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Sind Asylunterkünfte ein "rechtsfreier Raum"?

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Horst Nietowski

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Mar 27, 2016, 4:14:59 PM3/27/16
to

"Einem Mann wird in Karlsruhe sein Handy gestohlen - Es wird in einer
Wieslocher Flüchtlingsunterkunft geortet - Aber die Polizei handelt nicht

[...]

Und tatsächlich: Der Bestohlene und die Bundespolizisten konnten sehen,
dass sich das Gerät bereits in 20 Kilometern Entfernung befand und sich
bewegte. Wie sich herausstellte, fuhr das Diebesgut mit einer S-Bahn in
Richtung Heidelberg. Dort machten sich dann auch schon Polizeibeamte
bereit, doch plötzlich bewegte sich das iPhone nicht mehr - die Diebe
waren am Bahnhof Wiesloch-Walldorf ausgestiegen, ihr weiterer Weg führte
sie laut den Ortungsdaten zur Wieslocher Flüchtlingsunterkunft in den
Auwiesen.

"Perfekt", dachte der Mann, "jetzt wissen wir, wo es ist". Doch die
Polizeibeamten bremsten ihn ein: "Das ist eine Flüchtlingsunterkunft, da
können wir nichts machen", bekam er zu hören. Und als er nachhakte, hieß
es: "Da gehen wir nicht rein, so große Flüchtlingsunterkünfte sind für
uns rechtsfreier Raum" - in den Auwiesen sind derzeit rund 300 Menschen
untergebracht. Dass dem Mann ergänzend geraten wurde, die Seriennummern
der gestohlenen Geräte noch zu melden, für den Fall, dass diese wieder
auftauchen, empfand der Stuttgarter dann als "super paradox, schließlich
wussten wir ja, wo die Sachen sind". Wie der RNZ auf Anfrage mitgeteilt
wurde, ist für den Fall tatsächlich die Bundespolizei (und nicht etwa
das örtliche Polizeirevier) zuständig, da sich der Diebstahl an einem
Bahnhof ereignet hat. Die Beamten hätten sich einen
Durchsuchungsbeschluss beschaffen müssen und dann tätig werden können.
Das war ihnen aber möglicherweise zu viel Aufwand … "Das ist ein
deutliches Versagen der Polizei", ärgerte sich der Mann."

http://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-Sind-Asylunterkuenfte-ein-rechtsfreier-Raum-_arid,179970.html#null


Erwin Denzler

unread,
Mar 27, 2016, 5:15:42 PM3/27/16
to
Wegen einem gestohlenen Handy wird kein Richter einen
Durchsuchungsbeschluss zulasten von 300 Personen (von denen dann 299
unschuldig sind) erlassen. Egal ob die sich in einer
Flüchtlingsunterkunft, einem Hotel oder einem sonstigen größerem Gebäude
befinden.

E.D.

Peter

unread,
Mar 28, 2016, 4:26:30 AM3/28/16
to
Am 27.03.2016 um 23:14 schrieb Erwin Denzler:
> ...(von denen dann 299
> unschuldig sind)...

Der Witz war prima, muss ich mir merken!

Gerald Gruner

unread,
Mar 28, 2016, 9:14:38 AM3/28/16
to
Erwin Denzler schrieb am 27.03.16:
...und damit gestehst auch du also zu, dass ein Asylbewerberheim ein
rechtsfreier Raum IST, wie es die Polizei anscheinend auch bestätigt hat.
Auch so kann man die Vorurteile der Bürger schüren und macht aus einem
Täter 299 Generalverdächtige. Und die AFD reibt sich die Hände.

MfG
Gerald

--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.

Gernot Griese

unread,
Mar 28, 2016, 9:57:09 AM3/28/16
to
Am 27.03.2016 um 22:15 schrieb Horst Nietowski:
>
> "Einem Mann wird in Karlsruhe sein Handy gestohlen - Es wird in einer
> Wieslocher Flüchtlingsunterkunft geortet - Aber die Polizei handelt nicht
>
> [...]
>
> Und tatsächlich: Der Bestohlene und die Bundespolizisten konnten sehen,
> dass sich das Gerät bereits in 20 Kilometern Entfernung befand und sich
> bewegte.

Wie konnten die das sehen? Mit legalen Methoden garantiert nicht.

Gernot

--
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Gernot Griese

unread,
Mar 28, 2016, 10:05:12 AM3/28/16
to
Am 28.03.2016 um 15:46 schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Montag, 28. März 2016 15:14:38 UTC+2 schrieb Gerald Gruner:
>
>> ...und damit gestehst auch du also zu, dass ein Asylbewerberheim
>> ein rechtsfreier Raum IST, wie es die Polizei anscheinend auch
>> bestätigt hat.
>
> Quatsch. Er gesteht lediglich zu, daß für Flüchtlingsheime (daß das
> alles Asylbewerber sind, hast du mal schnell dazuerfunden) das
> gleiche Prinzip der Verhältnismäßigkeit bei der Strafverfolgung gilt
> wie für alle anderen in D auch.
>
Ich stelle mir gerade die Schlagzeile vor: "Skandal: 300 Stundenten
müssen eine Durchsuchung ihrer Räumlichkeiten im Wohnheim in der
X-Strasse in Y über sich ergehen lassen, nur weil in dem Gebäudekomplex
ein gestohlenes Handy vermutet wurde."

Gerd Schweizer

unread,
Mar 28, 2016, 10:20:43 AM3/28/16
to
Erwin Denzler schrieb:
Nach meiner Überzeugung wäre kein Durchsuchungsbeschluß erforderlich.
Reingehen und anwählen. Dann klingelts schon irgendwo.

--
Liebe Grüße, Gerd
Satelliten FAQ, DVB-T, Katzen, Mopped, Garten, Heimwerken:
http://www.satgerd.de/

Gernot Griese

unread,
Mar 28, 2016, 10:32:42 AM3/28/16
to
Am 28.03.2016 um 16:17 schrieb Michael 'Mithi' Cordes:
> Gernot Griese füllte insgesamt 20 Zeilen u.a. mit:
>
>>> Und tatsächlich: Der Bestohlene und die Bundespolizisten konnten sehen,
>>> dass sich das Gerät bereits in 20 Kilometern Entfernung befand und sich
>>> bewegte.
>>
>> Wie konnten die das sehen? Mit legalen Methoden garantiert nicht.
>
> Ehm, das man sein Android-Smartphone über eine Website orten kann ist
> dir aber schon bekannt, oder? Bei Apple IIRC ebenso.
>
Wenn das auch innerhalb geschlossener Räume GPS-Empfang hat, mag das
funktionieren.

Horst Nietowski

unread,
Mar 28, 2016, 10:54:45 AM3/28/16
to
Am 27.03.2016 um 23:14 schrieb Erwin Denzler:
> Wegen einem gestohlenen Handy wird kein Richter einen
> Durchsuchungsbeschluss zulasten von 300 Personen (von denen dann 299
> unschuldig sind) erlassen.

"Der Mann aus Stuttgart hatte am Karlsruher Hauptbahnhof um 17.50 Uhr am
Fahrkartenautomaten das Ticket für die Heimfahrt gelöst, den Rucksack -
Inhalt: ein Macbook, zwei externe Festplatten, Notizbuch, Schlüsselbuch
und Dienst-iPhone - hatte er zwischen die Beine gestellt."


Wolfgang May

unread,
Mar 28, 2016, 10:58:24 AM3/28/16
to
Erwin Denzler <den...@ist.invalid> wrote:
> Wegen einem gestohlenen Handy wird kein Richter einen
> Durchsuchungsbeschluss zulasten von 300 Personen (von denen dann 299
> unschuldig sind

hmmm ... waere vielleicht interessant, was man da noch alles findet.

> ) erlassen. Egal ob die sich in einer
> Flüchtlingsunterkunft, einem Hotel oder einem sonstigen größerem Gebäude
> befinden.

Also alles rechtsfreie Raeume.

Das ueble ist, dass sich das schnell herumspricht.

<http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/asylfaelle-belasten-gerichte-dann-verlieren-staat-und-justiz-ihre-autoritaet-14144566.html>
???Staat und Justiz verlieren ihre Autorität???

Wolfgang

Wolfgang May

unread,
Mar 28, 2016, 11:01:39 AM3/28/16
to
Gernot Griese <ggr...@gmx.de> wrote:
> Am 28.03.2016 um 16:17 schrieb Michael 'Mithi' Cordes:
>> Gernot Griese füllte insgesamt 20 Zeilen u.a. mit:
>>
>>>> Und tatsächlich: Der Bestohlene und die Bundespolizisten konnten sehen,
>>>> dass sich das Gerät bereits in 20 Kilometern Entfernung befand und sich
>>>> bewegte.
>>>
>>> Wie konnten die das sehen? Mit legalen Methoden garantiert nicht.
>>
>> Ehm, das man sein Android-Smartphone über eine Website orten kann ist
>> dir aber schon bekannt, oder? Bei Apple IIRC ebenso.
>>
> Wenn das auch innerhalb geschlossener Räume GPS-Empfang hat, mag das
> funktionieren.

Lies Dir den im OP zitierten Artikel nochmal genau und verstehend lesend durch.

Wolfgang

Wolfgang Kynast

unread,
Mar 28, 2016, 12:36:56 PM3/28/16
to
On Mon, 28 Mar 2016 14:58:23 +0000 (UTC), "Wolfgang May" posted:

>Erwin Denzler <den...@ist.invalid> wrote:
>> Wegen einem gestohlenen Handy wird kein Richter einen
>> Durchsuchungsbeschluss zulasten von 300 Personen (von denen dann 299
>> unschuldig sind
>
>hmmm ... waere vielleicht interessant, was man da noch alles findet.

Eigenartige Rechtsauffassung. Man sollte mal deine Uni durchsuchen, da
findet sich sicher auch so manches.

--
Schöne Grüße,
Wolfgang

Rupert Haselbeck

unread,
Mar 28, 2016, 1:00:12 PM3/28/16
to
Erwin Denzler schrieb:
Immerhin gibt es nicht ganz selten sogar Durchsuchungsbeschlüsse gegen ganze
Unternehmen (z.B. Banken), auch wenn man lediglich die Kontounterlagen für
einen einzelnen von hunderttausenden Kunden haben möchte.

MfG
Rupert

Horst Nietowski

unread,
Mar 28, 2016, 1:25:03 PM3/28/16
to
Am 28.03.2016 um 19:11 schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Montag, 28. März 2016 19:00:12 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:
>
>> Immerhin gibt es nicht ganz selten sogar Durchsuchungsbeschlüsse gegen ganze
>> Unternehmen (z.B. Banken), auch wenn man lediglich die Kontounterlagen für
>> einen einzelnen von hunderttausenden Kunden haben möchte.
>
> Und du meinst, ein solcher D. würde auch erteilt, wenn es um Beträge in der Höhe des Wertes eines gebrauchten Händis handelt?

Es war viel mehr, als nur ein gebrauchtes Handy. Aber egal, sollte mir
mal so etwas passieren, werde ich sagen, in der Aktentasche wuerde sich
auch eine Waffe befinden. Wetten, dass dann doch durchsucht wird?





Florian Weimer

unread,
Mar 28, 2016, 1:30:22 PM3/28/16
to
* Gerd Schweizer:

> Erwin Denzler schrieb:
>> Wegen einem gestohlenen Handy wird kein Richter einen
>> Durchsuchungsbeschluss zulasten von 300 Personen (von denen dann 299
>> unschuldig sind) erlassen. Egal ob die sich in einer
>> Flüchtlingsunterkunft, einem Hotel oder einem sonstigen größerem Gebäude
>> befinden.
>
> Nach meiner Überzeugung wäre kein Durchsuchungsbeschluß
> erforderlich. Reingehen und anwählen. Dann klingelts schon irgendwo.

Das glaubte die Polizei bei einem ähnlich gelagerten Fall (*) auch und
kreuzte ohne Durchsuchungsbeschluß auf. Anschließend war das Gerät
verschwunden, weil offenbar der Täter durch das Verhalten der Polizei
gewarnt war.

(*) freilich ohne Bezug zu einer Flüchtlingsunterkunft

Wolfgang Kynast

unread,
Mar 28, 2016, 2:03:34 PM3/28/16
to
On Mon, 28 Mar 2016 19:25:04 +0200, "Horst Nietowski" posted:
Das mach mal so. Und dann berichte hier, was geschehen ist.
Ich hab da so eine Vermutung :-)

--
Schöne Grüße,
Wolfgang

Horst Nietowski

unread,
Mar 28, 2016, 2:06:24 PM3/28/16
to
Erzaehl mal. Wuerde mich echt interessieren, was dann passieren wird.




Hans CraueI

unread,
Mar 28, 2016, 5:30:28 PM3/28/16
to
Wolfgang May schrieb

> Erwin Denzler <den...@ist.invalid> wrote:
>> Wegen einem gestohlenen Handy wird kein Richter einen
>> Durchsuchungsbeschluss zulasten von 300 Personen (von denen dann 299
>> unschuldig sind
>
> hmmm ... waere vielleicht interessant, was man da noch alles findet.

Am besten gleich Naegel mit Koeppen: Systematisch
jedes Haus vom Keller bis zum Dach durchkaemmen.

Was meinst du, was man da so alles findet.

>> ) erlassen. Egal ob die sich in einer
>> Flüchtlingsunterkunft, einem Hotel oder einem sonstigen größerem Gebäude
>> befinden.
>
> Also alles rechtsfreie Raeume.

Ueberall, wo man auch hinguckt.

Hans "da hilft nur noch Hubschraubereinsatz" CraueI

Gerald Gruner

unread,
Mar 28, 2016, 6:27:04 PM3/28/16
to
w-buechs...@web.de schrieb am 28.03.16:

> Am Montag, 28. März 2016 15:14:38 UTC+2 schrieb Gerald Gruner:
>
>> ...und damit gestehst auch du also zu, dass ein Asylbewerberheim ein
>> rechtsfreier Raum IST, wie es die Polizei anscheinend auch bestätigt hat.
>
> Quatsch. Er gesteht lediglich zu, daß für Flüchtlingsheime (daß das
> alles Asylbewerber sind, hast du mal schnell dazuerfunden)

Lies einfach mal den im OP verlinkten Artikel insbesondere die Überschrift.
Und dann beschwer dich bei der Zeitung.

> das gleiche Prinzip der Verhältnismäßigkeit bei der Strafverfolgung gilt
> wie für alle anderen in D auch.

Wenn man das Handy orten kann, dann kann man auch die (ungefähre) Position
im Haus feststellen und es klingeln lassen, während man sich dort verteilt.
Das würde die Durchsuchung stark eingrenzen.
Hier geht es ja eben nicht um einen vagen Verdacht, sondern man konnte die
_Beute_ hier ganz konkret lokalisieren und hätte den Täter bei schneller
Reaktion auf frischer Tat schnappen können!
Doch das ist wohl nicht erwünscht.

Dazu hätte sich die Polizei außerdem dort rein trauen müssen. Stattdessen
stellt sie laut Artikel sogar fest: "Da gehen wir nicht rein, so große
Flüchtlingsunterkünfte sind für uns rechtsfreier Raum"
Genau DAS verstärkt und bestätigt die Vorurteile.

