Martina Diel schrieb am 30.03.16:
> * Gerald Gruner <
gera...@yahoo.de>:
>
>> Martina Diel schrieb am 29.03.16:
>
>>> * Gerald Gruner <
gera...@yahoo.de>:
>
>>>>
w-buechs...@web.de schrieb am 29.03.16:
>
>>>>> ...und mit welchem Recht, natürlich unter Beachtung der
>>>>> Verhältnismäßigkeit, wie es bei auf Recht und Ordnung Bedachten
>>>>> selbstverständlich sein sollte, hätte man sich im Wohnheim "verteilen"
>>>>> können?
>
>>>> Eben nicht in die Privaträume, sondern in den Fluren, um zu hören, wo es
>>>> klingelt.
>
>>> Wie gut, dass der Dieb es nicht leise gestellt hat.
>
>> Oh, du warst dabei?
>
> Nein, aber du offenbar,
Nein, aber ich ich habe auch nicht behauptet, dass das Handy leise gestellt
worden wäre, was übrigens doppelt unsinnig/unwahrscheinlich ist:
a) wenn der Dieb eine Verfolgung befürchtet hätte, hätte er es
sinnvollerweise ausgeschaltet, nicht nur stumm.
b) Kann man ein lokalisiertes Handy _trotz_ Stummschaltung maximal laut
klingeln lassen.
Aber interessieren dich solche Fakten überhaupt?
> wenn du glaubst, dass genau dieses Klingeln, von
> genau diesem einen Handy ohne weiteres zu orten und zuzuordnen wäre,
> wenn man mal den Flur entlangspaziert.
Ein einfacher Test: Mein Handy lässt sich momentan so genau lokalisieren,
dass man sogar den Raum einigermaßen abschätzen könnte. Da wäre ein
Klingeln sehr leicht zu hören.
Aber du "brauchst" ja dein Konstrukt, man würde alle 300 Leute unter
Verdacht stellen, egal wie haarsträubend das ist.
> Welchen Flur überhaupt? Es dürfte da viele geben, wenn da 300 Leute
> wohnen.
Man hat es nicht einmal VERSUCHT!
Und, schlimmer noch, das mit der "Begründung", Flüchtlingsunterkünfte seien
ein "rechtsfreier Raum".
>>>> Aber anscheinend hältst du den Diebstahl von Wertsachen von vermutlich
>>>> über 1000 Euro und eine unbekannte Menge privater Daten für nicht der
>>>> Rede wert und zu "tolerieren".
>
>>> Ungefähr so zu tolerieren, wie es die Polizei z.B auch bei Diebstahl von
>>> Fährrädern tut, die locker über 1000 Euro wert sein können. Da passiert
>>> nämlich auch gar nix.
>
>> Und findest du das gut?
>
> Natürlich nicht. Aber es widerspricht dem "Argument", die kritisierte
> Vorgehensweise hätte etwas damit zu tun, dass es eine
> Flüchtlingsunterkunft ist, wo das Diebsgut vermutet wird.
Bleib doch bitte bei der Wahrheit, so unangenehm sie sein mag: Wo sich das
Diebesgut _erwiesenermaßen_ momentan befindet.
>> Ein Fahrrad, das erstmal gestohlen wurde, ist schwierig zu finden. Ein
>> Handy, das eingeschaltet und anpeilbar ist, ist da leichter.
>
> In der Theorie schon. Warum es in der Praxis anders ist, darauf hatten
> ja schon einige hier hingewiesen.
Auch durch Wiederholung wird das nicht besser.
Erstens: Wenn dein Fahrrad einfach nur weg ist, was sollen sie dann tun?
Sich an die Straße stellen und abwarten, ob einer darauf vorbei radelt?
Und viel wichterger zweitens: Wenn du wie hier im Fall einen hinreichend
belegten(!) Verdacht hast, _wo_ sich dein gestohlenes Fahrrad _momentan_
befindet, dann sollte die Polizei das auch in der Praxis überprüfen.
Oder etwa nicht?
>>> Wer ein Dieb ist, entscheidet am Ende der Richter. Nicht du.
>
>> Nur dass hier bereits die Polizei die Entscheidung gefällt hat, gar
>> nicht erst zu ermitteln, so dass der Richter auch nicht entscheiden
>> konnte...
>
> So wie bei dem Fahrrad, meinst du?
Siehe oben.