bei uns wird gerade gebaut und somit eine Bundesstraße komplett gesperrt.
Die Umleitungstrecke wird durch zwei kleine Orte geführt und kreuzt irgendwann
eine Kreisstraße. Hier hätte der "normale Verkehr" eigentlich keine Vorfahrt!
Wie sieht das nun während der Baupphase aus??
Gesonderte Hinweis gibt es keine und es wurden auch keine Verkehrsschilder
abgedeckt oder zusätzliche "Vorfahrts oder Halteschilder" aufgestellt. Einzig ist
das Umleitungsschild an allen Kreuzungen und entlang der Umleitungsstrecke.
Wer hat nun Vorfahrt an der Kreuzung mit der Kreisstraße?
Die Kreisstraße oder die "umgeleitete" Bundesstraße ??
Danke
TOM
Thomas Mayer schrieb:
> Wer hat nun Vorfahrt an der Kreuzung mit der Kreisstraße?
> Die Kreisstraße oder die "umgeleitete" Bundesstraße ??
Was ist denn ausgeschildert? Ich wüde sagen, es gilt die Beschilderung.
Umleitungsschilder geben keine Vorfahrt vor...
Schönen Gruß,
Christoph
> Wer hat nun Vorfahrt an der Kreuzung mit der Kreisstraße?
> Die Kreisstraße oder die "umgeleitete" Bundesstraße ??
>
Sind denn da Bordsteine bei der einbiegenden Umleitung
oder ist das ein Feldweg?
Ansonsten ohne Schilder wird wohl, wie üblich rechts vor links
gelten.
MfG
Matthias
Ja, genau deswegen!!
Nicht einmal die "Vorfahrt achten" sind abgedeckt.
ABER: Wenn eine Bundesstraße umgeleitet wird .....
Die Bundesstraße wird ja nicht umgeleitet, nur die Autos, die ohne die
Umleitung die Bundesstraße genutzt hätten und jetzt eben andere
Straßen verwenden.
cu
Markus
bist du etwa auch so ein Führerschein-Oldie wie ich? Damals (1968)
hatten die Bundesstraßen implizit Vorfahrt; das rechteckige gelbe
Täfelchen mit der B-Nummer drin bedeutete Vorfahrt. Aber diese Regelung
ist seit Jahrzehnten abgeschafft! Und selbst damals hatten vorhandene
Vorfahrt-Achten-Schilder selbstverständlich Priorität - was hätte man
sonst machen sollen, wenn die kreuzende Straße ebenfalls eine
Bundesstraße ist?
--
Heinrich
http://www.gartrip.de
mail: new<at>gartrip.de
> Wer hat nun Vorfahrt an der Kreuzung mit der Kreisstraße?
> Die Kreisstraße oder die "umgeleitete" Bundesstraße ??
Die Klassifizierung einer Straße allein ist kein Kriterium für eine
Vorfahrtsgewährung, das Zeichen 401 (Bundesstraßennummer) ist nur ein
Wegweiser. Solange keine Verkehrszeichen geändert werden, bleibt alles
beim alten.
Hans
Am 09.06.2010 09:04, schrieb Thomas Mayer:
>
> "Christoph Kloeters" <Ch.Kl...@gmx.de> schrieb
>>
>> .... Umleitungsschilder geben keine Vorfahrt vor...
>>
>
>
> Ja, genau deswegen!!
> Nicht einmal die "Vorfahrt achten" sind abgedeckt.
Warum sollte man das auch tun wenn die Straße eben keine Vorfahrt hat?
> ABER: Wenn eine Bundesstraße umgeleitet wird .....
Nichts ABER. Wenn die die Beschilderung nicht geändert wurde (oder ein
Polizist die Kreuzung regelt) dann ist die Vorfahrt wie immer. Warum
sollte sich da auch automatsch etwas ändern? Stell Dir vor Du fährst
eine Kreisstraße entlang und befindest Dich auf der Hauptstraße. Und
dann komme ich aus der Nebenstraße und fahre Dir rein und sage "Hey
keine Augen im Kopf? Ich habe Vorfahrt weil hier gerade eine
Bundesstraße umgeleitet wird!" Dann würdes Du wohl aus allen Wolken
fallen woher sollst Du das denn wissen? Oder an einer Autobahnabfahrt
mit kreuzender Bundesstraße bei Vollsperrung auf der Autobahn,
Radiodurchsage "Nutzen sie die U5 bis zur nächsten Auffahrt". Dann hätte
nach Deiner Logik der Verkehr der von der Autobahn kommt an Vorfahrt an
der Einmündung auf die Bundesstraße. Nur woher soll das der Nutzer der
Bundesstraße wissen?