Und jetzt kannst du nochmal feste nachdenken und es vielleicht eine
inhaltlich bessere Antwort versuchen.
Danke.

Martin Bienwald

unread,
Mar 29, 2016, 9:30:02 AM3/29/16
to
Wolfgang May <m...@informatik.uni-goettingen.de> wrote:
> Erwin Denzler <den...@ist.invalid> wrote:

>> Wegen einem gestohlenen Handy wird kein Richter einen
>> Durchsuchungsbeschluss zulasten von 300 Personen (von denen dann 299
>> unschuldig sind

> hmmm ... waere vielleicht interessant, was man da noch alles findet.

Vielleicht wäre es das. Allerdings sind verdachtsunabhängige
Hausdurchsuchungen hierzulande unzulässig. Nach dieser Logik
wäre also ganz Deutschland ein rechtsfreier Raum.

... Martin

Martin Bienwald

unread,
Mar 29, 2016, 9:30:02 AM3/29/16
to
Gernot Griese <ggr...@gmx.de> wrote:

> Wenn das auch innerhalb geschlossener Räume GPS-Empfang hat, mag das
> funktionieren.

In S-Bahnen (und anderen Zügen) hat es den in aller Regel.

... Martin

Marc Haber

unread,
Mar 29, 2016, 10:20:23 AM3/29/16
to
Das kann ich für die Baureihen 425, 401, 403, 411, 415 sowie die
Gattungszeichen Bpmmz nicht bestätigen.

Im 425 mit Glück wenn man das Mobile flach an die Fensterscheibe hält.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Rupert Haselbeck

unread,
Mar 29, 2016, 11:10:08 AM3/29/16
to
Gernot Griese schrieb:

> Am 28.03.2016 um 16:17 schrieb Michael 'Mithi' Cordes:
>> Gernot Griese füllte insgesamt 20 Zeilen u.a. mit:
>>
>>>> Und tatsächlich: Der Bestohlene und die Bundespolizisten konnten sehen,
>>>> dass sich das Gerät bereits in 20 Kilometern Entfernung befand und sich
>>>> bewegte.
>>>
>>> Wie konnten die das sehen? Mit legalen Methoden garantiert nicht.
>>
>> Ehm, das man sein Android-Smartphone über eine Website orten kann ist
>> dir aber schon bekannt, oder? Bei Apple IIRC ebenso.
>>
> Wenn das auch innerhalb geschlossener Räume GPS-Empfang hat, mag das
> funktionieren.

Zumindest in Regionen mit dichter Bebauung und damit verbunden mit einer
größeren Dichte an Basisstationen und vor allem mit vielen WLAN-Accesspoints
in Reichweite bedarf es keines GPS-Empfangs, um auf wenige Meter genaue
Ortsbestimmungen zu ermöglichen

MfG
Rupert

Gerald Gruner

unread,
Mar 29, 2016, 1:54:29 PM3/29/16
to
w-buechs...@web.de schrieb am 29.03.16:

> Am Dienstag, 29. März 2016 00:27:04 UTC+2 schrieb Gerald Gruner:
>
>> Wenn man das Handy orten kann, dann kann man auch die (ungefähre) Position
>> im Haus feststellen und es klingeln lassen, während man sich dort verteilt.
>
> ...und mit welchem Recht, natürlich unter Beachtung der
> Verhältnismäßigkeit, wie es bei auf Recht und Ordnung Bedachten
> selbstverständlich sein sollte, hätte man sich im Wohnheim "verteilen"
> können?

Eben nicht in die Privaträume, sondern in den Fluren, um zu hören, wo es
klingelt.
Aber anscheinend hältst du den Diebstahl von Wertsachen von vermutlich über
1000 Euro und eine unbekannte Menge privater Daten für nicht der Rede wert
und zu "tolerieren".

>> Hier geht es ja eben nicht um einen vagen Verdacht, sondern man konnte die
>> _Beute_ hier ganz konkret lokalisieren und hätte den Täter bei schneller
>> Reaktion auf frischer Tat schnappen können!
>
> "Auf frischer Tat" /= Diebesbeute sicherstellen, wenn der Dieb schon zu
> Hause ist.

Durch die Ortung konnte man den Dieb verfolgen. Die Flucht war also noch
nicht erfolgreich - bzw. wäre es gewesen, wenn Verfolgungsinteresse
bestanden hätte.
Oder glaubst du, z.B. ein Bankräuber würde nicht mehr verfolgt, nur weil er
es aus der Bank weiter als um zwei Straßenecken oder gar bis nach hause
geschafft hat?

>> Genau DAS verstärkt und bestätigt die Vorurteile.
>
> Genau DAS, was du hier von dir gibst,

Ach, dass ich einen Dieb "Dieb" nenne und es für die Aufgabe der Polizei
gehalten habe, einen erheblichen Diebstahl zu verfolgen, zumal man das
Diebesgut sogar lokalisiert hat?
Interessante Auffassung...

> verstärkt die Vorurteile, daß es
> so manchen angeblich so sehr Gesetzestreuen gibt, der, wenns um
> Flüchtlinge geht, gerne die Gesetze aushebeln möchte.

Lies nochmal, das der Polizist wohl gesagt hat.

Martina Diel

unread,
Mar 29, 2016, 4:08:04 PM3/29/16
to
* Gerald Gruner <gera...@yahoo.de>:

> w-buechs...@web.de schrieb am 29.03.16:

>> ...und mit welchem Recht, natürlich unter Beachtung der
>> Verhältnismäßigkeit, wie es bei auf Recht und Ordnung Bedachten
>> selbstverständlich sein sollte, hätte man sich im Wohnheim "verteilen"
>> können?

> Eben nicht in die Privaträume, sondern in den Fluren, um zu hören, wo es
> klingelt.

Wie gut, dass der Dieb es nicht leise gestellt hat.

> Aber anscheinend hältst du den Diebstahl von Wertsachen von vermutlich
> über 1000 Euro und eine unbekannte Menge privater Daten für nicht der
> Rede wert und zu "tolerieren".

Ungefähr so zu tolerieren, wie es die Polizei z.B auch bei Diebstahl von
Fährrädern tut, die locker über 1000 Euro wert sein können. Da passiert
nämlich auch gar nix.

> Ach, dass ich einen Dieb "Dieb" nenne und es für die Aufgabe der Polizei
> gehalten habe, einen erheblichen Diebstahl zu verfolgen, zumal man das
> Diebesgut sogar lokalisiert hat?
> Interessante Auffassung...

Wer ein Dieb ist, entscheidet am Ende der Richter. Nicht du.

--
IT-ler begeistern und behalten - so kann es gehen:
Ein Interview mit Informatik Aktuell
http://zumlink.de/ITler-begeistern

Andreas Barth

unread,
Mar 29, 2016, 4:18:05 PM3/29/16
to
Marc Haber wrote:
> martin....@gmx.de (Martin Bienwald) wrote:
>>Gernot Griese <ggr...@gmx.de> wrote:
>>> Wenn das auch innerhalb geschlossener Räume GPS-Empfang hat, mag das
>>> funktionieren.
>>
>>In S-Bahnen (und anderen Zügen) hat es den in aller Regel.
>
> Das kann ich für die Baureihen 425, 401, 403, 411, 415 sowie die
> Gattungszeichen Bpmmz nicht bestätigen.
>
> Im 425 mit Glück wenn man das Mobile flach an die Fensterscheibe hält.

Zumindest mein GPS-Empfänger tut in den Übergängen sehr gut. Mit Handy
habe ich das noch nicht getestet.


Viele Grüße,
Andi

Oliver Jennrich

unread,
Mar 29, 2016, 4:55:11 PM3/29/16
to
w-buechs...@web.de writes:

> Am Dienstag, 29. März 2016 22:08:04 UTC+2 schrieb Martina Diel:
>
>> > Eben nicht in die Privaträume, sondern in den Fluren, um zu hören, wo es
>> > klingelt.
>>
>> Wie gut, dass der Dieb es nicht leise gestellt hat.
>
> ... und wie gut, daß immer noch derselbe das Händi in der Hand hält,
> der es geklaut hat. Diebstahlsverfolgung kann sooo einfach
> sein..... das kriegen sogar Drehbuchautoren von Vorabendserien besser
> hin.

Denen geht es ja auch um Unterhaltung und nicht um Hetze.

--
Space - The final frontier

Rupert Haselbeck

unread,
Mar 29, 2016, 5:10:09 PM3/29/16
to
w-buechs...@web.de schrieb:

> Am Dienstag, 29. März 2016 22:08:04 UTC+2 schrieb Martina Diel:
>
>> > Eben nicht in die Privaträume, sondern in den Fluren, um zu hören, wo
>> > es klingelt.
>>
>> Wie gut, dass der Dieb es nicht leise gestellt hat.

Ja, nicht jeder Dieb ist ein perfekter solcher (und mancher ist auch höchst
stolz auf "sein" neues Spielzeug...)

> ... und wie gut, daß immer noch derselbe das Händi in der Hand hält, der
> es geklaut hat.

Das wäre im Fall der erfolgreichen Entdeckung des geklauten Handys nun
wirklich kein Problem. Ob man mit dem Diebesgut den Dieb oder einen Hehler
oder einen gutgläubigen Dritten schnappt, ist für die Wiederbeschaffung des
Eigentums des Diebstahlsopfers ziemlich egal.

> Diebstahlsverfolgung kann sooo einfach sein..... das
> kriegen sogar Drehbuchautoren von Vorabendserien besser hin.

Man könnte etwas weniger lautstark auftreten, wenn man von der Materie nicht
hinreichend Ahnung hat :->
Übrigens hat man in der Realität ziemlich oft auch den Dieb, wenn man den
Hehler hat. Kleinkriminelle der hier gegenständlichen Art sind nicht selten
sehr geschwätzig und verpfeifen ggfls. auch ihre eigene Mutter, wenn sie
dadurch einen Vorteil für sich selber herausschlagen zu können glauben

MfG
Rupert

Marc Haber

unread,
Mar 30, 2016, 3:21:50 AM3/30/16
to
Ja, aber ich stell mich doch nicht die ganze Fahrt in den
Wagenübergang, nur um den Touch&Travel-AGB Genüge zu tun.

Axel Diedrich

unread,
Mar 30, 2016, 3:57:49 AM3/30/16
to
<w-buechs...@web.de> wrote:

> X-No-archive: Yes
>
> Am Dienstag, 29. März 2016 19:54:29 UTC+2 schrieb Gerald Gruner:
>
> > Aber anscheinend hältst du den Diebstahl von Wertsachen von vermutlich über
> > 1000 Euro und eine unbekannte Menge privater Daten für nicht der Rede wert
> > und zu "tolerieren".
>
> geht es nicht um Tolerieren, sondern um das Abwägen gegen die Verletzung eines
> Grundrechts.

Welches Grundrecht wäre denn verletzt, wenn die Polizei auf Hinweis des
Eigentümers dem Diebesgut nachspürt?
>
> > Durch die Ortung konnte man den Dieb verfolgen. Die Flucht war also noch
> > nicht erfolgreich - bzw. wäre es gewesen, wenn Verfolgungsinteresse
> > bestanden hätte.
>
> Lies dir mal die Definition für den von DIR verwendeten Begriff "auf frischer
> Tat" durch.

Die Polizei braucht eine "frische Tat", um zu ermitteln?
>

>
> Der Begriff "Unschuldsvermutung" ist dir bekannt?

Bei Diebesgut ist es egal, ob der Besitzer es gutgläubig an sich
genommen hat oder nicht.
Es gibt ja nicht nur die Unschuldsvermutung im Strafprozess, sondern
auch Verdachtsmomente.
Bei einem so frischen Diebstahl dürfte der Besitzer ausreichend
verdächtig sein Dieb oder Hehler zu sein, dass zumindest eine
Personalienaufnahme gerechtfertigt ist.
Und auch ein gutgläubiger Besitzer wäre ja Zeuge, der zur Aussage
verpflichtet ist.
Und selbst wenn es nur irgendwo rumliegt, kann man es immerhin
sicherstellen und dem Eigentümer wiedergeben.

>
> > und es für die Aufgabe der Polizei
> > gehalten habe, einen erheblichen Diebstahl zu verfolgen, zumal man das
> > Diebesgut sogar lokalisiert hat?
>
> Dann klär das doch bitte mit der Polizei, sie wird dir dankbar dafür sein,
> daß du ihr ihre Aufgaben erklärst. Wann ergeht deine diesbezügliche
> Dienstaufsichtsbeschwerde?

Im OP steht doch, das Diebstahlopfer hätte die Auskunft erhalten, dass
ein Polizeitrupp in einer 300-Mann-Unterkunft keine Chance sieht, die
Ermittlungen durchzuführen.
Mit Grundrechtsschutz scheint das eher nicht zu tun zu haben.
(Jedenfalls wenn diese Schilderung stimmt)
>
Axel

Marc Haber

unread,
Mar 30, 2016, 4:57:18 AM3/30/16
to
45...@gmx.de (Axel Diedrich) wrote:
><w-buechs...@web.de> wrote:
>> Dann klär das doch bitte mit der Polizei, sie wird dir dankbar dafür sein,
>> daß du ihr ihre Aufgaben erklärst. Wann ergeht deine diesbezügliche
>> Dienstaufsichtsbeschwerde?
>
>Im OP steht doch, das Diebstahlopfer hätte die Auskunft erhalten, dass
>ein Polizeitrupp in einer 300-Mann-Unterkunft keine Chance sieht, die
>Ermittlungen durchzuführen.
>Mit Grundrechtsschutz scheint das eher nicht zu tun zu haben.
>(Jedenfalls wenn diese Schilderung stimmt)

An anderer Stelle wird halt ein ganzes Haus von einer schwer
bewaffneten Hundertschaft "begangen", nur weil ein Punk schräg
geschaut hat.

Frank Schletz

unread,
Mar 30, 2016, 5:20:53 AM3/30/16
to
On Wed, 30 Mar 2016 10:57:16 +0200, Marc Haber wrote:

> 45...@gmx.de (Axel Diedrich) wrote:
>><w-buechs...@web.de> wrote:
>>> Dann klär das doch bitte mit der Polizei, sie wird dir dankbar dafür sein,
>>> daß du ihr ihre Aufgaben erklärst. Wann ergeht deine diesbezügliche
>>> Dienstaufsichtsbeschwerde?
>>
>>Im OP steht doch, das Diebstahlopfer hätte die Auskunft erhalten, dass
>>ein Polizeitrupp in einer 300-Mann-Unterkunft keine Chance sieht, die
>>Ermittlungen durchzuführen.
>>Mit Grundrechtsschutz scheint das eher nicht zu tun zu haben.
>>(Jedenfalls wenn diese Schilderung stimmt)
>
> An anderer Stelle wird halt ein ganzes Haus von einer schwer
> bewaffneten Hundertschaft "begangen", nur weil ein Punk schräg
> geschaut hat.
>

Nicht zu vergessen: Hubschraubereinsatz!

Wenn Du diese eine Stürmung "letztens" meintest

Frank

Martin Bienwald

unread,
Mar 30, 2016, 5:40:01 AM3/30/16
to
Axel Diedrich <45...@gmx.de> wrote:

> Im OP steht doch, das Diebstahlopfer hätte die Auskunft erhalten, dass
> ein Polizeitrupp in einer 300-Mann-Unterkunft keine Chance sieht, die
> Ermittlungen durchzuführen.

