Mir ist folgendes passiert: wir fahren mit der Familie ins
Grüne und gehen tanken. Wir tanken für 50 Euro und an der
Kasse wird einem gesagt das man momentan nicht mit EC Karte
bezahlen kann, da das Lesegerät defekt ist. Wir hatten Glück
das wir genügend Bargeld dabei hatten.
Mir ist das schon mal in der Stadt passiert als das Gerät meine
Karte nicht akzeptierte und ich dann meinen Ausweis deponierte
und am nächsten Tag bezahlen ging.
Frage: was ist wenn bei einer Tankstelle das Lesegerät defekt
ist und ich in einem anderen Bundesland bin? (Bsp auf
dem Lande und der nächste EC Automat ist 20 Kilometer entfernt?
Kann ich verlangen das der Tankwart mir die Möglichkeit gibt
zum Überweisen?
Was ist eigentlich wenn meine Karte nicht gelesen werden kann
und ich gar nicht Bar bezahlen kann?
Gibts da schon Urteile oder Regelungen?
merci :-)
Manuel
> Hallo zusammen
>
> Mir ist folgendes passiert: wir fahren mit der Familie ins
> Grüne und gehen tanken. Wir tanken für 50 Euro und an der
> Kasse wird einem gesagt das man momentan nicht mit EC Karte
> bezahlen kann, da das Lesegerät defekt ist. Wir hatten Glück
> das wir genügend Bargeld dabei hatten.
>
> Mir ist das schon mal in der Stadt passiert als das Gerät meine
> Karte nicht akzeptierte und ich dann meinen Ausweis deponierte
> und am nächsten Tag bezahlen ging.
>
>
> Frage: was ist wenn bei einer Tankstelle das Lesegerät defekt
> ist und ich in einem anderen Bundesland bin? (Bsp auf
> dem Lande und der nächste EC Automat ist 20 Kilometer entfernt?
Naja, 20 Kilometer fahren wäre vielleicht gerade so noch zumutbar (Pfand
hinterlassen, Geld holen, zahlen).
> Kann ich verlangen das der Tankwart mir die Möglichkeit gibt
> zum Überweisen?
Andersherum gefragt - was soll der Tankwart praktischerweise sonst machen?
Du bist ja zahlungswillig, es ist nicht Deine Schuld daß das Lesegerät
kaputt ist. Dich festhalten oder gar die Polizei rufen ist da wenig
zielführend, davon hat der Tankwart kein Geld.
Wobei ich im Netz mal die lustige Geschichte las, da hat jemand seine Frau
als Pfand dagelassen um Geld zu holen - und dann erst drei Stunden später
wieder "ausgelöst" ;-)
> Was ist eigentlich wenn meine Karte nicht gelesen werden kann
> und ich gar nicht Bar bezahlen kann?
Er kann sich auf die Sache mit der Überweisung einlassen, er kann aber
sicher auch ein Pfand verlangen.
Letztendlich tut er gut daran, an den Zapfsäulen deutlich zu vermerken, daß
der Kartenleser kaputt ist. Sonst hat er schnell den Laden voll von Leuten
mit ähnlichen Problemen.
Grüße,
Frank
Einen generellen Anspruch zur Vertragsanpassung gibt es nicht. Vielleicht
könnte man ihn mit guten Argumenten aus § 242 BGB ziehen. Ich tendiere aber
eher zu Nein.
Andererseits kann es im Interesse der Tankstelle sein, durch eine
Überweisungsvereinbarung Erstattungsansprüche des Kunden zu vermeiden.
> Was ist eigentlich wenn meine Karte nicht gelesen werden kann
> und ich gar nicht Bar bezahlen kann?
Dann ist die Tankstelle in Verzug.
> Am Tue, 08 Jun 2010 15:50:39 +0200 schrieb manuel:
>
> > Hallo zusammen
> >
> > Mir ist folgendes passiert: wir fahren mit der Familie ins
> > Gr�ne und gehen tanken. Wir tanken f�r 50 Euro und an der
> > Kasse wird einem gesagt das man momentan nicht mit EC Karte
> > bezahlen kann, da das Leseger�t defekt ist. Wir hatten Gl�ck
> > das wir gen�gend Bargeld dabei hatten.
Wieso ihr hattet Gl�ck. Der Tankwart hatte Gl�ck. Sonst h�tte er mehr
Probleme gehabt.
> > Mir ist das schon mal in der Stadt passiert als das Ger�t meine
> > Karte nicht akzeptierte und ich dann meinen Ausweis deponierte
> > und am n�chsten Tag bezahlen ging.
Selber schuld - h�tte ich nie gemacht. Ist doch nicht mein Problem,
wenn deren Ger�t nicht geht. Soll er mir eine Rechnung schreiben und
ich �berweise dann. Zur Sicherheit darf er meinen Perso anschauen.
Aber nicht kopieren oder gar behalten. Sowas habe ich in meinen
fr�heren Jahren im Aussendiesnt �fters mal durchgezogen.
> > Frage: was ist wenn bei einer Tankstelle das Leseger�t defekt
> > ist und ich in einem anderen Bundesland bin? (Bsp auf
> > dem Lande und der n�chste EC Automat ist 20 Kilometer entfernt?
Was hat das mit dem Bundesland zu tun? Wenn das Leseger�t defekt ist
kann der Kassierer dir ja eine Rechnung schreiben. Ausweis und
Kennzeichen hast du ja. Auf mehr hat er keinen Anspruch.
> Naja, 20 Kilometer fahren w�re vielleicht gerade so noch zumutbar (Pfand
> hinterlassen, Geld holen, zahlen).
> > Kann ich verlangen das der Tankwart mir die M�glichkeit gibt
> > zum �berweisen?
ja - er kanne s dir auch schenken <g>
> Andersherum gefragt - was soll der Tankwart praktischerweise sonst machen?
Rechnung schreiben
> Du bist ja zahlungswillig, es ist nicht Deine Schuld da� das Leseger�t
> kaputt ist. Dich festhalten oder gar die Polizei rufen ist da wenig
> zielf�hrend, davon hat der Tankwart kein Geld.
Ack - aber h�tte eine Menge �rger mit meinem Anwalt.
> Wobei ich im Netz mal die lustige Geschichte las, da hat jemand seine Frau
> als Pfand dagelassen um Geld zu holen - und dann erst drei Stunden sp�ter
> wieder "ausgel�st" ;-)
> > Was ist eigentlich wenn meine Karte nicht gelesen werden kann
> > und ich gar nicht Bar bezahlen kann?
> Er kann sich auf die Sache mit der �berweisung einlassen, er kann aber
> sicher auch ein Pfand verlangen.
Er hat kein Recht auf ein Pfand! Es ist einziges Problem der
Tankstelle f�r eine funktionierende Technik zu sorgen.
> Letztendlich tut er gut daran, an den Zapfs�ulen deutlich zu vermerken, da�
> der Kartenleser kaputt ist.
Ack - das muss er wenn er keine Probleme haben will
> Sonst hat er schnell den Laden voll von Leuten
> mit �hnlichen Problemen.
Es reicht, wenn einer die Kasse blockiert <g>
Solange mit dem EC-Symbol geworben wird und nichts anderes gut sichtbar
vermerkt wird, sehe ich das als Teil des Angebots seitens des Tankwarts.
Damit ist es auch nicht mein Problem, wenn er plötzlich nicht in der
Lage ist, die angebotene Zahlungsform zu akzeptieren. Ich würde nen
Teufel tun ihm irgendwas von meinen Sachen dazulassen, als "Pfand" und
ich würde auch nen Teufel tun, 40km irgendwo in der Pampa rumzugurken,
um einen Automaten zu finden, es sei denn, der Tankwart erstattet mir
Zeit und Kosten (was dann vermutlich die Tankrechnung erledigen würde).
Ich sehe da - exklusive Kulanz, die sich nach dem Auftreten des
Tankwarts richtet - keine andere Option als mich auszuweisen und per
Überweisung zu zahlen.
Ich hoffe, das Gesetz sieht das genauso. Steht und fällt wohl damit, ob
das als Realofferte bewertet wird, also der Kaufvertrag schon
geschlossen ist, bevor ich an der Kasse erfahre, dass die EC-Karte nicht
geht.
> Frage: was ist wenn bei einer Tankstelle das Lesegerät defekt
> ist und ich in einem anderen Bundesland bin? (Bsp auf
> dem Lande und der nächste EC Automat ist 20 Kilometer entfernt?
> Kann ich verlangen das der Tankwart mir die Möglichkeit gibt
> zum Überweisen?
Ja. Du hinterlässt Deinen Namen und Anschrift etc. Eine Sicherheit
brauchst Du nicht zu hinterlassen, denn die Tankstelle hat Karten-
zahlung angeboten und kann diese Leistung nicht erfüllen. Du hast
Dich völlig vertragstreu verhalten.
> Was ist eigentlich wenn meine Karte nicht gelesen werden kann
> und ich gar nicht Bar bezahlen kann?
Dann hast Du ein Problem! Du kannst nicht zahlen. Die Tankstelle
kann Sicherheit verlangen, ggf. Dich oder das Kfz als Sicherheit
festhalten.
