Frage: Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, die Katzenhaltung der Nachbarn
aufgrund dieser Allergien einschränken zu lassen z.B. daß die Nachbarn eine
Auflage bekommen, ihre Katzen nur noch in den eigenen 4 Wänden zu halten?
Die lassen sich dann sicher eine Bestätigung vom Fachartzt ausstellen,
daß sie auf Dich allergisch sind, und Du Dich daher nur noch in Deiner
Wohnung aufhalten darfst
--
Roland Mösl
http://pege.org Clear targets for a confused civilization
http://BeingFound.com Web Design starts at the search engine
"Roland Mösl" <fou...@pege.org> schrieb im Newsbeitrag
news:3af4eacb$1$22926$62ce1824@SSP1NO63...
>In meiner Nachbarschaft (Reihenhausanlage) werden viele Katzen gtehalten,
>die tagsüber und auch nachts frei laufen und sich entsprechend auch auf
>meinem Grundstück aufhalten. Mein einer Sohn und auch ich haben mehr oder
>weniger stark eine Katzenallergie mit den Folgen von heuschnupfenartigen
>Anfällen, Juckreizen u.ä. (medizinisch nachgewiesen).
Dann zieh eben wieder in die Innenstadt. Das herumziehen von Katzen in
den Gärten gehört doch gerade zum Charme solcher Nachbarschaften. Im
übrigen, sogar wenn Deine direkten Nachbarn Ihre Katzen Dir zuliebe
einsperren würden, würden dann die weiter entfernt lebenden Katzen ihr
"Revier" eben entsprechend erweitern.
Warm installierst Du nicht einfach einen engmaschigen Zaun? Oder
schaffst Dir einen Hund an?
Du hast keine Ahnung was dies für den Grundstücks und Wohnungsmakt
bedeuten würde.
Das Risiko ein Grundstück oder eine Wohnung zu kaufen würde
gigantisch steigen, wenn jedes gesundheitliche Problem des Nachbarn
zu wesentlichen Einschränkungen des Lebensstils führen würde.
Daher kann und darf es nicht zulässig sein,
daß jemand das Fehlverhalten seines eigenen Immunsystems
dazu nützt andere Menschen beschränken zu wollen.
"Tilman Hausherr" <til...@berlin.snafu.de> schrieb im Newsbeitrag
news:7p5aftciuid581c4q...@4ax.com...
> On Sun, 6 May 2001 07:23:57 +0200, "Jürgen Feldhahn"
> <feld...@feldhahn.de> wrote in <9d2n5q$kf4$00$1...@news.t-online.com>:
>
...habe selber auch eine leichte Allergie und kann leider die Gräser
rechtlich nicht zur Einstellung des Pollenfluges bewegen :-(
Die Katzen gehören zum Leben, auch wenn das hart ist.
Vielleicht kannst Du ja Dein Grundstück entsprechend absichern....
uli
> An sich hatte ich in dieser NG gehofft, juristische anstatt Stammtischtips
> zu bekommen!
Du kannst den Katzen ja jeweils beim Betreten Deines Grundstückes eine
einstweilge Verfügung vorlesen. Wenn Du dabei grimmig genug schaust
wirkt es auch!
Gruß,
Nick
--
When you earnestly believe you can compensate for a lack
of skill by doubling your efforts, there's no end to what you can't do!
Den gesunden Menschenverstand der anderen Poster mal in juristische
Worte gefasst:
§ 906 I+II BGB: Der Eigentümer eines Grundstücks kann von einem anderen
Grundstück ausgehende wesentliche Beeinträchtigungen, die durch eine
ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt werden,
nicht verbieten, sofern sie nicht durch Maßnahmen verhindert werden
können, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind. Der
Eigentümer kann vom Benutzer einen angemessenen Ausgleich in Geld
verlangen, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines
Grundstücks über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt.
Soll heißen: Dass Katzen auf Deinem Grundstück herumlaufen, ist
ortsüblich. Also kannst Du das nicht verbieten. (Du kannst natürlich
einen engmaschigen Zaun um Dein Grundstück ziehen.)
§ 906 III BGB: Die Zuführung [der Katzen] durch eine besondere Leitung
ist unzulässig.
Soll heißen: Du kannst Deinen Nachbarn sehr wohl verbieten, durch ein
Rohr Katzen auf Dein Grundstück zu schießen.
Vielleicht findest Du ja einen Richter, der die "festen Grenzzeichen"
aus § 919 für einen engmaschigen Zaun hält. Dann muss Dein Nachbar die
Hälfte der Kosten für den Zaun tragen.
Grüße
Florian
--
Arbeite, als bräuchtest Du kein Geld.
Tanze, als ob niemand Dich beobachte.
Liebe, als habe Dir nie jemand etwas zu leide getan.
Florian Kleinmanns schrieb:
>
> "Jürgen Feldhahn" schrieb:
> >
> > An sich hatte ich in dieser NG gehofft, juristische anstatt Stammtischtips
> > zu bekommen!
>
> § 906 III BGB: Die Zuführung [der Katzen] durch eine besondere Leitung
> ist unzulässig.
Das war ja wohl eindeutig juristisch.
> Soll heißen: Du kannst Deinen Nachbarn sehr wohl verbieten, durch ein
> Rohr Katzen auf Dein Grundstück zu schießen.
Das ist dagegen ziemlich ärgerlich. Jetzt wollte ich schon als Revanche
für das Gemaule von wegen "Stammtischantworten" eine Katzenkanone
basteln und dann darf man das laut Gesetz gar nicht...
Gruß,
Gar *nein, ich bin nicht allergieauslösend* field
--
"Verkehrsberuhigte Bereiche" sind für Sport und Spiel vorgesehen.
Dazu gehört selbstverständlich auch der Motorsport ;-)
Die hast Du schon bekommen.
Was Du möchtest, ist ein internes Problem mit Deinen Immunsystem
zum externen Problem für alle Nachbarn zu machen.
Dies geht natürlich nicht.
War da nicht schon mal ein Posting von einen Pollenalergiker,
der anfragte, ob er nicht gerichtlich alle Nachbarn zum kompletten
zubetonieren ihrer Grundstücke zwingen könnte ?
