Harald Hengel wrote:
> Dietz Proepper schrieb:
>
>>> Nö, das ist geltendes Recht und auch nicht wirklich neu.
>>
>> Wer wegen einer Schadenssumme von EUR 15 die Gerichte
>> bemüht sollte imnsho professionelle Hilfe in Anspruch
>> nehmen.
>
> Du meinst also
Schatzerl, update mal Deine Stilmittel. Das obige ist schon schimmlig.
> ich darf dich um 15 Euro schädigen und du
> wirst dich mit Sicherheit nicht wehren?
Wegen EUR 15 würde ich mit Sicherheit erstmal keinen Zivilprozess anstreben.
Nicht zuletzt, da man solche Sachen normalerweise auf einer niedrigeren Ebene
abhandeln kann.
> Ein Problem sehe ich eher in den Anwaltshonoraren, die sich
> bei Abmanungen massiv bereichern dürfen
In der Regel nur, wenn sie auf das übliche Bückvieh treffen. Sollte ein
Gewerbetreibender die Regeln nicht verstanden haben - nun, ein Prozess steht
jedem frei.
> aber für das
> Einklagen von 15 Euro kein angemessenes Honorar bekommen.
Warum *sollten* sie? EUR 15 sind Peanuts. Da steht keinerlei wie auch immer
geartetes Interesse dahinter. Wer wegen sowas eine Welle macht, der soll den
Skipper bitte selber bezahlen. Und hernach auf dem Pranger ausgestellt werden.