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Namen einer toten Person am Briefkasten

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Christian Müller

unread,
Apr 21, 2010, 12:30:16 PM4/21/10
to
Hallo Group,

ein Paar lebt seit 30 Jahren eheänlich in einer Wohnung.
Am Briefkasten/Klingel werden (auf _einem_ Schild) beide Namen
angezeigt: AAA/BBR.
Das Haus besteht aus drei Wohnungen; in der einen wohnt das eäPaar,
welche beide das Haus besitzen. Eine andere Wohnung ist fremd
vermietet, die dritte Wohnung steht leer.

AAA verstirbt vor über 10 Jahren (BBR ist damit alleiniger
Hausbesitzer), das Klingelschild/Briefkasten wird nicht geändert.

Nun zieht BBC in das Haus ein.
Aufgrund dieser Namensähnlichkeit klingeln Lieferanten schonmal falsch.
BBR möchte nun das Schild AAA/BBR in zwei Schilder AAA und BBR tauschen.
Das Schild AAA soll am Briefkasten/Klingel der ungenutzten Wohnung
angebracht werden.

Damit wären diese Klingelschilder vorhanden: BBR, BBC und AAA
Die gewählte Reihenfolge soll bewirken, dass ein Lieferant genau(er)
hinsieht, bevor er klingelt.


War es zulässig, den Namen von der verstorbenen Person AAA nach deren
Tod am Briefkasten zu belassen?

Ist es zulässig, eine leerstehende Wohnung mit dem Namen einer
verstorbenen Person zu versehen?


Gruß Christian

Ralf Bader

unread,
Apr 21, 2010, 12:54:06 PM4/21/10
to
Christian Müller wrote:


> War es zulässig, den Namen von der verstorbenen Person AAA nach deren
> Tod am Briefkasten zu belassen?

Nein, das ist nach §47ii IIa Satz3 lit. c
Bundesbriefkastenbeschriftungsgesetz verboten.

> Ist es zulässig, eine leerstehende Wohnung mit dem Namen einer
> verstorbenen Person zu versehen?

Auch das ist nach §4755674879 Bundeswohnungsbenamungsausnahmeverbotsgesetzes
untersagt.


Ralf

Ralf Bader

unread,
Apr 21, 2010, 12:54:42 PM4/21/10
to
Christian Müller wrote:


> War es zulässig, den Namen von der verstorbenen Person AAA nach deren
> Tod am Briefkasten zu belassen?

Nein, das ist nach §4711 IIa Satz3 lit. c
Bundesbriefkastenbeschriftungsgesetz verboten.

> Ist es zulässig, eine leerstehende Wohnung mit dem Namen einer
> verstorbenen Person zu versehen?

Auch das ist nach §4755674879 Bundeswohnungsbenamungsausnahmeverbotsgesetzes
untersagt.


Ralf

Message has been deleted

Thomas Fuchs

unread,
Apr 21, 2010, 1:15:49 PM4/21/10
to
Ralf Bader wrote:

[richtige Antwort]

Es gibt noch Leute mit Geist und Verstand, laß mich raten, Du bist kein
Jurist?

Thomas Fuchs

Thomas Fuchs

unread,
Apr 21, 2010, 1:28:20 PM4/21/10
to
Michael 'Mithi' Cordes wrote:

> Christian Müller füllte insgesamt 32 Zeilen u.a. mit:


>
>>War es zulässig, den Namen von der verstorbenen Person AAA nach deren
>>Tod am Briefkasten zu belassen?
>

> Ich würde den Betroffenen fragen und eine Nichtantwort als Zustimmung
> ansehen.

Das allerdings verbietet das Reichstotenruhegesetz, als Geburtstagsgeschenk
verabschiedet am 20. April 1939 zum 50. Geburtstag und heute noch gültig.

Thomas Fuchs

Lars Friedrich

unread,
Apr 21, 2010, 2:28:36 PM4/21/10
to
Christian Müller schrieb:

> War es zulässig, den Namen von der verstorbenen Person AAA nach deren
> Tod am Briefkasten zu belassen?

Nein. Da Person AAA den Namen unberechtigt genutzt hat.

> Ist es zulässig, eine leerstehende Wohnung mit dem Namen einer
> verstorbenen Person zu versehen?

Nein.

Es fehlt eine Berechtigung den Namen zu benutzen. §12 BGB erzeugt
daraufhin einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch, den alle
Personen mit Namen BBR gerichtlich durchsetzen können.

Grüße,
Lars Friedrich

Lars Friedrich

unread,
Apr 21, 2010, 2:30:00 PM4/21/10
to

Man tausche AAA und BBR aus, ich dachte BBR wäre verstorben.

Grüße,
Lars Friedrich

Kurt Guenter

unread,
Apr 21, 2010, 3:16:46 PM4/21/10
to
Christian Müller <spamal...@yahoo.de> schrieb:

>AAA verstirbt vor über 10 Jahren (BBR ist damit alleiniger
>Hausbesitzer),

der Tod von AAA alleine begründet keine Eigentumsübertragung auf BBR!

>War es zulässig, den Namen von der verstorbenen Person AAA nach deren
>Tod am Briefkasten zu belassen?

wenn Du die Namensrechte hast, ja.


Oliver Jennrich

unread,
Apr 21, 2010, 3:28:50 PM4/21/10
to
Kurt Guenter <nomail@invalid> writes:

Braucht man die? Doch wohl nur, wenn man in irgendeiner Weise im
geschäftlichen Wettbewerb steht.

Ansonsten sollte es doch wohl egal sein, welchen Namen man auf den
Briefkasten schreibt.

--
Space - The final frontier

Rupert Haselbeck

unread,
Apr 21, 2010, 4:00:07 PM4/21/10
to
Christian Müller schrieb:

> War es zulässig, den Namen von der verstorbenen Person AAA nach deren
> Tod am Briefkasten zu belassen?

Wer sollte etwas dagegen haben können?



> Ist es zulässig, eine leerstehende Wohnung mit dem Namen einer
> verstorbenen Person zu versehen?

Solange man nicht etwa damit bezweckt, andere Leute zu betrügen oder sonst
zu schädigen, kann man unbeschwert irgendwelche Namensschilder an die Türen
leerstehender Wohnungen malen. Etwas dagegen unternehmen könnte nur jemand,
der dadurch in seinen Namensrechten verletzt wird.

MfG
Rupert

Florian Weimer

unread,
Apr 21, 2010, 4:23:53 PM4/21/10
to
* Rupert Haselbeck:

> Solange man nicht etwa damit bezweckt, andere Leute zu betrügen oder sonst
> zu schädigen, kann man unbeschwert irgendwelche Namensschilder an die Türen
> leerstehender Wohnungen malen. Etwas dagegen unternehmen könnte nur jemand,
> der dadurch in seinen Namensrechten verletzt wird.

Ist sie nicht durch die Verwechslungsgefahr gegeben?

Ansonsten hilft erfahrungsgemäß bei Problemen eine Beschwerde beim
Postunternehmen (zumindest erhalte ich seitdem keine fremde Post mehr,
was mit meiner passiert, kann ich natürlich nicht sagen).

Holger Pollmann

unread,
Apr 21, 2010, 5:13:11 PM4/21/10
to
Oliver Jennrich <oliver....@gmx.net> schrieb:

>> wenn Du die Namensrechte hast, ja.
>
> Braucht man die? Doch wohl nur, wenn man in irgendeiner Weise im
> geschäftlichen Wettbewerb steht.