Das schreibt die RNZ. Vielleicht hat das auch das Diebstahlopfer so
zu den Reportern gesagt. Noch vielleichter hat es auch ein Polizist so
zum Diebstahlopfer gesagt.

Die Möglichkeit, dass die Aussage des Polizisten auf diesem Weg
verfälscht wurde, ist ebensowenig von der Hand zu weisen wie die, dass
der Polizist sich schon mißverständlich oder falsch ausgedrückt hat.

Schließlich bleibt die Möglichkeit, daß die Polizisten tatsächlich
aus Zeitmangel, Bequemlichkeit oder Angst auf Ermittlungen in der
Asylunterkunft verzichtet haben. Auch das würde aber nichts daran
ändern, dass solche Ermittlungen _auch_ rechtliche Probleme aufwerfen.

... Martin

Axel Diedrich

unread,
Mar 30, 2016, 6:21:27 AM3/30/16
to
<w-buechs...@web.de> wrote:

> X-No-archive: Yes
>
> Am Mittwoch, 30. März 2016 09:57:49 UTC+2 schrieb Axel Diedrich:
>
> > Welches Grundrecht wäre denn verletzt, wenn die Polizei auf Hinweis des
> > Eigentümers dem Diebesgut nachspürt?
>
> Die Unverletzlichkeit der Wohnung zum Beispiel?

Mal abgesehen davon, dass kein Grundrecht schrankenlos gewährleistet
wird, verletzt das Aufsuchen der Unterkunft und auch deren Betreten
nicht die Unverletzlichkeit der Wohnung. Es berührt sie nicht mal.

>Oder der aus verschiedenen Grundrechten abgeleitete Begriff der
>Verhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen?

Hier fehlt mir die Phantasie. Was soll daran Unverhältnismäßig sein,
wenn die Polizei nach einem konkreten Hinweis auf den Aufbewahrungsort
von Diebesgut erhält, sie sich dort hinbegibt und ermittelt?

>
> > Die Polizei braucht eine "frische Tat", um zu ermitteln?
>
> Das nicht, der Begriff "auf frischer Tat" wurde aber von einem Diskussionsteil
> nehmer
> hier eingeführt und er muß sich daher fragen lassen, ob das hier zutrifft.

Wozu? "Frische Tat" ist AFAIK ein Rechtsbegriff, der bei der vorläufigen
Festnahme durch "Jedermann" eine Rolle spielt. Dein Vorredner meinte
aber offensichtlich was anderes, nämlich dass die Tat noch dermaßen
"frisch" war, dass die Beute durch den Dieb noch nicht ausreichend
gesichert war und es einen guten Ermittlungsansatz gab.
>
> > Bei Diebesgut ist es egal, ob der Besitzer es gutgläubig an sich
> > genommen hat oder nicht.
>
> Es geht nicht um Gutgläubigkeit oder nicht, sondern um die
> Unschuldsvermutung gegenüber bestimmten Personen.

Die Unschuldsvermutung hindert nicht an einer polizeilichen Ermittlung.
Auch nicht gegenüber "bestimmten" Personen. Das ist nicht der Zweck der
Unschuldsvermutung.
>
>
> > Bei einem so frischen Diebstahl dürfte der Besitzer ausreichend
> > verdächtig sein Dieb oder Hehler zu sein, dass zumindest eine
> > Personalienaufnahme gerechtfertigt ist.
>
> ACK, aber von welchem der 300 Bewohner willst du die
> Personalien aufnehmen?

Logischerweise von dem der das Diebesgut in Besitz hat.

> Daß es einen Dieb gab, ist ja unstrittig, bloß welcher wars?

Das soll die Polizei doch gerade herausfinden.
>
> > Und selbst wenn es nur irgendwo rumliegt, kann man es immerhin
> > sicherstellen und dem Eigentümer wiedergeben.
>
> Wenn es hinter einer Wohnungstür liegt, ist das nicht so einfach.

Wieso nicht? Wenn das mit dem "Anruftrick" klappt, kein Problem.


> Hat er Anzeige wegen Begünstigung im Amt erstattet?

Das Opfer kann wohl mit Recht davon ausgehen, dass es eine entsprechende
Weisung gibt. Es gilt zwar das Legalitätsprinzip, dennoch kann
festgelegt werden, welcher Aufwand zB zum Eigenschutz der ermittelnden
Beamten betrieben werden muss.



Axel

Axel Diedrich

unread,
Mar 30, 2016, 8:04:31 AM3/30/16
to
<w-buechs...@web.de> wrote:


> ACK, aber was haben die Ermittler davon, wenn sie (mit viel Glück, s. andere P
> ostings) ein Händi hinter einer Wohnungstür klingeln hören?

Das Diebesgut ist lokalisiert. Das ist mehr als in der überwiegenden
Fällen von Diebstahl
>
> > Hier fehlt mir die Phantasie. Was soll daran Unverhältnismäßig sein,
> > wenn die Polizei nach einem konkreten Hinweis auf den Aufbewahrungsort
> > von Diebesgut erhält, sie sich dort hinbegibt und ermittelt?
>
> Kommt auf den konkreten Umfang der Ermittlungen an.
> Weiter als bis an die jeweilige Wohnungstür dürften sie jedenfalls
> vorläufig nicht gehen.

Kommt drauf an.

> Und offenbar hat die Polizei die
> Erfolgsaussichten anders bewertet als du es tust.

Im OP steht aber das die Polizei nicht wegen eines zu erwartenden
Mißerfolges, sondern wegen des Status "Asylunterkunft" die Ermittlungen
abgelehnt hat.


>
> Und wenns auf dem Küchentisch liegt?

Bei dem Gesamtschaden könnte man über eine Spurensicherung nachdenken.
In jedem Fall bekommt das Opfer sein Eigentum zurück. Dss ist doch auch
was, oder?

> > > Daß es einen Dieb gab, ist ja unstrittig, bloß welcher wars?
> >
> > Das soll die Polizei doch gerade herausfinden.
>
> ... mit rechtskonformen und erfolgversprechenden Methoden.

> Das war wohl nach Ansicht der Polizei nicht gegeben.

So steht's aber nicht im im OP zitierten Zeitungsartikel.

> > Wieso nicht? Wenn das mit dem "Anruftrick" klappt, kein Problem.
>
> Davon, daß man es klingeln hört (mit Glück), ist das Händi noch nicht wiederbe
> schafft.

> Soll die Polizei die Wohnungstür eintreten?

In einem Wohnheim wird das wohl nicht nötig sein. Wenn der/die Bewohner
abwesend sind kann man ja warten, bis sie wieder auftauchen.
In solchen Anlagen gibt es aber idR auch Generalschlüssel. Aber auch
sonst gibt es sanftere Methoden eine Tür zu öffnen.
>
> > > Hat er Anzeige wegen Begünstigung im Amt erstattet?
> >
> > Das Opfer kann wohl mit Recht davon ausgehen, dass es eine entsprechende
> > Weisung gibt. Es gilt zwar das Legalitätsprinzip, dennoch kann
> > festgelegt werden, welcher Aufwand zB zum Eigenschutz der ermittelnden
> > Beamten betrieben werden muss.
>
> Eben. Und diese Abwägung (und auch einige andere)
> haben offenbar zu dem beschriebenen Resultat geführt.

Womit sich der Kreis zur Ausgangsfrage schließt. Denn dass die
Ortungsfunktion von Smartphones bei beherztem und zügigen eingreifen
erfogreich für eine Diebstahlaufklärung sein kann, ist belegt:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/slipknot-in-leipzig-opfer-berichtet-von-antanz-trick-bei-konzert-a-1075696.html

Axel

Stefan Froehlich

unread,
Mar 30, 2016, 8:59:21 AM3/30/16
to
On Wed, 30 Mar 2016 12:37:30 w-buechs...@web.de wrote:
> was haben die Ermittler davon, wenn sie (mit viel Glück, s. andere
> Postings) ein Händi hinter einer Wohnungstür klingeln hören?

Die Chance ist doch eh vernachlässigbar gering. Oder glaubt jemand, dass
man da hineingeht, dann sind alle 300 Einwohner mucksmäuschenstill und
versuchen gemeinsam, das im Hintergrund kaum wahrnehmbare Klingeln eines
Mobiltelefons zu orten?

Ich habe einmal versucht, ein versehentlich im Kühlschrank (don't ask)
eingesperrtes Handy zu orten, selbst das war mit drei durchaus kooperativen
Leuten im Raum schon ziemlich schwierig. Um die 100 Zimmertüren, rudelweise
laut redende Menschen, und hinter *einer* dieser Türen liegt das gesuchte
Telefon dann möglicherweise noch in einer weiteren Tasche - no way ever.

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan - Der Hit der Saison: Wimmern damit es lästert!
(Sloganizer)

Marc Haber

unread,
Mar 30, 2016, 9:18:13 AM3/30/16
to
w-buechs...@web.de wrote:
>Am Mittwoch, 30. März 2016 10:57:18 UTC+2 schrieb Marc Haber:
>> An anderer Stelle wird halt ein ganzes Haus von einer schwer
>> bewaffneten Hundertschaft "begangen", nur weil ein Punk schräg
>> geschaut hat.
>
>Urban Legend oder belegbar?

Rigaer Straße, vor vier Monaten. Ausgiebig besprochen in
http://www.wrint.de/2016/02/27/wr517-im-angesicht-des-lauers-buero/,
Christopher Lauer ist Abgeordneter im Berliner Abgeordnetenhaus und
Mitglied des Innenausschusses.

Marc Haber

unread,
Mar 30, 2016, 9:25:48 AM3/30/16
to
martin....@gmx.de (Martin Bienwald) wrote:
>Axel Diedrich <45...@gmx.de> wrote:
>> Im OP steht doch, das Diebstahlopfer hätte die Auskunft erhalten, dass
>> ein Polizeitrupp in einer 300-Mann-Unterkunft keine Chance sieht, die
>> Ermittlungen durchzuführen.
>
>Das schreibt die RNZ. Vielleicht hat das auch das Diebstahlopfer so
>zu den Reportern gesagt. Noch vielleichter hat es auch ein Polizist so
>zum Diebstahlopfer gesagt.
>
>Die Möglichkeit, dass die Aussage des Polizisten auf diesem Weg
>verfälscht wurde, ist ebensowenig von der Hand zu weisen wie die, dass
>der Polizist sich schon mißverständlich oder falsch ausgedrückt hat.

Ein seriös recherchierender Journalist hätte die Pressestelle der
Polizei angerufen und sich die andere Seite der Geschichte angehört.
Aber vermutlich hätte der dann schreibbare Artikel nicht so schön
reißerisch geklungen.

Marc Haber

unread,
Mar 30, 2016, 10:08:12 AM3/30/16
to
w-buechs...@web.de wrote:
>Ob man allerdings einen (ungezielten) Bewurf mit einem Müllsack und der Ankündigung "wir haben noch mehr Scheiße für euch" mit "weil nur ein Punk schräg geguckt hat" gleichsetzen kann, wage ich zu bezweifeln.

Auch bei dieser Provokation ist der Aufwand, der danach auf Kosten des
Steuerzahlers getrieben wurde, völlig unangemessen. Das war
Machtdemonstration und Einschüchterungstaktik. Da dreht sich auch mir,
der beileibe nicht einmal in die Nähe der linksalternativen Szene
einzuordnen ist, der Magen um.

Hans CraueI

unread,
Mar 30, 2016, 2:27:16 PM3/30/16
to
Stefan Froehlich schrieb

> On Wed, 30 Mar 2016 12:37:30 w-buechs...@web.de wrote:
>> was haben die Ermittler davon, wenn sie (mit viel Glück, s. andere
>> Postings) ein Händi hinter einer Wohnungstür klingeln hören?
>
> Die Chance ist doch eh vernachlässigbar gering. Oder glaubt jemand, dass
> man da hineingeht, dann sind alle 300 Einwohner mucksmäuschenstill und
> versuchen gemeinsam, das im Hintergrund kaum wahrnehmbare Klingeln eines
> Mobiltelefons zu orten?

Och, Mobiltelefone klingeln wird man wohl schon hoeren. Hier
eines, dann dort eines, und da hinten dann noch ein weiteres.
Ist ja nicht so, dass es bei 300 Personen nur ein - soeben
gestohlenes - Mobiltelefon geben wuerde.
Das gesuchte allerdings, das wird mutmasslich doch eher still
geschaltet worden sein.

Hans CraueI

Gerald Gruner

unread,
Mar 30, 2016, 2:27:22 PM3/30/16
to
w-buechs...@web.de schrieb am 29.03.16:

> X-No-archive: Yes
>
> Am Dienstag, 29. März 2016 19:54:29 UTC+2 schrieb Gerald Gruner:
>
>> Aber anscheinend hältst du den Diebstahl von Wertsachen von vermutlich über
>> 1000 Euro und eine unbekannte Menge privater Daten für nicht der Rede wert
>> und zu "tolerieren".
>
> Abgesehen davon, daß Händis bekanntlich öfter mal gestohlen werden und
> es daher das Problem des Besitzers ist, wenn er darauf private Daten
> speichert, geht es nicht um Tolerieren, sondern um das Abwägen gegen die
> Verletzung eines Grundrechts.

Seufz, lügst du hier bewusst oder hast du einfach nur den Fall nicht
gelesen?
Es wurde erheblich mehr gestohlen. Das dabei gestohlene Handy konnte man
verfolgen und lokalisieren.


>> Durch die Ortung konnte man den Dieb verfolgen. Die Flucht war also noch
>> nicht erfolgreich - bzw. wäre es gewesen, wenn Verfolgungsinteresse
>> bestanden hätte.
>
> Lies dir mal die Definition für den von DIR verwendeten Begriff "auf
> frischer Tat" durch.
>
>> Oder glaubst du, z.B. ein Bankräuber würde nicht mehr verfolgt, nur weil er
>> es aus der Bank weiter als um zwei Straßenecken oder gar bis nach hause
>> geschafft hat?
>
> Vorliegend wurde keine Bank ausgeraubt. Äpfel, Birnen.

Diebstahl -> Verfolgung, bei beiden gleich.


>> Ach, dass ich einen Dieb "Dieb" nenne
>
> Der Begriff "Unschuldsvermutung" ist dir bekannt?

Bei wem das gestohlene Handy klingelt, dürfte ein ziemlich dringender
Anfangsverdacht vorliegen.

>> und es für die Aufgabe der Polizei
>> gehalten habe, einen erheblichen Diebstahl zu verfolgen, zumal man das
>> Diebesgut sogar lokalisiert hat?
>
> Dann klär das doch bitte mit der Polizei, sie wird dir dankbar dafür
> sein, daß du ihr ihre Aufgaben erklärst. Wann ergeht deine
> diesbezügliche Dienstaufsichtsbeschwerde?

Hier hat der Polizist wohl erklärt, dass "Flüchtlingsunterkünfte
rechtsfreier Raum" wären.

