meinem Sohn wurden zu Beginn des Schuljahres
2 Schulb�cher ausgeh�ndigt, die vorher schon
2 bzw. 3 andere Jahrg�nge benutzt hatten.
Dementsprechend sahen diese B�cher auch schon
aus, als mein Sohn diese erhielt.
Nun habe ich eine Aufforderung bekommen,
diese B�cher zum NEU-Preis zu ersetzen.
Die sehen nicht wirklich schlimmer aus, als
zu dem Zeitpunkt, als er sie erhalten hatte.
Ist das rechtens, das die mit Neuwert ersetzt
werden sollen, oder muss da nicht vielmehr
etwas abgezogen werden, weil die ja vorher schon
nicht mehr neu waren?
Da wir mit diese Schule einiges an �rger hatten,
m�chte ich die auch nicht unbedingt auch noch
sponsoren :-)
Gr��e
Stefan
Aus Schulsicht waren die Bᅵcher letztes Jahr noch wiederzuverwenden, und
sind es jetzt nicht mehr. Das muss nicht unbedingt mit den
Abnutzungserscheinungen zu tun haben, ich wᅵrde eher darauf tippen, dass
vielleicht Lᅵsungen hineingeschrieben sind oder so etwas. Vielleicht
solltest du nochmal genau nachfragen, was da zu beanstanden war,
vielleicht kann man das noch beseitigen und du kommst um die Kosten drumrum.
Wenn nicht, glaube ich allerdings nicht, dass du etwas abziehen kannst;
es geht ja nicht darum, dass du das Buch gebraucht erwirbst, sondern die
Schule muss ein neues anschaffen, und diese Kosten will sie ersetzt haben.
lg,
eva
> Aus Schulsicht waren die B�cher letztes Jahr noch wiederzuverwenden, und
> sind es jetzt nicht mehr.
Das kann auch daran liegen, da� die Schule v�llig andere B�cher kaufen
m�chte oder eine neuere Auflage.
> Wenn nicht, glaube ich allerdings nicht, dass du etwas abziehen kannst;
> es geht ja nicht darum, dass du das Buch gebraucht erwirbst, sondern die
> Schule muss ein neues anschaffen, und diese Kosten will sie ersetzt haben.
Was die Schule will ist ziemlich irrelevant.
Gru� Carsten
--
ID = 0x2BFBF5D8 FP = 53CA 1609 B00A D2DB A066 314C 6493 69AB 2BFB F5D8
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cakruege (at) gmail (dot) com | http://www.geocities.com/mungfaq/
> Aus Schulsicht waren die B�cher letztes Jahr noch wiederzuverwenden,
> und sind es jetzt nicht mehr.
Ich halte es fuer wahrscheinlich, dass es eine allgemeine
Vereinbarung gibt, dass Buecher turnusmaessig zu ersetzen
sind - wer will schon jedes Schul(halb)jahr dutzende von
"Das geht doch noch"- und "Das war schon so"-Debatten haben?
Der OP koennte uns ja in die Bedingungen der Schulbuchausleihe
einweihen..
Best,
Jakob
> Das kann auch daran liegen, da� die Schule v�llig andere B�cher kaufen
> m�chte oder eine neuere Auflage.
Dann w�rde sie das Geld vom Land bekommen bzw m�sste allen Eltern die
alten B�cher in Rechnung stellen, und damit k�me sie wohl nicht durch.
>>Wenn nicht, glaube ich allerdings nicht, dass du etwas abziehen kannst;
>>es geht ja nicht darum, dass du das Buch gebraucht erwirbst, sondern die
>>Schule muss ein neues anschaffen, und diese Kosten will sie ersetzt haben.
> Was die Schule will ist ziemlich irrelevant.
Findest du? Die Schule soll allen Sch�lern kostenlose B�cher zur
Verf�gung stellen k�nnen, wenn eines unbrauchbar gemacht wird, hat sie
wohl Anspruch auf Ersatz.
lg,
eva
Es kommt immer noch ein bisschen aufs bundesland an. Wenn es sich
beispielsweise um Hessen handelt, dann ist verfassungsmäßig die
Lehrmittelfreiheit verankert. D.h. in Hessen darf gar kein Buchkauf
gefordert werden!