Einfach wieder den Sprit absaugen löst das Problem für den Tank-
wart nicht, denn an dem hat er kein alleiniges Eigentum mehr
(§§ 947 ff. Vermsichung). Wenn mit dem Tankvorgang bereits
die Übereignung verbunden ist, dann ist der getankte Sprit sogar
Dein alleiniges Eigentum.
> Gibts da schon Urteile
Sicher viele!
> oder Regelungen?
§§ 229 ff. BGB (Selbsthilfe)
W.
> Kann ich verlangen das der Tankwart mir die Möglichkeit gibt
> zum Überweisen?
hatte das Erlebnis schon öfter.
der gewöhnliche Vrogang den ich stets als Vorschlag bringe:
die Mitarbeiter sollen meine Daten wie Autonummer und Anme und Adresse
notieren und ich gebe meine Bankverbindung an. es wird dann einfach so eine
Lastschrift durchgeführt.
geht eigentlich vollkommen problemlos.
--
cu |_|
|olger
Ich bezweifle, dass du deinen Ausweis als Pfand verwenden darfst, denn dieser
ist WIMRE Eigentum der BRD - und fremdes Eigentum kann man nicht verpfᅵnden
ROFL
:-)))
Darum geht's doch gar nicht. Der Ausweis ist doch nicht als Pfand
hinterlegt, um im Notfall Befriedigung daraus zu erlangen. Trotzdem lässt er
sich als Pfand bezeichnen, das realiter bestimmte Sicherheitsfunktionen für
den Gläubiger erfüllt.
So leichtglaeubig wie Du sollte man als Kunde nicht sein.
In allen Faellen, in denen mir bisher passiert ist, dass "Ihre
Karte ist kaputt, sie kann nicht gelesen werden", lag es am
Kartenleser, und nicht an der Karte. In einem Fall (bei einer
Kaufhauskette, die gerade abgewickelt wird) konnte ich sogar
wenige Minuten spaeter etwas anderes an einer anderen Kasse
desselben Ladens bezahlen.
Wolfgang
> > Was ist eigentlich wenn meine Karte nicht gelesen werden kann
> > und ich gar nicht Bar bezahlen kann?
>
> Dann hast Du ein Problem! Du kannst nicht zahlen. Die Tankstelle
> kann Sicherheit verlangen, ggf. Dich oder das Kfz als Sicherheit
> festhalten.
Warum darf sie das?
Ich sehe nicht, wodurch bei Verzug irgendwelche privaten
Sicherungsmaßnahmen erlaubt werden.
>> > Was ist eigentlich wenn meine Karte nicht gelesen
>> > werden kann und ich gar nicht Bar bezahlen kann?
>>
>> Dann hast Du ein Problem! Du kannst nicht zahlen.
>
> So leichtglaeubig wie Du sollte man als Kunde nicht sein.
Hier geht es offensichtlich um den Fall, dass die Karte
defekt ist. Der Fall, dass das Lesegerät defekt ist, wurde
ja bereits im ersten Fall abgehandelt.
Da wir in einer juristischen und keiner Selbsthilfegruppe
sind, kann man davon ausgehen, dass die juristischen
Probleme interessieren.
Beweisen muss der Tankwart, dass sein Lesegerät funk-
tioniert und der Kunde, dass seine Karte OK ist. Wenn
das Lesegerät bei den vorangehenden und nachfolgenden
Kunden funktioniert, spricht der Anschein dafür, dass das
Lesegerät in Ordnung ist. Die Frage ist allein, ob das den
Tankwart zur Selbsthilfte berechtigt. Da es sich um ein
naheliegendes Problem handelt, sollte der Tankwart
entsprechend geschult sein. Wenn er Selbsthilfe irrtüm-
lich anwendet, gilt § 31 BGB.
W.
> > Dann hast Du ein Problem! Du kannst nicht zahlen. Die Tankstelle
> > kann Sicherheit verlangen, ggf. Dich oder das Kfz als Sicherheit
> > festhalten.
>
> Warum darf sie das?
> Ich sehe nicht, wodurch bei Verzug irgendwelche privaten
> Sicherungsmaßnahmen erlaubt werden.
Warum schaust Du nicht nach? War doch angegeben:
> Ich bezweifle, dass du deinen Ausweis als Pfand verwenden darfst,
Da lassen darfst du ihn.
> denn dieser ist WIMRE Eigentum der BRD - und fremdes Eigentum kann
> man nicht verpfänden
Stimmt.
Du kannst den Ausweis problemlos zurückfordern.
Harald
> Frage: was ist wenn bei einer Tankstelle das Lesegerät defekt
> ist und ich in einem anderen Bundesland bin? (Bsp auf
> dem Lande und der nächste EC Automat ist 20 Kilometer entfernt?
> Kann ich verlangen das der Tankwart mir die Möglichkeit gibt
> zum Überweisen?
Eigentlich sollte er dann ein Lastschriftformular ausfüllen, ansonst ist
es sein Problem wenn er ein angebotenes Zahlungsmittel nun doch nicht
annehmen will oder kann.
> Was ist eigentlich wenn meine Karte nicht gelesen werden kann
> und ich gar nicht Bar bezahlen kann?
Dann wird es zum kleinen Problem, weil letztlich nicht klar ist bei wem
das Verschulden liegt. Liegt es bei dir, hat er ein Pfandrecht an der
Ware und da du die nicht sinnvoll aus dem Auto herausbekommst...........
> Gibts da schon Urteile oder Regelungen?
Schau mal nach Annehmverzug.
Harald
> Geht natürlich nur dann, wenn die Tankstelle einen Vertrag über
> Lastschrifteinzug abgeschlossen hat. Mir als Kleinverbraucher fällt
gibt es welche die keine Lastschriftabwicklung durchführen?
bedenke: EC-Karte mit Unterschrift ist exakt eine lastschrift.
--
cu |_|
|olger
> "Stefan Schmitz" schrieb:
>
>> Warum darf sie das?
>> Ich sehe nicht, wodurch bei Verzug irgendwelche privaten
>> Sicherungsmaßnahmen erlaubt werden.
>
> Warum schaust Du nicht nach? War doch angegeben:
>
> §§ 229 ff. BGB (Selbsthilfe)
Sicher? Da ist von "Fluchtverdacht", "Festnahme" und "Gefahr der
Verwirklichung des Anspruchs ohne rechtzeitige obrigkeitliche Hilfe" die
Rede. All das ist doch im geschilderten Beispiel nicht gegeben bzw.
notwendig. Der Kunde ist zahlungswillig, kann sich ausweisen
(angenommen), der Tankstellen-MA hat also seine Personalien und das
KFZ-Kennzeichen. Wo ist das Problem? Entweder Lastschrift oder Rechnung
und gut ist.
Gruß,
Calin
--
Kampagne gegen pseudo-intellektuelle Verwendung von Fremdwörtern, Teil 1:
"Die Olympioniken haben bei der Olympiade versagt."
§§ 229 ff. BGB sind abwegig, auch wenn man mit Dir davon ausgeht, dass der
OP mit seiner zweiten Frage eine defekte Karte unterstellt.
> Sicher? Da ist von "Fluchtverdacht", "Festnahme" und "Gefahr der
Vereitelung/Erschwerung der
> Verwirklichung des Anspruchs ohne rechtzeitige obrigkeitliche Hilfe"
Gruß,
Calin, ergänzend
> Schließlich käme wohl noch in Frage, den Kauf rückgängig zu machen,
> also xy,z l Kraftstoff wieder aus dem Tank abzuzapfen. Fragt sich, ob
> der Tankwart sich da nicht besser steht, wenn er diesen Aufwand
> vermeidet.
Das setzt voraus, dass der Kunde dazu bereit ist. Nach §§947 II, 948
BGB ist er bereits Eigentümer des Kraftstoffs.
>> er kann aber
>> sicher auch ein Pfand verlangen.
>
> sehe ich weniger. Er hat ja sie Sache verbumfiedelt.
Das ist die moralische Begründung. Juristisch sehe ich schlicht keine
Rechtsgrundlage für ein Pfandrecht.
--
Falsche Gruppe. Die Stabilität von Glashäusern unter Beschuss mit
aus dem Inneren abgefeuerten Steinen ist Thema von de.sci.architektur.
(Rainer Rosenthal)
Hmm; "[...] handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe
nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die
Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder
wesentlich erschwert werde."
Ich sehe da mindestens zwei Bedingungen *nicht* erfüllt.
Im übrigen würde ich den geschilderten Fall sowieso eher als
Annahmeverzug interpretieren. Insbesondere, da der Tankwart schon
von sich aus darauf hingewiesen hat, daß das Kartenlesegerät defekt
ist.
Wolfgang
--
>Naja, 20 Kilometer fahren wäre vielleicht gerade so noch zumutbar
40km für nix fahren. Niemals.
> (Pfand hinterlassen, Geld holen, zahlen).
wozu das? Ausweis vorzeigen und um Bankdaten bitten.
Fuer den Fall, dass Der Verjaeufer dies weiss und zugibt, ja.
Fuer den Fall, in dem genau dies fraglich ist, nein.
