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Dürfen öffentliche Wege einfach umgepflügt werden?

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Reinhard Zwirner

unread,
Oct 30, 2013, 7:07:20 PM10/30/13
to
Hi,

am letzten Wochenende wurde unsere Wanderung abrupt gestoppt:
unser Weg, der seit "Jahrhunderten" auf den topographischen Karten
verzeichnet ist, war kürzlich, offenbar zur Vergrößerung der
Anbaufläche, einfach weggepflügt worden. Später konnten wir auf einer
relativ neuen Informationstafel, wie sie oft an Waldparkplätzen zu
finden ist, sogar einen dort eingezeichneten örtlichen Wanderweg
sehen, der durch das Pflügen schnöde unterbrochen worden war. Deshalb
meine Frage: Darf das der Landwirt, dem das Feld gehört, "so einfach"
machen? Oder ist durch die Eintragung in die offizielle Karte eine
gewisse Art von Widmung präjudiziert?

Um sachdienliche Hinweise bittet

Reinhard

Harald Hengel

unread,
Oct 31, 2013, 12:47:08 AM10/31/13
to
Reinhard Zwirner schrieb:

> Oder ist durch die Eintragung in die offizielle Karte eine
> gewisse Art von Widmung präjudiziert?

Die Frage ist wem das Land gehört und welche Auflagen drauf sind.
Die Karte sagt darüber nichts, das ist nicht mehr als eine
Bestandsaufnahme zu einem Zeitpunkt.

Grüße Harald

Armin Wolf

unread,
Oct 31, 2013, 4:01:03 AM10/31/13
to
"Harald Hengel" <raldo-...@freenet.de> schrieb
Natürlich gibt es offizielle Pläne, die bei der letzten Flurbereinigung
erstellt wurden.

Hier war das Problem, daß der Weg über Jahre in eine Richtung
wanderte, da ein Landwirt regelmäßig ein wenig zu weit pflügte.

Jetzt hat der Nachbar nachgemessen, und schwupps - > der
komplette Weg ist weggepflügt, da dieser Landwirt bis an den
Rand seines Grundstückes pflügte.

Das Vergehen des Wegpflügen des eigentlichen Weges ist somit
irgendwie verjährt.

Wolfgang Jäth

unread,
Oct 31, 2013, 3:32:28 AM10/31/13
to
Am 31.10.2013 00:07, schrieb Reinhard Zwirner:
>
> am letzten Wochenende wurde unsere Wanderung abrupt gestoppt:
> unser Weg, der seit "Jahrhunderten" auf den topographischen Karten
> verzeichnet ist, war kürzlich, offenbar zur Vergrößerung der
> Anbaufläche, einfach weggepflügt worden.

Aus Deiner Beschreibung geht nicht hervor, was das für ein Weg ist (das
kann alles zwischen Trampelpfad und befestigter Fahrstraße sein), wie
weit genau die Pflügung in den Weg hinein oder gar darüber hinaus
reicht, was auf der anderen Seite des Weges ist, usw.

Natürlich kann es sein, daß der Bauer durch eine solche Aktion seine
Anbaufläche illegalerweise vergrößern wollte. Genauso gut kann es aber
auch sein, daß der Bauer sich einfach vertan hat. Gerade hochmoderne
Ackergeräte arbeiten oft mit GPS-Koordinaten, und wenn man sich da
vertipst, dann kann so was u. U. schon mal passieren.

Oder aber dieser Weg, auch wenn er vielleicht viel genutzt wurde, ist in
Wirklichkeit nur ein irregulärer Trampelpfad oder ein reiner
Versorgungsweg o. ä. auf Privatgrund war, und der Besitzer diesen
Bereich jetzt wieder aktiv nutzen will. Karten[1] stellen i. d. R. nur
den realen[2] Ist-Zustand dar, und nicht die rechtliche Situation.

Und auch nicht auszuschließen ist die Möglichkeit, daß sich der Weg auf
'natürliche' Weise im Lauf der Zeit auf das Besitztum des betreffenden
Bauern verlagert hat, und dieser das nicht länger dulden will (oder ihm
das überhaupt erst vor kurzem bewusst geworden ist o. ä.). Das kann
passieren, wenn über einen langen Zeitraum hinweg aus irgend welchen
Gründen die Nutzer immer und immer wieder bevorzugt auf eine bestimmte
Seite ausweichen, z. B. weil auf der anderen Seite ein Matschloch ist,
oder überhängende Äste, oder einfach nur ein natürliches Gefälle
besteht, usw.

