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Was steht im Zeugnis eines entlassenen Extremisten?

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Mike Grantz

unread,
Jan 17, 2022, 6:48:37 AM1/17/22
to
Laut https://dserver.bundestag.de/btd/20/003/2000371.pdf wurden seit
2016 225 Extremisten aus der Bundeswehr entlassen.

Wird dieser Fakt im Dienst/Arbeitszeugnis vermerkt und falls ja, in
welchem Wortlaut? Gibts da Beispiele?

Gerd Schweizer

unread,
Jan 17, 2022, 10:08:35 AM1/17/22
to
Mike Grantz schrieb:
Garantiert nicht. Zeugnisse sind wohlgesinnt zu formulieren wurde uns
beigebracht.

--
Liebe Grüße, Gerd
Satelliten FAQ, DVB-T, Katzen, Mopped, Garten, Heimwerken:
http://www.satgerd.de/

Mike Grantz

unread,
Jan 17, 2022, 10:31:47 AM1/17/22
to
On 17.01.2022 16:08, Gerd Schweizer wrote:

>> Laut https://dserver.bundestag.de/btd/20/003/2000371.pdf wurden seit
>> 2016 225 Extremisten aus der Bundeswehr entlassen.
>>
>> Wird dieser Fakt im Dienst/Arbeitszeugnis vermerkt und falls ja, in
>> welchem Wortlaut? Gibts da Beispiele?
> Garantiert nicht. Zeugnisse sind wohlgesinnt zu formulieren wurde uns
> beigebracht.

Und wie lautet die wohlgesinnte Geheimformulierung für: "Wir haben diese
rechtsextreme Person aus dem Dienst entfernt, da die staatsfeindliche
Grundhaltung nicht mit den Grundsätzen unserer freiheitlichen Demokratie
in Einklang zu bringen ist?"

"Unteroffizier $Name hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten für den
Erhalt der Demokratie eingesetzt und hat unserem Unternehmen großes
Interesse entgegengebracht. Er verfügt über Fachwissen und zeigt ein
gesundes Selbstvertrauen. Er verlässt uns, nach Absprache mit dem
Militärischen Abschirmdienst (MAD), im gegenseitigen Einvernehmen."

So in etwa?

Thomas Klix

unread,
Jan 17, 2022, 10:32:09 AM1/17/22
to
Gerd Schweizer wrote at Mon, 17 Jan 2022 16:08:38 +0100:
> Mike Grantz schrieb:
>> Laut https://dserver.bundestag.de/btd/20/003/2000371.pdf wurden seit
>> 2016 225 Extremisten aus der Bundeswehr entlassen.
>>
>> Wird dieser Fakt im Dienst/Arbeitszeugnis vermerkt und falls ja, in
>> welchem Wortlaut? Gibts da Beispiele?
> Garantiert nicht. Zeugnisse sind wohlgesinnt zu formulieren wurde uns
> beigebracht.

"Auch in explosiven Diskussionen wusste er zielgemau zu antworten."

Thomas

Wolfgang Schreiber

unread,
Jan 17, 2022, 10:42:28 AM1/17/22
to
> So in etwa?

Klingt doch gut! :-)

Diedrich Ehlerding

unread,
Jan 17, 2022, 2:55:20 PM1/17/22
to
Mike Grantz meinte:

> "Unteroffizier $Name hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten für den
> Erhalt der Demokratie eingesetzt und hat unserem Unternehmen großes
> Interesse entgegengebracht. Er verfügt über Fachwissen und zeigt ein
> gesundes Selbstvertrauen. Er verlässt uns, nach Absprache mit dem
> Militärischen Abschirmdienst (MAD), im gegenseitigen Einvernehmen."
>
> So in etwa?

Vielleicht noch:

"Wir wünschen ihm für seine berufliche Zukunft, dass er sein in hohem
Maße ausgeprägtes Optimierungspotential bezüglich des Verständnisses
rechtsstaatlicher Regeln und Gepflogenheiten besser ausschöpfen kann,
als es ihm bei uns möglich war."
>
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.

Thomas Hochstein

unread,
Jan 17, 2022, 3:30:03 PM1/17/22
to
Gerd Schweizer schrieb:

> Zeugnisse sind wohlgesinnt zu formulieren wurde uns
> beigebracht.

Das gilt im Arbeitsleben, nicht aber für Beamte (oder Soldaten). Die
dienstlichen Beurteilungen müssen vielmehr wahrheitsgemäß sein.

