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NKL Lose Telefonvertrag - Widerruf

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Roli Meier

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Jul 7, 2004, 1:15:46 AM7/7/04
to
Hallo zusammen

Ich hatte gestern einen Anruf von der NKL Klassenlotterie Günther oder
sowas. Die Dame am Telefon war sehr redegewandt und ich hab mich zur
Zustimmung zum Kauf von Losen überreden lassen.

Nachdem ich mein Hirn wieder eingeschaltet habe, wurde mir bewusst, dass die
ganze Sache ein grosser Fehler war und dass ich die Zustimmung für einen
Betrag von ca. 1000 Euro gegeben habe.

Die Dame hat mir gesagt, dass ich einen Anruf von der Zentrale kriegen
werde, bei dem ich den Vertrag bestätigen muss. Trotzdem ist mir jetzt nicht
ganz wohl.

Ich habe von einem 14 tägigen Widerrufsrecht gehört. Leider bin ich
rechtlich nicht so bewandert. Kann mir jemande sagen, was ich jetzt genau
tun kann, um den Vertrag zu annulieren resp. zu widerrufen.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Roli

Matthias Koehler

unread,
Jul 7, 2004, 3:55:33 AM7/7/04
to
[Roli:]

> Nachdem ich mein Hirn wieder eingeschaltet habe, wurde mir bewusst, dass die
> ganze Sache ein grosser Fehler war und dass ich die Zustimmung für einen
> Betrag von ca. 1000 Euro gegeben habe.

Von mir kriegen solche Leute immer ein Kurzreferat über § 1 UWG sowie
natürlich auch über § 1004 BGB in Verbindung mit § 823 BGB. Es gibt dagegen
auch von mir entwickelte automatische Ansagen, besonders für Besitzer einer
Fritzcard oder vergleichbarer ISDN-Karten interessant. Kannst Du Dir z.B.
unter http://www.callender.de/spam runterladen.



> Die Dame hat mir gesagt, dass ich einen Anruf von der Zentrale kriegen
> werde, bei dem ich den Vertrag bestätigen muss. Trotzdem ist mir jetzt nicht
> ganz wohl.

Keine Panik, ist noch nichts passiert!



> Ich habe von einem 14 tägigen Widerrufsrecht gehört. Leider bin ich
> rechtlich nicht so bewandert. Kann mir jemande sagen, was ich jetzt genau
> tun kann, um den Vertrag zu annulieren resp. zu widerrufen.

Du kannst als Verbraucher alle Verträge widerrufen, die Du nicht in den
Geschäftsräumen des Unternehmers geschlossen hast. Und die Frist verlängert
sich auf unbegrenzt, wenn Du über das Widerrufsrecht nicht belehrt wurdest.
Du musst also erst mal gar nichts machen, denn die sind in der Beweislast,
dass Du da was bestellt hast. Sobald was Schriftliches kommt, kannst Du
immer noch in Ruhe widerrufen.

Matthias

--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de

Holger Pollmann

unread,
Jul 7, 2004, 3:54:56 AM7/7/04
to
"Roli Meier" <Roli....@gmx.ch> schrieb:

> Ich habe von einem 14 tägigen Widerrufsrecht gehört. Leider bin
> ich rechtlich nicht so bewandert. Kann mir jemande sagen, was ich
> jetzt genau tun kann, um den Vertrag zu annulieren resp. zu
> widerrufen.

Gem. § 312d IV Nr. 4 BGB besteht das Widerrufsrecht nicht bei
Fernabsatzverträgen zur Erbringung von Wett- und Lotterie-
Dienstleistungen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Holger Pollmann

unread,
Jul 7, 2004, 4:00:55 AM7/7/04
to
Matthias Koehler <nutz...@koehler-film.info> schrieb:

>> Ich habe von einem 14 tägigen Widerrufsrecht gehört. Leider bin
>> ich rechtlich nicht so bewandert. Kann mir jemande sagen, was ich
>> jetzt genau tun kann, um den Vertrag zu annulieren resp. zu
>> widerrufen.
>
> Du kannst als Verbraucher alle Verträge widerrufen, die Du nicht
> in den Geschäftsräumen des Unternehmers geschlossen hast.

Sorry, aber: das ist BLÖDSINN. Lies das Gesetz, das wird dich eines
anderen belehren. Achte dabei vor allem auf so Kleinigkeiten wie
"entgeltliche Leistung", "Die Vorschriften über Fernabsatzverträge
finden keine Anwendung auf" und " Das Widerrufsrecht besteht, soweit
nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur...".

