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Garantie-->Induktionsfeld defekt nach überkochen....

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Thomas B.

unread,
Sep 14, 2008, 9:07:06 AM9/14/08
to
Hallo,

also folgendes:

Ich habe vor 9 Monaten ein Induktionsfeld (Doppelfeldplatte) gekauft. Heute
ist mir beim Kochen ein Topf übergekocht. Schnell mit dem Lappen die Platte
getrocknet doch schnell merkte ich, dass anscheinend zwischen den Feldern
Wasser durchgelaufen sein muss, denn die die hintere Platte war aus und ließ
sich auch nicht mehr einschalten. Im selben Augenblick, ein rasches Zischen
und Peng.... Es roch nach verbrannter Platine. Schnell den Stecker raus,
aber es war zu spät....


Ok, also die Rechnung rausgekramt und in den AGB's gelesen....
Dort steht, dass von der Garantie Schäden durch Wasser etc. ausgenommen
sind.

Gilt das denn hier? Ich meine, dass einem auch mal etwas beim Kochen
überkocht ist ja wohl normal. Und anscheinend ist hier zwischen den den
Feldern eine Dichtung undicht, so dass das Wasser ins innere Gelangen
konnte...

Muss ich mir Sorgen machen, dass der Händler nun einfach auf "unsachgemäße"
Behandlung pocht und mir das Gerät samt Bearbeitungspauschale (diese wird
auch in den AGB genannt, jedoch ohne Höhe eines Betrages) zurückschickt?


Ach ja und wer übernimmt die Versandtkosten zu dem Händler, kann ich das
Paket undfrei einsenden? Oder muss ich diese Kosten tragen?


Danke schonmal. Gruß Thomas


--
--------------------------------------------------------------
Bei direkter Antowrt an mich bitte b.o.w.f.l.o.w et g.m.x.d.e (ohne die
Punkte) verwenden
--------------------------------------------------------------

HaJo Hachtkemper

unread,
Sep 14, 2008, 10:43:53 AM9/14/08
to
Halli-Hallo!

Thomas B. schrieb am 14.09.2008 15:07:
> Ok, also die Rechnung rausgekramt und in den AGB's gelesen....
> Dort steht, dass von der Garantie Schäden durch Wasser etc. ausgenommen
> sind.
> Gilt das denn hier?

Ja.

> Ich meine, dass einem auch mal etwas beim Kochen
> überkocht ist ja wohl normal.

Na, wenn Deiner Meinung nach mangelnde Sorgfalt normal ist...

> Und anscheinend ist hier zwischen den den
> Feldern eine Dichtung undicht, so dass das Wasser ins innere Gelangen
> konnte...

Hat aber nix mit der Garantie zu tun.

> Muss ich mir Sorgen machen, dass der Händler nun einfach auf "unsachgemäße"
> Behandlung pocht und mir das Gerät samt Bearbeitungspauschale (diese wird
> auch in den AGB genannt, jedoch ohne Höhe eines Betrages) zurückschickt?

Natürlich, wenn Du irgendwas aus der Garantie einfordern willst.

> Ach ja und wer übernimmt die Versandtkosten zu dem Händler, kann ich das
> Paket undfrei einsenden? Oder muss ich diese Kosten tragen?

Was steht in den Garantiebedingungen?

Ciao/HaJo

Joachim Boensch

unread,
Sep 14, 2008, 11:20:40 AM9/14/08
to
HaJo Hachtkemper wrote:
> Halli-Hallo!
>
> Thomas B. schrieb am 14.09.2008 15:07:
>> Ok, also die Rechnung rausgekramt und in den AGB's gelesen....
>> Dort steht, dass von der Garantie Schäden durch Wasser etc.
>> ausgenommen sind.
>> Gilt das denn hier?
>
> Ja.
>

Bist du dir da so sicher? Ich meine, daß ein solches Feld bestimmungsgemäßem
Gebrauch standhalten muß, egal was in den Garantiebestimmungen steht.

>> Ich meine, dass einem auch mal etwas beim Kochen
>> überkocht ist ja wohl normal.
>
> Na, wenn Deiner Meinung nach mangelnde Sorgfalt normal ist...
>

Beim kochen kocht mal was über, das ist normal und meiner Meinung nach nicht
mangelnde Sorgfalt. Deshalb ist meiner Meinung nach eine solche Klausel, so
eng interpretiert nicht rechtmäßig und damit unwirksam. Wenn man das Feld in
Wasser taucht oder mit reichlich Wasser von allen Seiten putzt, ist das was
anderes.

Welche Interpretation nun korrekt ist, kann im Konfliktfall aber wohl leider
nur ein Gericht entscheiden. :(

Grüße

Joachim


HaJo Hachtkemper

unread,
Sep 14, 2008, 11:44:35 AM9/14/08
to
Halli-Hallo!

Joachim Boensch schrieb am 14.09.2008 17:20:
> Bist du dir da so sicher? Ich meine, daß ein solches Feld bestimmungsgemäßem
> Gebrauch standhalten muß, egal was in den Garantiebestimmungen steht.

Muß es nicht, der Hersteller/Vertreiber kann in die
Garantiebedingungen reinschreiben wozu er Lust und Laune hat. Der
Käufer hat nur Anspruch auf das aus den Garantiebedingungen, was drin
steht.

> Beim kochen kocht mal was über, das ist normal und meiner Meinung nach nicht
> mangelnde Sorgfalt. Deshalb ist meiner Meinung nach eine solche Klausel, so
> eng interpretiert nicht rechtmäßig und damit unwirksam. Wenn man das Feld in
> Wasser taucht oder mit reichlich Wasser von allen Seiten putzt, ist das was
> anderes.

Beom kochen kocht nur was über, wenn bei der Verwendung was falsch
gemacht wird. Kann der Hersteller/Verkäufer da was für oder der Verwender?