...naja, wenn Du stark von einer Allergie betroffen bist, dann
reagierst Du sicher anders...
uli
>In meiner Nachbarschaft (Reihenhausanlage) werden viele Katzen gtehalten,
>die tagsüber und auch nachts frei laufen und sich entsprechend auch auf
>meinem Grundstück aufhalten. Mein einer Sohn und auch ich haben mehr oder
>weniger stark eine Katzenallergie mit den Folgen von heuschnupfenartigen
>Anfällen, Juckreizen u.ä. (medizinisch nachgewiesen).
[X] Du weisst nicht, wie sich die Allergie auswirkt
Ich bin selber KAtzenallergiker, habe auch 3 von diesen
Tieren.
Durch blosse Anwesenheit einer Katze, und dann noch
im Freien, macht sich keine Allergie bemerkbar.
Allergisch ist man gegen den Speichel, der sich beim Waschen
aufs Fell überträgt.
Du dürftest also kaum eine reelle Chance haben.
Frank,
der, seitdem er Katzen hat, weniger Probleme mit Asthma hat.
Auch von mir erhälst du keinen juristischen Tipp, sondern die
Empfehlung, den Katzen den Aufenthalt auf deinem Grundstück so
ungemütlich wie möglich zu machen.
In <news:de.soc.haushalt> läuft unter
<9ca0l5$1bh$01$1...@news.t-online.com> gerade ein Thread zum Thema,
wie man Katzen von der Terasse verbannt.
HTH
Michael
Florian Kleinmanns schrieb:
> Den gesunden Menschenverstand der anderen Poster mal in juristische
> Worte gefasst:
> § 906 III BGB: Die Zuführung [der Katzen] durch eine besondere Leitung
> ist unzulässig.
ROTFLBTC
You've made my day!
Ich ernenne Dich hiermit zum
"Meister des trockenen DSRM-Humors".
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
Christus ist auferstanden - Er ist wahrhaftig auferstanden -
Friede sei mit euch!
>An sich hatte ich in dieser NG gehofft, juristische anstatt Stammtischtips
>zu bekommen!
Ich habe tatsächlich von einem Fall gelesen wo ein Rentner sich darüber
beschwerte, daß eine Nachbarkatze immer auf eine weisse Fläche ging (und
dabei Spuren hinterlies, hihi). Er klagte und wurde mit der Begründung
abgewiesen daß es in solchen Gegenden nun mal üblich ist daß Katzen
herumziehen.
Benutz doch mal Deinen Verstand. Es wäre eine riesige Ungerechtigkeit
wenn zig Leute ihre Katzen einsperren müssten nur weil *Du* zugezogen
bist.
"Roland Mösl" schrieb:
>
> Du hast keine Ahnung was dies für den Grundstücks und Wohnungsmakt
> bedeuten würde.
>
> Das Risiko ein Grundstück oder eine Wohnung zu kaufen würde
> gigantisch steigen, wenn jedes gesundheitliche Problem des Nachbarn
> zu wesentlichen Einschränkungen des Lebensstils führen würde.
>
> Daher kann und darf es nicht zulässig sein,
> daß jemand das Fehlverhalten seines eigenen Immunsystems
> dazu nützt andere Menschen beschränken zu wollen.
>
Die Antwort erscheint mir doch ein wenig zu einfach.
Bei uns scheißen fremde Katzen in den Garten. Später laufen Kinder
barfuß.
Pfui Teufel nochmal!
>
> --
> Roland Mösl
>
Klaus
>"Jürgen Feldhahn" <feld...@feldhahn.de> meinte
>> An sich hatte ich in dieser NG gehofft, juristische anstatt
>> Stammtischtips zu bekommen!
>
>Auch von mir erhälst du keinen juristischen Tipp, sondern die
>Empfehlung, den Katzen den Aufenthalt auf deinem Grundstück so
>ungemütlich wie möglich zu machen.
Das ist aber (auch) ein juristischer Tip.
>In <news:de.soc.haushalt> läuft unter
><9ca0l5$1bh$01$1...@news.t-online.com> gerade ein Thread zum Thema,
>wie man Katzen von der Terasse verbannt.
Wie war das noch? Rolling On The Floor Laughing And Scaring The Cat?
Grüße Andreas
--
Andreas Impekoven, Jahnstr. 57, D-55257 Budenheim
>> Daher kann und darf es nicht zulässig sein, daß jemand das
>> Fehlverhalten seines eigenen Immunsystems dazu nützt andere Menschen
>> beschränken zu wollen.
> Die Antwort erscheint mir doch ein wenig zu einfach.
> Bei uns scheißen fremde Katzen in den Garten. Später laufen Kinder
> barfuß.
> Pfui Teufel nochmal!
Genau! Können sich diese Ferkel nicht wenigstens Socken anziehen?
SCNR
--
Ciao, Heiko...
> Bei uns scheißen fremde Katzen in den Garten. Später laufen Kinder
> barfuß.
Katzen graben ihr Zeug ein!
§ 303 StGB, gerechtfertigt durch § 229 BGB ?
Vielleicht noch § 304 StGB (zum öffentlichen Nutzen: gegen Mäuse)?
§ 324a StGB? (Wie ist "einbringen in den Boden" definiert?)
Besitzen Katzen eigentlich Narrenfreiheit oder muss der Halter/Besitzer fuer Schaeden
aufkommen, die die Katze (auf fremden Grundstuecken/an fremden Eigentum)
anrichtet?
gruss,
Michael
> Frage: Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, die Katzenhaltung der Nachbarn
> aufgrund dieser Allergien einschränken zu lassen z.B. daß die Nachbarn eine
> Auflage bekommen, ihre Katzen nur noch in den eigenen 4 Wänden zu halten?
Antwort: Nein
--
Gunda O´Neal
(Allergikerin, derzeit 17 Katzen)
FELIDAE Tierschutzverein und Katzennothilfe e.V.
65929 Frankfurt/ Main
http://www.katzennothilfe.de
"Jürgen Feldhahn" wrote:
>
> Du scheinst keine Ahnung zu haben, was eine Allergie ist und dieser Umstand
> für einen Allergiker bedeutet!