> Und die Frist verlängert sich auf unbegrenzt, wenn Du über das
> Widerrufsrecht nicht belehrt wurdest. Du musst also erst mal gar
> nichts machen, denn die sind in der Beweislast, dass Du da was
> bestellt hast.

Das dagegen ist richtig.

Matthias Koehler

unread,
Jul 7, 2004, 4:08:53 AM7/7/04
to
[HoPo:]


> Sorry, aber: das ist BLÖDSINN. Lies das Gesetz, das wird dich eines
> anderen belehren. Achte dabei vor allem auf so Kleinigkeiten wie
> "entgeltliche Leistung", "Die Vorschriften über Fernabsatzverträge
> finden keine Anwendung auf" und " Das Widerrufsrecht besteht, soweit
> nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur...".

Und wie sieht es da mit der praktischen Durchführung aus? Wer meint, aus
einem Telefonat mit mir irgendwelche Ansprüche ableiten zu können, muss
diese doch beweisen können. Kann er aber nicht, außer wenn er gegen § 201
StGB verstoßen hat...

Ich bleibe dabei: Wenn mich einer dieser ekligen Lotterie-Einnehmer am
Telefon vollquatscht, kann erst mal gar nichts passieren.

Oliver Ritzmann

unread,
Jul 7, 2004, 5:51:12 AM7/7/04
to
"Roli Meier" <Roli....@gmx.ch> schrieb im Newsbeitrag
news:ccg198$kef$1...@newshispeed.ch...

> Hallo zusammen
>
> Ich hatte gestern einen Anruf von der NKL Klassenlotterie Günther
oder
> sowas. Die Dame am Telefon war sehr redegewandt und ich hab mich zur
> Zustimmung zum Kauf von Losen überreden lassen.
>
> Nachdem ich mein Hirn wieder eingeschaltet habe, wurde mir bewusst,
dass die
> ganze Sache ein grosser Fehler war und dass ich die Zustimmung für
einen
> Betrag von ca. 1000 Euro gegeben habe.

Der übliche Weg ist:

Lose kommen lassen und mit den Worten "Sorry, keine Kohle" wieder
zurück gehen lassen.
Kannst Die den Text auch sparen.
Die kennen das.
Rufen 100.000 Leutz an und hoffen, daß 10 % (10.000 Leutz) mitmachen.
Wenn dann auch nur 1000 Spieler mitmachen, (also 1% der
telefonaquisition) hat sich der Spaß für die schon gerechnet.

N.B.: Grundsätzlich kannste nur mitspielen, wennde die Lose bezahlt
hast.

Also: Tonne und gut ist.
Kommt dann evtl. noch 2-3 mal eine "Erinnerung", aber das wars dann
auch schon.

Gruß Olli

*der lieber was anderes spielt*

Florian Kleinmanns

unread,
Jul 7, 2004, 8:14:12 AM7/7/04
to
Matthias Koehler <nutz...@koehler-film.info> schrieb:

>Und wie sieht es da mit der praktischen Durchführung aus? Wer meint, aus
>einem Telefonat mit mir irgendwelche Ansprüche ableiten zu können, muss
>diese doch beweisen können.

Nur falls der Gegner die Tatsachen, die den Anspruch untermauern,
bestreitet.

Grüße
Florian
--
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/

Matthias Koehler

unread,
Jul 7, 2004, 10:55:45 AM7/7/04
to
[Florian:]


> Nur falls der Gegner die Tatsachen, die den Anspruch untermauern,
> bestreitet.

Da würde ich schon mit Nichtwissen bestreiten... :-)

Bastian Völker

unread,
Jul 7, 2004, 10:38:52 AM7/7/04
to
Hallo!

Matthias Koehler schrieb:

> Und wie sieht es da mit der praktischen Durchführung aus? Wer meint, aus
> einem Telefonat mit mir irgendwelche Ansprüche ableiten zu können, muss
> diese doch beweisen können. Kann er aber nicht, außer wenn er gegen § 201
> StGB verstoßen hat...

Zeugen?

Gruß
Bastian
--
sport1.de-Ticker (zum Spiel Deutschland-Lettland):
"19:48 Neiiiiiiiiiiiiiiiiiin (92.)
Lahm, Super-Flanke, Klose völlig frei, sechs Meter vor dem Tor.
An die Eckfahne. Nochmal zum Mitschreiben: ECKFAHNE!"