> Welche Interpretation nun korrekt ist, kann im Konfliktfall aber wohl leider
> nur ein Gericht entscheiden. :(

Der Kläger muß seine Interpretation nachweisen können. Die Chance, das
am Wortlaut der Garantiebedingungen vorbei zu schaffen, sehe ich eher
gering.

Ciao/HaJo

Rainer Dahnke

unread,
Sep 14, 2008, 11:50:59 AM9/14/08
to
HaJo Hachtkemper schrieb:

>
> Der Kläger muß seine Interpretation nachweisen können. Die Chance, das
> am Wortlaut der Garantiebedingungen vorbei zu schaffen, sehe ich eher
> gering.
>

Oder er nutzt die Gewährleistung.

Mit der Beweisumkehr sollte es insofern keine Probleme geben, da es
hier eindeutig ist das die Fehlkonstruktion der Kochplatte schon von
Anfang an vorhanden war.

Wobei die Frage tatsächlich offen ist: Ist das Überkochen bestimmungs-
gemäßer Gebrauch oder nicht?

Grüße
Rainer

Joachim Boensch

unread,
Sep 14, 2008, 1:01:26 PM9/14/08
to
Rainer Dahnke wrote:

>
> Wobei die Frage tatsächlich offen ist: Ist das Überkochen bestimmungs-
> gemäßer Gebrauch oder nicht?
>

Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich koche gerne. Um anzuzweifeln, daß
Überkochen ein recht normaler Vorgang beim kochen ist, muß man wohl Jurist
sein. Aber deshalb weiß man noch lange nicht, wie eine Entscheidung
ausfallen würde.

Interessant wäre es aber.

Grüße

Joachim


Thomas B.

unread,
Sep 14, 2008, 2:17:21 PM9/14/08
to

Danke Euch allen. Also, dass es jedem normalen Menschen einleuchten sollte,
dass Überkochen immer mal wieder passiert (ich glaube ich habe das aber
recht gut im Griff...) ist denke ich klar.

Aber wie HaJo schrieb, kann man das wohl auch anders interpretieren...

Ich denke, ich werde das Überkochen bei meiner Fehlerbeschreibung einfach
erstmal nicht erwähnen, sondern einfach auf die defekte Platte hinweisen und
den "verschmorte Platine"-Geruch, kurz bevor das Gerät vom Netz getrennt
wurde.


ich glaube ich habe inzwischen sogar das Loch gefunden, zwischen den beiden
Feldern verläuft eine kleine alu-Schiene und trennt die Ceranfelder
voneinander. In dieser Schiene scheint ein kleiner Riss zu sein, der Wohl
von Anfang an da war (schließlich reißt Aluminium nicht mal eben so...) ich
vermute hier ist Wasser durchgesickert, an den Dichtungen vorbei....
Wie dem auch sei, Ursachenforschung kann dann die Firma betreiben....
Ich will zumindest nicht, dass mir die Bude hier abfackelt, weil da eine
Platine kokelt...

Gruß Thomas

Rainer Dahnke

unread,
Sep 14, 2008, 2:37:21 PM9/14/08
to
Thomas B. schrieb:

> Wie dem auch sei, Ursachenforschung kann dann die Firma betreiben....
> Ich will zumindest nicht, dass mir die Bude hier abfackelt, weil da eine
> Platine kokelt...

Hast Du Dich denn für Garantie oder Gewährleistung entschieden?

Grüße
Rainer

Harald Hengel

unread,
Sep 14, 2008, 11:20:32 AM9/14/08
to
HaJo Hachtkemper schrieb:

>> Ok, also die Rechnung rausgekramt und in den AGB's gelesen....
>> Dort steht, dass von der Garantie Schäden durch Wasser etc.
>> ausgenommen sind.
>> Gilt das denn hier?
>
> Ja.

Garantie ja, Gewährleistung nein.

>> Ich meine, dass einem auch mal etwas beim Kochen
>> überkocht ist ja wohl normal.
>
> Na, wenn Deiner Meinung nach mangelnde Sorgfalt normal ist...

Überkochen sind gewöhnliche Pannen die beim Kochen vorkommen, davon
darf nichts kaputt gehen.

>> Und anscheinend ist hier zwischen den den
>> Feldern eine Dichtung undicht, so dass das Wasser ins innere
>> Gelangen konnte...
>
> Hat aber nix mit der Garantie zu tun.

Warum nicht?
Zwar kann ein Hersteller seine Garantie beliebig formulieren.
Wenn eine Garantie aber wesentliche Funktionselemente ausschliesst ist
das schon etwas seltsam.

>> Muss ich mir Sorgen machen, dass der Händler nun einfach auf
>> "unsachgemäße" Behandlung pocht und mir das Gerät samt
>> Bearbeitungspauschale (diese wird auch in den AGB genannt, jedoch
>> ohne Höhe eines Betrages) zurückschickt?
>
> Natürlich, wenn Du irgendwas aus der Garantie einfordern willst.
>
>> Ach ja und wer übernimmt die Versandtkosten zu dem Händler, kann
>> ich das Paket undfrei einsenden? Oder muss ich diese Kosten tragen?
>
> Was steht in den Garantiebedingungen?

Bezüglich Gewährleistung muss der Händer das übernehmen.
Gweährleistung hast du auf Schäden die bei Gefahrübergang bereits
angelegt waren.

Ich kann mir den Schaden schlecht vorstellen, kann er auf mangelhaften
Einbau zurückzuführen sein?

