Folgende Situation (lebensnah aus Bremen):
Die Gemeinde hat kein Geld, die straßenbegleitenden Radwege angemessen
zu unterhalten und zu erneuern, und da sie vielfach auch nicht mehr
den neueren technischen Anforderungen (Breite usw.) entsprechen,
werden der Einfachheit halber die Vz. 237 bzw. 241 abmontiert, wobei
die Gemeinde offenbar erwartet, daß die "Radwege" weiterhin benutzt
werden, sie aber aus der Haftung raus ist.
Viele tun das auch - außer mir natürlich: Ich fahre (mit ca. 20 km/h)
auf dem rechten Fahrstreifen, und zwar, wie sich das gehört, mit
ausreichendem Seitenabstand (ca. 1m) vom rechten Bordstein. Natürlich
kann mich kein Pkw mehr auf der gleichen Spur überholen (was ja auch
der Sinn der Sache ist), also bin ich ein Verkehrshindernis!
Dies beflügelt die pädagogische Berufung eines anderen VT, er nähert
sich mit seinem Pkw von hinten und bedeutet mir mehrfach hupend, daß
hier sein und nicht mein Platz sei. Nützt aber nichts, Radfahrer sind
ja so bescheuert! Ich halte nämlich an (er dann logischerweise auch)
und sage klar und deutlich, daß ich sofort die Polizei riefe, wenn er
das nochmal machte.
Er macht es nochmal, ich fahre auf den Gehweg, halte an (er auch),
rufe die Polizei per Handy an und schildere den Sachverhalt (sie hat
aber keine Lust zu kommen). In voller Überzeugung von der
Rechtmäßigkeit seiner Existenz läßt sich motorisierter VT das Handy
geben und bestätigt dem Beamten unter voller Namensnennung den
Sachverhalt, wobei er betont, daß er es eilig hätte und nicht
hinzunehmen, daß ihm ein Radfahrer den Weg versperre, der schließlich
auf den Radweg gehöre, deswegen heiße der ja so.
Er lehnt es aber ab, mit mir zur nächsten Wache zu fahren (ca. 1km),
weil er es ja schließlich eilig hat. Also fahre ich alleine zur Wache,
erstatte Anzeige und kreuze "stelle Strafantrag" an. "Weswegen denn?"
fragt der Beamte. Ich: "Nötigung!"
Polizist sinniert. "Drohung mit Gewalt oder einem empfindlichen Übel?"
Ja, und das ist eigentlich eine gute Frage. Ich empfinde es nicht als
so besonders angenehm, wenn hinter mir eine Tonne Blech mit 100PS
unter Einsatz der Hupe Verkehrserzieher spielt. Das sollte mE nicht
einfach als OWi abgetan werden, zumindest hinsichtlich des Hupens war
es vorsätzlich, ferner halte ich es für mehr als nur Belästigung (StVO
1(2)), und im übrigen offenbart sich eine (weitverbreitete) Unkenntnis
der StVO.
=> VRI: Wenn da ein "Radweg" ist, dürfen Radfahrer
nicht auf der Fahrbahn fahren.
Polizist unterlag dem nicht: Ich hatte geschrieben "kein
benutzungspflichtiger Radweg vorhanden", und Grün-weiß zählte wie aus
der Pistole geschossen auf:
1. ausgeschildert
2. mindestens 1,50m
3. Zustand zumutbar
und war ganz enttäuscht, als ich ihm sagte, daß alle drei negativ
sind, vor allem 2. wollte er mir nicht glauben (ist da aber so). Auf
solche Feinheiten wie "kumulativ" bin ich dann gar nicht erst
eingegangen.*)
Zwei Fragen:
Welche strafrechtlichen Möglichkeiten ergeben sich?
Welche Möglichkeiten habe ich, zu überprüfen, ob der Vorgang nicht im
Rundordner landet bzw. bei der Bußgeldstelle versauert? (Auf der Wache
konnte man mir die Tagebuchnummer nicht geben: "Der Kollege ist jetzt
nicht da, der bearbeitet das später." Halterfeststellung ging auch
gerade nicht - ja, diese Computer ...)
*) Nur zur Klarstellung der Situation: Der (entwidmete) "Radweg"
(nicht durch Vz. 237, 240 oder 241 angeordnet, aber aus roten
Ziegelsteinen bestehend) ist baulich Bestandteil des Gehwegs, der sich
streckenweise direkt neben der Fahrbahn befindet und teilweise durch
Grünstreifen und Parkbuchten von ihr getrennt ist, also kein
"Seitenstreifen" gem. StVO §2(4)IV und IMHO kein Radweg gem. II
vorhanden, mithin (1)I, wobei von der Erlaubnis nach (4)III kein
Gebrauch gemacht wurde.
Gruß aus Bremen
Ralf
>Viele tun das auch - außer mir natürlich: Ich fahre (mit ca. 20 km/h)
>auf dem rechten Fahrstreifen, und zwar, wie sich das gehört, mit
>ausreichendem Seitenabstand (ca. 1m) vom rechten Bordstein. Natürlich
>kann mich kein Pkw mehr auf der gleichen Spur überholen (was ja auch
>der Sinn der Sache ist), also bin ich ein Verkehrshindernis!
Da müsstes einen Haufen Zeugen gegeben haben, wenn der PKW nicht
überholen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Fenner
www.steuerthek.de
--
speed up your windows: press <ALT>+<F4>
Ralf Kusmierz schrieb:
>
> Viele tun das auch - außer mir natürlich: Ich fahre (mit ca. 20 km/h)
> auf dem rechten Fahrstreifen, und zwar, wie sich das gehört, mit
> ausreichendem Seitenabstand (ca. 1m) vom rechten Bordstein. Natürlich
> kann mich kein Pkw mehr auf der gleichen Spur überholen (was ja auch
> der Sinn der Sache ist), also bin ich ein Verkehrshindernis!
Nur zur Verdeutlichung: als Radfahrer...
>
> Dies beflügelt die pädagogische Berufung eines anderen VT, er nähert
> sich mit seinem Pkw von hinten und bedeutet mir mehrfach hupend, daß
> hier sein und nicht mein Platz sei. Nützt aber nichts, Radfahrer sind
> ja so bescheuert!
no comment
> Ich halte nämlich an (er dann logischerweise auch)
> und sage klar und deutlich, daß ich sofort die Polizei riefe, wenn er
> das nochmal machte.
>
> Er macht es nochmal, ich fahre auf den Gehweg, halte an (er auch),
> rufe die Polizei per Handy an und schildere den Sachverhalt (sie hat
> aber keine Lust zu kommen). In voller Überzeugung von der
> Rechtmäßigkeit seiner Existenz läßt sich motorisierter VT das Handy
> geben und bestätigt dem Beamten unter voller Namensnennung den
> Sachverhalt, wobei er betont, daß er es eilig hätte und nicht
> hinzunehmen, daß ihm ein Radfahrer den Weg versperre, der schließlich
> auf den Radweg gehöre, deswegen heiße der ja so.
>
> Er lehnt es aber ab, mit mir zur nächsten Wache zu fahren (ca. 1km),
> weil er es ja schließlich eilig hat. Also fahre ich alleine zur Wache,
> erstatte Anzeige und kreuze "stelle Strafantrag" an. "Weswegen denn?"
> fragt der Beamte. Ich: "Nötigung!"
>
> Polizist sinniert. "Drohung mit Gewalt oder einem empfindlichen Übel?"
>
> Ja, und das ist eigentlich eine gute Frage. Ich empfinde es nicht als
> so besonders angenehm, wenn hinter mir eine Tonne Blech mit 100PS
> unter Einsatz der Hupe Verkehrserzieher spielt. Das sollte mE nicht
> einfach als OWi abgetan werden, zumindest hinsichtlich des Hupens war
> es vorsätzlich, ferner halte ich es für mehr als nur Belästigung (StVO
> 1(2)), und im übrigen offenbart sich eine (weitverbreitete) Unkenntnis
> der StVO.
Übrigens gelten StVO und StVG auch für Dich, und Dein Verhalten ist nicht
als erforderliche Rücksicht (§1) gegenüber dem zugegebenermaßen nicht
korrekt handelnden "VT" zu werten (bevor es zu Trugschlüssen kommt:
Notwehr war das nicht!!!!). Genausowenig wie ein Beharren auf Vorfahrt
berechtigt die Nichtnutzbarkeit eines Radweges zum fortgesetzten
Blockieren einer Strasse. Sobald sich die Notwendigkeit ergibt, obliegt es
Dir, kurz rechts ranzufahren und dem Axxx Platz zu machen... Sorry, ist
aber so!
>
>
> => VRI: Wenn da ein "Radweg" ist, dürfen Radfahrer
> nicht auf der Fahrbahn fahren.
>
> Polizist unterlag dem nicht: Ich hatte geschrieben "kein
> benutzungspflichtiger Radweg vorhanden", und Grün-weiß zählte wie aus
> der Pistole geschossen auf:
> 1. ausgeschildert
> 2. mindestens 1,50m
> 3. Zustand zumutbar
> und war ganz enttäuscht, als ich ihm sagte, daß alle drei negativ
> sind, vor allem 2. wollte er mir nicht glauben (ist da aber so). Auf
> solche Feinheiten wie "kumulativ" bin ich dann gar nicht erst
> eingegangen.*)
>
> Zwei Fragen:
>
> Welche strafrechtlichen Möglichkeiten ergeben sich?
Strafanzeige ist gestellt, wenn auch ein Strafantrag dabei war, war's das
soweit.
> Welche Möglichkeiten habe ich, zu überprüfen, ob der Vorgang nicht im
> Rundordner landet bzw. bei der Bußgeldstelle versauert? (Auf der Wache
> konnte man mir die Tagebuchnummer nicht geben: "Der Kollege ist jetzt
> nicht da, der bearbeitet das später." Halterfeststellung ging auch
> gerade nicht - ja, diese Computer ...)
Tagebuchnummer nachträglich erfragen, zur Erledigung der Sache ist
ausschliesslich die StA zuständig. Und dann würde es eine
Einstellungsnachricht von dort geben (der Text in der Anzeige "ich
verzichte nicht auf eine Einstellungsmitteilung" erinnert dann den
Sachbearbeiter zusätzlich an diesen Umstand)
Gruß Philipp
>>Viele tun das auch - außer mir natürlich: Ich fahre (mit ca. 20 km/h)
>>auf dem rechten Fahrstreifen, und zwar, wie sich das gehört, mit
>>ausreichendem Seitenabstand (ca. 1m) vom rechten Bordstein. Natürlich
>>kann mich kein Pkw mehr auf der gleichen Spur überholen (was ja auch
>>der Sinn der Sache ist), also bin ich ein Verkehrshindernis!
> Da müsstes einen Haufen Zeugen gegeben haben, wenn der PKW nicht
> überholen konnte.
Ich verstehe nicht, was Du meinst. Es waren zwei Fahrstreifen pro
Fahrtrichtung vorhanden; rein von der Verkehrssituation her behindern
auf dieser Straße Fahrräder den Verkehrsfluß ganz erheblich, weil sie
üblicherweise an der Kapazitätsgrenze belastet ist, also ohne
Fahrräder auf beiden Fahrstreifen mit 30-40 km/h gefahren wird.
Grundsätzlich hätte der andere VT schon irgendwann überholen können,
aber zunächst einmal mußte er aufgrund des vorhandenen Radfahrers
seine Geschwindigkeit erheblich reduzieren, z. B. von 60 auf 20, und
konnte dann nicht ohne weiteres auf den anderen Fahrstreifen
hinüberwechseln und auch nicht ohne Gefährdung auf demselben
Fahrstreifen den Radfahrer überholen. Der wiederum hatte noch keinen
Anlaß, an einer geeigneten Stelle anzuhalten und dem nachfolgenden
Verkehr das Überholen zu ermöglichen - die Verkehrssituation war
einfach nicht danach. Grundsätzlich verstehe ich also die Verärgerung
des Kraftfahrers - behindert wurde er zweifellos, es war nur nicht
"mehr, als nach den Umständen unvermeidbar" (ok, ich hätte auch zu
Hause bleiben oder Auto fahren können ;-) ).
Und natürlich dürften Dutzende anderer VT den Vorfall bemerkt haben -
mindestens alle hinter ihm fahrenden, die ihre Geschwindigkeit
ebenfalls reduzieren mußten und nicht ohne weiteres überholen konnten.
Na und, was hat das jetzt mit der Frage zu tun?
Gruß aus Bremen
Ralf
--
end
>> der Sinn der Sache ist), also bin ich ein Verkehrshindernis!
> Nur zur Verdeutlichung: als Radfahrer...
Klar!
>> Nützt aber nichts, Radfahrer sind
>> ja so bescheuert!
> no comment
:-)
> Übrigens gelten StVO und StVG auch für Dich, und Dein Verhalten ist nicht
> als erforderliche Rücksicht (§1) gegenüber dem zugegebenermaßen nicht
> korrekt handelnden "VT" zu werten
Welches Verhalten? Anzuhalten, um der Ursache des Hupens auf den Grund
zu gehen? Der wollte mich gewiß davor warnen, daß sich, was ich nicht
bemerkt hatte, mein Mantel gerade in die Speichen wickelt! Daß er
Hobby-Verkehrserzieher ist, habe ich doch erst gemerkt, als er es mir
gesagt hat - schließlich verstehe ich keine Morsezeichen. Oder
meintest Du das Freimachen der Fahrbahn, um auf dem Gehweg stehend zu
telefonieren? Das darf man auf dem Fahrrad ohne Freisprechanlage doch
gar nicht (die Vorschrift ist doch schon in Kraft?)!
> (bevor es zu Trugschlüssen kommt:
> Notwehr war das nicht!!!!).
Ja, war denn irgendetwas rechtswidrig?
> Genausowenig wie ein Beharren auf Vorfahrt
> berechtigt die Nichtnutzbarkeit eines Radweges zum fortgesetzten
> Blockieren einer Strasse. Sobald sich die Notwendigkeit ergibt, obliegt es
> Dir, kurz rechts ranzufahren und dem Axxx Platz zu machen... Sorry, ist
> aber so!
