Hallo Rechtsexperten!
Ich bräuchte da mal rechtlichen Rat. War zwar schon bei der
Rechtsberatung, aber die konnten mir da irgendwie auch keine
befriedigenden Auskünfte geben. Deswegen wollte ich mal hier fragen. Der
Fall: meine Mutter hat vor ca. 1 Jahr 4 Bestellungen bei einer
Versandhandelsfirma getätigt, per Nachnahme. Bestellungen beliefen sich
inkl. Versandkosten auf Beträge zwischen jeweils ca. DM 40 und DM 70 .
Mutter hat es sich anders überlegt, wollte bestellte Waren nicht mehr
haben und hat *blöderweise* die 4 Warenpakte, die jeweils per Nachnahme
geliefert wurden, nicht angenommen, d.h. sie hat die Pakete nicht von
der Post abgeholt, Pakete gingen daher nach 7 Tagen als „verweigert" an
die Versandfirma zurück.
3 Monate danach: Versandfirma schickt mehrere Schreiben (für jede nicht
angenommene Nachnahme eins), in denen sie meiner Mutter den Umstand
vorwerfen, daß sie die Waren bestellt, aber nicht angenommen hat. Es sei
durch die Bestellung ein Kaufvertrag geschlossen worden, den meine
Mutter durch Nichtannahme gebrochen habe. Firma forderte Mutter dann
auf, entweder die Waren innerhalb einer gewissen Frist bei ihnen
abzuholen, dabei den Kaufpreis + bisherigen Versandkosten + zusätzliche
Lagerkosten zu bezahlen. Oder aber die Ware + bisherige Versandkosten +
die Lagerkosten innerhalb der gesetzten Frist mit beiliegender
Überweisung zu bezahlen, die Ware würde dann nochmals zugesandt werden.
Einen Anspruch auf die Lieferung der Waren hätte sie nach furchtlosem
Ablauf der Frist nicht mehr, denn die Firma würde den Kaufvertrag sodann
als gelöst betrachten und dann nach Fristablauf Schadensersatz für den
entstandenen Schaden geltend machen, welcher auch den Ersatz für den
entgangenen Gewinn beinhalten würde. Mutter reagierte auf diese
Schreiben nicht, weil sie dachte, die stellen sich jetzt nur an, die
hätten die Waren doch sonst auch immer anstandslos zurückgenommen (sie
bedachte allerdings nicht den Unterschied, daß sie zuvor immer die Waren
erst angenommen und DANN erst innerhalb der Rücksendefrist zurückgesandt
hatte).
6 Wochen später Schreiben von einem Anwalt, der von der Versandfirma
beauftragt wurden, Schadensersatz wegen nicht abgenommener Bestellware
geltend zu machen. Er machte dann in allen 4 Fällen folgende
*gleichlautende* Schadensersatzforderung auf (bemerkenswert weil die
Bestellungen nicht identisch waren, sondern vollkommen unterschiedliche
Rechnungsbeträge hatten): Portopauschale, Transportversicherung,
Verpackungspauschale, zusätzliche Lagerkosten und entgangener Gewinn (
20,82 DM), insgesamt 48,22 DM. Dazu machte RA seine Gebühren geltend,
die laut dem Schreiben meine Mutter auch zu tragen hätte, da sie sich
schuldhaft in Verzug befände. Gesamtforderungen jeweils DM 100,65.
Mutter bezahlte diese Forderungen nicht, denn sie fand die Forderungen
weit überhöht und außerdem ziemlich unseriös berechnet.
6 Monate kommt nix mehr, dann vor einigen Tagen schreibt dann ein
Inkassobüro in allen 4 Fällen. Dieses erklärte, eine Firma Soundso hätte
die Forderungen von der Versandfirma gekauft und diese habe nun das
Inkassobüro mit dem Einzug der Forderung beauftragt. Das Inkassobüro
machte nun die Hauptforderungen jeweils mit DM 100,65 (entspricht den
jeweiligen *Gesamt*forderungen des Anwalts, der zuvor diese 4 Sachen
bearbeitet hatte, s.o.) geltend. Dazu Mahnkosten mit DM 10,-- und 12 %
Verzugszinsen seit dem Tage des Verzuges (ab dem Datum, wann die zuvor
vom Rechtsanwalt gesetzte Zahlungsfrist ablief). Dazu Gebühren des
Inkassobüros: analog zur BRAGO berechnete 15/10 Gebühr,
Auslagenpauschale, Mehrwertsteuer. Obendrein berechnen sie eine
Kontoführungsgebühr von DM 8,-- + Mwst. pro Monat (für jeden
angefangenen Monat seit ihrer Beauftragung). Gesamtforderungen: jeweils
„schlappe" DM 224! Macht, die Forderungen aus allen 4 Fällen
zusammengerechnet mal eben DM 896!!! Was, wie ich finde, wirklich `ne
unverschämte Menge Asche ist, wenn man bedenkt, daß der reale materielle
Schaden (wenn man von abstrakten Schäden wie dem entgangenen Gewinn mal
absieht) der Versandfirma eigentlich nur die Versandkosten für die
Pakete waren ... Bei Nichtzahlung will das Inkassobüro die Forderungen
natürlich gerichtlich geltend machen.