Harald
--
Für eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
http://www.godwars.de/gw/index.jsp?id=1868


Rainer Dahnke

unread,
Sep 14, 2008, 3:23:46 PM9/14/08
to
Harald Hengel schrieb:

>
> Bezüglich Gewährleistung muss der Händer das übernehmen.
> Gweährleistung hast du auf Schäden die bei Gefahrübergang bereits
> angelegt waren.
>

Wäre hier aber evtl. der Fall.

Grüße
Rainer

Joachim Boensch

unread,
Sep 14, 2008, 4:24:37 PM9/14/08
to
Harald Hengel wrote:
>
> Ich kann mir den Schaden schlecht vorstellen, kann er auf mangelhaften
> Einbau zurückzuführen sein?
>
> Harald

Das ist kein Einbaukochfeld, sondern ein Gerät, das man auf die
Arbeitsplatte stellen kann. Praktisch zwei von diesen relativ preisgünstigen
Einzelfeldern zu einer Einheit zusammengefügt. Deshalb wahrscheinlich die
undichte Stelle zwischen den Feldern.

Die sind weder im Preis noch in der Qualität mit richtigen Einbaufeldern zu
vergleichen. Trotzdem schon viel besser in der Nutzung als normale
Elektroplatten.

Grüße

Joachim


Thomas B.

unread,
Sep 14, 2008, 5:09:21 PM9/14/08
to
> Hast Du Dich denn für Garantie oder Gewährleistung entschieden?

Muss ich mich da denn entscheiden? Ich hab doch beides noch...

Kaufdatum ist Nov. 2007. Also hab ich auf jeden Fall noch Gewährleistung und
Garantie ebenso (3 Jahre).


Gruß Thomas

Carsten Krueger

unread,
Sep 14, 2008, 5:23:55 PM9/14/08
to
Am Sun, 14 Sep 2008 22:24:37 +0200 schrieb Joachim Boensch:

> Das ist kein Einbaukochfeld, sondern ein Gerät, das man auf die
> Arbeitsplatte stellen kann. Praktisch zwei von diesen relativ preisgünstigen
> Einzelfeldern zu einer Einheit zusammengefügt. Deshalb wahrscheinlich die
> undichte Stelle zwischen den Feldern.

Bei solchen Dingern darf auf keinen Fall was überkochen, aber das sollte
jedem klar sein der so ein Ding mal gesehen hat.
keine Gewährleistung und keine Garantie

Gruß Carsten
--
ID = 0x2BFBF5D8 FP = 53CA 1609 B00A D2DB A066 314C 6493 69AB 2BFB F5D8
http://www.realname-diskussion.info - Realnames sind keine Pflicht
http://www.spamgourmet.com/ + http://www.temporaryinbox.com/ - Antispam
cakruege (at) gmail (dot) com | http://www.geocities.com/mungfaq/

Thomas B.

unread,
Sep 14, 2008, 5:31:34 PM9/14/08
to
> Das ist kein Einbaukochfeld, sondern ein Gerät, das man auf die
> Arbeitsplatte stellen kann. Praktisch zwei von diesen relativ
> preisgünstigen Einzelfeldern zu einer Einheit zusammengefügt. Deshalb
> wahrscheinlich die undichte Stelle zwischen den Feldern.
>
> Die sind weder im Preis noch in der Qualität mit richtigen Einbaufeldern
> zu vergleichen. Trotzdem schon viel besser in der Nutzung als normale
> Elektroplatten.


Jup so isses.

(Wen es interessiert, OT):
Ich bin beim Kauf nach der Optik gegangen und es sollte eben ein Doppelfeld
sein. CASO Cuisine 3400 heisst das gute Stück.
Mit einem Einbaufeld von Siemens jedoch nicht zu vergleichen:

- Lüfter, so laut wie ein kleiner Handstaubsauger
- entweder sind meine Töpfe schlecht oder die Frequenz der Platte, auf jeden
Fall kommt es zu unangenehmen Hochfrequenten "Induktions-"Geräuschen, die in
dieser Stärke bei einem Siemens-Feld nicht auftreten (will keine Werbung für
Siemens machen, aber das ist der einzige Vergleich den ich habe).
- Naja diese Lücke, die aber wohl einfach ein Konstruktionsfehler meiner
speziellen Platte ist und kein Serienproblem.... Hat letztenendes wohl auch
zum Totalschaden geführt....

Gruß Thomas

Thomas B.

unread,
Sep 14, 2008, 5:45:28 PM9/14/08
to
">> Das ist kein Einbaukochfeld, sondern ein Gerät, das man auf die
>> Arbeitsplatte stellen kann. Praktisch zwei von diesen relativ
>> preisgünstigen
>> Einzelfeldern zu einer Einheit zusammengefügt. Deshalb wahrscheinlich die
>> undichte Stelle zwischen den Feldern.
>
> Bei solchen Dingern darf auf keinen Fall was überkochen, aber das sollte
> jedem klar sein der so ein Ding mal gesehen hat.
> keine Gewährleistung und keine Garantie


Völliger Quatsch. Wäre der Riss nicht gewesen, wäre das gar kein Problem.
Diese Platten sind so gebaut, dass das Wasser am Rand runter läuft und nicht
ins innere laufen kann, sofern eben auf der Oberseite nicht ein Riss ist
(Konstruktionsmangel).

Das ganze war übrigens nicht gerade ungefährlich, denn als ich das Wasser
von der Platte gewischt habe, hätte ich wohl auch einen elektrischen Schlag
bekommen können. Ich denke nicht, dass der TÜV Herdplatten zulassen würde,
die nicht auf der Oberseite von der inneren Elektrik abgedichtet sind. Wenn
das so normal wäre, gäb es wohl jährlich hunderte Tote, weil mal die Nudeln
übergekocht sind...


Ich denke, aus dem einfachen Grund, dass von Anfang an ein Riss vorhanden
war, der erst später bemerkt wurde, der letztendlich zum Komplettschaden
geführt hat, liegt hier schon ein Gewährleistungsfall vor....