Das ist mir klar, aber wann ist "sobald"? Jedesmal, wenn sich von
hinten ein PKW nähert und hupt? Zur Klarstellung: Geschlossene
Ortschaft, keine Geschwindigkeitsbeschränkung (also 50 km/h), zwei
Fahrspuren pro Fahrtrichtung und, ich wiederhole: _Kein Radweg
angeordnet_!
(Übrigens betrug meine Gesamtfahrstrecke auf dieser Straße auf der
Fahrbahn neben dem "sonstigen Radweg" maximal 500m; soviel
Beeinträchtigung müssen motorisierte VT schon tolerieren, und ich muß
auf einer solche Strecke nicht einmal in einem einzigen Fall anhalten
und Platz schaffen, wenn ich sie mit 20 km/h befahre - das dauert
nämlich nur 1,5 Min.)
>> Welche strafrechtlichen Möglichkeiten ergeben sich?
> Strafanzeige ist gestellt, wenn auch ein Strafantrag dabei war, war's das
> soweit.
Liegt denn strafbares Verhalten überhaupt vor (s. Subject)?
> Tagebuchnummer nachträglich erfragen, zur Erledigung der Sache ist
> ausschliesslich die StA zuständig.
Muß also zwangsläufig an StA gehen; nicht etwa an Bußgeldstelle?
> Und dann würde es eine
> Einstellungsnachricht von dort geben (der Text in der Anzeige "ich
> verzichte nicht auf eine Einstellungsmitteilung" erinnert dann den
> Sachbearbeiter zusätzlich an diesen Umstand)
Ein bißchen problematisch ist, daß sich der andere zwar nicht wegen
des Hupens (nehme ich an), aber wegen des Radwegs absolut im recht
fühlte - ich bin ziemlich überzeugt davon, daß viele den Unterschied
zwischen benutzungspflichtigem und sonstigem Radweg wirklich nicht
kennen bzw. die letzte StVO-Änderung vor drei(?) Jahren nicht
mitgekriegt haben. Allerdings, Unkenntnis des Gesetzes ...
Zunächst ist Unkenntnis der StVO kein Straftatbestand und Vorsatz kein
Unterscheidungsmerkmal zwischen Belästigung und Nötigung. Ich sehe
keine Möglichkeit, die Betätigung der Hupe als Drohung mit Gewalt oder
einem empfindlichen Übel zu interpretieren. Was sollte die Betätigung
der Hupe Dir konkret androhen? Dass er Dich plattfahren wird? Das
glaubst Du doch selbst nicht!
Was hingegen als Nötigung aufgefasst werden könnte, ist, wenn er
gefährlich dicht hinter Dir hergefahren ist, so dass Du Sorge haben
musstest, dass er Dir, falls Du bremst, auffahren würde.
--
Tilman Schmidt E-Mail: til...@schmidt.bn.uunet.de (private)
Bonn, Germany Tilman....@sema.de (office)
- Undetected errors are handled as if no error occurred. (IBM) -
> Zunächst ist Unkenntnis der StVO kein Straftatbestand und Vorsatz kein
> Unterscheidungsmerkmal zwischen Belästigung und Nötigung.
Ok.
> Ich sehe
> keine Möglichkeit, die Betätigung der Hupe als Drohung mit Gewalt oder
> einem empfindlichen Übel zu interpretieren. Was sollte die Betätigung
> der Hupe Dir konkret androhen?
Daß die gegenwärtige Belästigung (Hupen) im Weigerungsfall fortgesetzt
und ggf. gesteigert wird. Das entspricht durchaus der Lebenserfahrung.
Es fällt nicht schwer, die Schalleinwirkung selbst im konkreten Fall
als Körperverletzung, also Gewalt, aufzufassen (Hupen sind naturgemäß
ziemlich laut).
> Dass er Dich plattfahren wird? Das
> glaubst Du doch selbst nicht!
Eigentlich nicht. Soll aber auch vorkommen.
> Was hingegen als Nötigung aufgefasst werden könnte, ist, wenn er
> gefährlich dicht hinter Dir hergefahren ist, so dass Du Sorge haben
> musstest, dass er Dir, falls Du bremst, auffahren würde.
Das lag nicht vor. (Ich habe gebremst, und er ist nicht aufgefahren.)
Ist bei 20 km/h IMHO unwahrscheinlich.
Falls also keine Nötigung vorliegt: Es verbleibt "nur" eine OWi?
[Ärger mit Autofahrer, weil Radfahrer eine Fahrspur blockiert]
>Ich fahre (mit ca. 20 km/h)
>auf dem rechten Fahrstreifen, und zwar, wie sich das gehört, mit
>ausreichendem Seitenabstand (ca. 1m) vom rechten Bordstein. Natürlich
>kann mich kein Pkw mehr auf der gleichen Spur überholen (was ja auch
>der Sinn der Sache ist), also bin ich ein Verkehrshindernis!
Meinst Du nicht auch, daß es für alle Beteiligten nervenschonender,
kostengünstiger und gesünder wäre, wenn Du Deinen Seitenabstand zum
Bordstein einfach ein wenig verringern würdest, wenn Du schon trotz
vorhandenen Radweges die Straße benutzen möchtest?
Für mich sieht es so aus, als würdest Du mit Deinem Verhalten
solche Situationen absichtlich provozieren wollen.
Ich bin selbst häufig mit dem Rad hier in HH unterwegs, auch hier
gibt es mehr als genug unbenutzbare Radwege, aber einen Seitenabstand
von 1m und damit die "Blockade" einer Fahrspur kann sich auch hier
ein auf der Straße fahrender Radler nicht auf Dauer leisten, ohne
Proteste der anderen Verkehrsteilnehmer hinnehmen zu müssen.
Und die erfolgen dann imho auch zu recht und haben mit Nötigung
nichts zu tun. Aber IANAL, nur mitleidender Rad-, Auto- und
manchmal auch LKW-Fahrer, so daß ich glaube, die Situation "mit
gesundem Menschenverstand" ganz gut beurteilen zu können.
[...]
>Zwei Fragen:
>
>Welche strafrechtlichen Möglichkeiten ergeben sich?
Hast Du nichts besseres zu tun, als Polizei, Staatsanwälte, Gerichte
mit so einem kleinkarierten Käse zu belästigen? Das lohnt sich doch
nun wirklich nicht.
Oder bist _Du_ hier möglicherweise der eigentliche Verkehrserzieher?
--
______________
/schüüüüüüüß Martin Kienaß
Hamburg (Germany)
"Ralf Kusmierz" <kusm...@zfn.uni-bremen.de> schrieb:
...
> Viele tun das auch - außer mir natürlich: Ich fahre (mit ca. 20 km/h)
> auf dem rechten Fahrstreifen, und zwar, wie sich das gehört, mit
> ausreichendem Seitenabstand (ca. 1m) vom rechten Bordstein. Natürlich
> kann mich kein Pkw mehr auf der gleichen Spur überholen (was ja auch
> der Sinn der Sache ist), also bin ich ein Verkehrshindernis!
>
> Dies beflügelt die pädagogische Berufung eines anderen VT, er nähert
...
Aha... aber Du fährst, "wie es sich gehört". Tut mir leid, aber ich kann
problemlos auch ein paar m etwas weiter rechts mit dem Fahrrad fahren, ohne
daß mir der Himmel auf den Kopf fällt. Du scheinst ein zumindest ansatzweise
ausgebildetes Talent zum Oberlehrer zu haben.
> sich mit seinem Pkw von hinten und bedeutet mir mehrfach hupend, daß
> hier sein und nicht mein Platz sei. Nützt aber nichts, Radfahrer sind
Ihn stört eher, daß Du ihn relativ grundlos nicht vorbei läßt. Dir bricht
kein Zacken aus der Krone, wenn Du Dich mal ganz ungehörig bis auf 30, 40 cm
dem Bordstein für ein paar Sekunden näherst. Da Du aber das Recht auf Deiner
Seite wähnst, setzt Du es einfach durch.
> ja so bescheuert! Ich halte nämlich an (er dann logischerweise auch)
> und sage klar und deutlich, daß ich sofort die Polizei riefe, wenn er
> das nochmal machte.
Ab hier wirds kindisch.
Bye, Ralf
> Na und, was hat das jetzt mit der Frage zu tun?
Bist schon ein toller Hecht! Alleine aus Prinzip andere Leute zu nötigen
und zu ärgern! Super, ganz toll!
--
Ohne Gruss ... Chris
Ein Taucher, der nicht taucht, taucht nix!
> bemerkt hatte, mein Mantel gerade in die Speichen wickelt! Daß er
> Hobby-Verkehrserzieher ist, habe ich doch erst gemerkt, als er es mir
Und was willst Du darstellen? Eine Profi-Verkehrerzieher? Zum Kotzen!
> Eine Profi-Verkehrerzieher? Zum Kotzen!
Zum Brechen (nicht Kotzen) wird's dann, wenn die oberklugen Autofahrer
versuchen mit Gewalt auf Pedalisten auf einen _nicht_ vorhandenen Radweg
zu zwingen. Einfach rübverziehen, hupen und eine Kollision billigend in
Kauf nehmen.
Was bricht sind dann aber Knochen.
Insofern weiß _ich_ aus eigener Erfahrung, dass das Hupen hinter mir
Ankündigung von roher Gewalt ist.
Nick
--
When you earnestly believe you can compensate for a lack
of skill by doubling your efforts, there's no end to what you can't do!
> Was bricht sind dann aber Knochen.
Das ist natürlich die schlechteste aller Lösungen!
Aber wie wäre es mit gegenseitiger Rücksichtnahme?
Warum nicht auf dem Radweg fahren? Weil er nicht als solcher
ausgeschildert ist?
Warum nicht rechts fahren? Weil es mein Recht ist, einen Meter Platz zu
lassen?
IMHO lächerlich und kleingeistig.
Fahr ich halt mit meinem MTB auf dem schlechten Radweg, im Wald geht es
ja auch über Stock und Stein. Fahr ich halt mal kurz nach rechts oder
kurz auf den Radweg um den Verkehr nicht zu behindern. Was soll's. Es
kostet nichts und tut nicht weh.
Was ist mit den Radlern, die gemütlich zu zweit nebeneinander her radeln
und die ganze Strasse blockieren? Darf man da hupen, weil sie sich selber
gefährden? Ist das Androhung von Gewalt?
--
Weil es gefährlicher ist, und ich, im Zuge von gegenseitiger
Rücksichtnahme, annehme, mein Leben und meine Gesundheit über Dein Ego
stellen zu dürfen?
> Warum nicht rechts fahren? Weil es mein Recht ist, einen Meter Platz zu
> lassen?
Weil es (je nach Umständen lebens-)gefährlich ist (und rechtlich
unzulässig), weniger Platz zu lassen? Ich kenne die genauen Umstände in
diesem Fall nicht - Du vermutlich auch nicht. Der einzige, der in der
Lage ist, diese zu beurteilen, ist der an dieser Stelle fahrende
Radfahrer.
>
> IMHO lächerlich und kleingeistig.
Ja - fragt sich bloß, ob wir über das selbe reden...
>
> Fahr ich halt mit meinem MTB auf dem schlechten Radweg,
a) hat hier niemand was von MTB gesagt
b) darfst Du mit einem üblichen MTB eh' nicht im Straßenverkehr fahren
> im Wald geht es
> ja auch über Stock und Stein. Fahr ich halt mal kurz nach rechts oder
> kurz auf den Radweg um den Verkehr nicht zu behindern. Was soll's. Es
> kostet nichts und tut nicht weh.
^^^^^^^^^^^^^^
Mal abgesehen von dem x-fach erhöhten Unfallrisiko und Zeitverlust.
>
> Was ist mit den Radlern, die gemütlich zu zweit nebeneinander her radeln
> und die ganze Strasse blockieren? Darf man da hupen, weil sie sich selber
> gefährden?
a) Außerorts darfst Du hupen, um Deine Überholabsicht anzukündigen.
b) Kommt drauf an, wo. In D dürfen sie so fahren, wenn sie anderen
Verkehr nicht behindern (was sie auf der Fahrbahn i.d.R. nicht tun), in
NL dürfen sie so fahren.
c) In wie fern gefährden sie sich selbst?
Gruß
Markus
>> Viele tun das auch - außer mir natürlich: Ich fahre (mit ca. 20 km/h)
>> auf dem rechten Fahrstreifen, und zwar, wie sich das gehört, mit
>> ausreichendem Seitenabstand (ca. 1m) vom rechten Bordstein. Natürlich
>> kann mich kein Pkw mehr auf der gleichen Spur überholen (was ja auch
>> der Sinn der Sache ist), also bin ich ein Verkehrshindernis!
>>
>> Dies beflügelt die pädagogische Berufung eines anderen VT, er nähert
> ...
>
> Aha... aber Du fährst, "wie es sich gehört".
Ja.
> Tut mir leid, aber ich kann
> problemlos auch ein paar m etwas weiter rechts mit dem Fahrrad fahren, ohne
> daß mir der Himmel auf den Kopf fällt.
Wenn sich jemand "1m vom rechten Bordstein entfernt" (ich hätte
ergänzen sollen "mit der Spur", also nicht mit dem rechten Lenkerende,
mithin war der Abstand ca. 40cm kleiner) befindet, wo ist er, wenn er
sich "ein paar m etwas weiter rechts" befindet? Im Vorgarten?
> Du scheinst ein zumindest ansatzweise
> ausgebildetes Talent zum Oberlehrer zu haben.
[ ] Du scheinst das beurteilen zu können.
>> sich mit seinem Pkw von hinten und bedeutet mir mehrfach hupend, daß
>> hier sein und nicht mein Platz sei. Nützt aber nichts, Radfahrer sind
> Ihn stört eher,
Ach?
> daß Du ihn relativ grundlos nicht vorbei läßt.
Ich habe niemanden vorsätzlich am Überholen gehindert. Sowas geht ganz
einfach: Blick in die Rückspiegel, über die Schulter, Blinker setzen,
Spur wechseln, überholen.
> Dir bricht
> kein Zacken aus der Krone, wenn Du Dich mal ganz ungehörig bis auf 30, 40 cm
> dem Bordstein für ein paar Sekunden näherst.