> Da wir in einer juristischen und keiner Selbsthilfegruppe
> sind, kann man davon ausgehen, dass die juristischen
> Probleme interessieren.
>
> Beweisen muss der Tankwart, dass sein Lesegerät funk-
> tioniert und der Kunde, dass seine Karte OK ist. Wenn
> das Lesegerät bei den vorangehenden und nachfolgenden
> Kunden funktioniert, spricht der Anschein
Oh, eben meintest Du noch, die juristischen Probleme wuerden
interessieren.
> dafür, dass das
> Lesegerät in Ordnung ist.
Tut es nach meinen Erfahrungen eben nicht.
Wolfgang
> Geht natürlich nur dann, wenn die Tankstelle einen Vertrag über
> Lastschrifteinzug abgeschlossen hat. Mir als Kleinverbraucher fällt
> primär nicht ein, wozu das nötig sein sollte.
Vieleicht für den Fall, dass der Kartenleser ausfällt. ;-)
> Vielleicht für die
> Abrechnung mit irgendwelchen Firmenkunden, die nur "per Unterschrift"
> tanken und einmal im Monat bezahlen.
Vielleicht auch dafür.
Harald
> Zumal man ihn nicht einmal mitführen muss...
> Ohne Ausweis kann er selbigen schlecht einfordern.
Stimmt, aber ohne Ausweis hast du ein Problem, falls es einmal
erforderlich ist deine Identität festzustellen.
Harald
>genau das geht bei den Tankstellen, die ich frequentiere, nicht. Da
>wird immer mit EC+PIN bezahlt. Das hat mich auch drauf gebracht, dass
>die wohlmöglich gar keinen entspr. Vertrag mit ihrer Bank haben.
Auch fuer EC mit PIN braucht es eine Lastschriftvereinbarung.
Atschuess
Andreas
> On Tue, 8 Jun 2010 18:05:48 +0200, "Wolf Stringhammer"
> <Wolf.Str...@invalid.invalid> wrote:
>
>>Hier geht es offensichtlich um den Fall, dass die Karte
>>defekt ist. Der Fall, dass das Lesegerät defekt ist, wurde
>>ja bereits im ersten Fall abgehandelt.
>
> Mir ist nicht so richtig klar, wie man im Ernstfalle zwischen diesen
> beiden Fällen klar trennen kann.
Wenn das Lesegerät kaputt ist dann ist es auch bei allen anderen Kunden mit
anderen Karten kaputt. Das sollte der Tankwart eigentlich recht leicht
herausfinden können.
Wobei in manchen Fällen der Fehler auch nicht beim Lesegerät liegt, sondern
mitunter die Leitung überlastet ist. Das hatte ich mal in der
Vorweihnachtszeit an einem Wochenende im Supermarkt ("Jetzt um die Zeit
haben Sie mit der Karte keine Chance, da ist alles überlastet").
Grüße,
Frank
Und jetzt kommt gleich sicher noch der Hinweis, daß man kein Bargeld
verbrennen darf, weil es doch der EZB gehört ;-)
SCNR,
Frank
Dem Staat ist das AFAIK nicht genug, wenn er bei einem
((nicht-EU?)-Ausl�nder z.B. im Verkehr ein Bu�gekd verh�ngt. Erwartet er
vom B�rger, dass Ihm die Personalien reichen?
> Am Tue, 08 Jun 2010 18:18:43 +0200 schrieb Ludger Averborg:
>
> > On Tue, 8 Jun 2010 18:05:48 +0200, "Wolf Stringhammer"
> > <Wolf.Str...@invalid.invalid> wrote:
> >
> >>Hier geht es offensichtlich um den Fall, dass die Karte
> >>defekt ist. Der Fall, dass das Leseger�t defekt ist, wurde
> >>ja bereits im ersten Fall abgehandelt.
> >
> > Mir ist nicht so richtig klar, wie man im Ernstfalle zwischen diesen
> > beiden F�llen klar trennen kann.
>
> Wenn das Leseger�t kaputt ist dann ist es auch bei allen anderen Kunden mit
> anderen Karten kaputt. Das sollte der Tankwart eigentlich recht leicht
> herausfinden k�nnen.
Das ist ein Trugschluss! Und wird gerne behauptet! Jedes ger�t und
jede Karte hat Toleranzen. Und es gibt eben in allen Bereichen der
Technik "kaputte" Ger�te die noch irgendwie mal gehen und mal nicht.
So z.B. auch bei CDs. Eine geht, die ander geht nicht in einem
Laufwerk. Woanders laufen alle. Nur eben in einem nicht.
Mit meiner EC-Karte ist es �hnlich. Die nutze ich fast t�glich zum
Einkaufen. Und an einer bestimmten Kasse geht sie nicht. Auch hier
wird behauptet, dass es an meiner Karte liegt. Und entsprechend mit
dem Finger(!) drauf rumgerieben. Ich habe spasshalber Minuten vorher
an 2 anderen Stellen gezahlt und meine Kassenbons vorgelegt. Siehste -
meine Karte ist ok. Gerade 2 mal benutzt.
> Wobei in manchen F�llen der Fehler auch nicht beim Leseger�t liegt, sondern
> mitunter die Leitung �berlastet ist.
Unsinn! Das ergibt eine andere Fehlermeldung.
> Das hatte ich mal in der
> Vorweihnachtszeit an einem Wochenende im Supermarkt ("Jetzt um die Zeit
> haben Sie mit der Karte keine Chance, da ist alles �berlastet").
Das ist dann ein Problem des Supermarktes. Mit dieser Aussage des
Verk�ufers w�re ich zur Gesch�ftsf�hrung gegangen. Bzw. h�tte den Chef
holen lassen.
> Ich hatte folgendes Erlebnis:
> Auto vollgetankt - danach sehe ich einen Aufkleber an der Tanksäule:
> 500-Euro-Scheine werden nicht angenommen.
Dass 500 EUR-Scheine an eigentlich keiner Tankstelle oder beim Bäcker
an der Ecke nicht angenommen werden ist üblich. Bist du gerade erst
ins "geschäftsfähige Alter" gekommen dass du so ahnungslos und naiv
bist?
> Mein Kleingeld reichte nicht
> - die Kassiererin wollte die 500 Euro nicht annehmen. Ich sagte ok,
> dann eben nicht, ging zum Auto und fuhr weg.
Du bist ein Held!
> Die Kassiererin rief mir
> noch was von Betrug und Polizei hinterher.
zurecht. Wenn ich daneben gewesen wäre hätte ich dich verfolgt und bei
passender Gelegenheit gestellt bzw. blockiert und zeitgleich die
Polizei informiert..
> Von Zuhause aus (6 km) rief ich die Polizei an, um vorbeugend die
> Situation zu erklären - die wollten sich gerade auf den Weg zu mir
> machen, was nun unterblieb.
Schade - so einen hätten Sie ruhig mal in die Mangel nehmen dürfen.
> 20 Min. später rief die Chefin der Tankstelle an und wir vereinbarten,
> dass ich am nächsten Tag die Rechnung mit Kleingeld bezahle.
Du bist echt ein Held!
> Wenn das Lesegerät kaputt ist dann ist es auch bei allen anderen
> Kunden mit
> anderen Karten kaputt. Das sollte der Tankwart eigentlich recht leicht
> herausfinden können.
Ich habe selbst schon erlebt, dass meine EC-Karte nur mit einem ganz
bestimmten Lesegerät nicht zusammenspielen wollte. Wer hat jetzt den
Schwarzen Peter, das Lesegerät oder die Karte?
Hans
> 20 Min. später rief die Chefin der Tankstelle an und wir vereinbarten,
> dass ich am nächsten Tag die Rechnung mit Kleingeld bezahle.
Glück gehabt?
Du hast aus meiner Sicht den Krafstoff gestohlen.
Harald
>> Stimmt, aber ohne Ausweis hast du ein Problem, falls es einmal
>> erforderlich ist deine Identität festzustellen.
>>
> Hab meinen Perso nie dabei und eigentlich auch noch nie ein Problem
> gehabt...
Das glaube ich dir gern, aber wenn du in eine Drogenrazzia am
Bahnhofsvorplatz geräts, kann es dich einiges an Zeit kosten.
> Sehe aber auch nicht mehr aus wie <18 Jahre :-)
> Wenn ich das richtig verstehe, darf die Polizei zwar die Identität
> feststellen, muss sich dann aber mit meiner Aussage zufrieden geben -
> eine erkennungsdienstliche Behandlung wäre nur mit richterlicher
> Anordnung möglich, oder sehe ich das falsch?
Ich glaube nicht, dass sie sich mit deiner Aussage zufrieden geben muss,
zumindest nicht in jeder Situation. Wenn sie deinen Ausweis fordert
liegt in der Regel wohl ein Interesse vor, deine Identität
festzustellen.
Harald
Aus Deiner Sicht vielleicht. Aus meiner Sicht fehlt es mindestens am
subjektiven Tatbestandsmerkmal.
> On Tue, 8 Jun 2010 16:44:20 +0200, Holger Korn <spu...@gmx.de> wrote:
>
>> die Mitarbeiter sollen meine Daten wie Autonummer und Anme und Adresse
>> notieren und ich gebe meine Bankverbindung an. es wird dann einfach so eine
>> Lastschrift durchgeführt.
