Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

V.i.S.d.P -- wann notwendig?

313 views
Skip to first unread message

Ralf Wenzel

unread,
Jul 28, 2022, 5:49:27 AM7/28/22
to
Moin allerseits,

ich möchte ein Plakat in der Nachbarschaft aushängen.
Es handelt sich um eine Auflage von ca. 10 Stück für 80
Haushalte in Mehrfamilienhäusern.

Muss das Plakat ein Impressum enthalten oder einen
V.i.S.d.P.-Hinweis? Welche Angaben sind verpflichtend?

Darf das auf der Rückseite stehen? Die Plakate hängen in
Glas-Haustüren, man kann sie also von beiden Seiten sehen,
wenn man Zutritt zum Haus hat.

Gruß und vielen Dank


Ralf

Ralf Wenzel

unread,
Jul 29, 2022, 5:04:15 AM7/29/22
to
Ralf Wenzel schrieb am Donnerstag, 28. Juli 2022 um 11:49:27 UTC+2:
> Muss das Plakat ein Impressum enthalten oder einen
> V.i.S.d.P.-Hinweis? Welche Angaben sind verpflichtend?

Wow, weiß das echt keiner? Ich wüsste noch nichtmal, wo ich das nachsehen könnte.


Gruß

Ralf

Detlef Meißner

unread,
Jul 29, 2022, 5:12:42 AM7/29/22
to
Du könntest es mal mit Google versuchen. :-)

Detlef



Ralf Wenzel

unread,
Jul 29, 2022, 5:15:39 AM7/29/22
to
Detlef Meißner schrieb am Freitag, 29. Juli 2022 um 11:12:42 UTC+2:
> Du könntest es mal mit Google versuchen. :-)

Das ist ein schlechter Rat, weil man bei Google drölfzig verschiedene Hinweise gibt,
was in ein Impressum muss und was ein ViSdP ist, aber nicht, welche Bedingungen
erfüllt sein müssen, damit das eine oder andere verpflichtend wird.

So schlau war ich nämlich auch schon.


Ralf

Stefan Schmitz

unread,
Jul 29, 2022, 6:13:53 AM7/29/22
to
Was ist das denn für ein Plakat?

Vor 17 Jahren gab es schon mal eine ähnliche Frage:
https://de.soc.recht.misc.narkive.com/VAZOw3BC/rechtliches-bei-werbeplakat#

Ulf Kutzner

unread,
Jul 29, 2022, 6:35:38 AM7/29/22
to
Ralf Wenzel schrieb am Freitag, 29. Juli 2022 um 11:04:15 UTC+2:

> Ich wüsste noch nichtmal, wo ich das nachsehen könnte.

Dann beauftragst Du jemanden, der das besser kann.

Detlef Meißner

unread,
Jul 29, 2022, 6:45:58 AM7/29/22
to
Der Praktiker erledigt das praktikabel.
Notfalls macht er beides.

Oder man geht mal durch den Ort und schaut sich andere, ähnliche Plakate an.

Detlef

Stefan Schmitz

unread,
Jul 29, 2022, 7:10:00 AM7/29/22
to
Am 29.07.2022 um 12:17 schrieb Martin Gerdes:
> Ralf Wenzel <ra...@quiddjes.de> schrieb:
> Du willst an ca. 10 Häusern der Nachbarschaft einen Anschlag machen
> ("Gartenparty geplant. Bitte nicht böse sein, wenn es etwas lauter wird.
> Am besten vorbeikommen und mitfeiern.") und machst Dir Gedanken um die
> Verantwortlichkeit im Sinne des Presserechts?

Unter "Plakat" stelle ich mir schon etwas anderes als einen Hinweis auf
eine private Feier vor. Die geringe Auflage finde ich dabei allerdings
rätselhaft.

