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Wann läuft eine Frist ("innerhalb eines Monats") ab?

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Philipp Klaus Krause

unread,
Jan 11, 2024, 7:51:41 AMJan 11
to
Ein Finanzamt fordere mit Brief datiert auf den 11.12.2023 Unterlagen
von einem Steuerpflichtigen "ich bitte Sie die oben genannten Fragen
innerhalb eines Monats zu beantworten und innerhalb der gleichen Frist
die notwendigen Nachweise zu erbringen" an.

Wann genau endet diese? Ich würde schätzen am 11.1.2024, aber zu welcher
Uhrzeit?

Viele Grüße

Philipp Krause

Detlef Meißner

unread,
Jan 11, 2024, 8:15:20 AMJan 11
to
Am 11.01.2024 um 13:51 schrieb Philipp Klaus Krause:
> Ein Finanzamt fordere mit Brief datiert auf den 11.12.2023 Unterlagen
> von einem Steuerpflichtigen "ich bitte Sie die oben genannten Fragen
> innerhalb eines Monats zu beantworten und innerhalb der gleichen Frist
> die notwendigen Nachweise zu erbringen" an.
>
> Wann genau endet diese? Ich würde schätzen am 11.1.2024,

Nein, drei Tage später. Das FA geht davon aus, dass man den Brief nach
drei Tagen erhält.

> aber zu welcher
> Uhrzeit?
>
Uninteressant. Wenn dein Schreiben einige Tage später eingeht,
interessiert auch auch niemand dafür.

Detlef
--
Für objektiv wird man gehalten, wenn man den Leuten recht
gibt. (Crignis)

HC Ahlmann

unread,
Jan 11, 2024, 9:15:29 AMJan 11
to
Detlef Meißner <unge...@mailinator.com> wrote:

> Am 11.01.2024 um 13:51 schrieb Philipp Klaus Krause:
> > Ein Finanzamt fordere mit Brief datiert auf den 11.12.2023 Unterlagen
> > von einem Steuerpflichtigen "ich bitte Sie die oben genannten Fragen
> > innerhalb eines Monats zu beantworten und innerhalb der gleichen Frist
> > die notwendigen Nachweise zu erbringen" an.
> >
> > Wann genau endet diese? Ich würde schätzen am 11.1.2024,
>
> Nein, drei Tage später. Das FA geht davon aus, dass man den Brief nach
> drei Tagen erhält.

Der Text ist "innerhalb eines Monats" und nicht "innerhalb eines Monats
ab Zugang", also endet die Frist mit Ablauf des 10.01.2024; am
11.01.2024 um 0:00 ist die Frist verstrichen. Der Postweg der Antwort
wird berücksichtigt, denn das Datum des Poststempels innerhalb der Frist
reicht regelmäßig aus.

Das führt zur kuriosen Situation, dass ein Posteingang nach dem 10.01.
wegen des Postwegs fristgerecht sein kann, während ein eigenhändiger
Einwurf beim Amt am 11.01. nicht fristgerecht ist, obwohl er früher
bearbeitet werden könnte.

> > aber zu welcher Uhrzeit?
> >
> Uninteressant. Wenn dein Schreiben einige Tage später eingeht,
> interessiert auch auch niemand dafür.

Man ist nie davor gefeit, dass jemand ein Auge zudrückt, aber sich
darauf zu verlassen, ist gewagt.
--
Munterbleiben
HC

Detlef Meißner

unread,
Jan 11, 2024, 1:21:25 PMJan 11
to
Am 11.01.2024 um 15:15 schrieb HC Ahlmann:
> Detlef Meißner <unge...@mailinator.com> wrote:
>> Am 11.01.2024 um 13:51 schrieb Philipp Klaus Krause:

>>> Ein Finanzamt fordere mit Brief datiert auf den 11.12.2023 Unterlagen
>>> von einem Steuerpflichtigen "ich bitte Sie die oben genannten Fragen
>>> innerhalb eines Monats zu beantworten und innerhalb der gleichen Frist
>>> die notwendigen Nachweise zu erbringen" an.
>>>
>>> Wann genau endet diese? Ich würde schätzen am 11.1.2024,
>>
>> Nein, drei Tage später. Das FA geht davon aus, dass man den Brief nach
>> drei Tagen erhält.
>
> Der Text ist "innerhalb eines Monats" und nicht "innerhalb eines Monats
> ab Zugang", also endet die Frist mit Ablauf des 10.01.2024;

OK.
Ich schaue jetzt (bei mir) nicht nach, aber steht da nicht oft bei den
Belehrungen auf der Rückseite, wie so eine Frist zu verstehen ist?