Nein, nach § 12 BGB braucht es derartiges nicht.

Wohl aber dürfte es schwierig werden, hier in irgend einer Art und Weise
eine Benutzung des Namens einer existierenden Person zu finden, die die
Interessen dieser Person beeinträchtigt, weil die Person tot ist und
niemand den Namen für irgend etwas anderes benutzt als ihn an den
Briefkasten zu schreiben.

> Ansonsten sollte es doch wohl egal sein, welchen Namen man auf den
> Briefkasten schreibt.

Ebent.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Es kann nicht sein, dass der Hund mit dem Schwanz wedelt."
Ronald Pofalla, Generalsekretär der CDU, am 31.8.2009 in MDR Info.

Holger Pollmann

unread,
Apr 21, 2010, 5:22:02 PM4/21/10
to
Florian Weimer <f...@deneb.enyo.de> schrieb:

>> Solange man nicht etwa damit bezweckt, andere Leute zu betr�gen
>> oder sonst zu sch�digen, kann man unbeschwert irgendwelche
>> Namensschilder an die T�ren leerstehender Wohnungen malen. Etwas
>> dagegen unternehmen k�nnte nur jemand, der dadurch in seinen


>> Namensrechten verletzt wird.
>
> Ist sie nicht durch die Verwechslungsgefahr gegeben?

Im Haus wohnt doch keiner, dessen Namen auch nur ann�hernd �hnlich
aussieht.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Es kann nicht sein, dass der Hund mit dem Schwanz wedelt."

Ronald Pofalla, Generalsekret�r der CDU, am 31.8.2009 in MDR Info.

Christian Müller

unread,
Apr 22, 2010, 1:16:15 AM4/22/10
to
Lars Friedrich schrieb:

> Es fehlt eine Berechtigung den Namen zu benutzen. �12 BGB erzeugt daraufhin einen zivilrechtlichen

> Unterlassungsanspruch, den alle Personen mit Namen [AAA](*) gerichtlich durchsetzen k�nnen.

Oh, an das Zivilrechtliche habe ich ganr nicht gedacht.
Aber vermutlich d�rften das die Nachkommen von AAA auch nicht
getan haben, sonst h�tten die in den vergangenen 10 Jahren
bestimmt was gesagt.


Gru� Christian


(*) Korrektur aus Folgeposting MID: <838uha...@mid.individual.net>
gleich eingebaut

Christian Müller

unread,
Apr 22, 2010, 1:18:40 AM4/22/10
to
Kurt Guenter schrieb:

> der Tod von AAA alleine begründet keine Eigentumsübertragung auf BBR!

Stimmt, das war zu sehr vereinfacht dargestellt.
Ist aber in diesem Fall richtig und testamentarisch, notariell sowie
grundbuchamtlich nach dem Willen von AAA durchgeführt worden.


Gruß Christian

Christian Müller

unread,
Apr 22, 2010, 1:33:25 AM4/22/10
to
Rupert Haselbeck schrieb:

> Wer sollte etwas dagegen haben können?

Anders als Lars' Einwand hatte ich an dieses Konstrukt gedacht:
Wenn ein beliebiger Name an einer leerstehenden Wohnung hängt,
dann ist ja von außen nicht zu erkennen, dass das nicht stimmt.
Allenfalls ein Abgleich mit dem Einwohnermeldeamt könnte diese
Unstimmigkeit aufdecken.
Im Fall dess eäPaares würde das daraufhinauslaufen, dass nach
(kurzer) Prüfung festgestellt wird, dass AAA verstorben ist.

Nun wandert aber der Name auf ein eigenes Klingelschild.
Da könnte die Meldebehörde nachhaken wollen, warum denn das so ist.
Grund für eine Abfrage bei der Meldebhörde können die Adresssammler
für Wahlwerbung und GEZ sein.
Möglicherweise gibt es noch mehr Einrichtungen, die ihre Mitarbeiter
durch die Straßen schicken, um die Namen von den Klingeln abzuschreiben.


> Solange man nicht etwa damit bezweckt, andere Leute zu betrügen oder
> sonst zu schädigen, kann man unbeschwert irgendwelche Namensschilder
> an die Türen leerstehender Wohnungen malen.

Ich kann nicht für die Allgemeinheit sprechen, aber in diesem Fall
steht nicht die Betrugsabsicht im Vordergrund:-)


Gruß Christian

Christian Müller

unread,
Apr 22, 2010, 1:42:06 AM4/22/10
to
Holger Pollmann schrieb:

>> Ist sie nicht durch die Verwechslungsgefahr gegeben?

> Im Haus wohnt doch keiner, dessen Namen auch nur annähernd
> ähnlich aussieht.

Eben.
Ich sehe da sogar eine Erleichterung, weil "neue" Lieferanten
zwangsweise kurz innehalten müssen, um die Frage "wo soll ich
denn jetzt klingeln?" durch Blick auf den Adressaufkleber der
Lieferung klären zu können.


Gruß Christian

Frank Hucklenbroich

unread,
Apr 22, 2010, 2:25:35 AM4/22/10
to
Am Wed, 21 Apr 2010 18:30:16 +0200 schrieb Christian Müller:

> War es zulässig, den Namen von der verstorbenen Person AAA nach deren
> Tod am Briefkasten zu belassen?

Es gibt sicher keine Pflicht, das Namensschild sofort nach dem Tod
abzuschrauben - im Gegenteil, es kann ja durchaus sein, daß der Tote noch
Post an diese Adresse bekommt, die man evtl. aufbewahren und an die
Angehörigen weiterleiten will. Allein dies scheint mir ein durchaus
legitimier und nachvollziehbarer Grund zu sein, das Schild erst mal hängen
zu lassen.

Ein weiterer Grund, warum man das Klingelschild vielleicht beläßt, ist daß
nicht jeder sehen soll, daß die Wohnung leersteht. Gerade ältere Leute die
vielleicht ein Zweifamilienhaus allein bewohnen schrauben da gerne mal ein
fiktives 2.Klingelschild an, damit nicht jeder potentielle
Einbrecher/Räuber auf den ersten Blick sieht, daß da nur eine Mietpartei im
Haus wohnt. Je nach Wohnlage erspart man sich auch Leute, die klingeln um
nachzufragen, ob die freie Wohnung noch zu vermieten ist.

Grüße,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Apr 22, 2010, 2:31:11 AM4/22/10
to
Am Thu, 22 Apr 2010 07:33:25 +0200 schrieb Christian Müller:

> Rupert Haselbeck schrieb:
>
>> Wer sollte etwas dagegen haben können?
>
> Anders als Lars' Einwand hatte ich an dieses Konstrukt gedacht:
> Wenn ein beliebiger Name an einer leerstehenden Wohnung hängt,
> dann ist ja von außen nicht zu erkennen, dass das nicht stimmt.
> Allenfalls ein Abgleich mit dem Einwohnermeldeamt könnte diese
> Unstimmigkeit aufdecken.
> Im Fall dess eäPaares würde das daraufhinauslaufen, dass nach
> (kurzer) Prüfung festgestellt wird, dass AAA verstorben ist.
>
> Nun wandert aber der Name auf ein eigenes Klingelschild.
> Da könnte die Meldebehörde nachhaken wollen, warum denn das so ist.