Und wahrscheinlich gips noch eine ganze Reihe von Möglichkeiten mehr,
wie und warum so etwas passieren kann; sowohl legitimer wie auch
illegitimer Art.

[1] außer AFAIK den von Katasteramt herausgegebenen

[2] und manchmal auch nur einen fiktiven Zustand; sei es, weil sich an
den Besitztumsverhältnissen oder Bebauungsplänen oder sonst was irgend
etwas geändert hat, oder man bei der Erstellung einfach Irrtümern oder
Gerüchten aufgesessen ist, oder daß aus Kopierschutzgründen absichtliche
Fehler eingebaut wurden (ja, das gibt es), oder, oder, oder ...

> Später konnten wir auf einer
> relativ neuen Informationstafel, wie sie oft an Waldparkplätzen zu
> finden ist, sogar einen dort eingezeichneten örtlichen Wanderweg
> sehen, der durch das Pflügen schnöde unterbrochen worden war.

S. o.

> Deshalb
> meine Frage: Darf das der Landwirt, dem das Feld gehört, "so einfach"
> machen?

Unter Umständen ja, unter Umständen nein. Entscheidend ist nicht, wem
das Feld daneben gehört, sondern wem der Weg selbst gehört; und ob es
ggf. eine Widmung oder Wegerechte o. ä. betreffs dieses Weges gibt.
Wobei übrigens unter Umständen auch ein Gewohnheitsrecht bereits
Wegerechte begründen können.

> Oder ist durch die Eintragung in die offizielle Karte

Was verstehst Du unter 'offizielle Karte'? Ich kann irgendwie mir nicht
vorstellen, daß Du wirklich mit einer Karte vom Katasteramt o. ä.
wandern gehst.

> eine
> gewisse Art von Widmung präjudiziert?

Nein; entscheidend sind die Einträge im Liegenschaftskataster. Die Karte
ist bestenfalls die 'Folge' solcher Einträge, und nicht umgekehrt.
Wenn Du den Verdacht hast, daß die Sache nicht koscher ist, dann kannst
Du den Sachverhalt an das zuständige Vermessungsamt melden. Die werden
das dann bei Gelegenheit überprüfen.

Wolfgang
--

Wolfgang May

unread,
Oct 31, 2013, 5:08:12 AM10/31/13
to
Die auch noch falsch sein kann.

In den offiziellen Karten/Stadtplaenen sind oft Wege drin, wo gar keine
sein koennen (Steilhang dazwischen, Fluss, keine Bruecke).

Wir haben mehrere Jahre in einem Mehrfamilienhaus in einer Strasse
gewohnt, die auf dem Stadtplan oben in eine andere muendete, in der
Realitaet war dort nur ein Weg und dann ein Steilhang mit ca. 10m
Hoehenunterschied. Der eine oder andere (Umzugs)-Lastzug, der sich
auf den Stadtplan verlassen hatte, musste in mehrstuendiger Kleinarbeit
rueckwaerts wieder rausgefuddelt werden.

Wolfgang

Wolfgang May

unread,
Oct 31, 2013, 5:17:35 AM10/31/13
to
Wolfgang Jäth <jawo.use...@freenet.de> wrote:
> Am 31.10.2013 00:07, schrieb Reinhard Zwirner:

>> Oder ist durch die Eintragung in die offizielle Karte
>
> Was verstehst Du unter 'offizielle Karte'? Ich kann irgendwie mir nicht
> vorstellen, daß Du wirklich mit einer Karte vom Katasteramt o. ä.
> wandern gehst.

Nicht?
Hier steht auf den im normalen Buchhandel erhaeltlichen Wanderkarten
der Serie "Topographische Karte 1:50000 mit Wanderwegen"

"Kartographische Gestaltung, Bearbeitung und Druck: Niedersaechsisches
Landesverwaltungsamt - Landesvermessung - Warmbuechenkamp 2, 30159
Hannover.

Herausgeber: Niedersaechsisches Landesverwaltungsamt - Landesvermessung -
Ausgabe 1993"

Ach ja, und vorne drauf ein Wappen mit einem weissen Gaul auf rotem
Hintergrund und Untertext "Niedersaechsisches Landesverwaltungsamt -
Landesvermessung".

Wenn das mal nichts offizielles ist.

Aber schon die letzte Zeile, "Ausgabe 1993", gekauft ca. 2005, zeigt,
warum die natuerlich oft eher unzutreffend sind.
(in BaWue wurden sie oefter neu herausgegegeben ...)