>>
>> geht eigentlich vollkommen problemlos.
>
> Geht natürlich nur dann, wenn die Tankstelle einen Vertrag über
> Lastschrifteinzug abgeschlossen hat. Mir als Kleinverbraucher fällt
> primär nicht ein, wozu das nötig sein sollte.
Als "Fallback"-Möglichkeit ist das durchaus sinnvoll. Ich hatte an einer
Tankstelle erlebt, dass das Kassenterminal keine Datenverbindung aufbauen
konnte. Lastschrift (ELV) funktionierte dennoch.
--
www.wasfuereintheater.com - Neue Theaterprojekte im Ruhrpott
"As an artist, I'm reporting the big things and the small things. And
sometimes you don't know which is which." Maira Kalman,
http://bit.ly/a53n2K
>>>genau das geht bei den Tankstellen, die ich frequentiere, nicht. Da
>>>wird immer mit EC+PIN bezahlt. Das hat mich auch drauf gebracht, dass
>>>die wohlm�glich gar keinen entspr. Vertrag mit ihrer Bank haben.
>>Auch fuer EC mit PIN braucht es eine Lastschriftvereinbarung.
>>
>Das wusste ich nicht. Ich dachte immer, das wird sowieso nicht �ber
>die Hausbank, sondern �ber irgend einen Processor abgewickelt,
>zusammen mit den Kreditkartenbuchungen.
Es kann ueber einen entsprechenden Dienstleister abgerechnet werden,
aber trotzdem ist die Akzeptanzstelle die einziehende Stelle, sprich
der Lastschrifteinreicher (sonst wuerde ja der Dienstleister auf
Deinem Kontoauszug genannt werden).
Atschuess
Andreas
>> Glück gehabt?
>> Du hast aus meiner Sicht den Krafstoff gestohlen.
Unsinn!
> Aus Deiner Sicht vielleicht. Aus meiner Sicht fehlt es mindestens am
> subjektiven Tatbestandsmerkmal.
Da fehlt es schon an deutlich mehr, weil auch der objektive Tatbestand nicht
erfüllt ist.
MfG
Rupert
"Wenn die Karte kaputt ist, dann funktioniert sie auch an allen anderen
Lesegeraeten nicht. Das muesste der Kund eigentlich recht
leicht herausfinden koennen."
Tja, das entspricht nicht meinen Erfahrungen mit der Realitaet. Es kann
durchaus vorkommen, dass ein Geraet Karte A problemlos annimmt, Karte B
aber nicht. An der anderen Kasse desselben Kaufhauses funtioniert auch
Karte B dann ...
Wolfgang
> rückgängig machen" gesprochen habe. Ich habe jetzt angenommen, dass
> für die Rückgängigmachung eines Vertrages immer die übereinstimmende
> Meinung aller Vertragspartner notwendig ist. Sind aber natürlich nur
> laienhafte Vermutungen, korrigier mich, wenn das gar nicht stimmt.
Ich bin auch nur Laie, aber wenn ich mir die diversen Widerrufsrechte
so anschaue, gibt es offenkundig Fälle, wo eine (auch rückwirkende)
Vertragsauflösung schon vom Gesetz her einseitig passieren kann.
Außerdem kann ein Vertrag das natürlich auch explizit zulassen,
ungewöhnlich fände ich das nicht.
--
Falsche Gruppe. Die Stabilität von Glashäusern unter Beschuss mit
aus dem Inneren abgefeuerten Steinen ist Thema von de.sci.architektur.
(Rainer Rosenthal)
> Hab meinen Perso nie dabei und eigentlich auch noch nie ein Problem
> gehabt...
Aber beim Tanken hast Du Deinen F�hrerschein schon noch da, oder? :-)
Damit hat der Tankwart immerhin Kennzeichen + Namen.
--
Falsche Gruppe. Die Stabilit�t von Glash�usern unter Beschuss mit
> Was hat das mit dem Bundesland zu tun? Wenn das Leseger�t defekt ist
> kann der Kassierer dir ja eine Rechnung schreiben. Ausweis und
> Kennzeichen hast du ja. Auf mehr hat er keinen Anspruch.
>
Kann er, muss er nicht. Er hat ein Recht auf Barzahlung. In der �blichen
W�hrung. Hier also in butterweichen Euros.
Sinnvoll ist allerdings ein entsprechendes Schild mit "EC +
Kreditkartenzahlung nicht m�glich" an die S�ulen zu h�ngen...
[...]
>> Du bist ja zahlungswillig, es ist nicht Deine Schuld da� das Leseger�t
>> kaputt ist. Dich festhalten oder gar die Polizei rufen ist da wenig
>> zielf�hrend, davon hat der Tankwart kein Geld.
>
> Ack - aber h�tte eine Menge �rger mit meinem Anwalt.
>
Du kannst ja ruhig fahren. Dann h�ttest Du ggf. eine Anzeige wegen
Diebstahl an der Backe.
[...]
>
>>> Was ist eigentlich wenn meine Karte nicht gelesen werden kann
>>> und ich gar nicht Bar bezahlen kann?
>
>> Er kann sich auf die Sache mit der �berweisung einlassen, er kann aber
>> sicher auch ein Pfand verlangen.
>
Das kann er alles machen. Muss er aber nicht. Es ist das Problem des
Kunden wenn er nicht zahlen kann.
> Er hat kein Recht auf ein Pfand! Es ist einziges Problem der
> Tankstelle f�r eine funktionierende Technik zu sorgen.
>
Echt? Eine defekte lesbare Karte muss die Tanke auf die Reihe bringen?
Halte ich f�r ein �bles Ger�cht.
Ich habe in meinem Studium jahrelang bei einer Tanke gejobbt. Das thmema
"Kein Geld" gab es �fter. Entweder wertiges Pfand, leerpumpen+kosten
daf�r oder Auto bleibt da. Alles andere ist wie ein Verzicht aufs Geld.
Man l�uft sich einen Wolf um es zu bekommen. Wird man massiver so wirst
Du staunen wo manche noch Geld herkriegen.
Unabh�ngig davon habe ich noch *NIE* erlebt - was nicht hei�en soll,
dass es das nicht gibt - das bei Problemen kein Schild an der S�ule
h�ngt. Wohl aber wie wenige lesen k�nnen...
Hans-J�rgen
Wie kommst Du auf das schmale Brett? Kreditkarten sind *KEIN*
gesetzliches Zahlungsmittel.
Hans-Jürgen
Achte einfach mal darauf.
Hans-Jürgen
Recht hat Sie. Wenn Du einfach wegfährt, dann ist das Diebstahl. Den
hätte ich zu Anzeige gebracht.
> Von Zuhause aus (6 km) rief ich die Polizei an, um vorbeugend die
> Situation zu erklären - die wollten sich gerade auf den Weg zu mir
> machen, was nun unterblieb.
> 20 Min. später rief die Chefin der Tankstelle an und wir vereinbarten,
> dass ich am nächsten Tag die Rechnung mit Kleingeld bezahle.
Für die Nummer einfach wegzufahren hättest Du von mir eine Anzeige
erhalten. Du hättest dann trotzdem zum zahlen vorbeikommen dürfen.
Hans-Jürgen
> Quark. An jeder Säule steht das der Sprit im Eigentum der
> Mineralölgesellschaft oder des Tankstellenbetreibers verbleibt bis er
> entgültig bezahlt ist.
Das kann da lange stehen, nur stimmt es so nicht. Das alleinige
Eigentum ist durch Vermengung mit dem im Tank bereits vor-
handenen Sprit untergegangen, so dass nur noch Miteigentum
bestehen kann. W.
Hans-Jürgen Meyer schrieb:
> Jens Fittig schrieb:
>>
>> Frank Hucklenbroich schrieb:
>>
> [...]
>>
>>>> Mir ist das schon mal in der Stadt passiert als das Gerät meine
>>>> Karte nicht akzeptierte und ich dann meinen Ausweis deponierte
>>>> und am nächsten Tag bezahlen ging.
>>
>> Selber schuld - hätte ich nie gemacht. Ist doch nicht mein Problem,
>> wenn deren Gerät nicht geht. Soll er mir eine Rechnung schreiben und
>> ich überweise dann. Zur Sicherheit darf er meinen Perso anschauen.
>> Aber nicht kopieren oder gar behalten. Sowas habe ich in meinen
>> früheren Jahren im Aussendiesnt öfters mal durchgezogen.
>>
> Alternativ darf er auch Deinen Tank leerpumpen. Steht an jeder Säule.
>
> > Was hat das mit dem Bundesland zu tun? Wenn das Lesegerät defekt ist
>> kann der Kassierer dir ja eine Rechnung schreiben. Ausweis und
>> Kennzeichen hast du ja. Auf mehr hat er keinen Anspruch.
>>
>
> Kann er, muss er nicht. Er hat ein Recht auf Barzahlung. In der üblichen
> Währung. Hier also in butterweichen Euros.
>
> Sinnvoll ist allerdings ein entsprechendes Schild mit "EC +
> Kreditkartenzahlung nicht möglich" an die Säulen zu hängen...
