Folge hatte (tatsaechlich stehe ich wegen der schlechten
>Radstaender haeufiger - ohne Beschwerde, Zettel o.ae)

Es gibt kein Recht auf 'gute' Radständer.

>Wie gesagt: Der Eigentuemer wiegt sich im Recht und weisst mir eine
>100%ige Schuld zu, bzw weigert den Schaden zu ersetzen.

recht so.


Ben Schulz

unread,
Mar 12, 2009, 4:54:29 PM3/12/09
to
Danke fuer deine schnelle Antwort.

On Mar 12, 7:06 pm, "Michael Landenberger" <spameimer052...@arcor.de>
wrote:
> "Ben Schulz" <GenosseSch...@gmail.com> schrieb:


>
> > Weil ich einen Defekt an meinem Fahrrad hatte habe ich mein
> > Fahrrad ausserhalb der dafuer vorgesehenen Plaetze abgestellt,
>
> War es nicht möglich, auch das defekte Rad am vorgesehenen Platz
> abzustellen?

Ohne Hinterrad passt es nicht in den vorhergesehenen Staender.

>
> > In der Hausordnung steht ich darf das nicht
>

> Der Ordnung welchen Hauses? Desjenigen, in dem du wohnst bzw. arbeitest?

Der Haus/Platzordnung meines Arbeitsplatzes

> Wenn ja: wäre es da nicht zumutbar gewesen, dass du das defekte Rad in deine
> Wohnung bzw. an deinen Arbeitsplatz bringst?

Waere es. Aber ich haette Ruecksprache mit meinem Meister halten
muessen, bzw war mir auch nicht ueber die harten Konsequenzen bewusst.

>
> > 2. Warnung: Ich hatte keine Frist erhalten mein Rad weg zu
> > schaffen
>
> Wusste der Hausmeister, wem das Rad gehört und wo er den Besitzer erreicht?

Nein! Wusste er nicht. Jedoch werden fuer gewoehnlich an flasch
geparkten Autos/Fahrraedern nur Zettel angebracht. Das mein Rad
entfernt wurde, war also nicht zu erwarten gewesen. Achja, und es
waere sehr leicht gewesen (schneller als die Flex und das Kabel zu
holen) um den Halter ausfindig zu machen.

Ben

Ben Schulz

unread,
Mar 12, 2009, 5:19:40 PM3/12/09
to
Mittlerweile wird mir klar warum man bei Recht nicht von
"Gerechtigkeit" spricht.

On Mar 12, 6:45 pm, Lars Friedrich <sofortloesch...@nur-fuer-spam.de>
wrote:


> Ben Schulz schrieb:
>
> > Wie gesagt: Der Eigentuemer wiegt sich im Recht und weisst mir eine
> > 100%ige Schuld zu, bzw weigert den Schaden zu ersetzen. Bevor ich nun
> > zur Polizei gehe und ne Anzeige mache wuerde ich gerne wissen wer nun
> > Recht hat.
>
> Alle relevanten Anspruchsgrundlagen verlangen rechtswidriges Verhalten.
> So wie man einen Einbrecher erschlagen darf, darf man aber auch ein
> Fahrrad von seinem Grundstück entfernen.
>
> Deine "Argumente" sind leider allesamt irrelevant.
>
> 1) Die Besitzstörung erfordert keine Verhältnismässigkeit vor der
> Selbsthilfe, sondern höchstens die Selbsthilfe selbst. Das heisst, es
> wäre unverhältnismässig, dass Fahrrad in die Schrottpresse zu werfen, da
> man damit die Notwendigkeit für das Aufheben der Besitzstörung
> überschreitet. Die rechtswidrige Befestigung zu zerstören ist jedoch
> nicht unverhältnismässig, sondern erforderlich, um die Besitzstörung zu
> beenden. Das Verhältnis von Schaden zu subjektiv wahrgenommener
> Beeinträchtigung ist hingegen irrelevant.

