Am 13.01.2022 um 20:04 schrieb Juergen:
> Die Stadt Würzburg lässt wegen Mängel beim Brandschutz 51 Wohnungen
> räumen.
>
>
https://www.br.de/nachrichten/bayern/raeumung-von-wuerzburger-wohnhaus-urteil-ist-rechtskraeftig
>
> Nicht alle Mieter haben eine neue Bleibe gefunden. Die eigens
> eingerichtete Beratungsstelle konnte wohl auch nicht immer helfen.
>
> Kann eine Kommune (der Staat) wirklich rechtschaffene Bürger (die
> vermutlich gültige Mietverträge haben) zu Obachlosen machen? Oder muss
> sie ihnen wenigstens eine Notunterkunft zur Verfügung stellen? Mit dem
> Verweis, das sei Sache des Vermieters, ist den Mietern ja offenbar auch
> nicht geholfen.
Ich sach mal so: Wenn im Haus ein Wasserrohr bricht und dadurch einige
Wohnungen unbewohnbar werden, dann ist das Sache des Vermieters, seine
Mieter unterzubringen.
Mietminderung können die dann auch noch geltend machen.
Deshalb schließt man für solche Fälle eine Versicherung ab.
Wenn Mängel festgestellt werden, dann sollte man als Vermieter diese
abstellen oder vernünftig verhandeln. Offensichtlich wird das erst
jetzt, nach dem Gerichtsurteil, gemacht.
Dumm für alle Beteiligten.
Möglicherweise können die Mieter auch noch gegen den Vermieter vorgehen.
Detlef