Das kann und darf aber doch nicht das Problem Deiner
Nachbarn sein (vor allem nicht in ländlichen Gebieten bzw.
ruhigen Wohngebieten, wo die Haltung von Katzen und Hunden
absolut normal ist). Ich würde ja nichts sagen, wenn die
Katzen ungefragt in Deine Wohnung eindringen würden (was für
Allergiker wirklich ärgerlich ist) - aber in freier Natur
haben die Katzen ja wohl kaum eine Chance, bei Dir eine
Reaktion auszulösen, wenn Du nicht gerade mit den Tieren
schmust. Ich habe selber eine Katze (bald hoffentlich zwei)
und von unseren Nachbarkatzen wurde unsere Terasse wohl
offensichtlich zum Stammtreffpunkt auserkoren. Trotzdem
haben Bekannte von uns (die auch allergisch auf Katzen sind)
bisher noch keine Probleme gehabt, wenn sie auf unserer
Terasse sassen.. und noch nicht einmal drinnen, weil ich vor
deren Besuch halt gründlich staubsauge.
Nicht die pure Anwesenheit einer Katze löst die Reaktion
aus..
Und wenn Du Deinen Garten halt vor den Katzen schützen
willst, dann zieh einen hohen, engen Zaun und gut ist...
(P.S: man kann sich aber auch durch solche
Barbara-Salesch-Verhandlungen, wie Du sie scheinbar
anstrebst, viele "Freunde" in der Nachbarschaft schaffen...)
--
Regards Ellen / Talena (-SP2-)
---------------------------------------------------
Remo, wenn Du so dermassen schuldig bist, solltest Du Dich
schnellstens den Behörden stellen und ihnen Deine Overts
beichten, denn sonst könnte man Dein Verhalten als
Strafvereitelung auslegen (Jörg Tippmann in dsws)
>> Bei uns scheißen fremde Katzen in den Garten. Später laufen Kinder
>> barfuß.
> Katzen graben ihr Zeug ein!
Du hast merkwürdige Katzen. Ich habe oft genug eindeutige
Hinterlassenschaften von Katzen gefunden, zumindest im hohen
Gras (und laufe trotzdem barfuß draußen, wenn es warm genug ist).
Andi
--
.signature: No such file or directory
§ 833. Katzenscheiße auf fremdem Rasen ist aber kein "Schaden".
> Du hast merkwürdige Katzen.
Und das seit über 30 Jahren!
>...naja, wenn Du stark von einer Allergie betroffen bist, dann
>reagierst Du sicher anders...
>
Zugegeben, Allergien sind ärgerlich, aber es ist doch offensichtlich,
daß hier juristisch nichts zu machen ist....
Katzen sind Streuner und wenn man nicht alle Katzen im Stadtteil
einsperrt, hat man schnell einen neuen Revierkater
Sandra
Nick Mueller schrieb:
> Katzen graben ihr Zeug ein!
Nur Katzen die sich unterwerfen. Wir haben 2 Kater daheim, und der
Revierkater verscahrrt seine Schei*e im Katzenklo nicht, der andere
schon.
Gruß
Tanja
--
Never be afraid to try something new.
Remember, amateurs built the Ark, professionals built the Titanic ...
(unknown)
[Schaeden von Katzen und die Haftungsfrage]
> § 833. Katzenscheiße auf fremdem Rasen ist aber kein "Schaden".
Das habe ich auch nie behauptet.
Katzen koennen auf dem Grundstueck befindliche Dinge
umstossen und zerstoeren/beschaedigen.
Wer kommt fuer den Schaden auf?
Muss dies der Grundstueckseigentuemer unter dem Verweis der
"Ortueblichkeit" hinnehmen oder darf er vom Katzenhalter
Schadenersatz verlangen?
Gruss
Michael
Wenn ich mich recht entsinne, gab es da einmal eine Entscheidung, wo ein
Kind *lebensbedrohlich* gegen bestimmte Strauch-Blüten (Hasel?) allergisch
war. Die mussten dann tatsächlich in einem bestimmten Umkreis
zurückgeschnitten werden (weil Kind und Eltern nicht zuzumuten war, während
der gesamten Blühzeit in die Wüste zu ziehen).
Aber ich hoffe mal, so wild ist es mit den Katzen nicht...
Johanna
--
Http://www.tigerpages.de
Http://migration.uni-konstanz.de
> Die Antwort erscheint mir doch ein wenig zu einfach. Bei uns
> scheißen fremde Katzen in den Garten. Später laufen Kinder barfuß.
Du hast auch ein Überflugverbot für Tauben und Amseln?
Andreas Barth wrote:
>
> On Sun, 6 May 2001 22:00:23 +0200, Nick Mueller wrote:
> > Klaus Wagner <k.wag...@t-online.de> wrote:
>
> >> Bei uns scheißen fremde Katzen in den Garten. Später laufen Kinder
> >> barfuß.
>
> > Katzen graben ihr Zeug ein!
>
> Du hast merkwürdige Katzen. Ich habe oft genug eindeutige
> Hinterlassenschaften von Katzen gefunden, zumindest im hohen
> Gras (und laufe trotzdem barfuß draußen, wenn es warm genug ist).
Dann muss ich auch einen komischen Kater haben.. meiner
gräbt nämlich auch immer ein (woran sich mal die Vögel
orientieren sollten und nicht immer auf meinen Wagen
schei**en :-(( ).
Schonmal drangedacht dem Schützenverein beizutreten? SCNR
Nein, im ernst:
Die einzige Möglichkeit ist dich in den 4 Wänden aufzuhalten, wo die
Katzenhaare dir nix anhaben können.
Du kannst die Fenster verrammeln und die Frischluft durch einen Filter
holen.
Und die katzen von einem Grundstück zu vertreiben dürfte auch nicht so
schwer sein.
Da gibt es zum einen einen Katzenzaun (Hoch & elektrisch) wo sich die Katze
nicht rantraut und eben das klassische Katzenabwehrmittel:
Den großen Hund im Garten laufen lassen. am besten mit Hundehütte.
