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GEZ nach 4 Jahren

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Lutz Mermann

unread,
Aug 2, 2006, 4:13:16 AM8/2/06
to
Hi!

Die GEZ hat mich nach über 4 Jahren zum ersten Mal wieder angeschrieben und
will nun knapp 1000 EUR von mir haben. Ist deren Anspruch auf Zahlung evtl.
verjährt?

Vielen Dank und viele Grüße


Stefan Müller

unread,
Aug 2, 2006, 4:18:36 AM8/2/06
to

"Lutz Mermann" <lu...@mermann.de> schrieb

>
> Die GEZ hat mich nach über 4 Jahren zum ersten Mal wieder angeschrieben
> und will nun knapp 1000 EUR von mir haben. Ist deren Anspruch auf Zahlung
> evtl. verjährt?
>

Wie kommen die auf die Idee, dass du 4 Jahre lang einen Fernseher hattest,
aber
keine Gebühren bezahlt hast?

Gruss
Stefan


Lutz Mermann

unread,
Aug 2, 2006, 4:47:11 AM8/2/06
to
> Wie kommen die auf die Idee, dass du 4 Jahre lang einen Fernseher hattest,
> aber
> keine Gebühren bezahlt hast?

kA! Ich bin 1999 aus meinem Elternhaus ausgezogen und habe mich bei der GEZ
mit einem der ohnehin regelmäßig zugesandten Schreiben angemeldet. Da ich
immer viele ÖR Fernseh- und Radiosender genutzt habe, hielt ich das für
fair. Allerdings haben meine Lebensumstände es im Wesentlichen verhindert,
mehr als 2 oder 3 Mal zu zahlen.

Im Jahr 2000 und 2001 habe ich ebenfalls 2 oder 3 Mal eine inhaltlose
Nachnahmesendung der GEZ über etwa 50 EUR erhalten. Seitdem habe ich nichts
mehr von denen gehört. Meinen Lebensunterhalt habe ich in der Zwischenzeit
hauptsächlich von einer Waisenrente bestritten und ein Jahr lang war ich bei
der Bundeswehr - da hatte ich nicht mal einen Fernseher. Hätte die GEZ mir
regelmäßig Gebührenbescheide zugeschickt, dann hätte ich zwischenzeitlich
versucht, mich von der Gebühr befreien zu lassen (aufgrund meiner
Einkommensverhältnisse in der Zeit).

Grundsätzlich bin ich nicht so sehr gegen die GEZ eingenommen. Aber bei der
Höhe der Forderung frage ich mich natürlich, ob ich den Betrag überhaupt
(noch) zahlen muss.

Viele Grüße.


Juergen Klein

unread,
Aug 2, 2006, 4:56:47 AM8/2/06
to
Hallo Lutz Mermann ,

>>Wie kommen die auf die Idee, dass du 4 Jahre lang einen Fernseher hattest,
>>aber
>>keine Gebühren bezahlt hast?
>
>
> kA! Ich bin 1999 aus meinem Elternhaus ausgezogen und habe mich bei der GEZ
> mit einem der ohnehin regelmäßig zugesandten Schreiben angemeldet.

<Snip>

Du hast Dich also angemeldet, danach aber nicht abgemeldet.

Weil Du mehrfach den Wohnort gewechselt hast, ohne das bei der GEZ
umzumelden, haben die Dich nicht mehr zuordnen können.

Paßt das bis hierher?

> Grundsätzlich bin ich nicht so sehr gegen die GEZ eingenommen. Aber bei der
> Höhe der Forderung frage ich mich natürlich, ob ich den Betrag überhaupt
> (noch) zahlen muss.

Nein, nach Deinen Angaben besteht Deine Gebührenpflicht weiterhin. Du hast
halt vergessen, Dich ab- oder umzumelden.

Und das wird mit einer Ordnungswidrigkeit von 1 Kiloeuro Berechnet.

Unabhängig davon könnte es sein, daß Du die bis heute aufgelaufenen Gebühren
incl. Zinsen und einer Bearbeitungsgebühr nachzahlen mußt.