Soweit, so schlecht. Also, daß die Versandfirma im Prinzip
Schadensersatzansprüche gegen meine Mutter geltend machen kann, davon
gehe ich eigentlich auch aus. Denn wenn sie bestellt hat und die Waren
dann einfach und ohne Begründung nicht abgenommen hat, dann hatte sie
dann ja den Kaufvertrag durch die Nichtannahme der Nachnahmepakete
gebrochen. Denke, daß die Firma zumindestens die Versandkosten, evtl.
auch die zusätzlichen Lagerkosten und den entgangenen Gewinn zu Recht
einfordern könnte. Wenn sie dafür (wie viele andere Versandfirmen es ja
meistens machen) einfach pauschal DM 15 oder 25 Schadensersatz pro nicht
abgenommenen Paket geltend machen würden, so würde ich ja noch okay
sagen und meiner Mutter sagen, bezahl das, Du hast schließlich selbst
Schuld. Aber nach diesen Schreiben der Inkassobüros und der mittlerweile
horrend hohen Forderung bin ich doch eigentlich eher geneigt zu glauben,
daß die hier die günstige Gelegenheit zum schamlosen Abzocken ergreifen
wollen (Versandfirma ist übrigens bei Verbraucherzentralen als nicht
gerade seriös bekannt).
Daher nun meine Fragen: 1. Wie hoch darf so ein „entgangener Gewinn"
angesetzt werden, d.h. wieviel Prozent vom Bestellwert der Waren wären
da angemessen? DM 20,82 für eine Bestellung über ca. DM 40,-- finde ich
z. B. etwas sehr viel. Ist die Firma beweispflichtig, ob ihr dieser
Gewinn tatsächlich entgangen ist oder dürfen die da einfach pauschal
irgendeinen Betrag (ohne Beweis, daß sie beim Verkauf der Waren
tatsächlich diesen Gewinn erzielt hätten) ansetzen?
2. Wenn Versandbedingungen der Versandfirma regelmäßig vorsieht, daß
bei Bestellung per Nachnahme eine Kostenpauschale für Versand, Nachnahme
UND Verpackung von DM 8,90 vom Besteller erhoben wird, ist es dann
zulässig, daß der RA in seiner Schadensersatzforderung plötzlich
zusätzlich DM 5,- für Verpackung fordert? (auf den Bestellscheinen
dieser Firma steht eindeutig, daß die Pauschale für Porto,
Nachnahmegebühr + Verpackung ist und nicht nur Porto und Nachnahme).
3. Reichten die Schreiben der Versandfirma, in denen aufgefordert wurde,
die bestellten Waren doch noch abzunehmen, ansonsten wird Schadensersatz
geltend gemacht, um meine Mutter hinsichtlich der
Schadensersatzforderung bereits in Verzug zu setzen? In den Schreiben
stand nur die Aufforderung, die bestellten Waren abzunehmen und zu
bezahlen, aber NICHT die eigentlichen Schadensersatzansprüche (Firma
drohte nur damit, daß sie Schadensersatz fordern werden, wenn die Ware
nicht abgenommen wird, der Schadensersatzbetrag selbst wurde erst durch
RA genau beziffert). Die den Schreiben beigefügten Überweisungsträger
waren dann auch ausgestellt auf den Rechnungsbetrag der Waren + die
bisherigen Versandkosten + Lagerkosten (nicht aber über die später vom
RA vorgetragenen Schadensersatzansprüche). Gelten die Schreiben trotz
der fehlenden Angabe, was denn - bei Nichtabnahme - nun genau für ein
Schaden entstehen sollte und bis wann dieser Schaden zu bezahlen ist,
trotzdem rechtlich als Mahnung mit Verzugsfolgen bezüglich der
Schadensersatzforderung?
4. Wenn meine Mutter durch das Schreiben der Versandfirma NICHT in
Verzug gesetzt wurde (sondern erst durch das Schreiben des RA), dann
müßte sich doch logischerweise auch ergeben, daß dann eigentlich die
Beauftragung eines Rechtsanwaltes nicht rechtens war und der seine
Gebühren meiner Mutter gar nicht in Rechnung stellen durfte, oder?
(§284,286 BGB sagt doch, Schuldner muß in Verzug sein, damit er auch die
Kosten seines Verzuges tragen muß). Ich meine, hätte die Versandfirma
nicht noch VOR der Beauftragung eines RA ihre Schadensersatzansprüche
meiner Mutter gegenüber genau aufstellen müssen und meiner Mutter eine
Zahlungsfrist bezüglich der Schadensersatzansprüche setzen müssen, oder
geht das einfach so, daß die gleich einen RA beauftragen und der dann
erst den genauen Schaden beziffert?