Wenn allerdings Leihbücher zur verfügung gestellt werden, dann haben
die Bücher von vornherein eine begrenzte Lebensdauer. Selbst best
verarbeitete schulbücher packen maximal drei bis 4 jahre, wenn es um
selten benutzte Bücher geht, halten die auch mal 6 Jahre. dann sind
die Dinger einfach fertig. Findest Du es gerechtfertigt, dass dann der
letzte der gekniffene ist?
Normalerweise, werden unbrachbare Bücher in Hessen eingezogen und neu
beschafft. fertig. Wenn es ein früher Leiher ist, dann kann es sein,
dass das Buch anteilsmäßig ersetzt werden muss.
In Baw� wird wohl der Zustand bewertet und anteilig f�r die
Abnutzung/Verschlechterung kassiert.
> Aus Schulsicht waren die Bᅵcher letztes Jahr noch wiederzuverwenden,
> und sind es jetzt nicht mehr.
Warum?
OK, natᅵrlich kannst Du das auch nicht wissen, interessieren wᅵrde es
mich schon. - Vielleicht sagt ja Stefan was dazu.
>Das muss nicht unbedingt mit den
> Abnutzungserscheinungen zu tun haben, ich wᅵrde eher darauf tippen,
> dass vielleicht Lᅵsungen hineingeschrieben sind oder so etwas.
Merkwᅵrdige Vermutung, imho -
2 oder 3 Jahrgᅵnge hᅵtten nix in's Buch gekritzelt,
aber der Sohn des OP?
> Vielleicht solltest du nochmal genau nachfragen,
Das wᅵrde ich auf jeden Fall.
> [...]
> es geht ja nicht darum, dass du das Buch gebraucht erwirbst, sondern
> die Schule muss ein neues anschaffen,
Ob sie ein neues anschaffen *muss* - die Frage kᅵnnte strittig sein.
> und diese Kosten will sie ersetzt haben.
Verstᅵndlich.
Schlieᅵlich mᅵchten wir alle gerne unsere Kosten ersetzt haben.
(Wer ersetzt dir deine? Und mir meine?)
Was die Schule (u. a. "ᅵffentlich-rechtliches") betrifft:
Wozu zahlen wir Steuern, wenn fᅵr jeden Sche*** Extrazahlungen
verlangt werden?
mfg
Claus
(Der von diesem Problem nur geringfᅵgig betroffen war - ich, bzw. meine
Eltern haben die meisten Schulbᅵcher selbst angeschafft.
Ja, das war kostspielig!, die Schulbuchverlage nehmen's von den Lebenden.
Dafᅵr waren die Bᅵcher mein Eigentum - ich hab' sie heute noch,
falls Bedarf besteht, nachzusehen, was gleichnochmal die 3. Ableitung war.
- In Hessen zur Schule gegangen, wo das damals[tm] zumindest auch nicht
so kritisch war - Lernmittelfreiheit.)
> In Bawᅵ wird wohl der Zustand bewertet und anteilig fᅵr die
> Abnutzung/Verschlechterung kassiert.
In Bawᅵ wird ᅵberall kassiert, wo sich die Gelegenheit bietet.
(Sind schlieᅵlich ᅵberwiegend Schwaben, die dort wohnen.)
mfg
Claus
>und diese Kosten will sie ersetzt haben.
dann aber von 3-4 Jahrg�ngen und nicht nur von einem.
>Findest du? Die Schule soll allen Sch�lern kostenlose B�cher zur
>Verf�gung stellen k�nnen, wenn eines unbrauchbar gemacht wird, hat sie
>wohl Anspruch auf Ersatz.
auch eine Schule sollte wissen, dass Schulb�cher nicht bis in alle
Ewigkeit halten. Sich jetzt an einem Sch�ler f�r normale Abnutzung
schadlos halten zu wollen, ist nur sch�big.
>In Baw� wird wohl der Zustand bewertet
jedes Schuljahr?
> und anteilig f�r die Abnutzung/Verschlechterung kassiert.
von JEDEM Ausleiher?
Warum also sollte nur der Letzte der Gebissene sein?
In Analogie dazu wᅵrde bei einem Unfall/Totalschaden mit einem ᅵlteren Wagen
der Besitzer auch sagen, dass er vorher ein fahrtᅵchtiges Auto hatte und
hinterher nicht mehr. Ich habe aber noch nicht gehᅵrt, dass sich daraus der
Anspruch auf den Ersatz des Neuwertes ableiten lᅵsst.
Gruᅵ, Ralf.