Wenn das alles nichts hilft wegen Katzenhaaren aus der Luft usw. musst du
eben Michale Jackson spielen (Mundschutz) oder eben in eine andere Wohnung
ohne Katzen ziehen (Hochhaus z.B.)...
Nur weil Du mit deiner Umwelt nicht klarkommst ist das noch kein Grund die
Umwelt zu beseitigen.
Ich fange auch nicht an zur Erntezeit die Felder in meiner Umgebung
abzufackeln weil ich leichten Heuschnupfen habe. Ich vermeide es einfach
durch die Felder zu gehen...
Rüdiger
Nick Mueller schrieb:
> Andreas Barth <a...@not.so.argh.org> wrote:
>
> > Du hast merkwürdige Katzen.
>
> Und das seit über 30 Jahren!
>
Vielleicht sind Deine Katzen so, wie manche Menschen: Daheim recht pingelig
und woanders die Sau rauslassen. :-))
>
> Nick
Klaus
"Michael Schmitt" <msch...@bigfoot.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9d5una$gp57o$1...@ID-650.news.dfncis.de...
> Katzen koennen auf dem Grundstueck befindliche Dinge
> umstossen und zerstoeren/beschaedigen.
zum Beispiel? Ich meine, wir reden doch von _Haus_katzen, und die Katzen,
die mir in den letzten 31 Jahren begegnet sind, wogen maximal fünf Kilo und
sind keine Rabauken gewesen, die mal Leiter, Eimer oder was auch immer
hätten umwerfen _können_.
Nichts gegen die Frage, aber wie sieht dieser Prototyp des Rabauken-Katers
aus?
Guido
> zum Beispiel? Ich meine, wir reden doch von _Haus_katzen, und die
> Katzen, die mir in den letzten 31 Jahren begegnet sind, wogen
> maximal fünf Kilo und sind keine Rabauken gewesen, die mal Leiter,
> Eimer oder was auch immer hätten umwerfen _können_.
> Nichts gegen die Frage, aber wie sieht dieser Prototyp des
> Rabauken-Katers aus?
Eine Katze kann einen Bonsai verwüsten, ein Ölgemälde zerkratzen,
Gläser und Teetassen vom Tisch fegen....
> Die Antwort erscheint mir doch ein wenig zu einfach.
> Bei uns scheißen fremde Katzen in den Garten. Später laufen Kinder
> barfuß. Pfui Teufel nochmal!
Es ist nie zu früh, zu lernen, aufzupassen, wohin man tritt. Das gilt
auch und gerade auf dem Land.
--
ren...@berlin.snafu.de
"Hat sich die Katze an ihrer Hand festgebissen, läßt sie sich unter fließend
Wasser leicht entfernen."
: Dann muss ich auch einen komischen Kater haben.. meiner
: gräbt nämlich auch immer ein (woran sich mal die Vögel
: orientieren sollten und nicht immer auf meinen Wagen
: schei**en :-(( ).
*Das* ist undurchdacht. Stell Dir mal vor, so ein Geier k*ckt Dir aufs
Auto und versucht seinen Haufen dann einzugraben.
Wolf*und erst wenns ihm gelingt ...*gang
Sachbeschädigung durch Verletzen oder Töten der Katzen in Katzenfallen
obj. Tatbestand (+)
Sache (+), § 90a BGB
fremd (+)
beschädigt/zerstört (+)
subj. Tatbestand (+)
rechtswidrig (+)
Notstand (-)
drohende Gefahr (+), Beeinträchtigung des Grundstücks
durch die beschädigte Sache drohend (+)
zur Abwendung der Gefahr erforderlich (-), Zaun wäre ein
milderes Mittel
schuldhaft (+)
> >Vielleicht noch § 304 StGB (zum öffentlichen Nutzen: gegen Mäuse)?
gemeinschädliche Sachbeschädigung (-)
Voraussetzung: Sachbeschädigung (+)
obj. Tatbestand (-)
zum öffentlichen Nutzen (-), denn Katzen nützen der Öffentlichkeit,
indem sie Mäuse fangen, sie werden aber im konkreten Fall als
Haustiere gehalten und nicht in der Absicht des öff. Nutzens
> >§ 324a StGB? (Wie ist "einbringen in den Boden" definiert?)
Da hab' ich die "verwaltungsrechtlichen Pflichten" übersehen :)
> [Schaeden von Katzen und die Haftungsfrage]
> > § 833. Katzenscheiße auf fremdem Rasen ist aber kein "Schaden".
> Muss dies der Grundstueckseigentuemer unter dem Verweis der
> "Ortueblichkeit" hinnehmen oder darf er vom Katzenhalter
> Schadenersatz verlangen?
Maut für Katzen? Wo kleben die wohl die Vignette hin?
Erinnert mich irgendwie an den ehrenwerten und allseits beliebten Richter
Hammer aus Passau.
Der hatte da doch mal vor etlicher Zeit afaik einem Kater (Peterle??)
verboten das Grundstück des Nachbarn zu betreten.
just my $ 0.02
Helmut
--
#!/bin/bash -
set - `type $0` 'tr "[a-zA-Z]" "[n-za-mN-ZA-M]"';while [ "$2" != "" ];do \
shift;done; echo 'frq -a -rc '`echo "$0"| $1 `'>$UBZR/.`rpub signature|'`\
echo $1|$1`'`;rpub "sebobmm Zntvp Urnqpenfu Pbzcnal. Jr ivfvg jura harkcrpgrq!"'|$1|sh
> Die Antwort erscheint mir doch ein wenig zu einfach.
> Bei uns scheißen fremde Katzen in den Garten. Später laufen Kinder
> barfuß.
> Pfui Teufel nochmal!
Zitat:
Das Gericht erklärte u.a., daß die Katze von altersher (seit der
Kreuzzüge in Deutschland) zur natürlichen Umwelt des Menschen gehöre.
Ihre Haltung ist Bestandteil der allgemeinen Lebensführung, und sie ist
daher grundsätzlich jedermann gestattet. Ihrem natürlichen Instinkt
folgend, verläßt die Hauskatze bei Freilauf Haus und Hof ihres Halters
und dringt, je kleiner die Grundstücke desa Halters und der Nachbarn
sind, um so öfters in die Grundstücke der Nachbarn ein.