5. Sind Mahngebühren von DM 10,-- statthaft, obwohl es m . E. ja
eigentlich gar keine Mahnung bezüglich der Schadenersatzforderung gab
(nur durch den RA, aber der hat für sein Tätigwerden ja seine Gebühren
separat berechnet
6. Darf das Inkassobüro aus der ursprünglich vom RA vorgetragenen
Hauptforderung von DM 48,22 plötzlich DM 100,65 DM machen, d.h. die
RA-Kosten einfach mit auf die Hauptforderung draufschlagen und auf diese
dann auch Verzugszinsen berechnen? Hätten sie die RA-Gebühren nicht
separat (getrennt von der HF) als „bisherige Kosten" aufführen müssen
(und dann natürlich auch keine Verzugszinsen drauf)?
7. Dürfen in ein und derselben Sache überhaupt sowohl RA-Kosten als auch
Inkassokosten geltend gemacht werden? Ich hab mal gehört, es geht in
ein- und derselben Sache nur entweder oder, aber nicht beides zusammen.
Oder ist das in diesen Fällen doch zulässig, weil die Versandfirma die
Forderungen nun an eine andere Firma verkauft hat und dieser neue
Gläubiger nun das Inkassobüro beauftragt hat (neuer Gläubiger = neuer
Sache?)?
8. Sind die Inkassogebühren mit 15/10 nicht etwas happig? Ich habe schon
gehört, daß es da keine einheitliche Rechtsprechung gibt, wieviel ein
Inkassobüro nehmen darf, wie mir die Rechtsberatung sagte, schwanken die
Gerichtsurteile so zwischen 7,5/10 und 15/10. Finde 15/10 aber in
Anbetracht der ursprünglich sehr geringen HF reichlich übersetzt.
Verstoß gegen Schadensminderungspflicht des Gläubigers?
9. Was jetzt tun? Dem Inkassobüro zurückschreiben und Ansprüche mit der
und Begründung zurückweisen? Nur die ursprüngliche HF ohne die Kosten
zahlen? Gar nix zahlen und abwarten, ob die wirklich gerichtl.
Mahnverfahren einleiten (Rechtsberatung sagte, wegen der unverschämten
Nebenforderungen relativ unwahrscheinlich, weil Risiko zu groß, auf den
Gebühren sitzenzubleiben) und dann ggf. Widerspruch einlegen? (ich weiß,
kann noch sehr viel teurer werden, aber daß meine Mutter insgesamt DM
896 für einen eigentlich lächerlichen Schaden zahlen soll, finde ich
auch nicht gerade korrekt).
Bin für jeden Tip sehr dankbar!
Gruß, Jutta
Sent via Deja.com http://www.deja.com/
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> Schadensersatz wegen nicht abgenommener Ware
[Quote gekürzt wiedergegeben.]
> Ich bräuchte da mal rechtlichen Rat. War zwar schon bei der
> Rechtsberatung, aber die konnten mir da irgendwie auch keine
> befriedigenden Auskünfte geben.
Achtung: Hier erfolgt _keine_ Rechtsberatung !!
Es werden lediglich Meinungen geäußert.
Wenn Du eine rechtliche Auskunft suchst, geh zum RA.
> Fall: meine Mutter hat vor ca. 1 Jahr 4 Bestellungen bei einer
> Versandhandelsfirma getätigt, per Nachnahme. Bestellungen beliefen sich
> inkl. Versandkosten auf Beträge zwischen jeweils ca. DM 40 und DM 70 .
> Mutter hat es sich anders überlegt, wollte bestellte Waren nicht mehr
> haben und hat *blöderweise* die 4 Warenpakte, die jeweils per Nachnahme
> geliefert wurden, nicht angenommen, d.h. sie hat die Pakete nicht von
> der Post abgeholt, Pakete gingen daher nach 7 Tagen als „verweigert" an
> die Versandfirma zurück.
> 3 Monate danach: Versandfirma schickt mehrere Schreiben (für jede nicht
> angenommene Nachnahme eins), in denen sie meiner Mutter den Umstand
> vorwerfen, daß sie die Waren bestellt, aber nicht angenommen hat. Es sei
> durch die Bestellung ein Kaufvertrag geschlossen worden, den meine
> Mutter durch Nichtannahme gebrochen habe. Firma forderte Mutter dann
> auf, entweder die Waren innerhalb einer gewissen Frist bei ihnen
> abzuholen, dabei den Kaufpreis + bisherigen Versandkosten + zusätzliche
> Lagerkosten zu bezahlen. Oder aber die Ware + bisherige Versandkosten +
> die Lagerkosten innerhalb der gesetzten Frist mit beiliegender
> Überweisung zu bezahlen, die Ware würde dann nochmals zugesandt werden.
> Einen Anspruch auf die Lieferung der Waren hätte sie nach furchtlosem
> Ablauf der Frist nicht mehr, denn die Firma würde den Kaufvertrag sodann
> als gelöst betrachten und dann nach Fristablauf Schadensersatz für den
> entstandenen Schaden geltend machen, welcher auch den Ersatz für den
> entgangenen Gewinn beinhalten würde.
Es hängt ein wenig vom Wortlaut des Schreibens ab, aber so
wie Du es hier schreibst stellt dieses Schreiben eine zulässige
Verbindung von Mahnung und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung dar,
§ 326 BGB.