Du möchtest vorrechnen:
- Wie breit eine Fahrspur üblicherweise ist
- Welche Fahrbahnbreite ein Radfahrer notwendigerweise beansprucht
- Mit welchem Seitenabstand ein Pkw einen Radfahrer bei einer
Differenzgeschwindigkeit von ca. 30 km/h überholt, so daß der
Fahrer eine Gefährdung dabei ausschließen kann
- Wie breit ein PKW ist
- Und wo sich der Pkw dann notwendigerweise befindet, wenn der
Radfahrer freundlicherweise von seiner "normalen" Fahrspur 20cm
nach rechts ausweicht, um dem Pkw das Überholen zu erleichtern
> Da Du aber das Recht auf Deiner
> Seite wähnst,
Ist es dort nicht? (Bitte sachlich und nachvollziehbar anhand der
geltenden Rechtslage begründen.)
> setzt Du es einfach durch.
[ ] Du fährst häufig Fahrrad,
[ ] Aber nicht an parkenden Pkw vorbei.
[ ] Du kennst und schätzt verkehrsgerechtes Verhalten motorisierter
Verkehrsteilnehmer gegenüber nichtmotorisierten.
Erst denken, dann posten!
>> Na und, was hat das jetzt mit der Frage zu tun?
> Bist schon ein toller Hecht! Alleine aus Prinzip andere Leute zu nötigen
> und zu ärgern! Super, ganz toll!
Na gut, ich erkläre es nochmal in der Deinem Intelligenzniveau
entsprechenden Weise:
Ich habe mit einem Fahrzeug (Fahrrad) eine Fahrbahn in der rechtlich
so vorgesehenen Art und Weise benutzt, bin nicht zu Hause geblieben,
habe kein Auto benutzt, bin nicht zu Fuß gegangen und habe einen
"sonstigen Radweg", den die Gemeinde für nicht sicher benutzbar hält,
nicht benutzt, weil ich mich der Ansicht der Gemeinde anschließe (sind
kluge Leute da).
Ja, ich weiß, daß ich super bin.
> --
> Ohne Gruss ... Chris
Dir baldige Heilung!
Gruß aus Bremen
Ralf, grundsätzlich zufrieden mit der Rechtsordnung
--
end
> Und was willst Du darstellen? Eine Profi-Verkehrerzieher? Zum Kotzen!
Kotz woander, zunächst in de.alt.erziehung.hilfsschule.
Ach ja:
*PLONK*
> [Ärger mit Autofahrer, weil Radfahrer eine Fahrspur blockiert]
Flashc: ... Autofahrer Fahrspur "freihupen" will.
> Meinst Du nicht auch, daß es für alle Beteiligten nervenschonender,
> kostengünstiger und gesünder wäre, wenn Du Deinen Seitenabstand zum
> Bordstein einfach ein wenig verringern würdest, wenn Du schon trotz
> vorhandenen Radweges die Straße benutzen möchtest?
Nein. Es ist nicht möglich, fahrende Radfahrer verkehrsgerecht in der
gleichen Fahrspur zu überholen, ohne dabei die Gesundheit von VT zu
gefährden. Siehe Antwortposting auf Ralf Mimoun. Das Drama ist, daß
dieser simple Sachverhalt vielen Dosentreibern leider nicht klar ist.
Von der Unmöglichkeit mag es Ausnahmen geben, wenn die Fahrspuren
breiter sind, als sie dort waren. Unglücklicherweise ist das
irrelevant, weil es an solchen Straßen meist Radwege gibt, so daß sich
die Frage nicht stellt.
> Für mich sieht es so aus, als würdest Du mit Deinem Verhalten
> solche Situationen absichtlich provozieren wollen.
Unsinn.
> Ich bin selbst häufig mit dem Rad hier in HH unterwegs, auch hier
> gibt es mehr als genug unbenutzbare Radwege, aber einen Seitenabstand
> von 1m und damit die "Blockade" einer Fahrspur kann sich auch hier
> ein auf der Straße fahrender Radler nicht auf Dauer leisten, ohne
> Proteste der anderen Verkehrsteilnehmer hinnehmen zu müssen.
s. o.
Übrigens kann es auch sein, daß ich "1m" eventuell überschätze. Die
benötigte Fahrbahnbreite eines Radfahrers inkl. Luftraum liegt wohl
bei 1,20m bis 1,50m; das würde eher dafür sprechen, daß der Abstand
der Fahrspur vom Fahrbahnrand eher nur 60cm bis 80cm beträgt - ich
werde es mal bei Gelegenheit nachmessen.
Dieser Unterschied hat aber keinen Einfluß auf die prinzipielle
Richtigkeit der Aussage, daß ein Radfahrer nicht in der gleichen
Fahrspur überholt werden kann. Geringere Sicherheitsabstände beim
Überholen sind allerdings bei geringen Differenzgeschwindigkeiten, wie
sie im Stadtverkehr häufig auftreten, wohl tolerabel, weswegen es in
der Praxis auch nur selten zu Konflikten kommt.
Um mal das Minimum zu veranschaulichen: Es gibt hier einige als
Radwege abmarkierte, auf der Fahrbahn verlaufende Seitenstreifen von
ca. 1 m Breite; wenn sich seitlich daneben Grünstreifen (keine
parkenden Autos, kein hoher Bewuchs, keine Zäune und Wände) befinden,
so daß der Luftraum in Anspruch genommen werden kann, kann man in der
Mitte dieser Streifen einigermaßen sicher fahren. Das wäre also ein
Mindestabstand von 50cm. Ohne markierte Radfahrspur ist das sicher zu
wenig.
Auf der Fahrbahn ist ein mindestens 30cm höherer Abstand aus drei
Gründen geboten:
- Rücksicht auf die Gegebenheiten am rechten Rand: parkende Pkw,
Verschmutzungen, Fahrbahnschäden
- Signalwirkung für nachfolgende, schnellere VT: Demotiviert Abdrängen
- Fluchtraum, wenn es dennoch einer tut.
> Und die erfolgen dann imho auch zu recht und haben mit Nötigung
> nichts zu tun. Aber IANAL, nur mitleidender Rad-, Auto- und
> manchmal auch LKW-Fahrer, so daß ich glaube, die Situation "mit
> gesundem Menschenverstand" ganz gut beurteilen zu können.
Beurteile sie noch einmal ganz unvoreingenommen am Schreibtisch mit
dem Taschenrechner - mit den erforderlichen Daten scheinst Du Dich
auszukennen.
>>Welche strafrechtlichen Möglichkeiten ergeben sich?
>
> Hast Du nichts besseres zu tun, als Polizei, Staatsanwälte, Gerichte
> mit so einem kleinkarierten Käse zu belästigen? Das lohnt sich doch
> nun wirklich nicht.
Man hört, daß gerade private Anzeigen von Verkehrsverstößen erhebliche
erzieherische Effekte haben sollen. Übrigens ist eine Verhaltensweise
wie geschildert zumindest in Bremen eher die absolute Ausnahme;
grundsätzlich erlebe ich die VT hier wesentlich rücksichtsvoller - das
mag in HH anders sein.
> Oder bist _Du_ hier möglicherweise der eigentliche Verkehrserzieher?
Irrelevant.
> Na gut, ich erkläre es nochmal in der Deinem Intelligenzniveau
> entsprechenden Weise:
Mal wieder so eine Aussage von Dir, die Dich total disqualifiziert. Ich
denke, mein Intelligenzniveau ist durchaus ausreichend um mit
vernünftigen Leuten friedlich auszukommen. Deins anscheinend nicht. Armer
Kerl.
> Ich habe mit einem Fahrzeug (Fahrrad) eine Fahrbahn in der rechtlich
Toll. Und den Stau, den Du verursacht hast, interessiert Dich natürlich
nicht. Bloss nicht ausweichen oder anhalten. Und wenn anhalten dann
mitten auf der Strasse und mit der Polizei drohen. ROTFL.
> Ja, ich weiß, daß ich super bin.
Du bist eindeutig merkbefreit.
> Dir baldige Heilung!
Bei Dir wahrscheinlich hoffnungslos.
--
> Kotz woander, zunächst in de.alt.erziehung.hilfsschule.
Wow, welch hohes Niveau! Naja, kann ja nicht jeder eine
Hochschulausbildung geniessen.
> Ach ja:
>
> *PLONK*
Applaus! Plonken statt diskutieren. Man lönnte es auch Feigheit nennen.
--
> gefährden. Siehe Antwortposting auf Ralf Mimoun. Das Drama ist, daß
> dieser simple Sachverhalt vielen Dosentreibern leider nicht klar ist.
Dramatisch!
Wenn es so schlimm wäre, gäbe es wohl keine Radfahrer mehr. Die wären
alle durch die bösen Dosentreiber, die keinen Platz lassen, platt
gewalzt.
Weil er nicht die Bedingungen erfuellt, die mir als Radfahrer eine
sichere Benutzung ermoeglichen?
> Warum nicht rechts fahren? Weil es mein Recht ist, einen Meter Platz zu
> lassen?
Ob dieses Recht vielleicht eine Grundlage hat? Oder haeltst Du die
Festlegung fuer willkuerlich?
> IMHO lächerlich und kleingeistig.
Wenn ein Autofahrer einen Fahrradfahrer anhupt, weil dieser es wagt,
auf der Strasse zu fahren, ist das wohl nicht lächerlich und
kleingeistig?
> Fahr ich halt mit meinem MTB auf dem schlechten Radweg, im Wald geht es
> ja auch über Stock und Stein. Fahr ich halt mal kurz nach rechts oder
> kurz auf den Radweg um den Verkehr nicht zu behindern. Was soll's.
Bei Dir scheint beim Fahrradfahren der Spass und nicht die
Fortbewegung im Vordergrund zu stehen (sonst wuerdest Du ja nicht MTB
fahren ;)
Wenn ich das Fahrrad vorwiegend als Fortbewegungs-/Transportmittel
nutze, ist es wohl zulaessig, dass ich die mir im Rahmen der
Gesetze/Verordnungen/Strassenbedingungen zur Verfuegung stehenden
Mittel nutze, um mich moeglichst effizient vom Start zum Ziel zu
bewegen, oder? Scheinen die meisten Autofahrer genauso zu halten.
> Es
> kostet nichts und tut nicht weh.
Wenn ich 30km zuruecklegen will, macht das den Unterschied dazwischen
aus, ob ich eine oder anderthalb Stunden brauche.
> Was ist mit den Radlern, die gemütlich zu zweit nebeneinander her radeln
> und die ganze Strasse blockieren?
Ist AFAIK eindeutig verboten. Das sollte in einer Recht-Gruppe schon
einen Unterschied machen.
> Darf man da hupen, weil sie sich selber
> gefährden? Ist das Androhung von Gewalt?
blabla.
Gruss
Stephan
> Weil es gef=E4hrlicher ist, und ich, im Zuge von gegenseitiger
> R=FCcksichtnahme, annehme, mein Leben und meine Gesundheit =FCber Dein Eg=
> o
> stellen zu d=FCrfen?
Es ist gefährlicher auf dem Radweg zu fahren als auf der Strasse?
> Weil es (je nach Umst=E4nden lebens-)gef=E4hrlich ist (und rechtlich
Da gebe ich Dir recht.
> Ja - fragt sich blo=DF, ob wir =FCber das selbe reden...
Du redest über potentielle Gefahren und wie Du sie minimierst. Ich rede
darüber, wenn jmd. aus Prinzip auf seinem Recht beharrt.
> a) hat hier niemand was von MTB gesagt
Richtig. Habe ich auch nur gebracht um zu verdeutlichen, dass man mit dem
MTB über Stock und Stein fährt, aber dann, wenn auf dem Radweg eine
kleine Unebenheit auftritt, auf die Strasse ausweicht, weil der Radweg ja
nicht zu benutzen ist. Ich denke, es handelt sich ganz klar um
irgendwelche Komplexe, den Radweg zu benutzen. Man ist ja kein Kind mehr!
> b) darfst Du mit einem =FCblichen MTB eh' nicht im Stra=DFenverkehr fahre=
> n
??? Das musst Du mir mal erklären!
> > kurz auf den Radweg um den Verkehr nicht zu behindern. Was soll's. Es
> > kostet nichts und tut nicht weh.
> ^^^^^^^^^^^^^^
> Mal abgesehen von dem x-fach erh=F6hten Unfallrisiko und Zeitverlust.
Auf dem Radweg??? Sorry, aber irgendwas verstehe ich hier nicht. Auch bei
uns sind die Radwege nicht so prall, aber immer noch besser als auf der
Strasse zu fahren.
> a) Au=DFerorts darfst Du hupen, um Deine =DCberholabsicht anzuk=FCndigen.=
Klar, und der Radler zeigt mir den Finger weil er sich belästigt fühlt.
> b) Kommt drauf an, wo. In D d=FCrfen sie so fahren, wenn sie anderen
> Verkehr nicht behindern (was sie auf der Fahrbahn i.d.R. nicht tun), in
> NL d=FCrfen sie so fahren.
Sie behindern aber den Verkehr. Hast Du schonmal auf der Landstrasse von
100 auf 20 runtergebremst, nur weil die Herren quatschen mussten?
> c) In wie fern gef=E4hrden sie sich selbst?
Ich fahre mit 100 um die Kurve und muss eine Vollbremsung hinlegen, weil
die zwei die ganze Strasse blockieren und Gegenverkehr herrscht. Ohne
Vollbremsung brettert man halt voll rein.
Wir sind halt in Deutschland und da müssen wir mit solchen Idioten leben.
Michael
Zeit ist ja wohl offensichtlich das Einzige, was dieser angenehme
Zeitgenosse im Übermaß besitzt.
Michael
Scherzkeks. Fahr mal ein Stueck (so etwa 10 km) auf einem
handelsueblichen Radweg (aber immer schoen in der Begrenzung bleiben,
allen Kurven folgen, absteigen wo "Radfahrer absteigen" steht oder ein
Auto auf dem Radweg parkt, gell) und dann dasselbe Stueck auf der
Fahrbahn (natuerlich nicht, wenn der Fahrradweg als solcher
ausgezeichnet ist, ist ja dann nicht erlaubt. Alternativ die Strecke
mit 30 mit dem Auto abfahren). Wetten, was schneller geht?
