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Überweisung von Centbeträgen strafbar ?

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Lothar Klein

unread,
Jul 4, 2012, 5:30:52 PM7/4/12
to
Hi,

2 Szenarien:

- Ich überweise jemandem (vom dem ich weiss, das er 15Ct pro Buchung zahlen
muss), 100x 1ct.
- Ich zahle eine Rechnung in 100 Einzelbeträgen.

Für Punkt 2: Ist die Rechnung korrekt bezahlt, wenn die Summe der
Rechnungsbetrag ist ?
Gruß



"A. Gräber"

unread,
Jul 4, 2012, 5:33:58 PM7/4/12
to
bei mir sind es auf dem sparkassenkonto sogar 40cent :). Strafbar
vermutlich nicht, aber ich würde tippen gegen die AGB deiner Bank womit
dir vermutlich dein Konto gekündigt wird.

Lothar Klein

unread,
Jul 4, 2012, 5:45:11 PM7/4/12
to

""A. Gräber"" <use...@customax.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4ff4b6b3$0$6639$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net...
> bei mir sind es auf dem sparkassenkonto sogar 40cent :). Strafbar
Mein Beileid, ich hab schon die (für Private) billigste Variante mit 99CT
Grundgeb+15CT pro Buchung.
Wusste gar nicht, dass es da so perverse Tarife wie Deinen gibt...
> vermutlich nicht, aber ich würde tippen gegen die AGB deiner Bank womit
> dir vermutlich dein Konto gekündigt wird.
Ja, das kann gut sein. Ich lese aber jetzt nicht nach ;-)
Gruß
Lotte


Roland Schmelzer

unread,
Jul 4, 2012, 6:03:27 PM7/4/12
to
Am 04.07.2012 23:30, schrieb Lothar Klein:
> Hi,
>
> 2 Szenarien:
>
> - Ich überweise jemandem (vom dem ich weiss, das er 15Ct pro Buchung zahlen
> muss), 100x 1ct.
> - Ich zahle eine Rechnung in 100 Einzelbeträgen.

Aus welchem Grund sollte man so etwas tun?

> Für Punkt 2: Ist die Rechnung korrekt bezahlt, wenn die Summe der
> Rechnungsbetrag ist ?

Ist sie nicht. Außerdem hat der Gläubiger beste Chancen, Dich auf
99 x 15 EuroCt in Anspruch zu nehmen.

VG
Roland

Artur Kawa

unread,
Jul 4, 2012, 10:06:46 PM7/4/12
to
"Lothar Klein" schrieb im Newsbeitrag news:jt2cm6$2u4$1...@news.mixmin.net...

Meines Wissens müssen vom Gläubiger keine Teilzahlungen
akzeptiert werden. Steht irgendwo im BGB.

Gruss
Artur

Martin Bienwald

unread,
Jul 5, 2012, 3:35:19 AM7/5/12
to
Artur Kawa <arka...@gmx.net> wrote:

> Meines Wissens müssen vom Gläubiger keine Teilzahlungen
> akzeptiert werden. Steht irgendwo im BGB.

§ 266.

... Martin

Jan Schejbal

unread,
Jul 5, 2012, 4:00:24 AM7/5/12
to
Am 2012-07-04 23:45, schrieb Lothar Klein:
> Mein Beileid, ich hab schon die (für Private) billigste Variante mit 99CT
> Grundgeb+15CT pro Buchung.
> Wusste gar nicht, dass es da so perverse Tarife wie Deinen gibt...

Es gibt Privatkundenkonten, wo Buchungen Geld kosten?

Gruß
Jan

--
Bitte möglichst in die Newsgroup antworten.
Blog: http://janschejbal.wordpress.com/
Bei e-Mail-Antworten bitte im Betreff "FROM NG" verwenden,
sonst wird die Mail ungelesen gelöscht! (Danke, Spammer!)


Roland Schmelzer

unread,
Jul 5, 2012, 4:20:06 AM7/5/12
to
Am 05.07.2012 10:00, schrieb Jan Schejbal:
> Am 2012-07-04 23:45, schrieb Lothar Klein:
>> Mein Beileid, ich hab schon die (für Private) billigste Variante mit 99CT
>> Grundgeb+15CT pro Buchung.
>> Wusste gar nicht, dass es da so perverse Tarife wie Deinen gibt...
>
> Es gibt Privatkundenkonten, wo Buchungen Geld kosten?

Ja, bevorzugt bei Spar- und ähnlichen Kassen.

VG
Roland

Heinz Schmitz

unread,
Jul 5, 2012, 4:20:19 AM7/5/12
to
Lothar Klein wrote:

>- Ich überweise jemandem (vom dem ich weiss, das er 15Ct pro Buchung zahlen
>muss), 100x 1ct.

Es ist mir neu, daß man für eingehende Überweisungen zahlen muß.
Vermutlich bezahlst Du als Folge Deiner Maßnahme 100 mal Deinen
Kostensatz pro Anweisung.

Grüße,
H.


Thomas Rachel

unread,
Jul 5, 2012, 4:41:46 AM7/5/12
to
Am 04.07.2012 23:45 schrieb Lothar Klein:
> ""A. Gräber"" <use...@customax.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:4ff4b6b3$0$6639$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net...
>> bei mir sind es auf dem sparkassenkonto sogar 40cent :). Strafbar
> Mein Beileid, ich hab schon die (für Private) billigste Variante mit 99CT
> Grundgeb+15CT pro Buchung.

Nun ja, es gibt Banken mit anderen Preismodellen.


Thomas

Lothar Klein

unread,
Jul 5, 2012, 6:04:19 AM7/5/12
to

"Martin Bienwald" <d03...@lp0042.wdf.sap-ag.de> schrieb im Newsbeitrag
news:jt3g3n$j61$2...@news.sap-ag.de...
Artur Kawa <arka...@gmx.net> wrote:

> Meines Wissens müssen vom Gläubiger keine Teilzahlungen
> akzeptiert werden. Steht irgendwo im BGB.
Ist eingleichzeitig in Centstücken eintreffender voller Zahlbetrag eine
Teilzahlung ?
Es ist die volle Summe eingegangen.

Spitzfindig
L0tte
§ 266.

