Am 31.10.2013 00:07, schrieb Reinhard Zwirner:
>
> am letzten Wochenende wurde unsere Wanderung abrupt gestoppt:
> unser Weg, der seit "Jahrhunderten" auf den topographischen Karten
> verzeichnet ist, war kürzlich, offenbar zur Vergrößerung der
> Anbaufläche, einfach weggepflügt worden.
Aus Deiner Beschreibung geht nicht hervor, was das für ein Weg ist (das
kann alles zwischen Trampelpfad und befestigter Fahrstraße sein), wie
weit genau die Pflügung in den Weg hinein oder gar darüber hinaus
reicht, was auf der anderen Seite des Weges ist, usw.
Natürlich kann es sein, daß der Bauer durch eine solche Aktion seine
Anbaufläche illegalerweise vergrößern wollte. Genauso gut kann es aber
auch sein, daß der Bauer sich einfach vertan hat. Gerade hochmoderne
Ackergeräte arbeiten oft mit GPS-Koordinaten, und wenn man sich da
vertipst, dann kann so was u. U. schon mal passieren.
Oder aber dieser Weg, auch wenn er vielleicht viel genutzt wurde, ist in
Wirklichkeit nur ein irregulärer Trampelpfad oder ein reiner
Versorgungsweg o. ä. auf Privatgrund war, und der Besitzer diesen
Bereich jetzt wieder aktiv nutzen will. Karten[1] stellen i. d. R. nur
den realen[2] Ist-Zustand dar, und nicht die rechtliche Situation.
Und auch nicht auszuschließen ist die Möglichkeit, daß sich der Weg auf
'natürliche' Weise im Lauf der Zeit auf das Besitztum des betreffenden
Bauern verlagert hat, und dieser das nicht länger dulden will (oder ihm
das überhaupt erst vor kurzem bewusst geworden ist o. ä.). Das kann
passieren, wenn über einen langen Zeitraum hinweg aus irgend welchen
Gründen die Nutzer immer und immer wieder bevorzugt auf eine bestimmte
Seite ausweichen, z. B. weil auf der anderen Seite ein Matschloch ist,
oder überhängende Äste, oder einfach nur ein natürliches Gefälle
besteht, usw.
Und wahrscheinlich gips noch eine ganze Reihe von Möglichkeiten mehr,
wie und warum so etwas passieren kann; sowohl legitimer wie auch
illegitimer Art.
[1] außer AFAIK den von Katasteramt herausgegebenen
[2] und manchmal auch nur einen fiktiven Zustand; sei es, weil sich an
den Besitztumsverhältnissen oder Bebauungsplänen oder sonst was irgend
etwas geändert hat, oder man bei der Erstellung einfach Irrtümern oder
Gerüchten aufgesessen ist, oder daß aus Kopierschutzgründen absichtliche
Fehler eingebaut wurden (ja, das gibt es), oder, oder, oder ...
> Später konnten wir auf einer
> relativ neuen Informationstafel, wie sie oft an Waldparkplätzen zu
> finden ist, sogar einen dort eingezeichneten örtlichen Wanderweg
> sehen, der durch das Pflügen schnöde unterbrochen worden war.
S. o.
> Deshalb
> meine Frage: Darf das der Landwirt, dem das Feld gehört, "so einfach"
> machen?
Unter Umständen ja, unter Umständen nein. Entscheidend ist nicht, wem
das Feld daneben gehört, sondern wem der Weg selbst gehört; und ob es
ggf. eine Widmung oder Wegerechte o. ä. betreffs dieses Weges gibt.
Wobei übrigens unter Umständen auch ein Gewohnheitsrecht bereits
Wegerechte begründen können.
> Oder ist durch die Eintragung in die offizielle Karte
Was verstehst Du unter 'offizielle Karte'? Ich kann irgendwie mir nicht
vorstellen, daß Du wirklich mit einer Karte vom Katasteramt o. ä.
wandern gehst.
> eine
> gewisse Art von Widmung präjudiziert?
Nein; entscheidend sind die Einträge im Liegenschaftskataster. Die Karte
ist bestenfalls die 'Folge' solcher Einträge, und nicht umgekehrt.
Wenn Du den Verdacht hast, daß die Sache nicht koscher ist, dann kannst
Du den Sachverhalt an das zuständige Vermessungsamt melden. Die werden
das dann bei Gelegenheit überprüfen.
Wolfgang
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