So und was ist wenn a, kein Schild (wie sonst ueberall) ist und b es
ja nicht so ist, dass ich dort nicht parken duerfte (als Azubi bin ich
ja kein Einbrecher oder so)

>
> 2) Eine Frist muss man nicht einräumen bzw. ist eine Wartezeit von einer
> Stunde durchaus ausreichend. Im Gegenteil, der Geschädigte muss _sofort_
> auf eine Besitzstörung reagieren, um nicht seinen Anspruch zu verlieren.

Warum verliert er da den Anspruch darauf? Duldung?

>
> 3) Man muss nicht herausfinden, wem welches Fahrrad gehört und wo sich
> die Person möglicherweise überall aufhalten kann, um dann alle
> Möglichkeiten durchzugehen. Ein Zettel hätte ja auch nicht die
> Besitzstörung beendet, sondern würde nur die nächste Besitzstörung
> vielleicht verhindern.

Was waere wenn saemtliche andere Besitzstoerungen bis auf meine eigene
ungeahndet bleiben wuerden (PKW/Krad/Rad) und nur voellig zufaellig
mein Rad zur Zielscheibe wurde. Dann wuerde man doch im allg. doch
auch von einer Duldung ausgehen.

Ben

Thomas Hertel

unread,
Mar 12, 2009, 5:31:48 PM3/12/09
to
On 12 Mrz., 17:18, Ben Schulz <GenosseSch...@gmail.com> wrote:

>
> Wie gesagt: Der Eigentuemer wiegt sich im Recht und weisst mir eine
> 100%ige Schuld zu, bzw weigert den Schaden zu ersetzen.

Damit hat der Eigentümer ja auch wenig zu tun - es war ja der
hausmeister.

> Bevor ich nun
> zur Polizei gehe und ne Anzeige mache wuerde ich gerne wissen wer nun
> Recht hat.

Warum? Lass das doch den Staatsanwalt rausfinden. Eine Anzeige wegen
Sachbeschädigung kostet nichts.

Gruß
Thomas

Jеns Mаrtin Schlаttеr

unread,
Mar 12, 2009, 5:38:32 PM3/12/09
to
> Warum? Lass das doch den Staatsanwalt rausfinden. Eine Anzeige wegen
> Sachbeschädigung kostet nichts.

Der staatsanwalt ermittelt aber nicht für den geschädigten, sondern
für die "moral des staates".
D.h. er bestraft vielleicht den täter, entschädigt aber nicht das
opfer, ja das opfer bekommt u.u. nicht einmal mitteilung darüber, dass
und wie das verfahren läuft.

JMS

Thomas Hertel

unread,
Mar 12, 2009, 5:54:00 PM3/12/09
to
On 12 Mrz., 22:38, "Jеns Mаrtin Schlаttеr" <inva...@invalid.invalid>
wrote:

> > Warum? Lass das doch den Staatsanwalt rausfinden. Eine Anzeige wegen
> > Sachbeschädigung kostet nichts.
>
> Der staatsanwalt ermittelt aber nicht für den geschädigten, sondern
> für die "moral des staates".

Es spricht ja nichts gegen eine zivilrechtliche
Schadenersatzforderung.

> D.h. er bestraft vielleicht den täter,

Nein, das tut wenn, dann der Richter.

Gruß
Thomas

Thomas Hochstein

unread,
Mar 12, 2009, 6:25:40 PM3/12/09
to
Thomas Hertel schrieb:

> Warum? Lass das doch den Staatsanwalt rausfinden. Eine Anzeige wegen
> Sachbeschädigung kostet nichts.

... und wird (nicht nur, aber auch wegen dieser Mentalität) mit
Formblattbegründung auf den Privatklageweg verwiesen.

-thh

Lars Friedrich

unread,
Mar 12, 2009, 7:33:15 PM3/12/09
to
Ben Schulz schrieb:

> Mittlerweile wird mir klar warum man bei Recht nicht von
> "Gerechtigkeit" spricht.

Erfahrungsgemäss empfindet eine Partei vor Gericht das Urteil als
himmelschreiende Ungerechtigkeit - und die andere Partei
erstaunlicherweise nicht.