> Mutter reagierte auf diese
> Schreiben nicht,
Reiner Leichtsinn.
> 6 Wochen später Schreiben von einem Anwalt, der von der Versandfirma
> beauftragt wurden, Schadensersatz wegen nicht abgenommener Bestellware
> geltend zu machen. Er machte dann in allen 4 Fällen folgende
> *gleichlautende* Schadensersatzforderung auf (bemerkenswert weil die
> Bestellungen nicht identisch waren, sondern vollkommen unterschiedliche
> Rechnungsbeträge hatten): Portopauschale, Transportversicherung,
> Verpackungspauschale, zusätzliche Lagerkosten und entgangener Gewinn (
> 20,82 DM), insgesamt 48,22 DM. Dazu machte RA seine Gebühren geltend,
> die laut dem Schreiben meine Mutter auch zu tragen hätte, da sie sich
> schuldhaft in Verzug befände. Gesamtforderungen jeweils DM 100,65.
Ohne die Zahlen näher zu beleuchten ist soweit alles rechtens.
> Mutter bezahlte diese Forderungen nicht, denn sie fand die Forderungen
> weit überhöht und außerdem ziemlich unseriös berechnet.
Pure Dummheit. Wenn die Forderungen überhöht schienen
(was ich nicht unbedingt meine) hätte man sich mit dem RA
in Verbindung setzen können um das zu klären.
Man kann nicht davon ausgehen, daß durch "Aussitzen" die
Probleme verschwinden. Sowas klappt nur in der Politik ;-)
> 6 Monate kommt nix mehr, dann vor einigen Tagen schreibt dann ein
> Inkassobüro in allen 4 Fällen. ...
> ... Gesamtforderungen: jeweils „schlappe" DM 224! Macht, die
> Forderungen aus allen 4 Fällen zusammengerechnet mal eben DM 896!!!
> Soweit, so schlecht. Also, daß die Versandfirma im Prinzip
> Schadensersatzansprüche gegen meine Mutter geltend machen kann, davon
> gehe ich eigentlich auch aus.
Zurecht.
> Aber nach diesen Schreiben der Inkassobüros und der mittlerweile
> horrend hohen Forderung bin ich doch eigentlich eher geneigt zu glauben,
> daß die hier die günstige Gelegenheit zum schamlosen Abzocken ergreifen
> wollen
Bei der inzwischen entstandenen Forderung stellen
Anwaltshonorar und Inkassogebühren den größten Teil dar.
Auch wenn es Dir so vorkommt als sei das ungerecht,
bedenke bitte, daß diese ganzen Leute letztlich nur wegen
des Verhaltens Deiner Mutter mit der Sache beauftragt
wurden. Hätte Deine Mutter sich zeitiger um alles gekümmert,
wären diese Kosten nicht entstanden.
> Daher nun meine Fragen:
> 2. Wenn Versandbedingungen der Versandfirma regelmäßig vorsieht, daß
> bei Bestellung per Nachnahme eine Kostenpauschale für Versand, Nachnahme
> UND Verpackung von DM 8,90 vom Besteller erhoben wird, ist es dann
> zulässig, daß der RA in seiner Schadensersatzforderung plötzlich
> zusätzlich DM 5,- für Verpackung fordert? (auf den Bestellscheinen
> dieser Firma steht eindeutig, daß die Pauschale für Porto,
> Nachnahmegebühr + Verpackung ist und nicht nur Porto und Nachnahme).
Warum habt ihr das nicht mit dem RA geklärt? Ich kann mir
vorstellen, daß die Forderungen um je 5,- DM gekürzt worden
wären, oder daß eine Begründung für die zusätzlichen 5,- DM
gegeben worden wäre.
> 3. Reichten die Schreiben der Versandfirma, in denen aufgefordert wurde,
> die bestellten Waren doch noch abzunehmen, ansonsten wird Schadensersatz
> geltend gemacht, um meine Mutter hinsichtlich der
> Schadensersatzforderung bereits in Verzug zu setzen?
Definitiv und ganz eindeutig: JA !
Darüber hinaus: Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung, § 326 BGB.
> 4. Wenn meine Mutter durch das Schreiben der Versandfirma NICHT in
> Verzug gesetzt wurde ...
Sie wurde aber in Verzug gesetzt.
> 5. Sind Mahngebühren von DM 10,-- statthaft?
Kommen Dir 10,- DM zu hoch vor?
> 6. Darf das Inkassobüro aus der ursprünglich vom RA vorgetragenen
> Hauptforderung von DM 48,22 plötzlich DM 100,65 DM machen, d.h. die
> RA-Kosten einfach mit auf die Hauptforderung draufschlagen und auf diese
> dann auch Verzugszinsen berechnen? Hätten sie die RA-Gebühren nicht
> separat (getrennt von der HF) als „bisherige Kosten" aufführen müssen
> (und dann natürlich auch keine Verzugszinsen drauf)?
