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Kassier eines Vereins von seiner Funktion entbinden

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Andreas Viehrig

unread,
Sep 10, 2009, 11:40:48 AM9/10/09
to
Hallo allerseits,

gegeben sei folgende Situation: Ein kleiner, regionaler Verein (e. V.) hat
ca. 3 Dutzend Mitglieder, davon 6 Vorstandsmitglieder, davon wiederum einen
Kassier.

Der Kassier kommt seinen Aufgaben nicht bzw. nicht mit der gebotenen
Sorgfalt nach. In Abrechnungen, die dem Vorstand vorgelegt werden, finden
sich merkw�rdige Buchungsposten, die nicht zu erkl�ren sind. Andere
Buchungsposten, die es geben m��te, fehlen wiederum.

Auf Nachfragen antwortet der Kassier in der Sache nicht, sondern die
Fragesteller werden schwach angeredet.

Es gibt nunmehr die Bestrebung, den Kassier von seinen Aufgaben wegen
Pflichtverletzung und Unf�higkeit zu entbinden.

In der Satzung gibt es einen Passus, wonach die Funktion/Position eines
vorzeitig ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds kommissarisch vom Vorstand neu
besetzt werden kann. �ber die Endg�ltigkeit entscheidet gem. Satzung dann
die n�chste Mitgliederversammlung.

Aber zum Prozedere der Antsenthebung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem
Grund - wie etwa Unf�higkeit und/oder Pflichtverletzung - gibt es keine
konkrete Regelung in der Satzung.

Fragen dazu:

Ist eine solche Regelung �berhaupt erforderlich? Oder ergibt die sich
sowieso aus dem allg. b�rgerlichen Recht?

Die zwangsl�ufige Alternative w�re ja letztlich, da� besagter Kassier im
Amt bliebe und weiterhin Unfug triebe, f�r den am Ende der Rest des
Vorstandes den Kopf hiinhalten m��te.

Kann in diesem Fall der Kassier aus wichtigem Grund mit entsprechendem
Mehrheitsbeschlu� des Vorstandes von seinen Aufgaben entbunden werden?

Wo kann man sich dazu belesen? Kennt jemand konkrete F�lle dazu?

TIA schon mal,
Andi

--
"Nein, ich bin nicht abergl�ubisch.
Das br�chte ja Ungl�ck."

[Raymond Domenech, Trainer der franz�sischen Fu�ballnationalmannschaft]

Frank Kessel

unread,
Sep 10, 2009, 12:24:09 PM9/10/09
to
Hallo Andreas

> Der Kassier kommt seinen Aufgaben nicht bzw. nicht mit der gebotenen
> Sorgfalt nach. In Abrechnungen, die dem Vorstand vorgelegt werden, finden

> sich merkwürdige Buchungsposten, die nicht zu erklären sind. Andere
> Buchungsposten, die es geben müßte, fehlen wiederum.

Dem Vorstand direkt vorgelegt? Ich kenne es so, dass regelmäßig
(einmal pro Jahr auf der MGV) ein Kassenprüfer, der KEIN
Vorstandsmitglied ist, gewählt wird und der vor der nächsten MGV die
Kontoauszüge/Belege durchflöht und dann dem Vorstand bzw. der MGV
direkt berichtet. Daraufhin wird der Kassenwart auf der MGV entlastet
oder nicht entlastet, denn er ist primär derjenige, der für die
ordentliche Finanzführung seinen Kopf hinhalten muss. Der Rest des
Vorstandes kann nur dann belangt werden, wenn er von Ungereimtheiten
weiss und nichts macht. Eine Maßnahme in dem Fall wäre z.B. eine
außerordentliche Vostandssitzung oder MGV, wobei aus den dabei zu
erstellendem Protokoll hervorgehen muss, dass der Vorstand zeitnah
gehandelt hat, dann kann dem Vorstand auch keiner was ... außer
natürlich dem Kassenwart selbst.

> Es gibt nunmehr die Bestrebung, den Kassier von seinen Aufgaben wegen

> Pflichtverletzung und Unfähigkeit zu entbinden.
> ...


> Aber zum Prozedere der Antsenthebung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem

> Grund - wie etwa Unfähigkeit und/oder Pflichtverletzung - gibt es keine


> konkrete Regelung in der Satzung.

Die MGV kann beschliessen, ein Vorstandsmitglied (auch Kassenwart) von
seinem Amt zu entbinden ("aus wichtigen Grund", "vereinschädigendes
Verhalten"). Der von Kassenwart nicht auszuräumende Verdacht der
unredlichen Buchführung ist so ein Grund bzw. Verhalten.
Wichtig: Immer im Protokoll der MGV alles genau dokumentieren!!!