>> 1) Die Besitzstörung erfordert keine Verhältnismässigkeit vor der
>> Selbsthilfe, sondern höchstens die Selbsthilfe selbst. Das heisst, es
>> wäre unverhältnismässig, dass Fahrrad in die Schrottpresse zu werfen, da
>> man damit die Notwendigkeit für das Aufheben der Besitzstörung
>> überschreitet. Die rechtswidrige Befestigung zu zerstören ist jedoch
>> nicht unverhältnismässig, sondern erforderlich, um die Besitzstörung zu
>> beenden. Das Verhältnis von Schaden zu subjektiv wahrgenommener
>> Beeinträchtigung ist hingegen irrelevant.
> So und was ist wenn a, kein Schild (wie sonst ueberall) ist und b es
> ja nicht so ist, dass ich dort nicht parken duerfte

Wie? Jetzt war es dir doch erlaubt dort zu parken? Du musst dich schon
entscheiden - entweder war es untersagt oder nicht.

>> 2) Eine Frist muss man nicht einräumen bzw. ist eine Wartezeit von einer
>> Stunde durchaus ausreichend. Im Gegenteil, der Geschädigte muss _sofort_
>> auf eine Besitzstörung reagieren, um nicht seinen Anspruch zu verlieren.
> Warum verliert er da den Anspruch darauf? Duldung?

Da die Selbsthilfe auch den Einsatz von körperlicher Gewalt beeinhaltet,
versucht man möglichst enge Grenzen zu setzen, wann die Selbsthilfe
erforderlich ist. Wenn die Besitzstörung schon sehr lange andauert, dann
ist auch genug Zeit, vor Gericht zu klagen statt Selbsthilfe anzuwenden.
Damit wäre dir allerdings auch nicht geholfen, eine Unterlassungsklage
wird schnell teurer als 120 EUR.

>> 3) Man muss nicht herausfinden, wem welches Fahrrad gehört und wo sich
>> die Person möglicherweise überall aufhalten kann, um dann alle
>> Möglichkeiten durchzugehen. Ein Zettel hätte ja auch nicht die
>> Besitzstörung beendet, sondern würde nur die nächste Besitzstörung
>> vielleicht verhindern.
> Was waere wenn saemtliche andere Besitzstoerungen bis auf meine eigene
> ungeahndet bleiben wuerden (PKW/Krad/Rad) und nur voellig zufaellig
> mein Rad zur Zielscheibe wurde. Dann wuerde man doch im allg. doch
> auch von einer Duldung ausgehen.

Nein. Der Eigentümer entscheidet, wer was mit seinem Besitz machen darf,
niemand sonst. Dir würde es ja auch nicht gefallen, wenn ich in deine
Wohnung einmarschieren würde, mit dem Argument, dass du gerade deine 5
Kumpels hereingelassen hast und damit hätte ich ja nun auch einen
Anspruch, hereinzudürfen.

Harald Hengel

unread,
Mar 12, 2009, 7:51:31 PM3/12/09
to
Thomas Hertel schrieb:

>> Bevor ich nun
>> zur Polizei gehe und ne Anzeige mache wuerde ich gerne wissen wer
>> nun Recht hat.
>
> Warum? Lass das doch den Staatsanwalt rausfinden. Eine Anzeige wegen
> Sachbeschädigung kostet nichts.

Vielleicht den Arbeitsplatz.
Für eine Abmahnung dürfte es reichen.

Harald

Harald Hengel

unread,
Mar 12, 2009, 7:51:39 PM3/12/09
to
Ben Schulz schrieb:

>> War es nicht möglich, auch das defekte Rad am vorgesehenen Platz
>> abzustellen?
>
> Ohne Hinterrad passt es nicht in den vorhergesehenen Staender.

Und das berechtigt dich zu was?
Du hattest keine Möglichkeit es mit dem Eigentümer oder Vertreter zu
besprechen, du hast versucht jemanden zu erreichen?

>> Der Ordnung welchen Hauses? Desjenigen, in dem du wohnst bzw.
>> arbeitest?
>
> Der Haus/Platzordnung meines Arbeitsplatzes

Dann solltest du dir einen Anwalt nehmen und klagen.