Weil diese Verhalten in der in ihr wirkenden Wildnatur als Raubtier
begründet ist, ist nach Auffassung des Gerichtes, durch das Eindringen
der Hauskatze in fremde Grundstücke das Tatbestandsmerkmal der
Beeiträchtigung gemäß § 1004 BGB selbst dann nicht erfüllt, wenn die
Katze dort gelegentlich Exkremente ausscheidet. Dises natürliche
Verhalten des Tieres stellt folglich keine unzulässige Störung durch den
Katzenhalter dar, sondern ist lediglich eine vom Eigentümer
hinzunehmende Grundstücksbeeinträchtigung, welche auf Naturvorgänge
zurückzuführen und somit hinzunehmen ist.
Amtsgericht Mannheim AZ 9 C 5/84
HTH
Hallo Guido,
Um etwa eine diese kleinen Digitalkameras vom Tisch auf den Boden
zu befoerdern, bedarf es keines Schwergewichts, ganz besonders dann nicht,
wenn zwei Katzen miteinander toben.
Der schwerste Kater, den ich bisher begegnet bin wog uebrigens bis zu 7 kg!
Das war aber ein ganz Lieber.
So weit ich Katzen kenne spazieren sie in der Regel sehr behutsam ueber allerlei
Gegenstaende des Haushalts. Trotzdem koennen sie im Eifer des Gefechts/Spiels
sehr wohl unbeabsichtigt Gegenstaende umschmeissen und beschaedigen.
Ich trage mich mit dem Gedanken eine Katze bei mir aufzunehmen - daher meine
Frage um die Haftung.
Gruss
Michael
> > Katzen graben ihr Zeug ein!
> Du hast merkwürdige Katzen. Ich habe oft genug eindeutige
echte katzen machen das so
am liebsten etwas abseits und/oder wo der boden locker ist.
deshalb sind ja auch die sandkaesten der spielplaetze gefaehrdet.
hunde wiederrum geniessen gern ihr geschaeft auf dem darumherum
befindlichen rasen, ... oder in nachbars vorgarten.
claudia
--
eins.mippipippi /\ /\
zwei.mippipippi ( , , )_____ http://www.imho.de/
drei.mippipippi -- : -- \
(( ( ___ )\ ___ )
> Besitzen Katzen eigentlich Narrenfreiheit oder muss der
> Halter/Besitzer fuer Schaeden
> aufkommen, die die Katze (auf fremden Grundstuecken/an fremden
> Eigentum) anrichtet?
warum sollte ein katzenbesitzer nicht fuer die schaeden aufkommen
muessen, die sein tier verursacht?
wenn du nachweisen kannst, dass es sein tier war gibt es doch da
eigentlich keine zwei meinungen.
ich frag mich nur, was fuer schaeden das sein sollten.
claudia
--
...und mehrere /\ /\
toedliche ( , , )_____ http://www.imho.de/
formen der -- : -- \
schuppenflechte (( ( ___ )\ ___ )
Martin Kuhlmann schrieb:
> Wir hier wohnen nicht an einer Schnellstraße, aber trotzdem mussten wir
> schon den einen oder anderen tierischen Lebensgefährten in den letzten
> Jahren begraben... die aktuelle Generation hat aber glücklicherweise
> gelernt, wie man mit Dingen wie Autos umgeht... und wann man abends zu
> Haus erwartet wird. :)
Ist doch logisch, daß Tiere sowas lernen.
Ich habe da schon mal in <3AD4B4EF...@rtge.de> was darüber
geschrieben.
Gruß, Garfield
--
"Verkehrsberuhigte Bereiche" sind für Sport und Spiel vorgesehen.
Dazu gehört selbstverständlich auch der Motorsport ;-)
> Was Du möchtest, ist ein internes Problem mit Deinen Immunsystem
> zum externen Problem für alle Nachbarn zu machen.
> Dies geht natürlich nicht.
Das kannst du dann aber auch bei Lärmbelastigung und Umweltverschutzung vom
bzw auf dem Nachbargrundstück behaupten. *g*
--
Erwerbsregel 58: Freundschaft ist selten billig
Oder den Sahnekuchen, der auf der Terrasse zum Kühlstellen steht,
schonmal probieren.
SCNR
Dirk
--
Dipl.-Ing. Dirk Weißer Abtl. Eisenbahnwesen
Dirk.W...@bau-verm.uni-karlsruhe.de Universität Karlsruhe (TH)
Darum laßt uns aber wahrhaftig sein in der Liebe und wachsen in allen
Stücken zu dem hin, der das Haupt ist, Christus. Epheser 4,15
>Peter Bruells <p...@ecce-terram.de> schrieb folgendes:
>> "Guido Latz" <guid...@gmx.de> writes:
>>
>>> Nichts gegen die Frage, aber wie sieht dieser Prototyp des
>>> Rabauken-Katers aus?
>>
>> Eine Katze kann einen Bonsai verwüsten, ein Ölgemälde zerkratzen,
>> Gläser und Teetassen vom Tisch fegen....
>Oder den Sahnekuchen, der auf der Terrasse zum Kühlstellen steht,
>schonmal probieren.
Kenn ich auch...
Auch den Mundraub Paragraphen ham die Biester voll erfasst, wechnehmen
und sofort auffuttern...
Unser Siamkater (+) hat mal die Frikadellen in der Pfanne gezählt, einer
mit der Pfote einen Todesschlag versetzt, das fliegende Teil noch in der
Luft geschnappt und wech war er, die Frikadelle auch :-)
Fällt das eigentlich unter den Frikadellenflucht Paragraphen? Bitte
Urteile quoten oder iss dat verjährt, wenn das Ding verdaut ist?
Tschüß Wolfgang
--
FORTHing @ work | *Cheap* ...pick any
Dipl.-Ing. Wolfgang Allinger | *Fast* *Good* ... *two* of them
Germany ------------------------------------
## KreuzPunkt XP2 R ## | reply address set
Der wurde 1976 abgeschafft.