"Jakob Creutzig" schrieb
> Der OP koennte uns ja in die Bedingungen der Schulbuchausleihe
> einweihen..
also das Bundesland ist Hessen.
Die B�cher ist durchaus wiederverwendbar und es wurden auch
keine L�sungen reingeschrieben.
Die Lehrerin (hat eh �nen Sockenschuss) behauptet, das Buch w�re
nicht eingebunden gewesen und daher "schmuddelig".
Dabei sollten die Sch�ler vor der Abgabe die Einb�nde entfernen,
was auch mein Sohn getan hat.
Das Buch war nat�rlich eingebunden.
Aber wie soll man das halt beweisen....
Nur sehe ich nicht ein, als 3. oder 4. Verwender den Neupreis
f�r ein Buch zu zahlen, welches vorher schon schmuddelig war.
Noch irgendwelche wichtigen Details n�tig?
Gr��e an alle
Stefan
Eben :-)
Gru�
Stefan
> Nur sehe ich nicht ein, als 3. oder 4. Verwender den Neupreis
> fᅵr ein Buch zu zahlen, welches vorher schon schmuddelig war.
Man kᅵnnte die Aufforderung einfach mal ignorieren.
Man kᅵnnte sich auch an die Elternvertertung wenden.
MfG
Matthias
Ack!
mfg
Claus
Gruᅵ
Jan
--
Bitte mᅵglichst in die Newsgroup antworten.
Blog: http://janschejbal.wordpress.com/
Bei e-Mail-Antworten bitte im Betreff "FROM NG" verwenden,
sonst wird die Mail ungelesen gelᅵscht! (Danke, Spammer!)
Hier liegt die Beweispflicht bei der Lehrerin.
>Nur sehe ich nicht ein, als 3. oder 4. Verwender den Neupreis
>f�r ein Buch zu zahlen, welches vorher schon schmuddelig war.
Wenn nicht irgendwelche anderen Vereinbarungen bestehen (und abgesehen
von den bundesl�nderspezifischen Details) wie etwa eine Schulordnung
oder eine unterschriebene Schulbuchausleihordnung, dann ist der
Gebraucht/Verkehrswert zum Zeitpunkt der �bergabe an den dann
nutzenden Sch�ler ma�geblich. Die genauen Paragraphen kann ich dir
nicht nennen, aber das d�rfte sich aus dem BGB herleiten lassen.
Daher: Die Zahlung verweigern und dies begr�nden. Der Sch�ler sollte
sich ggf. auch nicht vom Lehrer "anschreien" lassen, sondern den
Standpunkt der Eltern (wenn er ihn auch �berzeugend findet) ebenfalls
vertreten. Da mag Mut zu geh�ren, wenn der Lehrer evtl. einen
Pr�zedenzfall vor der versammelten Klasse will. Unrecht durch
psychologische Erpressung sollte man aber keinen Raum geben.
(Immer angenommen, dass der Sch�ler tats�chlich selbst dem Buch keinen
Schaden zugef�gt hat.)
Bei �ffentlichen B�chereien ist die Lage oft anders, weil man da den
Nutzungsgeb�hren durch Unterschrift zustimmt und dann schon mal f�r
Bleistiftnotizen der Vornutzer haftet, wenn man beim Ausleihen nicht
schon gleich darauf hingewiesen hat oder dies schon im Buch vermerkt
worden war.
> Wenn allerdings Leihb�cher zur verf�gung gestellt werden, dann haben
> die B�cher von vornherein eine begrenzte Lebensdauer. Selbst best
> verarbeitete schulb�cher packen maximal drei bis 4 jahre, wenn es um
> selten benutzte B�cher geht, halten die auch mal 6 Jahre. dann sind
> die Dinger einfach fertig. Findest Du es gerechtfertigt, dass dann der
> letzte der gekniffene ist?
Nein, nat�rlich nicht. Aber wenn die Schule B�cher anschafft mit der
Berechnung, dass die 4 Jahre halten sollen (was meiner Erfahrung nach
ein Witz ist, die werden um einiges l�nger recycled), und ein Buch ist
nach zwei Jahren am Ende, w�hrend der Rest des Klassensatzes noch
brauchbar ist, dann muss dieses Buch eben ausgetauscht werden. Dass die
Buchverwalter erstmal versuchen, die Schuld auf den letzten Besitzer zu
schieben, halte ich f�r verst�ndlich, denn irgendwer hat das Ding ja
versaut.