>> Wenn ja: wäre es da nicht zumutbar gewesen, dass du das defekte
>> Rad in deine Wohnung bzw. an deinen Arbeitsplatz bringst?
>
> Waere es. Aber ich haette Ruecksprache mit meinem Meister halten
> muessen, bzw war mir auch nicht ueber die harten Konsequenzen
> bewusst.

Tja, du glaubst fremdes Eingetum bach deinem Gusto für deine Zwecke
nutzen zu dürfen.

>> Wusste der Hausmeister, wem das Rad gehört und wo er den Besitzer
>> erreicht?
>
> Nein! Wusste er nicht. Jedoch werden fuer gewoehnlich an flasch
> geparkten Autos/Fahrraedern nur Zettel angebracht. Das mein Rad
> entfernt wurde, war also nicht zu erwarten gewesen. Achja, und es
> waere sehr leicht gewesen (schneller als die Flex und das Kabel zu
> holen) um den Halter ausfindig zu machen.

Du scheinst keine Freunde unter deinen Kollegen zu haben.
Warum wohl?

Harald

P.Liedermann

unread,
Mar 13, 2009, 1:19:52 PM3/13/09
to
Am 12.03.2009, 17:18 Uhr, schrieb Ben Schulz <Genoss...@gmail.com>:

> (...) "entwertete" der Hausmeister


> ohne Frist ohne Mahnung oder aehnliches fix mein 120Euro Schloss.

Wenn es so einfach ging, hast Du das Schloss aber deutlich überzahlt. Oder
war das der Preis für Fahrrad inkl. Schloss?

Gruss,
Peter

bastian

unread,
Mar 13, 2009, 1:55:20 PM3/13/09
to
On 14 Mrz., 00:19, "P.Liedermann" <peter09...@hispeed.ch> wrote:

> > ohne Frist ohne Mahnung oder aehnliches fix mein 120Euro Schloss.
>
> Wenn es so einfach ging, hast Du das Schloss aber deutlich überzahlt. Oder  
> war das der Preis für Fahrrad inkl. Schloss?
>

Der Preis wundert mich auch etwas, 120 EUR. In DM sind das 240.......

Andererseits scheint es Fahrradschlösser, glaube Abus, mit
2-6 kg zu geben ????

Kurt Guenter

unread,
Mar 13, 2009, 3:11:39 PM3/13/09
to
Ben Schulz <Genoss...@gmail.com> schrieb:

>So und was ist wenn a, kein Schild (wie sonst ueberall) ist

es muss nicht alles via Schild verboten werden! Woher nimmst Du das
Recht, fremdes Eigentum via Schloss mit deinem Eigentum zu verbinden?


Joerg-Olaf Schaefers

unread,
Mar 13, 2009, 3:59:32 PM3/13/09
to

Hier z.B.:
http://www.fahrradteile.com-onlineshop.com/onlineshop/product_info.php/products_id/1354


In der Preisklasse gibt es einige. Übrigens nicht nur von Abus.
Hier z.B. noch ein Kettenschloss von Kryptonite für 129,95:
http://www.fahrrad.de/fahrradzubehoer/schloesser/kryptonite-new-york-fahgettaboutit-kettenschloss/3239.html

Bei hochwertigen Fahrrädern (nicht jeder hat ein Auto) mag sowas
eine gute Investition sein. Es sei denn, man trifft auf einen
Gegner mit einer ausgewachsenen Flex ,)

ciao
Olaf

Joerg Meier

unread,
Mar 13, 2009, 4:33:24 PM3/13/09
to
On Fri, 13 Mar 2009 00:33:15 +0100, Lars Friedrich wrote:

> Ben Schulz schrieb:
>> Mittlerweile wird mir klar warum man bei Recht nicht von
>> "Gerechtigkeit" spricht.
> Erfahrungsgemäss empfindet eine Partei vor Gericht das Urteil als
> himmelschreiende Ungerechtigkeit - und die andere Partei
> erstaunlicherweise nicht.

Ist ja auch klar - wer geht schon vor Gericht, wenn er denkt, er waere im
Unrecht ?