Finde ich ein wenig merkwürdig, nachdem hier schon die richtigen Antworten
kamen, daß Du jetzt solchen Unsinn erzählst. Der Kunde hat einen Vertrag
mit der Tankstelle, den er vertragskonform mit der EC-Karte begleichen
will. Kann die Tankstelle die Karte jetzt nicht akzeptieren, kommt sie in
Annahmeverzug. Aber kann daraus weder ein Recht auf Barzahlung noch auf
Vertragsauflösung ableiten. Mal davon abgesehen, daß die Vertragsauflösung
schon wegen der Vermischung des getankten Sprits nicht durchführbar wäre
und deshalb selbst dann, wenn die Tankstelle grundsätzlich das Recht dazu
hätte, ausfiele.
>> Ack - aber hätte eine Menge Ärger mit meinem Anwalt.
>>
> Du kannst ja ruhig fahren. Dann hättest Du ggf. eine Anzeige wegen
> Diebstahl an der Backe.
Und die Tankstelle dann eine wegen falscher Verdächtigung.
> Das kann er alles machen. Muss er aber nicht. Es ist das Problem des
> Kunden wenn er nicht zahlen kann.
Er kann ja zahlen. Die Tankstelle kann nicht annehmen.
>> Er hat kein Recht auf ein Pfand! Es ist einziges Problem der
>> Tankstelle für eine funktionierende Technik zu sorgen.
>>
> Echt? Eine defekte lesbare Karte muss die Tanke auf die Reihe bringen?
> Halte ich für ein übles Gerücht.
Wo hast Du jetzt die defekte Karte her? Oben hast Du noch gemeint, es sei
nett, wenn die Tankstelle einen Hinweis anhängt, daß EC-Karten nicht
angenommen werden könnten. Das deutet doch darauf hin, daß Du begriffen
hast, um was es ging.
> Ich habe in meinem Studium jahrelang bei einer Tanke gejobbt.
Dann bist Du natürlich der Spezialist. Das habe ich nicht berücksichtigt.
> Das thmema
> "Kein Geld" gab es öfter. Entweder wertiges Pfand, leerpumpen+kosten
> dafür oder Auto bleibt da. Alles andere ist wie ein Verzicht aufs Geld.
Letzteres mag ja sein, berechtigt aber dennoch nicht zu Selbstjustiz.
> Man läuft sich einen Wolf um es zu bekommen. Wird man massiver so wirst
> Du staunen wo manche noch Geld herkriegen.
Das ist bekannt. Warum wohl schicken die Geldhaie den Schuldner jemand auf
den Hals.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Da steht im 946 BGB:
"Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie
wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die
bisherigen Eigentᅵmer Miteigentᅵmer dieser Sache; die Anteile bestimmen
sich nach dem Verhᅵltnis des Wertes, den die Sachen zur Zeit der
Verbindung haben."
5l Restsprit werden mit 60l neuem verbunden. Damit ist die Tanke
Miteigentᅵmer von 65l im Verhᅵltnis 60:5. Und damit kann der Tankende
nicht mehr damit machen was er will. Der Tankwart hat immer noch das
Eigentum an den 60l - oder interpretiere ich da was falsch?
Bitte Begrᅵndung und ggf. Urteile...
Und wenn ihm diese Eigentum weggenommen wird in dem der Tankende ohne
Angaben zu seiner Person sich entfehrnt, so lesen wir mal hier:
ᅵ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht
wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fᅵnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Wenn die Daten nicht hinterlassen werden, so sehe ich das erfᅵllt. Wenn
es anders ist - warum?
Peinlich - hast ja recht. Da bin ich beim schreiben mit einem anderen
Posting im Thread durcheinandergekommen. Asche auf mein Haupt.
>
>> Ich habe in meinem Studium jahrelang bei einer Tanke gejobbt.
>
> Dann bist Du natürlich der Spezialist. Das habe ich nicht berücksichtigt.
>
Ja,ja frotzel nur. Irgendwann wirst Du vielleicht auch feststellen
welche Differenzen es zwischen Theorie und Praxis gibt.
>> Das thmema
>> "Kein Geld" gab es öfter. Entweder wertiges Pfand, leerpumpen+kosten
>> dafür oder Auto bleibt da. Alles andere ist wie ein Verzicht aufs Geld.
>
> Letzteres mag ja sein, berechtigt aber dennoch nicht zu Selbstjustiz.
>
Selbstjustiz? Solange der Schuldner zustimmt wohl kaum.
> Jens Fittig schrieb:
> >
> > Frank Hucklenbroich schrieb:
> >
> [...]
> >
> >>> Mir ist das schon mal in der Stadt passiert als das Gerät meine
> >>> Karte nicht akzeptierte und ich dann meinen Ausweis deponierte
> >>> und am nächsten Tag bezahlen ging.
> >
> > Selber schuld - hätte ich nie gemacht. Ist doch nicht mein Problem,
> > wenn deren Gerät nicht geht. Soll er mir eine Rechnung schreiben und
> > ich überweise dann. Zur Sicherheit darf er meinen Perso anschauen.
> > Aber nicht kopieren oder gar behalten. Sowas habe ich in meinen
> > früheren Jahren im Aussendiesnt öfters mal durchgezogen.
> >
> Alternativ darf er auch Deinen Tank leerpumpen. Steht an jeder Säule.
Blödsinn!
> > Was hat das mit dem Bundesland zu tun? Wenn das Lesegerät defekt ist
> > kann der Kassierer dir ja eine Rechnung schreiben. Ausweis und
> > Kennzeichen hast du ja. Auf mehr hat er keinen Anspruch.
> >
> Kann er, muss er nicht. Er hat ein Recht auf Barzahlung. In der üblichen
> Währung. Hier also in butterweichen Euros.
Blödsinn!
> Sinnvoll ist allerdings ein entsprechendes Schild mit "EC +
> Kreditkartenzahlung nicht möglich" an die Säulen zu hängen...
ACK - nicht sinnvoll sondern seine Pflicht wenn es nicht geht.
> [...]
> >> Du bist ja zahlungswillig, es ist nicht Deine Schuld daß das Lesegerät
> >> kaputt ist. Dich festhalten oder gar die Polizei rufen ist da wenig
> >> zielführend, davon hat der Tankwart kein Geld.
> >
> > Ack - aber hätte eine Menge Ärger mit meinem Anwalt.
> Du kannst ja ruhig fahren. Dann hättest Du ggf. eine Anzeige wegen
> Diebstahl an der Backe.
Blödsinn!
> [...]
> >
> >>> Was ist eigentlich wenn meine Karte nicht gelesen werden kann
> >>> und ich gar nicht Bar bezahlen kann?
> >
> >> Er kann sich auf die Sache mit der Überweisung einlassen, er kann aber
> >> sicher auch ein Pfand verlangen.
> Das kann er alles machen. Muss er aber nicht. Es ist das Problem des
> Kunden wenn er nicht zahlen kann.
Blödsinn! Es ist das Problem der Tanke wenn deren gerät kaputt ist und
der Kunde nicht "VOR" dem Tanken darüber informiert wird.
> > Er hat kein Recht auf ein Pfand! Es ist einziges Problem der
> > Tankstelle für eine funktionierende Technik zu sorgen.
> Echt? Eine defekte lesbare Karte muss die Tanke auf die Reihe bringen?
Blödsinn! Das habe ich nicht behauptet.
> Halte ich für ein übles Gerücht.
Dein dummes Geschwätz halte ich für noch viel Schlimmeres.
> Ich habe in meinem Studium jahrelang bei einer Tanke gejobbt.
Und warum hast du dann die Grundlagen dazu nicht kapiert?
> Das thmema
> "Kein Geld" gab es öfter. Entweder wertiges Pfand,
Kein Anspruch!
> leerpumpen+kosten
> dafür oder Auto bleibt da.
Das wäre Nötigung!
> Alles andere ist wie ein Verzicht aufs Geld.
Blödsinn!
> Man läuft sich einen Wolf um es zu bekommen. Wird man massiver so wirst
> Du staunen wo manche noch Geld herkriegen.
Bei mir wäre so einer wie du genau der Richtige. Da würde ich sogar
selber die Polizei rufen.
> Unabhängig davon habe ich noch *NIE* erlebt - was nicht heißen soll,
> dass es das nicht gibt - das bei Problemen kein Schild an der Säule
> hängt.
Ich habe es oft genug erlebt. Im Gegenteil zu dir bin allerdings auch
schon einige Jahre älter. Vermutlich habe ich in meinem Leben öfter
getankt als du in deinem Studium kassiert hast.
> Wohl aber wie wenige lesen können...
Sowas gibt es. Und leider noch mehr so ahnungslose Schwätzer wie dich!
Halt doch endlich deine dumme Klappe!
Wenn man so wenig Ahnung hat wie du gilt: NUHR!
>> Kann er, muss er nicht. Er hat ein Recht auf Barzahlung.
>
> Nein, wenn er an der Säule auch andere Zahlungsarten aufführt die er
> angeblich bereit ist zu akzeptieren dann muss er das auch leisten.
