"Harald Hengel" <
raldo-...@freenet.de> wrote:
>>>> Bei grossen Haeusern liegen die Notausgaenge oftmals so,
>>>> dass die Mitarbeiter diese nicht einsehen koennen.
>>>> Solche Notausgaenge sind dann an der BMA angeschlossen -
>>> Du glaubst ernsthaft, dass man derart albernes baut?
>> Nein, ich glaube das nicht, ich kenne einige dieser
>> Haeuser. Steigenberger Berlin, Hyatt Koeln um nur mal
>> zwei Beispiele zu nennen.
>
>Naja, ich nehme an, dass du eine Meldeanlage, die kombiniert
>auch eine BMA ist, irgendwei falsch verstehst.
Ich nehme an, dass Du von den Vorschriften bezueglich BMA keinerlei
Ahnung hast.
Alle Brandschutzanlagen (BMA, Rauchabzugsanlagen, Notlichtanlagen)
muessen zwingend getennt von weiteren Anlagen betrieben werden. Das
geht soweit, man z.B. nicht einmal eine Steckdose in die Stromzufuhr
zu solch einer Anlage einbauen darf. Zusaetzlich muessen diese Anlagen
noch gegen Stromausfall gesichert sein, was vorzugsweise mittels eines
Akkus in der Anlage geschieht.
>> Bei Betrieben (z.B. Hotels) mit 24 Stunden besetzter
>> Rezeption kann die BMA auch nur dort melden. Sollte keine
>> 24 Stunden besetzte Rezeption vorhanden sein muss oftmals
>> eine direkte Feuerwehrschaltung existieren.
>
>Und die melden auch das 锟絝fnen einen T锟絩 an die Feuerwehr?
>Ich habe gro锟絜 Zweifel, denn die berechnen Fehlalarme.
Das ist eben das Problem dabei.
Was meinst Du warum diese Schilder auf den Notausgangstueren die Leute
davon abhalten soll diese zu oeffnen. Weil es den Betreiber teuer
kommt.
>锟絙lich sind Dienstleister an die solche Meldungen gehen,
>welche dann ausr锟絚ken und pr锟絝en, bzw. sich auf die
>Kamera锟絙erwachung schalten und dann entpsrechend
>weiterreagieren.
Nicht ueberall gibt es Kameraueberwachungen. Und bis der Dienstleister
mit einem Fahrzeug vor Ort ist kann das Gebaeude halb abgebrannt sein.
>>> Die Warnung kommt irgendwo beim Sicherheitsdienst heraus.
>> Das ist nur bedingt zulaessig.
>
>Beim 锟絝fnen einer T锟絩?
Ja, wenn diese an der BMA haengt.
>>> Nein, ganz gew锟絟nlich abgeschlossen, zumindest die von
>>> denen im OP die Rede ist.
>>
>> Also bei mir existiert ein Notausgang (der heute
>> allerdings nicht mehr gefordert wird) der lies sich nicht
>> abschliessen. Da er heute nicht mehr benoetigt wird
>> durfte ich ihn jetzt umgestalten das man ihn abschliessen
>> kann.
>
>Das kann ja sein.
>Nur solltest du belegen, warum der genannte Notausgang auch
>ausserhalb der Betriebszeiten von innen offen gehalten
>werden muss.
>Das wirst du nicht k锟絥nen.
Doch. Da ich Betreibsferien mache gibt es Zeiten in denen niemand im
Haus war. Es war aber baulich gefordert, dass der Notausgang nicht
abschliessbar ist - wie also sollte ich den Notausgang in den
Ferientagen abschliessen?
Nur durch zumauern haette ich ihn verschliessen koennen.
Atschuess
Andreas