Ich glaube kaum, daß die den Aufwand betreiben. Eine Person AAA ist an der
Adresse nicht gemeldet. Evtl. kommt dann da die GEZ mal klingeln, es macht
keiner auf, und dann? Die Sache wird im Sande verlaufen. Wenn sich
überhaupt jemand dafür interessiert - wenn jemand verstirbt und die Wohnung
bleibt danach unvermietet dann hängt da im Zweifel auch noch jahrelang ein
altes Klingelschild dran.

> Grund für eine Abfrage bei der Meldebhörde können die Adresssammler
> für Wahlwerbung und GEZ sein.
> Möglicherweise gibt es noch mehr Einrichtungen, die ihre Mitarbeiter
> durch die Straßen schicken, um die Namen von den Klingeln abzuschreiben.

Allzu zielführend ist das eh nicht, es gibt durchaus Häuser, bei denen
stehen gar keine Namen an den Klingeln (Villenviertel, etc.).

>> Solange man nicht etwa damit bezweckt, andere Leute zu betrügen oder
>> sonst zu schädigen, kann man unbeschwert irgendwelche Namensschilder
>> an die Türen leerstehender Wohnungen malen.
>
> Ich kann nicht für die Allgemeinheit sprechen, aber in diesem Fall
> steht nicht die Betrugsabsicht im Vordergrund:-)

ACK.

Grüße,

Frank

Thomas Hochstein

unread,
Apr 22, 2010, 2:28:53 AM4/22/10
to
Florian Weimer schrieb:

> Ansonsten hilft erfahrungsgemäß bei Problemen eine Beschwerde beim
> Postunternehmen (zumindest erhalte ich seitdem keine fremde Post mehr,
> was mit meiner passiert, kann ich natürlich nicht sagen).

Frag mal IIRC framstag zu dem Thema. *veg*

-thh
--
<g9m348$blj$1...@news.belwue.de> =
<http://groups.google.de/group/de.etc.post/msg/b529e0c86e0488ef>

Wolfgang Jäth

unread,
Apr 22, 2010, 3:21:54 AM4/22/10
to
Am 21.04.2010 18:30, schrieb Christian Mᅵller:
>
> ein Paar lebt seit 30 Jahren eheᅵnlich in einer Wohnung.

> Am Briefkasten/Klingel werden (auf _einem_ Schild) beide Namen
> angezeigt: AAA/BBR.
> Das Haus besteht aus drei Wohnungen; in der einen wohnt das eᅵPaar,

> welche beide das Haus besitzen. Eine andere Wohnung ist fremd
> vermietet, die dritte Wohnung steht leer.
>
> AAA verstirbt vor ᅵber 10 Jahren (BBR ist damit alleiniger
> Hausbesitzer), das Klingelschild/Briefkasten wird nicht geᅵndert.

>
> Nun zieht BBC in das Haus ein.
> Aufgrund dieser Namensᅵhnlichkeit klingeln Lieferanten schonmal falsch.
> BBR mᅵchte nun das Schild AAA/BBR in zwei Schilder AAA und BBR tauschen.

> Das Schild AAA soll am Briefkasten/Klingel der ungenutzten Wohnung
> angebracht werden.
>
> Damit wᅵren diese Klingelschilder vorhanden: BBR, BBC und AAA
> Die gewᅵhlte Reihenfolge soll bewirken, dass ein Lieferant genau(er)
> hinsieht, bevor er klingelt.
>
> War es zulᅵssig, den Namen von der verstorbenen Person AAA nach deren

> Tod am Briefkasten zu belassen?

Gegenfrage: Kommt denn noch Post und/oder Besuch fᅵr AAA?

Oder anders ausgedrᅵckt: Welchen Sinn soll es haben, den Namen auch nach
10 Jahren noch dort zu belassen?

> Ist es zulᅵssig, eine leerstehende Wohnung mit dem Namen einer
> verstorbenen Person zu versehen?

Das musst Du den Eigentᅵmer bzw. Mieter der betreffenden Wohnung fragen.
Von rechtlicher Seite sehe ich (IANAL) jedenfalls keinen Grund, daᅵ der
Erbe von AAA (wovon ich ausgehe, daᅵ das BBR ist) nicht darauf hoffen
darf, doch noch irgend wann mal einen Brief fᅵr diesen zu bekommen o. ᅵ.

Wolf 'trotzdem halte ich das eher fᅵr sinnfrei' gang
--

Christian Müller

unread,
Apr 22, 2010, 8:04:03 AM4/22/10
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

>> Da könnte die Meldebehörde nachhaken wollen, warum denn das so ist.

> Ich glaube kaum, daß die den Aufwand betreiben.

Ich habe schonmal das Ordnungsamt mit Klemmbrettern rumgehen sehen.
Allerdings war das in einem ääähhm etwas rustikalerem Viertel:-)


> Allzu zielführend ist das eh nicht, es gibt durchaus Häuser, bei
denen > stehen gar keine Namen an den Klingeln (Villenviertel, etc.).

Stimmt auch wieder:-)


Gruß Christian

Frank Hucklenbroich

unread,
Apr 22, 2010, 8:13:14 AM4/22/10
to
Am Thu, 22 Apr 2010 14:04:03 +0200 schrieb Christian Müller:

> Frank Hucklenbroich schrieb:
>
>>> Da könnte die Meldebehörde nachhaken wollen, warum denn das so ist.
>
>> Ich glaube kaum, daß die den Aufwand betreiben.
>
> Ich habe schonmal das Ordnungsamt mit Klemmbrettern rumgehen sehen.
> Allerdings war das in einem ääähhm etwas rustikalerem Viertel:-)

Die kamen dann vielleicht nachschauen wer Hartv-IV bezieht (von wegen
Bedarfsgemeinschaft ja oder nein) oder wegen irgendwelcher
Wohngeld-Geschichten?!

Grüsse,

Frank

Christian Müller

unread,
Apr 22, 2010, 8:13:46 AM4/22/10
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> es kann ja durchaus sein, daß der Tote noch Post an diese Adresse

> bekommt[...]


> Allein dies scheint mir ein durchaus legitimier und nachvollziehbarer
> Grund zu sein, das Schild erst mal hängen zu lassen.

Das, sowie der emotionale Effekt.
BBR hat alles von AAA aufgehoben; jeder Versuch, BBR zum Entsorgen
von zB obsoleter Kleidung zu überreden, muss wohlüberlegt sein,
denn nochimmer denkt BBR an AAA.


> Ein weiterer Grund, warum man das Klingelschild vielleicht beläßt,

> ist daß nicht jeder sehen soll, daß die Wohnung leersteht. [...]


> Je nach Wohnlage erspart man sich auch Leute, die klingeln um
> nachzufragen, ob die freie Wohnung noch zu vermieten ist.

Exakt das ist der Grund, die leerstehende Wohnung zu verheimlichen,
gepaart mit obigem.

Daher war meine Idee, mit einer Handlung zwei Effekte zu haben:
Zum einen wird durch ein neues Klingelschild die nervige
Namensähnlichkeit beseitigt, zum anderen wird dem Verstorbenen (und
auch den Nachkommen) gezeigt, dass AAA noch immer in dem Haus "wohnt".
Hier schlägt dann Emotion die Sachlichkeit - aber solange das nicht
gegen ein Gesetz verstößt, will ich BBR seinen Willen lassen.