> Normalerweise, werden unbrachbare B�cher in Hessen eingezogen und neu
> beschafft. fertig. Wenn es ein fr�her Leiher ist, dann kann es sein,
> dass das Buch anteilsm��ig ersetzt werden muss.
Das mit dem Anteil halte ich f�r schwierig. Die Schule h�tte sicher nix
dagegen, ein ordentliches gebrauchtes als Ersatz zu bekommen. Nur ist
der Markt f�r ordentliche Gebrauchtschulb�cher wohl nicht so gro�, daher
wird wohl am Ende ein neues gekauft. Fragt sich, aus wessen Etat. Der
der Schulen gibt es jedenfalls nicht her, dass pro Klasse ein bis zwei
Stapel jedes Jahr ersetzt werden.
lg,
eva
So habe ich das verstanden.
>> und anteilig f�r die Abnutzung/Verschlechterung kassiert.
>
> von JEDEM Ausleiher?
Wenn eine Abnutzung vorliegt: Wohl ja.
Ich wei� nichts Genaueres, ich hab blo� mal eine Bekannte, die Lehrerin
ist, gefragt, was die Eintragungen auf der Umschlagseite eines
herumliegenden Schulbuches bedeuteten.
> Warum also sollte nur der Letzte der Gebissene sein?
>
Eben.
Eva Preuß schrieb:
> Dann würde sie das Geld vom Land bekommen
so sollte es sein, denn stasi-schäuble+frau leiden haben geld en
gros für zensurmaßnahmen. es wird verbesserung der bildung
gepredigt und finanzmafios (banken) gesponsert.
warum nicht einen kleinen teil davon wirklich für bildung
benutzen?
> Die Schule soll allen Schülern kostenlose Bücher zur
> Verfügung stellen können, wenn eines unbrauchbar gemacht wird,
> hat sie wohl Anspruch auf Ersatz.
falsch!
nicht das op-kind ;-) hat das buch unbrauchbar gemacht, sondern
auch die vorbenutzer im rahmen der (mehr oder weniger
üblichen7schonenden) pflichtgemäßen benutzung.
und eine gewisse abnutzung muß zulässig sein.
außerdem will die buchindustrie auch arbeitsplätze sichern ;-)
und zwar so doll, dass sinnloser und geldverschwenderischer weise
bücher im bundeslandstil geändert werden, also mit bayrischen
oder preußischen wortspezialitäten (man fährt entweder nach
münchen oder berlin ;-)
also sind die kosten gleichmäßig aufzuteilen bzw. aus dem
bildungsetat zu bezahlen.
das eltern7kindern eventuell ein büchergeld zahlen sollten kann
z.b. durch erziehung zum schonenden umgang begründet werden.
--
Viele Gruesse Klaus-Holger Trappe
(E-Mail hierauf verbleibt unbeachtet)
Ack.
>> Die Schule soll allen Schᅵlern kostenlose Bᅵcher zur
>> Verfᅵgung stellen kᅵnnen, wenn eines unbrauchbar gemacht wird,
>> hat sie wohl Anspruch auf Ersatz.
>
> falsch!
> nicht das op-kind ;-) hat das buch unbrauchbar gemacht, sondern
> auch die vorbenutzer im rahmen der (mehr oder weniger
> ᅵblichen7schonenden) pflichtgemᅵᅵen benutzung.
> und eine gewisse abnutzung muᅵ zulᅵssig sein.
Ack.
> auᅵerdem will die buchindustrie auch arbeitsplᅵtze sichern ;-)
> und zwar so doll, dass sinnloser und geldverschwenderischer weise
> bᅵcher im bundeslandstil geᅵndert werden, also mit bayrischen
> oder preuᅵischen wortspezialitᅵten (man fᅵhrt entweder nach
> mᅵnchen oder berlin ;-)
Hᅵh?
Ok, ich habe keine Kinder und bin der Schule schon
lange entwachsen, aber:
Sind Schulbᅵcher (neuerdings) im Dialekt des betreffenden
Bundeslandes verfasst?
mfg
Claus
Also derzeit folgender Stand:
Die Lehrerin behauptet, die beiden B�cher w�ren nicht
eingebunden gewesen, ich behaupte, sie waren es.