Ralf Wenzel

unread,
Jul 29, 2022, 7:16:17 AM7/29/22
to
Stefan Schmitz schrieb am Freitag, 29. Juli 2022 um 13:10:00 UTC+2:
> Am 29.07.2022 um 12:17 schrieb Martin Gerdes:
> > Du willst an ca. 10 Häusern der Nachbarschaft einen Anschlag machen
> > ("Gartenparty geplant. Bitte nicht böse sein, wenn es etwas lauter wird.
> > Am besten vorbeikommen und mitfeiern.") und machst Dir Gedanken um die
> > Verantwortlichkeit im Sinne des Presserechts?

Jein, ich will rechtlich saubere Plakate haben. Ob das mit dem Presserecht
oder mit Impressumsgedöns zu tun hat, ist dabei nicht relevant. Den
V.i.S.d.P. kenne ich halt von den Plakaten in der Uni, ich hab damals
Hochschulpolitik gemacht.

Ich will es halt so richtig wie möglich machen. Ich würde auch nie ein
urheberrechtlich geschütztes Bild aus dem Internet verwenden, auch wenn
der Urheber in den USA sitzt und das Plakat nie zu sehen bekommen wird
(zumal es ja nur ein paar Wochen hängt).

Ein Beispiel, das mich geärgert hat: Auf einer Demo wurden Flugblätter
verteilt mit offensichtlich rechtlich fragwürdigen Inhalten. Es stand aber
niemand auf dem Flyer, der für das Teil verantwortlich ist, so dass man den
nie hätte belangen können.

> Unter "Plakat" stelle ich mir schon etwas anderes als einen Hinweis auf
> eine private Feier vor. Die geringe Auflage finde ich dabei allerdings
> rätselhaft.

Oh, 80 Haushalte sind ne Menge. Und um die zu erreichen, muss ich nur in
zehn Haustüren einen Aushang machen. Wir wohnen nicht alle auf dem Dorf ;)


Ralf

Dietz Proepper

unread,
Jul 29, 2022, 7:17:35 AM7/29/22
to
Ralf Wenzel <ra...@quiddjes.de> wrote:

> Moin allerseits,
>
> ich möchte ein Plakat in der Nachbarschaft aushängen.
> Es handelt sich um eine Auflage von ca. 10 Stück für 80
> Haushalte in Mehrfamilienhäusern.
>
> Muss das Plakat ein Impressum enthalten oder einen
> V.i.S.d.P.-Hinweis? Welche Angaben sind verpflichtend?

Das ist regional unterschiedlich. Du könntest einfach bei dem
zuständigen Ordnungsamt nachfragen.

Oder einfach mit Namen und Anschrift versehen, das langt bei zehn
selber gedruckten Plakaten so oder so aus.

--
SIC SEMPER
+--|=======>
TYRANNIS

Ralf Wenzel

unread,
Jul 29, 2022, 7:27:21 AM7/29/22
to
Dietz Proepper schrieb am Freitag, 29. Juli 2022 um 13:17:35 UTC+2:
> Das ist regional unterschiedlich. Du könntest einfach bei dem
> zuständigen Ordnungsamt nachfragen.

Ordnungsamt! Dass ich DA nicht selbst drauf gekommen bin.
Das war das Stichwort, das ich gebraucht habe.

Mail an die ist raus - End of Thread ;)

Ralf

Wendelin Uez

unread,
Jul 29, 2022, 7:59:19 AM7/29/22
to

Dietz Proepper

unread,
Jul 31, 2022, 5:36:08 AM7/31/22
to
Das hiesige Ordnungsamt antwortet in aller Regel innerhalb von drei
Arbeitstagen.

Thomas Hochstein

unread,
Aug 8, 2022, 5:00:04 PM8/8/22
to
Ralf Wenzel schrieb:

> Auf einer Demo wurden Flugblätter
> verteilt mit offensichtlich rechtlich fragwürdigen Inhalten. Es stand aber
> niemand auf dem Flyer, der für das Teil verantwortlich ist, so dass man den
> nie hätte belangen können.

So ein Zufall.
0 new messages