... Martin


Lothar Klein

unread,
Jul 4, 2012, 1:45:06 AM7/4/12
to
On 05.07.2012 10:20, Heinz Schmitz wrote:
> Lothar Klein wrote:
>
>> - Ich überweise jemandem (vom dem ich weiss, das er 15Ct pro Buchung zahlen
>> muss), 100x 1ct.
>
> Es ist mir neu, daß man für eingehende Überweisungen zahlen muß.
Lies einfach:
> http://www.foerde-sparkasse.de/privatkunden/konten_karten/girokonten/uebersicht/index.php


> Vermutlich bezahlst Du als Folge Deiner Maßnahme 100 mal Deinen
> Kostensatz pro Anweisung.
>
> Grüße,
> H.
>
>



--- Posted via news://freenews.netfront.net/ - Complaints to ne...@netfront.net ---

Theodor.Hellwald

unread,
Jul 5, 2012, 7:18:43 AM7/5/12
to
Nein, es ist einfach nur dummbatzig blöde Selbstverarschung weil du
danach auf Schadenersatz verklagt werden kannst und zahlen musst, immer
dran denken, su bist nicht der erste Vollpfosten der in
Presse/Funk/Fernsehen will.... theo

Martin Bienwald

unread,
Jul 5, 2012, 7:23:00 AM7/5/12
to
Lothar Klein <lodda...@gmx.de> wrote:

> Ist ein gleichzeitig in Centst?cken eintreffender voller Zahlbetrag eine
> Teilzahlung ?
> Es ist die volle Summe eingegangen.

Nein, das ist dann keine Teilzahlung. Allerdings müssen mehr als 50
Münzen für eine Zahlung nicht akzeptiert werden. (EG-Verordnung Nr. 974/98)

In 1-Cent-Stücken kann man also maximal 50 Cent bezahlen, wenn nichts
anderes vertraglich vereinbart ist (oder der Gläubiger die Zahlung
freiwillig akzeptiert).

... Martin
Message has been deleted

Matthias Hanft

unread,
Jul 5, 2012, 10:03:32 AM7/5/12
to
Martin Bienwald schrieb:
>
> Nein, das ist dann keine Teilzahlung. Allerdings müssen mehr als 50
> Münzen für eine Zahlung nicht akzeptiert werden. (EG-Verordnung Nr. 974/98)
> In 1-Cent-Stücken kann man also maximal 50 Cent bezahlen, wenn nichts
> anderes vertraglich vereinbart ist (oder der Gläubiger die Zahlung
> freiwillig akzeptiert).

Aber eine Überweisung ist doch keine Münze - odrrr?

Gruß Matthias.

fie...@freenet.de

unread,
Jul 5, 2012, 10:07:56 AM7/5/12
to
@alle, die gegen Teilzahlungen usw. argumentieren:
Was spricht dagegen, wenn man dem anderen was schenken will?
100 x 1ct? :->

Fiete

Fiete
Message has been deleted

Martin Bienwald

unread,
Jul 5, 2012, 11:00:16 AM7/5/12
to
Nein, aber Frage 2 ging doch um Barzahlung in lauter einzelnen Centstücken
- odrrr?

... Martin

Enrico Dörre

unread,
Jul 5, 2012, 11:09:30 AM7/5/12
to
Und warum nicht 1*1€, das wäre auch für den schenkenden einfacher.

Wolf Stringhammer

unread,
Jul 5, 2012, 11:28:20 AM7/5/12
to

"Enrico Dörre" schrieb:

> Und warum nicht 1*1€, das wäre auch für den schenkenden
> einfacher.

Um jede Frage, die man stellen kann, auch tatsächlich gestellt
zu haben.

W.


Message has been deleted

Harald Hengel

unread,
Jul 5, 2012, 12:15:44 PM7/5/12
to
Martin Bienwald schrieb:

> Nein, aber Frage 2 ging doch um Barzahlung in lauter
> einzelnen Centstücken - odrrr?

Schon mal in den Betrff geschaut? ;-)

Grüße Harald

Message has been deleted

Stefan Schmitz

unread,
Jul 5, 2012, 2:55:02 PM7/5/12
to
On 5 Jul., 16:59, Kathinka Wenz <kathi...@rrr.de> wrote:
> fie...@freenet.de wrote:
> > @alle, die gegen Teilzahlungen usw. argumentieren:
> > Was spricht dagegen, wenn man dem anderen was schenken will?
> > 100 x 1ct? :->
>
> Wenn man ihm etwas schenken wollte, dann spricht da nichts dagegen. Wenn man
> ihn schädigt, macht man sich schadensersatzpflichtig.

Hast du dafür auch eine Anspruchsgrundlage?

Bei der Tilgung einer Rechnung in einzelnen Cents kann man ja noch
über die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten gehen.

Aber ohne Vertrag zieht auch § 823 BGB nicht, da durch die
Bankgebühren nur das Vermögen geschädigt wird, also keines der dort
genannten Schutzgüter. Es sei denn, man fände ein verletztes
Schutzgesetz und könnte Absatz 2 anwenden.

Stephan Rupprecht

unread,
Jul 5, 2012, 3:02:32 PM7/5/12
to


"Ludger Averborg" <ludger_...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ud3bv7hujbe66215f...@4ax.com...
> Sozusagen Bio-Banken: gut für das gute Gewissen des Kunden?
> Oder was zeichnet die aus, dass man bereit ist, dort für ein Konto zu
> bezahlen? Übergeben dann eine Scheck für die neue Rutsche fürs
> Planschbecken im Freibad?
>

Du wirst es nicht glauben: Ja, Sparkassen machen sowas.

Stephan


Marco Gietz

unread,
Jul 5, 2012, 3:53:19 PM7/5/12
to
Am Thu, 5 Jul 2012 11:55:02 -0700 (PDT) schrieb Stefan Schmitz:
>> Wenn man ihm etwas schenken wollte, dann spricht da nichts dagegen. Wenn man
>> ihn schädigt, macht man sich schadensersatzpflichtig.
>
> Hast du dafür auch eine Anspruchsgrundlage?

Da es tatsächlich bisher keiner genannt hat: Im konkreten sollte recht
unproblematisch § 826 BGB greifen.

Gruß
Marco

Lothar Klein

unread,
Jul 5, 2012, 3:55:03 PM7/5/12
to
MUAHAHAHA !

Sorry, aber das ist ja extremst lächerlich.
>
> VG
> Roland

Karsten Düsterloh

unread,
Jul 5, 2012, 4:27:41 PM7/5/12
to
Kathinka Wenz aber hob zu reden an und schrieb:
> Zumal es hierbei ja sehr offensichtlich um eine Schädigung geht, oder
> fällt dir ein guter Grund ein, warum man 1-Cent-weise per Überweisung
> zahlen sollte?

Man will einen länglichen Text mitsenden, der nicht mehr in die
Standardfelder der Überweisung paßt.


Karsten
--
Freiheit stirbt | Fsayannes SF&F-Bibliothek:
Mit Sicherheit | http://fsayanne.tprac.de/
Message has been deleted

Dietz Proepper

unread,
Jul 5, 2012, 5:12:01 PM7/5/12
to
Marco Gietz wrote:

> Am Thu, 5 Jul 2012 11:55:02 -0700 (PDT) schrieb Stefan Schmitz:
>>> Wenn man ihm etwas schenken wollte, dann spricht da nichts dagegen. Wenn
>>> man ihn sch�digt, macht man sich schadensersatzpflichtig.
>>
>> Hast du daf�r auch eine Anspruchsgrundlage?
>
> Da es tats�chlich bisher keiner genannt hat: Im konkreten sollte recht
> unproblematisch � 826 BGB greifen.

