Mitte teilt mir eure Vorschläge mit (gerne auch als PM)
Gruss
Chris
> Hallo,
> meine Mutter ist gestern (um 22.50h) mit den Auto weggefahren. An ihrem Auto
> war der rechte Scheinwerfer defekt (es ging nur das Standlicht). Außerdem
> war eine (von zwei) Birnen an der Kennzeichenbeleuchtung defekt.
.... (Polizei)
>
> Es wurde ein Mängelbericht angefertigt auf dem eine
> Frist bis zum 13.04.99 !!! gesetzt ist.
.....
Die Dame hat also mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug am öffentlichen
Straßenverkehr teilgenommen und dabei ein hohes Maß an Rücksichtslosigkeit
gezeigt (mit defekter Beleuchtung bei Dunkelheit gefahren). Außerdem war sie
entgegen den gültigen Bestimmungen ohne den Fahrzeugschein unterwegs. Wenn es
bei der Vorlage bei der Polizei und der Frist zur Beseitigung der Mängel
geblieben ist, ist die Dame auf einen außerordentlich rücksichtsvollen
Polizeibeamten gestoßen, dessen Verhalten schon fast die erlaubten Spielräume an
Großzügigkeit sprengt. Da sollte sie sehr froh sein .....
TB
>Hallo,
Selber Hallo,
[defektes Standlicht]
>ihren Führerschein dabei, aber nicht den Fahrzeugschein. Sie sagte das sie
>ihn sofort holen könne, aber der Beamte bestand darauf das die ihn an einer
Man stelle sich vor, jeder wolle nur mal eben nach Hause, um alles
zu holen, was er vergessen hat.
>Polizeistation vorzeigt. Es wurde ein Mängelbericht angefertigt auf dem eine
>Frist bis zum 13.04.99 !!! gesetzt ist. Meine Mutter erklärte dem Polizisten
Das ist in Ordnung, es ist sogar noch freundlich von dem Polizisten.
Ich freue mich immer, wenn ich nur eine Mängelkarte bekomme.
>das sie keine Zeit hat weil sie mit der Pflege ihrer Mutter beschäftigt ist.
Das ist ja wohl auch ein recht originelles Argument. Wer 10 Minuten
Zeit hat, um vergessene Dinge zu Hause zu holen, hat auch 5
Minuten Zeit, um eben ein paar Birnchen zu wechseln und bei
der Polizei anzuhalten.
>Ich finde es gelinde gesagt eine Frechheit eine so enge Frist zu setzen. Es
>bleibt nur einen Tag zeit die Mängel zu beheben. Und in einer solchen
Offenbar kann ich nicht mehr rechnen: am 11. war das, da kommen,
sofern Adam Riese nicht ein Idiot war, zwei Tage bei raus. Mal davon
abgesehen klingt mir das, als hätte Deine Mutter direkt auf
Konfrontation geschaltet, kann das sein?
>schweren Situation nicht den deut feingefühl zu Zeigen ist echt der Hammer.
Jeder hat seine Last zu tragen.
>Jetzt überlegen wir uns in welcher Form wir uns über diesen Polizisten
>beschweren können.
Ganz einfach: "Sehr geehrte Damen und Herren, ich wäre viel lieber
schriftlich verwarnt worden, weil ich gleich mehrere Sachen falsch
gemacht habe, aber dieser Trottel hat mir nur eine Mängelkarte
gegeben. Läßt sich das ganze nicht wenigstens ein bißchen teurer
gestalten?..."
HTH
Carlos
Wer ohne ordentliche Beleuchtung losfährt ist selber Schuld. Das
Austauschen der Birnen dauert 2-3 Minuten. Was hätte deine Mutter
gemacht, wenn der zweite Scheinwerfer auch ausgefallen wäre? Stelle
mir das bei 100 auf einer unbeleuchteten Landstraße sehr ungemütlich
vor.
mfg
Feckl
>Man stelle sich vor, jeder wolle nur mal eben nach Hause, um alles
>zu holen, was er vergessen hat.
In zwei Minuten hätten die Ihren wisch. Aber so haben die fünf Minuten
gebraucht um ihren Bericht auszufüllen (haben sich Zeit gelassen). Außerdem
haben die dieser Gegend nicht sonderlich viel zu tun!
>>Polizeistation vorzeigt. Es wurde ein Mängelbericht angefertigt auf dem
eine
>>Frist bis zum 13.04.99 !!! gesetzt ist. Meine Mutter erklärte dem
Polizisten
>Das ist in Ordnung, es ist sogar noch freundlich von dem Polizisten.
>Ich freue mich immer, wenn ich nur eine Mängelkarte bekomme.
>>das sie keine Zeit hat weil sie mit der Pflege ihrer Mutter beschäftigt
ist.
>Das ist ja wohl auch ein recht originelles Argument. Wer 10 Minuten
>Zeit hat, um vergessene Dinge zu Hause zu holen, hat auch 5
>Minuten Zeit, um eben ein paar Birnchen zu wechseln und bei
>der Polizei anzuhalten.
a) Diese Bemerkung hättest du dir auch besser verkniffen. Du kennst den
Hintergrund nicht.
b) 10 Minuten für 200 Meter ?
Meine Mutter lebt in einer sehr ländlichen Gegend. Sie selbst kann nicht die
Birne auswechseln. Die nächste Werkstatt,Polizeistation,Tankstelle ist ca.
10 km entfernt.
>>Ich finde es gelinde gesagt eine Frechheit eine so enge Frist zu setzen.
Es
>>bleibt nur einen Tag zeit die Mängel zu beheben. Und in einer solchen
>Offenbar kann ich nicht mehr rechnen: am 11. war das, da kommen,
>sofern Adam Riese nicht ein Idiot war, zwei Tage bei raus. Mal davon
>abgesehen klingt mir das, als hätte Deine Mutter direkt auf
>Konfrontation geschaltet, kann das sein?
Lese bitte was weiter oben steht. Samstags und Sonntags haben keine
Werkstätten (auf jedenfall nicht bei ihr in der nähe) offen. Du hast nur den
Montag Zeit. Auf dem Mängelschein stand bis 13.04. 8.00h drauf !
Man kann doch nicht von jemanden verlangen das er nur ein Werktag Zeit hat
um den Schaden zu beheben. Eine Wochen wäre IMO gerechtfertigt.
>>schweren Situation nicht den deut feingefühl zu Zeigen ist echt der
Hammer.
>Jeder hat seine Last zu tragen.
Das hättest du dir echt sparen könnnen ! Ich wünsche diese Situation
niemanden - auch dir nicht.
>>Jetzt überlegen wir uns in welcher Form wir uns über diesen Polizisten
>>beschweren können.
>Ganz einfach: "Sehr geehrte Damen und Herren, ich wäre viel lieber
>schriftlich verwarnt worden, weil ich gleich mehrere Sachen falsch
>gemacht habe, aber dieser Trottel hat mir nur eine Mängelkarte
>gegeben. Läßt sich das ganze nicht wenigstens ein bißchen teurer
>gestalten?..."
ICH habe damit noch nicht so viele Erfahrungen in diesem Gebiet. Rate mal
warum ich hier poste!
...
>Ich finde es gelinde gesagt eine Frechheit eine so enge Frist zu setzen. Es
>bleibt nur einen Tag zeit die Mängel zu beheben. Und in einer solchen
>schweren Situation nicht den deut feingefühl zu Zeigen ist echt der Hammer.
>Jetzt überlegen wir uns in welcher Form wir uns über diesen Polizisten
>beschweren können.
Na Hallo,
Du bist ja spaßig. Heute ist doch Sonntag, oder? Es bleiben also noch Montag
und Dienstag - 2 Tage !
Wieso sind Dir 2 Tage zuwenig? Außerdem sollte man doch Ersatz haben, sowas
kommt doch immer mal wieder vor. Wenn bei Dir zu Hause die Glühbirne
durchbrennen würde, wie viele Tage würdest Du zu Hause im Dunkeln rumlaufen?
Und außerdem, warum denkst Du hat ein Auto solche Beleuchtung ? Damit sie
leuchtet, weil Gefahr im Straßenverkehr und so ..., klar !
Du könntest ja mal losgehen, und Ersatz besorgen, und damit Deine Mutter
entlasten!
Wir sind doch nicht im Kindergarten !
MFG
Daniel
ich kenne nicht den Schweregrad der Verkehrsgefaehrdung bei ausgefallenem
Scheinwerferlicht und bei Teildefekt der Kennzeichenbeleuchtung,
Aber offensichtlich war der Schweregrad der Gefaehrdung noch nicht sehr
hoch,
denn man gibt Euch ja noch die Moeglichkeit, mit dem
verkehrsgefaehrdenden Auto vom Samstag 10.4., 22.50 h bis einschliesslich
Montag 12.4. in der Gegend herumzukurven, also muesst Ihr ja eigentlich
ganz froh sein, dass man nicht an Ort und Stelle das Auto aus dem
Verkehr gezogen hat...
Theoretisch muss jemand, wenn er merkt, das das Auto nicht
mehr verkehrstuechtig ist, dieses verlassen und zu Fuss weitergehen...
Gruss Uwe
C. Bauer <Christo...@bigfoot.de> schrieb im Beitrag
<7eq61k$fu8$2...@goof.de.uu.net>...
> meine Mutter ist gestern (um 22.50h) mit den Auto weggefahren.
> An ihrem Auto war der rechte Scheinwerfer defekt (es ging nur das
> Standlicht). Außerdem war eine (von zwei) Birnen an der
> Kennzeichenbeleuchtung defekt.
> Ca. 200m von Zuhause entfernt wurde Sie von einem Streifenwagen
angehalten.
> Sie wurde auf das defekte Licht hingewiesen. Der Polizist verlangte die
> Papiere. (...) Es wurde ein Mängelbericht angefertigt auf dem eine
> Frist bis zum 13.04.99 !!! gesetzt ist. Meine Mutter erklärte dem
Polizisten
> das sie keine Zeit hat weil sie mit der Pflege ihrer Mutter beschäftigt
ist.
> Darauf sagte er sie würde schon Zeit finden. Sie versuchte es ihm
nocheinmal
> zu erklären, aber er blieb stur.
> (...)
>Es wurde ein Mängelbericht angefertigt auf dem eine
>Frist bis zum 13.04.99 !!! gesetzt ist.
Die Glühbirnen wechselt jeder Tankwart in ein paar Minuten.
Kostenpunkt : <20 DM für die Birnen und 10 DM Trinkgeld.
>Ich finde es gelinde gesagt eine Frechheit eine so enge Frist zu setzen.
Naja, um es mal kraß auszudrücken - das Fahrzeug Deiner Mutter
entspricht (mit der defekten Beleuchtung) nicht der StVZo. Eine
Stillegung des Fahrzeuges wäre zwar übertrieben gewesen, hätte aber
trotzdem eine rechtliche Grundlage gefunden.
>Jetzt überlegen wir uns in welcher Form wir uns über diesen Polizisten
>beschweren können.
Dienstaufsichtsbeschwerde (die mit den drei F)
Formlos
Fristlos
Fruchtlos
Warum wechselst Du ihr nicht einfach die Lampen aus und gut ist ? Die
Dinger müssen eh' erneuert werden, und ob Du es heute oder morgen
machst... :-)
--
Ich bremse auch fuer Hologramme
C. Bauer wrote:
> meine Mutter ist gestern (um 22.50h) mit den Auto weggefahren. An ihrem Auto
> war der rechte Scheinwerfer defekt (es ging nur das Standlicht). Außerdem
> war eine (von zwei) Birnen an der Kennzeichenbeleuchtung defekt.
> Ca. 200m von Zuhause entfernt wurde Sie von einem Streifenwagen angehalten.