Gerald Gruner

unread,
Mar 30, 2016, 2:39:42 PM3/30/16
to
Martina Diel schrieb am 29.03.16:

> * Gerald Gruner <gera...@yahoo.de>:
>
>> w-buechs...@web.de schrieb am 29.03.16:
>
>>> ...und mit welchem Recht, natürlich unter Beachtung der
>>> Verhältnismäßigkeit, wie es bei auf Recht und Ordnung Bedachten
>>> selbstverständlich sein sollte, hätte man sich im Wohnheim "verteilen"
>>> können?
>
>> Eben nicht in die Privaträume, sondern in den Fluren, um zu hören, wo es
>> klingelt.
>
> Wie gut, dass der Dieb es nicht leise gestellt hat.

Oh, du warst dabei?

>> Aber anscheinend hältst du den Diebstahl von Wertsachen von vermutlich
>> über 1000 Euro und eine unbekannte Menge privater Daten für nicht der
>> Rede wert und zu "tolerieren".
>
> Ungefähr so zu tolerieren, wie es die Polizei z.B auch bei Diebstahl von
> Fährrädern tut, die locker über 1000 Euro wert sein können. Da passiert
> nämlich auch gar nix.

Und findest du das gut?

Ein Fahrrad, das erstmal gestohlen wurde, ist schwierig zu finden. Ein
Handy, das eingeschaltet und anpeilbar ist, ist da leichter.

>> Ach, dass ich einen Dieb "Dieb" nenne und es für die Aufgabe der Polizei
>> gehalten habe, einen erheblichen Diebstahl zu verfolgen, zumal man das
>> Diebesgut sogar lokalisiert hat?
>> Interessante Auffassung...
>
> Wer ein Dieb ist, entscheidet am Ende der Richter. Nicht du.

Nur dass hier bereits die Polizei die Entscheidung gefällt hat, gar nicht
erst zu ermitteln, so dass der Richter auch nicht entscheiden konnte...

Es ist hier wirklich erschütternd, was du und der Büchsenschützer hier
versucht zu konstruieren, nur um die Realität zu negieren.

Rupert Haselbeck

unread,
Mar 30, 2016, 3:00:12 PM3/30/16
to
w-buechs...@web.de schrieb:

>> > Kommt auf den konkreten Umfang der Ermittlungen an.
>> > Weiter als bis an die jeweilige Wohnungstür dürften sie jedenfalls
>> > vorläufig nicht gehen.

Das ist so pauschal natürlich falsch.

>> Kommt drauf an.
>
> Ich glaube nicht, daß die Verfolgung eines einfachen Diebstahls eine
> Grundrechtsverletzung rechtfertigt.

Du übersiehst mal wieder, dass Grundrechte nicht schrankenlos sind. Auch das
Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, so es denn überhaupt tangiert
würde, ist nicht schrankenlos.

>> Im OP steht aber das die Polizei nicht wegen eines zu erwartenden
>> Mißerfolges, sondern wegen des Status "Asylunterkunft" die Ermittlungen
>> abgelehnt hat.
>
> Wenns stimmt. Wie oft mag das durch die "stille Post" gegangen sein? Und
> vielleicht ist es ja auch Lügenpresse?

Möglich

>> In jedem Fall bekommt das Opfer sein Eigentum zurück. Dss ist doch auch
>> was, oder?
>
> Nein, weil es nicht in jedem Fall so sein muß. Polizisten werden die
> Unterkunft nicht mit Tarnkappe betreten können, und Händis lassen sich
> abschalten oder ins Klo werfen.

Nicht alle Taschendiebe sind ausgekochte professionelle Straftäter (du
solltest auch Flüchtlingen oder Asylbewerbern nicht derart pauschal
unterstellen, dass sie gewiefte Ganoven seien und stets sofort ihr geklautes
Handy abschalten und ins Klo werfen!) und viele geben auf Vorhalt die Tat
sofort zu und rücken auch ihre Beute heraus, wenn man sie danach fragt

>> In solchen Anlagen gibt es aber idR auch Generalschlüssel. Aber auch
>> sonst gibt es sanftere Methoden eine Tür zu öffnen.
>
> Art. 13 GG spricht nicht davon, daß die Wohnung abgesperrt sein muß. Auch
> gewaltfreies Betreten einer Wohnung durch Staatsorgane ist eine Verletzung
> dieses Grundrechts.

Ach was. Auch ein "Staatsorgan" darf um Einlass bitten und die Wohnung
ungeniert betreten, wenn ihm das gestattet wird

> Wie gesagt, schon recht seltsam, was so manchmal von Vertretern von Recht
> und Ordnung als rechts- und ordnungskonform angesehen wird.

Nicht weniger seltsam ist das, was von manchen Andern dagegen gehalten wird.
Merke: Gesundes Halbwissen ist oftmals nicht halb so viel wert wie Unwissen

MfG
Rupert

Rupert Haselbeck

unread,
Mar 30, 2016, 3:20:10 PM3/30/16
to
w-buechs...@web.de schrieb:

> Am Dienstag, 29. März 2016 23:10:09 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:
>> Das wäre im Fall der erfolgreichen Entdeckung des geklauten Handys nun
>> wirklich kein Problem. Ob man mit dem Diebesgut den Dieb oder einen
>> Hehler oder einen gutgläubigen Dritten schnappt, ist für die
>> Wiederbeschaffung des Eigentums des Diebstahlsopfers ziemlich egal.
>
> ... und wenn das Händi auf dem Küchentisch der Gemeinschaftsunterkunft
> liegt, nimmt man halt alle mit. Ist es das, was du uns damit sagen
> wolltest?

Wie kommst du bloss immer wieder auf so absurde Vorstellungen?
Du scheinst in einer recht seltsamen Welt zu leben, fernab von der Realität
der meisten anderen, nicht wahr?
Hint: Hier war gerade eben die Rede von der Wiederbeschaffung der Beute, ist
dabei auch die Feststellung des Täters möglich, so ist das ein netter
Nebeneffekt.

> Das Eigentum mag damit wiederbeschaffbar sein, eine Ahndung ist
> weiterhin unmöglich.

Dem Opfer wird es deutlich lieber sein, wenn zwar der Täter nicht zu
ermitteln ist, er aber dennoch sein Eigentum wieder bekommt als wenn er
weder sein Eigentum zurück erhält noch der Täter dingfest zu machen ist.

> Und ob die Polizei eine Wohnungs- oder Zimmertür aufbricht, weil dahinter
> ein Händi klingelt, wage ich zu bezweifeln.

Warum willst du eigentlich immer und immer wieder Haustüren aufbrechen,
Wohnungstüren eintreten, irgendwelche Massen von Leuten festnehmen und was
der Gewaltphantasien mehr sind?

>> Übrigens hat man in der Realität ziemlich oft auch den Dieb, wenn man den
>> Hehler hat.
>
> Übrigens muß man in der Realität dafür erstmal den Hehler haben (s.o.).

Richtig - endlich mal ein Anflug von Realitätsverständnis...
Die Aufklärungsquoten bei Diebstahl, insbesondere auch Taschendiebstahl, ist
leider wirklich nicht überwältigend hoch

MfG
Rupert

Martina Diel

unread,
Mar 30, 2016, 5:08:05 PM3/30/16
to
* Martin Bienwald <martin....@gmx.de>:

> Axel Diedrich <45...@gmx.de> wrote:

>> Im OP steht doch, das Diebstahlopfer hätte die Auskunft erhalten, dass
>> ein Polizeitrupp in einer 300-Mann-Unterkunft keine Chance sieht, die
>> Ermittlungen durchzuführen.

> Das schreibt die RNZ. Vielleicht hat das auch das Diebstahlopfer so
> zu den Reportern gesagt. Noch vielleichter hat es auch ein Polizist so
> zum Diebstahlopfer gesagt.

Man möge auch zur Kenntnis nehmen, was in der Zwischenzeit dazu noch so
veröffentlicht worden ist:
http://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-Gestohlenes-Handy-in-Asylunterkunft-wird-Politikum-Es-gibt-keine-rechtsfreien-Raeume-_arid,180664.html

> Die Möglichkeit, dass die Aussage des Polizisten auf diesem Weg
> verfälscht wurde, ist ebensowenig von der Hand zu weisen wie die, dass
> der Polizist sich schon mißverständlich oder falsch ausgedrückt hat.

Ich würde mich auch keineswegs wundern, wenn diese Geschichte in Kürze
auf der Hoaxmap auftauchen würde.

Martina Diel

unread,
Mar 30, 2016, 5:08:05 PM3/30/16
to
* Gerald Gruner <gera...@yahoo.de>:

> Martina Diel schrieb am 29.03.16:

>> * Gerald Gruner <gera...@yahoo.de>:

>>> w-buechs...@web.de schrieb am 29.03.16:

>>>> ...und mit welchem Recht, natürlich unter Beachtung der
>>>> Verhältnismäßigkeit, wie es bei auf Recht und Ordnung Bedachten
>>>> selbstverständlich sein sollte, hätte man sich im Wohnheim "verteilen"
>>>> können?

>>> Eben nicht in die Privaträume, sondern in den Fluren, um zu hören, wo es
>>> klingelt.

>> Wie gut, dass der Dieb es nicht leise gestellt hat.

> Oh, du warst dabei?

Nein, aber du offenbar, wenn du glaubst, dass genau dieses Klingeln, von
genau diesem einen Handy ohne weiteres zu orten und zuzuordnen wäre,
wenn man mal den Flur entlangspaziert.
Welchen Flur überhaupt? Es dürfte da viele geben, wenn da 300 Leute
wohnen.

>>> Aber anscheinend hältst du den Diebstahl von Wertsachen von vermutlich
>>> über 1000 Euro und eine unbekannte Menge privater Daten für nicht der
>>> Rede wert und zu "tolerieren".

>> Ungefähr so zu tolerieren, wie es die Polizei z.B auch bei Diebstahl von
>> Fährrädern tut, die locker über 1000 Euro wert sein können. Da passiert
>> nämlich auch gar nix.

> Und findest du das gut?

Natürlich nicht. Aber es widerspricht dem "Argument", die kritisierte
Vorgehensweise hätte etwas damit zu tun, dass es eine
Flüchtlingsunterkunft ist, wo das Diebsgut vermutet wird.

> Ein Fahrrad, das erstmal gestohlen wurde, ist schwierig zu finden. Ein
> Handy, das eingeschaltet und anpeilbar ist, ist da leichter.

In der Theorie schon. Warum es in der Praxis anders ist, darauf hatten
ja schon einige hier hingewiesen.

>> Wer ein Dieb ist, entscheidet am Ende der Richter. Nicht du.

> Nur dass hier bereits die Polizei die Entscheidung gefällt hat, gar
> nicht erst zu ermitteln, so dass der Richter auch nicht entscheiden
> konnte...

So wie bei dem Fahrrad, meinst du?

Axel Diedrich

unread,
Mar 30, 2016, 6:19:01 PM3/30/16
to
<w-buechs...@web.de> wrote:


>
> Toll. Und was fangen sie dann konkret mit diesem Wissen
>(so sie es denn überhaupt erlangen können) an?

Na was wohl? Sie leiten die notwendigen Maßnahmen ein das Diebesgut
sicherzustellen und ggf auch noch den Dieb zu überführen.
Seltsame Frage.

>
> > > Kommt auf den konkreten Umfang der Ermittlungen an.
> > > Weiter als bis an die jeweilige Wohnungstür dürften sie jedenfalls
> > > vorläufig nicht gehen.
> >
> > Kommt drauf an.
>
> Ich glaube nicht, daß die Verfolgung eines einfachen
> Diebstahls eine Grundrechtsverletzung rechtfertigt.

Eine Rechtsverletzung kann nie gerechtfertigt sein. Sowas nennt man
Oxymoron. :-)

Bei der Schadenshöhe und der Verdachtsstärke, kommt es hier wohl nur
noch auf die Dringlichkeit an, ob die Polizei Gefahr im Verzuge annehmen
darf oder nicht.
Näheres findest Du in Kommentierungen zu §105 StPO.


Es gibt aber auch die präventiv arbeitende Polizei. In den
Polizeigesetzen der Länder sind die Regeln für Wohnungsbetretungen
ziemlich deutlich ausformuliert. Im Hamburger SOG zb

§16 (2) Eine Wohnung darf ohne Einwilligung des Inhabers betreten und
durchsucht werden,
wenn
[...]
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Sache
befindet, die [...] sichergestellt werden darf [...]

und §14 HSOG

(1) Sachen dürfen nur sichergestellt werden, wenn dies erforderlich ist
[...]
zum Schutz des Eigentümers oder des rechtmäßigen Inhabers der
tatsächlichen Gewalt vor dem Verlust oder der Beschädigung der Sache.


Natürlich steht auch die Wohnungsdurchsuchung nach Polizeirecht unter
dem Richtervorbehalt / Gefahr in Verzug. Dass ein Durchsuchungsbeschluss
grundsätzlich nicht zu erlangen sein soll, sehe ich aber nicht.


>
> > Im OP steht aber das die Polizei nicht wegen eines zu erwartenden
> > Mißerfolges, sondern wegen des Status "Asylunterkunft" die Ermittlungen
> > abgelehnt hat.
>
> Wenns stimmt.

> Wie oft mag das durch die "stille Post" gegangen sein?
> Und vielleicht ist es ja auch Lügenpresse?

Möglich, aber unwahrscheinlich. Denn weder rechtlich noch tatsächlich
konnte ein Erfolg der Ermittlungen von vornherein ausgeschlossen werden.
Die Polizei ermittelt ja auch bei viel geringeren
Erfolgswahrscheinlichkeiten.
Und wenn Dir ein Diebstahlopfer den Ort nennt an dem sich das Diebesgut
zweifelsfrei befindet, dann geht die Polizei normalerweise diesem
Hinweis nach. Das mit dem Anrufen ist ja nur eine von mehreren
Möglichkeiten vot Ort weiterzuermitteln.


> Nein, weil es nicht in jedem Fall so sein muß.
Aber sein könnte. Das reicht.

>Polizisten werden die Unterkunft nicht mit Tarnkappe betreten können,
> und Händis lassen sich abschalten oder ins Klo werfen.

Gar nichts zu tun nur weil das was man tun kann scheitern könnte, ist
jedenfalls keine Option.


> Art. 13 GG spricht nicht davon, daß die Wohnung abgesperrt sein muß.
> Auch gewaltfreies Betreten einer Wohnung durch Staatsorgane ist eine
> Verletzung dieses Grundrechts.

Unsinn. "Staatsorgane" dürfen fremde Wohnungen unter verschiedenen
Maßgaben betreten. Am simpelsten wäre die Einwilligung.

Axel

Gerald Gruner

unread,
Mar 30, 2016, 6:43:19 PM3/30/16
to
Martina Diel schrieb am 30.03.16:

> * Gerald Gruner <gera...@yahoo.de>:
>
>> Martina Diel schrieb am 29.03.16:
>
>>> * Gerald Gruner <gera...@yahoo.de>:
>
>>>> w-buechs...@web.de schrieb am 29.03.16:
>
>>>>> ...und mit welchem Recht, natürlich unter Beachtung der
>>>>> Verhältnismäßigkeit, wie es bei auf Recht und Ordnung Bedachten
>>>>> selbstverständlich sein sollte, hätte man sich im Wohnheim "verteilen"
>>>>> können?
>
>>>> Eben nicht in die Privaträume, sondern in den Fluren, um zu hören, wo es
>>>> klingelt.
>
>>> Wie gut, dass der Dieb es nicht leise gestellt hat.
>
>> Oh, du warst dabei?
>
> Nein, aber du offenbar,

Nein, aber ich ich habe auch nicht behauptet, dass das Handy leise gestellt
worden wäre, was übrigens doppelt unsinnig/unwahrscheinlich ist:
a) wenn der Dieb eine Verfolgung befürchtet hätte, hätte er es
sinnvollerweise ausgeschaltet, nicht nur stumm.
b) Kann man ein lokalisiertes Handy _trotz_ Stummschaltung maximal laut
klingeln lassen.
Aber interessieren dich solche Fakten überhaupt?