Stattdessen gibt es jetzt Par. 248a, der Diebstahl und Unterschlagung
geringwertiger Sachen zum Antragsdelikt macht, aber den Strafrahmen im
Vergleich zu "normalem" Diebstahl _nicht_ mehr herabsetzt.
Allerdings kann der Diebstahl geringwertiger Sachen kein besonders schwerer
Diebstahl sein (Par. 243(2)), solange keine Feuerwaffen eingesetzt werden,
und auch die Mindeststrafe von einem Jahr fuer Bandendiebstahl gilt fuer
geringwertige Sachen nicht.
In der VRI-Liste steht noch nichts zum Mundraub; vielleicht sollte man das
nachtragen.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>907
&&942>e?61-m:u)["\n)moc.isc@rezneumb(rezneuM drahnreB"]))for(u=_=l=0;79-(m
=e%80)&&I*l+_*_<6&&26-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C
Wolfgang Allinger schrieb:
> Unser Siamkater (+) hat mal die Frikadellen in der Pfanne gezählt, einer
> mit der Pfote einen Todesschlag versetzt, das fliegende Teil noch in der
> Luft geschnappt und wech war er, die Frikadelle auch :-)
>
> Fällt das eigentlich unter den Frikadellenflucht Paragraphen? Bitte
> Urteile quoten oder iss dat verjährt, wenn das Ding verdaut ist?
Sei froh, daß er Dich nicht wegen Körperverletzung angezeigt hat, falls
er sich an dem heißen Ding die Fresse verbrannt hat. Da hättest Du mit
der Gegenanzeige ziemlich schlecht ausgesehen. Vermutlich hätte er auch
noch die ganzen Katzen der Nachbarschaft als Zeugen angeschleppt, die
glaubhaft ausgesa.. ääh ausgemaunzt hätten, sie hätten gesehen, daß Du
das wertvolle Fleisch nur deshalb heiß gemacht hast, daß Du den Kater
verbrennen kannst.
Falls der Kater nicht kastriert war: Aufpassen, daß keine Erben
auftauchen, die behaupten, sein Tod sei nur eine Folge dieser
Mißhandlung mit der Frikadelle gewesen...
Gruß, Garfield
Amerikanischer Anwalt müßte man sein, dann könnte man daraus richtig
Geld machen ;-)
>Wolfgang Allinger schrieb:
>> Unser Siamkater (+) hat mal die Frikadellen in der Pfanne gezählt,
>> einer mit der Pfote einen Todesschlag versetzt, das fliegende Teil
>> noch in der Luft geschnappt und wech war er, die Frikadelle auch :-)
>Sei froh, daß er Dich nicht wegen Körperverletzung angezeigt hat,
>falls er sich an dem heißen Ding die Fresse verbrannt hat.
Nö der war Feinschlecker, rohes Gehacktes hat er stehen lassen, wenn er
gepeilt hat, daß das Zeuch gebraten werden soll. Und dann konntest Du
ihn nicht mehr aus der Küche rauskriegen, jedenfalls nicht, ohne Gefahr
zu laufen, selber einen Notarzt zu gebrauche ;-)
Und wenn das nicht schnell genug mit der Braterei ging, fing der das
Brüllen an. Und wenn Du Siams kennst, dann weißt Du wie laut!
>Da hättest
>Du mit der Gegenanzeige ziemlich schlecht ausgesehen. Vermutlich hätte
>er auch noch die ganzen Katzen der Nachbarschaft als Zeugen
>angeschleppt, die glaubhaft ausgesa.. ääh ausgemaunzt hätten, sie
>hätten gesehen, daß Du das wertvolle Fleisch nur deshalb heiß gemacht
>hast, daß Du den Kater verbrennen kannst.
Nö, keine Gefahr: der Siam legte echt gesteigerten Wert auf auf
gebratenes Hack! Roh fraß er das nur wenn Notfall angesagt war. Statt
Frikadellen war es auch äußerst beliebt, daß Hack zu Spaghetti Bolognese
verarbeiten zu lassen. Aber mit ordentlich Tomaten und Parmesan! Nudeln
wurden säuberlich abgeleckt und liegengelassen. War keine Sauce mit
Parmesan drauf, wurde der Teller nicht beachtet.
>Falls der Kater nicht kastriert war: Aufpassen, daß keine Erben
>auftauchen, die behaupten, sein Tod sei nur eine Folge dieser
>Mißhandlung mit der Frikadelle gewesen...
Nö, keine Gefahr, der hatte kein Kugellager mehr. Außerdem ist er 21
Jahre alt geworden und war der älteste Kater bei unserem Tierarzt. Der
hat alle potentiellen Erben locker überlebt :-)
>Amerikanischer Anwalt müßte man sein, dann könnte man daraus richtig
>Geld machen ;-)
Interessante Vorstellung, dann würden die geliebten Monster auch noch
auf freien und jederzeitigen Zugang zum Kühlschrank klagen :-)
>A...@business.forth-ev.de (Wolfgang Allinger) writes:
>> Auch den Mundraub Paragraphen ham die Biester voll erfasst,
>> wechnehmen und sofort auffuttern...
>Der wurde 1976 abgeschafft.
Pa, das kann einen echten Kater nicht davon abbringen. Bei Katzen ist
einmal immer! Obendrein hat dieser Kater uns schon lange vor 1976 unter
seiner Pfote und auch lange danach tyrannisiert :-)
(Katzen haben bei mir Narrenfreiheit :-)
Da steh ich in einer Linie mit Muhammed, der hat sich ja sogar einen
Ärmel abgeschnitten nur damit seine Katze weiterpennen kann. Wenn man
dann aber sieht, wie dessen Jünger heute mit Katzen umgehen. Echt
traurig.
>Stattdessen gibt es jetzt Par. 248a, der Diebstahl und Unterschlagung
>geringwertiger Sachen zum Antragsdelikt macht, aber den Strafrahmen im
>Vergleich zu "normalem" Diebstahl _nicht_ mehr herabsetzt.
D.h. also, wenn man Hunger hat, 'nen Appel klaut und ißt, kann man auf
Antrag im Endeffekt voll in den Knast kommen?