> Auf dem Radweg??? Sorry, aber irgendwas verstehe ich hier nicht. Auch bei
> uns sind die Radwege nicht so prall, aber immer noch besser als auf der
> Strasse zu fahren.
In Dortmund gilt das vielleicht fuer 10% der Radwege (Entgleisungen
von Autofahrern, wenn sie einen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren
sehen, wo es einen Radweg gibt, nicht eingerechet).
> Ich fahre mit 100 um die Kurve und muss eine Vollbremsung hinlegen, weil
> die zwei die ganze Strasse blockieren und Gegenverkehr herrscht. Ohne
> Vollbremsung brettert man halt voll rein.
Du faehrst sicher immer so, dass Du auf der Strecke, die Du uebersehen
kannst, problemlos anhalten kannst.
Gruss
Stephan
Ja. Zumindest auf dem Fahrrad. (Wenn man mal annimmt, daß Du mit
'Strasse' 'Fahrbahn' meinst - Radwege, Gehwege, Seitenstreifen und
Regenrinnen gehören auch zur Straße)
>
> > b) darfst Du mit einem =FCblichen MTB eh' nicht im Stra=DFenverkehr fahre=
> > n
>
> ??? Das musst Du mir mal erklären!
Ein übliches MTB hat keine Lichtanlage und ist trotzdem schwerer als die
13 (oder waren's 14?) Kilo, bis zu denen Du noch durch das Mitführen
einer Batteriefunzel abgedeckt bist. Mal ganz abgesehen von dem ganzen
Reflektorlametta. Über den Sinn dieser Regelung müssen wir uns nicht
streiten...
Aber eigentlich wollte ich auf 'was anderes raus: als Teilnehmer im
Straßenverkehr willst Du (in aller Regel) von A nach B kommen
(komfortabel und in abschätzbarer/annehmbarer Zeit), mit dem MTB im
Gelände geht es um Sport/Freizeit. Und MTBs als Maßstab für ein
Radwegetaugliches Rad zu nehmen, kann's ja irgendwie auch nicht sein -
sonst können wir uns die Straßenunterhaltung auch schenken uns sagen,
daß man ja schließlich auch mit 'nem Geländewagen fahren könnte...
>
> > > kurz auf den Radweg um den Verkehr nicht zu behindern. Was soll's. Es
> > > kostet nichts und tut nicht weh.
> > ^^^^^^^^^^^^^^
> > Mal abgesehen von dem x-fach erh=F6hten Unfallrisiko und Zeitverlust.
>
> Auf dem Radweg??? Sorry, aber irgendwas verstehe ich hier nicht. Auch bei
> uns sind die Radwege nicht so prall, aber immer noch besser als auf der
> Strasse zu fahren.
Falsche Wahrnehmung Deinerseits. Auf einem rechten Radweg bist Du um
etwa einen Faktor 3, auf einem linken Radweg etwa Faktor 10..12, als
linksabbiegender Radler auf einem rechten Radweg auch wieder 10..12 mal
stärker gefährdet als als Radler auf der Fahrbahn. Daß Du (und viele
andere auch-) Radfahrer das anders empfinden, hat mit der tatsächlichen
Gefährdung weniger zu tun. Und diese Zahlen beziehen sich auf
Stadtverkehr (worum es hier bis jetzt ging). Das hat mittlerweile sogar
das Bundesverkehrsministerium eingesehen. Quellen dazu findest Du z.B.
in den FDFs des ADFC - oder der Unfallstatistik.
Was den Zeitverlust angeht: wieder innerstädtisches Szenario mit
'Bordsteinradwegen', d.h. angemalten Gehwegen. Du wirst dort jede Menge
längs- und quer drauf stehender KfZ (Parker und Ein-/Ausfahrer) sowie
freilaufende Fußgänger, Hunde, Wahlplakate, Müllkübel, Laternenmasten,
Sperrpfosten, Verkehrsschilder, Bäume,... finden - eben den ganzen
Schrott, den 'man' nicht auf die Fahrbahn stellen will, 'um den Verkehr
nicht zu behindern'. Aber Radfahrer sind ja schließlich kein Verkehr :-(
Es mag Radwege geben, auf die das nicht zutrifft. In aller Regel findest
Du diese allerdings außerorts - und es stellt sich dann zumindest zum
Teil die Frage, ob diese Wege dann wieder eine brauchbare Verbindung
zwischen A und B abgeben. Aber wir entfernen uns vom Thema...
>
> > a) Au=DFerorts darfst Du hupen, um Deine =DCberholabsicht anzuk=FCndigen.=
>
> Klar, und der Radler zeigt mir den Finger weil er sich belästigt fühlt.
Daß Du hier hupen darfst, heißt noch lange nicht, daß Du das sollst. Und
auf dem Rad angehupt zu werden, wenn man das Auto auch so schon auf 1 km
hört, empfinde ich auch bestenfalls als Belästigung. Eine Hupe ist
mittlerweile _sehr_ laut.
>
> > b) Kommt drauf an, wo. In D d=FCrfen sie so fahren, wenn sie anderen
> > Verkehr nicht behindern (was sie auf der Fahrbahn i.d.R. nicht tun), in
> > NL d=FCrfen sie so fahren.
>
> Sie behindern aber den Verkehr. Hast Du schonmal auf der Landstrasse von
> 100 auf 20 runtergebremst, nur weil die Herren quatschen mussten?
Auch wieder (in den meisten Fällen) falsch. Sie behindern nicht den
Verkehr, sie sind (Teil des) Verkehrs. Und hintereinander stellen sie
auch eher ein größeres Hindernis dar. Du wirst nur wenige Straßen
finden, an denen Du bei Gegenverkehr an einem Rad sicher vorbeikommst,
an zwei aber nicht. Es gibt Straßen, an denen kommst Du auch ohne
Gegenverkehr an zwei Radlern nicht mehr durch, wohl aber an einem - aber
dann greift wieder, daß Du in dem Fall auch nicht mit 100 durchbrettern
kannst.
>
> > c) In wie fern gef=E4hrden sie sich selbst?
>
> Ich fahre mit 100 um die Kurve und muss eine Vollbremsung hinlegen, weil
> die zwei die ganze Strasse blockieren und Gegenverkehr herrscht.
Oder anders gesagt, Du fährst für Deine Sichtweite zu schnell. Wie
gesagt - um bei Gegenverkehr Radler überholen zu könne, brauchst Du sehr
breite Spuren (so ab 4.5 meter aufwärts - 4 m, wenn der Gegenverkehr
mitspielt und Du die Restbreite der Gegenspur benutzen kannst. Und wenn
der Radler gefahrlos 'auf Kante' fahren kann). Und ohne Gegenverkehr
gibt's kein Problem. Gegenvorschlag: stell' Dir doch mal bei jeder
Kurve, in die Du mit 100 reinbretterst, vor, daß dahinter ein Traktor
mit zwei Anhängern (oder andere Arbeitsmaschine) fährt. Oder Dein
Kollege auf der Gegenfahrbahn gerade angesetzt hat, einen LKW zu
überholen.
Gruß
Markus
> Weil er nicht die Bedingungen erfuellt, die mir als Radfahrer eine
> sichere Benutzung ermoeglichen?
Und auf der Strasse ist es da sicherer? Die Strassen werden doch auch
immer schlechter, grade am Rand...
> Ob dieses Recht vielleicht eine Grundlage hat? Oder haeltst Du die
> Festlegung fuer willkuerlich?
Sicherlich nicht, aber der Radweg an dieser Stelle hat auch eine
Grundlage.
> Wenn ein Autofahrer einen Fahrradfahrer anhupt, weil dieser es wagt,
> auf der Strasse zu fahren, ist das wohl nicht lächerlich und
> kleingeistig?
So, wie das Thema hier geschildert wurde, kam es dem Radfahrer nur drauf
an, sein Recht zu demonstrieren. Wenn er dann angehupt wird, muss er sich
nicht wundern.
Ich plädiere immer auf Rücksichtnahme, grade den schwächeren
Verkehrsteilnehmern gegenüber, aber nur, wenn es nicht ausgenutzt wird
und man sein Recht aus Prinzip durchsetzt.
> Bei Dir scheint beim Fahrradfahren der Spass und nicht die
> Fortbewegung im Vordergrund zu stehen (sonst wuerdest Du ja nicht MTB
> fahren ;)
Primär richtig.
> bewegen, oder? Scheinen die meisten Autofahrer genauso zu halten.
ACK.
> Wenn ich 30km zuruecklegen will, macht das den Unterschied dazwischen
> aus, ob ich eine oder anderthalb Stunden brauche.
Soweit fährst Du mit dem Rad zur reinen Fortbewegung?
> Scherzkeks. Fahr mal ein Stueck (so etwa 10 km) auf einem
Das ist mir zuweit :-)
> handelsueblichen Radweg (aber immer schoen in der Begrenzung bleiben,
> allen Kurven folgen, absteigen wo "Radfahrer absteigen" steht oder ein
Geht hier bei uns ganz gut.
> Auto auf dem Radweg parkt, gell) und dann dasselbe Stueck auf der
Das, gebe ich zu, ist genauso unverschämt, wie die Nötigung des
Radfahrers. Kann man das Auto nicht abschleppen lassen?
> mit 30 mit dem Auto abfahren). Wetten, was schneller geht?
Also hier bei uns ist man auf der Strasse nicht deutlich schneller, dafür
deutlich gefährdeter, da die Autos in ländlichen Gegenden schneller
fahren.
> In Dortmund gilt das vielleicht fuer 10% der Radwege (Entgleisungen
Die Radwege in DO kenne ich nicht.
> Du faehrst sicher immer so, dass Du auf der Strecke, die Du uebersehen
> kannst, problemlos anhalten kannst.
Ich halte mich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit und mit 2
nebeneinander hertuckelnden Radfahrern muss ich nicht rechnen.
> > gefährden. Siehe Antwortposting auf Ralf Mimoun. Das Drama ist, daß
> > dieser simple Sachverhalt vielen Dosentreibern leider nicht klar ist.
>
> Dramatisch!
> Wenn es so schlimm wäre, gäbe es wohl keine Radfahrer mehr. Die wären
> alle durch die bösen Dosentreiber, die keinen Platz lassen, platt
> gewalzt.
Du erkennst ein Problem also erst dann als solches an, wenn es Tausende
von Toten gegeben hat? Sehr fragwuerdig...
Jens
--
Zu verkaufen: 4 x 128 MB Write Only Memory mit Original-Garantie, guenstig.
O Gluecklicher :-)
>> Auto auf dem Radweg parkt, gell) und dann dasselbe Stueck auf der
>
> Das, gebe ich zu, ist genauso unverschämt, wie die Nötigung des
> Radfahrers. Kann man das Auto nicht abschleppen lassen?
Wenn Du bei jedem Auto stehen bleiben willst, bis es abgeraeumt ist,
kommst Du auch nicht allzu schnell voran... An anderer Stelle wurde es
uebrigens schon als "lächerlich und kleingeistig" bezeichnet, ein Auto
"wegen jeder Kleinigkeit" abschleppen zu lassen.
Gruss
Stephan
Wieso nicht? Geht Haustuer zu Haustuer mit dem OePNV auch nicht
schneller.
Gruss
Stephan
Hi Markus!
Deine Postings kommen hier bei mir "verstuemmelt" an (Umlaute fehlen).
Postest Du in HTML? Es ist dadurch für mich sehr schwierig Deine Postings
zu lesen. Ich lass jetzt mal die Umlaute weg.
> Ja. Zumindest auf dem Fahrrad. (Wenn man mal annimmt, da=DF Du mit
> 'Strasse' 'Fahrbahn' meinst - Radwege, Gehwege, Seitenstreifen und
> Regenrinnen geh=F6ren auch zur Stra=DFe)
Dann sollte man also die Radwege abschaffen?
> Ein =FCbliches MTB hat keine Lichtanlage und ist trotzdem schwerer als di=
Aha, ist ja interessant. Das wusste ich gar nicht.
> Aber eigentlich wollte ich auf 'was anderes raus: als Teilnehmer im
> Stra=DFenverkehr willst Du (in aller Regel) von A nach B kommen
> (komfortabel und in absch=E4tzbarer/annehmbarer Zeit), mit dem MTB im
ACK.
> Gel=E4nde geht es um Sport/Freizeit. Und MTBs als Ma=DFstab f=FCr ein
> Radwegetaugliches Rad zu nehmen, kann's ja irgendwie auch nicht sein -
Nein, natuerlich nicht. Aber ich sehe genug Leute auf dem MTB, die auf
der Strasse radeln obwohl nebenan der Radweg ist.
> sonst k=F6nnen wir uns die Stra=DFenunterhaltung auch schenken uns sagen,=
> da=DF man ja schlie=DFlich auch mit 'nem Gel=E4ndewagen fahren k=F6nnte..=
:-) Lach. Das waer doch mal was.
> das Bundesverkehrsministerium eingesehen. Quellen dazu findest Du z.B.
> in den FDFs des ADFC - oder der Unfallstatistik.
Also Radwege abschaffen, oder gescheite Radwege bauen. Leider geht das
immer auf Kosten der Autofahrer, die dann nur noch genervter von den
Radfahrern sind. Komm mal nach Aachen, hier ist es ganz schlimm.
> Schrott, den 'man' nicht auf die Fahrbahn stellen will, 'um den Verkehr
> nicht zu behindern'. Aber Radfahrer sind ja schlie=DFlich kein Verkehr :-=
:-( Das kann es natuerlich nicht sein.
> Es mag Radwege geben, auf die das nicht zutrifft. In aller Regel findest
Ja, die hier bei uns. Ist allerdings eher laendliches Gebiet. Hier gibt
es Autobahnen für Radfahrer :-)
> Da=DF Du hier hupen darfst, hei=DFt noch lange nicht, da=DF Du das sollst=
Mach ich ja auch nur, wenn ich der Auffassung bin, dass er sich selber
gefaehrdet.