> Sie wurde auf das defekte Licht hingewiesen. Der Polizist verlangte die
> Papiere. Der zweite Musterte ca. 5 ! Minuten lang das Auto und freute sich
> sichtlich als er das defekte Rücklicht feststellte. Meine Mutter hatte zwar
> ihren Führerschein dabei, aber nicht den Fahrzeugschein. Sie sagte das sie
> ihn sofort holen könne, aber der Beamte bestand darauf das die ihn an einer
> Polizeistation vorzeigt. Es wurde ein Mängelbericht angefertigt auf dem eine
> Frist bis zum 13.04.99 !!! gesetzt ist. Meine Mutter erklärte dem Polizisten
> das sie keine Zeit hat weil sie mit der Pflege ihrer Mutter beschäftigt ist.
> Darauf sagte er sie würde schon Zeit finden. Sie versuchte es ihm nocheinmal
> zu erklären, aber er blieb stur.
Jo.. so stur war er... laß mal sehen:
1. Kennzeichenbeleuchtung war nicht vorschriftsmäßig: 20 DM
2. Fahrzeug geführt, an dem eine vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung nicht
betriebsbereit war: 10 DM
3. Fahrzeugschein nicht mitgeführt: 20 DM
(obwohl Punkt 1. und Punkt 2. wahrscheinlich zusammen unter 2. abgegolten wären)
kämen wir also auf mind. 30,- DM
Mal abgesehen davon, daß ich mich eigentlich auch gerne mit einer Mängelkarte
zufriedengebe, mußt Du doch wohl zugeben, daß Deine Mutter recht günstig
weggekommen ist.
> Ich finde es gelinde gesagt eine Frechheit eine so enge Frist zu setzen. Es
> bleibt nur einen Tag zeit die Mängel zu beheben. Und in einer solchen
> schweren Situation nicht den deut feingefühl zu Zeigen ist echt der Hammer.
Du mußt jedoch auch sehen, in welcher Situation die Kollegen sind: Setzen sie
eine längere Frist, so bestünde die Gefahr, daß Deine Mutter eventuell wiederum
in der Dunkelheit mit dem (in diesem Zustand) gefährlichen Fahrzeug herumfährt.
Damit gefährdet sie sich und auch andere Verkehrsteilnehmer. Das können die
Kollegen jedoch nicht zulassen. Eine Fahrt zur nächsten Tankstelle, um dort neue
Lampen zu kaufen, ist also das mindeste, was Deine Mutter tun kann. So lange
kann das nun wirklich nicht dauern. Vielleicht könntest Du Dich ja während der
Zeit um Deine Großmutter kümmern oder selber die Lampen besorgen. Und bei den
heutigen Fahrzeugen ist das Wechseln der Lampen a) furchtbar einfach und b) in
der Betriebsanleitung nachzulesen, so daß sie auch problemlos zu Hause
gewechselt werden können. Oder an der Tankstelle selber, um auf dem Rückweg
direkt bei der Polizeistation vorbeizufahren und die Mängelkarte abzugeben. So
schwer ist das Alles doch gar nicht.
> Jetzt überlegen wir uns in welcher Form wir uns über diesen Polizisten
> beschweren können.
Das könnt ihr ja gerne machen.. aber ich denke, daß Deine Mutter sehr gut
weggekommen ist. Denk mal darüber nach, wenn sich die Wut ein wenig verzogen
hat. Es hätte auch Schlimmer kommen können.
--
Regards Ellen / Talena (-SP2-)
---------------------------------------------------
"Auch die Lüge hat einen technischen Notdienst:
die Notlüge" - Hellmut Walters, 1930 - 1985
> > ihren Führerschein dabei, aber nicht den Fahrzeugschein. Sie sagte das sie
> > ihn sofort holen könne, aber der Beamte bestand darauf das die ihn an einer
> > Polizeistation vorzeigt. Es wurde ein Mängelbericht angefertigt auf dem eine
> > Frist bis zum 13.04.99 !!! gesetzt ist. Meine Mutter erklärte dem Polizisten
> > das sie keine Zeit hat weil sie mit der Pflege ihrer Mutter beschäftigt ist.
> > Darauf sagte er sie würde schon Zeit finden.
> Zeit um Deine Großmutter kümmern oder selber die Lampen besorgen. Und bei den
> heutigen Fahrzeugen ist das Wechseln der Lampen a) furchtbar einfach und b) in
> der Betriebsanleitung nachzulesen, so daß sie auch problemlos zu Hause
> gewechselt werden können. Oder an der Tankstelle selber, um auf dem Rückweg
> direkt bei der Polizeistation vorbeizufahren und die Mängelkarte abzugeben. So
> schwer ist das Alles doch gar nicht.
Notfalls auch einwerfen (natürlich nicht den Fahrzeugschein), falls die
Polizeistation nur tagsüber geöffnet sein sollte.
Gruß, ULF
--
_______________________________________________________________________________
Ulf Kutzner
Backhaushohl 46
D-55128 Mainz
_______________________________________________________________________________
> Meine Mutter lebt in einer sehr ländlichen Gegend. Sie selbst kann nicht die
> Birne auswechseln. Die nächste Werkstatt,Polizeistation,Tankstelle ist ca.
> 10 km entfernt.
> Lese bitte was weiter oben steht. Samstags und Sonntags haben keine
> Werkstätten (auf jedenfall nicht bei ihr in der nähe) offen. Du hast nur den
> Montag Zeit. Auf dem Mängelschein stand bis 13.04. 8.00h drauf !
> Man kann doch nicht von jemanden verlangen das er nur ein Werktag Zeit hat
> um den Schaden zu beheben. Eine Wochen wäre IMO gerechtfertigt.
>
> >>schweren Situation nicht den deut feingefühl zu Zeigen ist echt der
> Hammer.
>
> >Jeder hat seine Last zu tragen.
>
> Das hättest du dir echt sparen könnnen ! Ich wünsche diese Situation
> niemanden - auch dir nicht.
Du kannst bei der Polizei anrufen, die Situation darlegen und um
Fristverlängerung bitten.
> Meine Mutter lebt in einer sehr ländlichen Gegend. Sie selbst kann nicht die
> Birne auswechseln. Die nächste Werkstatt,Polizeistation,Tankstelle ist ca.
> 10 km entfernt.
Na und?
> Lese bitte was weiter oben steht. Samstags und Sonntags haben keine
> Werkstätten (auf jedenfall nicht bei ihr in der nähe) offen. Du hast nur den
> Montag Zeit. Auf dem Mängelschein stand bis 13.04. 8.00h drauf !
Heute ist Montag, der 11.4. . Sie hat also heute und morgen den ganzen
Tag Zeit, die Birnen wechseln zu lassen.
> Man kann doch nicht von jemanden verlangen das er nur ein Werktag Zeit hat
> um den Schaden zu beheben. Eine Wochen wäre IMO gerechtfertigt.
Eine Woche für defektes Licht?! Und dann noch im Dunkeln fahren, wie?
Mann mann, sei doch froh, daß sie nur ne Mängelkarte bekommen hat.
Allein fahren ohne Fahrzeugschein kann 20DM kosten. Und fahren mit
defektem Licht hätte auch ne kostenpflichtige Verwarnung geben
können.
--
Rasmus 'Don Metal' Althoff
"Gott hat fertig" (Nocte Obducta)
> Zeit um Deine Großmutter kümmern oder selber die Lampen besorgen. Und bei den
> heutigen Fahrzeugen ist das Wechseln der Lampen a) furchtbar einfach
Nope, es gibt Neufahrzeuge, bei denen man erstmal den
Wischwasserbehälter
oder gar den ganzen Scheinwerfer rausnehmen muß dafür. Daß das nicht
jeder selber kann, ist durchaus nachvollziehbar.
> > Montag Zeit. Auf dem Mängelschein stand bis 13.04. 8.00h drauf !
>
> Heute ist Montag, der 11.4. .
Das sieht schon Dein Computer anders.
> Sie hat also heute und morgen den ganzen
> Tag Zeit, die Birnen wechseln zu lassen.
Gruß, ULF
> > Heute ist Montag, der 11.4. .
>
> Das sieht schon Dein Computer anders.
Äch, Mist, hab ich das Austellungsdatum und das heutige
verdrehselt - Is noch früh morgens (also vorm Middachessen) ;-)
Eine defekte Kennzeichenbeleuchtung wurde bei mir auch schon mal bemaegelt.
Der Beamte war auch zufrieden damit, dass ich es bald repariere.
Nach meinen Erfahrungen sind die Beamten in solchen Dingen nicht so
kleinlich. Ein bisschen Einsicht sollte man schon zeigen.
--
Achim Stahlberger sta...@ira.uka.de
> Nach meinen Erfahrungen sind die Beamten in solchen Dingen nicht so
> kleinlich. Ein bisschen Einsicht sollte man schon zeigen.
Seh ich ähnlich - mich ham se mal angehalten mitm Mopped, wo
eine französische Birne im Scheinwerfer war, knallgelb und
nach STVZO (welche es damals noch gab) ziemlich genau gar nicht
legal. Ich hab ihm dann versichert, daß ichs gleich wechseln
werd, das hat ihm gelangt. Beim TÜV oder der Polizei mußt
ich nicht vorfahren, der Beamte hat mir nur angekündigt, daß
es das nächste mal ne kostenpflichtige Verwarnung gäbe. Naja,
schnell neue Birne rein und gut war.
> Die Dame hat also mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug am
> öffentlichen
> Straßenverkehr teilgenommen und dabei ein hohes Maß an
> Rücksichtslosigkeit
> gezeigt (mit defekter Beleuchtung bei Dunkelheit gefahren).
Diese Bewertung finde ich nun doch etwas hoch gegriffen. Immerhin war
das Fahrzeug wohl ohne Schwierigkeiten zu erkennen. Defekte Lampen kann
man einfach nicht vorhersagen und damit vermeiden. Selbst ein
regelmäßiger prophylaktischer Wechsel würde das (die diesen einfachen
Lampen) nicht bewirken. Die meisten LKW haben eine IMO für andere
Verkehrsteilnehmer unzumutbare Beleuchtung, selbst wenn sie
funktioniert.
> Außerdem war sie
> entgegen den gültigen Bestimmungen ohne den Fahrzeugschein unterwegs.
> Wenn es
> bei der Vorlage bei der Polizei und der Frist zur Beseitigung der
> Mängel
> geblieben ist, ist die Dame auf einen außerordentlich rücksichtsvollen
>
> Polizeibeamten gestoßen, dessen Verhalten schon fast die erlaubten
> Spielräume an
> Großzügigkeit sprengt.
Auch das scheint mir übertrieben. Ich vermute, die Beamten haben die
Mängelkarte ausgestellt weil mehrere Defekte vorlagen und damit bei
ihnen der Eindruck eines insgesamt etwas "sorglos" gewarteten Fahrzeugs
entstand.
Die Frist finde ich in Ordnung - zumal der Austausch i.d.R. an einer
Tankstelle, spätestens aber bei der nächsten Vertragswerkstatt innerhalb
weniger Minuten zu erledigen sein sollte.
TM
> Es geht hier
> nicht um "ein paar Birnchen", sondern um das Opportunitätsprinzip.
Was denn, das hätte locker gelangt für ne kostenpflichtige
Verwarnung in der Größenordnung von 30 bis 40 Mark, und ne
Mängelkarte hätten se auch geben können. Dann hätte nicht
nur die Birne gewechselt werden müssen, sondern der Halter
hätte sich das auch noch vom TÜV/Dekra bestätigen lassen
müssen. Gut, in diesem Fall wäre die Frist wohl länger
gewesen, aber alles in allem sehe ich wirklich keinen
Grund, sich zu beschweren. Der Polizist hat IMO nichtmal
so hart durchgegriffen, wie er es ohne weiteres hätte
tun können.