Gruß Christian

Christian Müller

unread,
Apr 22, 2010, 8:22:53 AM4/22/10
to
Wolfgang Jäth schrieb:

> Gegenfrage: Kommt denn noch Post

Nein. BBR hat sehr schnell nach dem Zuziehen zu AAA alle
Geschäftlichkeiten übernommen.
Allenfalls persönlich gerichtete Werbung an Herrn oder Frau AAA
(komisch, der Werber weiß, was AAA braucht, kennt aber nicht
das Geschlecht) kommt mehr oder minder regelmäßig.


> und/oder Besuch für AAA?

Besuch weiß vom Tod AAAs und würde dann bei BBR klingeln.
Wahrscheinlich schaut Besuch sowieso nicht auf das Klingelschild,
sondern klingelt einfach da, wo der Finger automatisch seit 20 Jahren
(da wurde die Klingelanlage erneuert) immer landet:-)


> Das musst Du den Eigentümer bzw. Mieter der betreffenden Wohnung fragen.

Der Eigentümer ist der Urheber dieser Idee.


> Von rechtlicher Seite sehe ich (IANAL) jedenfalls keinen Grund, daß
> der Erbe von AAA (wovon ich ausgehe, daß das BBR ist) nicht darauf
> hoffen darf, doch noch irgend wann mal einen Brief für diesen zu
> bekommen o. ä.

Sollte wirklich dieser seltene Fall eintreten, hat AAA ja dann sogar
einen *eigenen* Briefkasten:-)


> Wolf 'trotzdem halte ich das eher für sinnfrei' gang

Ist ein emotionaler Grund. BBR denkt immer noch an AAA und vermeidet
jede Handlung, die "noch mehr" von AAA aus der gewohnten Umgebung
entfernt.


Gruß Christian

Stefan Schmitz

unread,
Apr 22, 2010, 11:48:44 AM4/22/10
to
On 22 Apr., 14:13, Christian Müller <spamalotto...@yahoo.de> wrote:

> Exakt das ist der Grund, die leerstehende Wohnung zu verheimlichen,
> gepaart mit obigem.

Wenn ich es richtig verstanden habe, steht diese Wohnung schon seit
Ewigkeiten leer. Warum will man sie jetzt plötzlich verstecken?

Oder hat das Paar zwei Wohnungen mit nur einer Klingel genutzt?

Christian Müller

unread,
Apr 22, 2010, 12:07:09 PM4/22/10
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Wenn ich es richtig verstanden habe, steht diese Wohnung schon
> seit Ewigkeiten leer.

Das ist richtig.


> Warum will man sie jetzt plötzlich verstecken?

Sie war schon immer versteckt.
An der Klingel war noch der Name des Mieters, der zuletzt darin
gewohnt hat.
Dieser Name könnte prinzipiell auch an der Klingel verbleiben,
aber dann würde der Name AAA völlig wegfallen. Das ist nicht gewünscht.
Denn auf jeden Fall wird für BBR ein neues Klingelschild angefertigt,
um die Probleme mit der Namensähnlichkeit zu beseitigen.


Gruß Christian

Lars Friedrich

unread,
Apr 22, 2010, 1:38:38 PM4/22/10
to
Holger Pollmann schrieb:

> Wohl aber dürfte es schwierig werden, hier in irgend einer Art und Weise
> eine Benutzung des Namens einer existierenden Person zu finden, die die
> Interessen dieser Person beeinträchtigt, weil die Person tot ist und
> niemand den Namen für irgend etwas anderes benutzt als ihn an den
> Briefkasten zu schreiben.

Also das halte ich wiederum hingegen für absolut kein Problem.
Verwechslungen nur aufgrund des Namens trotz unterschiedlichem Wohnort
und Geburtstag sind ausreichend gut dokumentiert, da wird dann
angenommen, der Herr AAA in Aachen ist wohl der Herr AAA der früher mal
in Bremen gewohnt hat und nun "unbekannt verzogen" ist und schon hat der
in Aachen die Mahnbescheide am Hacken.

Das tatsächlich der Herr AAA vor genau diesem Briefkasten auftauchen
wird halte ich hingegen auch für eher unwahrscheinlich.

Grüße,
Lars Friedrich

Kurt Guenter

unread,
Apr 22, 2010, 2:41:03 PM4/22/10
to
Oliver Jennrich <oliver....@gmx.net> schrieb:

>Doch wohl nur, wenn man in irgendeiner Weise im
>geschäftlichen Wettbewerb steht.

sagt wer? Im Gesetz finde ich zu der Einschränkung nix.

>Ansonsten sollte es doch wohl egal sein, welchen Namen man auf den
>Briefkasten schreibt.

Warum sollte das egal sein, wenn dadurch fremde Namensrechte verletzt
werden?

Oliver Jennrich

unread,
Apr 22, 2010, 3:39:11 PM4/22/10
to
Christian Müller <spamal...@yahoo.de> writes:

> Rupert Haselbeck schrieb:
>
>> Wer sollte etwas dagegen haben können?
>
> Anders als Lars' Einwand hatte ich an dieses Konstrukt gedacht:
> Wenn ein beliebiger Name an einer leerstehenden Wohnung hängt,
> dann ist ja von außen nicht zu erkennen, dass das nicht stimmt.

Ja. Man kann von aussen auch bei einer bewohnten Wohnung nur im
Ausnahmefalle erkennen, ob der Name auf dem Klingelschild mit dem Namen
des Bewohners übereinstimmt. Ist in etwa genauso unschädlich.

> Nun wandert aber der Name auf ein eigenes Klingelschild.
> Da könnte die Meldebehörde nachhaken wollen, warum denn das so ist.

Wollen kann man viel, auch als Meldebehörde.

Stefan Schmitz

unread,
Apr 22, 2010, 4:37:22 PM4/22/10
to
On 22 Apr., 18:07, Christian Müller <spamalotto...@yahoo.de> wrote:

> An der Klingel war noch der Name des Mieters, der zuletzt darin
> gewohnt hat.

Und der bereitet dir weniger Kopfschmerzen als der Name eines
Verstorbenen?

Christian Müller

unread,
Apr 22, 2010, 11:46:18 PM4/22/10
to
Stefan Schmitz schrieb:

>> An der Klingel war noch der Name des Mieters, der zuletzt darin
>> gewohnt hat.

> Und der bereitet dir weniger Kopfschmerzen als der Name eines
> Verstorbenen?

Ja.
Da war der Status ja derselbe wie bei dem Doppelnamenklingelschild.


Gruß Christian

Message has been deleted

Arno Welzel

unread,
Apr 25, 2010, 5:03:47 AM4/25/10
to
Rupert Haselbeck schrieb:

> Christian Müller schrieb:
>
>> War es zulässig, den Namen von der verstorbenen Person AAA nach deren
>> Tod am Briefkasten zu belassen?
>
> Wer sollte etwas dagegen haben können?

Die Personen, die ebenfalls AAA heißen.

>> Ist es zulässig, eine leerstehende Wohnung mit dem Namen einer
>> verstorbenen Person zu versehen?
>
> Solange man nicht etwa damit bezweckt, andere Leute zu betrügen oder sonst
> zu schädigen, kann man unbeschwert irgendwelche Namensschilder an die Türen
> leerstehender Wohnungen malen. Etwas dagegen unternehmen könnte nur jemand,
> der dadurch in seinen Namensrechten verletzt wird.

Eben.


--
http://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de

Martina Diel

unread,
Apr 25, 2010, 8:33:30 AM4/25/10
to
* Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com>:

> Am Wed, 21 Apr 2010 18:30:16 +0200 schrieb Christian Müller:

>> War es zulässig, den Namen von der verstorbenen Person AAA nach deren
>> Tod am Briefkasten zu belassen?

