Stefan Schmitz schrieb am Freitag, 29. Juli 2022 um 13:10:00 UTC+2:
> Am 29.07.2022 um 12:17 schrieb Martin Gerdes:
> > Du willst an ca. 10 Häusern der Nachbarschaft einen Anschlag machen
> > ("Gartenparty geplant. Bitte nicht böse sein, wenn es etwas lauter wird.
> > Am besten vorbeikommen und mitfeiern.") und machst Dir Gedanken um die
> > Verantwortlichkeit im Sinne des Presserechts?
Jein, ich will rechtlich saubere Plakate haben. Ob das mit dem Presserecht
oder mit Impressumsgedöns zu tun hat, ist dabei nicht relevant. Den
V.i.S.d.P. kenne ich halt von den Plakaten in der Uni, ich hab damals
Hochschulpolitik gemacht.
Ich will es halt so richtig wie möglich machen. Ich würde auch nie ein
urheberrechtlich geschütztes Bild aus dem Internet verwenden, auch wenn
der Urheber in den USA sitzt und das Plakat nie zu sehen bekommen wird
(zumal es ja nur ein paar Wochen hängt).
Ein Beispiel, das mich geärgert hat: Auf einer Demo wurden Flugblätter
verteilt mit offensichtlich rechtlich fragwürdigen Inhalten. Es stand aber
niemand auf dem Flyer, der für das Teil verantwortlich ist, so dass man den
nie hätte belangen können.
> Unter "Plakat" stelle ich mir schon etwas anderes als einen Hinweis auf
> eine private Feier vor. Die geringe Auflage finde ich dabei allerdings
> rätselhaft.
Oh, 80 Haushalte sind ne Menge. Und um die zu erreichen, muss ich nur in
zehn Haustüren einen Aushang machen. Wir wohnen nicht alle auf dem Dorf ;)
Ralf