Das Inkassounternehmen macht die Forderung so geltend,
wie es sie erworben hat. Dazu kommen dann die Kosten
der Inkasso. Die RA-Gebühren muß Deine Mutter bezahlen,
weil sie in Verzug war, sie gehören insofern zur
"Hauptforderung".
> 7. Dürfen in ein und derselben Sache überhaupt sowohl RA-Kosten als auch
> Inkassokosten geltend gemacht werden? Ich hab mal gehört, es geht in
> ein- und derselben Sache nur entweder oder, aber nicht beides zusammen.
Vielleicht versteh ich Deine Frage nicht richtig, aber ich
sehe keinen Grund warum die Inkasso ihre Kosten nicht gleich
auf die Forderung aufschlagen und gemeinsam mit dieser
einfordern können sollte.
> 8. Sind die Inkassogebühren mit 15/10 nicht etwas happig? Ich habe schon
> gehört, daß es da keine einheitliche Rechtsprechung gibt, wieviel ein
> Inkassobüro nehmen darf, wie mir die Rechtsberatung sagte, schwanken die
> Gerichtsurteile so zwischen 7,5/10 und 15/10. Finde 15/10 aber in
> Anbetracht der ursprünglich sehr geringen HF reichlich übersetzt.
> Verstoß gegen Schadensminderungspflicht des Gläubigers?
Ich denke das mit der Schadensminderungspflicht kannst Du
getrost mal vergessen. Was die Höhe der Inkassogebühren
betrifft..... <Achselzuck>
> 9. Was jetzt tun?
Die Preisfrage ;-)
> Dem Inkassobüro zurückschreiben und Ansprüche mit der
> und Begründung zurückweisen?
> Nur die ursprüngliche HF ohne die Kosten
> zahlen? Gar nix zahlen und abwarten, ob die wirklich gerichtl.
> Mahnverfahren einleiten (Rechtsberatung sagte, wegen der unverschämten
> Nebenforderungen relativ unwahrscheinlich, weil Risiko zu groß, auf den
> Gebühren sitzenzubleiben) und dann ggf. Widerspruch einlegen? (ich weiß,
> kann noch sehr viel teurer werden, aber daß meine Mutter insgesamt DM
> 896 für einen eigentlich lächerlichen Schaden zahlen soll, finde ich
> auch nicht gerade korrekt).
Ein gerichtliches Verfahren werder ihr m.E. in der
Hauptsache nie und nimmer gewinnen können. Es wäre
allenfalls einen Versuch wert die Inkassogebühren
durch Verhandlung mit dem Inkassobüro zu senken.
(Vor allem wenn die Inkassogebühren tatsächlich
zu hoch angesetzt sind.)
Im Ergebnis wird Deine Mutter einen Haufen Geld
bezahlen müssen weil sie es versäumt hat sich
rechtzeitig um ihre Belange zu kümmern.
MfG
ALEX
Ich als kaufmännischer Angestellter würde einen banküblichen Kredit-
zinssatz ansetzen, wenn es sich um normale Lagerware handelt. Hätte
ich die Ware extra bestellt (und müßte sie u.U. billig verramschen,
wenn sich kein anderer Abnehmer findet) oder handelte es sich um
schwer zu beschaffende Ware, bei der die vorliegende Bestellung
weitere Verkäufe verhindert hat, deutlich mehr. Allerdings entstehen
real auch noch Ver- und Entpackungskosten sowie Kosten für Aus- und
Einlagerung der Ware sowie Versand- und Rückholkosten. Wie hoch diese
im Einzelfall sind, ist von außen schwer zu beurteilen.
>3. Reichten die Schreiben der Versandfirma, in denen aufgefordert wurde,
>die bestellten Waren doch noch abzunehmen, ansonsten wird Schadensersatz
>geltend gemacht, um meine Mutter hinsichtlich der
>Schadensersatzforderung bereits in Verzug zu setzen?
Bei datumsmäßig bestimmter, ausreichender Nachfrist ja.
Thorsten
--
"No llamas were mistreated or injured during the making of this compact disc."
- excerpt from the legal disclaimer of "Tempest 2000 - The Soundtrack"
>Mutter hat es sich anders überlegt, wollte bestellte Waren nicht mehr
>haben und hat *blöderweise* die 4 Warenpakte, die jeweils per Nachnahme
>geliefert wurden, nicht angenommen, d.h. sie hat die Pakete nicht von
>der Post abgeholt, Pakete gingen daher nach 7 Tagen als verweigert" an
>die Versandfirma zurück.
Selten intelligent.
>Es sei durch die Bestellung ein Kaufvertrag geschlossen worden, den
>meine Mutter durch Nichtannahme gebrochen habe.
Quatsch. Da wurde nichts gebrochen, allenfalls wurden Vertragspflichten
verletzt.
>Einen Anspruch auf die Lieferung der Waren hätte sie nach furchtlosem
>Ablauf der Frist nicht mehr, denn die Firma würde den Kaufvertrag sodann
>als gelöst betrachten und dann nach Fristablauf Schadensersatz für den
>entstandenen Schaden geltend machen, welcher auch den Ersatz für den
>entgangenen Gewinn beinhalten würde.