Weswegen sollte es sittenwidrig sein, Kleinbetr�ge zu �berweisen?

Ich w�rde ja eher die Berechnung von Geb�hren f�r Fremdbuchungen f�r
sittenwidrig halten...

Heinz Georg

unread,
Jul 5, 2012, 6:16:45 PM7/5/12
to
Tja, da hat wohl der OP den Betreff nicht geändert, als er die
abgewandelte Frage

| Ist eingleichzeitig in Centstücken eintreffender voller Zahlbetrag
| eine Teilzahlung ?

stellte.

Oliver Schwickert

unread,
Jul 5, 2012, 7:29:39 PM7/5/12
to
Harald Hengel wrote:
> Schon mal in den Betrff geschaut? ;-)

Ja, offensichtlich hat irgendwer im Auftrag von Lothar Klein den Betreff
verhunzt.

Jens Müller

unread,
Jul 5, 2012, 7:57:13 PM7/5/12
to
Am 05.07.2012 12:04, schrieb Lothar Klein:
> "Martin Bienwald"<d03...@lp0042.wdf.sap-ag.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:jt3g3n$j61$2...@news.sap-ag.de...
> Artur Kawa<arka...@gmx.net> wrote:
>
>> >Meines Wissens müssen vom Gläubiger keine Teilzahlungen
>> >akzeptiert werden. Steht irgendwo im BGB.
> Ist eingleichzeitig in Centstücken eintreffender voller Zahlbetrag eine
> Teilzahlung ?
> Es ist die volle Summe eingegangen.

Der Schuldner hat die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit
Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

Gruß Jens
Message has been deleted
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Dietz Proepper

unread,
Jul 6, 2012, 4:13:17 AM7/6/12
to
Kathinka Wenz wrote:

> Dietz Proepper <dietz...@rotfl.franken.de> wrote:
>
>> Marco Gietz wrote:
>> > Da es tatsächlich bisher keiner genannt hat: Im konkreten sollte recht
>> > unproblematisch § 826 BGB greifen.
>> Weswegen sollte es sittenwidrig sein, Kleinbeträge zu überweisen?
>
> Weil der Hintergrund der Kleinüberweisung die Schädigung des Anderen ist.

Sind Schädigungen automatisch sittenwidrig?

> Wenn du dem Richter klarmachst, dass das nicht deine Absicht war und er es
> dir glaubt, wirst du nicht zahlen müssen, weil dann der Vorsatz fehlt. Aber
> da die Schädigungsabsicht recht offensichtlich ist, wird das nicht ganz
> einfach sein.

Im strafrechtlichen Bereich musst Du dem Richter garnix klar machen, da muss
der StA entsprechende Belege beibringen.

Zivilrechtlich magst Du Recht haben - nur, viel Spaß, einen Schaden von
vielleicht ? 15 "durchzufechten".

Theodor.Hellwald

unread,
Jul 6, 2012, 4:40:12 AM7/6/12
to
Am 05.07.2012 16:59, schrieb Kathinka Wenz:
> fie...@freenet.de wrote:
>
>> @alle, die gegen Teilzahlungen usw. argumentieren:
>> Was spricht dagegen, wenn man dem anderen was schenken will?
>> 100 x 1ct? :->
>
> Wenn man ihm etwas schenken wollte, dann spricht da nichts dagegen. Wenn man
> ihn schädigt, macht man sich schadensersatzpflichtig.

Fürchte die Geschenke der Danaer, es liegt nichts gutes in ihnen!^^ ;-)
MfG theo

Theodor.Hellwald

unread,
Jul 6, 2012, 4:43:34 AM7/6/12
to
Du würdest dich wundern was du danach alles bezahlen darfst weil du den
Prozess verloren hast.... Schadenersatz, RA, deinen RA (oder auch
nicht), Gerichtskosten.... MfG theo

Theodor.Hellwald

unread,
Jul 6, 2012, 4:44:43 AM7/6/12
to
Am 05.07.2012 21:55, schrieb Lothar Klein:
> On 05.07.2012 00:03, Roland Schmelzer wrote:
>> Am 04.07.2012 23:30, schrieb Lothar Klein:
>>> Hi,
>>>
>>> 2 Szenarien:
>>>
>>> - Ich überweise jemandem (vom dem ich weiss, das er 15Ct pro Buchung
>>> zahlen
>>> muss), 100x 1ct.
>>> - Ich zahle eine Rechnung in 100 Einzelbeträgen.
>>
>> Aus welchem Grund sollte man so etwas tun?
>>
>>> Für Punkt 2: Ist die Rechnung korrekt bezahlt, wenn die Summe der
>>> Rechnungsbetrag ist ?
>>
>> Ist sie nicht. Außerdem hat der Gläubiger beste Chancen, Dich auf
>> 99 x 15 EuroCt in Anspruch zu nehmen.
> MUAHAHAHA !
>
> Sorry, aber das ist ja extremst lächerlich.

Nö, du bist lächerlich wenn du denkst das sowas noch keiner
durchgefochten und gewonnen hat.... theo

Theodor.Hellwald

unread,
Jul 6, 2012, 4:46:31 AM7/6/12
to
Am 05.07.2012 22:41, schrieb Ludger Averborg:
> Na siehst du! Da hat man doch gleich ein prima gutes Bio
> Sozialgewissen, wenn man sein Konto bei der Sparkasse nimmt.

Du solltest mal lieber darüber nachdenken das es genügend Leutz gibt die
eben bei Banken mit kostenloser Kontoführung kein Konto bekommen weil
sie einen zu geringen Gehaltseingang oder Vermögen haben. theo

Lothar Klein

unread,
Jul 6, 2012, 4:47:08 AM7/6/12
to

"Theodor.Hellwald" <Theodor....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:jt68hh$pss$1...@dont-email.me...
> Nö, du bist lächerlich wenn du denkst das sowas noch keiner durchgefochten
> und gewonnen hat.... theo
Schweig, oder poste das Aktenzeichen, Sänger !
>


Martin Bienwald

unread,
Jul 6, 2012, 5:33:15 AM7/6/12
to
Lothar Klein <lodda...@gmx.de> wrote:
> On 05.07.2012 00:03, Roland Schmelzer wrote:

>> Ist sie nicht. Außerdem hat der Gläubiger beste Chancen, Dich auf
>> 99 x 15 EuroCt in Anspruch zu nehmen.

> MUAHAHAHA !
>
> Sorry, aber das ist ja extremst lächerlich.