> Es gibt sicher keine Pflicht, das Namensschild sofort nach dem Tod
> abzuschrauben - im Gegenteil, es kann ja durchaus sein, daß der Tote noch
> Post an diese Adresse bekommt, die man evtl. aufbewahren und an die
> Angehörigen weiterleiten will.

Dazu muss aber der Briefkasten beschriftet sein und nicht das
Klingelschild. Sagte nicht mal irgendjemand hier, dass man Post für wen
auch immer empfangen kann, das sagt gar nichts, rechtlich relevant ist
allenfalls das Klingelschild?

--
Freunde sind Gottes Entschuldigung für Verwandte.
(G.B. Shaw)

Claus Färber

unread,
Apr 25, 2010, 9:31:00 AM4/25/10
to
Martina Diel <martina...@web.de> schrieb/wrote:

> Dazu muss aber der Briefkasten beschriftet sein und nicht das
> Klingelschild. Sagte nicht mal irgendjemand hier, dass man Post für
> wen auch immer empfangen kann, das sagt gar nichts, rechtlich relevant
> ist allenfalls das Klingelschild?

Die Aussage, etwas sei "rechtlich relevant" ist für sich genommen
Unsinn. Es kommt immer darauf an _für_ _was_ bzw. _für_ _welche_
_Rechtsverhältnisse_ etwas "relevant" ist.

Claus

Wolfgang Jäth

unread,
Apr 25, 2010, 11:51:59 AM4/25/10
to
Am 25.04.2010 11:03, schrieb Arno Welzel:
>
>>> War es zulässig, den Namen von der verstorbenen Person AAA nach deren
>>> Tod am Briefkasten zu belassen?
>>
>> Wer sollte etwas dagegen haben können?
>
> Die Personen, die ebenfalls AAA heißen.

Der Name AAA kann mehr als nur eine Person bezeichnen; warum (und was)
sollte AAA(1) aus BBB etwas dagegen haben, daß AAA(2) in CCC wohnt?

Wolfgang
--

Oliver Jennrich

unread,
Apr 25, 2010, 4:52:34 PM4/25/10
to
Martina Diel <martina...@web.de> writes:

> Dazu muss aber der Briefkasten beschriftet sein und nicht das
> Klingelschild. Sagte nicht mal irgendjemand hier, dass man Post für wen
> auch immer empfangen kann, das sagt gar nichts, rechtlich relevant ist
> allenfalls das Klingelschild?

Welche rechtliche Relvanz kann etwas haben, das nicht vorhanden sein muss?

Arno Welzel

unread,
Apr 26, 2010, 9:13:51 AM4/26/10
to
Wolfgang Jᅵth schrieb:

> Am 25.04.2010 11:03, schrieb Arno Welzel:

>>>> War es zulᅵssig, den Namen von der verstorbenen Person AAA nach deren


>>>> Tod am Briefkasten zu belassen?

>>> Wer sollte etwas dagegen haben kᅵnnen?
>> Die Personen, die ebenfalls AAA heiᅵen.


>
> Der Name AAA kann mehr als nur eine Person bezeichnen; warum (und was)

> sollte AAA(1) aus BBB etwas dagegen haben, daᅵ AAA(2) in CCC wohnt?

Verstorbene Personen wohnen ᅵblicherweise nicht mehr in einer Wohnung
mit Klingelschild. Lebende dagegen kᅵnnten durchaus etwas dagegen haben,
daᅵ ihr Name an einer Klingel steht, obwohl dort niemand mit mit diesem
Namen wohnt.

Letzlich gilt aber - wo kein Klᅵger, da kein Richter. Solange sich
niemand konkret beschwert, ist es wohl egal.

Rupert Haselbeck

unread,
Apr 26, 2010, 1:20:02 PM4/26/10
to
Arno Welzel schrieb:

> Verstorbene Personen wohnen üblicherweise nicht mehr in einer Wohnung
> mit Klingelschild. Lebende dagegen könnten durchaus etwas dagegen haben,
> daß ihr Name an einer Klingel steht, obwohl dort niemand mit mit diesem
> Namen wohnt.

Es mag schon sein, daß irgendjemand irgendetwas gegen irgendjemanden hat.
Wenn er aber keinen gesetzlich normierten Anspruch hat, sein Verlangen
durchzusetzen, dann interessiert das einen Richter weder mit noch ohne
Kläger.
Woraus soll sich denn der Anspruch ergeben, das Namensschild zu entfernen?
Und gegen wen soll der Anspruch sich richten?
(§ 12 BGB passt ja schonmal nicht)

MfG
Rupert

Wolfgang Jäth

unread,
Apr 26, 2010, 1:37:11 PM4/26/10
to
Am 26.04.2010 15:13, schrieb Arno Welzel:
>
>> Am 25.04.2010 11:03, schrieb Arno Welzel:
>>>>> War es zulässig, den Namen von der verstorbenen Person AAA nach deren

>>>>> Tod am Briefkasten zu belassen?
>>>> Wer sollte etwas dagegen haben können?
>>> Die Personen, die ebenfalls AAA heißen.

>>
>> Der Name AAA kann mehr als nur eine Person bezeichnen; warum (und was)
>> sollte AAA(1) aus BBB etwas dagegen haben, daß AAA(2) in CCC wohnt?

>
> Verstorbene Personen wohnen üblicherweise nicht mehr in einer Wohnung
> mit Klingelschild. Lebende dagegen könnten durchaus etwas dagegen haben,
> daß ihr Name an einer Klingel steht, obwohl dort niemand mit mit diesem
> Namen wohnt.

Wieso /ihr/ Name?

Murphy's Law wurde angeblich auch nicht von Murphy selbst erfunden,
sondern von einer Person gleichen Namens ... <g>

> Letzlich gilt aber - wo kein Kläger, da kein Richter.

Das sowieso. :-)

Wolfgang
--

Arno Welzel

unread,
Apr 26, 2010, 2:46:14 PM4/26/10
to
Rupert Haselbeck schrieb:

> Arno Welzel schrieb:
>
>> Verstorbene Personen wohnen üblicherweise nicht mehr in einer Wohnung
>> mit Klingelschild. Lebende dagegen könnten durchaus etwas dagegen haben,
>> daß ihr Name an einer Klingel steht, obwohl dort niemand mit mit diesem
>> Namen wohnt.
>
> Es mag schon sein, daß irgendjemand irgendetwas gegen irgendjemanden hat.
> Wenn er aber keinen gesetzlich normierten Anspruch hat, sein Verlangen
> durchzusetzen, dann interessiert das einen Richter weder mit noch ohne
> Kläger.
> Woraus soll sich denn der Anspruch ergeben, das Namensschild zu entfernen?

Weil kein Namensrecht existiert.

> Und gegen wen soll der Anspruch sich richten?
> (§ 12 BGB passt ja schonmal nicht)

Wieso nicht? Wenn jemand an seine Klingel den Namen "Rupert Haselbeck"
anbringt, obwohl da niemand mit diesem Namen wohnt, hätten die Personen,
die so heißen, durchaus einen Anspruch darauf, daß der Name entfernt
wird. Der Anspruch richtet sich gegen denjenigen, der den Namen
angebracht hat.