Aber wie gesagt, ich erwähne das Überkochen erstmal nicht und warte ab....
Eigentlich denke ich auch nicht, dass man da Probleme machen würde, aber man
weiß ja nie.


Gruß Thomas

Rainer Dahnke

unread,
Sep 14, 2008, 5:51:50 PM9/14/08
to
Thomas B. schrieb:

Man muss halt abwägen ob man Garantie oder Gewährleistung in Anspruch
nimmt, wenn man beides hat.

Mal ist dies besser, mal das andere. Der Händler verweist natürlich
immer gerne auf die Garantie, dann ist er aus dem Schneider ...

Es kommt halt auf den Einzelfall an und vor allem auch was genau
in den Garantiebedingungen steht.

Grüße
Rainer

Carsten Krueger

unread,
Sep 14, 2008, 6:54:39 PM9/14/08
to
Am Sun, 14 Sep 2008 23:45:28 +0200 schrieb Thomas B.:

> Diese Platten sind so gebaut, dass das Wasser am Rand runter läuft und nicht
> ins innere laufen kann, sofern eben auf der Oberseite nicht ein Riss ist
> (Konstruktionsmangel).

Dann muss die Qualität viel besser sein als bei den billigen Dingern die
man sonst im Handel bekommt.
Die die ich mal für ne Woche hatte war aus billigem Plastik ohne Fugen oder
Dichtgummis (auch furchtbar laut und pfeifend)
Auf dem Produktfoto kann man leider nicht sehen wie das bei deinem Modell
ist:
http://www.caso-germany.com/fileadmin/user_upload/Produkt/Grossbilder/CUISINE3200.jpg

> Das ganze war übrigens nicht gerade ungefährlich, denn als ich das Wasser
> von der Platte gewischt habe, hätte ich wohl auch einen elektrischen Schlag
> bekommen können.

Wenn mir Wasser in der Nähe von einem 220V-Kabel runterläuft würde ich mich
um den Stecker oder die Sicherung kümmern.

Ralf Teschenbaum

unread,
Sep 15, 2008, 1:13:12 AM9/15/08
to
HaJo Hachtkemper schrieb:

>
> Beom kochen kocht nur was über, wenn bei der Verwendung was falsch
> gemacht wird. Kann der Hersteller/Verkäufer da was für oder der Verwender?


Überkochen kann aus verschiedenen Problemen resultieren:
- Der Koch hat nicht aufgepaßt
- Die Regelung der Heizeinrichtung an sich ist schlecht
- Die Regelung der Heizeinrichtung ist nicht an die Verwendung
marktüblicher Töpfe angepasst (z.B. von Töpfen mit dickem
Boden bis Pfannen mit dünner Wandung)

Die Auswirkungen durch den ersten Fall wären in den meisten Fällen kaum
durch die der anderen Arten zu unterscheiden - es sei denn, der Koch geht
noch schnell Einkaufen, während die Milch in aller Ruhe überkocht.

Aus dem Grunde sehe ich Überkochen als normalen Gebrauch an.

Gruß, Ralf.

Thomas B.

unread,
Sep 15, 2008, 2:11:46 AM9/15/08
to
"Rainer Dahnke" <wo...@dahnke.com> schrieb im Newsbeitrag
news:gak11i$j04$1...@newsreader2.netcologne.de...

Mmm...
Ok, und wenn ich mich z.B. für Gewährleistung entschieden habe, der Händler
aber diese dann aber ablehnt, ist es doch kein Problem zu sagen, ok kein
Problem, dann nehme ich eben eben die Garantie. Die wird ja wohl nicht
verfallen, nur weil man beim ersten Schreiben zunächst seine Gewährleistung
eingefordert hat..... oder?
Finde ich komisch.

Aber der Schaden wurde jetzt auch via Webformular gemeldet. Dort konnte man
eh nur den Betrf. "Garantie" auswählen. Ein Feld "Gewährleistung" gab es
nicht....


Ich habe auch schon überlegt das Gerät direkt an den Hersteller zu
schicken, nur dann müsste ich wohl den Hinttransport zahlen....


Gruß Thomas

Frank Hucklenbroich

unread,
Sep 15, 2008, 3:15:30 AM9/15/08
to
Am Sun, 14 Sep 2008 17:50:59 +0200 schrieb Rainer Dahnke:

> Wobei die Frage tatsächlich offen ist: Ist das Überkochen bestimmungs-
> gemäßer Gebrauch oder nicht?

Würde ich so sehen, läßt sich in der Praxis nicht immer vermeiden. Meiner
Meinung nach ist ein Herd der kein Wasser verträgt defekt. Immerhin muß man
das Kochfeld ja auch mal reinigen können, dazu wird ja nun auch Wasser
verwendet.
Auch beim normalen kochen kommt immer mal wieder etwas Wasser auf das
Kochfeld, sei es daß man einen Deckel anhebt und es tropft Kondenswasser,
sei es das man Wasser nachfüllt und dabei etwas kleckert.
Ein Herd der dermaßen konstruiert ist daß er beim Kontakt mit Wasser einen
Kurzschluß produziert ist imho defekt und dürfte keine CE-Zulassung
bekommen ("Zischen - Peng- verbrannte Platine" nur weil ein Topf
überkocht?).

Ich würde den Hersteller auf den Defekt aufmerksam machen und darauf
vertrauen, daß er den Schaden übernimmt. Sollte der Herd tatsächlich so
konstruiert sein, daß er kein Überkochen verträgt, dürften die
Reklamationen gegen 100% gehen. Denn daß mal etwas überkocht dürfte den
meisten Köchen mal passieren, die mehr machen als Tiefkühlpizza aufwärmen
;-)

Grüße,

Frank

Rainer Dahnke

unread,
Sep 15, 2008, 9:24:51 AM9/15/08
to
Thomas B. schrieb:

>
> Mmm...
> Ok, und wenn ich mich z.B. für Gewährleistung entschieden habe, der
> Händler aber diese dann aber ablehnt,

... dann hast Du immer noch Gewährleistung, wenn der Händler diese
zu unrecht ablehnt.