>Allerdings kann der Diebstahl geringwertiger Sachen kein besonders
>schwerer Diebstahl sein (Par. 243(2)), solange keine Feuerwaffen
>eingesetzt werden, und auch die Mindeststrafe von einem Jahr fuer
>Bandendiebstahl gilt fuer geringwertige Sachen nicht.
Sach dat bloß nicht so laut, ich sehe vor meinem Auge schon Banden von
schnurrenden schnorrenden Monstern :-)
>In der VRI-Liste steht noch nichts zum Mundraub; vielleicht sollte man
>das nachtragen.
Au ja, und unter besonderer Berücksichtigung von diebischen Katzen :-)
Im Prinzip ja, aber wegen StGB Par. 46(2) i.V.m. Par. 47(1) waere das
hoechst unwahrscheinlich.
[Mundraub-Paragraph]
>Der wurde 1976 abgeschafft.
Interessehalber:
Wie lautete der denn? Und: Gab es etwas Vergleichbares
im DDR-BGB (bzw. späteren -ZGB)?
Matthias
--
_____________________________________________________________
NewsGroups Suchen, lesen, schreiben mit http://netnews.web.de
Das kommt schon darauf an, um wessen Katze es sich handelt. Bei
Luxustieren (also Tiere, die man zum Spaß hält, wie die meisten
Katzen und Hunde) tritt die Haftung ohne weitere Probleme ein; bei
Nutztieren -- und das kann in ländlichen Gegenden auch die Bauern-
hof-Katze sein, die zum Mäusejagen gehalten wird -- aber nur bei
einer Sorgfaltspflichtsverletzung.
Claus
--
begin Dein-Newsreader-hat-einen-schweren-Fehler
wenn du dies hier nicht lesen kannst.
end
http://www.faerber.muc.de/
>A...@business.forth-ev.de (Wolfgang Allinger) writes:
>> <bmue...@csi.com> (Bernhard Muenzer) wrote:
>>>Stattdessen gibt es jetzt Par. 248a, der Diebstahl und
>>>Unterschlagung geringwertiger Sachen zum Antragsdelikt macht, aber
>>>den Strafrahmen im Vergleich zu "normalem" Diebstahl _nicht_ mehr
>>>herabsetzt.
>> D.h. also, wenn man Hunger hat, 'nen Appel klaut und ißt, kann man
>> auf Antrag im Endeffekt voll in den Knast kommen?
>Im Prinzip ja, aber wegen StGB Par. 46(2) i.V.m. Par. 47(1) waere das
>hoechst unwahrscheinlich.
[ ] Du kennst deutsche Richter :-(
Denk mal an Richter Gnadenlos aus HH. Was ist aus dem eigentlich
geworden?
Tschüß Wolf(vorsichtshalberkeineÄppelklau)gang
> Allerdings kann der Diebstahl geringwertiger Sachen kein besonders schwerer
> Diebstahl sein (Par. 243(2)), solange keine Feuerwaffen eingesetzt werden,
Es gibt schon noch einen Fall, in dem der Diebstahl einer geringwertigen
Sache Diebstahl in einem besonders schweren Fall sein kann: Wenn nämlich
nach der Vorstellung des Täters eine nicht geringwertige Sache gestohlen
werden sollte, wenn also der Diebstahl mit versuchtem Diebstahl einer
nicht geringwertigen Sache zusammentrifft (z.B. Einbruch mit dem
Vorsatz, erwarteten Schmuck zu stehlen, dann aber nur Kram gefunden).
Die Tat muss sich auf eine geringwertige Sache _beziehen_, was nach BGH
objektiv wie auch subjektiv gegeben sein muss.
Diese Auffassung macht irgendwie Sinn, denn man kann ja schlecht wegen
Diebstahl in Tateinheit mit versuchtem Diebstahl (in einem besonders
schweren Fall) verurteilen (Subsidiarität des Versuchs gegenüber der
Vollendung). Und den höheren Strafrahmen des versuchten Diebstahls in
einem besonders schweren Fall ohne Not zu verschenken (Wortlaut
»beziehen« gibt's locker her) sähe unserem BGH wirklich nicht gleich. :)
--
ICQ# 64469487 · <w...@wolfgang-kopp.de> · http://www.wolfgang-kopp.de/
Any connection between your reality and mine is purely coincidental.
>Hallo!
>Gleiches Thema, aber speziell für Hamburg:
nein, soll bundesweit sein, allerdings kein Gesetz, sondern eine
"Ausfünrungsbestimmung" oder ähnlich.
Weiß denn keiner darüber bescheid?
Jürgen
Man kann zwar nie sicher sein, dass etwas *nicht* existiert, aber wenn
bis jetz keiner geantwortet hat, hat offenbar keiner der Mitlesenden
je von einer solchen Vorschrift gehört; also wird sie wohl nicht
existieren.
--
Tilman Schmidt E-Mail: Tilman....@ePost.de
Bonn, Germany
- Undetected errors are handled as if no error occurred. (IBM) -
Herrje, wer hat sich denn das ausgedacht? Jahrtausende haben Katzen
und Vögel auf diesem Planeten koexistiert, und jetzt soll der Mensch
sie voreinander bewahren?
> Vernünftige Katzenhalter sollten sowieso stets
>darauf achten, daß ihre Stubentiger, so sie überhaupt Freilauf
>haben, möglichst nur unter Aufsicht draußen toben.
Verstößt das nicht gegen den Tierschutz und die Pflicht zur
artgerechten Haltung der Katze? Zum Wesen der normalen Hauskatze
(bestimmte Zuchtrassen ausgenommen) gehört es nun einmal, in der Natur
umherzustreifen - und zwar *nicht* unter "Aufsicht" eines Menschen.
das versuche ich unseren Nachbarn auch immer beizubringen: im Gegensatz zu
uns Menschen haben Katzen noch keine andere Tierart systematisch und aus
reiner Spass an der Freud' ausgerottet...