Übrigends muß der Verkehr auf einer Bundesstraße nicht zwangsweise höher
sein als der einer untergeordneten Straße.
Man kann für die Zeit einer von Dir beschriebenen Umleitung die Vorfahrt
ändern, muß es aber nicht.
Grüße
Enrico
> Ja, genau deswegen!!
> Nicht einmal die "Vorfahrt achten" sind abgedeckt.
>
> ABER: Wenn eine Bundesstraße umgeleitet wird .....
Dann musst du die Bundesstrasse verlassen. ;-)
Harald
> bei uns wird gerade gebaut und somit eine Bundesstraße komplett
> gesperrt. Die Umleitungstrecke wird durch zwei kleine Orte geführt und
> kreuzt
> irgendwann eine Kreisstraße. Hier hätte der "normale Verkehr"
> eigentlich keine Vorfahrt! Wie sieht das nun während der Baupphase
> aus??
Was sollte es mit der Bauphase zu tun haben?
> Gesonderte Hinweis gibt es keine und es wurden auch keine
> Verkehrsschilder abgedeckt oder zusätzliche "Vorfahrts oder
> Halteschilder" aufgestellt. Einzig ist das Umleitungsschild an allen
> Kreuzungen und entlang der Umleitungsstrecke.
Also gilt das was immer gilt.
> Wer hat nun Vorfahrt an der Kreuzung mit der Kreisstraße?
> Die Kreisstraße oder die "umgeleitete" Bundesstraße ??
Eine Bundesstrasse hat keine Vorfahrt, weil es eine Bundesstrasse ist,
das war früher einmal so, aber auch nur bei Aufstellung entsprechender
Schilder. Damals galt das Bubndesstrassenschitl wie ein Vorfahrtschild.
Heute gilt Vorfahrt bei normalen Kreuzungen nur wo Vorfaht steht, früher
eigentlich auch.
Durch die Umleitung wird die Umleitungsstrecke nicht zur Bundesstrasse.
Harald
> ... hat die nicht automatisch Vorfahrt, nur weil es eine Bundesstraße
> ist.
Auch eine Bundesstrasse hat nicht Vorfahrt weil es eine Bundesstrasse
ist.
Harald
>ABER: Wenn eine Bundesstra�e umgeleitet wird .....
gilt immer noch die StVO. Die Umleitung selber HAT KEINEN Einfluss auf
die vor Ort g�ltigen Vorfahrtsregeln.
>Wer hat nun Vorfahrt an der Kreuzung mit der Kreisstra�e?
>Die Kreisstra�e oder die "umgeleitete" Bundesstra�e ??
Hast Du in der Fahrschule gepennt?
[...]
>"Thomas Mayer" <Maye...@gmx.de> schrieb:
>>Wer hat nun Vorfahrt an der Kreuzung mit der Kreisstraße?
>>Die Kreisstraße oder die "umgeleitete" Bundesstraße ??
>Hast Du in der Fahrschule gepennt?
..... wenn keine weisende Beschilderung vorhanden ist gilt rechts vor links.
Da meine Fahrschule allerdings Lichtjahre zurück liegt und alles geändert
wurde bis auf den Punkt, das Männer immer noch keine Kinder gebähren können..
... was ist denn nun mein Preis, aber bitte nichts Kompliziertes :-D
Gruss Peter
> Da meine Fahrschule allerdings Lichtjahre zurück liegt und alles
> geändert wurde bis auf den Punkt, das Männer immer noch keine Kinder
> gebähren können..
Eines hat sich bis heute nicht geändert.
Bundesstrassen hatten zu keiner Zeit Vorfahrtsrechte weil sie
Bundesstrassen waren!
Allerdings galt früher das gelbe Bundesstrassenschild als
Vorfahrtzeichen, heute muss dort das gelbe Viereck stehen und zu aller
Verwirrung darf es allerdings weit von der Kreuzung entfernt stehen,
sogar dahinter.
Harald
> Die Klassifizierung einer Straße allein ist kein Kriterium für eine
> Vorfahrtsgewährung, das Zeichen 401 (Bundesstraßennummer) ist nur ein
> Wegweiser.
Das ist grundsätzlich seit 1974 richtig. Bis dahin hatten die
Hinweisschilder auf Bundesstraßen und vorher Reichsstraßen tatsächlich
vorfahrtregelnde Wirkung, was vor allem in großen Städten, wo
Bundesstraßen auch mal "untergeordnete" Straßen mit erheblich höherem
Verkehrsaufkommen kreuzten, für einiges Chaos sorgte.