Wie man sich darüber auch noch beschweren wollen kann,
ist mir n ziemliches Rätsel.
>a) Diese Bemerkung hättest du dir auch besser verkniffen. Du kennst den
>Hintergrund nicht.
Den Hintergrund hast Du in Deinem ersten Posting ja ausführlich
geschildert. Die Tatsache, daß Deine Mutter irgendwen pflege-
bedürftiges pflegt ist zwar toll und aus humaner Sicht hoch
anzurechnen, sie berechtigt aber trotzdem nicht zum begehen von
Straftaten (Ordnungswiedrigkeiten ?)
>ICH habe damit noch nicht so viele Erfahrungen in diesem Gebiet. Rate mal
>warum ich hier poste!
Sein Kommentar war ironisch und soll in etwas heißen :
"Danke lieber Gott, daß wir einen so freundlichen Polizisten getroffen
haben der das Kfz meiner Mutter nicht stillgelegt hat"
>kämen wir also auf mind. 30,- DM
In einer Autozeitschrift habe ich mal einen Bericht gelesen wo die
Grünweißen der betreffenden Frau die Batterie ausgebaut haben
(Sicherheitsverwahrung ?) um sie am weiterfahren zu hindern.
Die gute Frau hat dann übrigends (aus Protest ?) 4 Wochen in ihrem
Auto gewohnt (in der Nähe von Uelzen). Irgendwann ist sie wohl auf den
Trichter gekommen daß es mal wieder recht angenehm wäre die Wäsche zu
wechseln und zu duschen - die Sache hatte sich damit gewissermaßen von
selbst erledigt :-)
Wird dies generell so praktiziert ? Welche Möglichkeiten hat die
Polizei, den entsprechenden Verkehrsteilnehmer am weiterfahren zu
hindern (außer den Verkehrsteilnehmer einzukerkern ?)
>Und bei den heutigen Fahrzeugen ist das Wechseln der Lampen
>a) furchtbar einfach und
>b) in der Betriebsanleitung nachzulesen,
>so daß sie auch problemlos zu Hause gewechselt werden können.
Sorry wenn ich mich nochmal melde, aber das wechseln der Glühbirnen
(Standlicht / Abblendlicht) ist bei vielen heutigen Auto's eine extrem
komplizierte Sache die teilweise nur mit Werkzeug von einem
handwerklich versierten Menschen durchgeführt werden kann.
Nur mal so als Beispiel : Nissan Sunny - auf der Beifahrerseite muß
ein Wasserkasten ausgebaut werden (zwischen Lampe und Kasten sind noch
circa 5 mm Platz), auf der anderen Seite muß die Batterie raus (dies
sollte wirklich nur ein technisch erfahrener tun : Kurzschluß- und
Brandgefahr !).
Weitere Beispiele sind z.B. diese japanischen Sportcoupe's (Nissan SX,
Mazda MX) sowie Fahrzeuge mit Klappscheinwerfern. Das einzige Auto bei
dem das wirklich problemlos geht ist mein Zweitwagen (Fort Fiesta).
Bei den alten Polo's (ab Mod 86c bis ca BJ 91) braucht man zum lösen
dieses blöden Ringes teilweise soviel Kraft daß man leicht abrutscht
und sich verletzt.
> ... Die Tatsache, daß Deine Mutter irgendwen pflege-
> bedürftiges pflegt ist zwar toll und aus humaner Sicht hoch
> anzurechnen, sie berechtigt aber trotzdem nicht zum begehen von
> Straftaten (Ordnungswiedrigkeiten ?)
Nun mal langsam, jetzt wird aus 'ner kaputten Lampe gleich 'ne Straftat.
Demnächst ist es gar Verbrechen, wie ? :)
> On Mon, 12 Apr 1999 00:02:20 +0200, Ellen Fink <Tal...@gmx.net> wrote:
>
> >Und bei den heutigen Fahrzeugen ist das Wechseln der Lampen
> >a) furchtbar einfach und
> >b) in der Betriebsanleitung nachzulesen,
> >so daß sie auch problemlos zu Hause gewechselt werden können.
>
> Sorry wenn ich mich nochmal melde, aber das wechseln der Glühbirnen
> (Standlicht / Abblendlicht) ist bei vielen heutigen Auto's eine extrem
>
> komplizierte Sache die teilweise nur mit Werkzeug von einem
> handwerklich versierten Menschen durchgeführt werden kann.
Das stimmt und gilt ganz besonders für die neuen Xenon-Lampen.. Auch bei
normalen Scheinwerfern sollte mindestens Ausrichtung möglichst bald
kontrolliert werden. Aber dafür gibt's ja Werkstätten. "Gelbe Seiten -
vielleicht sollten Sie jemanden Fragen, der sich damit auskennt".
TM
>Diese Bewertung finde ich nun doch etwas hoch gegriffen. Immerhin war
>das Fahrzeug wohl ohne Schwierigkeiten zu erkennen.
Da muß ich Dir widersprechen. Je nach den äußeren Umständen könnte man
auch meinen, daß einem ein Motorrad statt einem Pkw entgegen kommt.
>Defekte Lampen kann
>man einfach nicht vorhersagen und damit vermeiden. Selbst ein
>regelmäßiger prophylaktischer Wechsel würde das (die diesen einfachen
>Lampen) nicht bewirken. Die meisten LKW haben eine IMO für andere
>Verkehrsteilnehmer unzumutbare Beleuchtung, selbst wenn sie
>funktioniert.
Darum geht es doch nicht! Es geht doch nur darum, daß die Mängel
beseitigt werden.
>Auch das scheint mir übertrieben. Ich vermute, die Beamten haben die
>Mängelkarte ausgestellt weil mehrere Defekte vorlagen und damit bei
>ihnen der Eindruck eines insgesamt etwas "sorglos" gewarteten Fahrzeugs
>entstand.
Die Mängelkarte wurde wohl eher ausgestellt um sicher zu gehen, daß
die Mängel auch behoben werden. Es ist schon ein Unterschied, ob man
einen Autofahrer mündlich oder schriftlich auffordert, die Mängel zu
beheben.
Tom
>meine Mutter ist gestern (um 22.50h) mit den Auto weggefahren. An ihrem Auto
>war der rechte Scheinwerfer defekt (es ging nur das Standlicht). Außerdem
>war eine (von zwei) Birnen an der Kennzeichenbeleuchtung defekt.
Das sind zwei Fahrzeugmängel - könnte 20 Mark kosten.
>Ca. 200m von Zuhause entfernt wurde Sie von einem Streifenwagen angehalten.
>Sie wurde auf das defekte Licht hingewiesen.
Ist doch nett.
>Der Polizist verlangte die
>Papiere.
Ist doch normal, oder?
>Der zweite Musterte ca. 5 ! Minuten lang das Auto und freute sich
>sichtlich als er das defekte Rücklicht feststellte.
>Meine Mutter hatte zwar
>ihren Führerschein dabei, aber nicht den Fahrzeugschein.
Also hat sie gegen § 24 StVZO verstoßen.
>Sie sagte das sie
>ihn sofort holen könne, aber der Beamte bestand darauf das die ihn an einer
>Polizeistation vorzeigt.
Und wo liegt das Problem? Was ist, wenn Deine Mutter den
Fahrzeugschein holt und die Beamten in der Zwischenzeit einen Einsatz
bekommen?
>Es wurde ein Mängelbericht angefertigt auf dem eine
>Frist bis zum 13.04.99 !!! gesetzt ist.
Und weiter?
>Meine Mutter erklärte dem Polizisten
>das sie keine Zeit hat weil sie mit der Pflege ihrer Mutter beschäftigt ist.
Deine Mutter muß also rund um die Uhr ihre Mutter pflegen, oder wie
habe ich das zu verstehen?
>Ich finde es gelinde gesagt eine Frechheit eine so enge Frist zu setzen.
Du findest es also in Ordnung, noch länger mit einem mangelhaften
Fahrzeug zu fahren?
>Es
>bleibt nur einen Tag zeit die Mängel zu beheben. Und in einer solchen
>schweren Situation nicht den deut feingefühl zu Zeigen ist echt der Hammer.
Warum hat er kein Feingefühl gezeigt? Deine Mutter hat drei Verstöße
begangen und nichts bezahlt, also worüber regst Du Dich auf? Sie ist
doch gut dabei weggekommen!
>Jetzt überlegen wir uns in welcher Form wir uns über diesen Polizisten
>beschweren können.
Weil er _kein_ Geld genommen hat?
BTW: Du solltest in Deinem Newsreader Deinen vollständigen Namen
eintragen (funktioniert auch bei OE!).
Tom
>Meine Mutter lebt in einer sehr ländlichen Gegend. Sie selbst kann nicht die
>Birne auswechseln. Die nächste Werkstatt,Polizeistation,Tankstelle ist ca.
>10 km entfernt.
Und was ist mit Dir?
Tom
>Was denn, das hätte locker gelangt für ne kostenpflichtige
>Verwarnung in der Größenordnung von 30 bis 40 Mark, und ne
>Mängelkarte hätten se auch geben können.
Eventuell auch Untersagung der Weiterfahrt!
>Der Polizist hat IMO nichtmal
>so hart durchgegriffen, wie er es ohne weiteres hätte
>tun können.
Yep.
Tom
Das Standlicht (Begrenzungslicht) funktionierte lt. Ursprungsposting
noch, außerdem handelte es sich um den rechten Scheinwerfer.
Thoma$
Bei mir geht das sogar ohne jegliches Werkzeug (MB 190 E).
Jens Knigge
jens....@main-rheiner.de
PGP-Key 0xCE07231F
> Meine Mutter lebt in einer sehr laendlichen Gegend. Sie selbst kann nicht die
> Birne auswechseln. Die naechste Werkstatt,Polizeistation,Tankstelle ist ca.
> 10 km entfernt.
Mal ehrlich: 10 km mit dem Auto sind ja nun wirklich nicht die grosse
Huerde.
> >Offenbar kann ich nicht mehr rechnen: am 11. war das, da kommen,
> >sofern Adam Riese nicht ein Idiot war, zwei Tage bei raus. Mal davon
> >abgesehen klingt mir das, als haette Deine Mutter direkt auf
> >Konfrontation geschaltet, kann das sein?
>
> Lese bitte was weiter oben steht. Samstags und Sonntags haben keine
> Werkstaetten (auf jedenfall nicht bei ihr in der naehe) offen. Du hast nur den
> Montag Zeit. Auf dem Maengelschein stand bis 13.04. 8.00h drauf !
Gluehbirnen kann man an jeder Tankstelle wechseln und ich nehme an,
dass sich dafuer notfalls sogar ein Mitarbeiter fuenf Minuten Zeit
nimmt, wenn man ihn nett darum bittet. Auch am Wochenende.
Und die Frage steht weiterhin: Warum ist es *dir* nicht moeglich, die
halbe Stunde fuer deine Mutter zu investieren?
> Man kann doch nicht von jemanden verlangen das er nur ein Werktag Zeit hat
> um den Schaden zu beheben. Eine Wochen waere IMO gerechtfertigt.
Genaugenommen hat deine Mutter ueberhaupt kein Recht, mit einem nicht
verkehrssicheren Fahrzeug durch die Gegend zu fahren. Wenn du den
Beamten in dieser Situation mit solchen Argumenten kaemst, und diese
vielleicht auch noch einen schlechten Tag haben, wuerde es mich nicht
wundern, wenn sie dir das Fahrzeug stillegen und dich wieder nach
hause schicken wuerden, um dir ein Taxi zu bestellen.
Das Los deiner Mutter mag schwerwiegend sein, aber der Fussgaenger
oder Radfahrers, den sie in der Nacht mit defekten Scheinwerfern
uebersehen koennte, haette dann auch nicht gerade seinen Glueckstag.