> ist es doch kein Problem zu sagen,
> ok kein Problem, dann nehme ich eben eben die Garantie. Die wird ja wohl
> nicht verfallen, nur weil man beim ersten Schreiben zunächst seine
> Gewährleistung eingefordert hat..... oder?

Die Garantie nicht, diese ist aber freiwillig und wird oft im
Kleingedruckten relativiert.

Außerdem verwirkst Du in dem Moment die gesetzliche Gewährleistung,
wenn der Hersteller Dir im Rahmen der Garantie das Gerät tauscht, die
Gewährleistung bezieht sich nur auf das Gerät, welches Dir der Händler
verkauft hat, nicht auf ein getauschtes Gerät. (Mit anderer Seriennummer).

> Finde ich komisch.
>
> Aber der Schaden wurde jetzt auch via Webformular gemeldet. Dort konnte
> man eh nur den Betrf. "Garantie" auswählen. Ein Feld "Gewährleistung"
> gab es nicht....
>
>
> Ich habe auch schon überlegt das Gerät direkt an den Hersteller zu
> schicken, nur dann müsste ich wohl den Hinttransport zahlen....
>

Entscheide Dich halt für etwas sinnvolles. :)

Ich nutze auch lieber Garantie, das die direkte Abwicklung mit dem
Hersteller oft sinnvoller ist. Man sollte aber im Hinterkopf behalten,
das man mit einem getauschten Gerät nicht beim Händler anschließend die
Gewährleistung in Anspruch nehmen kann.

Das ist dann ärgerlich, wenn man eine "Fehlkonstruktion" gekauft hat, diese
kann man beliebig oft tauschen, Schrott bleibt Schrott.

Grüße
Rainer

Martin Dietrich

unread,
Sep 15, 2008, 9:58:49 AM9/15/08
to
HaJo Hachtkemper wrote:
> Joachim Boensch schrieb am 14.09.2008 17:20:

>> Beim kochen kocht mal was über, das ist normal und meiner Meinung
>> nach nicht mangelnde Sorgfalt. Deshalb ist meiner Meinung nach eine
>> solche Klausel, so eng interpretiert nicht rechtmäßig und damit
>> unwirksam. Wenn man das Feld in Wasser taucht oder mit reichlich
>> Wasser von allen Seiten putzt, ist das was anderes.
>
> Beom kochen kocht nur was über, wenn bei der Verwendung was falsch
> gemacht wird. Kann der Hersteller/Verkäufer da was für oder der
> Verwender?

bei Kochgeräten darf es nicht möglich sein das Wasser (auch nicht beim
reinigen) an die Elektrik/Elektronik kommen kann (= Spritzwassergeschützt).
Tauchfest müssen die Dinger nicht sein, aber dem allgemeinen
Anwenungsbereich in einer Küche _müssen_ sie nunmal Stand halten. Informiere
Dich mal bei DIN www.din.de und VDE www.beuth.de. Alles Themen der
angewandten Regeln der Technik.

Martin

Message has been deleted

Martin Dietrich

unread,
Sep 15, 2008, 12:44:10 PM9/15/08
to
Ralf Kusmierz wrote:
> X-No-Archive: Yes
>
> begin quoting, Martin Dietrich schrieb:

>
>> Dich mal bei DIN www.din.de und VDE www.beuth.de.
>
> Selber. Die einzige Information, die man dort kriegen kann, ist, was
> Normblätter usw. kosten.

stimmt - das alte Lied - Informationen kosten Geld (so was aber auch) ;-)

Martin

Rainer Dahnke

unread,
Sep 15, 2008, 1:19:22 PM9/15/08
to
Martin Dietrich schrieb:

Er muss sie ja nicht selber lesen. Wenn der Händler die Gewährleistung
verweigert, kann er wiederum auf die DIN und VDE hinweisen, soll der
Händler halt kaufen ... :)

Grüße
Rainer

Thomas B.

unread,
Sep 15, 2008, 1:19:34 PM9/15/08
to
> Ich nutze auch lieber Garantie, das die direkte Abwicklung mit dem
> Hersteller oft sinnvoller ist. Man sollte aber im Hinterkopf behalten,
> das man mit einem getauschten Gerät nicht beim Händler anschließend die
> Gewährleistung in Anspruch nehmen kann.
>
> Das ist dann ärgerlich, wenn man eine "Fehlkonstruktion" gekauft hat,
> diese
> kann man beliebig oft tauschen, Schrott bleibt Schrott.


Ach so, nu versteh ich was Du meinst....
Klar, wenn ich über den Hersteller (Garantie) ein Austauschgerät bekomme
verfällt also die Gewährleistung bei meinem Händler....

Naja, deshalb gehe ich diesmal den umständlichen Weg, über den Händler. Das
dauert in der Regel zwar etwas länger, aber falls es zu lange dauert kann
ich hier halt auch Fristen setzten etc.

Aber danke für den Hinweis, darüber hatte ich vorher noch nie nachgedacht...


Gruß Thomas

HaJo Hachtkemper

unread,
Sep 15, 2008, 1:43:48 PM9/15/08
to
Halli-Hallo!

Ralf Teschenbaum schrieb am 15.09.2008 07:13:
> Überkochen kann aus verschiedenen Problemen resultieren:
> - Der Koch hat nicht aufgepaßt

-> Problem des Verwenders.