Gruss,
Uli
PS: als "Goodwill"-Aktion haben die Minitiger jetzt ein Glöckchen umgehangen
bekommen. Sie stören sich nicht daran und der Jagdertrag scheint schlagartig
gesunken zu sein :-)
> PS: als "Goodwill"-Aktion haben die Minitiger jetzt ein Glöckchen umgehangen
> bekommen. Sie stören sich nicht daran und der Jagdertrag scheint schlagartig
> gesunken zu sein :-)
Das hindert Katzen nicht lange am Jagen. Die lernen schnell sich auch
mit Glöckchen leise zu bewegen. (schon alleine damit sie nicht
wahnsinnig werden)
Ozan
> In meiner Nachbarschaft (Reihenhausanlage) werden viele Katzen gtehalten,
> die tagsüber und auch nachts frei laufen und sich entsprechend auch auf
> meinem Grundstück aufhalten. Mein einer Sohn und auch ich haben mehr oder
> weniger stark eine Katzenallergie mit den Folgen von heuschnupfenartigen
> Anfällen, Juckreizen u.ä. (medizinisch nachgewiesen).
>
> Frage: Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, die Katzenhaltung der Nachbarn
> aufgrund dieser Allergien einschränken zu lassen z.B. daß die Nachbarn
eine
> Auflage bekommen, ihre Katzen nur noch in den eigenen 4 Wänden zu halten?
Mit ziemlicher Sicherheit hast Du von Deiner Allergie gewusst, bevor Du ein
Reihenhaus gekauft hast. Da kann ich nur sagen selbst schuld, denn dann muss
man sich des grösseren Risikos bewusst sein. Ein freistehendes
Einfamilienhaus hätte das Problem schon lösen können, aber auf Kosten Deiner
Mitmenschen Deinen Fehler auszubaden geht nicht.
Gruss Marion
>Mit ziemlicher Sicherheit hast Du von Deiner Allergie gewusst, bevor Du
ein
>Reihenhaus gekauft hast. Da kann ich nur sagen selbst schuld, denn dann
muss
>man sich des grösseren Risikos bewusst sein. Ein freistehendes
>Einfamilienhaus hätte das Problem schon lösen können, aber auf Kosten
Deiner
>Mitmenschen Deinen Fehler auszubaden geht nicht.
Deine Vorstellung ist reichlich naiv. Der Unterschied zu so einem
Häuschen beträgt nämlich einige Märker. Im Hinblick darauf klingt dein
"Tip" im Bezug auf das Problem mit fremden Katzen reichlich großkotzig.
Dir wünsche ich mal eine hübsche Allergie. Auch Einzelhäusern ändern
daran wenig. Früher hatte meine Großeltern ein großes Grundstück, auf dem
jetzt zwei Doppelhäuser gelandet sind. Katzen waren da genau so normal.
Unser Hund ist oft genug hinter einer Katze hinterher gefetzt!
Ich habe laut Untersuchung eine gegen Hundehaare, grabbel aber jeden Hund
an, da ich praktisch keinen Einfluß feststellen kann und wir 13 Jahre
selbst 'nen Hund hatten. Allerdings reagieren meine Bronchien sehr stark
auf Raucher, die mir den Arbeitsplatz verpestet haben. Die schnackten
auch immer "Na und? Geht doch zum Arzt!" Das hat genau das Niveau deines
Tips: Zieh doch in ein Einzelhaus!
Bei den Rauchern ist Abhilfe in Arbeit, mein Arbeitgeber hat schon vor
Jahren entsprechend reagiert, nachdem ich drauf hingewiesen habe, daß ich
sonst medikamentenfrei leben kann, wenn ich um Rauch, Pilz und
Nachspeicher 'nen Bogen mache. Da einige Raucher extrem stur waren,
wurden diese Ignoranten aus dem gesamten Gebäuse verbannt und dürfen
unter 'nem kleinen Dach paffen.
Bei mir huschen auch ständig Katzen durch alle möglichen Türen in die
Bude, einmal bis ins Gästezimmer. Auch ich habe den Nachbarn schon darauf
hingewiesen, daß deren Katze immer wieder in meine Garage huscht, wenn
ich meinen Wagen belade. Die Haustür kann ich morgens ja ranklappen aber
gegen den Sprint in die Garage kann ich nichts machen. Ist man spät dran,
nervt es gewaltig, immer wieder die Stubentieger zu befreien, damit sie
nicht verhungern, wenn man auf Seminar oder in Urlaub fährt. Inzwischen
mache ich mir die Mühe auch nicht mehr. Teilweise mußte ich mächtig Gas
geben um nach der Katzensafari noch pünktlich anzukommen.
Inzwischen ist mir das zu blöde. Wenn die Leute es nicht tangiert, daß
das Vieh sich ständig selbst einsperren will, dann soll es eben im
Zweifelsfall in der Garage verhungern. Pech, ich bin nicht deren
Katzenbabysitter!
Hätte ich eine Tierhaarallergie, hätte ich eine Katzenfalle gebaut und
die Katze jedesmal im Tierheim entsorgt, wenn sie in meinem Wohbereich
rumschleicht. Gar nicht so schwer. Einen Marder, der mir zu gefährlich
wurde, weil er immer die Kabel im Auto zernagt hat und ich keinen Bock
drauf habe, daß mir durch den Kabelbaum die ganze Kiste samt Garage und
Haus abfackelt, habe ich auf diese Weise schon umgesiedelt. Der hat sein
Revier jetzt 75 km weiter!
Tip: Einfach mal testen, ob Mikesch Karten lesen kann!
Falle? Kiste nehmen, vorn einen runtertschenden Deckel anbringen, den mit
einem Dübel oben in der Schiene fixieren und diesen über ein Trittbrett
mit einer Schnur wegziehen lassen. Der Rest ist eine Frage des Köders.
Beim Marder hat es sich bewährt, die Kiste schräg nah unten zu stellen.
Der Marder scheint es nicht zu einfach zu mögen. Vorher hatte ich den
Marder mit Dosenfutter fangen wollen. Seitdem weiß ich, wie schnell man
aus Versehen Katzen oder Igel fängt. Bitte nur Lebendfallen bauen und
regelmäßig kontrollieren. Sonst wird das 'ne miese Quälerei!
Bei Erfolg aussetzen. Aber Obacht: Marder irgendwo in 'ner ländlichen
Gegend vorsichtig rauslassen. Die Kerlchen haben 'ne ganz schöne
Kauleiste.
bis denne
Jürgen