> wenn du glaubst, dass genau dieses Klingeln, von
> genau diesem einen Handy ohne weiteres zu orten und zuzuordnen wäre,
> wenn man mal den Flur entlangspaziert.

Ein einfacher Test: Mein Handy lässt sich momentan so genau lokalisieren,
dass man sogar den Raum einigermaßen abschätzen könnte. Da wäre ein
Klingeln sehr leicht zu hören.
Aber du "brauchst" ja dein Konstrukt, man würde alle 300 Leute unter
Verdacht stellen, egal wie haarsträubend das ist.

> Welchen Flur überhaupt? Es dürfte da viele geben, wenn da 300 Leute
> wohnen.

Man hat es nicht einmal VERSUCHT!
Und, schlimmer noch, das mit der "Begründung", Flüchtlingsunterkünfte seien
ein "rechtsfreier Raum".

>>>> Aber anscheinend hältst du den Diebstahl von Wertsachen von vermutlich
>>>> über 1000 Euro und eine unbekannte Menge privater Daten für nicht der
>>>> Rede wert und zu "tolerieren".
>
>>> Ungefähr so zu tolerieren, wie es die Polizei z.B auch bei Diebstahl von
>>> Fährrädern tut, die locker über 1000 Euro wert sein können. Da passiert
>>> nämlich auch gar nix.
>
>> Und findest du das gut?
>
> Natürlich nicht. Aber es widerspricht dem "Argument", die kritisierte
> Vorgehensweise hätte etwas damit zu tun, dass es eine
> Flüchtlingsunterkunft ist, wo das Diebsgut vermutet wird.

Bleib doch bitte bei der Wahrheit, so unangenehm sie sein mag: Wo sich das
Diebesgut _erwiesenermaßen_ momentan befindet.


>> Ein Fahrrad, das erstmal gestohlen wurde, ist schwierig zu finden. Ein
>> Handy, das eingeschaltet und anpeilbar ist, ist da leichter.
>
> In der Theorie schon. Warum es in der Praxis anders ist, darauf hatten
> ja schon einige hier hingewiesen.

Auch durch Wiederholung wird das nicht besser.
Erstens: Wenn dein Fahrrad einfach nur weg ist, was sollen sie dann tun?
Sich an die Straße stellen und abwarten, ob einer darauf vorbei radelt?

Und viel wichterger zweitens: Wenn du wie hier im Fall einen hinreichend
belegten(!) Verdacht hast, _wo_ sich dein gestohlenes Fahrrad _momentan_
befindet, dann sollte die Polizei das auch in der Praxis überprüfen.
Oder etwa nicht?

>>> Wer ein Dieb ist, entscheidet am Ende der Richter. Nicht du.
>
>> Nur dass hier bereits die Polizei die Entscheidung gefällt hat, gar
>> nicht erst zu ermitteln, so dass der Richter auch nicht entscheiden
>> konnte...
>
> So wie bei dem Fahrrad, meinst du?

Siehe oben.

Gerald Gruner

unread,
Mar 30, 2016, 7:02:07 PM3/30/16
to
Martina Diel schrieb am 30.03.16:

> Man möge auch zur Kenntnis nehmen, was in der Zwischenzeit dazu noch so
> veröffentlicht worden ist:
> http://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-Gestohlenes-Handy-in-Asylunterkunft-wird-Politikum-Es-gibt-keine-rechtsfreien-Raeume-_arid,180664.html

Und was steht da außer einer grundsätzlichen Bestätigung des vorherigen
Artikels, eine halbgare Reaktion der Politik, dass das eigentlich nicht
sein könne, und die Feststellung, dass "eine Stellungnahme der
Bundespolizei nicht zu erhalten war"?

: "Das ist allerdings nicht so", schreiben die Parlamentarier. "In einem
: Rechtsstaat gibt es keine rechtsfreien Räume - weder in
: Asylbewerberunterkünften noch anderswo",

Effektiv offensichtlich doch, auch wenn man sie nicht so nennen möchte.

(Und es stellt sich wie nach Köln die Frage, ob die Polizisten nicht
aufgrund einer ggf. inoffiziellen Anweisung so gehandelt haben bzw. weil
sie wussten, dass Ermittlungen in einem Flüchtlingsheim von der Regierung
nicht gern gesehen werden, und aus Frust darüber so geantwortet haben...)

: heißt es wörtlich in dem
: Schreiben. "Es wäre ja noch schöner, wenn sich Straftäter einfach in
: Flüchtlingsheime zurückziehen könnten und keine Strafverfolgung fürchten
: müssten.

Tja, es IST aber offensichtlich genau das geschehen.

: Jeder Bürger würde dann das Vertrauen in unseren Rechtsstaat
: verlieren. Der oder die Täter haben all denen, die sich rechtstreu
: verhalten, einen Bärendienst erwiesen", machen Klein und Harbarth ihrem
: Ärger Luft.

Und genau DAS ist das Problem.
Nicht der Täter hat das getan, sondern die Justiz hat den eigentlichen
"Bärendienst" geleistet. Durch solche Fälle von Weggucken und nicht Handeln
wird das Vertrauen in den Rechtsstaat zerstört und Vorurteile gegen die
Flüchtlinge verstärkt.
Und die AFD reibt sich die Hände... :-(
Message has been deleted

Frank Hucklenbroich

unread,
Mar 31, 2016, 2:13:44 AM3/31/16
to
Am Wed, 30 Mar 2016 15:25:46 +0200 schrieb Marc Haber:

> martin....@gmx.de (Martin Bienwald) wrote:
>>Axel Diedrich <45...@gmx.de> wrote:
>>> Im OP steht doch, das Diebstahlopfer hätte die Auskunft erhalten, dass
>>> ein Polizeitrupp in einer 300-Mann-Unterkunft keine Chance sieht, die
>>> Ermittlungen durchzuführen.
>>
>>Das schreibt die RNZ. Vielleicht hat das auch das Diebstahlopfer so
>>zu den Reportern gesagt. Noch vielleichter hat es auch ein Polizist so
>>zum Diebstahlopfer gesagt.
>>
>>Die Möglichkeit, dass die Aussage des Polizisten auf diesem Weg
>>verfälscht wurde, ist ebensowenig von der Hand zu weisen wie die, dass
>>der Polizist sich schon mißverständlich oder falsch ausgedrückt hat.
>
> Ein seriös recherchierender Journalist hätte die Pressestelle der
> Polizei angerufen und sich die andere Seite der Geschichte angehört.

...und die Story wäre dann so langweilig gewesen, daß sie der Chefredakteur
nicht ins Blatt schreiben lassen würde. Blöd für den Journalisten, der
vermutlich Zeilenhonorar bekommt.

> Aber vermutlich hätte der dann schreibbare Artikel nicht so schön
> reißerisch geklungen.

Eben drum.

Grüße,

Frank

w-buechs...@web.de

unread,
Mar 31, 2016, 3:14:46 AM3/31/16
to
X-No-archive: Yes

Am Donnerstag, 31. März 2016 00:19:01 UTC+2 schrieb Axel Diedrich:

> Na was wohl? Sie leiten die notwendigen Maßnahmen ein das Diebesgut
> sicherzustellen und ggf auch noch den Dieb zu überführen.

Und wie soll das Diebesgut sichergestellt werden, wenn es sich in einer Wohnung bzw. Wohnheimzimmer befindet?

> Eine Rechtsverletzung kann nie gerechtfertigt sein. Sowas nennt man
> Oxymoron. :-)

OK, die Frage ist, ob ein höheres Rechtsgut durch eine Rechtsverletzung geschützt werden muß. Ob das rechtmäßige Eigentum ein höheres Rechtsgut als die Unverletzlichkeit der Wohnung ist, erscheint mir immer noch sehr fraglich.


> Möglich, aber unwahrscheinlich. Denn weder rechtlich noch tatsächlich
> konnte ein Erfolg der Ermittlungen von vornherein ausgeschlossen werden.
> Die Polizei ermittelt ja auch bei viel geringeren
> Erfolgswahrscheinlichkeiten.

Ermitteln /= Wohnung durchsuchen


> Gar nichts zu tun nur weil das was man tun kann scheitern könnte, ist
> jedenfalls keine Option.

Irgendwer wird sich schon wieder darüber beschweren, daß die Polizei sich nicht um Hundescheiße kümmert, weil sie gerade ein Flüchtlingsheim durchsuchen muß.

> Unsinn. "Staatsorgane" dürfen fremde Wohnungen unter verschiedenen
> Maßgaben betreten. Am simpelsten wäre die Einwilligung.

Für Staatsorgane gilt 13 GG nicht? Seltsames Verständnis von Rechtsstaatlichkeit.

> Durch solche Fälle von Weggucken und nicht Handeln
> wird das Vertrauen in den Rechtsstaat zerstört

Kleiner Hinweis: Die Mehrheit in diesem Lande versteht unter "Rechtsstaat" nicht "Staat, der Recht und Ordnung durchsetzt", sondern "Schutz der Bürger (ALLER Bürger) vor staatlichen Übergriffen und Willkür". Dazu zählt auch der Schutz und die Beachtung von Grundrechten.

Lars Wilhelm

unread,
Mar 31, 2016, 4:56:02 AM3/31/16
to
Am 31.03.2016 um 08:04 schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes

> Ermitteln /= Wohnung durchsuchen
>
>
>> Gar nichts zu tun nur weil das was man tun kann scheitern könnte, ist
>> jedenfalls keine Option.
>
> Irgendwer wird sich schon wieder darüber beschweren, daß die Polizei sich nicht um Hundescheiße kümmert, weil sie gerade ein Flüchtlingsheim durchsuchen muß.
>
>> Unsinn. "Staatsorgane" dürfen fremde Wohnungen unter verschiedenen
>> Maßgaben betreten. Am simpelsten wäre die Einwilligung.
>
> Für Staatsorgane gilt 13 GG nicht? Seltsames Verständnis von Rechtsstaatlichkeit.
*stöhn* Es muss wohl eine Regel geben wonach ein Usenetposter von heute
niemals nicht zurückrudert und lieber Blödsinn postet und oder
Nebelkerzen wirft.
man- ist es denn die Möglichkeit:

a) Selbstverständlich ist eine Wohnungsdurchsuchung eine mögliche Option
bei Ermittlungen.
b) §13 GG hat mehr als einen Absatz. Liest man alle, so kommt man
unweigerlich zu dem Schluss dass es vom GG gedeckte
Wohnungsdurchsuchungen gibt.

c) Erkläre mir wann ein Vertreter eines Staatsorgans das Grundgesetz
verletzt, wenn ich ihm den Zugang freiwillig gewähre.



Message has been deleted

w-buechs...@web.de

unread,
Mar 31, 2016, 7:35:26 AM3/31/16
to
X-No-archive: Yes

Am Donnerstag, 31. März 2016 10:56:02 UTC+2 schrieb Lars Wilhelm:

> *stöhn* Es muss wohl eine Regel geben wonach ein Usenetposter von heute
> niemals nicht zurückrudert und lieber Blödsinn postet und oder
> Nebelkerzen wirft.

Es muss wohl eine Regel geben wonach ein Usenetposter von heute Postings niemals nicht vollständig liest und lieber Blödsinn postet und/oder Nebelkerzen wirft.

Daß eine Einschränkung von Rechten, auch Grundrechten, zum Erhalt oder Wiedererlangung eines höheren Rechtsguts möglich und vorgesehen ist, hatte ich mindestens einmal vorgetragen.

> c) Erkläre mir wann ein Vertreter eines Staatsorgans das Grundgesetz
> verletzt, wenn ich ihm den Zugang freiwillig gewähre.

Erkläre mir, wo ich dieses behauptet haben sollte. Allerdings war hier auch (sinngemäß) vom "öffnen von Wohnheimzimmern mittels Generalschlüssel" als angeblich legaler Option die Rede.


Lars Wilhelm

unread,
Mar 31, 2016, 8:39:23 AM3/31/16
to
Am 31.03.2016 um 12:57 schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Donnerstag, 31. März 2016 10:56:02 UTC+2 schrieb Lars Wilhelm:
>
>> *stöhn* Es muss wohl eine Regel geben wonach ein Usenetposter von heute
>> niemals nicht zurückrudert und lieber Blödsinn postet und oder
>> Nebelkerzen wirft.
>
> Es muss wohl eine Regel geben wonach ein Usenetposter von heute Postings niemals nicht zurückrudert und lieber Blödsinn postet und/oder Nebelkerzen wirft.

Damit kannst DU wohl schlecht mich meinen. Denn ich lese Postings
vollständig. Also unterstelle mir nichts.

> Daß eine Einschränkung von Rechten, auch Grundrechten, zum Erhalt oder Wiedererlangung eines höheren Rechtsguts möglich und vorgesehen ist, hatte ich mindestens einmal vorgetragen.

Hattest Du. Weiter oben im Thread. Hat aber nichts mit meinen Vorwürfen
auf das von mir beantwortete Posting zu tun.

>> c) Erkläre mir wann ein Vertreter eines Staatsorgans das Grundgesetz
>> verletzt, wenn ich ihm den Zugang freiwillig gewähre.
>
> Erkläre mir, wo ich dieses behauptet haben sollte. Allerdings war hier auch (sinngemäß) vom "öffnen von Wohnheimzimmern mittels Generalschlüssel" als angeblich legaler Option die Rede.

Wie anders ist folgendes zu erklären:
Axel Diedrich:
> Unsinn. "Staatsorgane" dürfen fremde Wohnungen unter verschiedenen
> Maßgaben betreten. Am simpelsten wäre die Einwilligung.

WB
Für Staatsorgane gilt 13 GG nicht? Seltsames Verständnis von
Rechtsstaatlichkeit.


Was anderes soll man daraus schließen, als dass Deiner Meinung nach
Staatsorgane grundsätzlich gegen Art 13 verstoßen, wenn Sie eine Wohnung
betreten?

Du könntest etwas anderes /gemeint/ haben, aber das hast Du nicht
hingeschrieben.

Also schlicht blödsinnige Replik auf einen richtigen Satz


Weiterhin ist in dem von dir beantorteten Postings nichts von einem
generalschlüssel geschrieben
BTW
Wie kommt es, dass inhaltsgleiche Posting im Abstand von knapp 30
Minuten bei mir aufschlagen?



Matthias Frank

unread,
Mar 31, 2016, 9:42:36 AM3/31/16
to
Am 28.03.2016 um 20:06 schrieb Horst Nietowski:
> Am 28.03.2016 um 20:03 schrieb Wolfgang Kynast:

>> Das mach mal so. Und dann berichte hier, was geschehen ist.
>> Ich hab da so eine Vermutung :-)
>
> Erzaehl mal. Wuerde mich echt interessieren, was dann passieren wird.
>

Dir wird wahrscheinlich nichts passieren, weil illegaler Waffenbesitz
von Deutschen ein Kleindelikt ist.