>
Du hast leider was weggekürzt und ich hätte geschickterweise die Sätze
in umgekehrter Reihenfolge schreiben müssen. Das stand noch:
Sinnvoll ist allerdings ein entsprechendes Schild mit "EC +
Kreditkartenzahlung nicht möglich" an die Säulen zu hängen...
Und wenn das dort hing, dann ist nur Bares Wares. In den anderen Fällen
hat sicherlich der Tankwart ein Problem. Allerdings üblicherweise nur
mit einem Kunden. Denn anschließend hängt sofort das Schild draussen...
>> Du kannst ja ruhig fahren. Dann hättest Du ggf. eine Anzeige wegen
>> Diebstahl an der Backe.
>
> Wenn sich der Kunde vorher zahlungsbereit gezeigt hat ist das Unsinn,
> wurde im Thread schon erklärt.
>
Wer 500 Euro auf die Theke knallt - obwohl allerwärts steht, das dies
nicht angenommen wird - und dann bei Ablehnung fährt *ohne* seine Daten
zu hinterlassen darf das? Bitte sag mir mit Urteil und § das dies
erlaubt ist. Ich hole mir morgen sofort einen 500derter. Oder welcher
Strafbestand wurde alternativ erfüllt?
>> Ich habe in meinem Studium jahrelang bei einer Tanke gejobbt.
>
> ... und dabei jede Menge falsches Zeug erzählt bekommen.
>
Echt? Die Realität hat gezeigt, das es funktioniert. Also war es nicht
falsch. Hinter dem Geld herlaufen, die juristischen Möglichkeiten
ausschöpfen u.ä. ist völlig sinnlos. Erstens zu teuer, zweitens nicht
erfolgversprechend. In vielen der Fälle ist nichts zu holen. Die anderen
denen wirklich ein Mißgeschick passiert ist, die sind kooperativ und
entgegenkommend.
Hans-Jürgen
> Recht hat Sie. Wenn Du einfach wegfährt, dann ist das Diebstahl.
Blödsinn
MfG
Rupert
> Wie kommst Du auf das schmale Brett? Kreditkarten sind *KEIN*
> gesetzliches Zahlungsmittel.
Darauf kommt es auch keineswegs an, wenn die Tankstelle diesen Zahlungsweg
anbietet, indem sie beispielsweise entsprechende Schilder aufstellt
Wenn das angebotene Verfahren dann dennoch nicht funktioniert, so ist die
Gefahr des Annahmeverzugs durchaus nahe
MfG
Rupert
> Wenn man so wenig Ahnung hat wie du gilt: NUHR!
>
Kreditkarten sind kein gesetzliches Zahlungsmittel. Wenn die Karte des
Kunden nicht funktioniert - um diesen Fall ging es hier - dann hat er
mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel seine Schuld zu begleichen.
Wenn ich unrecht habe, dann begründe es.
Hans-Jürgen
Wenn -zig Karten vorher funktionierten und auch wenn man anschließend
noch ein paar weitere probiert, dann würde ich den Annahmeverzug nicht
sehen. Denn dazu müsst ja wohl die Tanke ein Problem haben, oder sehe
ich das falsch?
Hans-Jürgen
Hans-Jürgen
Mit einem Troll wie dir gebe ich mich nicht weiter ab!
Er hat getankt und war nicht in der Lage oder bereit zu zahlen.
Er hat nach dem Tanken das Zahlen in der vertraglich vereinbarten Form
verweigert und das Weite gesucht.
Harald
> Kai-Uwe Stallmeyer schrieb:
> >> Glück gehabt?
> >> Du hast aus meiner Sicht den Krafstoff gestohlen.
> >
> > Aus Deiner Sicht vielleicht. Aus meiner Sicht fehlt es mindestens am
> > subjektiven Tatbestandsmerkmal.
>
> Er hat getankt und war nicht in der Lage oder bereit zu zahlen.
Falsch - er war in der Lage und willens zu zahlen!
> Er hat nach dem Tanken das Zahlen in der vertraglich vereinbarten Form
> verweigert und das Weite gesucht.
Du weisst nicht, wie deutlich der Hinweis wegen der Nichtannahme von
500-EUR-Scheinen war. Und ob er den gesehen haben muss. Und ob das
dann rechtlich relevant gewesen ist.
Er hat das Zahlen nicht verweigert. Die Tankstelle hat die Annahme
seines Geldes verweigert
Ob das mit dem "Zettel" ein Vertragsbestandteil beim Tanken ist
bezweifle ich.
>Die Realit�t hat gezeigt, das es funktioniert.
In der Realit�t h�ngen auch "Eltern haften f�r ihre Kinder"-Schilder an
Baustellenz�unen.
--
mit freundlichen Gr��en! Password Must Be at Least 18770 Characters
Holgi, +49-531-3497854 ! Can't Repeat Any of Your Previous 30689 Passwords
> Peinlich - hast ja recht. Da bin ich beim schreiben mit einem anderen
> Posting im Thread durcheinandergekommen. Asche auf mein Haupt.
Ok soweit.
> Irgendwann wirst Du vielleicht auch feststellen
> welche Differenzen es zwischen Theorie und Praxis gibt.
In der Praxis ist der Großteil der Tankstellenkunden Rechtslaie (du
offensichtlich auch). Dementsprechend kennen die meisten auch ihre
Rechte in so einer Situation nicht, sind "peinlich berührt",
konfliktscheu oder was auch immer und wollen die Situation möglichst
diskussionslos hinter sich bringen. Wenn aber einer dabei ist, der seine
Rechte kennt, kommst du mit "Entweder wertiges Pfand, leerpumpen+kosten
dafür oder Auto bleibt da" nicht weit.
Guck noch mal auf den Namen dieser Gruppe: de.soc.RECHT.misc.
Hier geht es um die Rechtsgrundlage und nicht darum, was in der Praxis
außerhalb des Gesetzes so alles möglich ist.
> Selbstjustiz? Solange der Schuldner zustimmt wohl kaum.
Und wenn er nicht zustimmt? Dann kann der Tankwart zwar "Diebstahl",
"Betrug" oder sonst irgendwas rechtlich unzutreffendes brüllen, das ihm
gerade einfällt, es nützt ihm trotzdem nichts. Auch er muss sich an das
Gesetz halten.
Gruß,
Calin
--
Kampagne gegen pseudo-intellektuelle Verwendung von Fremdwörtern, Teil 1:
"Die Olympioniken haben bei der Olympiade versagt."
>> Er hat getankt und war nicht in der Lage oder bereit zu zahlen.
>
> Falsch - er war in der Lage und willens zu zahlen!
Nicht mit dem vertraglich vereinbarten Zahlungsmittel.
>> Er hat nach dem Tanken das Zahlen in der vertraglich vereinbarten
>> Form verweigert und das Weite gesucht.
>
> Du weisst nicht, wie deutlich der Hinweis wegen der Nichtannahme von
> 500-EUR-Scheinen war. Und ob er den gesehen haben muss. Und ob das
> dann rechtlich relevant gewesen ist.
Stimmt, aber du weisst es auch nicht.
Allerdings dürfte das heute jeder Autofahrer wissen.
Mir ist keine Tankstelle bekannt, die 500er annimmt.
Hinzu kommt, dass du das Geld theoretisch passend bereit haben musst,
praktisch ist Herausgabe in gewissen Größenordnungen üblich.
Genauere Regelungen findest du im ÖPNV, denn der hat eine
Beförderungspflicht, daher finden sich hier präzisere Regelungen.
Wenn du mit einem 50er eine 3 Euro Fahrkarte zahlen willst, muss man die
kein passendes Wechselgeld anbieten.
> Er hat das Zahlen nicht verweigert. Die Tankstelle hat die Annahme
> seines Geldes verweigert
Das wusste er vorher, oder unterstellst du im völlige Blödheit.
> Ob das mit dem "Zettel" ein Vertragsbestandteil beim Tanken ist
> bezweifle ich.
Ich nicht, zumal das bei Tankstellen üblich ist.
Harald
Ja, aber die ist ja auch nicht richtig.
Nur weil die Abwicklung eines Kaufvertrages mal nicht so klappt, wie das von
den Parteien vorgesehen war, ist keiner der Beteiligten strafrechtlich zu
belangen. Versuch doch einfach mal, das Verhalten des Tankkunden sauber
unter den Tatbestand des § 242 StGB zu subsumieren
MfG
Rupert
Hans-Jürgen
> Wenn die Karte des Kunden nicht funktioniert - und nur darum ging es hier
> in diesem Teilthread - so ist das m.E. sein Problem.
Ich verstehe die zweite Frage im Zusammenhang mit der ersten Frage. Während
der OP für den Fall eines defekten Lesegeräts zunächst wissen wollte, ob er
eine Kontoüberweisung verlangen kann, fragt er anschließend danach, was denn
geschehe, wenn er die Überweisung nicht verlangen und auch nicht bar zahlen
könne.
> Und dann hat er auf das gesetzliche Zahlungsmittel zurückzugreifen.