Was ist lächerlich? Daß jemand, der einen anderen vorsätzlich (oder
fahrlässig) schädigt, diesen Schaden zu ersetzen hat?

Nö, das ist geltendes Recht und auch nicht wirklich neu.

... Martin

Matthias Hanft

unread,
Jul 6, 2012, 5:50:33 AM7/6/12
to
Heinz Georg schrieb:
>
> Tja, da hat wohl der OP den Betreff nicht geändert, als er die
> abgewandelte Frage
>
> | Ist eingleichzeitig in Centstücken eintreffender voller Zahlbetrag
> | eine Teilzahlung ?
>
> stellte.

Sorry, da hatte ich "Centstücke" mit "gleichzeitig eintreffenden Cent-
Überweisungen" gleichgesetzt (es ging ja darum, ob es sich um eine
"Teilzahlung" gemäß BGB handelt, wenn alle "Teile" gleichzeitig
eintreffen). Aber vielleicht wars ja auch so gemeint?

Gruß Matthias.

Theodor.Hellwald

unread,
Jul 6, 2012, 6:01:52 AM7/6/12
to
Ruf einfach bei der HAZ an und such nach einem Bericht darüber aus den
Ende 80er, Anfang 90er Jahren.... ansonsten google... theo

Dietz Proepper

unread,
Jul 6, 2012, 6:23:45 AM7/6/12
to
Wer wegen einer Schadenssumme von EUR 15 die Gerichte bemüht sollte imnsho
professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Dietz Proepper

unread,
Jul 6, 2012, 6:28:09 AM7/6/12
to
Aber ja doch. Tätschel.

Zunächst musst Du einen Anwalt finden, der auf Streithanseln steht. Dann muss
die Gegenseite so ungeschickt sein, und das Ganze bis vor Gericht gehen
lassen. Und, und und.

Klar, es *gab* schon solche Fälle. Wer aber wegen EUR 15 vor den Kadi zieht
sollte sich imnsho schleunigst professionelle Hilfe suchen.

Sowas ist - mit Verlaub - einfach nur albern.
Message has been deleted

Frank Hucklenbroich

unread,
Jul 6, 2012, 8:05:17 AM7/6/12
to
Am Fri, 06 Jul 2012 14:04:02 +0200 schrieb Kathinka Wenz:

> Ich gebe auch zu, dass mir sehr wenig Schäden einfallen, die nicht
> sittenwidrig sind. Zerissene T-Shirts beim Fußballspiel vielleicht.

Von wegen, das gibt eine gelbe Karte. Frag Balotelli ;-)

SCNR,

Frank

Stefan Schmitz

unread,
Jul 6, 2012, 8:05:47 AM7/6/12
to
Unproblematisch?
AFAIK ist § 826 so ziemlich das problematischste überhaupt und
praktisch nie anwendbar.
Was macht dich in diesem Fall so optimistisch?

Stefan Schmitz

unread,
Jul 6, 2012, 8:48:40 AM7/6/12
to
On 6 Jul., 09:02, Kathinka Wenz <kathi...@rrr.de> wrote:
> Dietz Proepper <dietz-n...@rotfl.franken.de> wrote:
> > Marco Gietz wrote:
> > > Da es tatsächlich bisher keiner genannt hat: Im konkreten sollte recht
> > > unproblematisch § 826 BGB greifen.
> > Weswegen sollte es sittenwidrig sein, Kleinbeträge zu überweisen?
>
> Weil der Hintergrund der Kleinüberweisung die Schädigung des Anderen ist.
>
> Wenn du dem Richter klarmachst, dass das nicht deine Absicht war und er es
> dir glaubt, wirst du nicht zahlen müssen, weil dann der Vorsatz fehlt. Aber
> da die Schädigungsabsicht recht offensichtlich ist, wird das nicht ganz
> einfach sein.

§ 826 setzt eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung voraus.
Bisher hast du nur gezeigt, dass es eine vorsätzliche Schädigung ist.
Was aber macht diese Schädigung so besonders verachtenswert, dass sie
auch noch als sittenwidrig einzustufen ist?

Joerg Meier

unread,
Jul 6, 2012, 10:13:46 AM7/6/12
to
Wieso versteifft Ihr Euch eigentlich alle auf die 15 Euro ? Ist doch ein
rein theoretischer Fall und ein erfundenes Beispiel. Dann halt 1000
Ueberweisungen, oder 10000, wenn's Dir lieber ist. Um den konkreten
Schadensbetrag geht es doch gar nicht.

Liebe Gruesse,
Joerg

--
Ich lese meine Emails nicht, replies to Email bleiben also leider
ungelesen.

Joerg Meier

unread,
Jul 6, 2012, 10:16:54 AM7/6/12
to
On Fri, 06 Jul 2012 14:04:02 +0200, Kathinka Wenz wrote:

> Dietz Proepper <dietz...@rotfl.franken.de> wrote:
>> Kathinka Wenz wrote:
>>> Weil der Hintergrund der Kleinüberweisung die Schädigung des Anderen ist.
>> Sind Schädigungen automatisch sittenwidrig?
> Frag dich mal andersrum, ob es zur guten Sitte gehört, einen Betrag
> pfennigweise zu bezahlen und damit Gebühren zu produzieren. Das möchte ich
> mal deutlich verneinen.

> Ich gebe auch zu, dass mir sehr wenig Schäden einfallen, die nicht
> sittenwidrig sind. Zerissene T-Shirts beim Fußballspiel vielleicht.

Du springst von Kosten zu Schaden. Nicht alle Kosten sind automatisch
Schaeden. Oder ?

Theodor.Hellwald

unread,
Jul 6, 2012, 3:47:18 PM7/6/12
to
Andersrum wird ein Schuh draus, wenn einer meint er müsse 1 euro in 100
Überweisungen a 1 cent packen gehört in die Klapse, Schlüssel rum und
wegwerfen. theo

Marco Gietz

unread,
Jul 6, 2012, 3:54:21 PM7/6/12
to
Am Fri, 6 Jul 2012 05:05:47 -0700 (PDT) schrieb Stefan Schmitz:
> Unproblematisch?
> AFAIK ist § 826 so ziemlich das problematischste überhaupt und
> praktisch nie anwendbar.
> Was macht dich in diesem Fall so optimistisch?

Die Tatsache, dass es im geschilderten Fall keinen anderen Grund für die
Einzelüberweisungen (Alternative 2) bzw. die Überweisungen überhaupt gab
außer der Schädigung des Empfängers, von dem man wusste, dass ihn das mehr
kostet als es ihm bringt.

Und eine Handlung, die den einzigen Zweck hat, einen anderen zu schädigen
ist unproblematisch sittenwidrig.