Wolfgang

bjkaup

unread,
Oct 31, 2013, 6:40:41 AM10/31/13
to
auch "sehr offizielle" Karten sind hinsichchtlic der Grenzen von
Grundstücken immer geglättet. Stell mal auf einer Karte im Maßstab 1 zu
50.000 einen Meter dar, da ist der Schwarzdruck breiter.

Eigentumsverhältnisse und damit auch Wegewidmungen lassen sich nur aus
einem Auszug aus dem Liegenschaftskataster ermitteln.

mfg
bjk

btw: sehr häufig sind offiziell mit Namen belegte Straßen in
Wohngebieten so geführt, dass die Grenzmarken der Privatgrundstücke auf
dem Fußweg zu finden sind, bei den modischen verkehrsberuhigten
Schlangenlinien auch auf der für den öffentlichen Kfz-Verkehr
zugelassenen Fläche. Das gibt dann immerAnlass zur Freude, wenn die
städtische Knollenjule Bescheide auf Privatgrundstücke ausstellt, weil
die Gemeinde es versäumt hat, die zum Parken freigegebenen Flächen mit
den Grundstücksgrenzen in Einklang zu bringen.

Rupert Haselbeck

unread,
Oct 31, 2013, 7:32:08 AM10/31/13
to
Am 31.10.2013 00:07, schrieb Reinhard Zwirner:

> am letzten Wochenende wurde unsere Wanderung abrupt gestoppt:
> unser Weg, der seit "Jahrhunderten" auf den topographischen Karten
> verzeichnet ist, war kürzlich, offenbar zur Vergrößerung der
> Anbaufläche, einfach weggepflügt worden. Später konnten wir auf einer
> relativ neuen Informationstafel, wie sie oft an Waldparkplätzen zu
> finden ist, sogar einen dort eingezeichneten örtlichen Wanderweg
> sehen, der durch das Pflügen schnöde unterbrochen worden war. Deshalb
> meine Frage: Darf das der Landwirt, dem das Feld gehört, "so einfach"
> machen?

Wenn es sein Eigentum ist oder er ein sonstiges Nutzungsrecht hat, dann
darf er das. Wenn nicht, dann nicht

> Oder ist durch die Eintragung in die offizielle Karte eine
> gewisse Art von Widmung präjudiziert?

Selbst die förmliche Widmung ändert nichts daran, dass das Grundstück
Eigentum des Landwirts ist. Die Widmung als Weg ersetzt nicht den Kauf
des dafür nötigen Grundstücks. Auf seinem Grundstück darf der Landwirt
dann eben auch pflügen (und/oder einen Zaun etc. errichten)

MfG
Rupert
Message has been deleted

Stefan Schmitz

unread,
Oct 31, 2013, 9:03:22 AM10/31/13
to
Am Donnerstag, 31. Oktober 2013 12:32:08 UTC+1 schrieb Rupert Haselbeck:

> Selbst die förmliche Widmung ändert nichts daran, dass das Grundstück
> Eigentum des Landwirts ist. Die Widmung als Weg ersetzt nicht den Kauf
> des dafür nötigen Grundstücks. Auf seinem Grundstück darf der Landwirt
> dann eben auch pflügen (und/oder einen Zaun etc. errichten)

Einen gewidmeten Weg darf der Eigentümer umpflügen? Wozu dient dann die Widmung?
Message has been deleted

gUnther nanonüm

unread,
Oct 31, 2013, 12:56:01 PM10/31/13
to

"Ludger Averborg" <ludger_...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:lls4799hn32fq2rsm...@4ax.com...

>>Hier war das Problem, daß der Weg über Jahre in eine Richtung
>>wanderte, da ein Landwirt regelmäßig ein wenig zu weit pflügte.
>
> Im Westfälischen gbit es dafür einen eigenen Ausdruck: "ankampen" (Kamp
> (von
> campus das Feld) ist ein abgemessenes Stück Ackerland. Also: dem Feld
> anhängen,
> hinzufügen).
>
> (und das gabs schon lange vor GPS)
>
> Das Gegenteil gabs in der DDR. Da wurden ganze Teile von Feldern einfach
> brach
> gelassen, weil sie mit den Großmaschinen nur noch schwierig zu bearbeiten
> waren.