--
Jürgen

Matthias Frank

unread,
Aug 2, 2006, 4:59:02 AM8/2/06
to
Lutz Mermann wrote:


> Grundsätzlich bin ich nicht so sehr gegen die GEZ eingenommen. Aber bei der
> Höhe der Forderung frage ich mich natürlich, ob ich den Betrag überhaupt
> (noch) zahlen muss.
>

Um das mal zusammenzufassen, du warst angemeldet und hast nicht gezahlt,
die GEZ hat aber auch jahrelang keine Mahnung geschickt.
Mfg
Matthias

Florian Kleinmanns

unread,
Aug 2, 2006, 5:52:40 AM8/2/06
to
Matthias Frank <ciba-fr...@web.de> schrieb:

Die GEZ hat so lange Mahnungen geschickt, bis diese regelmäßig als
unzustellbar zurückgekommen sind.

Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.

Markus Gohl

unread,
Aug 2, 2006, 10:18:57 AM8/2/06
to
Juergen Klein schrub:

> Und das wird mit einer Ordnungswidrigkeit von 1 Kiloeuro Berechnet.

Die Berechnung der 1000 EUR ist eine Owi? :)
Heißt das nicht immer "bis zu 1000 Euro"?


Gute Nacht
Markus

--
E-Mails bitte an 'nutznetz at temp200612.scumm-bar.de'
E-Mails an die im header stehende Adresse werden
weder gelesen, noch beantwortet!

Klaus Herzberg

unread,
Aug 2, 2006, 10:23:19 AM8/2/06
to
Hallo,

Lutz Mermann wrote:
> Hi!
>
> Die GEZ hat mich nach über 4 Jahren zum ersten Mal wieder angeschrieben und
> will nun knapp 1000 EUR von mir haben. Ist deren Anspruch auf Zahlung evtl.
> verjährt?

keine Ahnung. Aber an Deiner Stelle wuerde ich einfach nichts machen.
Soweit mir bekannt, gab es noch keinen Fall, wo die GEZ nicht einem
Gerichtsvollzieher und/oder zu einer Hausdurchsuchung gekommen ist.

Mir ist bekannt, dass dies eventuell Dein Problem nicht voll betrifft:)

mfg. klaus.

Klaus Wagner

unread,
Aug 2, 2006, 1:57:47 PM8/2/06
to

"Klaus Herzberg" <klaush...@googlemail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:44d0b649$0$7871$6e1e...@read.cnntp.org...

> Hallo,
>
> Lutz Mermann wrote:
>> Hi!
>>
>> Die GEZ hat mich nach über 4 Jahren zum ersten Mal wieder angeschrieben
>> und
>> will nun knapp 1000 EUR von mir haben. Ist deren Anspruch auf Zahlung
>> evtl.
>> verjährt?
> keine Ahnung. Aber an Deiner Stelle wuerde ich einfach nichts machen.

Vogel-Strauß-Politik? Aus meiner Sicht nicht ratsam!

> Soweit mir bekannt, gab es noch keinen Fall, wo die GEZ nicht einem
> Gerichtsvollzieher und/oder zu einer Hausdurchsuchung gekommen ist.

Deine Unkenntnis besagt nichts ;-)


>
> Mir ist bekannt, dass dies eventuell Dein Problem nicht voll betrifft:)
>
> mfg. klaus.

dto Klaus


Michael Block

unread,
Aug 2, 2006, 5:24:55 PM8/2/06
to
Klaus Herzberg schrieb:

>> Die GEZ hat mich nach über 4 Jahren zum ersten Mal wieder angeschrieben und
>> will nun knapp 1000 EUR von mir haben. Ist deren Anspruch auf Zahlung evtl.
>> verjährt?
> keine Ahnung. Aber an Deiner Stelle wuerde ich einfach nichts machen.

Und dann? Die Verjährung muss er schon selbst geltend machen, damit sie
zum tragen kommt. Durch Nichtstun dürfte das aber schwer werden.

> Soweit mir bekannt, gab es noch keinen Fall, wo die GEZ nicht einem
> Gerichtsvollzieher und/oder zu einer Hausdurchsuchung gekommen ist.

Wie groß ist denn Deine Datenbasis, also wie viele Fälle kennst Du?

Gruß
Michael

Lutz Mermann

unread,
Aug 2, 2006, 6:34:50 PM8/2/06
to
> Und das wird mit einer Ordnungswidrigkeit von 1 Kiloeuro Berechnet.

Ach so! Ich musste erstmal ein paar andere GEZ-Beiträge lesen, um das mit
der Ordnungswidrigkeit zu verstehen. Ich dachte erst, das wäre ein Scherz.