Gruß
Marco

Christopher Creutzig

unread,
Jul 6, 2012, 4:17:12 PM7/6/12
to
On 7/6/12 12:28 PM, Dietz Proepper wrote:

> Klar, es *gab* schon solche Fälle. Wer aber wegen EUR 15 vor den Kadi zieht
> sollte sich imnsho schleunigst professionelle Hilfe suchen.

Und zwar für 135,67 Euro, wenn ich gerade richtig nachgeschaut habe. ;-)

--
OjE ist das Usenet-Äquivalent zu einem Auto, das keine Bremsen hat und
nur nach links steuern kann. Es ist sinnvoller, auf ein richtiges Auto
umzusteigen, anstatt eine Strecke zu suchen, die keine Hindernisse und
keine Rechtskurven hat. (Antonio Navarro Perez in z-netz.frd)

Stefan Schmitz

unread,
Jul 6, 2012, 4:17:43 PM7/6/12
to
On 6 Jul., 21:54, Marco Gietz <Marco.Gi...@web.de> wrote:

> Und eine Handlung, die den einzigen Zweck hat, einen anderen zu schädigen
> ist unproblematisch sittenwidrig.

Welche vorsätzliche Schädigung wäre dann nicht sittenwidrig?

Martin Schoenbeck

unread,
Jul 6, 2012, 4:27:24 PM7/6/12
to
Hallo Stefan,

Stefan Schmitz schrieb:
Du willst damit nicht behaupten, Schädigungen hätten durchgängig
ausschließlich den Zweck, einen anderen zu schädigen, oder? Im Regelfall
nimmt man die Schädigung doch nur in Kauf, will aber in erster Linie etwas
anderes erreichen.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Harald Hengel

unread,
Jul 6, 2012, 3:53:59 PM7/6/12
to
Dietz Proepper schrieb:

>> Nö, das ist geltendes Recht und auch nicht wirklich neu.
>
> Wer wegen einer Schadenssumme von EUR 15 die Gerichte
> bemüht sollte imnsho professionelle Hilfe in Anspruch
> nehmen.

Du meinst also ich darf dich um 15 Euro schädigen und du
wirst dich mit Sicherheit nicht wehren?

Ein Problem sehe ich eher in den Anwaltshonoraren, die sich
bei Abmanungen massiv bereichern dürfen aber für das
Einklagen von 15 Euro kein angemessenes Honorar bekommen.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Jul 6, 2012, 3:57:14 PM7/6/12
to
Dietz Proepper schrieb:

> Klar, es *gab* schon solche Fälle. Wer aber wegen EUR 15
> vor den Kadi zieht sollte sich imnsho schleunigst
> professionelle Hilfe suchen.
>
> Sowas ist - mit Verlaub - einfach nur albern.

Meinst du ernsthaft, Beschiss unter gewissen Grenzen soll
man einfach hinehmen?

Grüße Harald

Theodor.Hellwald

unread,
Jul 6, 2012, 4:49:49 PM7/6/12
to
Und jemanden auf die vom OP beschriebene Art und Weise zu schädigen etwa
nicht? Du verwechselst Ursache und Wirkung und so einem Schwachmaten
gehören die Zähne gezogen! theo

Theodor.Hellwald

unread,
Jul 6, 2012, 4:51:04 PM7/6/12
to
Am 06.07.2012 12:28, schrieb Dietz Proepper:
P.S. kannst mir ja einfach den albernen Betrag von 15 euro schenken, mal
sehen ob du das dann auch so spassig findest entreichert zu sein! theo

Theodor.Hellwald

unread,
Jul 6, 2012, 4:55:05 PM7/6/12
to
Am 06.07.2012 22:27, schrieb Martin Schoenbeck:
> Hallo Stefan,
>
> Stefan Schmitz schrieb:
>
>> On 6 Jul., 21:54, Marco Gietz<Marco.Gi...@web.de> wrote:
>>
>>> Und eine Handlung, die den einzigen Zweck hat, einen anderen zu schädigen
>>> ist unproblematisch sittenwidrig.
>>
>> Welche vorsätzliche Schädigung wäre dann nicht sittenwidrig?
>
> Du willst damit nicht behaupten, Schädigungen hätten durchgängig
> ausschließlich den Zweck, einen anderen zu schädigen, oder? Im Regelfall
> nimmt man die Schädigung doch nur in Kauf, will aber in erster Linie etwas
> anderes erreichen.

Gutes Beispiel dafür, ich sehe wie ein Auto auf ein Kind zufährt und
kann einen wahrscheinlich tödlichen Unfall (für das Kind) nur dadurch
verhindern das ich den führerlosen Wagen mangels anderer Möglichkeit mit
meinem Wagen ramme und zum Stillstand bringe. Dann habe ich einen
anderen geschädigt, es ist aber nicht sittenwidrig weil es eine Art von
Notwehr ist. MfG theo

Dietz Proepper

unread,
Jul 6, 2012, 5:43:14 PM7/6/12
to
Harald Hengel wrote:

> Dietz Proepper schrieb:
>
>>> Nö, das ist geltendes Recht und auch nicht wirklich neu.
>>
>> Wer wegen einer Schadenssumme von EUR 15 die Gerichte
>> bemüht sollte imnsho professionelle Hilfe in Anspruch
>> nehmen.
>
> Du meinst also

Schatzerl, update mal Deine Stilmittel. Das obige ist schon schimmlig.

> ich darf dich um 15 Euro schädigen und du
> wirst dich mit Sicherheit nicht wehren?

Wegen EUR 15 würde ich mit Sicherheit erstmal keinen Zivilprozess anstreben.
Nicht zuletzt, da man solche Sachen normalerweise auf einer niedrigeren Ebene
abhandeln kann.

> Ein Problem sehe ich eher in den Anwaltshonoraren, die sich
> bei Abmanungen massiv bereichern dürfen

In der Regel nur, wenn sie auf das übliche Bückvieh treffen. Sollte ein
Gewerbetreibender die Regeln nicht verstanden haben - nun, ein Prozess steht
jedem frei.

> aber für das
> Einklagen von 15 Euro kein angemessenes Honorar bekommen.

Warum *sollten* sie? EUR 15 sind Peanuts. Da steht keinerlei wie auch immer
geartetes Interesse dahinter. Wer wegen sowas eine Welle macht, der soll den
Skipper bitte selber bezahlen. Und hernach auf dem Pranger ausgestellt werden.

Dietz Proepper

unread,
Jul 6, 2012, 5:43:41 PM7/6/12
to
Gut, so gesehen...

Dietz Proepper

unread,
Jul 6, 2012, 5:44:42 PM7/6/12
to
Christopher Creutzig wrote:

> On 7/6/12 12:28 PM, Dietz Proepper wrote:
>
>> Klar, es *gab* schon solche Fälle. Wer aber wegen EUR 15 vor den Kadi zieht
>> sollte sich imnsho schleunigst professionelle Hilfe suchen.
>
> Und zwar für 135,67 Euro, wenn ich gerade richtig nachgeschaut habe. ;-)

War das der Anwalt oder der Psychiater?

