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Abiturklausuren: Einsicht oder Mitnahme?

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Tobias Trelle

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May 5, 2000, 3:00:00 AM5/5/00
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Hallo,

zunächst möchte ich vorausschicken, daß ich in Rechtsfragen
Laie bin.

Aus verschiedenen Quellen habe ich gehört, daß man seine
Abiturklausuren nach 10 Jahren auf formlosen Antrag hin
bei der Schule abholen kann. Das würde ich gerne tun.

Ich habe 1990 Abitur gemacht, die 10 Jahre sind also um.
Nach Stellung des formlosen Antrages und mehrfacher
telefonischer Nachfrage beim Sekretariat meiner ehemaligen
Schule wurde mir zögernd die Auskunft erteilt, daß ich zwar
Einsicht nehmen (und auch Kopien anfertigen lassen) könnte,
eine Mitnahme aber nicht möglich sei.

Da sich das ganze ziemlich lange hingezogen hat und ich die
"Arbeitswut" unseres Sekretariats von früher noch ganz gut
in Erinnerung habe, kommt mir der Verdacht, daß man sich
dort nur um den über das Übliche hinausgehenden Verwaltungsakt
der Herausgabe der Klausuren drücken will.

Nun meine Frage: habe ich grundsätzliche einen rechtlichen
Anspruch auf die Herausgabe meiner Abiturklausuren? Falls ja,
in welchem Gesetz ist dies geregelt, auf welche Paragraphen
kann ich mich berufen, um meiner Schule ein wenig Druck zu
machen? In VwGO §99 ist lediglich ein Anspruch auf Vorlage
und Auskunftserteilung die Rede. Gilt in solchen Fragen
grundsätzlich Bundes- oder Landesgesetz? Ich habe in NRW
Abi gemacht.

TIA - Viele Grüße aus Bochum, Tobias Trelle
--
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Matthias Koops

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May 5, 2000, 3:00:00 AM5/5/00
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m.E. müßte da daß entsprechende Spezialgesetz greifen. Sollte hier nichts zu
finden sein, findet das allg. Gesetz Anwendung. Da Träger der Schulen die
Gemeinden, bzw. die Kreise sind kommt jew. Landesrecht zur Anwendung. Im
SchulG SH habe ich eine solche Norm nicht gefunden. In der VwGO bist Du auf
jeden Fall verkehrt, da § 99 im Abschnit "Verfahren im ersten Rechtszug"
steht und es sich hier um Prozeßrecht handelt. Da wär das VwVfG korrekter.
Hier müßte das Land NRW ein entspr. Landesgesetz haben. Bei uns nennt man es
z.B. LVwG.

Ich meine aber, daß es lediglich ein Auskunfts- und Einsichtsrecht ist. Das
man die Klausuren mitnehmen darf wäre mir neu.


--
Matthias "Mat Dog"
mat...@animax3d.de
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Ingrid Voigt

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May 5, 2000, 3:00:00 AM5/5/00
to
Tobias Trelle wrote:

> Hallo,
>
> zunächst möchte ich vorausschicken, daß ich in Rechtsfragen
> Laie bin.
>
> Aus verschiedenen Quellen habe ich gehört, daß man seine
> Abiturklausuren nach 10 Jahren auf formlosen Antrag hin
> bei der Schule abholen kann. Das würde ich gerne tun.

Paragraphen kann ich dazu keine zitieren, aber soweit ich
mich erinnere, endet die Aufbewahrungspflicht der Schule nach
zehn Jahren. Das wuerden heissen, danach duerfen sie Dir die
Klausuren geben oder sie in den Reisswolf stecken oder noch
laenger aufbewahren. Ein Mitnahmerecht haettest Du demnach
nicht.

Ingrid

Christian Schick

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May 5, 2000, 3:00:00 AM5/5/00
to
Tobias Trelle wrote:

>Nun meine Frage: habe ich grundsätzliche einen rechtlichen
>Anspruch auf die Herausgabe meiner Abiturklausuren?

Hallo Tobias.

Kann Dir nur sage, wie das in B-W gehandelt wird, allerdings habe auch ich
leider kein passendes Gesetz parat.

In B-W ist das ABI nach 1 Jahr nicht mehr anfechtbar. Waehrend dieses Jahres
hat man die Moeglichkeit, die Klausuren einzusehen und auch zu kopieren. Als
ich damals bezuegl Mitnahme gefragt habe, wurde mir gesagt, dass alle Klausuren
nach einem Jahr vernichtet werden wuerden.

Finde ich persoenlich allerdings auch sehr schade.

Gruesse,

Christian.

Christian E. Naundorf

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May 5, 2000, 3:00:00 AM5/5/00
to

Matthias Koops schrieb:

> Ich meine aber, daß es lediglich ein Auskunfts- und Einsichtsrecht ist. Das
> man die Klausuren mitnehmen darf wäre mir neu.

Bei uns (damals Berlin) war es so, dass man die Klausuren
mitnehmen durfte, weil die nach den zehn Jahren ohnehin
geschreddert worden wären. Da die Fristen für Anfechtung
oder Aberkennung wegen Täuschung eh' alle um sind und man
sich mit Mühe noch an die Lehrer erinnert ... wer sollte
da was gegen haben, Rechtsgrundlage hin oder her? Wenn
das Schularchiv nicht völlig desorganisiert ist (was
allerdins sehr leicht der Fall ist ;-) ), sollte das
doch kein Akt sein. Einen _Anspruch_ ... weiß nich'.
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN


Matthias Koops

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May 5, 2000, 3:00:00 AM5/5/00
to

"Christian E. Naundorf" <cnau...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3912E894...@t-online.de...

Schön, daß man in Berlin so freizügig ist. Als ich die Klausuren meines
Realschulabschlusses einsehen wollte hat man hier fast einen Staatsakt draus
gemacht. Die Klausuren wurden mir lediglich zur Einsicht vorgelegt mit dem
Hinweis, daß diese darauf bald vernichtet werden. Mitnahme der Klausuren war
auf keinen Fall drin. Weiß nicht, ob sich das mittlerweile geändert hat.
Kanns mir aber nicht vorstellen ;)


--
Matthias

Diana Stoetzer

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May 11, 2000, 3:00:00 AM5/11/00
to
Hallo!

Dann will ich hier mal meine Erfahrungen aus NS beisteuern:

Unser Direx sagte, die Schule sei verpflichtet, die Unterlagen 10 Jahre
aufzubewahren, dann würden sie vernichtet, so sie denn nicht abgeholt
würden, was allerdings selten vorkomme.
Ich bin fest entschlossen, mir meine in ein paar Jahren zu holen.

Gruß aus Hamburg, Diana


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