Am 25.12.2021 um 18:13 schrieb Karl Schippe:
>
> Dies dürfte ja das Mindeste sein, was man mit diesen Volksschädlingen
> machen sollte.
Ähnliches gibt es bereits, nennt sich "Nichraucherschutz"
Außerdem:
"Beteiligung an den Behandlungskosten oder die Streichung
des Krankengeldes" gibt es bereits bei Folgebehandlungen
aufgrund von Komplikationen bei *Schönheitsoperationen*,
*Tattoos* oder *Piercings*.
hier:
https://www.welt.de/vermischtes/article235864954/Corona-Holetschek-will-Ungeimpfte-an-Behandlungskosten-beteiligen.html
Tattoos oder Piercings sind m.E. *Selbstverstümmelung*, und wenn
keine psychische Krankheit (Schizophrenie, Depression, Authis-
mus etc.) diagnostiziert ist .... , warum sollte die Gesell-
schaft für Folgebehandlung nach Selbstverstümmelung zahlen?
Die Versicherung zahlt afaik auch nicht, wenn du (selbst-
verschuldet) besoffen einen Autounfall baust, sie zahlt
jedoch bei der unverschuldeten Ursache "Unterzuckerung".