> Auch wieder (in den meisten F=E4llen) falsch. Sie behindern nicht den
> Verkehr, sie sind (Teil des) Verkehrs. Und hintereinander stellen sie
> auch eher ein gr=F6=DFeres Hindernis dar.
Klar sind sie Teil des Verkehrs. Wenn ich mit meinem Auto mit 30 durch
die Ortschaft tuckel bin ich auch Teil des Verkehrs, gleichzeitig
behindere ich den Verkehr aber auch.
Sie stellen ein laengeres, dafuer weniger breites Hindernis dar, an dem
die Autos besser vorbeifahren koennen. Sorry, aber gerade das auf der
Strasse nebeneinander herfahren, ist fuer mich schon so dermassen
gedankenlos eigennuetzig, dass ich Absicht unterstelle.
> an zwei aber nicht. Es gibt Stra=DFen, an denen kommst Du auch ohne
> Gegenverkehr an zwei Radlern nicht mehr durch, wohl aber an einem - aber
> dann greift wieder, da=DF Du in dem Fall auch nicht mit 100 durchbrettern=
> kannst.
Auf der Landstrasse (hier bei uns) komme ich immer mit genuegend Abstand
an einem Radfahrer auch bei Gegenverkehr vorbei. In der Stadt geht das
sicher nicht. Aber auch hier gilt: Wenn in Aachen zwei Radler
nebeneinander gemütlich den Berg hochzockeln, werde ich hupen. Dies
stellt IMHO eine vermeidbare Belästigung dar.
> Oder anders gesagt, Du f=E4hrst f=FCr Deine Sichtweite zu schnell. Wie
Ich halte mich bei optimalen Bedingungen an die ausgeschilderte
Höchstgeschwindigkeit.
Anderes Beispiel:
2 Radler nebeneinander kommen mir entgegen. Vor mir springt ein Kind auf
die Strasse. Ich muss ausweichen und kollidiere mit dem aeusseren Radler.
Waeren sie hintereinander gefahren, waere nichts passiert.
> Du erkennst ein Problem also erst dann als solches an, wenn es Tausende
> von Toten gegeben hat? Sehr fragwuerdig...
Hier war nicht von "Problem" die Rede! Er sprach von "Drama". Das Problem
sind die schlechten Radwege, ein Drama in diesem Kontext ist ein Unfall
mit einem toten Radler.
Was glaubst Du, wie sich der Autofahrer fühlt, der einen Menschen
"umgebracht" hat? Meint ihr, die Autofahrer sind alle hirn- und herzlose
Raser, die nur auf ihren Vorteil aus sind?
Ich bin auf jeden Fall froh, noch nie an einem schweren Unfall mit
Personenschaden beteiligt gewesen zu sein und ich hoffe, dass mir so
etwas auch immer erspart bleibt. Trotzdem kann ich nicht mit dem Rad /
Bus / Bahn zur Arbeit fahren und bleibe Autofahrer.
> Wieso nicht? Geht Haustuer zu Haustuer mit dem OePNV auch nicht
> schneller.
Wenn ich mir überlege, dass ich zu meinen Eltern mit dem Rad fahren
müsste ... naja, sind ja auch nur Steigungen und 300 Höhenmeter :-)
> O Gluecklicher :-)
Wie gesagt, ländliche Gegend.
> Wenn Du bei jedem Auto stehen bleiben willst, bis es abgeraeumt ist,
> kommst Du auch nicht allzu schnell voran... An anderer Stelle wurde es
Hmmm, stimmt.
> uebrigens schon als "lächerlich und kleingeistig" bezeichnet, ein Auto
> "wegen jeder Kleinigkeit" abschleppen zu lassen.
Also parken auf Radwegen und Behindertenparkplätzen etc. sehe ich nicht
als Kleinigkeit an. Kleinlich wäre es, das Auto abzuschleppen, weil z.B.
nur ein Rad auf dem Radweg steht und dieser zu benutzen wäre, ergo
niemand behindert wäre.
Nicht dass ich wuesste - ich hab' ueberall plain text eingestellt.
Allerdings sehe ich die verstuemmelten Umlaute auch nur in Deinen
Replys...
>
> > Ja. Zumindest auf dem Fahrrad. (Wenn man mal annimmt, da=DF Du mit
> > 'Strasse' 'Fahrbahn' meinst - Radwege, Gehwege, Seitenstreifen und
> > Regenrinnen geh=F6ren auch zur Stra=DFe)
>
> Dann sollte man also die Radwege abschaffen?
Wäre langfristig die beste Loesung. Kurzfristig waere es ausreichend,
die Schilder abzubauen und damit die Benutzungs_pflicht_ aufzuheben (und
parallel die Autofahrer und vor allem Polizeibeamten zu informieren).
Die Vorarbeit durch den Bund in der StVO/VwV ist da, aber viele
Gemeinden (gerade hier im Muensterland) sperren sich dagegen extrem - an
so viel Inkompetenz moechte ich oft schon nicht mehr glauben..
....
>
> Also Radwege abschaffen, oder gescheite Radwege bauen.
Letzteres duerfte gerade in Staedten unmoeglich sein - der Platz ist
beschraenkt. Und dass sich Autofahrer darueber aergern ist zum Teil (ich
will nicht abstreiten, dass es Radfahrer gibt, die sich benehmen wie die
Sau - eine Frau meines Kollegen hat gerade gestern schmerzhafte
Bekanntschaft mit einem geschlossen, beide auf dem Rad) einfach eine
Sache der Einstellung. Wenn ein Rad eben als 'Fussgaenger mit Radern'
betrachtet wird anstatt als 'Fahrzeug' kommt es - auf beiden Seiten! -
zu solchem Verhalten.
....
>
> Klar sind sie Teil des Verkehrs. Wenn ich mit meinem Auto mit 30 durch
> die Ortschaft tuckel bin ich auch Teil des Verkehrs, gleichzeitig
> behindere ich den Verkehr aber auch.
>
> Sie stellen ein laengeres, dafuer weniger breites Hindernis dar, an dem
> die Autos besser vorbeifahren koennen.
Eben das ('besser vorbeifahren') ist streitbar. Hängt von der Situation
ab.
> Sorry, aber gerade das auf der
> Strasse nebeneinander herfahren, ist fuer mich schon so dermassen
> gedankenlos eigennuetzig, dass ich Absicht unterstelle.
Eher Gedankenlosigkeit. Aber ich aergere mich auf dem Rad auch oft
darueber.
....
>
> Anderes Beispiel:
> 2 Radler nebeneinander kommen mir entgegen. Vor mir springt ein Kind auf
> die Strasse. Ich muss ausweichen und kollidiere mit dem aeusseren Radler.
In dem Fall wuerde ich sagen - Pech fuer den Radler. Vorausgesetzt, Du
weichst auch dann aus, wenn da statt der zwei Radler ein 30-Tonner
Tanklaster kommt.... aber solche Spekulationen helfen nicht viel weiter.
> Waeren sie hintereinander gefahren, waere nichts passiert.
In diesem Fall, ok. Aber ich kann Dir auch einen Fall mit umgekehrtem
Vorzeichen konstruieren.
Und gerade in Aachen (ist das nicht auch noch in der Nähe zu BeNeLux?)
kommt erschwerend hinzu, dass dieses Verhalten in NL ausdruecklich
erlaubt ist.
Und Hupen in geschlossenen Ortschaften ist eine OWi (aber klingeln würd'
ich auch).
Gruß
Markus
> Nicht dass ich wuesste - ich hab' ueberall plain text eingestellt.
Ja, ich eigentlich auch ...
> Allerdings sehe ich die verstuemmelten Umlaute auch nur in Deinen
> Replys...
Hmmmm, sehr seltsam ... ein Fall fuer Akte X :-)
> W=E4re langfristig die beste Loesung. Kurzfristig waere es ausreichend,
Ja, und dann noch gegenseitige Toleranz und Ruecksichtnahme, und alles
ist in Butter!
> Gemeinden (gerade hier im Muensterland) sperren sich dagegen extrem - an
Grade Muenster ist doch so eine Radlerfreundliche Stadt!?
> Letzteres duerfte gerade in Staedten unmoeglich sein - der Platz ist
ACK.
> Eben das ('besser vorbeifahren') ist streitbar. H=E4ngt von der Situation=
> ab.
Sicher, ist alles Situationsbabhaengig. Aber ich kann doch besser und
sicherer an einem langen, schmalen Hindernis vorbeifahren als an einem
kurzen breiten.
> Eher Gedankenlosigkeit. Aber ich aergere mich auf dem Rad auch oft
> darueber.
Ja, mag schon sein, man kann sich dann ja auch so schoen unterhalten. Mir
haben sie aber schon im Kindergarten eingebleut, nie nebeneinander zu
fahren.
> Tanklaster kommt.... aber solche Spekulationen helfen nicht viel weiter. =
> In diesem Fall, ok. Aber ich kann Dir auch einen Fall mit umgekehrtem
> Vorzeichen konstruieren.
Ja, stimmt schon. Mir faellt auch im Moment nix besseres ein.
> Und gerade in Aachen (ist das nicht auch noch in der N=E4he zu BeNeLux?)
> kommt erschwerend hinzu, dass dieses Verhalten in NL ausdruecklich
> erlaubt ist.
Die Radfahrer in NL haben IMHO mehr Rechte und werden durch die
Autofahrer grade an Kreuzungen besser behandelt. Allerdings erstreiten
nur wenige NL-Radler ihre Rechte so vehement wie ihre deutschen Kollegen.
> Und Hupen in geschlossenen Ortschaften ist eine OWi (aber klingeln w=FCrd=
Nicht zur Abwendung einer Gefahr und IMHO ist das gefährlich. Kann man
sicher auch drueber streiten.
"Ralf Kusmierz" <kusm...@zfn.uni-bremen.de> schrieb:
...
>> Aha... aber Du fährst, "wie es sich gehört".
>
> Ja.
Dacht ichs mir...
>> Tut mir leid, aber ich kann
>> problemlos auch ein paar m etwas weiter rechts mit dem Fahrrad
>> fahren, ohne daß mir der Himmel auf den Kopf fällt.
> Wenn sich jemand "1m vom rechten Bordstein entfernt" (ich hätte
> ergänzen sollen "mit der Spur", also nicht mit dem rechten Lenkerende,
> mithin war der Abstand ca. 40cm kleiner) befindet, wo ist er, wenn er
> sich "ein paar m etwas weiter rechts" befindet? Im Vorgarten?
Ich hab mich nicht genau genug ausgedrückt: ich kann auch für einige Meter
etwas weiter rechts fahren. Und daß Du die Spur meinst, dachte ich mir.
>> Du scheinst ein zumindest ansatzweise
>> ausgebildetes Talent zum Oberlehrer zu haben.
>
> [ ] Du scheinst das beurteilen zu können.
Ich entnehme das aus Deiner Ansicht, daß Du fährst, wie es sich gehört. Eine
minimale Änderung Deiner Verhaltensweise für einige Sekunden, um anderen
Verkehrsteilnehmern ein Überholen zu ermöglichen, kommt Dir nicht in den
Sinn bzw. scheinst Du für vollkommen unnötig zu halten, denn schleißlich
bist Du ja im Recht. Oder hab ich Dich mißverstanden?
Zum Rest: kein Kommentar. Das eigene Recht durchzusetzen, nur weil mans hat,
ist mMn oberlehrerhaft. Und ja, ich fahre Fahrrad. Interessant, daß Du Dir
eine Meinung über meine Art der Fortbewegung erlaubst.
Bye, Ralf
> Zwar willst Du scheinbar nicht mit mir diskutieren, wie das "begin
> "-Spielchen zeigt, aber das soll mir mal egal sein :)
OjE - das hätte ich jetzt von Dir aber nicht erwartet. :)
>>> Aha... aber Du fährst, "wie es sich gehört".
>> Ja.
> Dacht ichs mir...
Ach ...
> Ich hab mich nicht genau genug ausgedrückt: ich kann auch für einige Meter
> etwas weiter rechts fahren. Und daß Du die Spur meinst, dachte ich mir.
Ok.
> Ich entnehme das aus Deiner Ansicht, daß Du fährst, wie es sich gehört. Eine
> minimale Änderung Deiner Verhaltensweise für einige Sekunden, um anderen
> Verkehrsteilnehmern ein Überholen zu ermöglichen, kommt Dir nicht in den
> Sinn bzw. scheinst Du für vollkommen unnötig zu halten, denn schleißlich
> bist Du ja im Recht. Oder hab ich Dich mißverstanden?
Ich bin heute zufällig mit dem Bus an der Stelle nochmal
vorbeigekommen. Präzise kann man nicht unbedingt schätzen, aber die
Fahrspur ist vielleicht knapp 1m breiter als ein Pkw. Und nun verrate
mir mal bitte, welchen Einfluß es auf die Möglichkeit hat, einen
Radfahrer mit einem Pkw sicher zu überholen, daß der 10cm weiter
rechts oder links fährt (wohlgemerkt rechts von der Mitte der rechten
Fahrspur, also nicht etwa - verkehrswidrig - auf der Trennlinie
zwischen den beiden rechten Fahrspuren) - immer unter der
Voraussetzung, daß auf den parallelen Verkehr auf der zweiten Fahrspur
Rücksicht zu nehmen ist.
Nachts um zwölf bei einer Verkehrsfrequenz von 10/h ist es jedem
Autofahrer ohnehin piepegal, ob ein Radfahrer rechts, links, in der
Mitte oder rückwärts fährt, er kann in jedem Fall unbehindert und
gefahrlos überholen. Aber solange Du eine sehr einfache Rechnung nicht
nachvollziehen willst, stellt sich die Frage, ob Du wohl etwas
mißverstehst, eigentlich nicht.
> Zum Rest: kein Kommentar. Das eigene Recht durchzusetzen, nur weil mans hat,
> ist mMn oberlehrerhaft. Und ja, ich fahre Fahrrad. Interessant, daß Du Dir
> eine Meinung über meine Art der Fortbewegung erlaubst.
Tue ich nur aus oberlehrerhafter Rechthaberei, weil ich halt das Recht
auf Meinungsfreiheit habe. Schön, daß Du so wohlerzogen bist, daß Du
den Großen mit ihren Autos immer brav Platz machst, weiter so! Die
werden dann auch immer gut aufpassen, daß Dir nichts passiert.