Liebe Gruesse,
Joerg

--
Ich lese meine Emails nicht, replies to Email bleiben also leider
ungelesen.

Message has been deleted

Joerg Meier

unread,
Mar 13, 2009, 6:46:58 PM3/13/09
to
On Fri, 13 Mar 2009 22:14:39 +0100, Ludger Averborg wrote:

> On Fri, 13 Mar 2009 10:55:20 -0700 (PDT), bastian <argu...@web.de>
> wrote:
>>Andererseits scheint es Fahrradschlösser, glaube Abus, mit
>>2-6 kg zu geben ????

> Da muss man an anderen Stellen des Rades schon ne Menge Titan
> einbauen, um das zu kompensieren und zu erträglichem Gesamtgewicht zu
> kommen.

Die Konstruktionsweise des Rades kann das Gewicht des Schlosses senken ?

Damit wuerde ich mich mal bei GM melden, die koennten so einen Durchbruch
momentan gebrauchen.

Liebe Gruesse,
Joerg

ps.: Smileys sind nach Bedarf in das obige post einzufuegen.

P.Liedermann

unread,
Mar 14, 2009, 5:22:13 AM3/14/09
to
Am 13.03.2009, 20:59 Uhr, schrieb Joerg-Olaf Schaefers
<ol...@usenet.fx3.org>:

Die Aufrüstung der delinquenten Radfahrer geht also mit der der
Hausmeister Hand in Hand. O würde das doch auch für die Polizei gelten.
Ich fordere Regenschirme für alle Verkehrspolizisten!

--
Erstellt mit Operas revolutionärem E-Mail-Modul: http://www.opera.com/mail/

Rupert Haselbeck

unread,
Mar 14, 2009, 5:44:26 AM3/14/09
to
Thomas Hertel schrieb:

> On 12 Mrz., 22:38, "J?ns M?rtin Schl?tt?r"> wrote:
>> > Warum? Lass das doch den Staatsanwalt rausfinden. Eine Anzeige
>> > wegen Sachbeschädigung kostet nichts.

Ja, und oft ist sie auch umsonst

>> Der staatsanwalt ermittelt aber nicht für den geschädigten, sondern
>> für die "moral des staates".
>
> Es spricht ja nichts gegen eine zivilrechtliche
> Schadenersatzforderung.

Nun ja, es könnte die Rechtslage sein, welche dagegen spricht...

MfG
Rupert

Ingo Menger

unread,
Mar 14, 2009, 10:55:42 AM3/14/09
to
On 12 Mrz., 17:18, Ben Schulz <GenosseSch...@gmail.com> wrote:

> In der Hausordnung steht ich

> darf das nicht und auf dieser Grundlage "entwertete" der Hausmeister

> ohne Frist ohne Mahnung oder aehnliches fix mein 120Euro Schloss.

Dieser Hausmeister hat sich damit eine explizite Erwähnung in meinem
nächsten Fürbittgebet verdient.

Falls du mal selber Grundstückseigentümer wirst, wirst du die
"seltsame" Aversion dieser Spezies gegen Menschen, die das Grundstück
zur Entsorgung oder auch nur Zwischenlagerung von Schrott und Müll
nutzen, schnell verstehen lernen. Wenn ich ein Fahrrad ohne Hinterrad
auf meinem Grundstück sehe, ist die Sache für mich klar: Der Weg zum
Schrottplatz war zu weit.

Außerdem: Läßt man das erste Stück Schrott oder Müll nur genügend lang
liegen, gesellen sich, wie durch Zauberhand, erstaunlich schnell immer
mehr und mehr Stücke, Beutel, Tüten und Säcke hinzu.

Message has been deleted

Thomas Hertel

unread,
Mar 14, 2009, 4:59:29 PM3/14/09
to

Könnte. Aber warum? Nach der Schilderung imOP dürfte die Maßnahme des
Hausmeisters völlig unangemessen sein.

Gruß
Thomas

Rupert Haselbeck

unread,
Mar 14, 2009, 6:56:01 PM3/14/09
to
Thomas Hertel schrieb:

> Könnte. Aber warum? Nach der Schilderung imOP dürfte die Maßnahme des
> Hausmeisters völlig unangemessen sein.