> - Die Regelung der Heizeinrichtung an sich ist schlecht

Führt dann zum überkochen, wenn der Verwender nicht aufpasst ->
Problem des Verwenders.

> - Die Regelung der Heizeinrichtung ist nicht an die Verwendung
> marktüblicher Töpfe angepasst (z.B. von Töpfen mit dickem
> Boden bis Pfannen mit dünner Wandung)

Wird wohl in der Anleitung stehen, die der Verwender wohl ignoriert
hat wenn doch was überkocht -> Problem des Verwenders

> Aus dem Grunde sehe ich Überkochen als normalen Gebrauch an.

Ich nicht.

Ciao/HaJo

HaJo Hachtkemper

unread,
Sep 15, 2008, 1:48:07 PM9/15/08
to
Halli-Hallo!

Martin Dietrich schrieb am 15.09.2008 15:58:
> bei Kochgeräten darf es nicht möglich sein das Wasser (auch nicht beim
> reinigen) an die Elektrik/Elektronik kommen kann (= Spritzwassergeschützt).

Warum tragen Kochgeräte dann nicht das entsprechende IP-Symbol
und/oder Label?

> dem allgemeinen
> Anwenungsbereich in einer Küche _müssen_ sie nunmal Stand halten.

Kochen ist der Anwendungsbereich, überkochen nicht. Die Reinigung
erfolgt im kalten und ausgeschalteten Zustand, nicht während des Betriebs.

> Informiere
> Dich mal bei DIN www.din.de und VDE www.beuth.de.

Dummschwätzer, ...

> Alles Themen der
> angewandten Regeln der Technik.

... denn dort gibt es nichts darüber zu lesen.

Ciao/HaJo

Rainer Wahl

unread,
Sep 15, 2008, 2:17:17 PM9/15/08
to
HaJo Hachtkemper schrieb am 15 Sep 2008:

>> Aus dem Grunde sehe ich Überkochen als normalen Gebrauch an.
> Ich nicht.

Vielleicht solltest du einfach einmal selber Kochen. So aufpassen, daß
_nie_ etwas überkocht kann man nicht.


-=( Rainer )=-

--
Airbrush FAQ: http://www.r-wahl.de/airbrush/faq.php
Baubericht ME-109 RC-Flugmodell:
http://www.r-wahl.de/modellbau/me-109/me-109.php

Ralf Teschenbaum

unread,
Sep 15, 2008, 2:25:11 PM9/15/08
to
HaJo Hachtkemper schrieb:
> Halli-Hallo!

> ...
> -> Problem des Verwenders.
> ...


> Führt dann zum überkochen, wenn der Verwender nicht aufpasst ->
> Problem des Verwenders.

> ...


> Wird wohl in der Anleitung stehen, die der Verwender wohl ignoriert
> hat wenn doch was überkocht -> Problem des Verwenders

>> Aus dem Grunde sehe ich Überkochen als normalen Gebrauch an.
>
> Ich nicht.

Dich würde ich gerne als Kunden haben. Bei einer so hohen Wertschätzung der
Eigenverantwortung gehörst Du zu einer fast nicht vorhandenen Käufersorte!


Meinen Glückwunsch an Deine Lieferanten,

Ralf.

Rainer Dahnke

unread,
Sep 15, 2008, 4:24:27 PM9/15/08
to
Thomas B. schrieb:

>
> Ach so, nu versteh ich was Du meinst....
> Klar, wenn ich über den Hersteller (Garantie) ein Austauschgerät bekomme
> verfällt also die Gewährleistung bei meinem Händler....
>

... sofern der Hersteller das alte Gerät nicht wieder rausrückt, an
dieses wieder heran zu kommen dürfte in der Praxis aber schwierig sein.

Man kann auch das Glück haben, dass der Händler nicht merkt das man
ihm ein Gerät mit anderer Seriennummer vor die Nase setzt ... :)

Grüße
Rainer

Martin Dietrich

unread,
Sep 16, 2008, 3:37:54 AM9/16/08
to
HaJo Hachtkemper wrote:
> Halli-Hallo!
>
> Martin Dietrich schrieb am 15.09.2008 15:58:
>> bei Kochgeräten darf es nicht möglich sein das Wasser (auch nicht
>> beim reinigen) an die Elektrik/Elektronik kommen kann (=
>> Spritzwassergeschützt).
>
> Warum tragen Kochgeräte dann nicht das entsprechende IP-Symbol
> und/oder Label?

warum sollten Sie, die Normierung gilt doch für die Herstellung?
z.B.: "Heiz- und Kochgeräte sind nur in geschlossenen Wohnungen und
Steuerhäusern mit Metallunterbau ..... Schutzart IP23; Installationsmaterial
Schutzart IP55 ... u.s.w."

>> dem allgemeinen
>> Anwenungsbereich in einer Küche _müssen_ sie nunmal Stand halten.
>
> Kochen ist der Anwendungsbereich, überkochen nicht. Die Reinigung
> erfolgt im kalten und ausgeschalteten Zustand, nicht während des
> Betriebs.

woher Du weist?

>> Informiere
>> Dich mal bei DIN www.din.de und VDE www.beuth.de.
>
> Dummschwätzer, ...

bring bitte bessere Argumente

>> Alles Themen der
>> angewandten Regeln der Technik.
>
> ... denn dort gibt es nichts darüber zu lesen.

du weist das?

Martin

Rainer Dahnke

unread,
Sep 16, 2008, 9:45:11 AM9/16/08
to
Martin Dietrich schrieb:

>
>>> Informiere
>>> Dich mal bei DIN www.din.de und VDE www.beuth.de.
>> Dummschwätzer, ...
>
> bring bitte bessere Argumente
>

Ich vermute er kocht nicht selber. Entweder wohnt er noch
bei den Eltern, oder er geht immer essen.

