Stefan et al,
als Lebensmittelkaufmann und Handelsfachwirt sage ich dazu:
> Es ist wohl anerkannt, dass ein (beim Kauf) abgelaufenes MHD als
Sachmangel gilt.
Nein.
Zu keinem Zeitpunkt, weder vor, noch nach Ablauf des MHD, darf das
Produkt in verdorbenem Zustand den Verbraucher erreichen.
Das MHD ist erstmal NUR der Haftungs�bergang vom Hersteller/Importeur
zum H�ndler.
Das hei�t: Ist das MHD noch nicht abgelaufen, das Produkt aber
verdorben, dann kriegt daf�r der Hersteller/Importeur die "Pfanne".
Ist das MHD abgelaufen, das Produkt kommt so zum Endverbraucher und ist
verdorben,- (also frisch gekauft, aufgemacht, und ist ungenie�bar), dann
kriegt der H�ndler die "Pfanne" und haftet.
> Mir geht es aber um etwas anderes, n�mlich Lebensmittel, deren Verderben erst
> nach Ablauf des MHD bemerkt wird.
Du meinst also, Artikel wurde gekauft w�hrend das MHD noch lief,- und
stand dann im Schrank des Endverbrauchers ordnungsgem�� gelagert �ber
das MHD hinaus?
Dann haftet der Hersteller/Importeur nicht mehr, denn dessen Haftung
ging ja blo� bis zum Ende des MHD. Und der H�ndler haftet nicht, denn er
hat ja das Produkt noch in der Zeit verkauft, als die Haftung noch beim
Hersteller/Importeur war.
> Was nun, wenn ein Artikel, der sich �blicherweise noch weit �ber das MHD hinaus
> h�lt, kurz nach Ablauf verschimmelt ist? Ist das ein Sachmangel, weil er eben
> viel fr�her als �blich verdorben ist?
Nein.
> Oder ist der Artikel mangelfrei, weil
> Lebensmittel nunmal verderben und nur bis zum MHD genie�bar sein m�ssen?
Ja. Das bedeutet, und ist auch allgemein bekannt, da� man/frau Artikel
nach Ablauf des MHD eben angucken, riechen und schmecken mu�, ob sie
noch genie�bar sind. Wenn ja, Gl�ck gehabt, wenn nein: Pech gehabt,- es
sei denn, es w�re erst nach dem �berschreiten des MHD verkauft worden
und es fiele dann beim alsbaldigen �ffnen auf, da� es verdorben ist.
>
> Es gibt ja auch H�ndler, die bereits abgelaufene Ware g�nstig verkaufen. Ist es
> ein Sachmangel, wenn diese verdorben ist, oder geh�rt es zur �blichen
> Beschaffenheit, dass sie schon verdorbenen sein kann (der g�nstigere Preis w�re
> dann nicht f�r genie�bare Ware gezahlt worden, sondern nur f�r die Chance auf
> eine solche)?
Das ist so: Zu keiner Zeit darf ein verdorbenes Produkt dem Kunden
verkauft werden.
Verkauft ein H�ndler einem Kunden ein Produkt, dessen MHD abgelaufen ist,
aber hat das NICHT bemerkt (z.B. weil keiner Zeit hatte, die Regale nach
MHD zu kontrollieren und Artikel mit abgelaufenem MHD rauszunehmen, oder
weil halt eines �bersehen wurde) und das Produkt kommt dann zum Kunden,
der macht es zeitnah auf und es ist verdorben,
dann ist das f�r den H�ndler lebensmittelstrafrechtlich nur eine
Fahrl�ssigkeit.
Verkauft ein H�ndler ein Produkt aber bewu�t nach Ablauf des MHD, und es
stellt sich beim Verbraucher zeitnah heraus, da� das Produkt verdorben
ist,- dann ist das lebensmittelstrafrechtlich VORSATZ.
Das bedeutet: Hat der H�ndler eine Ecke, in der er bewu�t mit "MHD
abgelaufen" Ware anbietet, dann mu� er regelm��ig davon Proben ziehen,-
und die pr�fen, ob sie noch genie�bar sind. Das hei�t, er hat so eine
viel schwerer wiegende Haftung.
Wenn ein Produkt nach Ablauf des MHD noch beim Endverbraucher lagert,-
dann ist es in der Regel nicht nach�zuweisen, da� das Produkt schon
verdorben war, als es zum Endverbraucher kam.
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Fr�hliche Gr��e, Heinz
Vitalanalyse
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