Hi,
das Gegenteil auch, wenn Schleppzüge aus Pflug und Egge den Wendekreis nicht
eng genug hinbekamen, entstanden Grasinseln und Kleinstwäldchen. Etwa um
einem unsichtbaren Granitklumpen unterm Boden auszuweichen. Erinnere einen
Bauern, der fuhr seltsame Schleifen auf einem Feld, gänzlich unverständlich.
Bis einer seiner Nachbarn sich einen Scherz ausdachte und mit den Kumpanen
diese Schleifeneilande "geraderücken" wollte. Brach mitsamt Trecker in
gleich die ersten Stelle ein, unterirdische Spülhöhle...wie der Bauer die
"gerochen" hatte ist unerklärt. Hat seinem Ruf aber nicht geschadet. Darf
seine Wünschelrute jetzt stolzer zeigen :-)

--
mfg,
gUnther


Wolfgang May

unread,
Oct 31, 2013, 12:57:56 PM10/31/13
to
Ja und?
Darum gings es doch garnicht.
Ich habe auf Wolfgang Jaeths Auusage, dass er sich nicht vorstellen kann,
dass man mit einer offiziellen karte wandern geht geantwortet.

Im uebrigen ging es im OP auch nicht um einen Meter Verschiebung, sondern
um ein ganzes Wegstueck, das eingezeichnet, aber nicht vorhanden war.

Wolfgang

Wolfgang Jäth

unread,
Oct 31, 2013, 2:32:41 PM10/31/13
to
Am 31.10.2013 10:17, schrieb Wolfgang May:
>
>>> Oder ist durch die Eintragung in die offizielle Karte
>>
>> Was verstehst Du unter 'offizielle Karte'? Ich kann irgendwie mir nicht
>> vorstellen, daß Du wirklich mit einer Karte vom Katasteramt o. ä.
>> wandern gehst.
>
> Nicht?
> Hier steht auf den im normalen Buchhandel erhaeltlichen Wanderkarten
> der Serie "Topographische Karte 1:50000 mit Wanderwegen"

Dir ist aber schon der Unterschiid bekannt zwischen einer
Topographischen Karte und einer Katasterkarte?

> "Kartographische Gestaltung, Bearbeitung und Druck: Niedersaechsisches
> Landesverwaltungsamt - Landesvermessung - Warmbuechenkamp 2, 30159
> Hannover.

Und was genau hat das mit der Frage nach den Eigentumsverhältnissen der
betreffenden Region zu tun?

> Herausgeber: Niedersaechsisches Landesverwaltungsamt - Landesvermessung -
> Ausgabe 1993"

Und der Zustand von vor 20 Jahren sagt was genau über den heutigen Zustand?

Wolfgang
--

Message has been deleted

Wolfgang May

unread,
Oct 31, 2013, 4:05:06 PM10/31/13
to
Wolfgang Jäth <jawo.use...@freenet.de> wrote:
> Am 31.10.2013 10:17, schrieb Wolfgang May:
>>
>>>> Oder ist durch die Eintragung in die offizielle Karte
^^^^^^^^^^^^^^^^
>>>
>>> Was verstehst Du unter 'offizielle Karte'? Ich kann irgendwie mir nicht
>>> vorstellen, daß Du wirklich mit einer Karte vom Katasteramt o. ä.
>>> wandern gehst.
>>
>> Nicht?
>> Hier steht auf den im normalen Buchhandel erhaeltlichen Wanderkarten
>> der Serie "Topographische Karte 1:50000 mit Wanderwegen"
>
> Dir ist aber schon der Unterschiid bekannt zwischen einer
> Topographischen Karte und einer Katasterkarte?

Wen interessiert eine Katsaterkarte? Die hast Du ins Spiel gebracht.
Es war die Rede von einer offziellen Karte.

>> "Kartographische Gestaltung, Bearbeitung und Druck: Niedersaechsisches
>> Landesverwaltungsamt - Landesvermessung - Warmbuechenkamp 2, 30159
>> Hannover.
>
> Und was genau hat das mit der Frage nach den Eigentumsverhältnissen der
> betreffenden Region zu tun?

Wie kommst Du darauf, dass eine Wanderkarte ueberhaupt etwas mit
den Besitzverhaeltnissen zu tun haben sollte?

>> Herausgeber: Niedersaechsisches Landesverwaltungsamt - Landesvermessung -
>> Ausgabe 1993"
>
> Und der Zustand von vor 20 Jahren sagt was genau über den heutigen Zustand?

Dass offizielle Karten halt (in manchen Bundeslaendern) schon in veraltetem
Zustand in den Verkauf kommen.