> >Ganz einfach: "Sehr geehrte Damen und Herren, ich waere viel lieber
> >schriftlich verwarnt worden, weil ich gleich mehrere Sachen falsch
> >gemacht habe, aber dieser Trottel hat mir nur eine Maengelkarte
> >gegeben. Laesst sich das ganze nicht wenigstens ein bisschen teurer
> >gestalten?..."
>
> ICH habe damit noch nicht so viele Erfahrungen in diesem Gebiet. Rate mal
> warum ich hier poste!
Die anderen Antworten waren nicht alle wertfrei und vollkommen
objektiv - aber sie haben alle die selbe Grundrichtung. Also warum
glaubst du den Leuten nicht, dass sie einigermassen Ahnung davon
haben, was sie schreiben?
Eine Beschwerde waere in dieser Situation tatsaechlich sehr unklug.
Mit den hier geaeusserten Begruendungen muessten die Beamten dann
zweifelsfrei von einem vorsaetzlichen Verstoss ausgehen und wuerden
deiner Mutter ein saftiges Bussgeldverfahren anhaengen.
Betrachte die Maengelkarte als zivilste Form der Verwarnung. Es
wundert mich ohnehin, dass die Beamten deiner Mutter nicht gleich ein
paar Mark Verwarnungsgeld fuer die defekten Leuchten und die fehlenden
Papiere abgeknoepft haben.
Es gibt nun einfach mal ein paar grundsaetzliche Regeln, auf deren
Einhaltung im Strassenverkehr heutzutage bestanden werden muss. Und
dazu gehoert u.a. die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften fuer ein
Fahrzeug und aufgrund der nach wie vor zahlreichen Fahrzeugdiebstaehle
auch ein Besitznachweis fuer das Fahrzeug.
BTW: Versuch dich mal in die gegenteilige Situation hereinzuversetzen:
Dich faehrt jemand um. Wuerdest du ihn damit davonkommen lassen, wenn
er dir erzaehlt, es taete ihm ja furchtbar leid, aber er haette bisher
leider keine Zeit gehabt, das Licht reparieren zu lassen?
Oder dir wird das Auto gestohlen und die Beamten zucken nur mit den
Schultern und erzaehlen dir, dass es ihnen zwar auch sehr leid taete,
aber sie haetten leider keine Moeglichkeit, gestohlene Fahrzeuge
ausfindig zu machen, weil sie nicht von den Fahrern verlangen koennen,
auch noch irgendwelche Fahrzeugpapiere mit sich zu fuehren.
Andreas
> Thomas Mueller schrieb:
>
> >Diese Bewertung finde ich nun doch etwas hoch gegriffen. Immerhin war
>
> >das Fahrzeug wohl ohne Schwierigkeiten zu erkennen.
>
> Da muß ich Dir widersprechen. Je nach den äußeren Umständen könnte man
>
> auch meinen, daß einem ein Motorrad statt einem Pkw entgegen kommt.
Die Verwechslungsmöglichkeit kann sicher unter unglücklichen Umständen
gegeben sein. Die Unterscheidung ist für andere Verkehrsteilnehmer zwar
irritierend aber nicht gerade lebensnotwendig. Man sollte weder einem
Motorrad noch einem PKW direkt entgegenfahren: in beiden Fällen kracht
es. Die unmittelbare Auswirkung eines defekten Scheinwerfers auf die
Verkehrssicherheit ist sicher nicht so gravierend, dass man in jedem
Fall schon von einem "hohen Maß an Rücksichtslosigkeit" sprechen kann.
Diese Bewertung würde ich doch anderen, weitaus gefährlicheren
Verhaltensweisen vorbehalten; z.b. dem Drängeln auf der Autobahn, dem
Zuparken von Feuerwehrzufahrten, etc. Anders wäre es natürlich, wenn
beide Scheinwerfer ausfallen. Dann muss ich das Auto bei Dunkelheit eben
notfalls stehenlassen.
> >Defekte Lampen kann
> >man einfach nicht vorhersagen und damit vermeiden. Selbst ein
> >regelmäßiger prophylaktischer Wechsel würde das (die diesen einfachen
>
> >Lampen) nicht bewirken. Die meisten LKW haben eine IMO für andere
> >Verkehrsteilnehmer unzumutbare Beleuchtung, selbst wenn sie
> >funktioniert.
>
> Darum geht es doch nicht! Es geht doch nur darum, daß die Mängel
> beseitigt werden.
Nein, es geht darum, wie sich die Polizei sinnvoll verhalten soll, wenn
sie einen PKW mit eben diesem Mangel bemerkt. Das beschriebene Verhalten
erscheint mir sinnvoll und angemessen (hinsichtlich des fehlenden
Fahrzeugscheins sogar eher kulant, aber wohl nicht unüblich). Ich teile
lediglich die hier in der NG (und wohl nicht von den Beamten) geäußerte
Bewerteung "hohes Maß an Rücksichtslosigkeit".
> >Auch das scheint mir übertrieben. Ich vermute, die Beamten haben die
> >Mängelkarte ausgestellt weil mehrere Defekte vorlagen und damit bei
> >ihnen der Eindruck eines insgesamt etwas "sorglos" gewarteten
> Fahrzeugs
> >entstand.
>
> Die Mängelkarte wurde wohl eher ausgestellt um sicher zu gehen, daß
> die Mängel auch behoben werden. Es ist schon ein Unterschied, ob man
> einen Autofahrer mündlich oder schriftlich auffordert, die Mängel zu
> beheben.
Richtig, aber die anderen Postings zeigen, dass das nicht in jedem Fall
so gehandhabt wird. Die Beamten sahen also vermutlich einen besonderen
Grund, hier eine Mängelkarte auszustellen. Der könnte darin gelegen
haben, dass mehrere Lampen defekt waren.
TM
Nenn es Sicherstellung. Sicherheitsverwahrt werden Straftäter, bei denen
das geltende Strafsanktionenrecht für nicht ausreichend erachtet wird
und auch das untr immer noch recht engen Voraussetzungen.
> > Da muß ich Dir widersprechen. Je nach den äußeren Umständen könnte man
> >
> > auch meinen, daß einem ein Motorrad statt einem Pkw entgegen kommt.
>
> Die Verwechslungsmöglichkeit kann sicher unter unglücklichen Umständen
> gegeben sein. Die Unterscheidung ist für andere Verkehrsteilnehmer zwar
> irritierend aber nicht gerade lebensnotwendig. Man sollte weder einem
> Motorrad noch einem PKW direkt entgegenfahren: in beiden Fällen kracht
> es. Die unmittelbare Auswirkung eines defekten Scheinwerfers auf die
> Verkehrssicherheit ist sicher nicht so gravierend, dass man in jedem
> Fall schon von einem "hohen Maß an Rücksichtslosigkeit" sprechen kann.
Wenn Du beim Gegenverkehr auf nächtlicher Landstraße nur ein Licht am
rechten Fahrbahnrand erblickst, überholst Du ggf. schon einmal ein
Moped.
Ist das entgegenkommende Fahrzeug dann überraschenderweise doch
zweispurig, gibt es ein ziemliches Problem.
> Ca. 200m von Zuhause entfernt wurde Sie von einem Streifenwagen
> angehalten.
> Sie wurde auf das defekte Licht hingewiesen. Der Polizist verlangte
> die
> Papiere. Der zweite Musterte ca. 5 ! Minuten lang das Auto und freute
> sich
> sichtlich als er das defekte Rücklicht feststellte.
In einem anderen Posting steht, dass das alles ca. 10km von der nächsten
Tankstelle bzw. Polizeistation entfernt in einer ländlichen Gegend
stattfand. Soll damit angedeutet werden, dass die Beamten das Fahrzeug
nicht zufällig dort kontrollierten ?
TM
> Thomas Mueller wrote:
>
> Wenn Du beim Gegenverkehr auf nächtlicher Landstraße nur ein Licht am
> rechten Fahrbahnrand erblickst, überholst Du ggf. schon einmal ein
> Moped.
Ich würde das nicht tun. Zu gefährlich - auch wenn es "nur" ein Moped
ist..
> Ist das entgegenkommende Fahrzeug dann überraschenderweise doch
> zweispurig, gibt es ein ziemliches Problem.
Schlechtes Beispiel. Dann hätte zwar auch der Fahrer des Autos mit dem
defekten Scheinwerfer eine (wohl eher geringe) Mitschuld an dem Unfall.
Auf jeden Fall ist aber das Überholen ziwschen zwei Fahrzeugen hindurch
(und seien es nur Mopeds) ein äußerst riskantes Manöver (schon bei Tag
und erst recht in der Nacht). Wer überholen will muss abwarten bis die
Gegenfahrbahn *frei* ist.
TM
> Wenn Du beim Gegenverkehr auf nächtlicher Landstraße nur ein Licht am
> rechten Fahrbahnrand erblickst, überholst Du ggf. schon einmal ein
> Moped.
Es ist voellig richtig, dass es hier Probleme geben kann.
Aber hier geht's
- weder um ein defektes Ruecklicht und der Gefahr beim Ueberholen. Ueberdies
solltest du nach hinten auch die Reflektoren haben.
- noch um Ueberholen, in der Annahme, es kaeme "NUR" ein Motorrad entgegen
Auch wenn "NUR" ein Fahrrad entgegen kommt, muss es "ggf." schon
vieler besonderer Umstaende beduerfen, um da guten Gewissens
und mit ausreichendem Abstand sowohl zu Gegenverkehr, als auch
zum Ueberholten durchzufahren.
- noch um einen voellig ausgefallenen Scheinwerfer - Daher ist auch von
vorne die Gefahr einer Verwechslung mit einem Motorrad bei ausgefallenem,
linkem Scheinwerfer hier nicht gegeben:
> An ihrem Aut
> war der rechte Scheinwerfer defekt (es ging nur das Standlicht)
^^^^^^ ^^^^ ^^^^^^^^^^^^^^
Schoenen Gruss
Martin
>Ist das entgegenkommende Fahrzeug dann überraschenderweise doch
>zweispurig, gibt es ein ziemliches Problem.
Wer *bewußt* im Gegenverkehr überholt (auch wenn der Gegenverkehr
seiner Abschätzung nach "nur" aus einem einspurigen Fahrzeug besteht),
dem sollte sofort ein lebenlanges Fahrverbot auferlegt werden.
Wann begreift auch der letzte [hier ein Wort nach eigenem Ermessen
einsetzen], daß ein Motorrad genauso viel Platz braucht wie ein Auto ?
Auch wenn es schmaler ist, ein Motorrad ist bei langsamen Geschwindig-
keiten noch lange nicht so spurtreu wie ein KFZ, außerdem weicht der
Motorradfahrern Dingen aus, von denen der Autofahrer nicht mal was
mitbekommt (z.B. ausgebesserte Stellen, sog. "schwarzes Glatteis")
Ulf - ich möchte Dich nicht persönlich angreifen (warscheinlich hast
Du es nicht mal so gemeint), aber im letzen Sommer sind 3 Freunde von
mir gestorben -
Nr. 1 - beim überholtwerden geschnitten und in den Straßengraben
geschoben worden
Nr. 2 - vom überholenden Gegenverkehr frontal gerammt
Nr. 3 - vom kurvenschneidenden Gegenverkehr gerammt (u.a. Kopf
abgerissen)
Im ersten Fall hat der Fahrer sogar noch Fahrerflucht begangen und
wurde erst nach längeren Ermittlungen herausgefunden. Vieleicht hätte
Nr. 1 überlebt, wenn der Fahrer angehalten und rechtzeitig Hilfe
geholt hätte.
ciao, Jörg (Auto- und Motorrollerfahrer)
> 1. Kennzeichenbeleuchtung war nicht vorschriftsmäßig: 20 DM
>
> 2. Fahrzeug geführt, an dem eine vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung nicht
> betriebsbereit war: 10 DM
ist es echt "billiger", mit einem kaputten Hauptscheinwerfer
herumzufahren, als wenn nur die Kennzeichenbeleuchtung kaputt ist?