Arno Welzel

unread,
Apr 26, 2010, 2:48:47 PM4/26/10
to
Wolfgang Jäth schrieb:

> Am 26.04.2010 15:13, schrieb Arno Welzel:
>>> Am 25.04.2010 11:03, schrieb Arno Welzel:
>>>>>> War es zulässig, den Namen von der verstorbenen Person AAA nach deren
>>>>>> Tod am Briefkasten zu belassen?
>>>>> Wer sollte etwas dagegen haben können?
>>>> Die Personen, die ebenfalls AAA heißen.
>>> Der Name AAA kann mehr als nur eine Person bezeichnen; warum (und was)
>>> sollte AAA(1) aus BBB etwas dagegen haben, daß AAA(2) in CCC wohnt?
>> Verstorbene Personen wohnen üblicherweise nicht mehr in einer Wohnung
>> mit Klingelschild. Lebende dagegen könnten durchaus etwas dagegen haben,
>> daß ihr Name an einer Klingel steht, obwohl dort niemand mit mit diesem
>> Namen wohnt.
>
> Wieso /ihr/ Name?

Ich habe es erklärt: wenn *niemand* mit dem dort genannten Namen wohnt,
es aber Personen gibt, die so heißen, hat *niemand* einen Anspruch
darauf, den Namen an der Klingel anzubringen, außer den gleichnamigen
Personen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Name nur einmal auf der
Welt existiert, oder ob es 10000 Leute gibt, die so heißen - in dem
besagten Haus wohnt ja niemand von diesen Leuten.

Rupert Haselbeck

unread,
Apr 26, 2010, 5:20:02 PM4/26/10
to
Arno Welzel schrieb:

> Wieso nicht? Wenn jemand an seine Klingel den Namen "Rupert Haselbeck"
> anbringt, obwohl da niemand mit diesem Namen wohnt, hätten die Personen,
> die so heißen, durchaus einen Anspruch darauf, daß der Name entfernt
> wird.

Woraus sollte dieser Anspruch sich denn ergeben?

> Der Anspruch richtet sich gegen denjenigen, der den Namen
> angebracht hat.

Warum denn das? Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?

MfG
Rupert

Ralf Bader

unread,
Apr 26, 2010, 6:12:21 PM4/26/10
to
Arno Welzel wrote:


> Wieso nicht? Wenn jemand an seine Klingel den Namen "Rupert Haselbeck"
> anbringt, obwohl da niemand mit diesem Namen wohnt, hätten die Personen,
> die so heißen, durchaus einen Anspruch darauf, daß der Name entfernt
> wird. Der Anspruch richtet sich gegen denjenigen, der den Namen
> angebracht hat.

Aha. Und woher glaubst Du das Recht zu haben, "Rupert Haselbeck" in Deinen
öffentlich zugänglichen Postings als Beispielnamen verwenden zu dürfen?


Ralf

Arno Welzel

unread,
Apr 26, 2010, 7:15:00 PM4/26/10
to
Rupert Haselbeck schrieb:

> Arno Welzel schrieb:
>
>> Wieso nicht? Wenn jemand an seine Klingel den Namen "Rupert Haselbeck"
>> anbringt, obwohl da niemand mit diesem Namen wohnt, hätten die Personen,
>> die so heißen, durchaus einen Anspruch darauf, daß der Name entfernt
>> wird.
>
> Woraus sollte dieser Anspruch sich denn ergeben?

Aus dem Namensrecht.

>> Der Anspruch richtet sich gegen denjenigen, der den Namen
>> angebracht hat.
>
> Warum denn das? Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?

§ 12 BGB

Arno Welzel

unread,
Apr 26, 2010, 7:18:17 PM4/26/10
to
Ralf Bader schrieb:

Weil es ein Beispiel ist. Solange ich über "Rupert Haselbeck" keine
falschen Behauptungen verbreite, darf ich den Namen so oft nennen, wie
ich will.

An einer Klingel angebracht wird aber der Eindruck erweckt, als würde
eine Person diesen Namens dort wohnen.

Manfred_Nowak

unread,
Apr 27, 2010, 6:03:00 AM4/27/10
to
On 27 Apr., 01:18, Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> wrote:
> Weil es ein Beispiel ist. Solange
[...]

Dieses geht jedoch aus dem mutmaßlich von Dir selbst angeführten §12
BGB nicht hervor.

Ich kann allerdings nur vermuten, dass auch Du eine "Beseitigung der
Beeinträchtigung" verlangen würdest, wenn jemand Deinen Namen
beständig in "beispielsweise" genannten Sammlungen von Namen verwenden
würde, wobei alle sonstigen nahmen diejenigen von Menschen sind, die
lediglich durch ihre Straftaten eine gewisse Berühmtheit erlangt
haben.

-manfred

Arno Welzel

unread,
Apr 27, 2010, 6:05:43 AM4/27/10
to
Am 2010-04-27 12:03, schrieb Manfred_Nowak:

> On 27 Apr., 01:18, Arno Welzel<use...@arnowelzel.de> wrote:
>> Weil es ein Beispiel ist. Solange
> [...]
>

> Dieses geht jedoch aus dem mutma�lich von Dir selbst angef�hrten �12


> BGB nicht hervor.
>
> Ich kann allerdings nur vermuten, dass auch Du eine "Beseitigung der

> Beeintr�chtigung" verlangen w�rdest, wenn jemand Deinen Namen
> best�ndig in "beispielsweise" genannten Sammlungen von Namen verwenden
> w�rde, wobei alle sonstigen nahmen diejenigen von Menschen sind, die
> lediglich durch ihre Straftaten eine gewisse Ber�hmtheit erlangt
> haben.

M�glicherweise. Aber in diesem konkreten Fall habe ich den Namen ja
nicht in einer Sammlung mit anderen Namen von bekannten Straft�tern
genannt, sondern als Beispiel f�r die Nennung auf einem Klingelschild.

Stefan Schmitz

unread,
Apr 28, 2010, 1:24:56 PM4/28/10
to

Wer *gebraucht* denn da den Namen? Wenn die Wohnung bewohnt wäre,
könnte ich einen Anspruch gegen den Bewohner ja noch nachvollziehen.

Ralf Bader

unread,
Apr 28, 2010, 9:37:59 PM4/28/10
to
Arno Welzel wrote:

> Am 2010-04-27 12:03, schrieb Manfred_Nowak:
>
>> On 27 Apr., 01:18, Arno Welzel<use...@arnowelzel.de> wrote:
>>> Weil es ein Beispiel ist. Solange
>> [...]
>>

>> Dieses geht jedoch aus dem mutmaßlich von Dir selbst angeführten §12


>> BGB nicht hervor.
>>
>> Ich kann allerdings nur vermuten, dass auch Du eine "Beseitigung der

>> Beeinträchtigung" verlangen würdest, wenn jemand Deinen Namen

>> beständig in "beispielsweise" genannten Sammlungen von Namen verwenden
>> würde, wobei alle sonstigen nahmen diejenigen von Menschen sind, die
>> lediglich durch ihre Straftaten eine gewisse Berühmtheit erlangt
>> haben.
>
> Möglicherweise. Aber in diesem konkreten Fall habe ich den Namen ja
> nicht in einer Sammlung mit anderen Namen von bekannten Straftätern
> genannt, sondern als Beispiel für die Nennung auf einem Klingelschild.

Ja und? Nach Deinen Vorstellungen sollte es doch ausreichen, wenn Rupert
Haselbeck seinen Namen in Deinen Beispielen nicht genannt haben will, um
Dir diese Verwendung seines Namens untersagen zu können.


