Muss der Wirt nun an die GEMA irgendwelche Gebühren bezahlen ?
Gibt es eine Möglichkeit, diese zu umgehen ?
(Es ist eine kleine Kneipe und das Geld sitzt nicht gerade locker)
Ein anderer Freund sagte, daß große Unternehmen diese Gebühren
nicht zu zahlen brauchen, da die GEMA sich nicht trauen würde,
an diese mit diesen Forderungen heranzutreten.
IMHO ist dadurch, daß man die GEZ-Gebühren bezahlt alles
erledigt, laut der Infoblätter muss man aber selbst eine Liveband
bei der GEMA anmelden (was unlogisch ist, denn diese wird
ja schließlich für ihre Leistung sofort bezahlt) und Gebühren zahlen.
Danke für die Antworten.
--
MfG
Sebastian
Siehe auch die Infos unter www.gema.de.
Gruß
Michael
> Er kann froh sein das der Vetreter von dem Gema nett war, die können
> nämlich auch rückwirkend kassieren und das kann teuer werden, er hätte
> sich nämlich von sich aus anmelden müssen.
Ich frage mich nur, warum die erst jetzt kommen und warum die Großbetriebe
verschont werden.
> Siehe auch die Infos unter www.gema.de.
darauf hätte ich natürlich zuerst kommen sollen :_)
---zitat---
Die GEMA nimmt die Urheberrechte wahr, die ihr die Mitglieder übertragen
haben. Dem Musiknutzer stellt die GEMA stellvertretend für den Urheber gegen
entsprechende Vergütung das Weltrepertoire von derzeit rund zwei Millionen
Werken zur Verfügung. Sie spielt also eine treuhänderische Vermittlerrolle.
Nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ist die GEMA verpflichtet, jeder
Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik nachzugehen und zu prüfen, ob
Vergütungsansprüche zu stellen sind. Die Vergütung richtet sich nach festen,
im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarifen.
---zitatende---
dementsprechend dürfte es sowas gar nicht geben, daß man pauschal zahlt, da
man
ja theoretisch von "Nichtmitgliedern" die Musik spielt, oder ?
Für mich klingt das alles wie reine Abzocke.
--
MfG
Sebastian
UNd wie findet die GEMA heraus welche Lieder von welchen Künstlern
wie oft gespielt werden?
Wie verteilen die das Geld? Gerecht scheint das nicht zu sein.
Peter
> UNd wie findet die GEMA heraus welche Lieder von welchen Künstlern
> wie oft gespielt werden?
> Wie verteilen die das Geld? Gerecht scheint das nicht zu sein.
Sollte auf gema.de stehen. Es gibt da einen Schlüssel, der neue bevorzugt
inzwischen übrigens mehr die Chartmucke. Gerecht? Wie mans sieht...
> >Was ist GEMAfreie Musik ?
> z.B. Kompositionen von Künstlern die nicht der GEMA angehören.
> Sowie Kompositionen die nicht mehr der Urheberschutz unterliegen ( ich
> glaube älter als 70 Jahre), aber Aufführungen von Kompositionen können
> wieder dem Urheberschutz unterliegen.
ich schätze mal, daß die GEMA die Liste der "freien" Musik nicht herausgibt,
oder ?
> Selbstverständlich, die Rechte werden weitervererbt oder verkauft. ZB.
> hatte oder hat sogar noch Michael Jackson die Rechte an den
> Beatles-Songs.
?
Hat er die gekauft ?
> >Ich frage mich nur, warum die erst jetzt kommen und warum die
Großbetriebe
> >verschont werden.
> Großbetriebe bleiben davon normalerweise nicht verschont.
> Die Gema kassiert z.B. auch bei großen Firmen, die Musiktitel oder
> sogar Radio in der Telefon-Warteschleife spielt.
Aber wahrscheinlich nicht mit der Argumentation wie in der Kneipe:
"Ihr spielt hier Musik in der Kantine und da wir für die Künstler sind müsst
ihr an uns
eine Gebür abdrücken"
> Ich denke mal das ist so ähnlich wie die GEZ. Du mußt dich anmleden,
> aber wenn Du es nicht tust, wirst Du deshalb nicht sofort
> angeschrieben, sondern bei einer Veranlassung (durch Dritte) oder bei
> Stichproben.
hmm- nach 20 Jahren kommt ein Mann in eine Kneipe und belöffelt den Wirt,
der in 2 Jahren schließt, daß er langsam mal zahlen muss ???!!!
Für mich ist die gesamte Institution fragwürdig.
--
MfG
Sebastian
Möchte gerne mal wissen, ob man diese Informationen von der GEMA verlangen
darf.
--
MfG
Sebastian
--
MfG
Sebastian
Peter Hofstein <phof...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
89c02s$g13$1...@broadway.news.is-europe.net...
>
> > Selbstverständlich, die Rechte werden weitervererbt oder verkauft. ZB.
> >
> > hatte oder hat sogar noch Michael Jackson die Rechte an den
> > Beatles-Songs.
>
> UNd wie findet die GEMA heraus welche Lieder von welchen Künstlern
> wie oft gespielt werden?
> Wie verteilen die das Geld? Gerecht scheint das nicht zu sein.
>
> Peter
>
>
> >Es kann mir doch keiner erzählen, daß die GEMA irgendwelche Gebühren
> >an die Verbliebenen weiterleitet ?!
> so ist es aber.
dann müßte jeder Kneipenbesitzer eine Liste abgeben, welche Lieder er
gespielt hat, damit die das
Geld dann gerecht verteiolen können-
es sei denn, die Künstler werden nach anderen Kriterien bezahlt
(???welche???)
> >---zitat---
> >Die GEMA nimmt die Urheberrechte wahr, die ihr die Mitglieder übertragen
> >haben. Dem Musiknutzer stellt die GEMA stellvertretend für den Urheber
gegen
> >entsprechende Vergütung das Weltrepertoire von derzeit rund zwei
Millionen
> >Werken zur Verfügung. Sie spielt also eine treuhänderische
Vermittlerrolle.
> >Nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ist die GEMA verpflichtet, jeder
> >Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik nachzugehen und zu prüfen, ob
> >Vergütungsansprüche zu stellen sind. Die Vergütung richtet sich nach
festen,
> >im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarifen.
> >---zitatende---
> >
> >dementsprechend dürfte es sowas gar nicht geben, daß man pauschal zahlt,
da
> >man
> >ja theoretisch von "Nichtmitgliedern" die Musik spielt, oder ?