Also: Nein, die GEZ hat mich nicht mit einer Ordnungswidrigkeit bedacht,
sondern fordert ganz regulär die Gebühren seit etwa 1999 abzgl. ca. 6
gezahlter Raten zzgl. einiger erstaunlich geringer Kosten; insgesamt 953,58
EUR.

Ich frage mich, ob ich vllt. Widerspruch einlegen sollte und ob es mich wohl
etwas kostet, falls der Widerspruch letztlich nicht greift.

Viele Grüße


Michael Block

unread,
Aug 2, 2006, 7:15:49 PM8/2/06
to
Lutz Mermann schrieb:

> Also: Nein, die GEZ hat mich nicht mit einer Ordnungswidrigkeit bedacht,
> sondern fordert ganz regulär die Gebühren seit etwa 1999 abzgl. ca. 6
> gezahlter Raten zzgl. einiger erstaunlich geringer Kosten; insgesamt 953,58
> EUR.
>
> Ich frage mich, ob ich vllt. Widerspruch einlegen sollte und ob es mich wohl
> etwas kostet, falls der Widerspruch letztlich nicht greift.

Auf was soll sich dieser Widerspruch denn stützen? Du hattest Geräte
angemeldet, bis auf ein paar Ausnahmen nicht bezahlt und erhoffst Dir
nun durch den Widerspruch von der Zahlungspflicht entbunden zu werden?

Das wird nicht funktionieren.

Ob der Widerspruch ggf. kostenpflichtig ist dürfte hier vollkommen egal
sein, wenn man ohnehin nichts zahlen will.

Gruß
Michael

Lutz Mermann

unread,
Aug 2, 2006, 8:58:08 PM8/2/06
to
> Auf was soll sich dieser Widerspruch denn stützen?

Ich hab ja schon erwähnt, dass die GEZ sich jahrelang nicht gemeldet hat.
Ich wollte wissen, ob deren Zahlungsanspruch aufgrund der langen Zeitspanne
zwischen der aktuellen und der zurückliegenden Forderung möglicherweise
verjährt ist. Falls es sich für Dich absurd anhört, dass jemand sich soetwas
überhaupt fragt, dann bedenke bitte, dass ich kein bißchen Jurist bin und
mich das als Normalsterblicher eben frage.

Was wäre denn, wenn jemand sich bei der GEZ anmeldet und die schicken
überhaupt die erste Rechnung erst nach ein paar Jahren mit allen bis dahin
aufgelaufenen Gebühren?

> Ob der Widerspruch ggf. kostenpflichtig ist dürfte hier vollkommen egal
> sein, wenn man ohnehin nichts zahlen will.

Wie kommst Du denn bloß darauf, dass ich *ohnehin* nichts zahlen will? Ich
finde es lediglich seltsam, nach so langer Zeit von denen eine Rechnung über
die hohe Gebührensumme zu bekommen und frage mich, ob die das dürfen oder ob
der Zug mglw. abgefahren ist.

Viele Grüße


Michael Block

unread,
Aug 3, 2006, 7:28:45 AM8/3/06
to
Lutz Mermann schrieb:

>> Auf was soll sich dieser Widerspruch denn stützen?
>
> Ich hab ja schon erwähnt, dass die GEZ sich jahrelang nicht gemeldet hat.

Das allein dürfte kaum ausreichen, denn von Deiner Zahlungspflicht
wusstest Du ja seit der Anmeldung. Ich weiß auch nicht, wann ich das
letzte Mal einen Bescheid von der GEZ erhalten habe - die buchen ab und
gut is'.

> Ich wollte wissen, ob deren Zahlungsanspruch aufgrund der langen Zeitspanne
> zwischen der aktuellen und der zurückliegenden Forderung möglicherweise
> verjährt ist.

Soweit ich das sehe entsteht und entstand jeden Monat/alle drei Monate
eine neue Forderung von zur Zeit 17,03/51,09 Euro.

> Falls es sich für Dich absurd anhört, dass jemand sich soetwas
> überhaupt fragt, dann bedenke bitte, dass ich kein bißchen Jurist bin und
> mich das als Normalsterblicher eben frage.

Ich bin auch kein Jurist und kann Dir daher nicht sagen ob und ggf. wann
solche Gebühren verjähren. Wenn man von einer normalen Verjährungsfrist
von 2 oder 3 Jahren nach Ende des Entstehungsjahres ausgehen würde, dann
dürfte allenfalls ein sehr geringer Teil überhaupt verjährt sein.


