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maximal Betrag Scheck

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Mark Weber

unread,
Dec 30, 2007, 5:15:08 AM12/30/07
to
Guten Tag,

Kann mir bitte jemand sagen wie hoch der Betrag eines Schecks sein darf?

Ich habe etwas gegoogelt und doch recht unterschiedliche Antworten gefunden.

Hängt der Betrag vielleicht von der Bank ab? Unterschiedliche Banken(Post),
unterschiedliche Maximal Beträge?

Oder ist dies in Europa einheitlich geregelt, auf unter 50.000EUR pro
Scheck?

Danke für alle Antworten.

MfG


Jens Hoffmann

unread,
Dec 30, 2007, 5:23:18 AM12/30/07
to
Hi,

Mark Weber schrieb:


> Kann mir bitte jemand sagen wie hoch der Betrag eines Schecks sein darf?

Schecks sind in der Hoehe unbeschraenkt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheck


Gruss,
Jens

Lars Friedrich

unread,
Dec 30, 2007, 5:34:52 AM12/30/07
to
Jens Hoffmann schrieb:

>> Kann mir bitte jemand sagen wie hoch der Betrag eines Schecks sein darf?
> Schecks sind in der Hoehe unbeschraenkt.
> http://de.wikipedia.org/wiki/Scheck

Quelle angeben und dann falsch antworten?
"Außerdem kann ein Scheck durch den Bezogenen nicht angenommen werden."

Womit wir wieder bei der Kernfrage angekommen sind.

Grüße,
Lars Friedrich

Maik Zumstrull

unread,
Dec 30, 2007, 5:41:52 AM12/30/07
to
Lars Friedrich <willno...@usenet.virtualwizard.de> wrote:

> Jens Hoffmann schrieb:
> >> Kann mir bitte jemand sagen wie hoch der Betrag eines Schecks sein
> >> darf?
> > Schecks sind in der Hoehe unbeschraenkt.
> > http://de.wikipedia.org/wiki/Scheck
>
> Quelle angeben und dann falsch antworten?

Nö, hat er nicht.

> "Außerdem kann ein Scheck durch den Bezogenen nicht angenommen
> werden."

Und die Bank kann die Einlösung unter Verweis auf die
Vertragsbedingungen verweigern. Und das Konto kann unzureichend gedeckt
sein. Und und und.

> Womit wir wieder bei der Kernfrage angekommen sind.

Die Kernfrage war, ob es eine *allgemeingültige* Beschränkung nach oben
gibt. Die wurde -- völlig zutreffend -- mit "Nein" beantwortet.

Rupert Haselbeck

unread,
Dec 30, 2007, 6:45:37 AM12/30/07
to
Lars Friedrich schrieb:

> Jens Hoffmann schrieb:
>>> Kann mir bitte jemand sagen wie hoch der Betrag eines Schecks sein
>>> darf?
>> Schecks sind in der Hoehe unbeschraenkt.
>> http://de.wikipedia.org/wiki/Scheck
>
> Quelle angeben und dann falsch antworten?

Nein, er hat richtig geantwortet

> "Außerdem kann ein Scheck durch den Bezogenen nicht angenommen
> werden."

Das hat mit der Frage des OP genau nichts zu tun. Außerdem hängt das in
der Regel nicht von der Höhe des Betrags ab



> Womit wir wieder bei der Kernfrage angekommen sind.

Nein, die Frage im OP ist vollständig und korrekt beantwortet.

MfG
Rupert

Frank Kozuschnik

unread,
Dec 30, 2007, 7:59:43 AM12/30/07
to
Lars Friedrich schrieb:

> Jens Hoffmann schrieb:
>
> >> Kann mir bitte jemand sagen wie hoch der Betrag eines Schecks sein darf?
> >
> > Schecks sind in der Hoehe unbeschraenkt.
> > http://de.wikipedia.org/wiki/Scheck
>
> Quelle angeben und dann falsch antworten?

Was war daran falsch?

> "Außerdem kann ein Scheck durch den Bezogenen nicht angenommen werden."

Das gilt in Deutschland für jeden Scheck, unabhängig vom Betrag.

> Womit wir wieder bei der Kernfrage angekommen sind.

Was war denn aus deiner Sicht die Kernfrage?

Lars Friedrich

unread,
Dec 30, 2007, 1:00:57 PM12/30/07
to
Maik Zumstrull schrieb:

>>>> Kann mir bitte jemand sagen wie hoch der Betrag eines Schecks sein
>>>> darf?
>>> Schecks sind in der Hoehe unbeschraenkt.
>>> http://de.wikipedia.org/wiki/Scheck
>> Quelle angeben und dann falsch antworten?
> Nö, hat er nicht.
>
>> "Außerdem kann ein Scheck durch den Bezogenen nicht angenommen
>> werden."
>
> Und die Bank kann die Einlösung unter Verweis auf die
> Vertragsbedingungen verweigern. Und das Konto kann unzureichend gedeckt
> sein. Und und und.

Ja. Und offensichtlich ist es möglich, dass Banken, nur Schecks bis zu
einer bestimmten Summe akzeptieren. Damit ist die Antwort "Schecks sind
in der Höhe unbeschränkt" falsch. Die richtige Antwort ist "Schecks sind
so beschränkt, wie die Bank(en) dies möchte(n)."