>
> ....Dein Wirt kann sich ja an die Tresen mit seiner Gitarre setzen und
> Eigenkompositionen vorspielen. Fragt sich, viele seiner Gaeste dann
> wiederkommen wuerden.
das ist keine Antwort auf die gestellte Frage.
> >Für mich klingt das alles wie reine Abzocke.
> ....ne, das ist der Schutz der Musiker.
> Schliesslich macht der Kneipenwirt mit der Musik "Geld" - ohne Musik
> wuerden sicher weniger Gaeste kommen und er wuerde weniger umsetzen.
hmm- wenn ich mich jetzt als Musiker bezeichne und auch eine CD rausbringe-
bekomme ich von der GEMA auch automatisch Geld ?
Theoretisch könnte es ja sein, daß man meine Musik irgendwo irgendwann
spielt, oder ?
--
MfG
Sebastian
>erledigt, laut der Infoblätter muss man aber selbst eine Liveband
>bei der GEMA anmelden (was unlogisch ist, denn diese wird
>ja schließlich für ihre Leistung sofort bezahlt) und Gebühren zahlen.
Jaein, wenn diese Band nur _eigene_ Lieder spielt und deren
Verwertungsrechte nicht bei der GEMA liegen braucht man auch nix zu
zahlen. Sobald die Rechte aber bei der GEMA liegen muss gezahlt
werden.
BTW, es gibt noch mehr so unsinnige Bestimmungen, z.B.:
Eine Antennenverteileranlage gilt laut GEMA als Sendeeinrichtung fuer
die gezahlt werden muss.
Atschuess
Andreas
>Die GEMA argumentiert ja so, daß die quasi für die Künstler da ist
>und daß die Künstler ja das Geld dann bekommen.
>Was ist, wenn er z.B. den ganzen Tag nur Elvis Lieder spielen würde ?
>Es kann mir doch keiner erzählen, daß die GEMA irgendwelche Gebühren
>an die Verbliebenen weiterleitet ?!
Doch, das macht sie.
>Ich frage mich nur, warum die erst jetzt kommen und warum die Großbetriebe
>verschont werden.
Werden die nicht.
Fuer Aufzuege, Kaufhaeuser, ... gibt es spezielle Angebote von
Hintergrundmusik, die GEMA frei ist.
>dementsprechend dürfte es sowas gar nicht geben, daß man pauschal zahlt, da
>man
>ja theoretisch von "Nichtmitgliedern" die Musik spielt, oder ?
Yep, man kann natuerlich auch pro gespieltem Lied abrechnen, nur kommt
das dann teurer.
>Für mich klingt das alles wie reine Abzocke.
Ist es teilweise auch - vor allem, da es ja nicht nur die GEMA gibt,
sondern noch ein oder zwei weitere Organisationen dieser Art, die auch
noch gerne Geld haben wuerden (und das obwohl man schon etwas an die
GEMA zahlt - Begruendung: Es ist eben nicht jedes Lied ueber die GEMA
verwertbar.)
Atschuess
Andreas
>ich schätze mal, daß die GEMA die Liste der "freien" Musik nicht herausgibt,
>oder ?
Wie sollten sie, die Künstler sind ja nicht bei Ihnen gemeldet.
Vieleicht geben Sie die Liste mit den registrierten Titeln heraus. (>
2 Millionen).
>> Selbstverständlich, die Rechte werden weitervererbt oder verkauft. ZB.
>> hatte oder hat sogar noch Michael Jackson die Rechte an den
>> Beatles-Songs.
>?
>Hat er die gekauft ?
Ja, vor einigen Jahren schon für ca. 100 Millionen.
>
>> >Ich frage mich nur, warum die erst jetzt kommen und warum die
>Großbetriebe
>> >verschont werden.
>> Großbetriebe bleiben davon normalerweise nicht verschont.
>> Die Gema kassiert z.B. auch bei großen Firmen, die Musiktitel oder
>> sogar Radio in der Telefon-Warteschleife spielt.
>Aber wahrscheinlich nicht mit der Argumentation wie in der Kneipe:
>"Ihr spielt hier Musik in der Kantine und da wir für die Künstler sind müsst
>ihr an uns
>eine Gebür abdrücken"
Keine Ahnung, ob die Kantine eine öffentliche Aufführung ist.
Die versucht immer dann zu kassieren wenn die Aufführung der Musik an
die Öffentlichkeit geht.
>
>> Ich denke mal das ist so ähnlich wie die GEZ. Du mußt dich anmleden,
>> aber wenn Du es nicht tust, wirst Du deshalb nicht sofort
>> angeschrieben, sondern bei einer Veranlassung (durch Dritte) oder bei
>> Stichproben.
>hmm- nach 20 Jahren kommt ein Mann in eine Kneipe und belöffelt den Wirt,
>der in 2 Jahren schließt, daß er langsam mal zahlen muss ???!!!
Ja, deswegen mein Vergleich mit der GEZ. Die dürfen auch rückwirkend
kassieren
>
>Für mich ist die gesamte Institution fragwürdig.
Manche Künstler sagen das Gegenteil. Aber bestimmt ist die Praxis
nicht immer perfekt.
Gruß
Michael
> >Für mich klingt das alles wie reine Abzocke.
> Ist es teilweise auch - vor allem, da es ja nicht nur die GEMA gibt,
> sondern noch ein oder zwei weitere Organisationen dieser Art, die auch
> noch gerne Geld haben wuerden (und das obwohl man schon etwas an die
> GEMA zahlt - Begruendung: Es ist eben nicht jedes Lied ueber die GEMA
> verwertbar.)
dann wundert es mich, warum noch keiner auf die Idee kam,
eine GEMA2 zu gründen mit anderen Künstlern (aus z.B.Afrika)-
es könnte ja sein, daß deren Lieder auch irgendwie zufällig über den Äther
laufen- in dem Fall könnte man ja auch Geld verlangen.
Oder noch besser: eine GEMA3 für Hintergrundgeräusche wie z.B.
Gläserklirren, Türenquietschen etc-
schliesslich werden die "Gebühren" ja auch an die Glas- und Holzindustrie
weitergegeben ...
Also das kanns wohl kaum sein-
dann muss man also nur hoffen, daß die zwei anderen Institutionen, die
du beschreibst nicht auf die Idee kommen, auch nach Leverkusen in diese
Kneipe zu kommen.