>
> Was wäre denn, wenn jemand sich bei der GEZ anmeldet und die schicken
> überhaupt die erste Rechnung erst nach ein paar Jahren mit allen bis dahin
> aufgelaufenen Gebühren?

Warum wolltest Du dann nicht zahlen? Wozu hast Du denn dann angemeldet?

>> Ob der Widerspruch ggf. kostenpflichtig ist dürfte hier vollkommen egal
>> sein, wenn man ohnehin nichts zahlen will.
>
> Wie kommst Du denn bloß darauf, dass ich *ohnehin* nichts zahlen will?

Warum solltest Du Dich sonst auf Verjährung berufen wollen?

> Ich
> finde es lediglich seltsam, nach so langer Zeit von denen eine Rechnung über
> die hohe Gebührensumme zu bekommen und frage mich, ob die das dürfen oder ob
> der Zug mglw. abgefahren ist.

Warum fragst Du Dich nicht auch mal, ob Du nicht schon seit 4 Jahren von
Deiner Anmeldung und den damit anfallenden Gebühren wusstest?

Gruß
Michael

Matthias Frank

unread,
Aug 3, 2006, 8:36:50 AM8/3/06
to
Lutz Mermann wrote:

> Was wäre denn, wenn jemand sich bei der GEZ anmeldet und die schicken
> überhaupt die erste Rechnung erst nach ein paar Jahren mit allen bis dahin
> aufgelaufenen Gebühren?
>

Dies Fälle sind gerade im Mobilfunkbereich garnicht
selten, dass die Firmen so überäuft werden mit
Anfragen, dass sie erst viele Monat später
erstmal Rechnungen stellen, das ist zwar nicht
unbedingt seriös, allerdings du hast die Leistung
ja in Anspruch genommen, also musst du sie auch
zahlen, die allgem. Verjährung ist mittlerweile
3 Jahre ob die allerdings hier gilt weiss ich nicht.
MfG
Matthias

Jan Hladik

unread,
Aug 3, 2006, 8:52:16 AM8/3/06
to
Lutz Mermann wrote:

>> Auf was soll sich dieser Widerspruch denn stützen?
>
> Ich hab ja schon erwähnt, dass die GEZ sich jahrelang nicht gemeldet hat.

Das ist auch merkwuerdig. Bist du mal umgezogen, ohne denen bescheid zu
sagen? Dann ist das natuerlich dein Fehler, und sie koennten dir sogar noch
ein zusaetzliches Ordnungsgeld (oder wie immer diese Strafe heissen mag)
aufs Auge druecken.

Jan

Kurt Guenter

unread,
Aug 3, 2006, 2:55:04 PM8/3/06
to
"Lutz Mermann" <lu...@mermann.de> schrieb:

>Ich hab ja schon erwähnt, dass die GEZ sich jahrelang nicht gemeldet hat.

Und? Du warst verpflichtet zu zahlen, nicht die GEZ sich zu melden.

>dann bedenke bitte, dass ich kein bißchen Jurist bin und
>mich das als Normalsterblicher eben frage.

auch für einen Normalsterblichen sollte klar sein, dass er seine
erpflichtungen (Anzeigen der neuen Anschrift/Abmelden/Zahlen) für
laufende Verträge einzuhalten hat.

>Was wäre denn, wenn jemand sich bei der GEZ anmeldet und die schicken
>überhaupt die erste Rechnung erst nach ein paar Jahren mit allen bis dahin
>aufgelaufenen Gebühren?

dann hätt er jahrelang das zurückgelegte Geld zinsbringend anlegen
können.


Paul Trebron

unread,
Aug 3, 2006, 3:25:53 PM8/3/06
to
Klaus Herzberg schrieb in de.soc.recht.misc

>Hallo,
>
>Lutz Mermann wrote:
>> Hi!
>>
>> Die GEZ hat mich nach über 4 Jahren zum ersten Mal wieder angeschrieben und
>> will nun knapp 1000 EUR von mir haben. Ist deren Anspruch auf Zahlung evtl.
>> verjährt?
>keine Ahnung. Aber an Deiner Stelle wuerde ich einfach nichts machen.
>Soweit mir bekannt, gab es noch keinen Fall, wo die GEZ nicht einem
>Gerichtsvollzieher und/oder zu einer Hausdurchsuchung gekommen ist.

Also sind sie nach deinen Worten immer gekommen. Doppelte Verneinung!

Paul

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