Wolfgang

Rupert Haselbeck

unread,
Oct 31, 2013, 6:30:01 PM10/31/13
to
Stefan Schmitz schrieb:
Wenn die Gemeinde, der Kreis, das Land, der Bund ein Grundstück als
öffentliche Straße widmen, dann bedeutet das nichts weiter, als dass
jedermann ab Wirksamkeit dieses Verwaltungsaktes das gewidmete Grundstück
als Straße, also zum gehen oder zum fahren, oder für sonstige zulässige
Nutzungsarten für öffentliche Straßen und Wege, nutzen darf (und es
ermöglicht die Auferlegung von Pflichten an Anlieger, z.B. auf Zahlung von
Herstellungsbeiträgen oder eine Reinigungspflicht). Man nennt das auch
Gemeingebrauch. Die Widmung ist nur zulässig, wenn das gewidmete Grundstück
im Eigentum der Körperschaft steht, welche die Widmung vornimmt, sonst ist
sie auf Widerspruch/Klage des Eigentümers aufzuheben. Ist das gewidmete
Grundstück nicht im Eigentum der widmenden Körperschaft, so kann sie die
Rechte des Grundstückseigentümers damit also nicht einschränken.

MfG
Rupert

Andreas Barth

unread,
Oct 31, 2013, 7:20:55 PM10/31/13
to
Rupert Haselbeck wrote:
> Selbst die förmliche Widmung ändert nichts daran, dass das Grundstück
> Eigentum des Landwirts ist. Die Widmung als Weg ersetzt nicht den Kauf
> des dafür nötigen Grundstücks. Auf seinem Grundstück darf der Landwirt
> dann eben auch pflügen (und/oder einen Zaun etc. errichten)

Widmung überlagert das Eigentum weitestgehend, d.h. pflügen ist i.a.
bei einem gewidemeten Weg nicht erlaubt, ebenso wenig wie Zaun
errichten.


Viele Grüße,
Andi

Harald Hengel

unread,
Oct 31, 2013, 10:10:16 PM10/31/13
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Einen gewidmeten Weg darf der Eigentümer umpflügen? Wozu dient dann
> die Widmung?

Keine Ahnung, aber ich kenne hier im Ort eine Strasse die gewidmet ist,
aber vollständig über privaten Grund verläuft.
Was der Eigentümer dort machen darf oder auch nicht, dürfte im
Grundbuchamt zu erfahren sein.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Oct 31, 2013, 9:32:52 PM10/31/13
to
Armin Wolf schrieb:

> Natürlich gibt es offizielle Pläne, die bei der letzten
> Flurbereinigung erstellt wurden.

Das habe ich nicht bestritten.
Welche Rechte an der Straße und deren Unversehrtheit gibt der Plan?

> Hier war das Problem, daß der Weg über Jahre in eine Richtung
> wanderte, da ein Landwirt regelmäßig ein wenig zu weit pflügte.

Wenn es sein Land ist, der Weg rein privat ist und er keine Auflagen zum
Erhalt des Weges hat, dann darf er das vermutlich.

> Jetzt hat der Nachbar nachgemessen, und schwupps - > der
> komplette Weg ist weggepflügt, da dieser Landwirt bis an den
> Rand seines Grundstückes pflügte.

Du schreibst selbst, an den Rand *seines* Grundstücks.

> Das Vergehen des Wegpflügen des eigentlichen Weges ist somit
> irgendwie verjährt.

Es war vermutlich sein weg, damit konnte er machen was er wollte, oder
auch nicht. Genaues kann evtl. das Katasteramt sagen.
Nur weil der Weg eingezeichnet ist, bedeutet es keineswegs, dass er
öffentlich ist.

Grüße Harald

Helmut Wabnig

unread,
Nov 1, 2013, 2:47:02 AM11/1/13
to
Unsere Gemeindeverwaltung hat einstmals einem Bauern,
über dessen Grund der Weg lief, vorgeschrieben, er müsse den Weg
erhalten und Schlaglöcher ausbessern etc.
Daraufhin hat der Bauer den Weg umgepflügt.


w.

Stefan Schmitz

unread,
Nov 1, 2013, 8:54:59 AM11/1/13
to
Am Freitag, 1. November 2013 07:47:02 UTC+1 schrieb Helmut Wabnig:

> Unsere Gemeindeverwaltung hat einstmals einem Bauern,
> über dessen Grund der Weg lief, vorgeschrieben, er müsse den Weg
> erhalten und Schlaglöcher ausbessern etc.
> Daraufhin hat der Bauer den Weg umgepflügt.

Die interessanteste Information fehlt:
Was hat daraufhin die Gemeinde gemacht?
Message has been deleted

r...@uebemann.de

unread,
Apr 8, 2014, 3:46:19 PM4/8/14
to

gUnther nanonüm

unread,
Apr 9, 2014, 5:02:36 AM4/9/14
to

<r...@uebemann.de> schrieb im Newsbeitrag
news:aea195f1-76f5-411c...@googlegroups.com...
>

ein echter google...

--
mfg,
gUnther


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