Viele Grüße
Michael
>Hallo,
>meine Mutter ist gestern (um 22.50h) mit den Auto weggefahren. An ihrem Auto
>war der rechte Scheinwerfer defekt (es ging nur das Standlicht). Außerdem
>war eine (von zwei) Birnen an der Kennzeichenbeleuchtung defekt.
>Ca. 200m von Zuhause entfernt wurde Sie von einem Streifenwagen angehalten.
>Sie wurde auf das defekte Licht hingewiesen. Der Polizist verlangte die
>Papiere. Der zweite Musterte ca. 5 ! Minuten lang das Auto und freute sich
>sichtlich als er das defekte Rücklicht feststellte. Meine Mutter hatte zwar
>ihren Führerschein dabei, aber nicht den Fahrzeugschein. Sie sagte das sie
>ihn sofort holen könne, aber der Beamte bestand darauf das die ihn an einer
>Polizeistation vorzeigt. Es wurde ein Mängelbericht angefertigt auf dem eine
>Frist bis zum 13.04.99 !!! gesetzt ist. Meine Mutter erklärte dem Polizisten
>das sie keine Zeit hat weil sie mit der Pflege ihrer Mutter beschäftigt ist.
>Darauf sagte er sie würde schon Zeit finden. Sie versuchte es ihm nocheinmal
>zu erklären, aber er blieb stur.
>Ich finde es gelinde gesagt eine Frechheit eine so enge Frist zu setzen. Es
>bleibt nur einen Tag zeit die Mängel zu beheben. Und in einer solchen
>schweren Situation nicht den deut feingefühl zu Zeigen ist echt der Hammer.
>Jetzt überlegen wir uns in welcher Form wir uns über diesen Polizisten
>beschweren können.
,,,,sollen etwa durch Deine Mutter im unguenstigsten Falle andere
Menschen zur Pflege (wenn nicht Beerdigung) ihrer Verwandten gezwungen
werden? :-(((
Sie soll doch froh sein, dass die Polizisten keine Geldbusse verhaengt
haben..
uli
>> Es geht hier nicht um "ein paar Birnchen", sondern um das
>> Opportunitätsprinzip.
> Was denn, das hätte locker gelangt für ne kostenpflichtige
> Verwarnung in der Größenordnung von 30 bis 40 Mark, und ne
> Mängelkarte hätten se auch geben können.
[..]
> Der Polizist hat IMO nichtmal so hart durchgegriffen, wie er es ohne
> weiteres hätte tun können.
[ ] Du weißt, was das Opportunitätsprinzip ist.
--
Ciao, Heiko...
Joerg Kalisch wrote:
> Sorry wenn ich mich nochmal melde, aber das wechseln der Glühbirnen
> (Standlicht / Abblendlicht) ist bei vielen heutigen Auto's eine extrem
> komplizierte Sache die teilweise nur mit Werkzeug von einem
> handwerklich versierten Menschen durchgeführt werden kann.
Seltsame Autos.. ich hatte bisher keine Schwierigkeiten dabei. Weder bei
diversen VW/Opel Fahrzeugen noch bei meinen eigenen (Ford, Skoda und
Renault). Dabei kann ich - zugegebenermaßen - nicht mal richtig die 4.
Zündkerze an meiner Bandit auswechseln. Aber da sieht man mal wieder, wie
wenig die Autohersteller mancher Typen auf die Funktionalität achten.
Normalerweise sollte sich jeder Fahrzeugführer vor der Fahrt von dem
ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeuges überzeugen. Das bedeutet auch,
daß er die Glühbirnen notfalls auswechseln muß. In der Fahrschule der
Polizei z.B. mußten wir vor jeder Fahrt um das Fahrzeug rumlaufen und die
Lampen kontrollieren. Seitdem habe ich immer einen vollständigen Satz
Birnen in meinem Auto. Aber wenn die PKW heute so umständlich gebaut sind,
daß man noch nicht mal die einfachsten Sachen (mal abgesehen vom
Wischwasser nachfüllen) selber erledigen kann, so muß man sich doch
fragen, ob die Hersteller das nicht absichtlich machen, um den Werkstätten
mehr Geld zu bescheren :-(((
> Nur mal so als Beispiel : Nissan Sunny - auf der Beifahrerseite muß
> ein Wasserkasten ausgebaut werden (zwischen Lampe und Kasten sind noch
> circa 5 mm Platz), auf der anderen Seite muß die Batterie raus (dies
> sollte wirklich nur ein technisch erfahrener tun : Kurzschluß- und
> Brandgefahr !).
Zugegeben: da würde ich auch selber nicht dran wollen. Aber wenn man es
mal so betrachtet, wirft man den Werkstätten doch tatsächlich quasi
sinnlos Geld in den Rachen. Was mich zu einer Erfahrung bringt: Ich werde
mir weder einen Nissan/Mazda noch ein Fahrzeug mit Xenon-Lampen kaufen.
Ich fahre doch nicht wegen jedem Kinkerlitzchen an die Werkstatt.
--
Regards Ellen / Talena (-SP2-)
---------------------------------------------------
"Auch die Lüge hat einen technischen Notdienst:
die Notlüge" - Hellmut Walters, 1930 - 1985
Joerg Kalisch wrote:
> On Mon, 12 Apr 1999 00:02:20 +0200, Ellen Fink <Tal...@gmx.net> wrote:
>
> >kämen wir also auf mind. 30,- DM
>
> In einer Autozeitschrift habe ich mal einen Bericht gelesen wo die
> Grünweißen der betreffenden Frau die Batterie ausgebaut haben
> (Sicherheitsverwahrung ?) um sie am weiterfahren zu hindern.
>
> Die gute Frau hat dann übrigends (aus Protest ?) 4 Wochen in ihrem
> Auto gewohnt (in der Nähe von Uelzen). Irgendwann ist sie wohl auf den
> Trichter gekommen daß es mal wieder recht angenehm wäre die Wäsche zu
> wechseln und zu duschen - die Sache hatte sich damit gewissermaßen von
> selbst erledigt :-)
>
> Wird dies generell so praktiziert ? Welche Möglichkeiten hat die
> Polizei, den entsprechenden Verkehrsteilnehmer am weiterfahren zu
> hindern (außer den Verkehrsteilnehmer einzukerkern ?)
Generell wird das bestimmt nicht praktiziert. Ich kenne persönlich keinen
Fall, in dem ein Kollege zu so einer Maßnahme gegriffen hat. Persönlich
würde ich die Möglichkeit vorziehen, dem betreffenden Verkehrsteilnehmer
eine Fahrgelegenheit zu besorgen (Taxi oder Angehörigen) oder ihm, sofern
die Zeit vorhanden ist, bei seinem Problem zu helfen. Die Batterie
auszubauen, ist IMHO bei einfachen Mängeln des PKW zu drastisch. Da mir
aber der Fall nicht komplett bekannt ist, gehe ich einmal davon aus, daß
das Fahrzeug wirklich gar nicht mehr Straßentauglich war und die
Verkehrsteilnehmerin auch nicht freiwillig auf eine Weiterfahrt verzichtet
hat. In dem Fall kann die Gefahr, die durch eine Weiterfahrt entstanden
wäre, durch das Ausbauen der Batterie durchaus abgewendet werden. Aber es
kommt auf den Einzelfall an.
> In der Fahrschule der
> Polizei z.B. mußten wir vor jeder Fahrt um das Fahrzeug rumlaufen und
> die
> Lampen kontrollieren.
Sie wollen doch hier nicht ernsthaft behaupten, dass man bei der Polizei
vor jeder Fahrt die Funktion sämtlicher Lampen kontrolliert (Für das
wichtige Bremslicht muss man da schon zu zweit sein !).
> Seitdem habe ich immer einen vollständigen Satz
> Birnen in meinem Auto.
Das hatte ich vor vielen, vielen Jahren auch mal. Genutzt hat es mir
nie. Jedesmal ging etwas anderes kaputt - Blinkrelais, Schalter,
Kabelschuh, Sicherung. Ich habe es dann beim nächsten Auto aufgeben und
halte nur noch ein paar Standardsicherungen vorrätig. Die praktische
Lebensdauer der meisten Lampen am Auto beträgt viele Jahre. Bei meinem
jetzigen Auto habe ich in 12 Jahren lediglich 3 oder 4 Lampen gewechselt
und einen Scheinwerfer (komplett) austauschen lassen weil die Dichtung
versagt hatte.
> Aber wenn die PKW heute so umständlich gebaut sind,
> daß man noch nicht mal die einfachsten Sachen (mal abgesehen vom
> Wischwasser nachfüllen) selber erledigen kann, so muß man sich doch
> fragen, ob die Hersteller das nicht absichtlich machen, um den
> Werkstätten
> mehr Geld zu bescheren :-(((
Den Herstellern traue ich in Bezug auf "Kundenbindung" viel zu. Die
beschriebenen Probleme sind aber vermutlich eher technischen Ursprungs:
Platzmangel bei kleinen Autos oder komplizierte, justierungsbedürftige
Einrichtungen bei Xenon-Scheinwerfern. Außerdem ist die
Wartungsfreundlichkeit bis heute kein Verkaufsargument.
Gruss, TM
Hängt von der Fahrbahnbreite ab, auf der B 42 im Rheingau (zweispurig,
sehr breite Fahrbahnen) wird auch bei zweispurigem Gegenverkehr
überholt.
> Ulf - ich möchte Dich nicht persönlich angreifen (warscheinlich hast
> Du es nicht mal so gemeint), aber im letzen Sommer sind 3 Freunde von
> mir gestorben -
>
> Nr. 1 - beim überholtwerden geschnitten und in den Straßengraben
> geschoben worden
>
> Nr. 2 - vom überholenden Gegenverkehr frontal gerammt
>
> Nr. 3 - vom kurvenschneidenden Gegenverkehr gerammt (u.a. Kopf
> abgerissen)
Möchte mein Beileid ausdrücken.
Ich habe, ohne 1-3 aufrechnen oder gar rechtfertigen zu wollen, von
folgendem Fall gehört:
Motorradfahrer mit abgelaufener Versicherung neigt sich in die
Gegenfahrbahn, rammt Auto (Rückspiegel und Seitenscheiben), fährt einige
hundert Meter weiter, wird dort auf dem Parkplatz noch zufällig
angetroffen.
>Seh ich ähnlich - mich ham se mal angehalten mitm Mopped, wo
>eine französische Birne im Scheinwerfer war, knallgelb und
>nach STVZO (welche es damals noch gab) ziemlich genau gar nicht
>legal.
1. StVZO gibt es AFAIK noch, nur die Führerscheinparagraphen sind
rausgefallen.
2. Stimmt das, daß gelbe Birnen in D nicht zulässig sind ?
Thoma$
>Sie wollen doch hier nicht ernsthaft behaupten, dass man bei der Polizei
>vor jeder Fahrt die Funktion sämtlicher Lampen kontrolliert (Für das
>wichtige Bremslicht muss man da schon zu zweit sein !).
Kluge Leute können das auch alleine.