Axel Diedrich

unread,
Mar 31, 2016, 10:23:32 AM3/31/16
to
<w-buechs...@web.de> wrote:


>
> Und wie soll das Diebesgut sichergestellt werden, wenn es sich in einer Wohnun
> g bzw. Wohnheimzimmer befindet?

Am einfachsten wäre es die Herausgabe zu verlangen.
>
> > Eine Rechtsverletzung kann nie gerechtfertigt sein. Sowas nennt man
> > Oxymoron. :-)
>
> OK, die Frage ist, ob ein höheres Rechtsgut durch eine Rechtsverletzung geschü
> tzt werden muß. Ob das rechtmäßige Eigentum ein höheres Rechtsgut als die Unve
> rletzlichkeit der Wohnung ist, erscheint mir immer noch sehr fraglich.

Die Frage brauchst Du Dir nicht zu stellen, denn so läuft die Prüfung
der Verhältnismäßigkeit nicht. Es wird zwischen der Unverletzlichkeit
der Wohnung und dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse abgewogen.
Die Schwere des Deliktes aber vor allem die Intensität des Verdachtes
sind idR ausschlaggebend, ob eine Durchsuchung zulässig ist.



> > Möglich, aber unwahrscheinlich. Denn weder rechtlich noch tatsächlich
> > konnte ein Erfolg der Ermittlungen von vornherein ausgeschlossen werden.
> > Die Polizei ermittelt ja auch bei viel geringeren
> > Erfolgswahrscheinlichkeiten.
>
> Ermitteln /= Wohnung durchsuchen

Ja eben. Du bist es doch der so tut, als ob es anders wäre.

Im übrigen: auch eine Wohnungsdurchsuchung ist Ermittlungstätigkeit, die
natürlich an besondere Voraussetzungen geknüpft ist.


>

>
> > Unsinn. "Staatsorgane" dürfen fremde Wohnungen unter verschiedenen
> > Maßgaben betreten. Am simpelsten wäre die Einwilligung.
>
> Für Staatsorgane gilt 13 GG nicht? Seltsames Verständnis von Rechtsstaatlichke
> it.

Das habe ich weder geschrieben noch gemeint.

Axel



Horst Nietowski

unread,
Mar 31, 2016, 10:43:10 AM3/31/16
to
Ich habe nichts von illegalen Waffenbesitz geschrieben.






Wolfgang May

unread,
Mar 31, 2016, 11:21:03 AM3/31/16
to
Martina Diel <martina...@web.de> wrote:
> * Gerald Gruner <gera...@yahoo.de>:
>
>> w-buechs...@web.de schrieb am 29.03.16:
>
>>> ...und mit welchem Recht, natürlich unter Beachtung der
>>> Verhältnismäßigkeit, wie es bei auf Recht und Ordnung Bedachten
>>> selbstverständlich sein sollte, hätte man sich im Wohnheim "verteilen"
>>> können?
>
>> Eben nicht in die Privaträume, sondern in den Fluren, um zu hören, wo es
>> klingelt.
>
> Wie gut, dass der Dieb es nicht leise gestellt hat.
>
>> Aber anscheinend hältst du den Diebstahl von Wertsachen von vermutlich
>> über 1000 Euro und eine unbekannte Menge privater Daten für nicht der
>> Rede wert und zu "tolerieren".
>
> Ungefähr so zu tolerieren, wie es die Polizei z.B auch bei Diebstahl von
> Fährrädern tut, die locker über 1000 Euro wert sein können. Da passiert
> nämlich auch gar nix.

Failed State.
Und da wundern sich die Gutmenschen, wenn die Buerger die Nase von den etablierten
Parteien voll haben ...

>> Ach, dass ich einen Dieb "Dieb" nenne und es für die Aufgabe der Polizei
>> gehalten habe, einen erheblichen Diebstahl zu verfolgen, zumal man das
>> Diebesgut sogar lokalisiert hat?
>> Interessante Auffassung...
>
> Wer ein Dieb ist, entscheidet am Ende der Richter. Nicht du.

Jemand, der eine Tasche mit Laptop+Smartphone oder ein Fahrrad oder
sonstwas klaut, ist ein Dieb.
Der Richter und unser "Rechtsstaat" entscheiden nur, ob er auch offiziell
so bezeichnet und vielleicht sogar bestraft wird. Und IMHO muss das
auch den Neuankoemmlingen konsequent beigebracht werden, wenn eine
Integration gelingen sollte.

Wolfgang

Wolfgang May

unread,
Mar 31, 2016, 11:27:25 AM3/31/16
to
Martin Bienwald <martin....@gmx.de> wrote:
> Wolfgang May <m...@informatik.uni-goettingen.de> wrote:
>> Erwin Denzler <den...@ist.invalid> wrote:
>
>>> Wegen einem gestohlenen Handy wird kein Richter einen
>>> Durchsuchungsbeschluss zulasten von 300 Personen (von denen dann 299
>>> unschuldig sind
>
>> hmmm ... waere vielleicht interessant, was man da noch alles findet.
>
> Vielleicht wäre es das. Allerdings sind verdachtsunabhängige
> Hausdurchsuchungen hierzulande unzulässig.

Verdachtsunabhaengig? In dem Gebaeude wurde ein kurz vorher
gestohlenes Smartphone geortet, und es besteht der begruendete Verdacht,
dass sich auch das restliche Diebesgut - Inhalt: ein Macbook, zwei
externe Festplatten, Notizbuch, Schlüsselbuch und Dienst-iPhone -
dort befindet.
Auch der Verdacht, dass es sich um gewohnheitsmaessige Trickdiebe
handelt, draengt sich auf.

> Nach dieser Logik
> wäre also ganz Deutschland ein rechtsfreier Raum.

Ist es. Bestimmte Personengruppen duerfen offensichtlich in ganz
Deutschland nach Belieben klauen.
Bis jetzt klauen sie (fast) nur.
Wo soll man ihnen Deiner Meinung nach Grenzen setzen?
Ueberfaelle, Raub, Vergewaltigung, Raubmord?

Wolfgang

Bernd Kohlhaas

unread,
Mar 31, 2016, 11:58:08 AM3/31/16
to
Hallo,

"Wolfgang May" schrieb

>> Nach dieser Logik
>> wäre also ganz Deutschland ein rechtsfreier Raum.
>
> Ist es. Bestimmte Personengruppen duerfen offensichtlich in ganz
> Deutschland nach Belieben klauen.
> Bis jetzt klauen sie (fast) nur.
> Wo soll man ihnen Deiner Meinung nach Grenzen setzen?
> Ueberfaelle, Raub, Vergewaltigung, Raubmord?

Nötigen, Einkesseln (Köln) dürfen sie auch; Vergewaltigung wird bei
*bestimmten* Personengruppen von der Rechtsprechung auch sehr locker
gesehen.
Für Totschlag und Mord sind gerade bestimmte, begünstigende
Gesetzesänderungen in Arbeit > wer glaubhaft machen kann, verbal gereizt
worden zu sein, darf wohl in Zukunft anderen mehr antun.

--
Bernd Kohlhaas
B.Koh...@gmx.de

w-buechs...@web.de

unread,
Mar 31, 2016, 12:20:57 PM3/31/16
to
X-No-archive: Yes

Am Donnerstag, 31. März 2016 14:39:23 UTC+2 schrieb Lars Wilhelm:

> Hattest Du. Weiter oben im Thread. Hat aber nichts mit meinen Vorwürfen
> auf das von mir beantwortete Posting zu tun.

Ich kann solche Selbstverständlichkeiten auch in jedem Posting wiederholen. Nochmals: Mir ist völlig klar, daß kein Grundrecht uneingeschränkt gilt. Die Schranken sind spätestens da, wo durch die Ausübung Grundrechte anderer betroffen sind, und außerdem, wenn ein höherwertiges Rechtsgut gewahrt werden muß. Daß auch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nicht unbeschränkt gilt, ist mir ebenso klar.

> Du könntest etwas anderes /gemeint/ haben, aber das hast Du nicht
> hingeschrieben.

OK, daß bei einer Einwilligung 13GG nicht beachtet werden muß, hätte ich sicher einschränken müssen. Ebenso, daß, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (und das sind wohl einige mehr, als einige der Rechtsverteidiger hier glauben), 13GG ebenfalls nicht gilt.

> Weiterhin ist in dem von dir beantorteten Postings nichts von einem
> generalschlüssel geschrieben

ACK, anderweitig wurde das aber als (angeblich legale) Option dargestellt.
> BTW
> Wie kommt es, dass inhaltsgleiche Posting im Abstand von knapp 30
> Minuten bei mir aufschlagen?

Google behandelt offensichtlich neuerdings das X-No-archive anders als bisher, sodaß ich meine Zweifel hatte, ob ich es syntaktisch richtig geschrieben hatte, habs daher nochmals gepostet. In einem anderen Fall gabs noch ne Inhaltskorrektur (ein Wort versehentlich vom Zitat übernommen), auch deswegen ein neues Posting.

Rupert Haselbeck

unread,
Mar 31, 2016, 12:50:09 PM3/31/16
to
Matthias Frank schrieb:
Davon war doch überhaupt nicht die Rede. Warum soll der Waffenbesitz denn
illegal sein? Die Waffe kann ebenso dienstlich sein wie das Handy.
Ausserdem war noch nichtmal die Rede davon, dass es überhaupt eine Waffe
gebe. Fraglich ist daher lediglich, ob es irgendwelche straf- oder
zivilrechtlichen Folgen haben kann, den Polizeibeamten gegenüber
(fälschlich) zu behaupten, in der gestohlenen Tasche befinde sich (u.a.)
eine (Schuß-)Waffe

MfG
Rupert

Rupert Haselbeck

unread,
Mar 31, 2016, 1:00:13 PM3/31/16
to
w-buechs...@web.de schrieb:

> Kleiner Hinweis: Die Mehrheit in diesem Lande versteht unter "Rechtsstaat"
> nicht "Staat, der Recht und Ordnung durchsetzt", sondern "Schutz der
> Bürger (ALLER Bürger) vor staatlichen Übergriffen und Willkür". Dazu zählt
> auch der Schutz und die Beachtung von Grundrechten.

Das ist - zum Glück für uns alle - schlicht falsch!
Es gibt in einem Rechtsstaat nach westlicher Lesart kein "entweder-oder" der
von dir behaupteten Art. Der Rechtsstaat ist vielmehr ein Staat, der (u.a.)
sowohl Recht und Ordnung durchsetzt, also seine Bürger voreinander und vor
Dritten schützt, als auch (rechtswidrige) staatliche Übergriffe und Willkür
(von Staatsorganen) verhindert!

MfG
Rupert

w-buechs...@web.de

unread,
Mar 31, 2016, 2:01:39 PM3/31/16
to
X-No-archive: Yes

Am Donnerstag, 31. März 2016 19:00:13 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:

> Das ist - zum Glück für uns alle - schlicht falsch!
> Es gibt in einem Rechtsstaat nach westlicher Lesart kein "entweder-oder" der
> von dir behaupteten Art. Der Rechtsstaat ist vielmehr ein Staat, der (u.a.)
> sowohl Recht und Ordnung durchsetzt, also seine Bürger voreinander und vor
> Dritten schützt, als auch (rechtswidrige) staatliche Übergriffe und Willkür
> (von Staatsorganen) verhindert!

Wikipedia stellt das anders dar, dort geht es beim REchtsstaat (unter Berücksichtigung der Entwicklung dieses Begriffs und mit weiteren Nachweisen) ausschließlich um die staatsrechtliche Seite.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat

Belege für andere Auffassungen werden gerne entgegengenommen.



>
> MfG
> Rupert

w-buechs...@web.de

unread,
Mar 31, 2016, 2:03:20 PM3/31/16
to
X-No-archive: Yes

Am Donnerstag, 31. März 2016 18:50:09 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:
> Fraglich ist daher lediglich, ob es irgendwelche straf- oder
> zivilrechtlichen Folgen haben kann, den Polizeibeamten gegenüber
> (fälschlich) zu behaupten, in der gestohlenen Tasche befinde sich (u.a.)
> eine (Schuß-)Waffe

Das ist angesichts der Definitionen von Vortäuschung einer Straftat, Irreführung der Behörden und falscher Anschuldigung eher unfraglich.

Horst Nietowski

unread,
Mar 31, 2016, 2:24:19 PM3/31/16
to
Am 31.03.2016 um 20:03 schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Donnerstag, 31. März 2016 18:50:09 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:
>> Fraglich ist daher lediglich, ob es irgendwelche straf- oder
>> zivilrechtlichen Folgen haben kann, den Polizeibeamten gegenüber
>> (fälschlich) zu behaupten, in der gestohlenen Tasche befinde sich (u.a.)
>> eine (Schuß-)Waffe
>
> Das ist angesichts der Definitionen von Vortäuschung einer Straftat,

Welche Vortaeuschung einer Straftat sollte das denn sein





Marc Haber

unread,
Mar 31, 2016, 2:30:33 PM3/31/16
to
m...@informatik.uni-goettingen.de (Wolfgang May) wrote:
>Martin Bienwald <martin....@gmx.de> wrote:
>> Wolfgang May <m...@informatik.uni-goettingen.de> wrote:
>>> Erwin Denzler <den...@ist.invalid> wrote:
>>
>>>> Wegen einem gestohlenen Handy wird kein Richter einen
>>>> Durchsuchungsbeschluss zulasten von 300 Personen (von denen dann 299
>>>> unschuldig sind
>>
>>> hmmm ... waere vielleicht interessant, was man da noch alles findet.
>>
>> Vielleicht wäre es das. Allerdings sind verdachtsunabhängige
>> Hausdurchsuchungen hierzulande unzulässig.
>
>Verdachtsunabhaengig? In dem Gebaeude wurde ein kurz vorher
>gestohlenes Smartphone geortet, und es besteht der begruendete Verdacht,
>dass sich auch das restliche Diebesgut - Inhalt: ein Macbook, zwei
>externe Festplatten, Notizbuch, Schlüsselbuch und Dienst-iPhone -
>dort befindet.

Und deswegen soll man das ganze Haus durchsuchen?

>Auch der Verdacht, dass es sich um gewohnheitsmaessige Trickdiebe
>handelt, draengt sich auf.

Weil es Asylbewerber sind oder warum?

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
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Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Theodor Hellwald

unread,
Mar 31, 2016, 2:40:30 PM3/31/16
to
Am 28.03.2016 um 16:58 schrieb Wolfgang May:
> Erwin Denzler <den...@ist.invalid> wrote:
>> Wegen einem gestohlenen Handy wird kein Richter einen
>> Durchsuchungsbeschluss zulasten von 300 Personen (von denen dann 299
>> unschuldig sind
>
> hmmm ... waere vielleicht interessant, was man da noch alles findet.
>
>> ) erlassen. Egal ob die sich in einer
>> Flüchtlingsunterkunft, einem Hotel oder einem sonstigen größerem Gebäude
>> befinden.
>
> Also alles rechtsfreie Raeume.
>
> Das ueble ist, dass sich das schnell herumspricht.
>
> <http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/asylfaelle-belasten-gerichte-dann-verlieren-staat-und-justiz-ihre-autoritaet-14144566.html>
> ???Staat und Justiz verlieren ihre Autorität???