Ist nicht das Lesegerät, sondern die Karte, d.h. der Magnetstreifen/Chip,
defekt, dann kommt es für den Verzug der Tankstelle darauf an, ob die
Tankstelle nach den Kreditkarten-Vertragsbedingungen verpflichtet bleibt,
sich einen klassischen Belastungsbeleg unterschreiben zu lassen.
Ist das der Fall, kommt die Tankstelle in Verzug, wenn sie keinen
Belastungsbeleg entgegennehmen will.
Ist das nicht der Fall, dann misslingt die Befriedigung aus der
Kreditkartenforderung und der Kunde muss regulär mit gesetzlichem
Zahlungsmittel zahlen. Hat er kein Bargeld dabei, kommt er allerdings nur
dann in Verzug, wenn ihn ein Verschulden trifft.
> Was für Schlappschwänze. Dabei wäre das doch so eine gute Gelegenheit,
> wieder mal einen anderen nieder zu machen.
Wieso niedermachen? Geht es auch ohne Polemik?
Es geht nur darum, dass man sich nicht darauf einlassen *muss*, das Auto
als Pfand da zu lassen, nur weil der EC-Kartenleser spinnt. Egal, welche
komischen Vorstellungen der Tankwart hat. Sofern man sich ausweisen kann
und zahlungswillig ist, wo ist das Problem, das Geld später per LS
einzuziehen oder dem Kunden eine Rechnung zu geben?
Ja, da die AGB im Widerspruch zum BGB steht.
Haibe
--
Offizielles Mitglied der Killfiles von:
Wolfgang Gerber, Ralf Gunkel, Walter Sparbier
948
> Wer 500 Euro auf die Theke knallt - obwohl allerwärts steht, das dies
> nicht angenommen wird
Ich kenne nur den Hinweis 'keine 200@-Scheine'. Auch 500€ sind ein
gesetzliches Zahlungsmittel -> Annahmeverzug
> Hinter dem Geld herlaufen, die juristischen Möglichkeiten
> ausschöpfen u.ä. ist völlig sinnlos. Erstens zu teuer, zweitens nicht
> erfolgversprechend.
Dann muss man es eben aufgeben. Seinen Pflichten nicht nachzukommen oder
gar den Kunden irgendwas aufzubürden zu dem sie nicht verpflichtet sind
kann man vielleicht mal versuchen, aber dann muss man auch damit leben
können wenn es nicht klappt.
>> Wer 500 Euro auf die Theke knallt - obwohl allerwärts steht, das dies
>> nicht angenommen wird
>
> Ich kenne nur den Hinweis 'keine 200@-Scheine'. Auch 500€ sind ein
> gesetzliches Zahlungsmittel -> Annahmeverzug
Wenn allerwärts steht, dass 500-Euro-Scheine nicht akzeptiert werden, warum
befindet sich die Tankstelle dann in Annahmeverzug, wenn sie danach
verfährt?
Keine Ahnung, aber vielleicht kann mich mal einer aufklären:
Laut Bundesbankgesetz sind Euronoten alleiniges gesetzliches
Zahlungsmittel. Der 500er ist zweifellos auch ein gesetzliches
Zahlungsmittel. Schaut man sich diedefinition an, dann stellt man
fest, dass grundsätzlich jedermann jegliche Schuld (nagelt mich mal
nicht auf den korrekten Begriff fest) mit dem gestzlichen
Zahlungsmittel ausgleichen darf- mithin der Gläubiger das Geld auch
annehmen muss.
Jetzt kommt es: Alle mir verfügbaren quellen schreiben nur, dass
dieses Zahlungsrecht abdingbar sei. Also, dass man per Vertrag
allesmögliche andere vereinbaren kann, so auch, dass man einen
Teilausschluss vornimmt, nämlich die Weigerung 500er und 200er
anzunehmen.
Aber ich frage: Wo ganau ist das geregelt? Steht das irgentwo explizit
in einem Gesetz, oder kann man alle möglichen gesetzlichen regelungen
solange abdingen, solange nichts besonderes vermerkt ist?
>> Wenn allerwärts steht, dass 500-Euro-Scheine nicht
>> akzeptiert werden, warum befindet sich die Tankstelle
>> dann in Annahmeverzug, wenn sie danach verfährt?
>Keine Ahnung,
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Wechselgeld. Er schuldet
die passende Zahlung. Wenn der Verkäufer Wechselgeld heraus-
gibt, ist das Kulanz (und die Erkenntnis, dass er sonst auf seiner
Ware sitzen bleibt). Vermutlich lässt sich ein Wechselgeld-
anspruch in gewissen Grenzen durch § 242 BGB begründen.
Auf jeden Fall dürfte der keinen 500 Euro-Schein für eine
Tankrechnung über 65 Euro decken. M.E. brauchte es dazu
noch nicht einmal des Hinweises an der Zapfsäule.
Eine andere Frage ist es, wenn ein Laster für 520 Euro tankt.
W.
> > Wenn allerwärts steht, dass 500-Euro-Scheine nicht akzeptiert werden,
> > warum
> > befindet sich die Tankstelle dann in Annahmeverzug, wenn sie danach
> > verfährt?
>
> Keine Ahnung, aber vielleicht kann mich mal einer aufklären:
> Laut Bundesbankgesetz sind Euronoten alleiniges gesetzliches
> Zahlungsmittel. Der 500er ist zweifellos auch ein gesetzliches
> Zahlungsmittel.
(+)
> Schaut man sich diedefinition an, dann stellt man
> fest, dass grundsätzlich jedermann jegliche Schuld (nagelt mich mal
> nicht auf den korrekten Begriff fest) mit dem gestzlichen
> Zahlungsmittel ausgleichen darf- mithin der Gläubiger das Geld auch
> annehmen muss.
(-)
Das, was geschuldet wird, ergibt sich nicht aus der Definition des
gesetzlichen Zahlungsmittels, sondern aus der vertraglichen Bindung zwischen
den Parteien.
> Jetzt kommt es: Alle mir verfügbaren quellen schreiben nur, dass
> dieses Zahlungsrecht abdingbar sei. Also, dass man per Vertrag
> allesmögliche andere vereinbaren kann, so auch, dass man einen
> Teilausschluss vornimmt, nämlich die Weigerung 500er und 200er
> anzunehmen.
> Aber ich frage: Wo ganau ist das geregelt? Steht das irgentwo explizit
> in einem Gesetz, oder kann man alle möglichen gesetzlichen regelungen
> solange abdingen, solange nichts besonderes vermerkt ist?
Das ist nirgends explizit geregelt, sondern ergibt sich aus dem Grundsatz
der Vertragsfreiheit, Art. 2 I GG, § 311 I BGB. Die Vertragsparteien haben
es (in den Grenzen des Zulässigen) in der Hand zu bestimmen, was geleistet
werden soll.
Ist Geld geschuldet, ohne dass es dazu weitere Vereinbarungen gibt, so ist
konkludent vereinbart, dass der Schuldner gesetzliche Zahlungsmittel leisten
muss.
Die Parteien können aber auch vereinbaren, dass der Schuldner nur mit
bestimmten gesetzlichen Zahlungsmitteln seine Schuld erfüllen kann. Das ist
Teil der Vertragsfreiheit.
Hängt an der Zapfsäule ein Schild, auf dem auf die Nichtannahme von
bestimmten Euro-Scheinen hingewiesen wird, dann handelt es sich um eine
AGB-Klausel, die den Kunden nicht unamgemessen benachteiligen darf.
> Der Kunde hat keinen Anspruch auf Wechselgeld. (...)
> Auf jeden Fall dürfte der keinen 500 Euro-Schein für eine
> Tankrechnung über 65 Euro decken. M.E. brauchte es dazu
> noch nicht einmal des Hinweises an der Zapfsäule.
>
> Eine andere Frage ist es, wenn ein Laster für 520 Euro tankt.
Wo im Gesetz sind diese Größenverhältnisse definiert? (500 Euro-Schein
für Rechnung über 65 Euro bspw.) Irgendwas in der Art "X % von der
Rechnungssumme" bzw. "darf das X-fache der Rechnungssumme nicht
übersteigen" oder sowas ähnliches.
Gruß,
Calin, der sich gerade schmunzelnd folgende Situation vorstellt:
Porschefahrer tankt für 90 Euro (ja ja, der Tank war noch halb voll :-),
geht zur Kasse und legt den 500er Schein auf den Tisch. "Das geht aber
nicht!", sagt der Kassierer, rollt mit den Augen und holt schon mal tief
Luft, in Erwartung der nun folgenden, erfahrungsgemäß langwierigen
Stressdiskussion. Der Kunde aber lächelt nur, säuselt ein "Behalten Sie
den Rest" und geht.
> Der Kunde hat keinen Anspruch auf Wechselgeld. Er schuldet
> die passende Zahlung.
(+)
> Wenn der Verkäufer Wechselgeld heraus-
> gibt, ist das Kulanz (und die Erkenntnis, dass er sonst auf seiner
> Ware sitzen bleibt).
(-), § 812 BGB
>> Der Kunde hat keinen Anspruch auf Wechselgeld. Er schuldet
>> die passende Zahlung.