Grüße
Rainer

HaJo Hachtkemper

unread,
Sep 18, 2008, 5:18:13 PM9/18/08
to
Halli-Hallo!

Rainer Wahl schrieb am 15.09.2008 20:17:
> Vielleicht solltest du einfach einmal selber Kochen. So aufpassen, daß
> _nie_ etwas überkocht kann man nicht.

Ich koche oft und gerne. Gelernt habe ich es auf Gas, und wenn es hier
im Haus Gas geben würde müßte ich mich nicht dem Leuchtmelder
begnügen. Deckel für Töpfe und Pfannen gibt es aus diversen
durchsichtigen Materialien. Es muß nicht mal Borsilikatglas sein an
daß alles ranschwappen kann was will, denn auch einfaches Glas läßt
eine Beobachtung des Garvorgangs zu und verhindert im Zusammenspiel
mit am-Herd-bleiben und richtige-Topfgöße-aussuchen zuverlässig ein
überkochen. Gerade beim Induktiosfeld ist mit dem wegziehen des Topfs
die Wärmequelle weg, es liegt also am Aufpassen. Ich denke mal, das
'man' in Deiner Aussage bezieht sich auf Deine Kochkünste, also lern
mal gefälligst anstatt herumzusauen und dann zu behaupten es ginge
nicht besser...

Ciao/HaJo

HaJo Hachtkemper

unread,
Sep 18, 2008, 5:19:02 PM9/18/08
to
Halli-Hallo!

Rainer Dahnke schrieb am 16.09.2008 15:45:
> Ich vermute er kocht nicht selber. Entweder wohnt er noch
> bei den Eltern, oder er geht immer essen.

Du vermutest flasch.

Ciao/HaJo

HaJo Hachtkemper

unread,
Sep 18, 2008, 5:26:33 PM9/18/08
to
Halli-Hallo!

Martin Dietrich schrieb am 16.09.2008 09:37:


> HaJo Hachtkemper wrote:
>> Martin Dietrich schrieb am 15.09.2008 15:58:
>>> bei Kochgeräten darf es nicht möglich sein das Wasser (auch nicht
>>> beim reinigen) an die Elektrik/Elektronik kommen kann (=
>>> Spritzwassergeschützt).
>> Warum tragen Kochgeräte dann nicht das entsprechende IP-Symbol
>> und/oder Label?
> warum sollten Sie, die Normierung gilt doch für die Herstellung?
> z.B.: "Heiz- und Kochgeräte sind nur in geschlossenen Wohnungen und
> Steuerhäusern mit Metallunterbau ..... Schutzart IP23; Installationsmaterial
> Schutzart IP55 ... u.s.w."

Dunkel ist Deiner Rede Sinn. Warum sollte bei der Herstellung kein
Wasser eindringen? In Steckdosen auch nur bei der Herstellung? Oder
vielleicht doch auch im Betrieb?

>> Die Reinigung
>> erfolgt im kalten und ausgeschalteten Zustand, nicht während des
>> Betriebs.
> woher Du weist?

Allgemeine Lebenserfahrung inkl. Studium diverser Anleitungen
entsprechender Geräte.

>>> Informiere
>>> Dich mal bei DIN www.din.de und VDE www.beuth.de.
>> Dummschwätzer, ...
> bring bitte bessere Argumente

Bring bessere Links, oder les wenigstens vorher was Du postest.

>>> Alles Themen der
>>> angewandten Regeln der Technik.
>> ... denn dort gibt es nichts darüber zu lesen.
> du weist das?

Ja. Aber alle anderen können sich auch gerne davon überzeugen, daß auf
den von Dir gelieferten Links keine angewandten Regeln der Technik
hinterlegt sind.

Ciao/HaJo

Rainer Wahl

unread,
Sep 18, 2008, 6:36:43 PM9/18/08
to
HaJo Hachtkemper schrieb am 18 Sep 2008:

> Deckel für Töpfe und Pfannen gibt es aus diversen
> durchsichtigen Materialien. Es muß nicht mal Borsilikatglas sein
> an daß alles ranschwappen kann was will, denn auch einfaches Glas
> läßt eine Beobachtung des Garvorgangs zu und verhindert im
> Zusammenspiel mit am-Herd-bleiben und richtige-Topfgöße-aussuchen
> zuverlässig ein überkochen. Gerade beim Induktiosfeld ist mit dem
> wegziehen des Topfs die Wärmequelle weg, es liegt also am
> Aufpassen.

Es liegt in der Natur des Menschen nicht fehlerfrei zu sein und auch
einmal nicht aufpassen zu können. Deine Forderung ist schlichtweg
unhaltbar.

HaJo Hachtkemper

unread,
Sep 19, 2008, 2:19:45 AM9/19/08
to
Halli-Hallo!

Rainer Wahl schrieb am 19.09.2008 00:36:
> Es liegt in der Natur des Menschen nicht fehlerfrei zu sein und auch
> einmal nicht aufpassen zu können.

Danke, daß Du genau wie ich den Fehler beim Verwender siehst.

> Deine Forderung ist schlichtweg unhaltbar.

Nein, sie definiert gerade den bestimmungsgemäßen Gebrauch. Du kannst
aber gerne darlegen, warum Fehler des Anwenders den Hersteller in
irgendeiner Weise verpflichten sollten, seine Geräte anders zu
konstruieren. Hint: das r in dsrm steht nicht für moral.

Ciao/HaJo

Martin Schoenbeck

unread,
Sep 19, 2008, 5:10:41 AM9/19/08
to
Hallo HaJo,

HaJo Hachtkemper schrieb:

> Nein, sie definiert gerade den bestimmungsgemäßen Gebrauch.