Ralf

Arno Welzel

unread,
Apr 29, 2010, 5:28:52 AM4/29/10
to

Und was hat das nun mit der Frage "Anbringung eines Namens an einem
Klingelschild" zu tun?

Das Klingelschild erfüllt eine Funktion - es zeigt an, daß in der
Wohnung, zu der die Klingel gehört, eine Person dieses Namens wohnt.
Wenn die Bewohner aber gar nicht so heißen, *benutzen* Sie den Namen
widerrechtlich - denn sie haben keine Rechte an dem Namen.

Wolfgang Jäth

unread,
Apr 29, 2010, 1:50:14 AM4/29/10
to
Am 26.04.2010 20:48, schrieb Arno Welzel:
>
>>>>>>> War es zulᅵssig, den Namen von der verstorbenen Person AAA nach deren

>>>>>>> Tod am Briefkasten zu belassen?
>>>>>> Wer sollte etwas dagegen haben kᅵnnen?
>>>>> Die Personen, die ebenfalls AAA heiᅵen.

>>>> Der Name AAA kann mehr als nur eine Person bezeichnen; warum (und was)
>>>> sollte AAA(1) aus BBB etwas dagegen haben, daᅵ AAA(2) in CCC wohnt?
>>> Verstorbene Personen wohnen ᅵblicherweise nicht mehr in einer Wohnung
>>> mit Klingelschild. Lebende dagegen kᅵnnten durchaus etwas dagegen haben,
>>> daᅵ ihr Name an einer Klingel steht, obwohl dort niemand mit mit diesem

>>> Namen wohnt.
>>
>> Wieso /ihr/ Name?
>
> Ich habe es erklᅵrt: wenn *niemand* mit dem dort genannten Namen wohnt,
> es aber Personen gibt, die so heiᅵen, hat *niemand* einen Anspruch

> darauf, den Namen an der Klingel anzubringen,

Richtig; niemand - auᅵer den eventuell dort wohnenden Personen - hat
einen Anspruch darauf.

>auᅵer den gleichnamigen Personen.

Falsch; auᅵer den eventuell dort lebenden Personen hat *niemand* einen
Anspruch darauf.

Es geht aber nicht um den Anspruch, einen bestimmten Namen auf dem
Klingelschild zu *haben*, sondern um den von Dir postulierten Anspruch,
einen bestimmten Namen *nicht* auf dem Klingelschild zu haben. Und da
sehe ich noch kein stichhaltiges Argument.

Wolfgang
--

Arno Welzel

unread,
Apr 29, 2010, 8:58:29 AM4/29/10
to
Am 2010-04-29 07:50, schrieb Wolfgang Jᅵth:

> Es geht aber nicht um den Anspruch, einen bestimmten Namen auf dem
> Klingelschild zu *haben*, sondern um den von Dir postulierten Anspruch,
> einen bestimmten Namen *nicht* auf dem Klingelschild zu haben. Und da
> sehe ich noch kein stichhaltiges Argument.

Bitte erklᅵre, wieso das Namensrecht fᅵr Klingelschilder nicht anwendbar
ist und weiso die Beschriftung einer Klingen nicht als Verwendung eines
Namens gilt.

Arno Welzel

unread,
Apr 29, 2010, 12:48:18 PM4/29/10
to
Stefan Schmitz schrieb:

> On 27 Apr., 01:15, Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> wrote:
>> Rupert Haselbeck schrieb:
>>
>>> Arno Welzel schrieb:
>>>> Wieso nicht? Wenn jemand an seine Klingel den Namen "Rupert Haselbeck"

>>>> anbringt, obwohl da niemand mit diesem Namen wohnt, h�tten die Personen,
>>>> die so hei�en, durchaus einen Anspruch darauf, da� der Name entfernt


>>>> wird.
>>> Woraus sollte dieser Anspruch sich denn ergeben?
>> Aus dem Namensrecht.
>>
>>>> Der Anspruch richtet sich gegen denjenigen, der den Namen
>>>> angebracht hat.

>>> Warum denn das? Welche Rechtsgrundlage gibt es daf�r?
>> � 12 BGB
>
> Wer *gebraucht* denn da den Namen? Wenn die Wohnung bewohnt w�re,
> k�nnte ich einen Anspruch gegen den Bewohner ja noch nachvollziehen.

Stimmt - die Wohnung ist unbewohnt, das habe ich in der Tat vergessen.

Dennoch d�rfte die Wohnung einen Eigent�mer haben - und der darf sicher
nicht beliebige Namen an die Klingel schreiben. Und ob ein Dritter an
der Klingel zu einer Wohnung einen Namen ohne Zustimmung des Eigent�mers
anbringen darf, ist auch fraglich.

Holger Pollmann

unread,
Apr 29, 2010, 4:34:54 PM4/29/10
to
Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> schrieb:

> Ich habe es erkl�rt: wenn *niemand* mit dem dort genannten Namen
> wohnt, es aber Personen gibt, die so hei�en, hat *niemand* einen


> Anspruch darauf, den Namen an der Klingel anzubringen

Das "Verwenden" eines Namens ist grunds�tzlich jedermann erlaubt.
Ausnahmen gibt es ganz genau da, wo � 12 BGB eingreift.

Wenn ich an meinen Briefkasten den Namen "Hans M�ller" klebe, k�nnen
NICHT etwa alle Hans M�llers verlangen, da� ich den Namen da abmache,
solange nicht einer dieser Hans M�llers zeigen kann, da� ich genau
SEINEN Namen verwende, denn das ist die Voraussetzung.

Anders sicherlich, wenn ich "Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob
Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg"
dranschreibe - da verwende ich dann eben den Namen einer konkreten
Person.

Das ist eben das dummer, wenn man Allerweltsnamen hat ;-)

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Es kann nicht sein, dass der Hund mit dem Schwanz wedelt."
Ronald Pofalla, Generalsekret�r der CDU, am 31.8.2009 in MDR Info.

Holger Pollmann

unread,
Apr 29, 2010, 4:37:15 PM4/29/10
to
Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> schrieb:

> Das Klingelschild erf�llt eine Funktion - es zeigt an, dass in der
> Wohnung, zu der die Klingel geh�rt, eine Person dieses Namens
> wohnt. Wenn die Bewohner aber gar nicht so heissen, *benutzen* Sie


> den Namen widerrechtlich - denn sie haben keine Rechte an dem
> Namen.

� 12 BGB ist ein Anspruch, der, wie immer, einer bestimmten Person
zustehen muss. Das hei�t, es wird damit nicht etwa daf�r gesorgt, da�
niemand einen Namen verwendet, den er selbst nicht tr�gt, sondern es
werden Namensinhaber davor gesch�tzt, da� jemand IHREN Namen verwendet.

Es ist also nicht erforderlich, "Rechte an dem Namen" zu haben, um ihn
irgendwo zu verwenden, sondern es darf nur nicht der Name einer konkreten
anderen Person sein. Insbesondere Phantasienamen darf ich grunds�tzlich
beliebig nutzen, wie ich lustig bin, genauso wie Allerweltsnamen, bei
denen ohne weitere Anhaltspunkte kein Bezug zu einem konkreten
Namenstr�ger besteht.

Holger Pollmann

unread,
Apr 29, 2010, 4:38:09 PM4/29/10
to
Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> schrieb:

> Dennoch d�rfte die Wohnung einen Eigent�mer haben - und der darf


> sicher nicht beliebige Namen an die Klingel schreiben.