> In der Satzung gibt es einen Passus, wonach die Funktion/Position eines
> vorzeitig ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds kommissarisch vom Vorstand neu

> besetzt werden kann. Über die Endgültigkeit entscheidet gem. Satzung dann
> die nächste Mitgliederversammlung.

Das ist korrekt, das kenne ich auch so.

> Die zwangsläufige Alternative wäre ja letztlich, daß besagter Kassier im
> Amt bliebe und weiterhin Unfug triebe, für den am Ende der Rest des
> Vorstandes den Kopf hiinhalten müßte.

s.o.: Der Rest des Vorstandes nur, wenn er untätig bleibt.

> Kann in diesem Fall der Kassier aus wichtigem Grund mit entsprechendem

> Mehrheitsbeschluß des Vorstandes von seinen Aufgaben entbunden werden?

s.o.: Ja.

> Wo kann man sich dazu belesen? Kennt jemand konkrete Fälle dazu?

Es gibt für ca. 10 Euro ein Handbuch über Vereinsrecht, das Geld ist
gut angelegt und sollte in jedem Verein existieren. Kauft euch das ...
dann kannst du selbst nachlesen und bei Problemen dich schlau machen.

Einen konkreten Fall gabs bei mir auch schon: Ich war Kassenwart und
der 1. Vorsitzende betrieb vereinschädigendes Verhalten...gemeinsam
mit den anderen Vorstandsmitgliedern und der MGV war er schnell sein
Amt los.

Gruß Frank

Andreas Viehrig

unread,
Nov 20, 2009, 4:02:37 AM11/20/09
to
Frank Kessel schrieb in de.soc.recht.misc:
> Hallo Andreas

Hallo Frank,

danke f�r Deine Ausf�hrungen und sorry f�r die versp�tete Antwort. Da ist
bei meiner Systemumstellung von neulich was untergegangen. Daher jetzt mal
per Posting & Mail.

>> Der Kassier kommt seinen Aufgaben nicht bzw. nicht mit der gebotenen
>> Sorgfalt nach. In Abrechnungen, die dem Vorstand vorgelegt werden, finden

>> sich merkw�rdige Buchungsposten, die nicht zu erkl�ren sind. Andere
>> Buchungsposten, die es geben m��te, fehlen wiederum.

> Dem Vorstand direkt vorgelegt? Ich kenne es so, dass regelm��ig
> (einmal pro Jahr auf der MGV) ein Kassenpr�fer, der KEIN
> Vorstandsmitglied ist, gew�hlt wird und der vor der n�chsten MGV die
> Kontoausz�ge/Belege durchfl�ht und dann dem Vorstand bzw. der MGV
> direkt berichtet. ...

> [...]

Es gibt bzw. gab nat�rlich gew�hlte Revisoren, zwei an der Zahl. Inzwischen
ist die Sache aber derart aus dem Ruder gelaufen, da� beide Revisoren und
ein Vorstand ihre Funktionen und Aufgaben sowie die 1. Vorsitzende ihre
Aufgaben niedergelegt haben.

Es gibt nun noch diese Kassierin, die nur noch am Rad dreht, und 3
Vorst�nde, die diesem Treiben mit Kuhblick und ansonsten tatenlos
- faktisch also unterst�tzend - zuschauen. Die Einberufung einer
au�erordentlichen MV wurde von ebendiesen verbliebenen Vorst�nden
abgew�rgt.

Einladung und Tagesordnung zur erst demn�chst anberaumten regul�ren MV
wurden von den 4 verbliebenen Vorst�nden entgegen bestehender Absprachen
eigenm�chtig ge�ndert. Es wurden absprachewidrig Dinge unterschlagen, die
in die Einladung/Tagesordnung hineingeh�rt h�tten; und es wurden Dinge der
Einladung/Tagesordnung absprachewidrig hinzugef�gt.

Dieser Verein ist zu einem reinen Irrenhaus verkommen. Inzwischen sind
diverse Unterlassunganspr�che gegen diese Kassierin bei Rechtsanw�lten
anh�ngig. Ich bin nunmehr aus diesem Laden ausgetreten.

Danke aber nochmals f�r Deine Ausf�hrungen,
Andi

--
Neulich hat man herausgefunden: M�nner sind *doch* multitaskingf�hig.
Sie k�nnen Fu�ball schauen, dabei gleichzeitig Bier trinken und dann
ebenfalls noch ihrer Frau "zuh�ren"...

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