Das ist Quatsch. Der Kaufvertrag bleibt natürlich weiterhin bestehen.
Der Rest stimmt aber. Siehe auch §326I BGB.
>Mutter reagierte auf diese Schreiben nicht, weil sie dachte, die stellen
>sich jetzt nur an, die hätten die Waren doch sonst auch immer anstandslos
>zurückgenommen (sie bedachte allerdings nicht den Unterschied, daß sie
>zuvor immer die Waren erst angenommen und DANN erst innerhalb der
>Rücksendefrist zurückgesandt hatte).
Aua.
>Portopauschale, Transportversicherung, Verpackungspauschale,
>zusätzliche Lagerkosten
Wurden denn die Waren in einem Paket verschickt ? Ansonsten ist das
doch in Ordnung.
>und entgangener Gewinn ( 20,82 DM),
Was für eine entgangener Gewinn ? Bei Erfüllung hätte es den Kaufpreis
gegeben, sonst nichts.
>Dazu machte RA seine Gebühren geltend, die laut dem Schreiben meine
>Mutter auch zu tragen hätte, da sie sich schuldhaft in Verzug befände.
Klar.
>Mutter bezahlte diese Forderungen nicht, denn sie fand die Forderungen
>weit überhöht und außerdem ziemlich unseriös berechnet.
Deine Mutter ist aber nicht die hellste, oder ?
Warum hat sie nicht einen Rechtsanwalt gefragt ?
>6 Monate kommt nix mehr, dann vor einigen Tagen schreibt dann ein
>Inkassobüro in allen 4 Fällen. Dieses erklärte, eine Firma Soundso hätte
>die Forderungen von der Versandfirma gekauft und diese habe nun das
>Inkassobüro mit dem Einzug der Forderung beauftragt. Das Inkassobüro
>machte nun die Hauptforderungen jeweils mit DM 100,65 (entspricht den
>jeweiligen *Gesamt*forderungen des Anwalts, der zuvor diese 4 Sachen
>bearbeitet hatte, s.o.) geltend.
Logisch. Die haben die Ansprüche gekauft.
>Was, wie ich finde, wirklich `ne unverschämte Menge Asche ist, wenn man
>bedenkt, daß der reale materielle Schaden (wenn man von abstrakten Schäden
>wie dem entgangenen Gewinn mal absieht) der Versandfirma eigentlich nur
>die Versandkosten für die Pakete waren ...
Daß ihr zu doof wart, um die völlig zu Recht geforderten Kosten
rechtzeitig zu begleichen und die Firma daher zu anderen Mitteln
greifen mußte, was Geld kostet, ist natürlich deren Pech ?
>Bei Nichtzahlung will das Inkassobüro die Forderungen
>natürlich gerichtlich geltend machen.
Natürlich. Wie sonst ? Zahlen wollt ihr ja offenbar nicht.
>Also, daß die Versandfirma im Prinzip Schadensersatzansprüche gegen
>meine Mutter geltend machen kann, davon gehe ich eigentlich auch aus.
Da wird sich die Inkassofirma aber freuen :)
>Denn wenn sie bestellt hat und die Waren dann einfach und ohne Begründung
>nicht abgenommen hat, dann hatte sie dann ja den Kaufvertrag durch die
>Nichtannahme der Nachnahmepakete gebrochen.
Und befand sich daraufhin in Annahmeverzug. Dann hat sie die Rechnung
nach Mahnung nicht bezahlt und befand sich daraufhin in
Schuldnerverzug.
>Denke, daß die Firma zumindestens die Versandkosten, evtl.
>auch die zusätzlichen Lagerkosten und den entgangenen Gewinn zu Recht
>einfordern könnte.
Geh zu einem Anwalt. Zumindest der entgangene Gewinn scheint mir völlig
unberechtigt zu sein.
>Wenn sie dafür (wie viele andere Versandfirmen es ja
>meistens machen) einfach pauschal DM 15 oder 25 Schadensersatz pro nicht
>abgenommenen Paket geltend machen würden, so würde ich ja noch okay
>sagen und meiner Mutter sagen, bezahl das, Du hast schließlich selbst
>Schuld.
Warum sollten die einen pauschalen Schadensersatz geltend machen, wenn
sie konkrete Schadensposten haben ?!?
>Aber nach diesen Schreiben der Inkassobüros und der mittlerweile
>horrend hohen Forderung bin ich doch eigentlich eher geneigt zu glauben,
>daß die hier die günstige Gelegenheit zum schamlosen Abzocken ergreifen
>wollen (Versandfirma ist übrigens bei Verbraucherzentralen als nicht
>gerade seriös bekannt).
Das ändert nichts daran, daß ihr den Aufwand selber verursacht habt.
>Daher nun meine Fragen: 1. Wie hoch darf so ein entgangener Gewinn"
>angesetzt werden, d.h. wieviel Prozent vom Bestellwert der Waren wären
>da angemessen?