(Die Oma hat mit meinem Sohn alle B�cher eingebunden)
Klar, wenn die Lehrerin zu den Kindern sagt:
"Macht alle euere Einb�nde ab und bringt dann die B�cher
nach vorne", dann kommen nat�rlich B�cher die nicht
eingebunden sind nach vorne :-))))
Aber die Oma ist sich ganz sicher, diese B�cher waren,
wie alle anderen auch, eingebunden.
Somit ist f�r mich die Begr�ndung der Lehrerin nicht
nachvollziehbar und ungerechtfertigt.
Um den Zustand der B�cher zu �berpr�fen zu k�nnen,
sollte mein Sohn seine beiden B�cher nochmal aus der
Schule mit nach Hause nehmen.
Dies wird ihm von der Lehrerin verweigert.
Zitat: "Die gibts erst, wenn ihr bezahlt habt"
Ich werde nun nat�rlich den Teufel tun, die nun noch
ohne weiteres zu bezahlen, nachdem mir nicht einmal
die Gelegenheit gegeben wird, mich vom angeblichen
Schandwerk meines Sohnen zu �berzeugen.
Darf die Schule meinem Sohn deswegen eigentlich die
Herausgabe seines Zeugnisses verweigern?
Gr��e
Stefan
Wenn die Lehrerin auf Sturr schaltet, warum machen die
Eltern dan dies nicht auch. Die Eltern wollen einen
rechtsmittelfaehigen Bescheid ueber den zu zahlenden
Betrag (die Verleihung der Schulbuecher wird wohl nicht
privatrechtlich erfolgen, da es doch eine Schulmittelfreiheit
-- mit diversen Einschraenkungen, die die Schule verpflichtend
verwirklichen musss-- gibt).
Welches Gericht war noch gleich fuer die Herausgabe
des Zeugnisses zustaendig?
Eigentlich gehoert das Sonderrechtsverhaeltnis und saemtliche
anderen Sache mit zum Studienplan fuer das Lehramt.
Eigentlich koennte man der Lehrerin das Geld auch zahlen und
dann gleichzeitig von der zustaendigen Kasse des Schulaufwands-
traegers eine Quittung anforern. Die Anforderung natuerlich in
Kopie an die zust. Rechnungspruefstelle. (Ob die Lehrerin wirklich
berechtigt ist, mit befreiender Wirkung Geld einzuziehen? In meiner
Schule durfte nur das Sekreteriat das.-- da gab es einen extra Aushang)
> Sind Schulbᅵcher (neuerdings) im Dialekt des betreffenden
> Bundeslandes verfasst?
Nicht unbedingt im Dialekt, aber landesspezifische Unterschiede sind da
vorhanden, durch Internet-Buchhᅵndler kann man das auch schᅵn sehen, frᅵher
hatte der ᅵrtliche Buchhᅵndler natᅵrlich nur die "richtige" Ausgabe da. Und
auch bei reinen Sachbᅵchern, also z.B. Mathematik fᅵr Bayern etc.
Suche bei Amazon nach "schulbuch mathematik".
Das liegt aber weniger an der anderen Mathematik der Bayern, als an den
unterschiedlichen Lehrplᅵnen, der Hoheit der Lᅵnder sei Dank.
Bernd
Eijeijei,
muss man da denngleich mit dem Gericht kommen?
Also ich würde den üblichen Weg gehen:
Gespräch mit der Schulleitung suchen. Verläuft das unbefriedigend,
dann würde ich mich schriftlich(!) mit der Schneckenpost an die
Schulleitung mit CC an die Schulbehörde wenden. Man muss diesen
Beamtenapparat auf eigene Weise schlagen. Ich persönlich habe beste
Erfahrungen mit Beamte, die plötzlich wunderbar kooperieren, nach dem
ich deren Vorgesetzten miteingeschaltet habe. schriftlich.
Du meinst sicher 'eine *ᅵberdurchschnittliche* Abnutzung'; daᅵ sich
Gegenstᅵnde im tᅵglichen Gebrauch abnutzen, ist normal, und wird durch
die Schulmittelfreiheit gedeckt. Genau dafᅵr bekommen die Schulen
nᅵmlich ihre jᅵhrlichen Lehrmittelzuschᅵsse.
Wolfgang
--
also mit Gericht werde ich sicherlich nicht kommen :-))
Das ist der Stress nicht wert.
Ausserdem habe ich wegen Sorgerechtssachen,
Unterhalt einklagen, Umgangsstreitigkeiten etc.
wirklich genug an der Backe.