Und laß Dich nicht durch abweichende Ansichten aus der Ruhe bringen -
daß ist nur wissenschaftliches Gelaber von irgendwelchen studierten
Eierköpfen, hat mit _Deiner_ Sicherheit im Verkehr gewiß nichts zu
tun.
Zu Deiner Art, Fahrrad zu fahren, kann ich mir im übrigen aus
Unkenntnis kein wirklich sicheres Urteil erlauben. Deine Argumentation
dagegen erscheint mir als Stammtischgeschwätz.
Du mußt mit allem rechnen! Es könnte ja auch sein, daß an einer
unübersichtlichen Stelle ein Fußgänger, der die Fahrbahn überqueren wollte,
plötzlich bewußtlos wird und da liegt. Fahren auf Sicht nennt man das!
Bis dann ...
Hannes
Bis auf das erste Posting von Dir kann ich keines lesen, da alle ohne Text
bei mir ankommen, aber dafür ein Attachment dranhängen haben. Ist das nur
bei mir so, oder auch bei anderen?
Bis dann ...
Hannes
Christoph Rot <Chri...@t-online.de> schreibte:
> Aber wie wäre es mit gegenseitiger Rücksichtnahme?
Dann sollte es den Autofahrer nicht stören, seine Geschwindigkeit
_kurzfristig_ auf 20 km/h zu drosseln. Es gibt da so eine Empfehlung:
"Fahren Sie rechtzeitig los, dass Sie nicht in Zeitdruck geraten...".
> Warum nicht auf dem Radweg fahren? Weil er nicht als solcher
> ausgeschildert ist?
Bist du über den Zustand deutscher Radwege informiert. Die Benutzer
ebendieser ist manchmal echt gefährlich. Wo sich ein Schlagloch ans
nächste reiht, die Bäume einem ins Gesicht schlagen, da fahre ich
_nicht_ lang.
> Warum nicht rechts fahren? Weil es mein Recht ist, einen Meter Platz zu
> lassen?
Hmm, da fängt der Bürgersteig an, die Gosse, da kann man sich ganz
schnell langmachen.
> IMHO lächerlich und kleingeistig.
Zu Hupen, um eine halbe Minute zu sparen ist auch nicht wirklich
sinnreich.
> Fahr ich halt mit meinem MTB auf dem schlechten Radweg, im Wald geht es
> ja auch über Stock und Stein. Fahr ich halt mal kurz nach rechts oder
> kurz auf den Radweg um den Verkehr nicht zu behindern. Was soll's. Es
> kostet nichts und tut nicht weh.
Wie ich oben ausführte. Außerdem bin ich in Besitz eines Stadtrades
ohne Federgabel und dem ganzen Schnickschnack.
Tschüs, Birger.
Dann diskutier schön weiter. Du erschwerst mir das Lesen grundlos und
vorsätzlich, nur um zu zeigen, wie schlecht OE doch ist. Jemand, der die
Diskussion mit mir in solcher Weise stört, zeigt, daß er mich als
Diskussionspartner nicht respektiert - ansonsten würde er mir keine Knüppel
zwischen die Beine werfen. Und: jajaja, Du schreibst RFC-konforme Postings.
Nur les ich die nicht mehr. Denn jemand, der sich nur an die Regeln hält, um
andere zu piesaken, ist mir relativ egal.
Bye, Ralf
Das passt doch in das Bild des Oberlehrers. Solche Typen habe ich gefressen
Michael Kunze
>Falls also keine Nötigung vorliegt: Es verbleibt "nur" eine OWi?
Sieht (IMHO/IANAL) so aus.
--
Tilman Schmidt E-Mail: til...@schmidt.bn.uunet.de (private)
Bonn, Germany Tilman....@sema.de (office)
- Undetected errors are handled as if no error occurred. (IBM) -
Das müssten wir in jedem anderen Land auch.
Nur diese Art von Sturheit und Rechthaberei ist eben doch eine Eigenschaft,
die bei uns deutlich ausgeprägter ist als in anderen Ländern. Wenn man z.B.
in Italien eine solche Diskussion anzetteln würde, man würde für
geisteskrank erklärt. Idioten mag es zwar überall geben nur ist eben die
Sicht eine andere, wann man zu dieser Gruppe gehört.
Michael Kunze
"Michael Kunze" <M.K...@t-online.de> schrieb:
[ein Kammquote]
Du solltest die teilweise berechtigte Abneigung Einiger gegen OE und deren
Nutzer nicht auch noch bestärken.
Bye, Ralf
Ralf Kusmierz wrote:
>
> begin Ralf Mimoun schrieb:
>
Sag mal .. musst Du eigentlich hier die OE-User ärgern?
Findest Du das einer Diskussion angemessen?
--
Regards Ellen / Talena (-SP2-)
---------------------------------------------------
Aufgrund eines Gesetzes darf in Pennsylvania kein Mann
ohne eine schriftlichen Genehmigung seiner Frau
Alkohol kaufen. :-))
Das liegt an seinem Textanfang "begin__XY schrieb". Mal
wieder einer, der OE-User belehren will..
Und jetzt singen wir alle: "Lustig, lustig trallera, das
Kasperle ist wieder da" ;-))
>Killfile regelt. ;-)
Outlook Express zu verwenden erspart sogar diesen Arbeitsgang. Wenn das
kein Feature ist! ;-)
Bis denne
Jürgen
>> Na gut, ich erkläre es nochmal in der Deinem Intelligenzniveau
>> entsprechenden Weise:
>Mal wieder so eine Aussage von Dir, die Dich total disqualifiziert. Ich
>denke, mein Intelligenzniveau ist durchaus ausreichend um mit
>vernünftigen Leuten friedlich auszukommen.
Offenbar nicht.
Oder gehört zu deinem ausreichenden Intelligenzniveau,
andere Leute grundlos anzupöbeln?
>> Ich habe mit einem Fahrzeug (Fahrrad) eine Fahrbahn in der rechtlich
>Toll. Und den Stau, den Du verursacht hast, interessiert Dich natürlich
>nicht.
Warum sollte ihn das interessieren, wenn er sich entsprechend der
StVO verhält?
--
Ciao, Heiko...
>
>"Tilman Schmidt" <til...@schmidt.bn.uunet.de> schrieb im Newsbeitrag
>news:3ab95e03...@PersonalNews.de.uu.net...
>> "Michael Kunze" <M.K...@t-online.de> wrote:
>> >
>> >Wir sind halt in Deutschland und da müssen wir mit solchen Idioten
>> >leben.
>>
>> Das müssten wir in jedem anderen Land auch.
>
>Nur diese Art von Sturheit und Rechthaberei ist eben doch eine
>Eigenschaft, die bei uns deutlich ausgeprägter ist als in anderen
>Ländern. Wenn man z.B. in Italien eine solche Diskussion anzetteln
>würde, man würde für geisteskrank erklärt. Idioten mag es zwar überall
>geben nur ist eben die Sicht eine andere, wann man zu dieser Gruppe
>gehört.
>
In Italien wäre man in der Situation aber evtl. auch schon unter die Räder
gekommen ;-)
(Oder auch Frankreich...ich erinnere mich noch daran, daß man in eine Kurve
hupend einfahren mußte, damit man nicht frontal auf die Hörner genommen
wurde :)
--
Michael Auerswald <rip...@web.de>
proudly following the Verducci Master Plan...
ICQ 1258170
> Warum nicht auf dem Radweg fahren? Weil er nicht als solcher
> ausgeschildert ist?
Weil er in meinem Fall schlicht nicht existierte.
> Warum nicht rechts fahren? Weil es mein Recht ist, einen Meter Platz zu
> lassen?
Reiner Selbstschutz. Die überholen mit 20 cam Seitenabstand ohne zu
wissen ob ich wg. eines Kanaldeckels z.B. einen Schlenker mache oder ob
sie mit ihrem Spiegel an mir hängenbleiben. Wenn Ich den Seitenabstand
einhalten, sind sie auch dazu gezwungen.
> IMHO lächerlich und kleingeistig.
Für seine körperliche Unversehrtheit zu sorgen ist wirklich
kleingeistig.
Nick
--
When you earnestly believe you can compensate for a lack
of skill by doubling your efforts, there's no end to what you can't do!
> Folgende Situation (lebensnah aus Bremen):
(gesnippt)
Kinder sollten mit dem Rad den Gehweg benutzen ;)
Lerne §1 StVO auswendig und schreib ihn 50 mal ab.
scnr,
joe
Nein, seine Umlaute sind ganz normal, kodiert in quoted-printable.
Beste Gegenmaßnahme ist, den Hersteller des zum Lesen verwendeten
Newsreaders zu treten, dass langsam mal seit Jahren gültige Standards
in sein Programm einbauen könnte.
Klaus
Danke für Eure Hinweise!
Mittlerweile kann ich diese Postings schon lesen. Ihr habt recht ... ich
habe nichts verpaßt. ich finde es lustiger wenn wir jetzt singen: "Lustig,
lustig, ..." ;-))
Bis dann ...
Hannes
Hai!
> Du mußt mit allem rechnen! Es könnte ja auch sein, daß an einer
Nein, muss ich nicht. Auf einer Bundesstrasse mit 100 km/h Beschränkung,
guter Sicht und Sonnenschein darf ich die 100 km/h auch fahren.
> unübersichtlichen Stelle ein Fußgänger, der die Fahrbahn überqueren wollte,
> plötzlich bewußtlos wird und da liegt. Fahren auf Sicht nennt man das!
Wie schnell darf man dann nachts auf der Autobahn fahren?
Hai!
> Dann sollte es den Autofahrer nicht stören, seine Geschwindigkeit
> _kurzfristig_ auf 20 km/h zu drosseln. Es gibt da so eine Empfehlung:
Wenn es unvermeidbar ist, stört das sicherlich nicht. Aber wenn das nur
aus dem Grunde nötig ist, weil ein Wirrkopf meint, sein Recht durchsetzen
zu müssen, grenzt das IMHO an Nötigung.
> Bist du über den Zustand deutscher Radwege informiert. Die Benutzer
Mittlerweile ja.
> ebendieser ist manchmal echt gefährlich. Wo sich ein Schlagloch ans
> nächste reiht, die Bäume einem ins Gesicht schlagen, da fahre ich
> _nicht_ lang.
Hast ja recht. So schlechte Radwege kenne ich eigentlich nicht.
> Zu Hupen, um eine halbe Minute zu sparen ist auch nicht wirklich
> sinnreich.
Doch, wenn die Behinderung mit purer Absicht geschieht schon.
Christoph Rot <Chri...@t-online.de> schreibte:
> Wenn es unvermeidbar ist, stört das sicherlich nicht. Aber wenn das nur
> aus dem Grunde nötig ist, weil ein Wirrkopf meint, sein Recht durchsetzen
> zu müssen, grenzt das IMHO an Nötigung.
Nein, auch dann nicht.
1. Ist es sein gutes Recht, die Straße zu nutzen und dabei einen
Sicherheitsabstand von 1 Meter zum Straßenrand mit den von mir bereits
geschilderten Gefahrenquellen zu halten.
2. Können die Autofahrer überholen, wenn sie das wollen. Die
Verkehrslage lässt das jedoch nciht zu, dazu kann der Radfahrer
nichts.
3. Trecker werden auch nicht von den Straßen verbannt und stellen IMHO
ein sehr viel größeres Hindernis da, da schreit auch keiner "Nötigung,
die könnten die Feldwege nutzen!".
> > ebendieser ist manchmal echt gefährlich. Wo sich ein Schlagloch ans
> > nächste reiht, die Bäume einem ins Gesicht schlagen, da fahre ich
> > _nicht_ lang.
> Hast ja recht. So schlechte Radwege kenne ich eigentlich nicht.
Aber ich. Und leider nicht nur einen oder zwei, bei meinen zahlreichen
Faharradurlauben (Harz->Dänemark, 3 Wochen Ostfriesland...) hab ich so
einiges gesehen.
> > Zu Hupen, um eine halbe Minute zu sparen ist auch nicht wirklich
> > sinnreich.
> Doch, wenn die Behinderung mit purer Absicht geschieht schon.
"Vernünftige hupen innerorts nicht, den anderen ist es verboten."
Tschüs, Birger.
> Für seine körperliche Unversehrtheit zu sorgen ist wirklich
> kleingeistig.
Das habe ich nicht behauptet!
> Offenbar nicht.
> Oder gehört zu deinem ausreichenden Intelligenzniveau,
> andere Leute grundlos anzupöbeln?
Wen habe ich angepöbelt?
> Warum sollte ihn das interessieren, wenn er sich entsprechend der
> StVO verhält?
Du kennst §1 StVO?
Lies Dein Posting noch mal aufmerksam, geh in Dich und Du wirst merken,
was Du falsch gemacht hast. Falls Dir nichts einfällt, solltest in
Zukunft auf herablassende Äußerung wie "O.K., jetzt nochmal für Leute
mit niedrigem Intelligenzniveau" verzichten. Das bringt es in aller
Regel nicht. Ansonsten leb damit, daß Du ignoriert wirst.
Gruß, Micha
> Nein, auch dann nicht.
Mag ja sein. Aber auf seinem Recht zu beharren, nur weil man es hat...
naja, wir drehen uns im Kreis.
> Aufgrund Deiner bisherigen Aussagen wage ich mal zu behaupten,
> dass Du nicht die charakterliche Eignung besitzt, ein KfZ zu
> fuehren. Schade das Du es augenscheinlich dennoch tust.
Aha. Na prima, dass Du die charakterliche Eignung besitzt, per usenet
festzustellen, wer in der Lage ist, ein KFZ zu führen! Sehr beachtliche
Fähigkeit.
Falls Du meine Postings genau lesen würdest, hättest Du verstanden, dass
ich niemandem seine Rechte abspreche und im Gegenteil für gegenseitige
Rücksichtnahme plädiere (und dies auch tatsächlich so lebe. Ich lasse
Leute bei dichtem Verkehr ab- und einbiegen; ich gewähre jmd. Vorfahrt,
auch wenn ich es nicht muss; ich lasse Leute über die Strasse, wenn viel
Verkehr ist und die sonst ewig warten würden etc.)