Beim Schadensersatz wegen Nichterfüllung (positives Interesse) wird der
Anspruchsteller so gestellt, als ob der Kaufvertrag erfüllt worden
wäre. Wenn ein Käufer z.B. eine Antiquität gekauft hat und sie nur
deswegen nicht an einen Interessenten weiterverkaufen kann, weil der
Verkäufer nicht liefert, kann er auch das Geld aus dem nicht
zustandegekommenenen zweiten Vertrag als Schadensersatz verlangen.
Aber die Firma hätte ja nur Geld bekommen, wo soll da der entgangene
Gewinn sein ?
>z. B. etwas sehr viel. Ist die Firma beweispflichtig, ob ihr dieser
>Gewinn tatsächlich entgangen ist oder dürfen die da einfach pauschal
>irgendeinen Betrag (ohne Beweis, daß sie beim Verkauf der Waren
>tatsächlich diesen Gewinn erzielt hätten) ansetzen?
Nein, das müssen die belegen.
>2. Wenn Versandbedingungen der Versandfirma regelmäßig vorsieht, daß
>bei Bestellung per Nachnahme eine Kostenpauschale für Versand, Nachnahme
>UND Verpackung von DM 8,90 vom Besteller erhoben wird, ist es dann
>zulässig, daß der RA in seiner Schadensersatzforderung plötzlich
>zusätzlich DM 5,- für Verpackung fordert? (auf den Bestellscheinen
>dieser Firma steht eindeutig, daß die Pauschale für Porto,
>Nachnahmegebühr + Verpackung ist und nicht nur Porto und Nachnahme).
Natürlich nicht.
>3. Reichten die Schreiben der Versandfirma, in denen aufgefordert wurde,
>die bestellten Waren doch noch abzunehmen, ansonsten wird Schadensersatz
>geltend gemacht, um meine Mutter hinsichtlich der
>Schadensersatzforderung bereits in Verzug zu setzen?
Ja. Noch deutlichere Mahnungen gibt es nun wirklich nicht.
>Gelten die Schreiben trotz der fehlenden Angabe, was denn - bei
>Nichtabnahme - nun genau für ein Schaden entstehen sollte und bis wann
>dieser Schaden zu bezahlen ist, trotzdem rechtlich als Mahnung mit
>Verzugsfolgen bezüglich der Schadensersatzforderung?
Ja, es reicht die ausdrückliche Aufforderung, jetzt endlich zu leisten.
>5. Sind Mahngebühren von DM 10,-- statthaft, obwohl es m . E. ja
>eigentlich gar keine Mahnung bezüglich der Schadenersatzforderung gab
>(nur durch den RA, aber der hat für sein Tätigwerden ja seine Gebühren
>separat berechnet
Wenn es keine Mahnungen gab, dürfen sie auch nicht abgerechnet werden.
Wieviel der RA für erfolgte Mahnungen verlangen darf, ergibt sich aus
der BRAGO.
>6. Darf das Inkassobüro aus der ursprünglich vom RA vorgetragenen
>Hauptforderung von DM 48,22 plötzlich DM 100,65 DM machen, d.h. die
>RA-Kosten einfach mit auf die Hauptforderung draufschlagen und auf diese
>dann auch Verzugszinsen berechnen? Hätten sie die RA-Gebühren nicht
>separat (getrennt von der HF) als „bisherige Kosten" aufführen müssen
>(und dann natürlich auch keine Verzugszinsen drauf)?
Warum ? Das ist ja jetzt alles ein einziger Schadensposten, auf den die
Inkassofirma einen Anspruch hat.
>7. Dürfen in ein und derselben Sache überhaupt sowohl RA-Kosten als auch
>Inkassokosten geltend gemacht werden? Ich hab mal gehört, es geht in
>ein- und derselben Sache nur entweder oder, aber nicht beides zusammen.
>Oder ist das in diesen Fällen doch zulässig, weil die Versandfirma die
>Forderungen nun an eine andere Firma verkauft hat und dieser neue
>Gläubiger nun das Inkassobüro beauftragt hat (neuer Gläubiger = neuer
>Sache?)?
Rechtsanwalt und Firma werden ihre Ansprüche an die Inkassofirma
übertragen haben und haben dafür ihre Kohle erhalten. Logisch kann die
Inkassofirma jetzt alle Ansprüche auf einmal geltend machen. Wieso auch
nicht.
>9. Was jetzt tun?
Herrje, was für eine blöde Frage. Geh zu einem Anwalt, was sonst.
>(ich weiß, kann noch sehr viel teurer werden, aber daß meine Mutter
>insgesamt DM 896 für einen eigentlich lächerlichen Schaden zahlen soll,
>finde ich auch nicht gerade korrekt).
Dummheit muß eben bestraft werden. Sorry, aber da habe ich wirklich
kein Verständnis mehr für.
--
Ciao, Heiko...
>> Schadensersatz wegen nicht abgenommener Ware
>[...]
>Kein Rat, aber einige Fragen: Hatte die Firma denn ein Widerrufsrecht
>in ihren Bedingungen (Wortlaut?) ausdrücklich eingeräumt?