Allenfalls stifte ich dieser "armen" Schule 50 Euro
und bestehe auf Verrechnung mit diesen B�chern ;-)
Es geht mir dabei ja nicht um die paar Euro, aber
diese Lehrerin hat dermassen ihren Beruf verfehlt,
g�ngelt Kinder und macht ihnen das Leben schwer...
Kleine Annekdote dazu: Es gab ein Hilfeplangespr�ch
in der Schule wegen meines Sohnes weil er unter ADHS
zu leiden hat. (Daraus resultiert dann auch eine gewisse
Lern- und Konzentrationsschw�che)
In dem Gespr�ch waren auch der Psychologe und die
Therapeuthin meines Sohnes anwesend.
Und nach dem Gespr�ch fragten mich BEIDE voneinander
unabh�ngig "Was war das denn f�r eine? Die hat ja wohl
mal keinerlei Verst�ndniss f�r Krankheitsbilder und ist
als Lehrerin echt fehl am Platz...."
Tja, beide hatten die dabei gerade mal 90 min lang
kennenlernen d�rfen :-))
Aber die Frage bleibt:
Darf die Schule die Herausgabe des Zeugnisses verweigern?
Von mir aus k�nnen die sich das einsalzen lassen, da
gehts eigentlich nur ums Prinzip.
Wenn mein Sohn wirklich einen Schaden angerichtet hat,
habe ich mich noch nie lange bitten lassen, den zu zahlen.
Kleinigkeiten passieren da immer mal, kein Thema.
Aber hier darf ich den Schaden ja nichtmal sehen, weil
die Lehrerin das Buch nicht rausr�ckt. Und das kann
so nicht in Ordnung sein.
Eigentlich m�sste ich ALLE B�cher dieses Jahrganges sehen,
um festzustellen, ob wirklich dieses eine Buch mehr als
andere schmuddelig ist oder nicht.
Aber sauer bin ich, weil die Kinder vor der Buchabgabe
aufgefordert wurden, die Einbindungen zu entfernen, und
als mein Sohn das gemacht hatte und sein Buch abgab, kam
dann die Behauptung, das w�re nie eingebunden gewesen,
was definitiv falsch ist.
Da ich guten Kontakt zum Leiter des Schulamtes habe,
werde ich morgen, falls mein Sohn wirklich kein Zeugniss
bekommt, wohl doch mal dort anrufen m�ssen :-)
Gr��e
Stefan
Im Mathebuch fᅵr Bawᅵ wird dann beispielsweise die ᅵberflughᅵhe in der
Einflugschneise des Stuttgarter Flughafens berechnet, in Bayern kann man
das gleiche fᅵr Mᅵnchen machen ...
Vermutlich nicht; IIRC sagtest Du etwas von Hessen, und im hessischen
Schulgesetz steht ($74):
| (1) Der Leistungsstand der Schᅵlerinnen und Schᅵler wird unter Angabe
| der Leistungsbewertung in den einzelnen Fᅵchern in Zeugnissen,
| schriftlichen Berichten oder in anderer, dem Bildungsgang
| entsprechender Form ausgewiesen.
[...]
| (5) Die Zeugniserteilung wird durch Rechtsverordnung nᅵher geregelt;
| dabei kann vorgesehen werden, dass ein Zeugnis nur am Ende eines
| Schuljahres erteilt wird.
Du solltest also mal nach einer Rechtsgrundlage fᅵr die Verweigerung
fragen. Falls Du Zeugen hast fᅵr eine derartige ᅵusserung (oder gar
etwas schriftliches; ohne Beweis kᅵnnte das sonst leicht in 'ᅵble
Nachrede' umgemᅵnzt werden), kᅵnntest Du auch den Schuldirektor o. ᅵ.
direkt danach fragen; mᅵglicherweise [tm] wird der aus allen Wolken fallen.
> Aber hier darf ich den Schaden ja nichtmal sehen, weil
> die Lehrerin das Buch nicht rausrᅵckt.
Vermutlich hat sie es gar nicht mehr; zu /meiner/ Schulzeit wurden die
eingesammelten Bᅵcher in der Regel direkt nach dem Einsammeln in das
Bᅵcherlager zurᅵck gebracht, und dort abgegeben. Manche haben das selber
gemacht, aber meistens haben sie einfach nur ein paar Schᅵler damit
beauftragt.
Wolfgang
--
>Die Lehrerin behauptet, die beiden B�cher w�ren nicht
>eingebunden gewesen,
dann k�nnen ja max. die Vorder- und/oder R�ckseite besch�digt sein.