Jens Müller

unread,
Jul 7, 2004, 11:29:18 AM7/7/04
to
Matthias Koehler <nutz...@koehler-film.info> writes:

>
>> Nur falls der Gegner die Tatsachen, die den Anspruch untermauern,
>> bestreitet.
> Da würde ich schon mit Nichtwissen bestreiten... :-)

Wahrheitswidrig? Das ist dann wohl Prozeßbetrug.

Mathias Tobollik

unread,
Jul 7, 2004, 12:48:27 PM7/7/04
to
Hallo Matthias,

> Und wie sieht es da mit der praktischen Durchführung aus? Wer meint, aus
> einem Telefonat mit mir irgendwelche Ansprüche ableiten zu können, muss
> diese doch beweisen können. Kann er aber nicht, außer wenn er gegen § 201
> StGB verstoßen hat...

Die fragen i.d.R. als erstes ob die Adresse stimmt (grins) und dann noch
nach dem Geburtsdatum (doppelgrins).

Ich frage dann immer zurück, warum sie das denn wissen wollen, und dann
ist meistens recht schnell Schluß mit dem Gespräch :-)

MfG

Mathias

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Klaus Opel

unread,
Jul 7, 2004, 1:19:35 PM7/7/04
to
Hallo Roli,

ich empfehle Dir, Dir mal die "amtlichen Lotteriebedingungen", die Du
z.B. über die Seite von Günther aufrufen kannst, zu Gemüte zu ziehen.

https://www.guenther.de/de/nkl/spielbedingungen/index.cfm

Ich zitiere:

|§ 3 Vertriebsorganisation und Haftung
|
...
|
|(2) Dem Spielteilnehmer wird mit der Versendung eines Loses durch den
| Lotterie-Einnehmer ein Kaufangebot unterbreitet. Gemäß §§ 4 und 6
| gelten die Bezahlung des Lospreises und die Speicherung des Loskaufs
| als Annahme des Angebots. Wird nicht rechtzeitig bezahlt, erlischt
| das Angebot.

Du hast also -soweit ich das erkennen kann- noch keinen Vertrag
geschlossen, sondern lediglich der Unterbreitung eines Angebotes
zugestimmt.

Abgesehen davon kannst Du spätestens nach der "1. Klasse" kündigen:

|§ 6 Spielfortsetzung UND SPIELBEENDIGUNG
|
...
|
|(7) Die Spielteilnahme kann nach jeder Klasse beendet werden, und zwar
| auch dann, wenn der Spielteilnehmer ein Los-Zertifikat mit einem
| Gültigkeitszeitraum über mehrere Klassen erhalten hat.

Klaus

--
1. http://www.klaus-opel.de
2. Wer will, dass emails bei mir und nicht bei SpamGourmet ankommen,
ersetze den local part meiner Adresse durch was anderes

Jens Müller

unread,
Jul 7, 2004, 1:50:59 PM7/7/04
to
christian_dsrm-ENTF!@soemtron.de (Christian @Soemtron) writes:

> Bei Telefon-Drückern kauft man nichts. In debs gab's diverse
> Vorschläge, was man mit diesen Heinis anstellen könnte.

Dann weise doch Deine debs-Mitposter mal auch de.comm.abuse hin, da
ist sowas on-topic.

Jens Müller

unread,
Jul 7, 2004, 1:53:05 PM7/7/04
to
Klaus Opel <Dev-...@Klaus-Opel.de> writes:

> ich empfehle Dir, Dir mal die "amtlichen Lotteriebedingungen", die Du
> z.B. über die Seite von Günther aufrufen kannst, zu Gemüte zu ziehen.
>
> https://www.guenther.de/de/nkl/spielbedingungen/index.cfm
>
> Ich zitiere:
>
> |§ 3 Vertriebsorganisation und Haftung
> |
> ...
> |
> |(2) Dem Spielteilnehmer wird mit der Versendung eines Loses durch den
> | Lotterie-Einnehmer ein Kaufangebot unterbreitet. Gemäß §§ 4 und 6
> | gelten die Bezahlung des Lospreises und die Speicherung des Loskaufs
> | als Annahme des Angebots. Wird nicht rechtzeitig bezahlt, erlischt
> | das Angebot.

Hört sich gut an. Aber auch ansonsten wär ich dafür, daß die Länder
für Glücksspielverträge mal mindestens Textform vorschreiben.

Ralf Gebert

unread,
Jul 7, 2004, 10:53:44 PM7/7/04
to
Roli Meier schrieb:

> Ich hatte gestern einen Anruf von der NKL Klassenlotterie Günther oder
> sowas. Die Dame am Telefon war sehr redegewandt und ich hab mich zur
> Zustimmung zum Kauf von Losen überreden lassen.

