Matthias Hettler schrieb:
> ich bin seit kurzem -glücklicher - papa....
Congratulations ...
> irgendwo im internet hab ich
> gelesen.. dass man vom standesamt eine Abstammungsurkunde, auf Wunsch
> Geburtsurkunde oder Geburtsschein erhalten soll.... nun wir haben bisher nur
> einen abstammungsurkunde bekommen... ich denk das reicht aus?!
Wir auch. Und, ja.
> oder? wozu
> gibt es die geburtsurkunde (ich meine die habe ich nur für mich..damals
> erhalten (gute erinnerung was!)... wundert mich also warum es die scheinbar
> heute nicht mehr gibt...)... oder was sagt ein geburtsschein aus....
> ist wirklich nur eine abstammungsurkunde notwendig?
Ja. Der einzige Unterschied zwischen Geb.- und Abst.-Urkunde ergibt
sich nach einer Adoption oder wenn sonstwie "biologische" und
"rechtliche" Abstammung auseinander fällt. Beim Eheverbot der
"Verwandschaft" (und, soweit ich weiß, _nur_ dort, so dass man
_nur_ beim Aufgebot die Abstammungsurkunde braucht, während sonst
die Geburtsurkunde "ausreicht", also eher "weniger" ist) kommt
es auf die biologische Verwandschaft, nicht die rechtliche an.
Also: du darfst Deine Tochter auch nicht heiraten, nachdem sie
ein anderer adoptiert hatte. (Ist eh fernliegend, ich weiß.
Aber so funktionieren Standesbehörden :-) )
Christian
"Christian E. Naundorf" schrieb:
> Der einzige Unterschied zwischen Geb.- und Abst.-Urkunde ergibt
> sich nach einer Adoption oder wenn sonstwie "biologische" und
> "rechtliche" Abstammung auseinander fällt. Beim Eheverbot der
> "Verwandschaft" (und, soweit ich weiß, _nur_ dort, so dass man
> _nur_ beim Aufgebot die Abstammungsurkunde braucht, während sonst
> die Geburtsurkunde "ausreicht", also eher "weniger" ist) kommt
> es auf die biologische Verwandschaft, nicht die rechtliche an.
... das mit dem "weniger" stimmt so natürlich nicht. Z. B.
fürs Erbrecht kommt es auf die rechtliche und nur auf die
rechtliche Zugehörigkeit an, so dass man für die Beantragung
eines Erbscheines bspw. wohl die Geburts- und _nicht_ die
Abstammungsurkunde verwenden müsste. Stimmt's, Adalbert?
Christian
Glückwunsch!
>irgendwo im internet hab ich
> gelesen.. dass man vom standesamt eine Abstammungsurkunde, auf Wunsch
> Geburtsurkunde oder Geburtsschein erhalten soll.... nun wir haben
bisher nur
> einen abstammungsurkunde bekommen... ich denk das reicht aus?!
Ja, auf jeden Fall.
>oder? wozu gibt es die geburtsurkunde (ich meine die habe ich nur für
mich..damals
> erhalten (gute erinnerung was!)... wundert mich also warum es die
scheinbar
> heute nicht mehr gibt...)... oder was sagt ein geburtsschein aus....
> ist wirklich nur eine abstammungsurkunde notwendig?
Ganz einfach:
Die verschiedenen Urkunden gibt es aus Gründen des Datenschutzes. In der
Abstammungsurkunde sind die meisten Infos enthalten, so z.B. die Angaben
über die leiblichen und die Adoptiveltern, wenn eine Adoption
stattgefunden hat, oder eine Namenserteilung. Dies alles erkennt man in
der Abstammungsurkunde.
Die Geburtsurkunde zeigt dir nur die juristischen Eltern und den
aktuellen Namen (aber nicht, wie er zustande kam)
Der Geburtsschein bestätigt nur die Geburt und enthält keine Angaben
über die Eltern (wird daher oft für den Spielerpaß bei Fußballvereinen
benötigt).
Es gibt übrigens noch die beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtseintrag.
Dort kannst Du sogar den genauen Geburtsort (also die Straße) und die
Geburtszeit drin finden.
> --
> Gruss
> Matthias
Viele Grüsse,
Uwe
>
> Het...@gmx.de
>
>
>
> > Der einzige Unterschied zwischen Geb.- und Abst.-Urkunde ergibt
> > sich nach einer Adoption oder wenn sonstwie "biologische" und
> > "rechtliche" Abstammung auseinander fällt.
So einfach ist die deutsche Rechtslandschaft auch wieder nicht. Die
Abstammungsurkunde kann auch diskriminierende Eintragungen enthalten,
wenn biologische und rechtliche Abstammung übereinstimmen.
Aus diesem Grunde kann ich für unseren Sohn nur 'Geburtsurkunden'
gebrauchen und keine Abstammungsurkunden.
Hintergrund: Meine Frau hat ihren Geburtsnamen beibehalten, unsere
Tochter (geb. 91) hat daher einen Doppelnamen. Unser Sohn (geb. 95)
konnte nach der Novellierung des 1313 keinen Doppelnamen mehr erhalten,
nach Azusschöpfung des Rechtsweges haben wir hiergegen
Verfassungesbeschwerde eingelegt, allerdings wurde vor der Entscheidung
dann die Gesetzgebung geändert, so daß unser Sohn nachträglich noch den
Doppelnamen erhalten konnte. Seither enthält seine Abstammungsurkunde
den diskriminierenden Zusatz: Führt ab dem **.**.1997 den Geburtsnamen
*-*.
Alleien schon die Formulierung, daß ein Geburtsname nur noch 'geführt'
wird, dreht mir den Magen um.
Es macht Spaß, in Deutschland zu leben.
Gruß Niko
Michael Meier von Rouden schrieb:
>
> "Uwe Ehrhardt" <Tolle...@gmx.de> wrote:
>
> >Die verschiedenen Urkunden gibt es aus Gründen des Datenschutzes. In der
> >Abstammungsurkunde sind die meisten Infos enthalten, so z.B. die Angaben
> >über die leiblichen und die Adoptiveltern, wenn eine Adoption
> >stattgefunden hat, oder eine Namenserteilung. Dies alles erkennt man in
> >der Abstammungsurkunde.
> >
> Das halt' ich für'n Gerücht.
Ich auch.
> Ich habe vor einigen Jahren geheiratet und habe beim Standesamt eine
> Geburtsurkundenkopie von 1989 (Ost) vorgelegt.
> Daraufhin wurde mir erklärt, daß eine Abstammungsurkunde vonnöten sei.
Aus dem von mir bereits genannten Grunde: Eheverbot der Verwandtschaft.
> Habe ich Mutter nochmal losgeschickt (wohne nicht mehr im Geburtsort) und
> sie schickte mir ein Blatt gleichen Layouts, nur stand eben Abstamm..
> drüber.
Logi. Du bist ja offensichtlich auch nicht adoptiert worden.
Dann steht eben in beiden Urkunden das gleiche drin.
> Die Unterschrift war auch vom selben Standesbeamten, der so'n Ding schonmal
> anno '64 bestätigt hatte.
Ein zäher Bursche ...
> Das war mal wieder 'n 10er für die Behörde.
Tja, das Leben ist hart und ungerecht. :-)
Gruß,
Christian