Moppelkotze, sie HABEN sie schon lange VERLOREN!^^ MfG theo

Theodor Hellwald

unread,
Mar 31, 2016, 2:41:40 PM3/31/16
to
Am 28.03.2016 um 18:36 kotzte Wolfgang Knast:
> On Mon, 28 Mar 2016 14:58:23 +0000 (UTC), "Wolfgang May" posted:
>
>> Erwin Denzler <den...@ist.invalid> wrote:
>>> Wegen einem gestohlenen Handy wird kein Richter einen
>>> Durchsuchungsbeschluss zulasten von 300 Personen (von denen dann 299
>>> unschuldig sind
>>
>> hmmm ... waere vielleicht interessant, was man da noch alles findet.
>
> Eigenartige Rechtsauffassung. Man sollte mal deine Uni durchsuchen, da
> findet sich sicher auch so manches.
>
Ach herrje, haben sie dich schon wieder am Büdchen rausgeschmissen so
das du hier kotzen musst?^^

w-buechs...@web.de

unread,
Mar 31, 2016, 2:42:35 PM3/31/16
to
X-No-archive: Yes

Am Donnerstag, 31. März 2016 20:24:19 UTC+2 schrieb Horst Nietowski:

> > Das ist angesichts der Definitionen von Vortäuschung einer Straftat,
>
> Welche Vortaeuschung einer Straftat sollte das denn sein

Laß es meinetwegen weg, Irreführung der Behörden reicht schon für 3 Jahre Bau (304 STGB).

w-buechs...@web.de

unread,
Mar 31, 2016, 2:45:02 PM3/31/16
to
X-No-archive: Yes

Am Donnerstag, 31. März 2016 20:30:33 UTC+2 schrieb Marc Haber:

> Und deswegen soll man das ganze Haus durchsuchen?
>
> >Auch der Verdacht, dass es sich um gewohnheitsmaessige Trickdiebe
> >handelt, draengt sich auf.
>
> Weil es Asylbewerber sind oder warum?

Ach was. Wenn ein Deutscher mitm geklauten Rucksack in einer Wohnanlage mit 300 Bewohnern verschwindet (das ist schon ein ganz hübscher Wohnblock), kannst du dir sicher sein, daß anschließend der Wohnblock umgekrempelt wird und jeder Bewohner verdächtigt wird, ein Trickdieb zu sein. Rassismus? Gibbet nich.

Theodor Hellwald

unread,
Mar 31, 2016, 2:46:27 PM3/31/16
to
Am 31.03.2016 um 20:30 schrieb Marc Haber:
> m...@informatik.uni-goettingen.de (Wolfgang May) wrote:
>> Martin Bienwald <martin....@gmx.de> wrote:
>>> Wolfgang May <m...@informatik.uni-goettingen.de> wrote:
>>>> Erwin Denzler <den...@ist.invalid> wrote:
>>>
>>>>> Wegen einem gestohlenen Handy wird kein Richter einen
>>>>> Durchsuchungsbeschluss zulasten von 300 Personen (von denen
>>>>> dann 299 unschuldig sind
>>>
>>>> hmmm ... waere vielleicht interessant, was man da noch alles
>>>> findet.
>>>
>>> Vielleicht wäre es das. Allerdings sind verdachtsunabhängige
>>> Hausdurchsuchungen hierzulande unzulässig.
>>
>> Verdachtsunabhaengig? In dem Gebaeude wurde ein kurz vorher
>> gestohlenes Smartphone geortet, und es besteht der begruendete
>> Verdacht, dass sich auch das restliche Diebesgut - Inhalt: ein
>> Macbook, zwei externe Festplatten, Notizbuch, Schlüsselbuch und
>> Dienst-iPhone - dort befindet.
>
> Und deswegen soll man das ganze Haus durchsuchen?
>
>> Auch der Verdacht, dass es sich um gewohnheitsmaessige Trickdiebe
>> handelt, draengt sich auf.
>
> Weil es Asylbewerber sind oder warum?

Sag mal, wie dumm bist du eigentlich? Aufrgund der Ortung des Handys,
kannst du den Bereich auf weniger als 10m eingrenzen, dann klingeln
lassen und schon hast du das Gerät, samt Dieb, Hehler oder Endabnehmer!
Dafür musst du keine 300 Leutz unter Generalverdacht stellen und kannst
auch dementsprechend ohne Beschluss das Zimmer durchsuchen! Sowas nennt
man Gefahr in Verzug und wird gegenüber deutschen Staatsbürgern nur zu
gerne von Behörden angewandt!
Aber hier ists wohl eher so das die Polizisten ohne Hunderschaft
Muffensausen hatten!^^ theo

Theodor Hellwald

unread,
Mar 31, 2016, 2:47:55 PM3/31/16
to
Am 31.03.2016 um 20:37 schrieb Michael 'Mithi' Cordes:
> Wolfgang May füllte insgesamt 32 Zeilen u.a. mit:
>
>> In dem Gebaeude
> ^^^^^^^^
>
> Ich habe dir das Schlüsselwort mal unterstrichen.
>
> Wenn im Gebäude X Wohneinheiten befinden würden X-1 davon ohne
> ausreichend Verdacht durchsucht.
>
>> Ist es. Bestimmte Personengruppen duerfen offensichtlich in ganz
>> Deutschland nach Belieben klauen.
>
> Das ist dummes Gefasel.
>
>
> cya
> Mithi
>
Völliger Schwachsinn, du kannst so ein Handy auf unter 10m verorten,
dann musst du nur noch klingeln lassen und schon hast du das eine Zimmer
worin es sich befindet! Wie dumm bist du eigentlich um sowas bewusst zu
ignorieren?

Theodor Hellwald

unread,
Mar 31, 2016, 2:49:21 PM3/31/16
to
Am 28.03.2016 um 19:25 schrieb Horst Nietowski:
> Am 28.03.2016 um 19:11 schrieb w-buechs...@web.de:
>> X-No-archive: Yes
>>
>> Am Montag, 28. März 2016 19:00:12 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:
>>
>>> Immerhin gibt es nicht ganz selten sogar Durchsuchungsbeschlüsse
>>> gegen ganze
>>> Unternehmen (z.B. Banken), auch wenn man lediglich die
>>> Kontounterlagen für
>>> einen einzelnen von hunderttausenden Kunden haben möchte.
>>
>> Und du meinst, ein solcher D. würde auch erteilt, wenn es um Beträge
>> in der Höhe des Wertes eines gebrauchten Händis handelt?
>
> Es war viel mehr, als nur ein gebrauchtes Handy. Aber egal, sollte mir
> mal so etwas passieren, werde ich sagen, in der Aktentasche wuerde sich
> auch eine Waffe befinden. Wetten, dass dann doch durchsucht wird?

Ja, aber erst wenn eine Hundertschaft KSK angerollt ist! Ansonsten
kuschen die Hilfskräfte von der rennleitung gerne. Allein der
Schreibkram....^^

Rupert Haselbeck

unread,
Mar 31, 2016, 2:50:10 PM3/31/16
to
w-buechs...@web.de schrieb:
Eigentlich ist die Definition dort ja ein wenig anders, als du sie
verstanden zu haben scheinst. Lies einfach nochmal nach...

MfG
Rupert

Rupert Haselbeck

unread,
Mar 31, 2016, 2:50:10 PM3/31/16
to
w-buechs...@web.de schrieb:
Ähm, auch hier lautet die Antwort mal wieder: Falsch. In allen drei Punkten.
Welche Straftat soll denn dadurch vorgetäuscht werden? Nach welcher
Vorschrift sollte denn "Irreführung der Behörden" strafbar oder sonst von
Bedeutung sein? Wer könnte durch diese Angabe denn falsch beschuldigt worden
sein?

MfG
Rupert

Theodor Hellwald

unread,
Mar 31, 2016, 2:50:34 PM3/31/16
to
hihi, irreführung der Behörden... muhahahaha;-)

w-buechs...@web.de

unread,
Mar 31, 2016, 3:01:37 PM3/31/16
to
X-No-archive: Yes

Am Donnerstag, 31. März 2016 20:50:10 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:
> Nach welcher
> Vorschrift sollte denn "Irreführung der Behörden" strafbar oder sonst von
> Bedeutung sein?

Ich verrats dir: 304 STGB. Das war jetzt ganz schwer....

> Wer könnte durch diese Angabe denn falsch beschuldigt worden
> sein?

Korrigiere mich insoweit, als es "falsche Verdächtigung" heißen muß. Im übrigen:
Der Dieb, der nun mal keine Waffe gestohlen hat.


>
> MfG
> Rupert

Horst Nietowski

unread,
Mar 31, 2016, 3:08:05 PM3/31/16
to
:-) Wie naiv kann man eigentlich noch sein? Natuerlich war da eine Waffe
drin... in diesem Koffer. Sollte sie jetzt weg sein, dann hat der Dieb
sie eventuell versteckt. Eine 9mm war es, mehr weiss ich jetzt auch
nicht, kenne mich mit Waffen nicht so aus.

















Marc Haber

unread,
Mar 31, 2016, 3:11:04 PM3/31/16
to
Theodor Hellwald <theodor....@t-online.de> wrote:
>Sag mal, wie dumm bist du eigentlich? Aufrgund der Ortung des Handys,
>kannst du den Bereich auf weniger als 10m eingrenzen, dann klingeln
>lassen und schon hast du das Gerät, samt Dieb, Hehler oder Endabnehmer!
>Dafür musst du keine 300 Leutz unter Generalverdacht stellen und kannst
>auch dementsprechend ohne Beschluss das Zimmer durchsuchen! Sowas nennt
>man Gefahr in Verzug und wird gegenüber deutschen Staatsbürgern nur zu
>gerne von Behörden angewandt!
>Aber hier ists wohl eher so das die Polizisten ohne Hunderschaft
>Muffensausen hatten!^^ theo

Deppentanz, Moppelkotze.

Theodor Hellwald

unread,
Mar 31, 2016, 3:17:20 PM3/31/16
to
Am 31.03.2016 um 21:11 schrieb Marc Haber:
> Theodor Hellwald <theodor....@t-online.de> wrote:
>> Sag mal, wie dumm bist du eigentlich? Aufrgund der Ortung des Handys,
>> kannst du den Bereich auf weniger als 10m eingrenzen, dann klingeln
>> lassen und schon hast du das Gerät, samt Dieb, Hehler oder Endabnehmer!
>> Dafür musst du keine 300 Leutz unter Generalverdacht stellen und kannst
>> auch dementsprechend ohne Beschluss das Zimmer durchsuchen! Sowas nennt
>> man Gefahr in Verzug und wird gegenüber deutschen Staatsbürgern nur zu
>> gerne von Behörden angewandt!
>> Aber hier ists wohl eher so das die Polizisten ohne Hunderschaft
>> Muffensausen hatten!^^ theo
>
> Deppentanz, Moppelkotze.
>
Ja, du beschreibst perfekt deinen geistigen Zustand! Nur wozu? Um den
wissen hier alle bescheid....

w-buechs...@web.de

unread,
Mar 31, 2016, 3:24:19 PM3/31/16
to
X-No-archive: Yes

Am Donnerstag, 31. März 2016 21:08:05 UTC+2 schrieb Horst Nietowski:

> :-) Wie naiv kann man eigentlich noch sein? Natuerlich war da eine Waffe
> drin... in diesem Koffer. Sollte sie jetzt weg sein, dann hat der Dieb
> sie eventuell versteckt. Eine 9mm war es, mehr weiss ich jetzt auch
> nicht, kenne mich mit Waffen nicht so aus.

Dafür scheinst du dich damit auszukennen, wann Polizisten sich verarscht vorkommen und wann nicht.

Rupert Haselbeck

unread,
Mar 31, 2016, 3:30:11 PM3/31/16
to
w-buechs...@web.de schrieb:

> Am Donnerstag, 31. März 2016 20:50:10 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:
>> Nach welcher
>> Vorschrift sollte denn "Irreführung der Behörden" strafbar oder sonst von
>> Bedeutung sein?
>
> Ich verrats dir: 304 STGB. Das war jetzt ganz schwer....

Hmm, ja, es war wohl etwas zu schwer :->
§ 304 StGB lautet:
| § 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung
| (1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden
| Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind,
| oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der
| Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen
| Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder
| Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung
| öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört,
| wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
| (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer in
| Absatz 1 bezeichneten Sache oder eines dort bezeichneten Gegenstandes
| nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
| (3) Der Versuch ist strafbar.

Du möchtest uns doch hoffentlich nicht erzählen, das gestohlene Handy diene
dem neuen Besitzer als Gegenstand der religiösen Verehrung oder so?

>> Wer könnte durch diese Angabe denn falsch beschuldigt worden
>> sein?
>
> Korrigiere mich insoweit, als es "falsche Verdächtigung" heißen muß. Im
> übrigen: Der Dieb, der nun mal keine Waffe gestohlen hat.

Für die Verwirklichung des Tatbestandes der falschen Verdächtigung bedarf es
einer Person, welche man fälschlich beschuldigt, eine rechtswidrige Tat
begangen zu haben. Da der (deiner Ansicht nach) Täter der falschen
Verdächtigung nun aber niemanden fälschlich einer rechtswidrigen Tat
beschuldigt, ist die Idee abwegig, es liege eine falsche Verdächtigung vor.
Der (unbekannte) Dieb hat ja tatsächlich eine rechtswidrige Tat begangen, da
er doch den Rucksack nebst Inhalt desjenigen, welchen du so ungeniert vom
Opfer zum Täter machen möchtest, geklaut hat. Dieser Diebstahl wird nicht
ungeschehen durch die, auch wissentlich, falsche Angabe des Opfers zu Art
und/oder Umfang der Beute.

MfG
Rupert

Rupert Haselbeck

unread,
Mar 31, 2016, 3:40:12 PM3/31/16
to
Marc Haber schrieb:

> Theodor Hellwald <theodor....@t-online.de> wrote:
>>Sag mal, wie dumm bist du eigentlich? Aufrgund der Ortung des Handys,
>>kannst du den Bereich auf weniger als 10m eingrenzen, dann klingeln
>>lassen und schon hast du das Gerät, samt Dieb, Hehler oder Endabnehmer!
>>Dafür musst du keine 300 Leutz unter Generalverdacht stellen und kannst
>>auch dementsprechend ohne Beschluss das Zimmer durchsuchen! Sowas nennt
>>man Gefahr in Verzug und wird gegenüber deutschen Staatsbürgern nur zu
>>gerne von Behörden angewandt!
>>Aber hier ists wohl eher so das die Polizisten ohne Hunderschaft
>>Muffensausen hatten!^^ theo
>
> Deppentanz, Moppelkotze.