> Nachdem ich mein Hirn wieder eingeschaltet habe,

solche nervigen Anrufe bekomme ich immer hin und wieder von Zeit zu
Zeit, so daß ich die anrufende Dame garnicht erst aussprechen lasse, so
daß ich ihr sage "kein Interesse",egal was sie mir versucht zu
erzählen,sollte es auch noch so schmackhaft sein.

Da hatte sie vor ein paar Tagen noch nachgefragt, WARUM, da habe ich zur
ihr gesagt "weil mich das nicht interessiert" :-)

Aber DU wirst mit Sicherheit auch ein Widerrufsrecht haben, lehne Dich
einfach zurück:-)
Denn gerade Telefonverträge sind ja immer eine heikle Sache, gerade in
Bezug auf Beweis etc.
Wie wollen die beweisen, das DU mit denen einen Vertrag gemacht hast und
nicht Deine Putzfrau:-)


Gruss
Ralf

Roli Meier

unread,
Jul 8, 2004, 12:30:13 PM7/8/04
to
Hallo zusammen

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich bin nun etwas beruhigter und
muss mir wohl keine Sorgen machen.

Vielen Dank und Grüsse

Roli


Oliver Ritzmann

unread,
Jul 9, 2004, 5:00:42 PM7/9/04
to
"Matthias Koehler" <nutz...@koehler-film.info> schrieb im Newsbeitrag
news:BD117915.FCB20%nutz...@koehler-film.info...
> [Roli:]

>
> Von mir kriegen solche Leute immer ein Kurzreferat über § 1 UWG
sowie
> natürlich auch über § 1004 BGB in Verbindung mit § 823 BGB. Es gibt
dagegen
> auch von mir entwickelte automatische Ansagen, besonders für
Besitzer einer
> Fritzcard oder vergleichbarer ISDN-Karten interessant. Kannst Du Dir
z.B.
> unter http://www.callender.de/spam runterladen.

Coole Sache das, danke :o))

Olli

--
In der Sommerpause findet findet die Trollfütterung ab sofort nur noch
außerhalb der Besuchszeiten statt.
Den Besuchern ist die eigenmächtige Fütterung verboten!
Bitte nicht in die Käfige greifen!

ullah...@gmail.com

unread,
Feb 23, 2018, 12:06:51 PM2/23/18
to

Detlef Meißner

unread,
Feb 23, 2018, 12:14:57 PM2/23/18
to
Am 23.02.2018 um 18:06 schrieb ullah...@gmail.com:

[Ulla schrieb gar nichts.]
Ob eine Antwort, die hier erfolgt, den OP erreicht?

Detlef

Fa.lk.Sc.H.a.de

unread,
Feb 23, 2018, 3:49:12 PM2/23/18
to
möglicherweise schon, aber ob es noch rechtzeitig für einen Widerruf
ist? ;-)

Wolfgang Jäth

unread,
Feb 23, 2018, 5:26:04 PM2/23/18
to
Solange der/die Betreffende nicht über sein/ihr Widerrufsrecht belehrt
wurde, beginnt auch keine Frist an zu laufen. Und was nicht /anläuft/
kann auch nicht /ablaufen/.

Diese Widerrufsbelehrung muss seit 2014 EU-weit einheitlich in Textform
aka schriftlich erfolgen. Solange er/sie das also nicht erhält, endet
die Frist 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss (frag mich nicht,
wie es zu diesem krummen Datum kommt).

Allerdings besteht grundsätzlich die Gefahr, dass die 'Anderen' sich
nicht um die Gesetzeslage kümmern, und einfach munter abbuchen. Dann
darf der Geschädigte seinem Geld hinterher laufen (kann er/sie zwar am
Ende zurück bekommen, aber nicht freiwillig aka nur mit viel Mühe und
Aufwand). Daher empfiehlt es sich in so einem Fall, seine Bankkonten
genau zu überwachen, und zweifelhafte Abbuchungen ggf. sofort stornieren
zu lassen. *Keinesfalls* darauf vertrauen, dass die einen Widerruf
akzeptieren und das Geld freiwillig zurück buchen.

Wolfgang
--
If I could, I would wish for ONE news INDEED being a fake, namely for
the news of this immature cockalorum in fact became President of the
United States.