IMHO müßte die GEMA dem Wirt nachweisen, wofür er zahlen muss- und
nicht pauschal ersteinmal Geld haben wollen und dann Ruhe geben.
Schließlich bezahle ich sonst im Leben auch nur dafür, was ich konsumiere
und
nicht für das, was ich theoretisch konsumieren könnte !
--
MfG
Sebastian
>> Schliesslich macht der Kneipenwirt mit der Musik "Geld" - ohne Musik
>> wuerden sicher weniger Gaeste kommen und er wuerde weniger umsetzen.
>hmm- wenn ich mich jetzt als Musiker bezeichne und auch eine CD rausbringe-
>bekomme ich von der GEMA auch automatisch Geld ?
Nein, solange Du kein Vertragsverhältnis mit der GEMA hast, können sie Dir
nichts bezahlen, da sie eine Interessenvertretung ihrer Mitglieder ist.
>Theoretisch k÷nnte es ja sein, da man meine Musik irgendwo irgendwann
>spielt, oder ?
Eigentlich nicht, ohne daß Du es weißt, denn die DJs und andere haben ja gar
nicht die Befugnis kommerziell Deine Musik zu spielen, da die GEMA keine
Rechte an Deinen Musiken hat. Also müßten sie, die DJs u.a., Dich vorher
fragen, ob sie es dürfen und die Vergütung aushandeln. Das ist auch der eine
Grund, wozu die GEMA entstanden ist, damit es nur einen Ansprechpartner für
die Aufführungsrechte gibt.
Tschau aus Braunschweig
Christian
--
(Folklore) - http://home.t-online.de/home/LAG_Tanz_Niedersachsen/
(Volkstanz) - http://home.t-online.de/home/D-G-V/
(privat&PGP) - http://home.t-online.de/home/christian.wapenhans/
>On Sun, 27 Feb 2000 23:17:49 +0100, "Sebastian Karkus"
><use...@karkus.de> wrote:
>>ich schätze mal, daß die GEMA die Liste der "freien" Musik nicht herausgibt,
>>oder ?
>Wie sollten sie, die Künstler sind ja nicht bei Ihnen gemeldet.
>Vieleicht geben Sie die Liste mit den registrierten Titeln heraus. (>
>2 Millionen).
Es gibt so wohl keine exakte Liste der GEMAfreien als auch GEMApflichtigen
Stücke, dies ist auch nicht wichtig, da nicht die Stücke GEMApflichtig sind,
sondern Musik der Mitglieder der GEMA, daß heißt, wenn Karl Otto Mitglied
ist, sind alle seine Musiken GEMApflichitg. Er kann noch nicht einmal ein
Stück zum Geburtstag eines freundes komponieren und es ihm schenken. Deshalb
gibt es auch einige Musiken im Folklorebereich, deren Autoren anonym bleiben
wollen oder unter einen Synonym arbeiten.
>Keine Ahnung, ob die Kantine eine öffentliche Aufführung ist.
>Die versucht immer dann zu kassieren wenn die Aufführung der Musik an
>die Öffentlichkeit geht.
Es geht sogar soweit, daß für Hochzeiten GEMA-Gebühren zu zahlen sind, wenn
die Türen nicht so verschlossen sind, daß fremde der Musik nicht lauschen
könnten. Vieles hängt von den jeweiligen Sachbearbeitern ab :-(
>>> Ich denke mal das ist so ähnlich wie die GEZ. Du mußt dich anmleden,
>>> aber wenn Du es nicht tust, wirst Du deshalb nicht sofort
>>> angeschrieben, sondern bei einer Veranlassung (durch Dritte) oder bei
>>> Stichproben.
>>hmm- nach 20 Jahren kommt ein Mann in eine Kneipe und belöffelt den Wirt,
>>der in 2 Jahren schließt, daß er langsam mal zahlen muss ???!!!
>
>Ja, deswegen mein Vergleich mit der GEZ. Die dürfen auch rückwirkend
>kassieren
Die Strafgebühr bei der GEMA liegt AFAIK bei dem doppelten Satz, der zu
bezahlen wäre und sie könnten fünf Jahre rückwirkend berechnen, es gibt aber
beim Deutschen Patendamt in München die Schlichtungsstelle, da die GEMA
staatlicher Aufsicht unterliegt.
"Michael Dannenhöfer" schrieb:
>
> On Sat, 26 Feb 2000 23:34:58 +0100, "Sebastian Karkus"
> <use...@karkus.de> wrote:
>
> >Was ist GEMAfreie Musik ?
>
> z.B. Kompositionen von Künstlern die nicht der GEMA angehören.
> Sowie Kompositionen die nicht mehr der Urheberschutz unterliegen ( ich
> glaube älter als 70 Jahre), aber Aufführungen von Kompositionen können
> wieder dem Urheberschutz unterliegen.
Genauer: 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten (nicht nach der
Aufnahme).
Es gibt neben den Rechten, die der Komponist als Urheber hat und die von
der GEMA wahrgenommen werden, auch noch die Rechte der an der Aufnahme
beteiligten Musiker, die nicht komponiert haben, sondern nur Ausführende
waren, und die nimmt die GVL wahr.
Gruß,
Frank
Sebastian Karkus schrieb:
> IMHO müßte die GEMA dem Wirt nachweisen, wofür er zahlen muss- und
> nicht pauschal ersteinmal Geld haben wollen und dann Ruhe geben.
> Schließlich bezahle ich sonst im Leben auch nur dafür, was ich konsumiere
> und
> nicht für das, was ich theoretisch konsumieren könnte !
Ist wie mit dem Fahrschein für 2 Stunden Gültigkeit zum festen Preis:
egal, ob Du nur fünf Stationen oder 25 weit fahren willst.
Gruß, Frank
>>"Ihr spielt hier Musik in der Kantine und da wir für die Künstler sind müsst
>>ihr an uns
>>eine Gebür abdrücken"
>
>Keine Ahnung, ob die Kantine eine öffentliche Aufführung ist.
>Die versucht immer dann zu kassieren wenn die Aufführung der Musik an
>die Öffentlichkeit geht.
Doch, die Kantine ist schon wieder oeffentlich.
Atschuess
Andreas
--
MfG
Sebastian
--
MfG
Sebastian
Frank-Manuel Peter <fmp...@komed.de> schrieb in im Newsbeitrag:
38BAA330...@komed.de...
