Am 18.04.23 um 14:44 schrieb Ulrich D i e z:
> Er bezahlt am Automaten, zB mittels Girocard oder Bargeld, für genau ein Brötchen.
> Es fallen aber mehrere gleiche Brötchen in das Ausgabefach des Automaten, aus dem
> man die bezahlten Waren heraus nimmt.
> Es fallen also, bis auf eines, bei dem ein Vertrag darüber besteht, auch Brötchen
> ins Ausgabefach des Automaten, ohne dass ein Vertrag hierüber besteht.
> Dieser Jemand weiß nicht, warum dies geschieht.
> Er selbst hat den Automaten nicht manipuliert, etwa, um dies zu bewirken.
> Er kann aber nicht ausschließen, dass ein anderer, der irgendwann vor ihm am
> Automaten war, dies getan hat.
> Er möchte weder zum Nutznießer noch zum (unwissentlichen) Mittäter einer
> rechtswidrigen Tat werden.
>
> Ist dieser Jemand in der Pflicht, hinsichtlich der überzähligen/vertragslosen
> Brötchen Maßnahmen zu ergreifen - zB den Automatenbetreiber zu verständigen oder
> gar die Brötchen zeitweilig in Obhut zu nehmen, um einstweilen sicherzustelllen,
> dass sie nicht verderben und niemand sie sich rechtswidrig aneignet?
Nein. Woraus sollte sich eine solche Pflicht ergeben?
Natürlich kann man das melden. Automaten haben dafür auch eine Nummer
aufgedruckt. Aber ich bin ja nicht verpflichtet, mich um die Automaten
eines Verkäufers zu kümmern. Ein Brötchen stellt ja keine Gefahr für
andere dar.
> Sind die überzähligen/vertragslosen Brötchen herrenlos?
Nein.
> Kann das Auswerfen ins Ausgabefach als Eigentumsaufgabe betrachtet werden?
Nein, wieso?
> Wenn man zwar den Automaten vor sich hat aber den Eigentümer nicht kennt - müssten
> die überzähligen/vertragslosen Brötchen dem Fundamt/Fundbüro übergeben werden?
Das wäre wohl kaum zielführend. Die nehmen nichts, was Füße bekommt. ;-)
> Dürfte dieser Jemand sich welche von diesen überzähligen/vertragslosen Brötchen
> aneignen und zB verspeisen, ohne dafür zu bezahlen?
Nein. Selbst wenn die Waren eines Händlern unbeaufsichtigt auf dem
Gehweg liegen, gehören sie immer noch ihm.
> Macht es einen Unterschied, ob die Brötchen gleichzeitig oder kurz nacheinander
> ins Ausgabefach fallen?
Nein, warum auch.
> Da dieser Jemand für ein Brötchen bezahlt hat, hat er ein Anrecht auf ein Brötchen.
> Es liegen aber mehrere gleiche Brötchen im Ausgabefach. Welches davon darf er
> sich nehmen?
Eines der Art für die er bezahlt hat.
> Darf er sich frei aussuchen, welches der in das Ausgabefach des
> Automaten gefallenen Brötchen er als das seinige betrachtet?
Letztlich schon, denn man kann ja kaum erwarten, dass er erst eine
eingehende Analyse macht, welches davon am besten der Spezifikation
entspricht.
> Darf er nur dasjenige
> nehmen, welches als allererstes ins Ausgabefach gefallen ist?
> Oder vielleicht nur
> dasjenige, welches als letztes ins Ausgabefach gefallen ist?
Woraus sollte sich eine solche Reihenfolgenabhängigkeit ergeben?
Das ist doch oft gar nicht nachvollziehbar. Da liegt einfach irgendwas
im Ausgabefach.
Marcel