--
Werner Icking Werner...@gmd.de (+49 2241) 14-2443 __o
GMD - Forschungszentrum Informationstechnik GmbH _`\<,_
Schloss Birlinghoven, D-53754 Sankt Augustin, Germany (_)/ (_)
"Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod." ~~~~~~~~~~~~~~~
> In <37146C17...@uni-duesseldorf.de> Thomas Mueller
> <muel...@uni-duesseldorf.de> writes:
>
> >Sie wollen doch hier nicht ernsthaft behaupten, dass man bei der
> Polizei
> >vor jeder Fahrt die Funktion sämtlicher Lampen kontrolliert (Für das
> >wichtige Bremslicht muss man da schon zu zweit sein !).
>
> Kluge Leute können das auch alleine.
Bei Tageslicht und ohne zusätzliche Hilfsmittel ? Wie ?
Arrrrrggghhhhh,
fahre rueckwaerts vor eine Wand und latsch auf das Bremspedaddel !
Weisst Du, wie man sich den Hintern putzt?
Edg@r vorm Huy
__
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Zu Risiken und Nebenwirkungen
fragen Sie Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater !
http://home.t-online.de/home/EWarnecke/
> >Bei Tageslicht und ohne zusätzliche Hilfsmittel ? Wie ?
>
> Arrrrrggghhhhh,
>
> fahre rueckwaerts vor eine Wand und latsch auf das Bremspedaddel !
Also doch mit Hilfsmittel (Wand). Der Test dürfte bei Tageslicht zudem
wenig zuverlässig sein.
> Weisst Du, wie man sich den Hintern putzt?
Im Nebenberuf Komiker ?
Wenn ich den nächsten sehe, der irgendwelche seltsamen Manöver scheinbar
grundlos vor irgendeiner Wand ausführt, weiss ich jedenfalls, um welchen
A.....rtgenossen es sich dabei handelt.
> EWar...@t-online.de schrieb:
>
> > >Bei Tageslicht und ohne zusätzliche Hilfsmittel ? Wie ?
> >
> > Arrrrrggghhhhh,
> >
> > fahre rueckwaerts vor eine Wand und latsch auf das Bremspedaddel !
>
> Also doch mit Hilfsmittel (Wand). Der Test dürfte bei Tageslicht zudem
> wenig zuverlässig sein.
Mal ehrlich, stellst Du Dich jetzt hier nur so dumm, oder hast Du wirklich
keinen Führerschein ??
TB
Scheint bei Dir die Sonne rot?
Frank
> Mal ehrlich, stellst Du Dich jetzt hier nur so dumm, oder hast Du
> wirklich
> keinen Führerschein ??
> TB
Mal ehrlich, wie viele Autofahrer hast Du im letzten halben Jahr
beobachtet, die so die Bremslichter ihres Autos überprüft haben ?
TM
Ich mache es selbst so.
Manchmal hilft auch eine Glasfläche (Schaufenster).
TB
>Ja, ich finde auch, Leute die mit einem defektem Rücklicht so hemmungslos
>mit dem Leben anderer spielen, sollten sofort an den Galgen.
Richtig so ! Chleudert den Purschen zu Poden !
> Thomas Mueller schrieb:
>
> > Mal ehrlich, wie viele Autofahrer hast Du im letzten halben Jahr
> > beobachtet, die so die Bremslichter ihres Autos überprüft haben ?
> > TM
>
> Ich mache es selbst so.
LOL N=1 war schon immer eine vortreffliche Stichprobe.
> Manchmal hilft auch eine Glasfläche (Schaufenster).
Und die Geschäftsleute in Deiner Umgebung glauben wahrscheinlich immer
noch, dass die Risse in ihren Schaufenstern von irgendwelchen
Rechtsradikalen verursacht werden :)
>Und die Geschäftsleute in Deiner Umgebung glauben wahrscheinlich immer
>noch, dass die Risse in ihren Schaufenstern von irgendwelchen
>Rechtsradikalen verursacht werden :)
Wenn man Auto fahren kann, geht das auch, ohne irgendwelche Risse zu
produzieren.
Thoma$
[x] Du hast ein x vergessen. Der Polizist hat völlig
angemessen gehandelt.
--
Rasmus 'Don Metal' Althoff
"But if they tell you that I've lost my mind,
Maybe it's not gone, just a little hard to find." (Manowar)
> 2. Stimmt das, daß gelbe Birnen in D nicht zulässig sind ?
Nein, das stimmt nicht. In Nebelscheinwerfern sind sie
erlaubt. Das Licht des Hauptscheinwerfers hat aber weiß
zu sein.
Ich rede hier übrigens *nicht* von einer all-weather-
Birne, das ist vergleichsweise weiß. Bei der fraglichen
Birne war der ganze Kolben durchgehend tiefgelb gefärbt.
Obwohl - da war n EG-Stempel drauf (E3), eigentlich
müßte man das Ding dann doch in ganz Europa einbauen
können?
>Ich fahre doch nicht wegen jedem Kinkerlitzchen an die Werkstatt.
Siehst Du - das ist der kleine Unterschied zwischen Deiner und meiner.
Jedes dritte mal 'n Zwanni in die Kaffeekasse und du bekommst sogar
Deinen Unterboden auf Kulanz ausgebessert :-)
Wobei ich allerdings fest der Überzeugung bin daß die Vertrags-
werkstätten von Japanern mehr um ihre Kunden kämpfen müssen als die
VAG Schleicher. Ein Golf verkauft sich von alleine, ein Nissan oder
Mazda wird verkauft.
> Wobei ich allerdings fest der Überzeugung bin daß die Vertrags-
> werkstätten von Japanern mehr um ihre Kunden kämpfen müssen als die
> VAG Schleicher. Ein Golf verkauft sich von alleine, ein Nissan oder
> Mazda wird verkauft.
Aber WENN er verkauft ist, kommt der Kunde auch in die
Vertragswerkstatt - denn nur die kriegen überhaupt die Teile
geliefert. Frei Werkstätten und Selbstschrauber nicht. Nochn
Grund gegen japanische Autos...
Crosspost & Fup bitte beachten.
Thomas Mueller wrote:
> Ellen Fink schrieb:
>
> > In der Fahrschule der
> > Polizei z.B. mußten wir vor jeder Fahrt um das Fahrzeug rumlaufen und
> > die
> > Lampen kontrollieren.
>
> Sie wollen doch hier nicht ernsthaft behaupten, dass man bei der Polizei
> vor jeder Fahrt die Funktion sämtlicher Lampen kontrolliert (Für das
> wichtige Bremslicht muss man da schon zu zweit sein !).
Nein.. ich schrieb: In der Fahrschule der Polizei. Auch wenn es das heute
nicht mehr gibt, bin ich doch noch in den Genuß gekommen, meine Kl. 3 bei
der Polizei zu machen. Und in dieser Fahrschule mußten wir (da ja in den
Rechtsvorschriften steht, daß der Fahrer sich vor Fahrtantritt von dem
ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges überzeugen muß) jeden Tag vor der
Fahrt nicht nur die Lampen kontrollieren, sondern auch den Ölstand (gute
Übung.. zumindest brauche ich keine roten Pfeile mehr, die mir sagen, wo der
Ölmeßstab ist) sowie das Wasser. Übrigens waren wir da immer zu zweit.
Entweder war ein Kollege dabei, der mit mir den Führerschein machte, oder
der Fahrlehrer selber war anwesend. Das man das Bremslicht nicht alleine
Überprüfen kann, ist mir auch schon klar.
Im normalen Dienst ist das nicht so. Außer in manchen Hundertschaften, wenn
es auf "große Fahrt" geht (d.h., wenn der gesamte Zug/ die gesamte
Hundertschaft zu einem Einsatz fährt). Da wird auch heute noch, zumindest in
den Hundertschaften, in denen ich war, das Fahrzeug kontrolliert.
> > Seitdem habe ich immer einen vollständigen Satz
> > Birnen in meinem Auto.
>
> Das hatte ich vor vielen, vielen Jahren auch mal. Genutzt hat es mir
> nie. Jedesmal ging etwas anderes kaputt - Blinkrelais, Schalter,
> Kabelschuh, Sicherung. Ich habe es dann beim nächsten Auto aufgeben und
> halte nur noch ein paar Standardsicherungen vorrätig. Die praktische
> Lebensdauer der meisten Lampen am Auto beträgt viele Jahre. Bei meinem
> jetzigen Auto habe ich in 12 Jahren lediglich 3 oder 4 Lampen gewechselt
> und einen Scheinwerfer (komplett) austauschen lassen weil die Dichtung
> versagt hatte.
Naja.. zwei- oder dreimal habe ich bei meinem zweiten Auto die Lampen
auswechseln müssen. Aber es tut ja nicht weh, wenn im Kofferraum eine kleine
Dose mit einem Satz Birnen liegt.
> Oder dir wird das Auto gestohlen und die Beamten zucken nur mit den
> Schultern und erzaehlen dir, dass es ihnen zwar auch sehr leid taete,
> aber sie haetten leider keine Moeglichkeit, gestohlene Fahrzeuge
> ausfindig zu machen, weil sie nicht von den Fahrern verlangen koennen,
> auch noch irgendwelche Fahrzeugpapiere mit sich zu fuehren.
Hier möchte ich anmerken, daß je nach Vorhandensein eines Eintrags in
der Fahndungsliste durchaus unterschiedlich verfahren werden kann und
sollte.
Gruß, ULF
> Nein, das geht schon, *wenn* die Fahrbahn breit genug ist. Dann muß
> die Gegenspur nicht frei sein. Es genügt, daß man einen ausreichenden
> Abstand zum Gegenverkehr und zum Überholten einhalten kann. Das ist
> auch ein völlig legales Fahren; nirgends wird vorgeschrieben, daß zum
> Überholen die Gegenfahrbahn frei zu sein hat...
IMHO gibt die StVO das nicht her.
Par. 5 Überholen...
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen
Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.
....
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage oder ...
Die Schlüsselworte sind "*jede* Behinderung" und "ausgeschlossen". Es
ist danach schlicht verboten, den Gegenverkehr auf dessen Fahrbahn in
irgendeiner Weise zu behindern oder gar an den Rand zu drängen. Der
Überholer bürgt gewissermaßen dafür, dass durch das Überholen niemand
behindert wird und keine Gefahr entsteht. Das ist IMHO bei Gegenverkehr
bis auf ganz wenige Ausnahmen (extrem verbreiterte Fahrbahn, gute
Sichtverhältnisse, langsamer Verkehr) unmöglich.
TM
>Wenn Du beim Gegenverkehr auf nächtlicher Landstraße nur ein Licht am
>rechten Fahrbahnrand erblickst, überholst Du ggf. schon einmal ein
>Moped.
>
>Ist das entgegenkommende Fahrzeug dann überraschenderweise doch
>zweispurig, gibt es ein ziemliches Problem.
Bei zweispurigen Fahrzeugen gibt es auf normalen Landstraßen (1 Spur
pro Richtung) meistens _erhebliche_ Probleme, wenn man es als
Gegenverkehr hat........ :-))))
Kai
--
Please remove "NOT" in the eMail address.
I love my PowerMac G3 500Mhz, 512Mb RAM.
BTW, life is short, eat dessert first. :-)
[Bremslicht-Test]
>Bei Tageslicht? Da hast Du die Bremslichter aber mächtig getuned (ob das so
>richtig ist?).
Vor dem Posten vielleicht mal ausprobieren. Nicht alles, was einem nicht
paßt, muß deshalb falsch sein oder darf deshalb nicht funktionieren.
Gruß
Josef Hohmann
>Nein, das geht schon, *wenn* die Fahrbahn breit genug ist.
Es ist trotzdem verboten.
>Dann muß die Gegenspur nicht frei sein.
>Es genügt, daß man einen ausreichenden
>Abstand zum Gegenverkehr und zum Überholten einhalten kann.
In Anbetracht der Tatsache, daß ein Motorrad genauso viel Platz
braucht wie ein KFZ wirst Du kaum eine Landstraße finden wo genügend
Platz ist. Es sei denn Dein Auto ist 10 cm breit und paßt noch
zwischen dem zu überholendem und dem Mittelstreifen.