>Dies wird ihm von der Lehrerin verweigert.
>Zitat: "Die gibts erst, wenn ihr bezahlt habt"
sie m�ge Euch die Rechtsgrundlage mitteilen. Punkt.
>Darf die Schule meinem Sohn deswegen eigentlich die
>Herausgabe seines Zeugnisses verweigern?
Nein.
Wann willst Du endlich zum Direx gehen?
"Kurt Guenter"schrieb
> sie m�ge Euch die Rechtsgrundlage mitteilen. Punkt.
Genau so habe ich in der Schule auch argumentiert,
incl. Hinweis auf �74 des Hess. Schulgesetzes.
(Danke auch an Wolfgang f�r den guten Hinweis)
Und nach einer guten Stunde kam dann der Anruf, das
ich mir die B�cher anschauen k�nnte, die l�gen nun im
Sek. bereit.
Im �brigen w�rde meinem Sohn auch das Zeugnis
�bergeben, unabh�ngig von der Buchschuld :-)
Nach Besichtigung der B�cher habe ich dann mal
gefragt, wo diese "Verschmutzung" denn �ber den
normalen Abnutzungsgrad hinausgehen w�rde *g*
Aber, man ist ja nicht kleinlich...
Ich habe dann der Schule quasi die paar Euro auf
freiwilliger Basis gestiftet.
Das war mir der Spa� einfach wert, den ich auf dem
Weg zum Sek. hatte als mir dort die Lehrerin meines
Sohnes begegnete. Endlich konnte ich ihr mal die
Meinung sagen, ohne noch auf mein Kind R�cksicht
nehmen zu m�ssen. Welch eine Befreiung....
Alleine daf�r habe ich dann GERNE die paar Euro
gegeben :-)
> Wann willst Du endlich zum Direx gehen?
Nun rate mal?
Die war nat�rlich jedesmal nicht erreichbar *lol*
Aber was nutzt das denn auch, an einer kleinen Dorfschule
mit so wenig Kr�ften?
Wie war das mit der einen Kr�he und der anderen? ;-)
Aber nichts desto Trotz werde ich bei meinem n�chsten
Gespr�ch mit dem Leiter des Schulamtes mal ein paar
"Methoden" dieser "P�dagogin" erw�hnen.
Kinder derart massiv unter Druck zu setzen, das sie zuhause
versuchen den Eltern Geld zu stehlen um B�cher bezahlen
zu k�nnen, kann wohl kaum noch p�dagogisch O.K. sein.
(Nein, das war nicht mein Sohn sondern ein anderes Kind
aus dieser Klasse, das auch von der Lehrerin unter Druck
gesetzt wurde mit "kein Zeugnis" etc.)
So, ich hoffe mal, das mein Sohn gleich MIT Zeugnis nach
Hause kommt, w�nsche allen einen sch�nen Urlaub und
sch�ne Ferien.
Liebe Gr��e an alle
Stefan
> Nach Besichtigung der Bücher habe ich dann mal
> gefragt, wo diese "Verschmutzung" denn über den
> normalen Abnutzungsgrad hinausgehen würde *g*
> Aber, man ist ja nicht kleinlich...
> Ich habe dann der Schule quasi die paar Euro auf
> freiwilliger Basis gestiftet.
> Das war mir der Spaß einfach wert, den ich auf dem
> Weg zum Sek. hatte als mir dort die Lehrerin meines
> Sohnes begegnete. Endlich konnte ich ihr mal die
> Meinung sagen, ohne noch auf mein Kind Rücksicht
> nehmen zu müssen. Welch eine Befreiung....
> Alleine dafür habe ich dann GERNE die paar Euro
> gegeben :-)
Das kapiere ich nicht.
Du beklagst dich hier, dass du für die durchschnittliche Abnutzung
eines Jahres den Neupreis der Bücher zahlen sollst. Dann gelingt dir
mit ziemlicher Mühe die Bestätigung, dass das Buch in keinem besonders
schlechten Zustand ist, aber du zahlst trotzdem die geforderte Summe
(auch wenn du sie für dich als Spende deklarierst).
Deine tolle Lehrerin wird als Ergebnis nur mitbekommen, dass du die
Bücher wie verlangt bezahlt hast. Und die Meinung hättest du ihr eh
sagen können. Warum also hast du bezahlt bzw. gespendet?
