On Wed, 11 Apr 2012, Bernd J. Kaup wrote:
> Lars ist halt einer von denen, die zum Bäcker gehen, das Brötchen anbeißen,
> den Rest zurückgeben und eine Erstattung des entsprechenden Kaufpreisanteils
> verlangen.
Abos aller Art mit langer Kündigungsfrist sind auch bei Bäckern eher
weniger üblich.
Ich habe mich auch schon über lange Abo-Kündigungsfristen geärgert, auch
wenn sie vertraglich vereinbart und somit nicht zu beanstanden sind. Ich
finde es gefühlsmäßig eigenartig, wenn man an einen Zeitschriftenbezug 15
Monate lang gebunden ist (nämlich bei vereinbarter Kündigung 3 Monate vor
Ablauf, sonst Verlängerung um ein Jahr), an einen Telefon- oder
Internetprovider 24 Monate, an einen Arbeitsvertrag aber nur 3 Monate.
Irgendwie hat da die Kündigungsfrist mit dem sinnvollen Schutz der
Vertragspartner überhaupt nichts zu tun. Aber Vertrag ist nun mal Vertrag.
Meine Frage: gibt es Fristen, die von Gerichten schon als unzulässig lang
erachtet wurden, oder steht es jedermann frei, jemandem ein Zeitschriften-
oder Telefonabo anzubieten, bei dem im Kleingedruckten eine
Kündigungsfrist von 10 Jahren steht?
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Helmut Richter