Was ich anprangere ist das sture auf dem "Ich habe aber Recht" beharren.
Umso unverständlicher Dein beleidigendes Posting.
> Die darfst Du dann fahren, wenn Du innerhalb Deiner "guten Sicht"
> anhalten kannst. Genau dann sollten Dir aber auch zwei nebeneinander
> herradelnde Radfahrer (1) keine Probleme bereiten. Tun sie das, bist
> Du zu schnell. Nimmst Du das in Kauf, scheinst Du bereit sein,
> ueber Leichen zu gehen.
Ich glaube Du verwechselst das Fehlverhalten der Radler mit einem
etwaigen Fehlverhalten meinerseits. Ich *darf* 100 km/h fahren, die
Radler *dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften nicht* nebeneinander
herfahren. Sie nehmen also ihren Unfalltod billigend in Kauf.
> So, dass man innerhalb seiner Sicht anhalten kann. Alleine und nur mit
> Ablendlicht ohne anderweitig nutzbaren Lichtquellen folgen daraus etwa
> max. 70km/h.
:-)
> (1) Selbst wann man Deiner irrigen Meinung folgen wollte dass sie dies
Deine Meinung ist leider irrig.
> nicht ohnehin duerfen: Wenn beispielsweise einer von ihnen Links abbiegen
> moechte und sich dazu nach links eingeordnet hat, darf er selbst-
> verstaendlich von einem anderen Radfahrer rechts ueberholt werden.
Dann kann er sich wunderbar in der Linksabbiegerspur einordnen und nichts
geschieht.
> Ralf in <MPG.151ffe023...@news.btx.dtag.de>
Welch horrende Pöbelei. Prangerst Du auch seine Äusserungen an?
> Tut er wahrscheinlich. Da steht weder drinnen, dass staerkere
> KfZ Vorang haben, noch dass langsame Verkehrsteilnehmer zugunsten
> von schnelleren noch langsamer zu werden haben.
/Zitat:
§ 1.
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer
geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,
behindert oder belästigt wird.
/Zitat Ende
Und genau darüber rede ich die ganze Zeit!
... gegenseitige Rücksicht...
... mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt
wird.
Wenn Du mich jetzt immer noch nicht verstanden hast, können wir uns
weiteren Gedankenaustausch ersparen.
> Das habe ich nicht behauptet!
Wirklich nicht?
| Warum nicht rechts fahren? Weil es mein Recht ist, einen Meter Platz
| zu lassen?
|
| IMHO lächerlich und kleingeistig.
Warum es sinnvoll ist, nicht nur mit 20 cm Abstand zum Randstein zu
fahren und dadurch Überholvorgänge ohne ausreichenden Sicherheitsabstand
zu provozieren hab ich geschrieben.
> mit niedrigem Intelligenzniveau" verzichten. Das bringt es in aller
> Regel nicht. Ansonsten leb damit, daß Du ignoriert wirst.
Ralf K. hat mein Intelligenzniveau in Frage gestellt und muss dann damit
leben, dass ich kontra gebe.
Ralf K. tritt auch in anderen Gruppen provokant und beleidigend auf.
>Ich fahre mit 100 um die Kurve und muss eine Vollbremsung hinlegen, weil
>die zwei die ganze Strasse blockieren und Gegenverkehr herrscht. Ohne
>Vollbremsung brettert man halt voll rein.
Gut, dass hinter der Kurve kein Auto mit ner Panne stand. Oder gar ein
LKW. Dann saehe es wohl schlecht fuer Leute wie Dich aus, die mit
ueberhoehter Geschwindigkeit in unuebersichtliche Kurven reinrasen.
Gruss,
Piet
--
Merke: Nicht überall, wo kein Smiley draufsteht, ist kein Witz drin.
(C. Gassmann in d.s.r.d.)
> >> Zu Hupen, um eine halbe Minute zu sparen ist auch nicht wirklich
> >> sinnreich.
> >
> > Doch, wenn die Behinderung mit purer Absicht geschieht schon.
>
> Nein, *gerade* *dann* ist Hupen nicht hilfreich, denn genau dann
> kann es ja nichts bewirken, ausser Anwohner zu belaestigen.
>
> Aber dass eine Behinderung aus purer Absicht geschieht ist ja
> nichts als eine Unterstellung, bzw. folgt aus dem Ansprch,
> Radfahrern alle eigenstaendigen Rechte absprechen zu duerfen.
> Aufgrund Deiner bisherigen Aussagen wage ich mal zu behaupten,
> dass Du nicht die charakterliche Eignung besitzt, ein KfZ zu
> fuehren. Schade das Du es augenscheinlich dennoch tust.
Je laenger der Thread, desto groesser die Wahrscheinlichkeit, dass
jemand dem anderen die charakterliche Eignung zum Fuehren eines KfZ
abspricht.
Irgendwie kommt das immer so.
Jens
--
Zu verkaufen: 4 x 128 MB Write Only Memory mit Original-Garantie, guenstig.
> Wirklich nicht?
Jedenfalls nicht in diesem Kontext. Die eigene Gesundheit hat *immer*
Vorrang vor allem anderen!
> Warum es sinnvoll ist, nicht nur mit 20 cm Abstand zum Randstein zu
> fahren und dadurch Überholvorgänge ohne ausreichenden Sicherheitsabstand
> zu provozieren hab ich geschrieben.
Da wir beide die Örtlichkeiten nicht kennen, können wir beide wohl nicht
sagen, wie dort Überholvorgänge aussehen.
Das Einzige weas mich stört, ist die sture Haltung mancher Zeitgenossen
(natürlich auch Autofahrer) die auf ihrem vermeintlichen Recht beharren.
Ich kann auch mit dem Auto mit 30 durch die Ortschaft fahren, weil ich es
nicht eilig habe, Sprit sparen möchte und niemanden gefährden will. Was
kümmert mich die Riesenschlange hinter mir?
>> Du faehrst sicher immer so, dass Du auf der Strecke, die Du uebersehen
>> kannst, problemlos anhalten kannst.
>Ich halte mich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit und mit 2
>nebeneinander hertuckelnden Radfahrern muss ich nicht rechnen.
Ha. Hahahahahah. Hahahahahahahahahahaha.... Erzaehl das mal dem
Richter. Der wird sich schuetteln vor Lachen.
Ab zurueck in die Fahrschule. Setzen. Sechs.
> Gut, dass hinter der Kurve kein Auto mit ner Panne stand. Oder gar ein
> LKW. Dann saehe es wohl schlecht fuer Leute wie Dich aus, die mit
> ueberhoehter Geschwindigkeit in unuebersichtliche Kurven reinrasen.
Gut, dass das nur ein Beispiel war, um zu verdeutlichen, dass Radfahrer,
die nebeneinander herfahren sich selber gefährden.
StVO:
§ 2.
(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen
sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. [..]
> > nicht ohnehin duerfen: Wenn beispielsweise einer von ihnen Links abbiegen
> > moechte und sich dazu nach links eingeordnet hat, darf er selbst-
> > verstaendlich von einem anderen Radfahrer rechts ueberholt werden.
>
> Dann kann er sich wunderbar in der Linksabbiegerspur einordnen und nichts
> geschieht.
Sofern vorhanden. Andernfalls wird er von einem mit 100 fahren "duerfenden"
wie Dir geplaettet. :-(
> Ab zurueck in die Fahrschule. Setzen. Sechs.
Prima Herr Oberlehrer! Komm doch gleich mit:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§ 1.
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer
geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,
behindert oder belästigt wird.
§ 2.
(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen
sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie haben
rechte Radwege zu benutzen; linke Radwege dürfen sie nur benutzen, wenn
diese für die Gegenrichtung freigegeben sind (Zeichen 237). Sie haben
ferner rechte Seitenstreifen zu benutzen, wenn keine Radwege vorhanden
sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die
durch Treten fortbewegt werden.
BTW: Bruhahahahaha.
> Sofern vorhanden. Andernfalls wird er von einem mit 100 fahren "duerfenden"
> wie Dir geplaettet. :-(
Auch für Dich ein Auszug aus der StVO:
§ 9.
(2) Radfahrer, die auf der Fahrbahn abbiegen wollen, müssen an der
rechten Seite der in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeuge bleiben,
wenn dort ausreichender Raum vorhanden ist. Radfahrer, die nach links
abbiegen wollen, brauchen sich nicht einzuordnen. Sie können die Fahrbahn
hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus
überqueren. Dabei müssen Sie absteigen, wenn es die Verkehrslage
erfordert. Ist eine Radwegeführung vorhanden, so ist dieser zu folgen.
Ist doch alles wunderbar geregelt, der Radfahrer muss sogar absteigen,
wenn die Verkehrslage es erfordert.
Warum muss der Radfahrer eigentlich nicht selber darauf achten, dass er
unverletzt bleibt und entsprechend vorsichtig sein?
> Ich kann entweder annehmen dass Du hier rumtrollst, oder ich kann
Mache ich nicht.
> reisst Du Deine Klappe nur im Usenet weit auf, und hast womoeglich
> gar keinen Fuehrerschein. Also nehme ich oben gesagtes zurueck.
Also reichen Deine hellseherischen Fähigkeiten wohl doch nicht weit
genug. Selbstverständlich habe ich einen Führerschein. Zudem habe ich
nicht einen Punkt in Flensburg, rase nicht wie blöde durch die Gegend,
versuche niemanden zu gefährden und nehme auf andere Rücksicht.
> Wo denn? Bislang lese ich von Dir in erster Linie weldfremde Forderungen,
Dann lese meine Postings noch einmal:
Zitate:
1.
> Was bricht sind dann aber Knochen.
Das ist natürlich die schlechteste aller Lösungen!
Aber wie wäre es mit gegenseitiger Rücksichtnahme?
2.
> Auto auf dem Radweg parkt, gell) und dann dasselbe Stueck auf der
Das, gebe ich zu, ist genauso unverschämt, wie die Nötigung des
Radfahrers. Kann man das Auto nicht abschleppen lassen?
3.
Ich plädiere immer auf Rücksichtnahme, grade den schwächeren
Verkehrsteilnehmern gegenüber, aber nur, wenn es nicht ausgenutzt wird
und man sein Recht aus Prinzip durchsetzt.
4.
> Dann sollte es den Autofahrer nicht stören, seine Geschwindigkeit
> _kurzfristig_ auf 20 km/h zu drosseln. Es gibt da so eine Empfehlung:
Wenn es unvermeidbar ist, stört das sicherlich nicht. Aber wenn das nur
aus dem Grunde nötig ist, weil ein Wirrkopf meint, sein Recht durchsetzen
zu müssen, grenzt das IMHO an Nötigung.
Das sind IMHO keine weltfremde Forderungen, die nur die armen Radfahrer
bestrafen.
> Unfug! Du prangerst an dass sich Radfahrer trauen, sich vernuenfig
Siehe oben. Bist Du Dir sicher, dass Du weisst, was Du so von Dir gibst?
Vielleicht solltest Du doch mal meine Postings lesen.
> auf oeffentlichen Strassen fortzubewegen. Augenscheinlich verhaelt
> er sich ja schon ruecksichtslos, wenn er nur den rechten von zwei
> Fahrspuren zu nutzt. Wie soll er sich denn anders Verhalten? Auf
> dem Gehweg schieben? Das ein benutzbarer Radweg nicht zur Verfuegung
> stand hatte Ralf ja ausfuehrlich geschildert.
Wenn Du sein Posting noch einmal liest, wirst Du sicherlich auch den
provokanten Ton bemerken. Tenor: Die Stadt will hier keinen Radweg mehr
also fahr ich auf der Strasse. Fahr ich auf der Strasse, lass ich rechts
jede Menge Platz. Staut es sich hinter mir, ist es mir egal, ich bin ja
im Recht. Und wehe, eibner hupt, der wird schleunigst angezeigt. Und so
ein Verhalten befürwortest Du?
> Jaja. Ich werde nun mal ungehalten, wenn sich potentielle Totschlaeger
> auch noch offen dazu bekennen.
Deine Argumentation ist beleidigend und lächerlich. Auf diesem Niveau
möchte ich nicht mit Dir weiterdiskutieren.
> > Sofern vorhanden. Andernfalls wird er von einem mit 100 fahren "duerfenden"
> > wie Dir geplaettet. :-(
(...)
> Ist doch alles wunderbar geregelt, der Radfahrer muss sogar absteigen,
> wenn die Verkehrslage es erfordert.
Ach, dann plaettest Du eben den abgestiegenen Radfahrer?
> Warum muss der Radfahrer eigentlich nicht selber darauf achten, dass er
> unverletzt bleibt und entsprechend vorsichtig sein?
Weil Du ihm eine Chance dazu lassen musst.
> Ach? Und inwiefern haette Ralf jetzt dagegen verstossen? Konkret, bitte!
Er hat andere über Gebühr behindert.
> Wenn Du mal klar jemanden verurteilen wuerdest, der andere anhupt
O weh, welch böser Mensch. Er hat gehupt! Steinigt ihn! Wir wissen ja
noch nicht mal, ob er einmal gehupt hat, oder ob er permanent gehupt hat.
Falls permanent: Ok, er hat sich falsch verhalten, das ist nicht in
Ordnung.
*kopfschüttel*
Darf ich an dieser stelle, nochmal auf meine letzte frage hinweisen ?
(siehe " Urlaub-Mutterschft " ja ich weiss "a" vergessen .. aber so
findet Ihr die Beiträge schneller .... Hab´s im Original auch falsch
geschrieben ...)
Vieleicht bekomme ich ja jetzt die antwort ...Wo genau das mit dem
Mutterschafts Urlaub steht :-)
Habs bisher leider immernoch nicht gefunden ...
hmmmmm , bin vieleicht zu dumm :-(
Ok, dann streitet nochmal schön .....
Mal gespannt wer gewinnt *lol*
Gruss und Danke Jochen
> Ach, dann plaettest Du eben den abgestiegenen Radfahrer?