Detlef Meißner

unread,
Feb 23, 2018, 5:42:49 PM2/23/18
to
Das Posting ist von 2004.
kann sein, dass manche Personen inzwischen bereits verstorben sind, ob
nun durch den Loskauf veramrt oder bereichert.

Detlef

Rupert Haselbeck

unread,
Feb 23, 2018, 5:50:19 PM2/23/18
to
Am 23.02.2018 um 23:18 schrieb Wolfgang Jäth:
> Solange der/die Betreffende nicht über sein/ihr Widerrufsrecht belehrt
> wurde, beginnt auch keine Frist an zu laufen. Und was nicht /anläuft/
> kann auch nicht /ablaufen/.

Es kommt auch wirklich nicht darauf an, ob deine weisen Worte den OP
erreichen. Nach der seit seiner Frage verflossenen Zeit dürften
sämtliche möglichen Forderungen gegen ihn längst verjährt sein...

MfG
Rupert

Andreas Bockelmann

unread,
Feb 24, 2018, 5:12:23 AM2/24/18
to
Detlef Meißner schrieb:
Ob eine Antwort den OP nach über dreizehneinhalb Jahren noch interessiert?


--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann

Detlef Meißner

unread,
Feb 24, 2018, 5:21:37 AM2/24/18
to
Am 24.02.2018 um 11:03 schrieb Andreas Bockelmann:
> Detlef Meißner schrieb:
>> Am 23.02.2018 um 18:06 schrieb ullah...@gmail.com:
>>
>> [Ulla schrieb gar nichts.]
>>
>>> Am Mittwoch, 7. Juli 2004 07:15:46 UTC+2 schrieb Roli Meier:
>>
>> Ob eine Antwort, die hier erfolgt, den OP erreicht?
>
> Ob eine Antwort den OP nach über dreizehneinhalb Jahren noch interessiert?
>
Das ist doch nun schon längst geklärt!

Wie haben es hier aber in erster Linie mit einer Googleposterin zu tun, die
1. nicht erkannt hat, wie alt das Posting ist (typisch Googleposter)
2. selbst nichts dazu geschrieben hat
3. den Ursprungstext einfach in eine andere Gruppe abgekippt hat. Der OP
(ganz unabhängig vom Alter seines Postings) bekäme davon gar nichts mit
und könnte somit auch nicht die Antworten lesen.

Detlef

Fa.lk.Sc.H.a.de

unread,
Feb 24, 2018, 7:20:49 AM2/24/18
to
Am 23.02.2018 um 23:18 schrieb Wolfgang Jäth:
nun, der Loskauf war vor dieser Regelung
>
> Allerdings besteht grundsätzlich die Gefahr, dass die 'Anderen' sich
> nicht um die Gesetzeslage kümmern, und einfach munter abbuchen. Dann
> darf der Geschädigte seinem Geld hinterher laufen (kann er/sie zwar am
> Ende zurück bekommen, aber nicht freiwillig aka nur mit viel Mühe und
> Aufwand).

also *Heute* klicke ich einfach beim Onlinebanking auf das Rückbuchen
Symbol, der betreffenden Abbuchung und: Erledigt. Der Aufwand und die
Mühen halten sich sehr in Grenzen.

Uwe Weiss

unread,
Feb 25, 2018, 9:00:34 AM2/25/18
to
Am 23.02.2018 um 18:06 schrieb ullah...@gmail.com:
Liebe Ulla,

schön, dass du dir die Mühe gemacht hast, diesen historischen Beitrag
auszubuddeln und ihn damit Milliarden unwissenden Internet-Nutzern zur
Verfügung zu stellen.

Danke dafür

-Uwe-

Detlef Meißner

unread,
Feb 25, 2018, 9:14:02 AM2/25/18
to
Am 25.02.2018 um 15:00 schrieb Uwe Weiss:
> Am 23.02.2018 um 18:06 schrieb ullah...@gmail.com:
>> Am Mittwoch, 7. Juli 2004 07:15:46 UTC+2 schrieb Roli Meier:
>>> Hallo zusammen
>>>
>>> Ich hatte gestern einen Anruf von der NKL Klassenlotterie Günther oder
>>> sowas. Die Dame am Telefon war sehr redegewandt und ich hab mich zur
>>> Zustimmung zum Kauf von Losen überreden lassen.

...
>
> Liebe Ulla,
>
> schön, dass du dir die Mühe gemacht hast, diesen historischen Beitrag
> auszubuddeln und ihn damit Milliarden unwissenden Internet-Nutzern zur
> Verfügung zu stellen.

Ob die Ulla das überhaupt liest?

Detlef
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