Dietz Proepper

unread,
Jul 6, 2012, 5:44:00 PM7/6/12
to
Ja.

Jan Schejbal

unread,
Jul 6, 2012, 6:31:15 PM7/6/12
to
Am 2012-07-06 10:46, schrieb Theodor.Hellwald:
>
> Du solltest mal lieber darüber nachdenken das es genügend Leutz gibt die
> eben bei Banken mit kostenloser Kontoführung kein Konto bekommen weil
> sie einen zu geringen Gehaltseingang oder Vermögen haben. theo

Die Comdirect behauptet, sie hätte keinen Mindestgeldeingang. Bei einer
Reihe anderer Direktbanken sieht es ähnlich aus. Privatkundenkonten in
"normalen" Banken kenn ich eigentlich nur mit einer (saftigen)
Grundgebühr, aber nicht mit Gebühren pro Transaktion.

Gruß
Jan

--
Bitte möglichst in die Newsgroup antworten.
Blog: http://janschejbal.wordpress.com/
Bei e-Mail-Antworten bitte im Betreff "FROM NG" verwenden,
sonst wird die Mail ungelesen gelöscht! (Danke, Spammer!)


Harald Hengel

unread,
Jul 6, 2012, 7:24:28 PM7/6/12
to
Dietz Proepper schrieb:

>> Meinst du ernsthaft, Beschiss unter gewissen Grenzen soll
>> man einfach hinehmen?
>
> Ja.

Darauf bauen u.A .Telekomprovider wie auch
Abofallenbetreiber.
Lebst du selbst vom Beschiss anderer?

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Jul 6, 2012, 7:31:51 PM7/6/12
to
Stefan Schmitz schrieb:

> § 826 setzt eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
> voraus. Bisher hast du nur gezeigt, dass es eine
> vorsätzliche Schädigung ist. Was aber macht diese
> Schädigung so besonders verachtenswert, dass sie auch
> noch als sittenwidrig einzustufen ist?

Wo ist sittenwidrig als *besonders* verachtenswert
eingestuft.

Sitte ist in einem Betrag zu überweisen.
Sittenwidrig ist, was nicht der Sitte entspricht.

Grüße Harald


Harald Hengel

unread,
Jul 6, 2012, 7:07:22 PM7/6/12
to
Dietz Proepper schrieb:

>> ich darf dich um 15 Euro schädigen und du
>> wirst dich mit Sicherheit nicht wehren?
>
> Wegen EUR 15 würde ich mit Sicherheit erstmal keinen
> Zivilprozess anstreben. Nicht zuletzt, da man solche
> Sachen normalerweise auf einer niedrigeren Ebene
> abhandeln kann.

Ach, jetzt ruderst du zurück?
Dass es erst zu einem Prozess kommt, wenn andere Mittel
ausgeschöpft sind erscheint zumindest mit logisch.
Dir nicht?

>> aber für das
>> Einklagen von 15 Euro kein angemessenes Honorar bekommen.
>
> Warum *sollten* sie? EUR 15 sind Peanuts.

Also ist jeder Betrug, Übervortielung oder was auch immer in
der Größenordnung legal und sollte nicht verfolgt werden.

Grüße Harald

Theodor.Hellwald

unread,
Jul 6, 2012, 11:31:19 PM7/6/12
to
Am 07.07.2012 00:31, schrieb Jan Schejbal:
> Am 2012-07-06 10:46, schrieb Theodor.Hellwald:
>>
>> Du solltest mal lieber darüber nachdenken das es genügend Leutz gibt die
>> eben bei Banken mit kostenloser Kontoführung kein Konto bekommen weil
>> sie einen zu geringen Gehaltseingang oder Vermögen haben. theo
>
> Die Comdirect behauptet, sie hätte keinen Mindestgeldeingang. Bei einer
> Reihe anderer Direktbanken sieht es ähnlich aus. Privatkundenkonten in
> "normalen" Banken kenn ich eigentlich nur mit einer (saftigen)
> Grundgebühr, aber nicht mit Gebühren pro Transaktion.

Dann schau doch mal über deinen Tellerrand.... ^^ theo

Theodor.Hellwald

unread,
Jul 6, 2012, 11:33:27 PM7/6/12
to
Würdest du mir SOFORT 15,- Euro geben, danke! Und mach bloss keine
Welle, sind doch peanuts.... Vollpfosten, dummbatziger! theo

Wolfgang Jäth

unread,
Jul 6, 2012, 11:35:58 PM7/6/12
to
Am 07.07.2012 00:31, schrieb Jan Schejbal:
>
>> Du solltest mal lieber darüber nachdenken das es genügend Leutz gibt die
>> eben bei Banken mit kostenloser Kontoführung kein Konto bekommen weil
>> sie einen zu geringen Gehaltseingang oder Vermögen haben. theo
>
> Die Comdirect behauptet, sie hätte keinen Mindestgeldeingang. Bei einer
> Reihe anderer Direktbanken sieht es ähnlich aus. Privatkundenkonten in
> "normalen" Banken kenn ich eigentlich nur mit einer (saftigen)
> Grundgebühr, aber nicht mit Gebühren pro Transaktion.

Früher war das weiter verbreitet als heute; und üblicherweise ist dann
auch eine gewisse Anzahl Transaktionen frei, so daß $KLEINKUNDE
normalerweise gar nix davon mit bekommt.

Wolfgang
--

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Tobias Hüberlin

unread,
Jul 7, 2012, 3:36:28 AM7/7/12
to
Am 04.07.2012 23:30, schrieb Lothar Klein:
> Hi,
>
> 2 Szenarien:
>
> - Ich überweise jemandem (vom dem ich weiss, das er 15Ct pro Buchung zahlen
> muss), 100x 1ct.
> - Ich zahle eine Rechnung in 100 Einzelbeträgen.
>
> Für Punkt 2: Ist die Rechnung korrekt bezahlt, wenn die Summe der
> Rechnungsbetrag ist ?
> Gruß

Bei den meisten Banken ist der kleinste, überweisbare Betrag 1 Euro

Tobi



Message has been deleted

Jens Fittig

unread,
Jul 7, 2012, 4:43:42 AM7/7/12
to

Tobias Hüberlin schrieb:

> Bei den meisten Banken ist der kleinste, überweisbare Betrag 1 Euro

Kannst du das auch irgendwie belegen?