>> Ist es teilweise auch - vor allem, da es ja nicht nur die GEMA gibt,
>> sondern noch ein oder zwei weitere Organisationen dieser Art, die auch
>dann wundert es mich, warum noch keiner auf die Idee kam,
>eine GEMA2 zu gründen mit anderen Künstlern (aus z.B.Afrika)-
Wie ich schon schrieb, gibt es bereits noch eine oder zwei solche
Organisationen.
>laufen- in dem Fall könnte man ja auch Geld verlangen.
Und die verlangen bereits auch schon Geld, wogegen bereits ein Prozess
des DeHoGa (Deutscher Hotel- und Gaststaettenverband) anhaengig ist,
weil eben sonst eine unangemessene Belastung auf die Gastronomie zu
kommt.
>IMHO müßte die GEMA dem Wirt nachweisen, wofür er zahlen muss- und
>nicht pauschal ersteinmal Geld haben wollen und dann Ruhe geben.
Das ist nicht nur Deine Meinung.
Atschuess
Andreas
> > hatte oder hat sogar noch Michael Jackson die Rechte an den
> > Beatles-Songs.
> ?
> Hat er die gekauft ?
Meines Wissens war das so: Michael Jackson fragte eines Tages
seinen Freund Paul McCartney, ob er einen Tipp hätte, wo er denn
sein Geld am besten anlegen sollte. Paul meinte, das beste sei
Musik. Michael ließ sich das durch den Kopf gehen - und kaufte
die Rechte an Beatles-Songs. Paul soll hinterher ziemlich sauer
darüber gewesen sein.
Tja, hätte Paul mal die Rechte selbst behalten. Was haben wir
nun davon? "Yesterday" von BoyZone oder so... *würg* :-(
Paul Lenz
--
Ich lese alle öffentlichen Antworten - bitte _keine_ PM-Kopien!
http://www.lenz-online.de ** XP v3.1 R **
> Es gibt da einen Schlüssel, der neue bevorzugt inzwischen
> übrigens mehr die Chartmucke. Gerecht? Wie mans sieht...
Meiner Meinung nach verkörpert die GEMA Legislative, Jurisdiktion
und Exekutive zusammen: sie stellen ihre Regeln auf, und alle
zittern vor ihren Rechtsanwälten, sodass niemand es wagt, ihre
Rechnungen unbezahlt zu lassen.
Um welche Unsummen geht es in dem Fall eigentlich?
--
Gruß, Frank
>> Es gibt da einen Schlüssel, der neue bevorzugt inzwischen
>> übrigens mehr die Chartmucke. Gerecht? Wie mans sieht...
>Meiner Meinung nach verkörpert die GEMA Legislative, Jurisdiktion
>und Exekutive zusammen: sie stellen ihre Regeln auf, und alle
>zittern vor ihren Rechtsanwälten, sodass niemand es wagt, ihre
>Rechnungen unbezahlt zu lassen.
Es gibt genügend Punkte, wo gekämpft wird, aber die spielen sich meist im
Dunkeln ab, da die GEMA die große Öffentlichkeit meidet. Aber zum Aufbau der
GEMA muß man hinzufügen, daß sie der Aufsicht des Deutschen Patendamtes
unterliegt. Also gar nicht selbstherrlich "Geld abzocken kann" wie sie wohl
gerne möchte. In den letzten Jahren lag die Preissteigerung unter der
Teuerungsrate. Und die Abgabe für Leermedien (Audio 12 Pf je Stunde) hat sich
auch schon lange nicht mehr geändert.
Ich bin zwar nicht immer pro-GEMA, aber durch sie wird erst einiges möglich,
was es sonst nicht so gäben würde.
> Wie ich schon schrieb, gibt es bereits noch eine oder zwei solche
> Organisationen.
Welche denn? Die GVL? Die nimmt ganz andere Rechte wahr als die GEMA, das
hat Frank-Manuel bereits beantwortet.
Welche gibt es denn noch, und wofür verlangen sie Geld? Konkrete Antwort
bitte, das interessiert mich jetzt!
[...]
> Und die verlangen bereits auch schon Geld, wogegen bereits ein Prozess
> des DeHoGa (Deutscher Hotel- und Gaststaettenverband) anhaengig ist,
> weil eben sonst eine unangemessene Belastung auf die Gastronomie zu
> kommt.
Dieser "unangemessenen Belastung" kann Deine Branche (Du bist doch
Hotelier?) ganz einfach dadurch aus dem Weg gehen, daß sie auf
Hintergrundmusik komplett verzichtet oder GEMA-freie Musik verwendet.
Auf jedem Tonträger steht der Hinweis auf die Rechte an der Musik in
unmißverständlicher Formulierung aufgedruckt, und die GEMA ist eine
Gesellschaft, die von diesen Musikern mit der Wahrnehmung ihrer (m.E.
berechtigten) Interessen beauftragt wurde. Wäre das anders, müßtest Du Dich
erst mit jedem einzelnen Musiker in Verbindung setzen, um von ihm die
Erlaubnis einzuholen, seine Musik öffentlich aufzuführen (das tust Du
nämlich rechtlich gesehen, wenn Du CD's in öffentlich zugänglichen Räumen
abspielst). Und das sähe ich als "unangemessene Belastung" an.
> >IMHO müßte die GEMA dem Wirt nachweisen, wofür er zahlen muss- und
> >nicht pauschal ersteinmal Geld haben wollen und dann Ruhe geben.
Sie braucht nur in Dein... ääh das CD-Regal des Wirtes zu langen und ihn
auf den Aufdruck auf der CD aufmerksam machen.
Hat der Wirt da nur CDs mit GEMA-freier Musik stehen, hat die GEMA in der
Tat keinen Anspruch. Nur stehen da in allen mir bekannten Fällen ganz
normale CD's. Und auf jeder davon ist vermerkt, daß deren öffentliche
Aufführung untersagt ist!
Hier entgeht offenbar einigen, daß man mit dem Kauf einer CD nicht die
(Verwertungs-)Rechte an der darauf gespeicherten Musik erwirbt. Das
Urheberrecht daran kann man (zumindest in Deutschland) überhaupt nicht
erwerben, die Aufführungsrechte zumindest fallweise erkaufen. Wenn jemandem
das nicht gefällt, bleibt ihm wohl nur, seine eigene Musik zu machen (wenn
er das denn kann) und der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stellen.
