Stefan schrieb:
> Es gibt in jedem Bundesland ein Verwaltungskostengesetz.
ÖPNV-Unternehmen sind im Regelfall keine Behörden. Auch die meisten
städtischen Betriebe werden als GmbH oder AG geführt, selbst wenn die
Stadt alleiniger Gesellschafter ist. Deshalb gilt Verwaltungskostenrecht
nicht. Auch das Fundrecht ist im BGB geregelt.
> Die Deutsche Bahn nimmt in Nürnberg für die Herausgabe von Fundsachen
> 5,-- Euronen.
Schön wärs. Nachdem ich im Zug von Nürnberg nach Berlin ein Ladegerät
liegen ließ, war das Ergebnis: kann man kostenfrei in Wuppertal abholen
oder für ca. 35 Euro sich zuschicken lassen (recht genau 35 Euro kostet
das Gerät auch neu, deshalb liegt es jetzt noch in Wuppertal).
Vielleicht bezieht sich die genannte Regelung auf die S-Bahn?
Grundsätzlich ist eine Kostenregelung schon angemessen, warum sollte der
Aufwand (nicht nur Lagerplatz) kostenfrei sein? Wo genau die Höhe
festgelegt ist, weiß ich allerdings nicht, evtl. ähnlich wie die
Fahrpreise in Tarifbestimmungen?
E.D.