Das Beseitigen rechtswidrig am Zaun angeketteter Fahrradteile ist in
aller Regel wohl kaum als rechtswidrig einzustufen, weil damit eine
Besitzstörung in rechtlich nicht zu beanstandender Weise beendet wird.
Man könnte wohl allenfalls darüber diskutieren, ob und ggfls. wie lange
und auf wessen Kosten vom Grundstückseigentümer bzw. -besitzer die
Lagerung der vom Zaun (oder sonstigen Einrichtungen) entfernten
Fahrräder und anderer Gegenstände verlangt werden kann.

MfG
Rupert

Ulli Horlacher

unread,
Mar 15, 2009, 12:55:11 PM3/15/09
to
P.Liedermann <peter...@hispeed.ch> wrote:
> Am 12.03.2009, 17:18 Uhr, schrieb Ben Schulz <Genoss...@gmail.com>:
>
> > (...) "entwertete" der Hausmeister
> > ohne Frist ohne Mahnung oder aehnliches fix mein 120Euro Schloss.
>
> Wenn es so einfach ging, hast Du das Schloss aber deutlich überzahlt.

Ich krieg JEDES Fahrradschloss in hoechstens 15 s auf, die meisten in
unter 5 s. Alles eine Frage des richtigen Werkzeugs.

--
+ Ulli Horlacher + fram...@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +

Mike Mueller

unread,
Mar 15, 2009, 9:35:25 PM3/15/09
to
Am Sat, 14 Mar 2009 23:56:01 +0100 schrieb Rupert Haselbeck:

> Man könnte wohl allenfalls darüber diskutieren, ob und ggfls. wie lange
> und auf wessen Kosten vom Grundstückseigentümer bzw. -besitzer die
> Lagerung der vom Zaun (oder sonstigen Einrichtungen) entfernten
> Fahrräder und anderer Gegenstände verlangt werden kann.

in der Hausordnung des hiesigen Busbahnhofs steht dazu, daß Fahrräder, die
nicht an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt sind, entfernt werden.
Okay.

Weiter steht dazu, daß für die Aufbewahrung eine Gebühr von 2,- EUR pro
Tag, mindestens jedoch 5,- EUR erhoben werden. Ist dies so zulässig?

Weiter steht da, daß nach Ablauf von 8 Wochen das Fahrrad als Fundsache
behandelt wird.
--
cu - Mike

Rupert Haselbeck

unread,
Mar 24, 2009, 2:13:28 AM3/24/09
to
Mike Mueller schrieb:

> Am Sat, 14 Mar 2009 23:56:01 +0100 schrieb Rupert Haselbeck:
>> Man könnte wohl allenfalls darüber diskutieren, ob und ggfls. wie
>> lange und auf wessen Kosten vom Grundstückseigentümer bzw. -besitzer
>> die Lagerung der vom Zaun (oder sonstigen Einrichtungen) entfernten
>> Fahrräder und anderer Gegenstände verlangt werden kann.
>
> in der Hausordnung des hiesigen Busbahnhofs steht dazu, daß Fahrräder,
> die nicht an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt sind, entfernt
> werden. Okay.

Das wird der Betreiber des Busbahnhofs schon aus Gründen der
Verkehrssicherungspflicht tun müssen.

> Weiter steht dazu, daß für die Aufbewahrung eine Gebühr von 2,- EUR
> pro Tag, mindestens jedoch 5,- EUR erhoben werden. Ist dies so
> zulässig?

Wenn ich vom Betreiber fordere, daß er mein Eigentum aufbewahrt, dann
steht ihm dafür grundsätzlich zumindest Aufwendungsersatz zu



> Weiter steht da, daß nach Ablauf von 8 Wochen das Fahrrad als
> Fundsache behandelt wird.

Dagegen dürfte nichts einzuwenden sein. Wer nach 8 Wochen noch nicht
wieder nach seinem Fahrrad gesehen hat, der wird wohl nicht mehr
kommen.