Warum nicht?

Wo steht, da� er das nicht darf?

Wolfgang May

unread,
Apr 29, 2010, 4:59:15 PM4/29/10
to
Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> wrote:
> Stefan Schmitz schrieb:
>
> > On 27 Apr., 01:15, Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> wrote:
> >> Rupert Haselbeck schrieb:
> >>
> >>> Arno Welzel schrieb:
> >>>> Wieso nicht? Wenn jemand an seine Klingel den Namen "Rupert Haselbeck"
> >>>> anbringt, obwohl da niemand mit diesem Namen wohnt, h�tten die Personen,
> >>>> die so hei�en, durchaus einen Anspruch darauf, da� der Name entfernt
> >>>> wird.
> >>> Woraus sollte dieser Anspruch sich denn ergeben?
> >> Aus dem Namensrecht.
> >>
> >>>> Der Anspruch richtet sich gegen denjenigen, der den Namen
> >>>> angebracht hat.
> >>> Warum denn das? Welche Rechtsgrundlage gibt es daf�r?
> >> � 12 BGB
> >
> > Wer *gebraucht* denn da den Namen? Wenn die Wohnung bewohnt w�re,
> > k�nnte ich einen Anspruch gegen den Bewohner ja noch nachvollziehen.
>
> Stimmt - die Wohnung ist unbewohnt, das habe ich in der Tat vergessen.
>
> Dennoch d�rfte die Wohnung einen Eigent�mer haben - und der darf sicher
> nicht beliebige Namen an die Klingel schreiben.

Warum soll man nicht beliebige Woerter (u.a. "Buero", "Praxis", "Hans",
"Mueller") auf ein Klingelschild schreiben duerfen?

Nenne doch bitte mal den Paragraphen des
Klingelschildbeschriftungsgesetzes, aus dem Du das ableitest. Oder,
falls es gar kein eigenes Klingelschildbeschriftungsgesetz gibt,
denjenigen Paragraphen irgendeines anderen Gesetzes, das die Beschriftung
von Klingelschildern regelt.

Wolfgang

Arno Welzel

unread,
Apr 30, 2010, 5:28:53 AM4/30/10
to
Am 2010-04-29 22:38, schrieb Holger Pollmann:

> Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> schrieb:
>
>> Dennoch d�rfte die Wohnung einen Eigent�mer haben - und der darf
>> sicher nicht beliebige Namen an die Klingel schreiben.
>
> Warum nicht?
>
> Wo steht, da� er das nicht darf?

� 12 BGB

Vielleicht sollte man mal kl�ren, wieso das Anbringen eines Namens an
einer Klingel zu einer Wohnung nicht als "Gebrauch eines Namens"
anzusehen ist.

Arno Welzel

unread,
Apr 30, 2010, 5:30:52 AM4/30/10
to
Am 2010-04-29 22:59, schrieb Wolfgang May:

> Nenne doch bitte mal den Paragraphen des
> Klingelschildbeschriftungsgesetzes, aus dem Du das ableitest. Oder,
> falls es gar kein eigenes Klingelschildbeschriftungsgesetz gibt,
> denjenigen Paragraphen irgendeines anderen Gesetzes, das die Beschriftung
> von Klingelschildern regelt.

Die Beschriftung von Klingelschildern w�rde ich als "Gebrauch eines
Namens" im Sinne von �12 BGB sehen.

Holger Pollmann

unread,
Apr 30, 2010, 7:25:13 AM4/30/10
to
Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> schrieb:

>>> Dennoch d�rfte die Wohnung einen Eigent�mer haben - und der darf
>>> sicher nicht beliebige Namen an die Klingel schreiben.
>>
>> Warum nicht?
>>
>> Wo steht, da� er das nicht darf?
>
> � 12 BGB
>
> Vielleicht sollte man mal kl�ren, wieso das Anbringen eines Namens
> an einer Klingel zu einer Wohnung nicht als "Gebrauch eines Namens"
> anzusehen ist.

Du verstehst immer noch nicht, da� es nicht "irgend ein Name" ist,
sondern da� � 12 BGB der Anspruch einer konkreten Person wegen ihres
konkreten Namens ist und sich folglich das Anbringen des Schildes
nach au�en als das Benutzen des Namens einer konkreten anderen Person
darstellen mu�. Auf gut deutsch: es mu� f�r jedermann erkennbar sein,
welche konkrete Person mit dem Namen bezeichnet wird.

Wenn ich an deinem Haus, wo du der einzige Arno Wenzel bist, an
meinem Briefkasten den Namen "arno Wenzel" anbringe, kann man
durchaus argumentieren,d ass ich deinen Namen verwende. Wenn ich da
aber "Hans M�ller" anbringe und in dem Haus sonst keiner so hei�t,
verwende ich nicht den Namen irgend eines konkreten Hans M�ller, so
da� auch kein einziger Hans M�ller Anspr�che nach � 12 BGB hat - ich
verwende dessen Namen eben nicht, sondern einfach allgemein den Namen
"Hans M�ller".

Volker Hahn

unread,
Apr 30, 2010, 8:02:43 AM4/30/10
to
In article <4bdaa34c$0$6772$9b4e...@newsspool3.arcor-online.net>, Arno
Welzel wrote:
> Die Beschriftung von Klingelschildern w�rde ich als "Gebrauch eines
> Namens" im Sinne von �12 BGB sehen.

Na-hein. Himmelherrgotsackzement, *allersp�testens* nach Holgers
wiederholter Erkl�rung sollte das doch nun endlich klar sein.
--
"Einen Staat, der mit der Erkl�rung, er wolle Straftaten
verhindern, seine B�rger st�ndig �berwacht, kann man als
Polizeistaat bezeichnen."
(Ernst Benda, ehem. Pr�sident des BVerfG)

Stefan Schmitz

unread,
Apr 30, 2010, 1:17:21 PM4/30/10
to
On 29 Apr., 22:34, Holger Pollmann <h...@uboot.com> wrote:

> Anders sicherlich, wenn ich "Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob
> Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg"
> dranschreibe - da verwende ich dann eben den Namen einer konkreten
> Person.

Das ist klar, wenn du es an *deinen* Briefkasten schreibst.
Was aber, wenn du es an an den Briefkasten einer unbewohnten Wohnung
schreibst? Falls du auch das nicht darfst, warum darfst du den Namen
dann in diesen Thread schreiben?

Manfred_Nowak

unread,
May 1, 2010, 4:18:54 AM5/1/10
to
On 29 Apr., 11:28, Arno Welzel <use...@arnowelzel.de> wrote:
> Und was hat das nun mit der Frage "Anbringung eines Namens an einem
> Klingelschild" zu tun?
>
> Das Klingelschild erfüllt eine Funktion - es zeigt an, daß in der
> Wohnung, zu der die Klingel gehört, eine Person dieses Namens wohnt.

Diese Funktion ist Deine persönliche Fiktion. Denn bislang ist
zumindest in diesem Thread noch kein Posting aufgetaucht, das die
Bedeutung der Begriffe "Name" und "Klingelschild" definiert hätte.

Um es noch deutlicher zu machen: wer hindert mich an meinen Grabstein
eine Klingel anbringen zu lassen auf deren Klingelschild elektronisch
gesteuert, weil photoelektrisch mit Energie versorgt, zufällige
gewählte Namen aus diversen Telefonbüchern dieser Welt auftauchen?

-manfred

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