>nirgends wird vorgeschrieben, daß zum
>Überholen die Gegenfahrbahn frei zu sein hat, oder daß man dazu
>vollständig auf diese wechseln muß.
Überholen und gleichzeitiges behindern entgegenkommender Fahrzeuge
sollte *nicht* verboten sein ? Würde mich aber sehr wundern...
[...]
>>> >vor jeder Fahrt die Funktion sämtlicher Lampen kontrolliert (Für
>>> >das wichtige Bremslicht muss man da schon zu zweit sein !).
>>>
>>> Kluge Leute können das auch alleine.
>>
>>Bei Tageslicht und ohne zusätzliche Hilfsmittel ? Wie ?
>
>Arrrrrggghhhhh,
>
>fahre rueckwaerts vor eine Wand und latsch auf das Bremspedaddel !
>
>Weisst Du, wie man sich den Hintern putzt?
Hallo Edgar
Du mußt ihm aber noch erklären, daß man mit dem Auto vorher zum stehen
kommen sollte, sonst sind die Birnen evtl. doch kaputt.
Und zum Hintern putzen sollte man sich nicht vor eine Rauhputzwand
stellen, da könnte man sich den Handrücken blutig kratzen :-)
Wenn der Proband gelenkig ist, kann er es auch nach Katzenart versuchen.
(er leckt sich selbst am Ar... :-) ROTFL
Nicht das wir noch wegen Schadensersatz oder Rechtsberatung belangt
werden: ist alles bloß eine Meinung/Sati(e)re/Witz :-(
Tschüß Wolfgang
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>> [ ] Du weißt, was das Opportunitätsprinzip ist.
> [x] Du hast ein x vergessen.
Nö.
> Der Polizist hat völlig angemessen gehandelt.
Ja eben. Wie Thomas schon sagte, ging es um das Opportunitätsprinzip.
Dein Kommentar, daß der Polizist ja auch mehr hätte tun können, war
daher irgendwie ziemlich redundant, denn genau das beinhaltet das
Opportunitätsprinzip.
--
Ciao, Heiko...
> >Richtig so ! Chleudert den Purschen zu Poden !
>
> Wahr gechprochen Cheshar.
Nein, Pontiuth Pilatuth war das.
(Oder fuer Spanier: Pontiuz Pilatuz ;-))
SCNR
Jens
Moin Wolfgang,
[...]
>Nicht das wir noch wegen Schadensersatz oder Rechtsberatung belangt
>werden: ist alles bloß eine Meinung/Sati(e)re/Witz :-(
... die einen *fiesen* Beigeschmack bekommt, wenn man sich vorstellt,
was auf den Strassen so unterwegs ist :-(
Eben gerade hat es wieder einen auf unserem Bahnuebergang
*entschaerft* :-((((
Gruss
>Bei zweispurigen Fahrzeugen gibt es auf normalen Landstraßen (1 Spur
>pro Richtung) meistens _erhebliche_ Probleme, wenn man es als
>Gegenverkehr hat........ :-))))
Auf eine "normale" Landstraße passen immer 3 Auto's nebeneinander. Ich
selber wurde jedenfalls schon mal in dritter Reihe überholt als ich
gerade an einem Laster vorbeigeeiert bin. Aber ich bin auch nur 120
gefahren, damit habe ich meinen Hintermann natürlich erheblich
behindert :-)
>> > Mal ehrlich, wie viele Autofahrer hast Du im letzten halben Jahr
>> > beobachtet, die so die Bremslichter ihres Autos überprüft haben ?
>> > TM
>> Ich mache es selbst so.
> LOL N=1 war schon immer eine vortreffliche Stichprobe.
Manche Leute haben eben etwas sinnvolleres zu tun, als bei andere
Leuten im Vorgarten zu stehen und ihre Prüfangewohnheiten zu
überwachen. Du ja offenbar nicht.
--
Ciao, Heiko...
>>Da muß ich Dir widersprechen. Je nach den äußeren Umständen könnte man
>>auch meinen, daß einem ein Motorrad statt einem Pkw entgegen kommt.
>
>Das Standlicht (Begrenzungslicht) funktionierte lt. Ursprungsposting
>noch, außerdem handelte es sich um den rechten Scheinwerfer.
Und?
Tom
>Bei entgegenkommenden Fahrzeugen ist der rechte Scheinwerfer näher an
>deiner Spur als der linke - wenn du nicht gerade das Prinzip nutzt,
>entgegenkommende Motorradfahrer links zu überholen, sollte der Anblick
>eines so nahe an der Mitte fahrenden "Motorrads" dich genauso vom
>Überholen abhalten wie ein normales Auto, das entgegenkommt.
Darum ging es doch gar nicht! Es ging lediglich darum, daß man das
Fahrzeug mit einem Motorrad verwechseln könnte.
Tom
>>>>>>>>>>>>>>>>>> Ursprüngliche Nachricht <<<<<<<<<<<<<<<<<<
>>Nein, Pontiuth Pilatuth war das.
>Stimmt, der war ja befreundet mit Schwanzus Longus :-)
Wie hieß eigentlich die Frau von dem ? Irgendwie hatte ich den Namen
nicht verstanden weil im Kino auf einmal alle so laut losgelacht
haben.
Außerdem hieß der Knabe nicht Schwanzus Longus, sondern Chwanchuch
Longuch :-)
Romani ite domum
>... was die Gefahr mit sich brächte, dass ein Überholversuch gemacht
>werden könnte. Dass diese Gefahr in dem Fall nicht existierte, habe ich
>im oben zitierten erläutert.
Nochmal von vorne:
Thomas Mueller schrieb in MID <3711E420...@uni-duesseldorf.de>:
>Immerhin war das Fahrzeug wohl ohne Schwierigkeiten zu erkennen.
Ich habe dem in MID <THMS30...@thomas-gabriel.de> widersprochen:
>Je nach den äußeren Umständen könnte man auch meinen, daß einem ein
>Motorrad statt einem Pkw entgegen kommt.
Ob jetzt jemand zum Überholen verleitet werden könnte oder nicht ist
unerheblich, denn es ging um die Erkennbarkeit.
Ausgangspunkt war übrigens das Posting von C. Bauer mit der MID
<7eq61k$fu8$2...@goof.de.uu.net>, in dem er schrieb, daß seine Mutter
wegen dem defekten Licht eine Mängelkarte bekommen hat.
Tom
>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Urspr=FCngliche Nachricht <<<<<<<<<<<<<<<<<<
>
>>>Nein, Pontiuth Pilatuth war das.
>
>>Stimmt, der war ja befreundet mit Schwanzus Longus :-)
>
>Wie hie=DF eigentlich die Frau von dem ? Irgendwie hatte ich den Namen=20=
>
>nicht verstanden weil im Kino auf einmal alle so laut losgelacht=20
>haben.
>
Incontinencia Pr... (prust...)
--
renata <computers ate up my life> @berlin.snafu.de
>>>Nein, Pontiuth Pilatuth war das.
>
>>Stimmt, der war ja befreundet mit Schwanzus Longus :-)
>
>Wie hieß eigentlich die Frau von dem ? Irgendwie hatte ich den Namen
>nicht verstanden weil im Kino auf einmal alle so laut losgelacht
>haben.
Im Film lachen sie schon.
>Romani ite domum
Vollkommen neuer Antrag!
pi
PS: F'up
--
Usenet is like Tetris for those who still can read.
Nur der Vorsicht halber: bitte steige östlich von Budapest - zumindest
nachts - nicht vom Zug auf das Auto um.
Sobald die nächste Grenze überquert ist und die erste Großstadt passiert,
funktioniert das dann bei Dunkelheit ungefähr so (ohne die Europastraße
zu verlassen):
- der beschriebene Fall: das Fahrzeug ist fast immer ein Pkw oder sogar ein
Lkw (Motorräder sind dort recht wenige unterwegs),
- ein oder zwei Lichter undefinierbarer Farbe, jedoch kleiner als Schein-
werfer, tauchen auf: Rücklicht(er) eines Lkw oder Anhängers,
- ein kleines weißes Licht plötzlich sehr nahe: Lenker eines Pferdewagens
ist menschenfreundlich und risikobewußt und hat in eine Taschenlampen-
batterie investiert,
- instinktiver Schlenker auf die Gegenfahrbahn ohne weitere Folgen: ein
unbeleuchteter Radfahrer wurde überholt,
- zwei oder weniger Scheinwerfer kommen auf der eigenen Spur scheinbar
grundlos entgegen: Gegenverkehr überholt Fußgänger, Fahrrad oder Pferde-
wagen bzw. weicht Schlagloch oder schlecht abgesicherter Baustelle aus,
- Ortsschild: beeinflußt die Wahl der Geschwindigkeit nicht allzu stark,
- Person steht mitten auf der Fahrbahn: Polizeikontrolle.
Leider gibt es aber auch wirklich gefährliche Situationen (immer noch
Europastraße und Dunkelheit):
- zwei kleine weiße entgegenkommende Lichter: Kfz fährt mit Standlicht,
- plötzliches unbeleuchtetes Hindernis auf eigener Spur: Pferdewagen,
in seltenen Fällen, u.U. stehender, Lkw,
- schemenhaft erkennbarer weißer Pfeil auf Blechschild: Baustelle -
eigene Fahrspur ab hier gesperrt,
- Person liegt quer auf der Straße: Betrunkener hat es nicht nach Hause
geschafft,
- Beiseitespringende Fußgänger: Liefen leichtsinnigerweise trotz sich
begegnendem Kfz-Verkehr nebeneinander oder sogar in größeren Gruppen,
- grelles Licht im Rückspiegel nach Passieren eines Ortsschildes mit
ca. 80 km/h: holländischer Lkw oder Limousine mit Bukarester Kennzeichen
will überholen.
--
Hartmut
Check favorite links: http://magrathea.stud-verwaltung.uni-ulm.de/~hartmut
I have sort of become addicted to "exotic" countries, then somehow Romania
became no. 1. For three years I have been telling people "this is the last
visit, next time I will explore the rest of the world" - it was different.
The Tourist Office slogan worked. "Come as a tourist - leave as a friend!"
>Pr...udenz - oder ??
Possibile -- nach "Pr" haben die Soldaten losgeprustet und der Rest war
für mich unverständlich.
>> >Sie wollen doch hier nicht ernsthaft behaupten, dass man bei der
>> Polizei
>> >vor jeder Fahrt die Funktion sämtlicher Lampen kontrolliert (Für das
>> >wichtige Bremslicht muss man da schon zu zweit sein !).
>>
>> Kluge Leute können das auch alleine.
>Bei Tageslicht und ohne zusätzliche Hilfsmittel ? Wie ?
Warum ohne zusätzliche Hilfsmittel? Warum z.B. nicht durch eine
Blick in den Rückspiegel, wenn ein weiteres Fahrzeug hinter
einem steht? Warum nicht in der eigenen Garage? Warum nicht an
der Wand in irgendeinem Parkhaus? Warum nicht an irgendeiner
Wand? u.v.a.m.
--
Werner Icking Werner...@gmd.de (+49 2241) 14-2443 __o
GMD - Forschungszentrum Informationstechnik GmbH _`\<,_
Schloss Birlinghoven, D-53754 Sankt Augustin, Germany (_)/ (_)
"Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod." ~~~~~~~~~~~~~~~
>>>>>>>>>>>>>>>>>> Ursprüngliche Nachricht <<<<<<<<<<<<<<<<<<
Am 18.04.99, 23:16:24, schrieb be...@sledge.phiger.com (Bernd Sluka)
zum Thema Überholen bei Gegenverkehr (was: Polizeikontrolle):
>>> Nein, das geht schon, *wenn* die Fahrbahn breit genug ist.