> am
> 11.01.2024 um 0:00 ist die Frist verstrichen. Der Postweg der Antwort
> wird berücksichtigt, denn das Datum des Poststempels innerhalb der Frist
> reicht regelmäßig aus.
>

>>> aber zu welcher Uhrzeit?
>>>
>> Uninteressant. Wenn dein Schreiben einige Tage später eingeht,
>> interessiert auch auch niemand dafür.
>
> Man ist nie davor gefeit, dass jemand ein Auge zudrückt, aber sich
> darauf zu verlassen, ist gewagt.

Dass das FA mit Fristen manchmal sehr streng ist, ist bekannt, besonders
wenn es sich um regelmäßige Zahlungen (Abschläge) handelt. Wenn man da
mal die festgesetzt Frist um 3 Tage verstreichen lässt, hagelt es gleich
einen Versäumniszuschlag.

Ich persönlich habe bei Schreiben, in denen zur Abgabe einer Erklärung
innerhalb einer bestimmten Frist aufgefordert wird, folgende Erfahrung:

Wenn keine Maßnahmen angedroht worden sind (z.B. irgendein
Versäumniszuschlag) dann kommt 10 Tage später ein Erinnerungsschreiben
mit irgendwelchen Androhungen.

BTW: Vor Jahren konnte ich mal meine Steuererklärung auf Papier nicht
fristgerecht abschicken, weil der Drucken kaputt oder die Tintenpatrone
leer wäre. Ich rief im Callcenter des FA an und bat, das dem
Sachbearbeiter mitzuteilen, und dass die Erklärung etwa 5 Tag später käme.
Da wurde mir lapidar erklärt, dass das nicht nötig sein, weil der PC das
erst noch 10 Tage "merke" und dann ein automatisches Schreiben
herausschicke.

Alles meine persönliche Erfahrung.

Ulf Kutzner

unread,
Jan 11, 2024, 2:49:12 PMJan 11
to
Ahlmann schrieb am Donnerstag, 11. Januar 2024 um 15:15:29 UTC+1:

> Der Text ist "innerhalb eines Monats" und nicht "innerhalb eines Monats
> ab Zugang", also endet die Frist mit Ablauf des 10.01.2024; am
> 11.01.2024 um 0:00 ist die Frist verstrichen. Der Postweg der Antwort
> wird berücksichtigt, denn das Datum des Poststempels innerhalb der Frist
> reicht regelmäßig aus.
>
> Das führt zur kuriosen Situation, dass ein Posteingang nach dem 10.01.
> wegen des Postwegs fristgerecht sein kann, während ein eigenhändiger
> Einwurf beim Amt am 11.01. nicht fristgerecht ist, obwohl er früher
> bearbeitet werden könnte.

Deine Rechtsausführungen sind ja noch schlechter
als die von Haselbeck - und das will etwas heißen.

Stefan Schmitz

unread,
Jan 11, 2024, 6:34:27 PMJan 11
to
Am 11.01.2024 um 13:51 schrieb Philipp Klaus Krause:
Zu Fristen allgemein empfehle ich die Lektüre von §§ 187 ff. BGB.

Fristbeginn ist nicht am Schreibdatum, sondern am Zugangstag.

Ronald Becker

unread,
Jan 12, 2024, 10:42:30 AMJan 12
to
Das lässt sich so nicht sagen. Die Frist beginnt grundsätzlich am
Folgetag nach der Bekanntgabe des Briefes. Handelt es sich bei dem Brief
um einen Verwaltungsakt, beginnt die Frist frühestens am dritten Tag
nach Einlieferung. Bloße Beleganforderungen sind für gewöhnlich keine VA.


--
R.B.

Stefan Schmitz

unread,
Jan 13, 2024, 11:34:31 AMJan 13
to
Spricht man denn von Bekanntgabe, wenn es kein VA ist?

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