Die Ausbreitung dieser Unverfrorenheit, alles kostenlos für sich in
Anspruch nehmen zu wollen, geht mir gewaltig gegen den Strich. Wenn Du
fremde Leistungen in Anspruch nehmen willst, dann zahle bitte dafür! Wenn
Du einen Mietwagen haben willst, mußt Du schließlich auch dafür zahlen,
"obwohl" Du selbst fährst.
Ulrich
> Meiner Meinung nach verkörpert die GEMA Legislative, Jurisdiktion
> und Exekutive zusammen: sie stellen ihre Regeln auf, und alle
> zittern vor ihren Rechtsanwälten, sodass niemand es wagt, ihre
> Rechnungen unbezahlt zu lassen.
Sie ist gesetzlich legimitimiert und handelt gemäß ihrem Auftrag und
ihrer Befugnisse. Dass die GEMA natürlich massig Umsatz hat und sich
kleine Bürger und Musiker da nicht wehren können, steht auf einem anderen
Blatt.
Tobias Erle schrieb:
>
> Sie ist gesetzlich legimitimiert und handelt gemäß ihrem Auftrag und
> ihrer Befugnisse. Dass die GEMA natürlich massig Umsatz hat und sich
> kleine Bürger und Musiker da nicht wehren können, steht auf einem anderen
> Blatt.
> kleine Bürger
"Don't like no short people..."?
> nicht wehren können
Kann man doch, wenn's nicht stimmt.
Tanzschulen und Ballettschulen zahlen ja auch an die GEMA. Die
Tanzschulen haben per Verband (u.a. ADTV) ein pauschales Abkommen. Die
Ballettschulen sollten z.T. in Fehleinschätzung mehr bezahlen, als sie
überhaupt an Einnahmen durch die Ballettschüler hatten. Musterprozess
vom Verband (Dt.Berufsverband f.Tanzpädagogik), gewonnen, nur noch
angemessene Gebühren zu bezahlen.
Gruß,
Frank
>Es gibt neben den Rechten, die der Komponist als Urheber hat und die von
>der GEMA wahrgenommen werden, auch noch die Rechte der an der Aufnahme
>beteiligten Musiker, die nicht komponiert haben, sondern nur Ausführende
>waren, und die nimmt die GVL wahr.
Haben die den überhaupt irgendwelche Rechte, wenn diese nicht die
Musik komponiert haben?
mfg: Jochen Schmitt
Natürlich:
UrhG § 77 Öffentliche Wiedergabe
Wird die Darbietung des ausübenden Künstlers mittels Bild- oder
Tonträger oder die Funksendung seiner Darbietung öffentlich
wahrnehmbar gemacht, so ist ihm hierfür eine angemessene Vergütung
zu zahlen.
--
int m,u,e=0;float l,_,I;main(){for(;1840-e;putchar((++e>907&&942>e?
61-m:u)["\n)moc.isc@rezneumb(rezneuM drahnreB"]))for(u=_=l=0;79-(m=
e%80)&&I*l+_*_<6&&26-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}
>>Es gibt neben den Rechten, die der Komponist als Urheber hat und die von
>>der GEMA wahrgenommen werden, auch noch die Rechte der an der Aufnahme
>>beteiligten Musiker, die nicht komponiert haben, sondern nur Ausführende
>>waren, und die nimmt die GVL wahr.
>Haben die den überhaupt irgendwelche Rechte, wenn diese nicht die
>Musik komponiert haben?
Leistungsschutz nach den §§73ff. UrhG, sofern sie nicht abgetreten
wurden.
--
Ciao, Heiko...
> Nö, wenn Du nicht mit "ÖTV" fahren willst, sondern mit dem Auto, kaufst
> Du auch keinen Fahrschein.
Aber hgier habe ich keine andere Möglichkeit als die GEMA-
in unserem Vergleich, den wir so hin&her diskutieren gäbe es keine
Autos.
> Gemafreie Musik ist eine Ausnahme mit geringem Umfang, in der Regel sind
> die Kosten ja nicht hoch und dafür kann der Wirt dann nutzen, soviel er
> will.
> Um welche Unsummen geht es in dem Fall eigentlich?
Für eine kleine Gaststätte mit einem 1 Mann Betrieb sind die über 300,- DM
schon etwas happig.
Wäre mir auch übrigens happig.
--
MfG
Sebastian
> Die Ausbreitung dieser Unverfrorenheit, alles kostenlos für sich in
> Anspruch nehmen zu wollen, geht mir gewaltig gegen den Strich. Wenn Du
> fremde Leistungen in Anspruch nehmen willst, dann zahle bitte dafür! Wenn
> Du einen Mietwagen haben willst, mußt Du schließlich auch dafür zahlen,
> "obwohl" Du selbst fährst.
Entschuldige bitte- aber was ist denn alles in dem Preis der CD drin ?
Nur die Produktionskosten ???
Die Künstler bekommen da auch genug.
Also ist hier nichts kostenlos!
Außerdem zahlst du nicht für deinen Mietwagen pauschal eine Gebühr z.B.
an Mercedes und bekommst nur dann das Geld wieder, wenn du nachweisen
kannst,
daß du KEINEN Mercedes gefahren bist.
Außerdem wiess ich doch gar nicht, wieviel der Künstler bekommt, dessen CD
ich spiele.
Rufe doch mal die GEMA an und versuche es zu erfragen WIE GENAU das Geld
auf die Künstler verteilt wird- solltest du da eine kompetente Antwort
bekommen,
dann kannst du sie ja mal posten.
(Wahrscheinlich gibt es diese NG dann schon nicht mehr)
--
MfG
Sebastian
>> Wie ich schon schrieb, gibt es bereits noch eine oder zwei solche
>> Organisationen.
>
>Welche denn? Die GVL? Die nimmt ganz andere Rechte wahr als die GEMA, das
>hat Frank-Manuel bereits beantwortet.
>
>Welche gibt es denn noch, und wofür verlangen sie Geld? Konkrete Antwort
>bitte, das interessiert mich jetzt!
Ich weiss jetzt nicht, wie die Organisationen heissen, da ich die
entsprechende Info des HoGa nur ueberflogen habe.
(So lange die nicht an mich herantreten, sind die mir auch relativ
egal.)
Allerdings verlangen diese Organisationen ebenfalls Geld fuer
"oeffentliche Auffuehrungen von Musik" also das, was man schon an die
GEMA zahlen darf.
