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Fotografieren über einen Zaun in den Garten hinein

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Frank Maß

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Jul 27, 2022, 6:07:02 PM7/27/22
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Hallo,

ist es eigentlich von der Panoramafreiheit gedeckt, in einen
fremden Garten über einen Zaun hineinzufotografieren?

Macht es einen Unterschied, ob es ein Holzzaun mit Löchern
ist oder eine komplett blickdichte Hecke?

Macht es einen Unterschied, ob der Zaun zwei Meter hoch ist
oder nur 80 cm?

Wie ist da die Rechtslage?

Grüße
Frank

Stefan Schmitz

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Jul 28, 2022, 4:07:33 AM7/28/22
to
Am 28.07.2022 um 00:06 schrieb Frank Maß:
> Hallo,
>
> ist es eigentlich von der Panoramafreiheit gedeckt, in einen
> fremden Garten über einen Zaun hineinzufotografieren?

Welches Werk steht denn da im Garten, das fotografiert werden soll?

Fotos des Gartens betreffen wohl weniger das Urheberrecht als das
allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bewohner. Da spielt die
Panoramafreiheit keine Rolle.

Ulf Kutzner

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Jul 28, 2022, 4:29:51 AM7/28/22
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Stefan Schmitz schrieb am Donnerstag, 28. Juli 2022 um 10:07:33 UTC+2:
> Am 28.07.2022 um 00:06 schrieb Frank Maß:

> > ist es eigentlich von der Panoramafreiheit gedeckt, in einen
> > fremden Garten über einen Zaun hineinzufotografieren?

> Welches Werk steht denn da im Garten, das fotografiert werden soll?

Manchmal steht da ein Wohngebäude, aber es gibt auch Nur-Gärten.

Stefan Schmitz

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Jul 28, 2022, 5:07:04 AM7/28/22
to
Für mich sind Wohngebäude und Garten disjunkt.

Rupert Haselbeck

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Jul 28, 2022, 5:16:57 AM7/28/22
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Stefan Schmitz schrieb:
> Frank Maß:
>> ist es eigentlich von der Panoramafreiheit gedeckt, in einen
>> fremden Garten über einen Zaun hineinzufotografieren?
>
> Welches Werk steht denn da im Garten, das fotografiert werden soll?

Warum sollte da irgendein "Werk" stehen müssen, um den Garten
fotografieren zu dürfen? Man durchaus auch Bäume und/oder Blumen
fotografieren wollen (und darf das auch)

> Fotos des Gartens betreffen wohl weniger das Urheberrecht als das
> allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bewohner. Da spielt die
> Panoramafreiheit keine Rolle.

Durch ein Foto des Gartens wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht
ebensowenig berührt wie durch ein Foto z.B. des im Garten befindlichen
Hauses oder der dort aufgestellten Venus.

MfG
Rupert

Tim Landscheidt

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Jul 28, 2022, 5:28:28 AM7/28/22
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Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:

>> ist es eigentlich von der Panoramafreiheit gedeckt, in
>> einen
>> fremden Garten über einen Zaun hineinzufotografieren?

> Welches Werk steht denn da im Garten, das fotografiert werden soll?

> […]

Auch Gärten können urheberrechtliche Werke sein.

Tim

Matthias Frank

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Jul 28, 2022, 8:05:28 AM7/28/22
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Am 28.07.2022 um 10:07 schrieb Stefan Schmitz:
> Am 28.07.2022 um 00:06 schrieb Frank Maß:
>> Hallo,
>>
>> ist es eigentlich von der Panoramafreiheit gedeckt, in einen
>> fremden Garten über einen Zaun hineinzufotografieren?
>

Wenn du es als normaler Mensch nicht sehen würdest, weil du
z.b. zu klein bist und ein 1.90 m auch, dann nein.

Panorama heißt, ein Mensch kann es ohne Hilfemittel, vom
öffentlichen Raum aus sehen, also auch nicht von der
Wohnung gegenüber im 1. Stock und auch nicht mit einem
Selfiestick.

Frank Maß

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Jul 28, 2022, 10:16:18 AM7/28/22
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"Stefan Schmitz" schrieb im Newsbeitrag
news:tbtg43$2uki5$1...@dont-email.me...

> Welches Werk steht denn da im Garten, das fotografiert werden soll?

Da steht ein Totholzhaufen, der den Nachbarn stört.

Er will das Foto machen als Beweismittel, da er glaubt, dass der
Haufen als Unterschlupf für Ratten und sonstige gefährliche Tiere
dient, die dann auf seinem Grundstück einen Schaden
verursachen könnten.

Grüße
Frank

Wolfgang Schreiber

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Jul 28, 2022, 1:36:11 PM7/28/22
to
> Panorama heißt, ein Mensch kann es ohne Hilfemittel, vom
> öffentlichen Raum aus sehen, also auch nicht von der
> Wohnung gegenüber im 1. Stock und auch nicht mit einem
> Selfiestick.

Drohnen scheinen aber (inzwischen?) erlaubt:

https://www.bho-legal.com/panoramafreiheit-fuer-drohnenfotos/

VG
Wolfgang

Alexander Goetzenstein

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Jul 29, 2022, 3:13:15 AM7/29/22
to
Hallo,

Am 28.07.22 um 19:36 schrieb Wolfgang Schreiber:
das Urteil betrifft aber einen etwas anderen Sachverhalt, denn in der
Entscheidung geht es um ein Bauwerk, dass der Allgemeinheit gewidmet
ist, und sagt zu der Frage des OP ausdrücklich nichts:

"Das LG Frankfurt ließ allerdings offen, ob die Panoramafreiheit auch
für den Luftraum eingeschränkt werden muss, wenn Hindernisse den
Sichtzugang auf das Werk vom Boden aus beschränken (z.B. Hecken oder
Zäune). Ob das Werk dann tatsächlich „der Allgemeinheit gewidmet“ ist,
ist fraglich. Im Zweifelsfall sollte nicht davon auszugehen sein, dass
die Panoramafreiheit in diesem Fall für Luftaufnahmen gilt. Fotografen
sollten sich daher vergewissern, dass das Fotomotiv tatsächlich nicht
durch einen vom Boden aus erkennbaren Sichtschutz von der Öffentlichkeit
abgeschirmt wird."


--
Gruß
Alex

Wolfgang Kynast

unread,
Jul 29, 2022, 3:17:02 AM7/29/22
to
On Thu, 28 Jul 2022 19:36:10 +0200, "Wolfgang Schreiber" posted:
Zuende gelesen hast du aber nicht.

--
Schöne Grüße,
Wolfgang

Ulf Kutzner

unread,
Jul 29, 2022, 4:48:41 AM7/29/22
to
Bei vielen Aufnahmen wird beides sichtbar sein,
so auf demselben Grundstück vorhanden.
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