Stefan Schmitz

unread,
Jan 17, 2022, 3:39:28 PM1/17/22
to
Wenn jemand aus dem Beamten- oder Soldatenverhältnis entlassen wird,
geht es ja um einen Einstieg ins normale Arbeitsleben.

Oder ist es für einen Arbeitgeber selbstverständlich, dass ein
Ex-Beamter kein Arbeitszeugnis vorlegt?

Thomas Hochstein

unread,
Jan 17, 2022, 4:15:03 PM1/17/22
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Am 17.01.2022 um 21:18 schrieb Thomas Hochstein:
> > Das gilt im Arbeitsleben, nicht aber für Beamte (oder Soldaten). Die
> > dienstlichen Beurteilungen müssen vielmehr wahrheitsgemäß sein.
>
> Wenn jemand aus dem Beamten- oder Soldatenverhältnis entlassen wird,
> geht es ja um einen Einstieg ins normale Arbeitsleben.

Ja, und da ist dann tatsächlich ein einfaches oder auf Wunsch auch
qualifiziertes Dienstzeugnis zu erteilen (§ 85 BBG und entsprechende
landesrechtliche Vorschriften, § 32 SG für Soldaten), das als Ausfluss der
fortdauernden Fürsorgepflicht des Dienstherrn wohlwollend zu formulieren ist,
aber dennoch in erster Linie wahr sein muss.

Das BVerwG hat dazu 1995 entschieden [1], dass bei einer Beamtin des
Bundesnachrichtendienstes, die aufgrund einer langjährigen Spionagetätigkeit für
das MfS zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren 9 Monaten verurteilt worden war,
die Tatsache der Verurteilung und die verhängte Strafe in das Arbeitszeugnis
aufzunehmen sind und weitere Aussagen über das Verhalten gegenüber Vorgesetzten,
Untergebenen und Kollegen unterbleiben dürfen, weil diese angesichts des
jahrelangen Hintergehens derselbe nur negativ sein könnten. Es war allerdings
unzulässig, auch die Tatsache und das Datum der vorläufigen Festnahme in die
Leistungsbeschreibung aufzunehmen. ;)

-thh

[1] BVerwG, Urteil vom 23.11.1995, 2 A 2/94
--
Liste juristischer Online-Ressourcen: <https://th-h.de/law/lawlinks/>
Gesetzestexte, Rechtsprechung und Fundstellen: <http://dejure.org/>
Gesetze und Verordnungen (deutsches Bundesrecht): <http://buzer.de/>
Freie Rechtsprechungs-Dokumentation (Urteile): <http://openjur.de/>

Thomas Hochstein

unread,
Jan 17, 2022, 4:15:03 PM1/17/22
to
Mike Grantz schrieb:

> Wird dieser Fakt im Dienst/Arbeitszeugnis vermerkt und falls ja, in
> welchem Wortlaut?

Sinnvoll wird es im Zweifel sein, schlicht darauf zu verweisen, dass das
Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit aufgrund von § 55 Abs. 5 SG geendet hat.

Frank Hucklenbroich

unread,
Jan 18, 2022, 2:56:37 AM1/18/22
to
Am Mon, 17 Jan 2022 22:04:06 +0100 schrieb Thomas Hochstein:

> Das BVerwG hat dazu 1995 entschieden [1], dass bei einer Beamtin des
> Bundesnachrichtendienstes, die aufgrund einer langjährigen Spionagetätigkeit für
> das MfS zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren 9 Monaten verurteilt worden war,
> die Tatsache der Verurteilung und die verhängte Strafe in das Arbeitszeugnis
> aufzunehmen sind und weitere Aussagen über das Verhalten gegenüber Vorgesetzten,
> Untergebenen und Kollegen unterbleiben dürfen, weil diese angesichts des
> jahrelangen Hintergehens derselbe nur negativ sein könnten. Es war allerdings
> unzulässig, auch die Tatsache und das Datum der vorläufigen Festnahme in die
> Leistungsbeschreibung aufzunehmen. ;)

Eine mehrjährige Haftstrafe dürfte auch im Lebenslauf auffallen, ganz ohne
Zeugnis.

Klar, man kann schreiben, daß man auf Weltreise war, aber 6 Jahre?

Grüße,

Frank

Ulf Kutzner

unread,
Jan 18, 2022, 4:09:21 AM1/18/22
to
Hab jetzt nicht nachgelesen, Zeitablauf?