>Dieser "unangemessenen Belastung" kann Deine Branche (Du bist doch
>Hotelier?) ganz einfach dadurch aus dem Weg gehen, daß sie auf
>Hintergrundmusik komplett verzichtet oder GEMA-freie Musik verwendet.
Yep, bin ich.
Deshalb habe ich auch keine Hintergrundmusik in meinem Betrieb.
Und eine "unangemessene Belastung" wird es nur, wenn zwei oder drei
Stellen fuer das gleiche (hier die Musikberieselung) Geld verlangen,
denn dann kann man nicht sicher sein, an wen man wirklich zahlen muss.
>berechtigten) Interessen beauftragt wurde. Wäre das anders, müßtest Du Dich
>erst mit jedem einzelnen Musiker in Verbindung setzen, um von ihm die
>Erlaubnis einzuholen, seine Musik öffentlich aufzuführen (das tust Du
>nämlich rechtlich gesehen, wenn Du CD's in öffentlich zugänglichen Räumen
>abspielst). Und das sähe ich als "unangemessene Belastung" an.
Da stimme ich zu.
>Sie braucht nur in Dein... ääh das CD-Regal des Wirtes zu langen und ihn
>auf den Aufdruck auf der CD aufmerksam machen.
Bei mir findet die nur CD-ROMS _ohne Musik_. <g>
>Hat der Wirt da nur CDs mit GEMA-freier Musik stehen, hat die GEMA in der
>Tat keinen Anspruch. Nur stehen da in allen mir bekannten Fällen ganz
>normale CD's. Und auf jeder davon ist vermerkt, daß deren öffentliche
>Aufführung untersagt ist!
ACK
>erwerben, die Aufführungsrechte zumindest fallweise erkaufen. Wenn jemandem
>das nicht gefällt, bleibt ihm wohl nur, seine eigene Musik zu machen (wenn
>er das denn kann) und der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stellen.
Auf das Problem habe ich einen Kollegen aufmerksam gemacht, der Musik
auf seiner Webseite will - denn auch da will die GEMA beteiligt
werden.
Allerdings hat er wirklich eigene Lieder, an denen er die Rechte hat.
<g>
>Die Ausbreitung dieser Unverfrorenheit, alles kostenlos für sich in
>Anspruch nehmen zu wollen, geht mir gewaltig gegen den Strich. Wenn Du
>fremde Leistungen in Anspruch nehmen willst, dann zahle bitte dafür! Wenn
>Du einen Mietwagen haben willst, mußt Du schließlich auch dafür zahlen,
>"obwohl" Du selbst fährst.
Hier stimme ich Dir vorbehaltlos zu. Jede Inanspruchnahme einer
Leistung beinhaltet eine entsprechende Verguetung dieser Leistung.
Allerdings frage ich mich, ob eine Antennenverteilanlage in einem
Hotel eine Sendeeinrichtung ist (GEMA pflichtig) und das gleiche in
einem Wohnhaus nicht.
Atschuess
Andreas
Hallo Ulrich,
gerade die GEMA hat - bei voller Daseinsberechtigung - paar seltsame Praktiken:
1. Ob Du nur einen GEMA-pflichtigen Titel spielst oder ein abendfüllendes Programm,
die Gebühr ist dieselbe.
2. Es wird im Vorfeld keine Auskunft erteilt, ob ein Titel GEMA-pflichtig ist
oder nicht, das erfährt man freundlicherweise einige Wochen nach der Veranstaltung.
3. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Eintrittspreis und Saalgröße. Nur ist es
so, daß bei einer Tanzveranstaltung ein Saal wesentlich weniger Personen faßt, als
zu einem Konzert.
MfG
Jörg
>Frank-Manuel Peter <fmp...@komed.de> wrote:
>>Es gibt neben den Rechten, die der Komponist als Urheber hat und die von
>>der GEMA wahrgenommen werden, auch noch die Rechte der an der Aufnahme
>>beteiligten Musiker, die nicht komponiert haben, sondern nur Ausführende
>>waren, und die nimmt die GVL wahr.
>Haben die den überhaupt irgendwelche Rechte, wenn diese nicht die
>Musik komponiert haben?
Deswegen gibt auch den Unterschied zwischen Unterhaltungsmusik mit Musikern
und Unterhaltungsmusik mit "Tonkonserven", für zweiteres ist der GEMA-Tarif
20% höher. Die GEMA führt diesen Teil an die GVL ab.
> Aber hgier habe ich keine andere Möglichkeit als die GEMA
Wenn der Kirchenchor kommt und gregorianische Choräle singt, dürfte
das GEMA-frei sein.
SCNR
Robert Weemeyer, Berlin
>> Aber hgier habe ich keine andere M÷glichkeit als die GEMA
>Wenn der Kirchenchor kommt und gregorianische Chorõle singt, d³rfte
>das GEMA-frei sein.
Wenn der Kirchenchor aber ein Bearbeitung sing, in der ein Komponist aus den
ursprünglichen Noten einen Satz für Sporan, Alt, Tenor und Bass entworfen hat
und dieser GEMApflichtig ist, dann ist es leider nicht frei. Denn nicht nur
die ursprüngliche Melodie sondern auch zulässige Bearbeitungen können
GEMApflichitg sein.
> > Meiner Meinung nach verkörpert die GEMA Legislative,
> > Jurisdiktion und Exekutive zusammen: sie stellen ihre Regeln
> > auf, und alle zittern vor ihren Rechtsanwälten, sodass
> > niemand es wagt, ihre Rechnungen unbezahlt zu lassen.
>
> Sie ist gesetzlich legimitimiert und handelt gemäß ihrem
> Auftrag und ihrer Befugnisse.
Diese Legimitation wird m.E. viel zu großzügig ausgelegt.
Ich hoffe, in Kürze schlauer zu sein, weil ich die GEMA um
Infos gebeten habe. Mein Gospelchor möchte eine CD verkaufen,
und bislang fürchte ich, dass wir auch für die traditionellen
Lieder eine Pauschale abdrücken müssen. Das finde ich total
ungerecht und nicht im geringsten legitimiert. Aber vielleicht
irre ich mich ja auch.
> Dass die GEMA natürlich massig Umsatz hat und sich kleine
> Bürger und Musiker da nicht wehren können, steht auf einem
> anderen Blatt.