>> Womit wir wieder bei der Kernfrage angekommen sind.
> Die Kernfrage war, ob es eine *allgemeingültige* Beschränkung nach oben
> gibt. Die wurde -- völlig zutreffend -- mit "Nein" beantwortet.

Nein, es gibt keine _gesetzliche_ Beschränkung. Ob es eine
allgemeingültige privatwirtschaftliche Vereinbarung der Banken
untereinander (nicht) gibt wurde in keinster Weise angerissen.

Grüße,
Lars Friedrich

Frank Kozuschnik

unread,
Dec 30, 2007, 3:16:32 PM12/30/07
to
Lars Friedrich schrieb:

> Maik Zumstrull schrieb:
>
> > Lars Friedrich:


> >
> >> "Außerdem kann ein Scheck durch den Bezogenen nicht angenommen
> >> werden."
> >
> > Und die Bank kann die Einlösung unter Verweis auf die

> > Vertragsbedingungen verweigern. [...] Und und und.


>
> Ja. Und offensichtlich ist es möglich, dass Banken, nur Schecks bis zu
> einer bestimmten Summe akzeptieren.

Banken können Schecks überhaupt nicht "akzeptieren" (Art. 4 ScheckG).
Das hast du doch oben selbst zitiert. Erinnerst du dich?

> Damit ist die Antwort "Schecks sind in der Höhe unbeschränkt"
> falsch. Die richtige Antwort ist "Schecks sind so beschränkt,
> wie die Bank(en) dies möchte(n)."

Einen rechtlich gültigen Scheck kann ich auch ausstellen, ohne dass
ich irgendein Vertragsverhältnis mit einer Bank habe.

Praktisch wird die bezogene Bank den Scheck natürlich nur im Rahmen
eines Vertrags mit dem Aussteller einlösen. Diese Beschränkung ist
aber erstens ziemlich trivial. Zweitens würde mich interessieren,
welche Bank das Ausstellen von Schecks nur bis zu einem Höchstbetrag
zulassen würde.

> > Die Kernfrage war, ob es eine *allgemeingültige* Beschränkung nach oben
> > gibt. Die wurde -- völlig zutreffend -- mit "Nein" beantwortet.
>
> Nein, es gibt keine _gesetzliche_ Beschränkung. Ob es eine
> allgemeingültige privatwirtschaftliche Vereinbarung der Banken
> untereinander (nicht) gibt wurde in keinster Weise angerissen.

Die Existenz einer solchen Vereinbarung würde ich mal "mit Nichtwissen
bestreiten". Selbst wenn es sie gäbe, müssten die Banken etwaige
Einschränkungen dann ja wieder mit ihren Kunden vereinbaren. Meine
Bank hat das jedenfalls nicht getan.

Rupert Haselbeck

unread,
Dec 30, 2007, 5:52:04 PM12/30/07
to
Lars Friedrich schrieb:

> Ja. Und offensichtlich ist es möglich, dass Banken, nur Schecks bis zu
> einer bestimmten Summe akzeptieren. Damit ist die Antwort "Schecks
> sind in der Höhe unbeschränkt" falsch.

Nein, das ist falsch, § 3 ScheckG

> Die richtige Antwort ist
> "Schecks sind so beschränkt, wie die Bank(en) dies möchte(n)."

Nein, das ist falsch, § 3 ScheckG

> Nein, es gibt keine _gesetzliche_ Beschränkung.

Richtig! Warum widersprichst du dir selbst?

MfG
Rupert

Lars Friedrich

unread,
Dec 31, 2007, 6:14:20 AM12/31/07
to
Rupert Haselbeck schrieb:

>> Ja. Und offensichtlich ist es möglich, dass Banken, nur Schecks bis zu
>> einer bestimmten Summe akzeptieren. Damit ist die Antwort "Schecks
>> sind in der Höhe unbeschränkt" falsch.
> Nein, das ist falsch, § 3 ScheckG
>> Die richtige Antwort ist
>> "Schecks sind so beschränkt, wie die Bank(en) dies möchte(n)."
> Nein, das ist falsch, § 3 ScheckG

Nein, das ist richtig, § 4 ScheckG.

>> Nein, es gibt keine _gesetzliche_ Beschränkung.
> Richtig! Warum widersprichst du dir selbst?

Das ist kein Widerspruch.

Grüße,
Lars Friedrich

Rupert Haselbeck

unread,
Dec 31, 2007, 7:30:43 AM12/31/07
to
Lars Friedrich schrieb:

> Rupert Haselbeck schrieb:
>>> Ja. Und offensichtlich ist es möglich, dass Banken, nur Schecks bis
>>> zu einer bestimmten Summe akzeptieren. Damit ist die Antwort
>>> "Schecks sind in der Höhe unbeschränkt" falsch.
>> Nein, das ist falsch, § 3 ScheckG
>>> Die richtige Antwort ist
>>> "Schecks sind so beschränkt, wie die Bank(en) dies möchte(n)."
>> Nein, das ist falsch, § 3 ScheckG
>
> Nein, das ist richtig, § 4 ScheckG.

Hmm, in Art. 4 ScheckG heißt es:
| Der Scheck kann nicht angenommen werden. Ein auf den Scheck
| gesetzter Annahmevermerk gilt als nicht geschrieben.

Was willst du uns damit sagen?

MfG
Rupert

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