Bitte nicht auch noch diesen Vollpfosten füttern!
Jeder normale Mensch hier hat ihn längst im Filter

MfG
Rupert

Horst Nietowski

unread,
Mar 31, 2016, 3:41:06 PM3/31/16
to
Am 31.03.2016 um 21:30 schrieb Rupert Haselbeck:
> w-buechs...@web.de schrieb:
>
>> Am Donnerstag, 31. März 2016 20:50:10 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:
>>> Nach welcher
>>> Vorschrift sollte denn "Irreführung der Behörden" strafbar oder sonst von
>>> Bedeutung sein?
>>
>> Ich verrats dir: 304 STGB. Das war jetzt ganz schwer....
>
> Hmm, ja, es war wohl etwas zu schwer :->
> § 304 StGB lautet:
> | § 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung
> | (1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden
> | Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind,
> | oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der
> | Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen
> | Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder
> | Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung
> | öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört,
> | wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
> | (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer in
> | Absatz 1 bezeichneten Sache oder eines dort bezeichneten Gegenstandes
> | nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
> | (3) Der Versuch ist strafbar.
>
> Du möchtest uns doch hoffentlich nicht erzählen, das gestohlene Handy diene
> dem neuen Besitzer als Gegenstand der religiösen Verehrung oder so?

:-) Mehr kann man da nicht sagen. LOL!


w-buechs...@web.de

unread,
Mar 31, 2016, 3:43:38 PM3/31/16
to
X-No-archive: Yes

Am Donnerstag, 31. März 2016 21:30:11 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:

>
> Hmm, ja, es war wohl etwas zu schwer :->
> § 304 StGB lautet:
> | § 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung

nicht in der Schweiz ;-)

sorry, da hab ich mich tatsächlich ziemlich verhauen.

Horst Nietowski

unread,
Mar 31, 2016, 3:44:40 PM3/31/16
to
Verarscht vorkommen? Weshalb denn?




w-buechs...@web.de

unread,
Mar 31, 2016, 3:50:34 PM3/31/16
to
X-No-archive: Yes

Am Donnerstag, 31. März 2016 21:30:11 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:

> Für die Verwirklichung des Tatbestandes der falschen Verdächtigung bedarf es
> einer Person, welche man fälschlich beschuldigt, eine rechtswidrige Tat
> begangen zu haben.

Soweit ACK.

> Da der (deiner Ansicht nach) Täter der falschen
> Verdächtigung nun aber niemanden fälschlich einer rechtswidrigen Tat
> beschuldigt, ist die Idee abwegig, es liege eine falsche Verdächtigung vor.

Wenn man nicht nur die Überschrift von 164 STGB liest, findet man, daß es darum geht, jemanden falsch zu verdächtigen, "in der Absicht ... ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen." Und was genau hat der Bestohlene vor, mit der Anschuldigung eines Waffendiebstahls gegen den Dieb herbeizuführen?

w-buechs...@web.de

unread,
Mar 31, 2016, 3:52:08 PM3/31/16
to
X-No-archive: Yes

Am Donnerstag, 31. März 2016 21:44:40 UTC+2 schrieb Horst Nietowski:

> Verarscht vorkommen? Weshalb denn?

Ach vergiß es. Sie werden dir alles glauben....

Horst Nietowski

unread,
Mar 31, 2016, 4:12:14 PM3/31/16
to
Welchen Grund koennte es geben, mir nicht zu glauben? Gut, die
Waffe ist jetzt weg, diese 9mm, aber dafuer kann ich ja nix.




Rupert Haselbeck

unread,
Mar 31, 2016, 4:20:11 PM3/31/16
to
w-buechs...@web.de schrieb:

>> Da der (deiner Ansicht nach) Täter der falschen
>> Verdächtigung nun aber niemanden fälschlich einer rechtswidrigen Tat
>> beschuldigt, ist die Idee abwegig, es liege eine falsche Verdächtigung
>> vor.
>
> Wenn man nicht nur die Überschrift von 164 STGB liest, findet man, daß es
> darum geht, jemanden falsch zu verdächtigen, "in der Absicht ... ein
> behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn
> herbeizuführen." Und was genau hat der Bestohlene vor, mit der
> Anschuldigung eines Waffendiebstahls gegen den Dieb herbeizuführen?

Ein behördliches Verfahren, Strafverfolgung! Was auch sonst?
Das kann er nun aber gar nicht mehr herbeiführen, denn der Dieb hat das ja
schon selbst erledigt. Der Tatbestand des Diebstahls ist bereits erfüllt.
Auf die Art der Beute kommt es nicht an.

Irgendwie vermag ich deine Intention nicht recht nachzuvollziehen.
Einerseits versuchst du mit völlig absurden Argumenten die Strafverfolgung
eines Diebes als rechts- ja gar verfassungswidrig zu erkennen. Andererseits
willst du ein ganz offensichtlich /nicht/ rechtswidriges Verhalten mit
ebenso abenteuerlichen Verrenkungen kriminalisieren.
Was soll das denn bringen?

MfG
Rupert

Wolfgang Kynast

unread,
Mar 31, 2016, 5:58:15 PM3/31/16
to
On Thu, 31 Mar 2016 22:12:17 +0200, "Horst Nietowski" posted:
Du kannst also belegen, dass du diese Waffe rechtmäßig mitgeführt
hast?

Ulrich Maier

unread,
Mar 31, 2016, 7:16:00 PM3/31/16
to


Am 31.03.2016 um 20:50 schrieb Rupert Haselbeck:

>> https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat
>
> Eigentlich ist die Definition dort ja ein wenig anders, als du sie
> verstanden zu haben scheinst. Lies einfach nochmal nach...

Ich habe nachgelesen. Hilfst Du mir? Ulrich

w-buechs...@web.de

unread,
Apr 1, 2016, 2:19:32 AM4/1/16
to
X-No-archive: Yes

Am Donnerstag, 31. März 2016 22:20:11 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:

> Ein behördliches Verfahren, Strafverfolgung! Was auch sonst?

Ja, man kann auch alles in einen Topf werfen, das hat den Vorteil, daß man sich dann herausfischen kann, was einem gerade gefällt.

Warum genau soll denn der Bestohlene behaupten, ihm sei eine Waffe gestohlen worden, wenn die Folgen doch angeblich genau die gleichen sind, als wenn ihm das Händi aus der Tasche gezogen wird? Eine Strafverfolgung wird (und muß) es in jedem Falle geben, richtig. Diese kann aber aus durchaus unterschiedlichen Maßnahmen bestehen. Und die werden bei einem Waffendiebstahl anders sein - was der Bestohlene mit dieser Behauptung auch beabsichtigt. Er beschuldigt also jemanden einer Tat (Diebstahl einer Waffe), die er nicht begangen hat, um behördliche Maßnahmen gegen ihn zu veranlassen.

> Irgendwie vermag ich deine Intention nicht recht nachzuvollziehen.
> Einerseits versuchst du mit völlig absurden Argumenten die Strafverfolgung
> eines Diebes als rechts- ja gar verfassungswidrig zu erkennen.

s.o. Du mögest aufzeigen, wo ich die Strafverfolgung an sich in Frage gestellt habe. In Frage gestellt habe ich die Verhältnismäßigkeit einer Wohnheimdurchsuchung im vorliegenden Fall.

> Andererseits
> willst du ein ganz offensichtlich /nicht/ rechtswidriges Verhalten mit
> ebenso abenteuerlichen Verrenkungen kriminalisieren.

Jemanden einen Waffendiebstahl zu unterstellen, ist rechtskonform? OK, dann hast du sicher nichts gegen eine entsprechende Anzeige meinerseits gegen dich einzuwenden.

Martina Diel

unread,
Apr 1, 2016, 3:01:07 AM4/1/16
to
* Gerald Gruner <gera...@yahoo.de>:

> Martina Diel schrieb am 30.03.16:

>> * Gerald Gruner <gera...@yahoo.de>:

>>>>> Eben nicht in die Privaträume, sondern in den Fluren, um zu hören, wo es
>>>>> klingelt.

>>>> Wie gut, dass der Dieb es nicht leise gestellt hat.

>>> Oh, du warst dabei?

>> Nein, aber du offenbar,

> Nein, aber ich ich habe auch nicht behauptet, dass das Handy leise gestellt
> worden wäre, was übrigens doppelt unsinnig/unwahrscheinlich ist:

Du hast behauptet, dass es weiter zumindest angeschaltet gewesen wäre.
Woher weißt du das nochmal?

>> Welchen Flur überhaupt? Es dürfte da viele geben, wenn da 300 Leute
>> wohnen.

> Man hat es nicht einmal VERSUCHT!

So wie man in der Regel gar nichts versucht, wenn ein Fahrrad geklaut
wird.

> Und, schlimmer noch, das mit der "Begründung", Flüchtlingsunterkünfte seien
> ein "rechtsfreier Raum".

Behauptet jedenfalls irgendwer, ohne dass klar ist,
a) ob das überhaupt gesagt wurde und wenn ja
b) ob das eine Privatmeinung von einem Polizisten ist, der so drauf ist
wie du.

>> Natürlich nicht. Aber es widerspricht dem "Argument", die kritisierte
>> Vorgehensweise hätte etwas damit zu tun, dass es eine
>> Flüchtlingsunterkunft ist, wo das Diebsgut vermutet wird.

> Bleib doch bitte bei der Wahrheit, so unangenehm sie sein mag: Wo sich
> das Diebesgut _erwiesenermaßen_ momentan befindet.

Ob die Anforderungen an einen Beweis erfüllt sind, kann ich nicht
beurteilen.

> Erstens: Wenn dein Fahrrad einfach nur weg ist, was sollen sie dann tun?
> Sich an die Straße stellen und abwarten, ob einer darauf vorbei radelt?

Keine Ahnung, ich bin kein Polizist. Ich weiß auch nicht, was man als
Polizei macht, wenn irgendwas anderes gestohlen wurde, ein Auto z.B.

> Und viel wichterger zweitens: Wenn du wie hier im Fall einen hinreichend
> belegten(!) Verdacht hast, _wo_ sich dein gestohlenes Fahrrad _momentan_
> befindet, dann sollte die Polizei das auch in der Praxis überprüfen.
> Oder etwa nicht?

Vielleicht sollte sie das, sie tut's aber nicht. Und das ganz unabhängig
davon, ob Hinweise auf Flüchtlinge als Täter gibt.

--
IT-ler begeistern und behalten - so kann es gehen:
Ein Interview mit Informatik Aktuell
http://zumlink.de/ITler-begeistern

Martina Diel

unread,
Apr 1, 2016, 3:01:07 AM4/1/16
to
* Gerald Gruner <gera...@yahoo.de>:

> Martina Diel schrieb am 30.03.16:

>> Man möge auch zur Kenntnis nehmen, was in der Zwischenzeit dazu noch so
>> veröffentlicht worden ist:
>> http://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-Gestohlenes-Handy-in-Asylunterkunft-wird-Politikum-Es-gibt-keine-rechtsfreien-Raeume-_arid,180664.html

> Und was steht da außer einer grundsätzlichen Bestätigung des
> vorherigen Artikels, eine halbgare Reaktion der Politik, dass das
> eigentlich nicht sein könne, und die Feststellung, dass "eine
> Stellungnahme der Bundespolizei nicht zu erhalten war"?

>: "Das ist allerdings nicht so", schreiben die Parlamentarier. "In einem
>: Rechtsstaat gibt es keine rechtsfreien Räume - weder in
>: Asylbewerberunterkünften noch anderswo",

> Effektiv offensichtlich doch, auch wenn man sie nicht so nennen
> möchte.

Es wird klargestellt, dass es keine Vorgehensweise der Polizei ist,
Asylunterkünfte anders zu behandeln als andere Wohngebäude, *weil* es
sich um Asylbewerber handelt, die dort wohnen, auch wenn das so
suggeriert wird.
Und es wird in Frage gestellt, ob die Worte wirklich so geäußert wurden.

Welchen Anlass hast du zu glauben, dass die Schilderungen im ersten
Artikel der Wahrheit entsprechen, die im zweiten Artikel aber nicht?
Außer natürlich, dass ersterer in dein Weltbild passt, letzterer aber
nicht?

> (Und es stellt sich wie nach Köln die Frage, ob die Polizisten nicht
> aufgrund einer ggf. inoffiziellen Anweisung so gehandelt haben bzw.
> weil sie wussten, dass Ermittlungen in einem Flüchtlingsheim von der
> Regierung nicht gern gesehen werden, und aus Frust darüber so
> geantwortet haben...)

Die Regierung, ja? *kopfschüttel*

>: heißt es wörtlich in dem : Schreiben. "Es wäre ja noch schöner, wenn
>sich Straftäter einfach in : Flüchtlingsheime zurückziehen könnten und
>keine Strafverfolgung fürchten : müssten.

> Tja, es IST aber offensichtlich genau das geschehen.

Offensichtlich ist das überhaupt nicht.

> Nicht der Täter hat das getan, sondern die Justiz hat den eigentlichen
> "Bärendienst" geleistet. Durch solche Fälle von Weggucken und nicht
> Handeln wird das Vertrauen in den Rechtsstaat zerstört und Vorurteile
> gegen die Flüchtlinge verstärkt.

Wer Vorurteile gegen Flüchtlinge haben will, findet dafür überall
Material. Dazu muss nichts der Realität entsprechen.

> Und die AFD reibt sich die Hände... :-(

Vielleicht stecken ja die dahinter?
Abstruser als deine Theorien ist das auch nicht.

Lars Wilhelm

unread,
Apr 1, 2016, 3:14:54 AM4/1/16
to
Am 31.03.2016 um 18:20 schrieb w-buechs...@web.de:
>
>> Du könntest etwas anderes /gemeint/ haben, aber das hast Du nicht
>> hingeschrieben.
>
> OK, daß bei einer Einwilligung 13GG nicht beachtet werden muß, hätte ich sicher einschränken müssen. Ebenso, daß, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (und das sind wohl einige mehr, als einige der Rechtsverteidiger hier glauben), 13GG ebenfalls nicht gilt.

Stopp.
Auch bei einer Einwilligung gilt Art 13 uneingeschränkt- er ist nur
nicht relevant. Und Art13 wird nicht eingeschränkt- ganz im Gegenteil.
In diesem Artikel steht nicht nur drinn, dass die Wohnung unverletzlich
ist (Absatz 1), sondern auch, dass dieser /Grundsatz/ eingeschränkt
werden kann (durch die dort benannten Maßnahmen).
Ist zwar Klugscheißerei, aber ich denke, dass es gilt, sauber zu
Formulieren.




Lars Wilhelm

unread,
Apr 1, 2016, 3:18:18 AM4/1/16
to
Am 31.03.2016 um 19:00 schrieb Rupert Haselbeck:
> w-buechs...@web.de schrieb:
>
>> Kleiner Hinweis: Die Mehrheit in diesem Lande versteht unter "Rechtsstaat"
>> nicht "Staat, der Recht und Ordnung durchsetzt", sondern "Schutz der
>> Bürger (ALLER Bürger) vor staatlichen Übergriffen und Willkür". Dazu zählt
>> auch der Schutz und die Beachtung von Grundrechten.
>
> Das ist - zum Glück für uns alle - schlicht falsch!
> Es gibt in einem Rechtsstaat nach westlicher Lesart kein "entweder-oder" der
> von dir behaupteten Art. Der Rechtsstaat ist vielmehr ein Staat, der (u.a.)
> sowohl Recht und Ordnung durchsetzt, also seine Bürger voreinander und vor
> Dritten schützt, als auch (rechtswidrige) staatliche Übergriffe und Willkür
> (von Staatsorganen) verhindert!

Nein. WB'S Auffasung ist nicht vollständig, aber deswegen nicht
"schlicht falsch".
Er hätte vielleicht besser schreiben können "u.a"


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