Wenn Du den Sinn des Gesetzes verstehen würdest, wüsstest Du, dass er am
rechten Rand stehenbleibt und absteigt.
> Weil Du ihm eine Chance dazu lassen musst.
Billige Polemik.
> Ich bin von dieser Welt.
>
> Gegen Autofahren ist nichts einzuwenden; aber gegen Rasen,
> Besserwissen und N=F6tigung auf den Stra=DFen.
Du sprichst mir aus der Seele!
Danke.
> Warum es sinnvoll ist, nicht nur mit 20 cm Abstand zum Randstein zu
> fahren und dadurch Überholvorgänge ohne ausreichenden
> Sicherheitsabstand zu provozieren hab ich geschrieben.
Könnte es nicht sein, das durch diese Fahrweise erst recht riskante
Überholmanöver provoziert werden? Viele Autofahrer werden die kleinste
sich bietende Gelegenheit zum überholen nutzen.
Und wenns dann doch nicht reicht, wird der Radfahrer beim
wiedereinscheren von der Straße gekickt.
Ob das für den Radfahrer ungefährlicher ist, als ein vorbeifahren mit
nicht ganz vorgeschriebenem Sicherheitsabstand, wage ich zu bezweifeln.
Im übrigen finde ich recht lustig, das vom Autofahrer offenbar erwartet
wird, jederzeit vor einem unerwarteten Hindernis anhalten zu können,
das für den Radfahrer aber nicht gelten soll. Man macht auf der
Fahrbahn keine Schlenker von 1m ohne sich vergewissert zu haben, das
man den nachfolgenden Verkehr nicht gefährdet, notfalls muss man eben
anhalten und warten - das muss man als Autofahrer auch.
Und wenn das nicht geht, war man eben, auch als Radfahrer, zu schnell.
cu,
joe
Martin Gerdes schrieb:
> Die Presse ist entsprechend; in aller Regel werden Radfahrer
> als Verkehrsrowdies dargestellt, verkennend die Tatsache,
Radfahrer und Autofahrer dürften vom Grundtyp durchschnittlich gleichen
Charakter haben.
Nur hat der Autofahrer den Vorteil, das ihm ein Radfahrer quasi nichts
antun kann ("Blechmantel").
Der Radfahrer hat den Vorteil, das er keine Kennzeichen hat und sich
somit die Hemmschwelle für Verkehrsvergehen deutlich niedriger sitzt,
da durch seine annonymität die Gefahr einer Ahndung des Vergehens
vergleichsweise gering ist.
> daß deutlich mehr Fußgänger von Autofahrern totgefahren
> werden als von Radfahrern.
Das ist Prinzipbedingt so.
Mit einem Fahrrad ist es schon deutlich schwieriger jemand
tot zu fahren als mit dem Auto.
Daran kann man aber nicht festmachen, wer die besseren
Verkehrsteilnehmern sind.
Wer aus dem Grund "da kann ich keinen tot fahren" als Verkehrsmittel
das Fahrrad wählt, hat wohl generell ein Problem ein Fahrzeug zu
führen und sollte es besser ganz bleiben lassen.
Gerald
Wenn du schon so direkt fragst: Ja. :)
Und um evtl einer Frage deinerseits vorzukommen:
Ich habe heute um 9:30 Uhr meine letzte Anzeige abgeben.
Wenn du mir noch deine Adresse nennen würdest, würde ich deine
Postings einfach mal an deine zuständige Führerscheinstelle
faxen. Die können ggf. prüfen, ob du charakterlich zum Führen
eines KFZ geeignet bist.
Viele Grüße
Michael
--
"Solange Sie so tun als wie wenn Sie zahlen,
tun wir so als wie wenn wir arbeiten."
> faxen. Die können ggf. prüfen, ob du charakterlich zum Führen
> eines KFZ geeignet bist.
Das braucht nicht geprüft zu werden. Das habe ich schriftlich, ich bin
nämlich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Dir würde ich empfehlen, meine Postings zu lesen *und* zu *verstehen*
(scheint sehr schwer zu sein).
Ich trete für Gleichberechtigung und Rücksichtnahme ein.
Wer das immer noch nicht verstehen will, wird ab sofort von mir
ignoriert.
Was die meisten hier betreiben, ist keine Diskussion, das sind
lächerliche und kindische Anfeindungen und Beleidigungen.
Nee, da steht nicht, dass er auf jeden Fall am rechten Rand stehen bleiben
muss. Und irgendwann will er ja auch auf die andere Seite. Aber da kommt
dann so einer wie Du mit 100 Sachen um die Kurve gepfiffen. Leider konnte
das der Radler nicht sehen, Du ihn ja auch nicht. Und klatsch!
> > Weil Du ihm eine Chance dazu lassen musst.
>
> Billige Polemik.
Nee, harte Realitaet. Wie soll er's denn schaffen, wenn Du so schnell
bist?
Du willst Dich partout nicht an die erlaubte Geschwindigkeit halten (nein,
das sind in solchen Faellen keine 100), riskierst damit das Leben anderer
und versuchst jetzt, die Verantwortung auf die abzuschieben.
Einfach mies.
> Nun - f=FCr Dich ist das - im Vergleich zu einem Radfahrer -
> das geringere Problem, da Du hinreichend Blech um Dich herum
> spazieren f=E4hrst.
Ich glaube ihr wollt mich nicht verstehen! Für mich hat die Gesundheit
eines ***JEDEN*** Verkehrsteilnehmers Vorrang vor allem anderen.
> Nun, wenn ich daran denke, wie fl=FCssig Du Dir genehme
> Passagen aus der StVO zitierst, rechne ich Dich getrost zu
> dieser Spezies.
Oh Herr, schick Hirn. Das sollte den vermeintlichen Besserwissenden
klarmachen, dass sie im Unrecht sind. Bisher hat auch niemand etwas
anderes behaupten können.
> Siehst Du - genau das meine ich.
Du erkennst Ironie, wenn Du sie liest?
> Es mag etwas st=F6rend sein, eine Zeit hinter einem rollenden
> Verkehrshindernis zu verbringen - die Gef=E4hrdung entsteht
> aber durch die Agressivit=E4t der "Riesenschlange", nicht
> durch den tuckernden Opa vorneweg.
ROTLF ... wer war zuerst da, die Henne oder das Ei? Wer ist denn der
Auslöser des Staus?
> In article <9981b6$t2g$8...@infosun2.rus.uni-stuttgart.de>, ha...@ikff.uni-
> stuttgart.de says...
> > Einfach mies.
Ach ja:
Ich werde diese Gruppe jetzt verlassen. Eine ordentliche Diskussion ist
nicht möglich.
Auf Nicht-Wiedersehen!
> > Warum es sinnvoll ist, nicht nur mit 20 cm Abstand zum Randstein zu
> > fahren und dadurch Überholvorgänge ohne ausreichenden
> > Sicherheitsabstand zu provozieren hab ich geschrieben.
>
> Könnte es nicht sein, das durch diese Fahrweise erst recht riskante
> Überholmanöver provoziert werden? Viele Autofahrer werden die kleinste
> sich bietende Gelegenheit zum überholen nutzen.
Die besteht aber erst dann, wenn die linke Spur frei ist.
Die Rechtsprechung scheint uebrigens auch einen Abstand von 1m eher
fuer angebracht zu halten als nur 20 cm.
> Und wenns dann doch nicht reicht, wird der Radfahrer beim
> wiedereinscheren von der Straße gekickt.
Wenn er zuerst 1m Abstand hatte, kann er ja etwas ausweichen. Bei 20 cm
geht nichts mehr.
> Ob das für den Radfahrer ungefährlicher ist, als ein vorbeifahren mit
> nicht ganz vorgeschriebenem Sicherheitsabstand, wage ich zu bezweifeln.
Ich wage das nicht.
> Im übrigen finde ich recht lustig, das vom Autofahrer offenbar erwartet
> wird, jederzeit vor einem unerwarteten Hindernis anhalten zu können,
> das für den Radfahrer aber nicht gelten soll. Man macht auf der
Natuerlich gilt das fuer Radfahrer auch.
> Fahrbahn keine Schlenker von 1m ohne sich vergewissert zu haben, das
> man den nachfolgenden Verkehr nicht gefährdet, notfalls muss man eben
> anhalten und warten - das muss man als Autofahrer auch.
Stimmt. Wie kommst Du auf Schlenker von 1m?
> Nee, da steht nicht, dass er auf jeden Fall am rechten Rand stehen bleiben
Doch, steht da.
> Einfach mies.
Ich bin ja so betroffen.
Vergiss es.
> Kinder sollten mit dem Rad den Gehweg benutzen ;)
Flchsa:
StVO
I. Allgemeine Verkehrsregeln
[...]
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
[...]
(5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis
zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen.
Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer
Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.
> Lerne §1 StVO auswendig
Kenne ich schon; Du auch?
> und schreib ihn 50 mal ab.
Wozu? Davon lernst Du doch nichts.
Aber ich bin heute mal großzügig:
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
[...]
(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander
dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit
Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege
dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen,
wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert
werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.
Wußtest Du nicht, was? ;)
Um dann mal wieder zum Thema zu kommen (wird ja wieder so ein elender
"CDU-Stammtischquatschköppe gegen die bösen Radfahrer"-Thread; leider
kann ich nur noch die lesen, die ich nicht im Killfile habe, das ist
gelegentlich etwas lückenhaft) folgende modifizierte Situation:
Radfahrer fährt auf einer innerörtlichen Straße ohne besondere
Geschwindigkeitsregelung absichtlich zickzack, um den hinter ihm
fahrenden Autofahrer zu ärgern und zu behindern, obwohl er problemlos
so fahren könnte, daß ihn dieser gefahrlos überholen könnte. Dadurch
wird aber niemand gefährdet (außer dem Blutdruck des Autofahrers
natürlich). Der Autofahrer fährt gezwungenermaßen mit 20km/h (und
natürlich mit ausreichendem Sicherheitsabstand) mehrere km hinter
diesem unverschämten Radfahrer her, hupt aber die ganze Zeit über
wiederholt, um ihn zu veranlassen, endlich Platz zu machen, wodurch
gesundheitsschädliche Schallpegel beim Radfahrer auftreten.
(Ok, ich gebe zu, daß es völlig unrealistisch ist, daß ein Autofahrer
seine kriminellen Instinkte zehn Minuten lang unter Kontrolle halten
kann, aber sei's drum.)
Es dürfte wohl unstrittig sein, daß sich der Radfahrer
verkehrsordnungswidrig verhält.
Meine Fragen:
- Begeht der Radfahrer durch sein Verhalten Straftaten?
(Im Gedenken an gewisse Juristenwitze: Wenn ja, welche?)
- Ist in dieser Situation das wiederholte Hupen Nötigung?
- War das erstmalige Hupen verkehrsordnungswidrig, wenn der Autofahrer
erkennen konnte, daß niemand durch das unerlaubte Verhalten des
Radfahrers gefährdet wurde?
Ich vermute, daß die Hupe sehr häufig unberechtigt benutzt wird, z. B.
jedesmal, wenn irgendein Torfkopf an der gerade grün gewordenen Ampel
seine Auto abgewürgt hat. Wie man so hört, soll es Leute geben, die
die Nichtfunktion der Hupe erst anläßlich einer Hauptuntersuchung
bemerken - sollen nicht die schlechtesten Fahrer sein.
Gruß aus Bremen
Ralf
--
end
> Man macht auf der Fahrbahn keine Schlenker von 1m ohne sich vergewissert
> zu haben, das man den nachfolgenden Verkehr nicht gefährdet,
Scheinbar steigen bei euch die Leute alle rechts aus parkenden Autos
aus. 20cm Abstand wären mir da einfach zu wenig. Mit 1m Abstand zum Rand
vermeide ich aber genau solche Schlenker von 1m. Großstadtverkehr ist
dir, so vermute ich, nicht geläufig.
Nick
--
When you earnestly believe you can compensate for a lack
of skill by doubling your efforts, there's no end to what you can't do!
So ist es. Übrigends kann man in de Regel selbst in Rom im dichtesten
Berufsverkehr mit geschlossenen Augen über die Strasse gehen.
Das ganze Prinzip des italienischen Verkehrs beruht darauf, dass man zuerst
auf die anderen Teilnehmer und erst dann auf irgendwelche Verkehrsregeln
(wenn überhaupt). Im Resulat passiert weniger als bei uns und ausserdem kann
man sehr entspannt fahren, wenn man das Prinzip erst einmal begriffen hat.
Michael
> Ich trete für Gleichberechtigung und Rücksichtnahme ein.
>
> Wer das immer noch nicht verstehen will, wird ab sofort von mir
> ignoriert.
Ich will nicht verstehen, dass ein bewusster und absichtlicher Verstoss
gegen §3 (1) StVO unter Ruecksichtnahme faellt.
Bitte ignoriere mich.
Martin Ostermann schrieb:
> > Wie schnell darf man dann nachts auf der Autobahn fahren?
>
> So, dass man innerhalb seiner Sicht anhalten kann. Alleine und nur mit
> Ablendlicht ohne anderweitig nutzbaren Lichtquellen folgen daraus etwa
> max. 70km/h.
>
Na, etwas unvollständig:
§ 18 Abs. 6 StVO bestimmt
"wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht
der Reichweite des Abbl.Lichts anzupassen, wenn
1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs klar erkennbar sind und ein
ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder
2. der Verlkauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und,
zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.
Gruß Philipp
> > Gut, dass hinter der Kurve kein Auto mit ner Panne stand.
>
> Gut, dass das nur ein Beispiel war, um zu verdeutlichen, dass Radfahrer,
> die nebeneinander herfahren sich selber gefährden.
C.R. glüht um eine nicht einsehbare Kurve. Plötzlich ein Hinderniss! Was
jetzt? Bremsen, wenn's ein LKW ist, draufhalten bei verkehrswidrig
nebeneinander fahrenden Radfahrern?
> Das eigene Recht durchzusetzen, nur weil mans hat, ist mMn
> oberlehrerhaft.
Nenn mir einen anderen guten Grund, weshalb man das eigene Recht
durchsetzen soll? Der Klügere gibt nach, solange bis er der Dumme
ist!
Flups