Es geht aber auch um Fälle von Berufssoldaten, vorfristig entlassenen
Zeitsoldaten, Lebenszeitbeamten.

Der BND verlor gerade auf eigenes Betreiben einen Beamten, der
sich im „Königreich Bayern“ ansässig wähnte.

Ulf Kutzner

unread,
Jan 18, 2022, 4:11:31 AM1/18/22
to
Frank Hucklenbroich schrieb am Dienstag, 18. Januar 2022 um 08:56:37 UTC+1:
> Am Mon, 17 Jan 2022 22:04:06 +0100 schrieb Thomas Hochstein:
>
> > Das BVerwG hat dazu 1995 entschieden [1], dass bei einer Beamtin des
> > Bundesnachrichtendienstes, die aufgrund einer langjährigen Spionagetätigkeit für
> > das MfS zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren 9 Monaten verurteilt worden war,
> > die Tatsache der Verurteilung und die verhängte Strafe in das Arbeitszeugnis
> > aufzunehmen sind und weitere Aussagen über das Verhalten gegenüber Vorgesetzten,
> > Untergebenen und Kollegen unterbleiben dürfen, weil diese angesichts des
> > jahrelangen Hintergehens derselbe nur negativ sein könnten. Es war allerdings
> > unzulässig, auch die Tatsache und das Datum der vorläufigen Festnahme in die
> > Leistungsbeschreibung aufzunehmen.


> Eine mehrjährige Haftstrafe dürfte auch im Lebenslauf auffallen, ganz ohne
> Zeugnis.

Ist aber doppelt dumm, wenn sich die Straftat gegen den Dienstherrn richtete.

Frank Hucklenbroich

unread,
Jan 18, 2022, 4:45:12 AM1/18/22
to
Auch wenn sich Söder gerne königlich inszeniert, ist das dann wohl doch
etwas übertrieben.

Grüße,

Frank

Alexander Goetzenstein

unread,
Jan 18, 2022, 11:45:29 AM1/18/22
to
Hallo,

Am 18.01.22 um 08:56 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Klar, man kann schreiben, daß man auf Weltreise war, aber 6 Jahre?

da war dann die Elternzeit, künstlerische Pause, nicht genügend
erfolgreiche Selbstständigkeit und/oder ehrenamtliches Engagement für
Obdachlose, bis das Ersparte ausging. Oder so ähnlich.


--
Gruß
Alex

Helmut Wabnig

unread,
Jan 18, 2022, 12:01:47 PM1/18/22
to
Gibts doch im Englischen

"This was the time when I was in Yale".
"You are hired"!

w.

Thomas Hochstein

unread,
Jan 18, 2022, 1:45:03 PM1/18/22
to
Ulf Kutzner schrieb:

> t...@thh.name schrieb am Montag, 17. Januar 2022 um 22:15:03 UTC+1:
> > Sinnvoll wird es im Zweifel sein, schlicht darauf zu verweisen, dass das
> > Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit aufgrund von § 55 Abs. 5 SG geendet hat.
>
> Hab jetzt nicht nachgelesen, Zeitablauf?

| Ein Soldat auf Zeit kann während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen
| werden, wenn er seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein
| Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen
| der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.

> Es geht aber auch um Fälle von Berufssoldaten, vorfristig entlassenen
> Zeitsoldaten, Lebenszeitbeamten.

Ansonsten erfordert eine Entfernung aus dem Dienst eine Disziplinarklage.

-thh

Frank Hucklenbroich

unread,
Jan 19, 2022, 4:31:22 AM1/19/22
to
Vorsicht, für die Elternzeit sollte ein Kind auf der Lohnsteuerkarte
auftauchen (ja, die gibt es nicht mehr, aber ein entsprechendes Pendant).

Grüße,

Frank

Harald Klotz

unread,
Jan 20, 2022, 6:37:55 AM1/20/22
to
Am 17.01.2022 um 16:08 schrieb Gerd Schweizer:

>> Wird dieser Fakt im Dienst/Arbeitszeugnis vermerkt und falls ja, in
>> welchem Wortlaut? Gibts da Beispiele?
> Garantiert nicht. Zeugnisse sind wohlgesinnt zu formulieren wurde uns
> beigebracht.

Und? Wie wertest du.
"Trug sehr zur Verbesserung des Betriebsklimas bei"

Grüße
Harald

Frank Hucklenbroich

unread,
Jan 20, 2022, 7:17:17 AM1/20/22
to
Code für "Hat am Arbeitsplatz gesoffen".

Grüße,

Frank
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