WIMRE geht es doch wohl um 'gewöhnlichen Gebrauch'. Der durchaus vom
bestimmungsgemäßen Gebrauch abweichen kann.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Holger Pollmann

unread,
Sep 19, 2008, 9:20:02 AM9/19/08
to
HaJo Hachtkemper <september_zw...@newsgroups.02368.net>
schrieb:

> Nein, sie definiert gerade den bestimmungsgemäßen Gebrauch. Du kannst
> aber gerne darlegen, warum Fehler des Anwenders den Hersteller in
> irgendeiner Weise verpflichten sollten, seine Geräte anders zu
> konstruieren. Hint: das r in dsrm steht nicht für moral.

Den Hersteller? Wohl eher nicht. Der Verkäufer haftet allerdings sehr
wohl für solche Fehler, die man als Käufer nicht erwartet muß. Und das
denke ich mir nicht aus, das steht in § 434 I 2 Nr. 2 BGB.

Und § 434 I 2 Nr. 1 BGB existiert auch noch, und das heißt, daß sich die
Mangelfreiheit einer Kochplatte an ihrer Tauglichkeit fürs Kochen zu
orientieren hat. Daß dabei auch mal was spritzt oder überläuft, ist, auch
wenn hier was anderes behauptet wird, normal. Und das bedeutet, daß das
Gerät entsprechende Sicherheitsvorkehrungen enthalten muß, weil es sonst
nicht für diesen üblichen Zweck geeignet ist. Dann müßte schon im
Kaufvertrag klar vereinbart sein, daß es sich um ein gerät handelt, mit
dem man nur unter außerordentliche Vorsicht arbeiten kann und bei dem
jeglicher Kontakt mit Flüssigkeiten strikt zu vermeiden ist, also quasi
"Zweck ist das flüüsigkeitslose Kochen".

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Rainer Wahl

unread,
Sep 19, 2008, 11:39:14 AM9/19/08
to
HaJo Hachtkemper schrieb am 19 Sep 2008:

> Danke, daß Du genau wie ich den Fehler beim Verwender siehst.

Du hast u.a. ein Wahrnehmungsproblem.

> Du kannst aber gerne darlegen, warum Fehler des Anwenders den
> Hersteller in irgendeiner Weise verpflichten sollten, seine Geräte
> anders zu konstruieren.

Ist es auch ein Fehler des Anwenders, wenn beim Abnehmen des Deckels
Kondenswasser abtropft? Kochplatten können naß werden. Ansonsten hat
Holger dir sehr schön erklärt, wieso es ein bestimmungsgemäßer Gebrauch
ist, falls einmal etwas daneben geht.

> Hint: das r in dsrm steht nicht für moral.

Dann würde es ja auch roral heißen.

Rainer Dahnke

unread,
Sep 19, 2008, 1:32:23 PM9/19/08
to
HaJo Hachtkemper schrieb:

Oder so ähnlich. Sinngemäß wird es stimmen, anders ist
Deine praxisferne Einstellung nicht erklärbar.

Vielleicht bist Du aber auch Vollblut-Theoretiker.

Grüße
Rainer

Harald Hengel

unread,
Sep 21, 2008, 4:34:39 PM9/21/08
to
Carsten Krueger schrieb:

> Bei solchen Dingern darf auf keinen Fall was überkochen, aber das
> sollte jedem klar sein der so ein Ding mal gesehen hat.
> keine Gewährleistung und keine Garantie

Überkochen würde ich zum normalen Gebrauch von Kochgeräten zählen.
Das sind Pannen die einfach passieren und nicht einfach vermeidbar
sind.
Sollte das Gerät dagegen nicht abgesichert sein denke ich, muss das
sehr deutlich in der Bedienungsanleitung stehen.
Auch dürften Elektrovorschriften wie VDE dazu führen, dass verhindert
werden muss, dass Flüssigkeiten mit Stromführenden Teilen in Berührung
kommen, denn Flüssigkeiten sind leitfähig und das kann letztlich
gefährlich werden.

Harald
--
Für eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
http://www.godwars.de/gw/index.jsp?id=1868


Harald Hengel

unread,
Sep 21, 2008, 4:37:31 PM9/21/08
to
Thomas B. schrieb:

> Ich denke, aus dem einfachen Grund, dass von Anfang an ein Riss
> vorhanden war, der erst später bemerkt wurde, der letztendlich zum
> Komplettschaden geführt hat, liegt hier schon ein
> Gewährleistungsfall vor....

Wenn dort ein Riss war kann der auch durch eine hart aufgesetzten Topf
entstanden sein, also Gewaltschaden, für den der Hersteller nicht
verantwortich zu machen ist, es sei denn das Ding ist so schwach
konstruiert, dass es nicht zum gewöhnlichen Gebrauch taugt.

G-H-L

unread,
Sep 24, 2008, 2:27:36 PM9/24/08
to
Harald Hengel schrieb:

> Thomas B. schrieb:
>
>> Ich denke, aus dem einfachen Grund, dass von Anfang an ein Riss
>> vorhanden war, der erst später bemerkt wurde, der letztendlich zum
>> Komplettschaden geführt hat, liegt hier schon ein
>> Gewährleistungsfall vor....
>
> Wenn dort ein Riss war kann der auch durch eine hart aufgesetzten Topf
> entstanden sein, also Gewaltschaden, für den der Hersteller nicht
> verantwortich zu machen ist, es sei denn das Ding ist so schwach
> konstruiert, dass es nicht zum gewöhnlichen Gebrauch taugt.
>

Der Hersteller kann feststellen ob ein Sprung durch einen hart
aufgesetzten Topf entstanden ist, oder durch einen Materialfehler.

Zudem muß ein Topf schon wirklich schwer und aus besonders großer Höhe
auf ein solches Ceran-Kochfeld fallen, damit es zerbricht.

G-H-L

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