Wer Recht hat, sollte sich EIGENTLICH immer erfolgreich
wehren können.
Der Preis einer CD enthält normalerweise:
- Kosten für Aufnahmestudio und ggfs. Endmix ("Mastering")
- ggfs. Kosten für Gastmusiker
- ggfs. Miete einiger Instrumente (wer hat schon einen Bechstein-Flügel?)
- Kosten für die Gestaltung des Booklets und der Inlay Card
- evtl. Kosten für die verwendeten Elemente (Fotos vom Profi z.B.)
- Kosten für die Herstellung der ganzen Booklets und Inlay Cards
- Kosten für die Mastererstellung ("Glassmaster")
- Kosten für die Herstellung der jeweiligen Auflage der CD (i.a. 1000er
Lose), zusammengesetzt aus Kosten für die CD-Herstellung, den CD-Aufdruck
(das Layout dafür muß auch erst hergestellt werden) und die Jewel Cases
- ggfs. Kosten für die "Endmontage" (CD und Booklet ins Jewel Case)
- GEMA-Abgaben, die das Preßwerk abführen muß, damit die CDs überhaupt
hergestellt werden dürfen (werden dem Preßwerk separat in Rechnung
gestellt)
- Kosten für GVL- und GEMA-Anmeldung
- diverse Frachtkosten - die CDs müssen schließlich irgendwo hin
- und den Anteil, den schließlich der Handel (Großhandel, Plattenladen,
Versandhandel) bekommt
Wahrscheinlich habe ich noch ein paar Positionen vergessen, aber die letzte
von mir betreute CD-Produktion ist schon ein paar Jahre her.
> Die Künstler bekommen da auch genug.
Ob die 1,00 - 2,50 DM je verkaufter CD, die bei der Band / dem Musiker am
Ende ankommen (und noch zu versteuern sind), "genug" sind, mögen aktive
(Berufs-)Musiker mit Dir diskutieren, die können das besser beurteilen als
ich.
> Also ist hier nichts kostenlos!
Du erwirbst mit dem Kauf einer CD lediglich das Recht, sie zu privaten
Zwecken zu verwenden. Das öffentliche Aufführen gehört nicht dazu.
Vielleicht hilft es Dir, diese Zusammenhänge zu verstehen, wenn Du Dich mal
mit dem Urheberrechtsgesetz und seinem Umfeld befaßt - eine
zugegebenermaßen trockene und komplexe, allerdings auch spannende Materie.
Beispiel: Wenn einem Künstler Umfeld und Interpretation einer geplanten
Aufführung seines Werkes nicht zusagen, kann er diese u.U. untersagen
lassen. Eine Zuwiderhandlung gegen eine erfolgte Unterlassungsverfügung
kann Schadenersatzforderungen (u.a. wegen Verletzung der
Persönlichkeitsrechte des Künstlers) in einer Höhe nach sich ziehen, die
ausreichen, um ein mittelständisches Unternehmen in den Konkurs zu treiben.
> Außerdem zahlst du nicht für deinen Mietwagen pauschal eine Gebühr z.B.
> an Mercedes und bekommst nur dann das Geld wieder, wenn du nachweisen
> kannst,
> daß du KEINEN Mercedes gefahren bist.
Du bezahlst beim Anmieten allerdings pauschal Mehrwert- und andere Steuern
und bekommst die im Normalfall _nicht_ wieder. Und in der Wagenmiete ist
auch eine anteilige GEZ-Abgabe für das Autoradio enthalten, egal ob Du das
Radio einschaltest oder nicht.
> Außerdem wiess ich doch gar nicht, wieviel der Künstler bekommt, dessen CD
> ich spiele.
Das geht Dich, mit Verlaub gesagt, auch nichts an. Du erfährst ja auch
nicht, wie und an wen das Eintrittsgeld, das für das Konzert eine Gruppe
eingenommen wird, verteilt wird.
> Rufe doch mal die GEMA an und versuche es zu erfragen WIE GENAU das Geld
> auf die Künstler verteilt wird- solltest du da eine kompetente Antwort
> bekommen,
> dann kannst du sie ja mal posten.
> (Wahrscheinlich gibt es diese NG dann schon nicht mehr)
Die GEMA wird mit Sicherheit keine Auskunft darüber erteilen, welcher
Künstler wieviel Geld von ihr bekommt. Der Schlüssel, nach dem das
eingenommene Geld verteilt wird, ist allerdings durchaus zu erfahren -
darunter sind einige Pauschalbeträge und -zuordnungen. Ob die von den
GEMA-Mitgliedern immer als gerecht empfunden werden, steht auf einem
anderen Blatt.
Schönen Tag noch,
Ulrich
> Wer Recht hat, sollte sich EIGENTLICH immer erfolgreich
> wehren können.
Ideale entsprechen oft nicht der Wirklichkeit...
Hallo Paul,
für unbearbeitete Traditionals müßt Ihr natürlich *keine* GEMA-Gebühr
bezahlen.
Bei öffentlicher Aufführung kommen folgende Möglichkeiten in Frage:
- Komponist(in)
- Bearbeiter(in)
- Aufführende(r)
Werden die Arbeiten eines der genannten in Anspruch genommen, nimmt
er/sie/es (bzw. die Erben etc.) die Rechte über die GEMA wahr und sind
diese noch nicht verjährt, so ist die entsprechende Gebühr zu entrichten.
Da ihr bei der CD die Aufführenden seid, könnt Ihr Eure Rechte natürlich
durch die GEMA wahren lassen und *erhaltet* dann einen Teil der Gebühren,
die andere an die GEMA zahlen.
MfG
Jörg
> > Entschuldige bitte- aber was ist denn alles in dem Preis der CD drin ?
> > Nur die Produktionskosten ???
> Der Preis einer CD enthält normalerweise:
[...]
> - GEMA-Abgaben, die das Preßwerk abführen muß, damit die CDs überhaupt
> hergestellt werden dürfen (werden dem Preßwerk separat in Rechnung
> gestellt)
> - Kosten für GVL- und GEMA-Anmeldung
wie- kassiert die GEMA etwa doppelt ?
ansonsten war es mir schon klar, daß die CD schon recht teuer ist-
deswegen meinte ich ja, daß die Kosten schon mit im Preis sein müßten.
> > Die Künstler bekommen da auch genug.