>
> (+)
>
>> Wenn der Verk�ufer
Hier ist nat�rlich gemeint:
den angebotenen Geldschein akzeptiert und
>> Wechselgeld herausgibt,
sich also auf das Wechselgesch�ft einl�sst,
>> ist das
>> Kulanz (und die Erkenntnis, dass er sonst auf seiner
>> Ware sitzen bleibt).
>
> (-), � 812 BGB
Daraus kann man nur folgern, dass der Verk�ufer den
(gesamten) angebotenen Betrag, also den 100- oder 500-
Euroschein zur�ckgeben muss, wenn er ihn nicht akzeptieren
will, aber nicht nur den Differenzbetrag. Sonst k�nnte der
Kunde auf diesem Wege das Wechselgeld ja erzwingen!
Es kann aber auch so aussehen: V: Sorry, kann nicht
wechseln. K: OK, dann behalten Sie halt den Rest.
W.
> Daraus kann man nur folgern, dass der Verkäufer den
> (gesamten) angebotenen Betrag, also den 100- oder 500-
> Euroschein zurückgeben muss, wenn er ihn nicht akzeptieren
> will, aber nicht nur den Differenzbetrag. Sonst könnte der
> Kunde auf diesem Wege das Wechselgeld ja erzwingen!
Die erste Frage vor einem möglichen Wechselgeldanspruch ist, ob der Händler
die Entgegennahme des Mehrbetrages (500-Euro-Schein auf 65-Euro-Schuld)
verweigern kann, ohne in Annahmeverzug zu geraten.
Kommt man zu dem Ergebnis dass der Händler den großen Schein akzeptieren
muss, um den Annahmeverzug zu vermeiden, dann erst kann man danach fragen,
ob er den Wechselgeldanspruch (= Bereicherungsanspruch) des Kunden sofort
erfüllen muss, um einen Schuldnerverzug zu vermeiden.
Ich sehe das als ein eigenständiges Problem.
Lesegerät funktioniert, Karte defekt, kein Bargeld
> Während der OP für den Fall eines defekten Lesegeräts zunächst wissen
> wollte, ob er eine Kontoüberweisung verlangen kann, fragt er
> anschließend danach, was denn geschehe, wenn er die Überweisung nicht
> verlangen und auch nicht bar zahlen könne.
>
>> Und dann hat er auf das gesetzliche Zahlungsmittel zurückzugreifen.
>
> Ist nicht das Lesegerät, sondern die Karte, d.h. der
> Magnetstreifen/Chip, defekt, dann kommt es für den Verzug der Tankstelle
> darauf an, ob die Tankstelle nach den Kreditkarten-Vertragsbedingungen
> verpflichtet bleibt, sich einen klassischen Belastungsbeleg
> unterschreiben zu lassen.
>
Für EC-Karten gibt es den m.W. nicht bzw. nicht mehr. Da gibt es nur
noch - je nach Verfahren - die Bestätigung mit PIN oder mit Unterschrift
auf dem gedruckten Beleg.
> Ist das der Fall, kommt die Tankstelle in Verzug, wenn sie keinen
> Belastungsbeleg entgegennehmen will.
>
Sie würde ja wollen wenn es den den gäbe...
> Ist das nicht der Fall, dann misslingt die Befriedigung aus der
> Kreditkartenforderung und der Kunde muss regulär mit gesetzlichem
> Zahlungsmittel zahlen. Hat er kein Bargeld dabei, kommt er allerdings
> nur dann in Verzug, wenn ihn ein Verschulden trifft.
>
Eine nicht funktionierende Karte, kein Bargeld -> Verschulden. Richtig?
Oder ist die vergessene Geldbörse auch kein Verschulden?
Hans-Jürgen
>> Ist das nicht der Fall, dann misslingt die Befriedigung aus der
>> Kreditkartenforderung und der Kunde muss regulär mit gesetzlichem
>> Zahlungsmittel zahlen. Hat er kein Bargeld dabei, kommt er allerdings nur
>> dann in Verzug, wenn ihn ein Verschulden trifft.
>>
> Eine nicht funktionierende Karte, kein Bargeld -> Verschulden. Richtig?
Nein. Das habe ich auch nicht geschrieben.
> Oder ist die vergessene Geldbörse auch kein Verschulden?
Im OP steht nichts von vergessener Geldbörse.
> On Thu, 10 Jun 2010 11:51:19 +0200, C?lin Rus
> <nospam....@calinrus.de> wrote:
>
>> Es geht nur darum, dass man sich nicht darauf einlassen *muss*, das Auto
>> als Pfand da zu lassen,
>
> Nein, es geht darum, dass der Rechtslaie die Situation möglichst ohne
> viel Diskussion und einvernehmlich klären will.
Nicht nur der. Der Rechtskundige präferiert auch die stressfreie und
einvernehmliche Lösung. Es ist ja nicht so, dass der Rechtslaie sich
darüber freut, sein Auto als Pfand da zu lassen oder gegen Extrakosten
(die er dann wie zahlt?) den Sprit wieder abpumpen zu lassen. Er nimmt
es zähneknirschend hin, weil er denkt, das seien die einzigen
Möglichkeiten. Der Rechtskundige hingegen weiß, dass das nicht so ist,
und einigt sich mit dem Tankwart (im Idealfall ebenfalls ohne viel
Diskussion) über eine der Möglichkeiten, die dem Tankwart *tatsächlich*
zur Verfügung stehen, nicht nur in seiner rechtsunkundigen Fantasie. Die
langwierige Diskussion entsteht doch nur dann, wenn einer den anderen
übervorteilen will.
> Jetzt kommt es: Alle mir verfügbaren quellen schreiben nur, dass
> dieses Zahlungsrecht abdingbar sei. Also, dass man per Vertrag
> allesmögliche andere vereinbaren kann, so auch, dass man einen
> Teilausschluss vornimmt, nämlich die Weigerung 500er und 200er
> anzunehmen.
> Aber ich frage: Wo ganau ist das geregelt?
§ 311 I BGB: Vertragsfreiheit (die steht da in der Norm auch nicht drin,
wird dort aber hineingelesen).
> Steht das irgentwo explizit in einem Gesetz, oder kann man alle
> möglichen gesetzlichen regelungen solange abdingen, solange nichts
> besonderes vermerkt ist?
Mehr oder weniger, ja.
Nur mal zur Ergänzung: man kann auch vereinbaren, daß GAR KEIN Bargeld
geht, sondern bspw. nur Kreditkarte o.ä. Wenn man das kann, kann man
natürlich problemlos auch nur einen Ausschnitt der gesetzlichen
Zahlungsmittel vereinbaren.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Es kann nicht sein, dass der Hund mit dem Schwanz wedelt."
Ronald Pofalla, Generalsekretär der CDU, am 31.8.2009 in MDR Info.
>
> Nur mal zur Ergänzung: man kann auch vereinbaren, daß GAR KEIN Bargeld
> geht, sondern bspw. nur Kreditkarte o.ä. Wenn man das kann, kann man
> natürlich problemlos auch nur einen Ausschnitt der gesetzlichen
> Zahlungsmittel vereinbaren.
>
Bleibt die Frage, ob irgendein an die Säule gehefteter Zettel "Keine
500er", den der Kunde ja durchaus nicht zur Kenntnis nehmen muss, um
zu tanken, eine solche Vereinbarung darstellt.
Gruß
Thomas
>> Nur mal zur Ergänzung: man kann auch vereinbaren, daß GAR KEIN
>> Bargel d geht, sondern bspw. nur Kreditkarte o.ä. Wenn man das
>> kann, kann man natürlich problemlos auch nur einen Ausschnitt der
>> gesetzlichen Zahlungsmittel vereinbaren.
>>
> Bleibt die Frage, ob irgendein an die Säule gehefteter Zettel
> "Keine 500er", den der Kunde ja durchaus nicht zur Kenntnis nehmen
> muss, um zu tanken, eine solche Vereinbarung darstellt.
Warum sollte das nicht gehen? Der Vertrag wird schließlich an der
Zapfsäule geschlossen. Und eine tatsächliche Kenntnisnahme von AGB ist
nicht erforderlich, es reicht die Möglichkeit.
Die Frage beantwortet � 305 II BGB.
Gr��e Andreas
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Kein kint mag binne sinen iaren geton, da ez sinen lip
mete verwerken muge.
Sachsenspiegel, II, LXV
> > Nur mal zur Erg�nzung: man kann auch vereinbaren, da� GAR KEIN Bargeld
> > geht, sondern bspw. nur Kreditkarte o.�. Wenn man das kann, kann man
> > nat�rlich problemlos auch nur einen Ausschnitt der gesetzlichen
> > Zahlungsmittel vereinbaren.
> >
> Bleibt die Frage, ob irgendein an die S�ule gehefteter Zettel "Keine
> 500er", den der Kunde ja durchaus nicht zur Kenntnis nehmen muss, um
> zu tanken, eine solche Vereinbarung darstellt.
Die Frage wurde schon beantwortet (news:huqmn6$er2$00$1...@news.t-online.com).
Niemand muss irgendetwas zur Kenntnis nehmen. Das �ndert aber nichts. Der
Zettel stellt zwar keine Vereinbarung dar. Aber er kann Grundlage einer
Vereinbarung sein.