Inzwischen gilt die Regel nicht mehr explizit, sondern nur noch
implizit, denn in der Praxis werden nur die am stärksten befahrenen
Straßen einer Region zu Bundesstraßen gewidmet und folgerichtig von der
Vorfahrt her Landes- und Kreisstraßen übergeordnet.
> Solange keine Verkehrszeichen geändert werden, bleibt alles
> beim alten.
Ist richtig. Wie sinnvoll eine solche Nicht-Regelung ist, lasse ich mal
dahingestellt. Normalerweise zeigt die Länge der Staus, ob eine Änderung
nötig ist oder ob die Bundesstraße so schwach befahren ist, daß ihr
Verkehr auch ohne vorrangige Regelung noch problemlos fließt. In
Grenzgebieten kenne ich Bundesstraßen, deren Verkehrsaufkommen mit
30-Zonen in Großstädten vergleichbar ist, und da fließt der Verkehr auch
trotz rechts vor links an jeder Einmündung.
Für 30 Autos pro Stunde, zu "Stoßzeiten" auch mal 60-100, ist sicher
keine Änderung der Vorfahrt mit all ihren Risiken
(Gewohnheitsdurchbretterer auf der normalen Hauptstraße) sinnvoll.
Tschüß
Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
cu
Markus
>> Auch eine Bundesstrasse hat nicht Vorfahrt weil es eine
>> Bundesstrasse ist.
> Ja, das schreibe ich doch. Mir ist durchaus klar, dass eine
> Bundesstra�e keine automatische Vorfahrt hat, falls Du das denkst.
> Das sollte aus dem Satz aber durchaus heraus zu lesen sein. ;)
Entschuldigung, ich hatte es irgenwie falsch gelesen.
Harald
> Das ist grundsätzlich seit 1974 richtig. Bis dahin hatten die
> Hinweisschilder auf Bundesstraßen und vorher Reichsstraßen tatsächlich
> vorfahrtregelnde Wirkung, was vor allem in großen Städten, wo
> Bundesstraßen auch mal "untergeordnete" Straßen mit erheblich höherem
> Verkehrsaufkommen kreuzten, für einiges Chaos sorgte.
Das war in der Tat die speziell deutsche Regelung (kann sein, dass sie
in A auch galt), nach der die "positive Vorfahrt" entweder durch das auf
der Spitze stehende weiße Quadrat mit rotem Rand oder eben durch das
Bundesstraßen-Nummernschild gewährt werden konnte. Warum es deshalb zu
Chaos kommen sollte, ist mir aber nicht ganz klar, denn diese
Beschilderung galt damals nur für jeweils *eine* Kreuzung, und deshalb
war es IIRC auch möglich, einer Bundesstraße die Vorfahrt zu nehmen,
indem man das Nummernschild an der entsprechenden Stelle eben nicht
anbrachte. An einen Fall, wo das in der Praxis tatsächlich so ausgeführt
wurde, kann ich mich nicht erinnern; wahrscheinlich waren alle
Kreuzungskandidaten, die ich damals passierte, ohnehin schon mit Ampeln
bestückt.
Ob die Jahreszahl 1974 stimmt, ist etwas fraglich, es wird die
StVO-Novelle von 1970 gemeint sein.
Hans
> diese Beschilderung galt damals nur f�r jeweils *eine* Kreuzung, und
> deshalb war es IIRC auch m�glich, einer Bundesstra�e die Vorfahrt zu
> nehmen, indem man das Nummernschild an der entsprechenden Stelle eben
> nicht anbrachte. An einen Fall, wo das in der Praxis tats�chlich so
> ausgef�hrt wurde, kann ich mich nicht erinnern; wahrscheinlich waren
> alle Kreuzungskandidaten, die ich damals passierte, ohnehin schon mit
> Ampeln best�ckt.
Ich kenne kreuzende Bundesstrassen, damals wie heute ohne Ampeln.
Dort ist dann eine untergeordnet und entsprechend ausgeschildert, mit
Vorwarnschild vorweg.
Bundesstrassenkreuzungen oder Einm�ndungen mit rechts vor links Regelung
habe ich noch keine gesehen.
Harald
Anfang der 1970er wurden die Verkehrszeichen innerhalb von Europa weit
gehend angeglichen; es ist also kein Wunder, dass eine solche deutsche
Spezialregelung zu etwa dieser Zeit abgeschafft wurde.
Claus