Das ist völlig unwichtig, denn es wurde nicht widerrufen, sondern
einfach nicht abgeholt.
--
Ciao, Heiko...
>Ich bräuchte da mal rechtlichen Rat. War zwar schon bei der
>Rechtsberatung, aber die konnten mir da irgendwie auch keine
>befriedigenden Auskünfte geben.
die anderen Postings enthalten im Prinzip wohl das Ergebnis Deiner
Rechtsberatung.
>Deswegen wollte ich mal hier fragen. Der
>Fall: meine Mutter hat vor ca. 1 Jahr 4 Bestellungen bei einer
>Versandhandelsfirma getätigt, per Nachnahme. Bestellungen beliefen sich
>inkl. Versandkosten auf Beträge zwischen jeweils ca. DM 40 und DM 70 .
>Mutter hat es sich anders überlegt, wollte bestellte Waren nicht mehr
>haben und hat *blöderweise* die 4 Warenpakte, die jeweils per Nachnahme
>geliefert wurden, nicht angenommen, d.h. sie hat die Pakete nicht von
>der Post abgeholt, Pakete gingen daher nach 7 Tagen als „verweigert" an
>die Versandfirma zurück.
Der einzige Ausweg ist, die Bestellung zu leugnen. Wenn die nicht
nachweisen können, daß Ihr bestellt habt, stehen eure Changsen im
Prozeß gut. Wenn eine schriftliche Bestellung vorliegt oder eure
spätere Korrespondenz als Bestätigung der Bestellung herangezogen
werden kann, würde ich den Prozeß zwecks Geldeinsparung umgehen.
Elmar
bin ich nicht
>
>Ich bräuchte da mal rechtlichen Rat.
kann ich nicht geben, außer ein paar Gedanken zum Thema:
>Der Fall: meine Mutter hat vor ca. 1 Jahr 4 Bestellungen
bei einer
>Versandhandelsfirma getätigt, per Nachnahme. Bestellungen
beliefen sich
>inkl. Versandkosten auf Beträge zwischen jeweils ca. DM 40
und DM 70 .
>Mutter hat es sich anders überlegt, wollte bestellte Waren
nicht mehr
>haben und hat *blöderweise* die 4 Warenpakte, die jeweils
per Nachnahme
>geliefert wurden, nicht angenommen, d.h. sie hat die Pakete
nicht von
>der Post abgeholt, Pakete gingen daher nach 7 Tagen als
„verweigert" an
>die Versandfirma zurück.
Allein hier könnte eventuell der Schlüssel zum Glück liegen:
Wenn deine Mutter tatsächlich nur von der Post mit einem
Benachrichtigungszettel von der Lieferung in Kenntnis
gesetzt wurde und eine Schickschuld vereinbart war, dann ist
es mE sehr fraglich ob dadurch bereits ein Annahmeverzug
begründet wurde, wenn aber kein Annahmeverzug, dann auch
kein Schuldnerverzug, der den Versender letztlich zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigen würde.
Annahmeverzug erfordert das tatsächliche Angebot der
Kaufsache, nicht einen Benachrichtungsschein. Liegt kein
Annahmeverzug und daher auch kein Schuldnerverzug vor, gibt
es für den Versender keinen Grund zum Vertragsrücktritt, da
diesem die Einrede des nicht erfüllten Vertrages
entgegensteht, daher gibt es auch keinen Grund auf
irgendwelche sonstigen Forderungen und Briefe zu reagieren
und deshalb auch keinen Grund für irgendwelche Forderungen
außer der der Vertragserfüllung, das heißt Abnahme der Ware
nach tatsächlichem Angebot.
Liegen diese Voraussetzungen aber nicht vor schauts nicht so
gut aus - daß dann die Forderungen dem Grunde nach zurecht
bestehen, davon kann wohl ausgegangen werden, ob sie der
Höhe nach gerechtfertigt sind - keine Ahnung.
Geh zum Anwalt und laß die Sache schleunigst klären, sonst
wirds noch teurer
joachim, keine Gewähr für richtigkeit oder Vollständigkeit -
bin weder Anwalt noch Jurist.
>zif...@rhein-neckar.netsurf.de (Heiko Nock) schrieb ...
>> >Kein Rat, aber einige Fragen: Hatte die Firma denn ein Widerrufsrecht
>statt "Widerrufsrecht" sollte es "Rückgaberecht" heißen
Nein, das schrieb Heiko Nock nicht.
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Ciao, Heiko...
>Du hast in Deinem Posting news:th5co7...@rhein-neckar.netsurf.de also
>nicht
> ">Kein Rat, aber einige Fragen: Hatte die Firma denn ein Widerrufsrecht"
>geschrieben bzw.
> "Kein Rat, aber einige Fragen: Hatte die Firma denn ein Widerrufsrecht"
>zitiert?
Ich habe es zitiert, aber es stammt nicht von mir, sondern von dir, wie du
sehr wohl weißt.
>Was ist daran so kompliziert oder mißverständlich?
Daß es nicht von mir stammt, wie die erste Zeile behauptet.
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Ciao, Heiko...