MfG
Rupert

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Bernhard Muenzer

unread,
Mar 24, 2009, 7:06:14 AM3/24/09
to
Ludger Averborg schrieb:
> Hier in Münster ist am Bahnhof eine große überdachte "Fahrradstation"
> gebaut worden, wo man sein Rad für viel Geld abstellen soll.
> Um den wirtschftlichen Erfolg zu sichern, wurden auch ringsrum so
> Schilder aufgestellt und "wild" geparkte Fahrräder kostenpflichtig
> umgesetzt. Es gab dann ein Urteil, dass Fahrräder nicht von
> öffentlichem Grund entfernt werden dürfen, wenn sie nicht
> verkehrsbehindernd abgestellt sind.

Zur Dokumentation:

OVG Münster, Beschluss vom 30. Januar 2009, Az.: 5 A 2239/08

http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/04_090203/index.php

Mike Mueller

unread,
Mar 24, 2009, 10:16:49 AM3/24/09
to
Am Tue, 24 Mar 2009 09:54:07 +0100 schrieb Ludger Averborg:

> Es gab dann ein Urteil, dass Fahrräder nicht von öffentlichem Grund
> entfernt werden dürfen, wenn sie nicht verkehrsbehindernd abgestellt
> sind.

Öffentlichen oder öffentlich zugänlichem Grund? Ja, da gibt's 'nen
Unterschied.
--
cu - Mike

Bernhard Muenzer

unread,
Mar 24, 2009, 10:34:09 AM3/24/09
to
Bernhard "Ingrid" Muenzer schrieb:

Die etwas ausführlichere Pressemitteilung des VG Münster (Az.: 1 K
1536/07):

http://www.vg-muenster.nrw.de/presse/pressemitteilungen/archiv/2008/14_080711/index.php

Im Gegensatz zum OP scheint es sich hier nicht um Privatgrund, sondern
um einen öffentlichen Gehweg gehandelt zu haben.

Das Ordnungsamt argumentierte jedenfalls nicht mit dem Hausrecht,
sondern lieferte eine (vom Gericht als fadenscheinig zurückgewiesene)
Begründung, die auf StVO und Brandschutz basierte.

Kurt Guenter

unread,
Mar 24, 2009, 3:45:08 PM3/24/09
to
Ludger Averborg <ludger_...@web.de> schrieb:

>Um den wirtschftlichen Erfolg zu sichern, wurden auch ringsrum so
>Schilder aufgestellt und "wild" geparkte Fahrräder kostenpflichtig
>umgesetzt. Es gab dann ein Urteil, dass Fahrräder nicht von
>öffentlichem Grund entfernt werden dürfen, wenn sie nicht
>verkehrsbehindernd abgestellt sind.

Du solltest das Urteil auch lesen, wenn Du es schon zitierst.

Das Gericht hat auch deshalb gegen die Entfernung entschieden, weil
der Bereich NICHT beschildert war.

Deine o.a. Aussage hat also nix mit dem Urteil zu tun!


Message has been deleted

Thomas Hochstein

unread,
Mar 28, 2009, 7:17:25 AM3/28/09
to
A. Dischner schrieb:

> es wurde ein Gegenstand gestohlen -> Diebstahl.

Wurde ein Gegenstand gestohlen? Fehlt es nicht zumindest an der
Zueignungsabsicht?

> Es wurde ein Schloss dafür aufgebrochen -> schwerer Diebstahl.

Es gibt keinen "schweren Diebstahl", sondern nur besonders schwere
Fälle des Diebstahls (§ 243 StGB).

> Wenn jetzt noch ein Bekannter zugeschaut hat ist es bandenmässiger
> schwerer Diebstahl,

Zum einen genügt das bloße Zuschauen noch nicht einmal für die Annahme
von Beihilfe, geschweige denn Mittäterschaft; für die Annahme einer
Bande fehlt es dann an allen Tatbestandsmerkmalen. (Im übrigen gibt es
auch keinen bandenmäßigen schweren Diebstahl - was daran liegt, daß es
schon keinen schweren Diebstahl gibt -, sondern nur schweren
Bandendiebstahl.)

-thh
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