Joerg Meier

unread,
Jul 7, 2012, 5:04:06 AM7/7/12
to
On Sat, 07 Jul 2012 09:04:25 +0200, Kathinka Wenz wrote:

> Joerg Meier <joerg...@arcor.de> wrote:
>> Du springst von Kosten zu Schaden. Nicht alle Kosten sind automatisch
>> Schaeden. Oder ?
> Den Bogen von Kosten zu Schaden habe ich in meinem ersten Post gezogen. Die
> Kosten von 15 Euro, die in diesem Fall entstehen, sind nun mal ein Schaden.
> Und ich habe niemals beides gleich gesetzt, wie kommst du darauf?

Ja, Du hast Recht, ich hatte Dein anderes Posting wohl ueberlesen. Sorry.

Liebe Gruesse,
Joerg

--
Ich lese meine Emails nicht, replies to Email bleiben also leider
ungelesen.

Lothar Klein

unread,
Jul 7, 2012, 5:19:04 AM7/7/12
to

"Tobias Hüberlin" <del...@onlinehome.de> schrieb im Newsbeitrag
news:jt8ots$cj5$1...@online.de...
> Am 04.07.2012 23:30, schrieb Lothar Klein:
> Bei den meisten Banken ist der kleinste, überweisbare Betrag 1 Euro
ROOOOOOOOOOOOOFL.

>
> Tobi
RobbyTobiUndDasFliewatüt ?
>
>
>


Harald Hengel

unread,
Jul 7, 2012, 8:15:47 AM7/7/12
to
Tobias Hüberlin schrieb:

>> Für Punkt 2: Ist die Rechnung korrekt bezahlt, wenn die
>> Summe der Rechnungsbetrag ist ?
>> Gruß
>
> Bei den meisten Banken ist der kleinste, überweisbare
> Betrag 1 Euro

Welche Bank ist die meisten?
Kannst du mir die Regularien irgendeiner Bank nennen, bei
der es in den AGB oder anderer Stelle so steht?
Wie willst du sonst eine Schuld über einen Kleinbetrag
sinnvoll begleichen, wenn wegen Entfernung des Empfängers
eine Barzahlung praktisch nicht möglich ist?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendeine Bank den
Überweisungsbetrag nach unten begrenzt.

Grüße Harald

Tobias Hüberlin

unread,
Jul 7, 2012, 8:45:31 AM7/7/12
to
Am 07.07.2012 14:15, schrieb Harald Hengel:
> Tobias Hüberlin schrieb:
>
>>> Für Punkt 2: Ist die Rechnung korrekt bezahlt, wenn die
>>> Summe der Rechnungsbetrag ist ?
>>> Gruß
>>
>> Bei den meisten Banken ist der kleinste, überweisbare
>> Betrag 1 Euro
>
> Welche Bank ist die meisten?

MLP. Die AGBs habe ich zwar nicht parat, aber beim Online-Formular nimmt
er keine Beträge < 1 Euro

Tobi

Harald Hengel

unread,
Jul 7, 2012, 9:18:48 AM7/7/12
to
Tobias Hüberlin schrieb:

>> Welche Bank ist die meisten?
>
> MLP. Die AGBs habe ich zwar nicht parat, aber beim
> Online-Formular nimmt er keine Beträge < 1 Euro

Wer ist MLP
>--------------------------- Wikipedia
Das Unternehmen vermittelt als Makler nach § 93 HGB
Finanzprodukte wie Versicherungen, Vermögensanlagen und
Finanzierungen

Grüße Harald

Tobias Hüberlin

unread,
Jul 7, 2012, 3:37:37 PM7/7/12
to
Am 07.07.2012 15:18, schrieb Harald Hengel:
> Tobias Hᅵberlin schrieb:
>
>>> Welche Bank ist die meisten?
>>
>> MLP. Die AGBs habe ich zwar nicht parat, aber beim
>> Online-Formular nimmt er keine Betrᅵge < 1 Euro
>
> Wer ist MLP
>> --------------------------- Wikipedia
> Das Unternehmen vermittelt als Makler nach ᅵ 93 HGB Finanzprodukte wie
> Versicherungen, Vermᅵgensanlagen und Finanzierungen

und ist als Bank tᅵtig, mit Giro- und Tagesgeldkonto ;-)



Roland Schmelzer

unread,
Jul 7, 2012, 4:07:35 PM7/7/12
to
Am 05.07.2012 21:55, schrieb Lothar Klein:
> On 05.07.2012 00:03, Roland Schmelzer wrote:
>> Am 04.07.2012 23:30, schrieb Lothar Klein:
>>> Hi,
>>>
>>> 2 Szenarien:
>>>
>>> - Ich überweise jemandem (vom dem ich weiss, das er 15Ct pro Buchung
>>> zahlen
>>> muss), 100x 1ct.
>>> - Ich zahle eine Rechnung in 100 Einzelbeträgen.
>>
>> Aus welchem Grund sollte man so etwas tun?
>>
>>> Für Punkt 2: Ist die Rechnung korrekt bezahlt, wenn die Summe der
>>> Rechnungsbetrag ist ?
>>
>> Ist sie nicht. Außerdem hat der Gläubiger beste Chancen, Dich auf
>> 99 x 15 EuroCt in Anspruch zu nehmen.
> MUAHAHAHA !
>
> Sorry, aber das ist ja extremst lächerlich.

Stimmt, aber wenigstens hast Du Einsicht gezeigt und Dich gleich entschuldigt.

VG
Roland

Martin Bienwald

unread,
Jul 9, 2012, 4:09:23 AM7/9/12
to
Das ist dann ja noch nicht einmal rechtswidrig.

Aber auch rechtswidrige Schädigungen haben oft nicht den einzigen oder
hauptsächlichen Zweck, andere zu schädigen. Ein Betrüger, Dieb o.ä. will
in der Regel hauptsächlich sich selbst bereichern und nimmt die Schädigung
anderer dafür in Kauf.

... Martin

David Seppi

unread,
Jul 21, 2012, 8:46:47 AM7/21/12
to
Harald Hengel schrieb:

> Ein Problem sehe ich eher in den Anwaltshonoraren, die sich
> bei Abmanungen massiv bereichern dürfen aber für das
> Einklagen von 15 Euro kein angemessenes Honorar bekommen.

Besteht bei 15 EUR überhaupt Anwaltspflicht?

--
David Seppi
1220 Wien

David Seppi

unread,
Jul 21, 2012, 9:06:41 AM7/21/12
to
Dietz Proepper schrieb:

> Zunächst musst Du einen Anwalt finden, der auf Streithanseln steht.

... oder Dich selbst vertreten.

> Klar, es *gab* schon solche Fälle. Wer aber wegen EUR 15 vor den Kadi
> zieht sollte sich imnsho schleunigst professionelle Hilfe suchen.

Nicht wenn's ums Prinzip geht. Wenn mich wer vorsätzlich schädigt und der
uneinsichtig ist, dann klag ich den schon allein dafür, daß er in seine
Schranken verwiesen wird.