> Ob die 1,00 - 2,50 DM je verkaufter CD, die bei der Band / dem Musiker am
> Ende ankommen (und noch zu versteuern sind), "genug" sind, mögen aktive
> (Berufs-)Musiker mit Dir diskutieren, die können das besser beurteilen als
> ich.
Wahrscheinlich wird mir auch keiner von denen sagen können, wieviel % er von
den
GEMAgebühren kassiert.
> > Also ist hier nichts kostenlos!
> Du erwirbst mit dem Kauf einer CD lediglich das Recht, sie zu privaten
> Zwecken zu verwenden. Das öffentliche Aufführen gehört nicht dazu.
Verständlich.
> Vielleicht hilft es Dir, diese Zusammenhänge zu verstehen, wenn Du Dich
mal
> mit dem Urheberrechtsgesetz und seinem Umfeld befaßt - eine
> zugegebenermaßen trockene und komplexe, allerdings auch spannende Materie.
... wie du schon sagtest :^^^^^^^^^^^^^^^^ :-) nein keine Lust.
Nicht ich muss diese Gebühren zahlen.
Wenn ich das müßte, dann würde ich von der GEMA den Verteilschlüssl bekommen
wollen,
sowie eine Liste aller GEMAfreien&pflichtigen Stücke.
Zu keinem ist die GEMA bereit.
> Beispiel: Wenn einem Künstler Umfeld und Interpretation einer geplanten
> Aufführung seines Werkes nicht zusagen, kann er diese u.U. untersagen
> lassen. Eine Zuwiderhandlung gegen eine erfolgte Unterlassungsverfügung
> kann Schadenersatzforderungen (u.a. wegen Verletzung der
> Persönlichkeitsrechte des Künstlers) in einer Höhe nach sich ziehen, die
> ausreichen, um ein mittelständisches Unternehmen in den Konkurs zu
treiben.
Der Künstler weiss nur meist nicht, wo seine Werke gespielt werden.
> > Außerdem zahlst du nicht für deinen Mietwagen pauschal eine Gebühr z.B.
> > an Mercedes und bekommst nur dann das Geld wieder, wenn du nachweisen
> > kannst,
> > daß du KEINEN Mercedes gefahren bist.
> Du bezahlst beim Anmieten allerdings pauschal Mehrwert- und andere Steuern
> und bekommst die im Normalfall _nicht_ wieder. Und in der Wagenmiete ist
> auch eine anteilige GEZ-Abgabe für das Autoradio enthalten, egal ob Du das
> Radio einschaltest oder nicht.
jep- und das ist doch das, was ich nicht verstehe:
Wie kann ich erstmal Geld verlangen und es erst dann wieder zurückgeben,
wenn man mir nachgewiesen hat, daß es mir gar nicht zustand ?!
> > Rufe doch mal die GEMA an und versuche es zu erfragen WIE GENAU das Geld
> > auf die Künstler verteilt wird- solltest du da eine kompetente Antwort
> > bekommen,
> > dann kannst du sie ja mal posten.
> > (Wahrscheinlich gibt es diese NG dann schon nicht mehr)
> Die GEMA wird mit Sicherheit keine Auskunft darüber erteilen, welcher
> Künstler wieviel Geld von ihr bekommt. Der Schlüssel, nach dem das
> eingenommene Geld verteilt wird, ist allerdings durchaus zu erfahren -
> darunter sind einige Pauschalbeträge und -zuordnungen. Ob die von den
> GEMA-Mitgliedern immer als gerecht empfunden werden, steht auf einem
> anderen Blatt.
na dann versuche mal den Schlüssel zu erfahren- viel Spass.
Mein Ansprechpartner hat sich durch meine Fragen sehr angegriffen gefühlt
und argumentierte nur, daß die deutschen Gerichte der GEMA (keine Ahnung
was für ein) Recht geben.
Das wars auch mit dem Gespräch.
--
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> gerade die GEMA hat - bei voller Daseinsberechtigung - paar seltsame
Praktiken:
> 1. Ob Du nur einen GEMA-pflichtigen Titel spielst oder ein abendfüllendes
Programm,
> die Gebühr ist dieselbe.
?
> 2. Es wird im Vorfeld keine Auskunft erteilt, ob ein Titel GEMA-pflichtig
ist
> oder nicht, das erfährt man freundlicherweise einige Wochen nach der
Veranstaltung.
.. hauptsache zu zahlst erstmal und musst dann der GEMA dann nachweisen, daß
es GEMAfreie Musik war, um dein Geld wiederzuerlangen !
> 3. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Eintrittspreis und Saalgröße.
Nur ist es
> so, daß bei einer Tanzveranstaltung ein Saal wesentlich weniger
Personen faßt, als
> zu einem Konzert.
LOL
gibt es da ein Statement zu deinen 3 Punkten seitens der GEMA ?
--
--
MfG
Sebastian
> ...
> > 2. Es wird im Vorfeld keine Auskunft erteilt, ob ein Titel GEMA-pflichtig
> ist
> > oder nicht, das erfährt man freundlicherweise einige Wochen nach der
> Veranstaltung.
> .. hauptsache zu zahlst erstmal und musst dann der GEMA dann nachweisen, daß
> es GEMAfreie Musik war, um dein Geld wiederzuerlangen !
Nein, Du reichst eine Liste der zu spielenden / gespielten Titel ein, die
wandert zur Zentrale und wird geprüft. Dann kommt entweder eine Rechnung (nehme
ich mal an) oder ein Schreiben, daß es GEMA-freie Titel waren. Warum die
Prüfung *vor* einer Veranstaltung nicht möglich ist, ist mir allerdings
schleierhaft. Bei 1000,- Einnahmen aus Eintritt ist es schon wichtig zu wissen,
ob etwa 300-400 DM GEMA-Gebühren anfallen oder nicht. (Dann könnte man entweder
die Titel, die wider Erwarten GEMA-pflichtig sind, weglassen oder die Veranstaltung
abblasen.)
Wenn auf einer gespielten CD die GEMA-Pflicht vermerkt ist, ist die Sache aber
eindeutig. Für Klubs, Gaststätten etc. ist vermutlich eine Pauschale am
sinnvollsten.
...
> gibt es da ein Statement zu deinen 3 Punkten seitens der GEMA ?
Nein, ich habe damit auch nichts mehr zu tun. Nachdem die Liste aller Titel, die
wir mal eingereicht hatten, GEMA-frei war, brauchen wir uns darum nicht mehr zu
kümmern.
MfG
Jörg