> Das kapiere ich nicht.
So schwer ist das doch nun wirklich nicht
> Deine tolle Lehrerin wird als Ergebnis nur mitbekommen, dass du die
> Bücher wie verlangt bezahlt hast. Und die Meinung hättest du ihr eh
> sagen können. Warum also hast du bezahlt bzw. gespendet?
Er wird bei der Besichtigung halt eingesehen haben, daß Sohnemann die
Bücher eben doch ruiniert hatte. Aber zur Gesichtswahrung hat er dann
die als Schadenersatz geforderte Summe eben als "Spende" deklariert,
was der Schule herzlich egal sein dürfte, da es dort wohl nur darauf
ankommt, für den erforderlichen Ersatz sorgen zu können.
Es ist ja - für den Sohn - ohnehin höchst traurig, daß Papi erst am Ende
des Schuljahres und dann auch erst auf entsprechenden Hinweis der
Schule, wie die Bücher seines Sohnes aussehen und daß er dazu extra die
Schule aufsuchen muß - die meisten Eltern sehen die Bücher ihrer Kinder
täglich, gar dann, wenn die Kinder eine Lernstörung aufweisen.
Aber an den wohl eher beklagenswerten Leistungen trägt natürlich
ausschließlich die Schule die Schuld...
MfG
Rupert
Du kannst aber lesen, ja?
Ich hatte vorher schon geschrieben:
"Nur sehe ich nicht ein, als 3. oder 4. Verwender den Neupreis
f�r ein Buch zu zahlen, welches vorher schon schmuddelig war."
> Es ist ja - f�r den Sohn - ohnehin h�chst traurig, da� Papi erst am Ende
> des Schuljahres und dann auch erst auf entsprechenden Hinweis der
> Schule, wie die B�cher seines Sohnes aussehen und da� er dazu extra die
Ich kannte den Zustand des Buches sehr gut.
Aber darauf kam es garnicht an, sondern auf die Art und Weise,
wie das durchgezogen werden sollte und wie die Kinder (ja, mehrere)
unter Druck gesetzt wurden.
Auf die paar Euro kam es mir nicht an, hatte ich auch schon geschrieben.
Ansonsten blubberst du sinnlos.
"Stefan Schmitz"schrieb
> Das kapiere ich nicht.
> Du beklagst dich hier, dass du f�r die durchschnittliche Abnutzung
> eines Jahres den Neupreis der B�cher zahlen sollst. Dann gelingt dir
Es ging mir eigentlich mehr um die Art und Weise der Lehrerin,
die schlicht gelogen hat. Und das habe ich auch so dargelegt.
Zudem wurde die Schule �berzeugt, das sie das Zeugnis eben
nicht wegen Buchschulden verweigern darf.
Somit war das Thema (eigentlich) gekl�rt.
Klar h�tten wir nun weiter zoffen k�nnen, ob der schwarze Fleck
an der UNTERseite der Seiten von meinem Sohn stammte oder
nicht, und ob die B�cher �berm�ssig versifft waren oder nicht,
und ob das vom Vorg�nger war oder nicht...
Aber ich will morgen in Urlaub und hatte einfach keinen Bock
mehr drauf, mir die Laune zu versauen wegen sowas.
Kannst du sicher nachvollziehen.
> Warum also hast du bezahlt bzw. gespendet?
Recht simpel: Kleines Dorf und viel Gerede... und zuviel Stress
f�r nix und wieder nix ausser paar Euro.
Ich glaube, ich hab mich da gestern eh schon zuviel dr�ber aufgeregt.
Ausserdem hat mir die "arme" Schule leid getan...
Naja, nicht wirklich. Irgendwie hatte ich auch keinen Bock mehr
auf weiteren Stress und das bl�de Geblubber dort.
Steht eh Aussage gegen Aussage, und mein Mitstreiter hatte genauso
die Schnauze voll wie ich. Also was solls.
Im �brigen finde ich nichtmal schlecht, das ich w�hrend der Ferien
nun die passenden B�cher habe, um mit meinem Sohn noch ein
wenig zu �ben, ohne den t�glichen Schulstress.
Gr��e und sch�ne Urlaubszeit allen
Stefan
(Und wech...)
Und Du glaubst wirklich, die lᅵsst das *nicht* bei nᅵchster Gelegenheit
an Deinem Sohn aus??????ᅵ
Wolfgang
--