Thomas Hochstein

unread,
Jul 29, 2012, 9:55:35 AM7/29/12
to
David Seppi schrieb:
Ebenso wenig wie bei Abmahnungen. Gerade diejenigen, die gerne die
Ansicht vertreten, es sei geradezu unerhört, dass für eine Abmahnung
(einschließlich der vorangehenden Prüfung der Rechtslage)
Anwaltskosten anfallen, finden es allerdings zumeist noch unerhörter,
sich in einem solchen Bagatellfall selbst vertreten zu müssen oder
ansonsten dafür gar Geld bezahlen zu müssen.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Thomas Hochstein

unread,
Jul 29, 2012, 9:55:35 AM7/29/12
to
David Seppi schrieb:

> Dietz Proepper schrieb:
>> Wer aber wegen EUR 15 vor den Kadi
>> zieht sollte sich imnsho schleunigst professionelle Hilfe suchen.
>
> Nicht wenn's ums Prinzip geht.

Gerade dann, denn - wie CEN so schön schrieb - wem es ums Prinzip
geht, der verliert (und sollte in jedem Fall die realen
Gestehungskosten seiner Prinzipienhuberei zu tragen haben).

Dietz Proepper

unread,
Jul 29, 2012, 5:14:54 PM7/29/12
to
Thomas Hochstein wrote:

> David Seppi schrieb:
>
>> Dietz Proepper schrieb:
>>> Wer aber wegen EUR 15 vor den Kadi
>>> zieht sollte sich imnsho schleunigst professionelle Hilfe suchen.
>>
>> Nicht wenn's ums Prinzip geht.
>
> Gerade dann, denn - wie CEN so sch�n schrieb - wem es ums Prinzip
> geht, der verliert (und sollte in jedem Fall die realen
> Gestehungskosten seiner Prinzipienhuberei zu tragen haben).

Aber Thomas! Da hast Du ein wenig zu sehr vereinfacht. Ein *Normalb�rger* soll
sich gef�lligst bedeckt halten.
Sollte aber ein Staatsanwalt anfangen, Diebst�hle im Bereich unter EUR 25 vor
den Kadi zu zerren, dann muss er das nat�rlich nicht aus eigener Kasse
begleichen. Obwohl's bei sowas in aller Regel auch um "Das Prinzip" und wenig
mehr geht.

Stefan Schmitz

unread,
Jul 29, 2012, 5:24:51 PM7/29/12
to
On 29 Jul., 23:14, Dietz Proepper <dietz-n...@rotfl.franken.de> wrote:
> Thomas Hochstein wrote:

> > Gerade dann, denn - wie CEN so schön schrieb - wem es ums Prinzip
> > geht, der verliert (und sollte in jedem Fall die realen
> > Gestehungskosten seiner Prinzipienhuberei zu tragen haben).

Warum nicht derjenige, dessen Fehlverhalten den Prinzipienhuber zur
Klage veranlasst hat?

> Aber Thomas! Da hast Du ein wenig zu sehr vereinfacht. Ein *Normalbürger* soll
> sich gefälligst bedeckt halten.
> Sollte aber ein Staatsanwalt anfangen, Diebstähle im Bereich unter EUR 25 vor
> den Kadi zu zerren, dann muss er das natürlich nicht aus eigener Kasse
> begleichen. Obwohl's bei sowas in aller Regel auch um "Das Prinzip" und wenig
> mehr geht.

Bei Straftaten kann es nur ums Prinzip gehen, bei Zivilklagen sollten
andere Erwägungen getroffen werden.

Jens Müller

unread,
Jul 29, 2012, 7:12:03 PM7/29/12
to
Am 29.07.2012 15:55, schrieb Thomas Hochstein:
> David Seppi schrieb:
>
>> >Dietz Proepper schrieb:
>>> >>Wer aber wegen EUR 15 vor den Kadi
>>> >>zieht sollte sich imnsho schleunigst professionelle Hilfe suchen.
>> >
>> >Nicht wenn's ums Prinzip geht.
> Gerade dann, denn - wie CEN so sch�n schrieb - wem es ums Prinzip
> geht, der verliert

Nein, wem es ums Prinzip geht, der kann nur gewinnen.

Gru� Jens

Rupert Haselbeck

unread,
Jul 30, 2012, 12:40:02 AM7/30/12
to
Jens Müller schrieb:

> Am 29.07.2012 15:55, schrieb Thomas Hochstein:
>> Gerade dann, denn - wie CEN so schön schrieb - wem es ums Prinzip
>> geht, der verliert
>
> Nein, wem es ums Prinzip geht, der kann nur gewinnen.

Richtig, er kann an Lebenserfahrung und Weisheit gewinnen.
Man muß schon einigermaßen weit weg von der Welt der Vernünftigen sein, wenn
man nur "aus Prinzip" nicht ganz unerheblichen Aufwand treibt. Die meisten
Menschen legen dieses "ich will aber" spätestens irgendwann im Teenageralter
ab

MfG
Rupert

Thomas Hochstein

unread,
Aug 5, 2012, 6:36:42 AM8/5/12
to
Dietz Proepper schrieb:

> Thomas Hochstein wrote:
>> Gerade dann, denn - wie CEN so sch�n schrieb - wem es ums Prinzip
>> geht, der verliert (und sollte in jedem Fall die realen
>> Gestehungskosten seiner Prinzipienhuberei zu tragen haben).
>
> Sollte aber ein Staatsanwalt anfangen, Diebst�hle im Bereich unter EUR 25 vor
> den Kadi zu zerren, dann muss er das nat�rlich nicht aus eigener Kasse
> begleichen. Obwohl's bei sowas in aller Regel auch um "Das Prinzip" und wenig
> mehr geht.

Richtig, Aufgabe des Staates ist es, u.a. mit den Mitteln des
Strafrechts Grundprinzipien durchzusetzen (wie "Du sollst nicht
stehlen").

-thh

David Seppi

unread,
Aug 5, 2012, 1:19:50 PM8/5/12
to
Thomas Hochstein schrieb:

> David Seppi schrieb:

>> Nicht wenn's ums Prinzip geht.
>
> Gerade dann, denn - wie CEN so schön schrieb - wem es ums Prinzip
> geht, der verliert (und sollte in jedem Fall die realen
> Gestehungskosten seiner Prinzipienhuberei zu tragen haben).

Naja ...
Wenn mich jemand schädigt *um* mich zu schädigen, dann verdient er es, daß
ich ihn vors Gericht bringe. Da gehts auch um die Signalwirkung: Niemand
verletzt mich ungestraft in meinen Rechten. Wenn man sich alles gefallen
läßt, dann reißt das nur ein.
Ähnliches gilt, wenn ein Unternehmen systematisch viele Leute um jeweils
Kleinbeträge schädigt.
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