>> Es ist trotzdem verboten.
> Du mögest die Rechtsgrundlage verkünden.
Siehe untenstehendes Zitat. Im Vergleich - mein Auto ist 1610mm breit,
ein Motorrad circa 850mm (habe ich jetzt mal so grob geschätzt). Es
bleibt eine Differenz von 760mm. Bei geringen Geschwindigkeiten (< 100
Km/h) ist es schwieriger mit einem Motorrad die Spur zu halten als mit
einem Auto (Windanfälligkeit etc). Der Fahrer „pendelt“ also - sagen
wir mal 110mm hin- und her. Ergo bleiben dann 650mm übrig.
Wenn Du dir diesen Wert mal auf einem Bandmaß oder einem
Gliedermaßstab anguckst, wirst Du feststellen daß das „gar nicht mal
soviel“ ist. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Autofahrer, der
sein KFZ gerade auf eine „wesentlich höhere Geschwindigkeit“
beschleunigt, in der Lage ist innerhalb weniger Sekunden festzustellen
ob die Breite der Straße dies zuläßt. Wenn ein KFZ entgegenkommen
würde (das gerade mal um diese 650mm breiter ist), dann würde er
generell nicht überholen. Bei einem Motorrad ist das anders - die
Silhouette erscheint schmaler als sie in Wirklichkeit ist (wenn der
Motorradfahrer seine Scheinwerfer an den Spiegeln oder Lenkerenden
hätte würde das schon wieder ganz anders aussehen). Also wird
überholt.
Ich weiß leider nicht ob Du selber schon mal mit einem Motorrad
gefahren bist, aber wenn Du mit 100 Km/h fährst und Dir kommt jemand
mit 130 Km/h entgegen der gerade mal 500-600mm Sicherheitsabstand zu
Dir hält - das pfeift schon ganz schön in den Klamotten.
Dutzende von toten Motorradfahrern jährlich sprechen eine deutliche
Sprache.
Zitat Straßenverkehrsordnung :
§ 1
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht
und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein
Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen
unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Kommentar zu §1(2) : Die Behinderung des Gegenverkehrs ist in diesem
Falle vermeidbar, IMO gibt es keine Gesetztesgrundlage, die einen
Überholvorgang (überholen <> vorbeifahren) als „unvermeidbar“ (im Sinne
von „notwendig“) definiert.
§5
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des gan-
zen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausge-
schlossen ist. [...]
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage [...]
Kommentar zu §5(3) : Die Verkehrlage ist insofern unklar, daß der
Fahrer des übeholenden KFZ nicht abschätzen kann ob er in der Lage ist
den erforderlichen Seitenabstand zum Gegenverkehr einzuhalten (800mm
?).
(4) [...] Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu
anderen
Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern,
eingehalten werden. [...]
Kommentar zu $5(4) : Der Seitenabstand bezieht sich nicht nur auf das
Fahrzeug des zu überholenden, sondern auch auf das des
entgegenkommenden Verkehrsteilnehmers.
Würde es zu einem Unfall kommen dann würde dem Fahrer des überholenden
KFZ eine 100%ige Alleinschuld am Unfall treffen (mal angenommen daß
der Motorradfahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht deutlich
überschritten hat). Kein Gericht der Welt würde dem Motorradfahrer
vorwerfen, er hätte den Unfall mitprovoziert, da er im Falle eines
Zusammenstoßes (im Gegensatz zum Autofahrer) auf jeden Fall sein
eigenes Leben riskiert.
>Dann informiere Dich oder
>stelle Dich einfach bei Dunkelheit an eines Straße und zähle mit.
Unterstützt meinen Einwand.
>>Vor dem Posten vielleicht mal ein paar Minuten aus dem Fenster
schauen.
>Inwiefern? Sehe ich dann mehr defekte Pkw herumfahren?
Eben nicht.
>BTW: Dein Newsreader erzeugt unsaubere Zeilenumbrüche und
referenziert
>unvollständig.
Diesmal auch? Wenn ja, woran könnte das liegen?
Gruß
Josef Hohmann
> Siehe untenstehendes Zitat. Im Vergleich - mein Auto ist 1610mm breit,=20=
> ein Motorrad circa 850mm (habe ich jetzt mal so grob gesch=E4tzt). Es=20=
> bleibt eine Differenz von 760mm. Bei geringen Geschwindigkeiten (< 100=20=
Diese Differenz verteilt sich auf beide Seiten des Motorradfahrers, falls
er auf der Mitte seiner Spur faehrt (was normal ist). Also: 380mm auf
der Seite zum Gegenverkehr hin.
> Km/h) ist es schwieriger mit einem Motorrad die Spur zu halten als mit=20=
> einem Auto (Windanf=E4lligkeit etc). Der Fahrer =84pendelt=93 also - sag=
> en=20
> wir mal 110mm hin- und her. Ergo bleiben dann 650mm =FCbrig.
Nach meiner Korrektur noch 270mm. Zwei Handbreit.
> Ich wei=DF leider nicht ob Du selber schon mal mit einem Motorrad=20
> gefahren bist, aber wenn Du mit 100 Km/h f=E4hrst und Dir kommt jemand=20=
> mit 130 Km/h entgegen der gerade mal 500-600mm Sicherheitsabstand zu=20=
> Dir h=E4lt - das pfeift schon ganz sch=F6n in den Klamotten.
Ich hab' auch schon weniger erleben muessen. Geschaetzt so 10cm. :-(
Jens
> Ich weiß leider nicht ob Du selber schon mal mit einem Motorrad
> gefahren bist, aber wenn Du mit 100 Km/h fährst und Dir kommt jemand
> mit 130 Km/h entgegen
Das wäre ja auch verboten, oder gibt es irgendwo Autobahnabschnitte mit
Gegenverkehr, die für 130 km/h zugelassen sind?
> Zum Gegenverkehr ist nun gar kein Seitenabstand vorgeschrieben, nur
> daß er nicht behindert werden darf (§ 5 Abs. 1).
Er mag nicht vorgeschrieben sein. Man kann aber die Vorschriften für den
überholten Verkehr als Anhaltspunkt nehmen. Dabei ist zu beachten, dass
die Differenzgeschwindigkeit zum Gegenverkehr i.d.R. viel höher ist als
die zum überholten Verkehr. Der Abstand zum Gegenverkehr muss also
deutlich größer sein, gerade wenn es sich um ein Motorrad handelt.
Das ist bei der normalen Benutzung einer 9-Meter-Fahrbahn ja auch
verwirklicht: 1m Abstand zum Rand 3m zu den entgegenkommenden
Fahrzeugen.
Rand/Auto/Mitte/Auto/Rand = 1/2/3/2/1
Kommt ein Motorrad entgegen, so sieht das beim Überholen eines anderen
Autos etwa so aus:
Rand/Krad/Platz/Auto/Platz/Auto/Rand = 1/1/x/2/y/2/1
Für x+y bleiben gerade 2m. 1m auf jeder Seite ? Das ist zum Gegenverkehr
hin m.E. zuwenig und stellt eine Behinderung dar.
Etwas günstiger ist der (wohl eher seltene) Fall, dass man ein Motorrad
überholen will während ein anderes entgegenkommt.
Rand/Krad/Platz/Auto/Platz/Krad/Rand = 1/1/x/2/y/1/1
Jetzt hat man bei x=2m etwas mehr Abstand zum Gegenverkehr, was
theoretisch vielleicht gerade ausreicht, wenn alle sich richtig
Verhalten. Davon kann der Überholer aber nicht einfach ausgehen oder es
sogar durch sein eigenes Verhalten zu erzwingen suchen.
Wichtig ist: Die Feststellung allein, die Fahrbahn sei "breit genug",
schließt eine Behinderung _nicht_ aus. Der Fahrer muss das tatsächliche
Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer beobachten und sich vor dem
Überholen davon überzeugen, dass keine Gefahr (der Behinderung) besteht.
Dabei darf er bestenfalls von durchschnittlichem Fahrkönnen (das ist
nicht viel) ausgehen. Kann er nach den Umständen eine Behinderung nicht
ausschließen, darf er nicht überholen auch wenn dies objektiv ohne
Kollision möglich wäre.
In den fraglichen Situationen halte ich es für unmöglich, Behinderungen
sicher auszuschließen.
> Behinderung ist die tatsächliche, nachdrückliche Verhinderung bea-
> bsichtigen (legalen) Verkehrsverhaltens.
Es ist _durchaus_ möglich, illegales Verkehrsverhalten zu behindern.
Eine Behinderung an sich ist ja nicht in jedem Fall ein Verstoß gegen
die StVO.
> Solange der im Gegenverkehr
> fahrendene Zweiradfahrer das Rechtsfahrgebot einhält, wird niemand
> behindert. Tut er das nicht, läge zwar auch keine Behinderung vor,
> weil das Verhalten des Zweiradfahrers dann nicht legal ist, ....
Nach dieser (falschen) Interpretation dürfte man auch dem, der zu
schnell fährt, die Vorfahrt nehmen.
Gruss, TM
>Kein Gericht der Welt würde dem Motorradfahrer
>vorwerfen, er hätte den Unfall mitprovoziert, da er im Falle eines
>Zusammenstoßes (im Gegensatz zum Autofahrer) auf jeden Fall sein
>eigenes Leben riskiert.
Du scheinst ja ein enorm großes Vertrauen in Gerichte zu haben. Wenn
ich von meiner eigenen Erfahrung ausgehe, hindert eine solche Sachlage
nicht einmal ein deutsches Gericht daran, einen solchen Vorwurf
trotzdem zu erheben - von Gerichten anderswo auf der Welt ganz zu
schweigen.
--
Tilman Schmidt E-Mail: til...@schmidt.bn.eunet.de (private)
Bonn, Germany Tilman....@sema.de (office)
- Undetected errors are handled as if no error occurred. (IBM) -
> Mehr als 1/2 aller Pkw, die an den herbstlichen Beleuchtungsaktionen
> des Kfz-Handwerks teilnehmen, haben Mängel.
Ach nee, darunter dürfte der häufigste Mangel n falsch eingestelles
Abblendlicht sein. Und genau *deswegen* geht man ja hin, weil man
es dort kostenlos einstellen lassen kann. IOW: Untaugliche
Grundgesamtheit verfälscht die Zahlen.
> Regelmäßige eigene Zählungen an Pkw bestätigen diese Daten.
Scheinst in ner seltsamen Gegend zu wohnen. Dort, wo ich
fahre, ist dem nicht im mindesten so - Defekte sind die
Ausnahme.
--
Rasmus 'Don Metal' Althoff
"But if they tell you that I've lost my mind,
Maybe it's not gone, just a little hard to find." (Manowar)
: 18% aller Pkw weisen bei der Hauptuntersuchung Mängel an der Beleuch-
: tung auf. Und diese Fahrzeuge sind i.a. vorher darauf untersucht
: worden (eine der leichtesten Übungen der TÜV-Vorbereitung).
Diese Zahl laesst allenfalls auf das Verhaeltnis zweier Gruppen
schliessen, derer die erst zum TÜV fahren und dann reparieren, zu
den anderen, die es andersherum machen. (Gibt es dazu irgendwelche
Erhebungen? Die gehoeren eigentlich dazu, wenn Maengelstatistiken
analysiert werden.)
: Mehr als 1/2 aller Pkw, die an den herbstlichen Beleuchtungsaktionen
: des Kfz-Handwerks teilnehmen, haben Mängel. Daran nehmen i.a. die
: Fahrer teil, die bereit sind, verantwortungsbewußter zu handeln und
: sich wenigstens etwas um ihr Fahrzeug kümmern.
Wer sein Fahrzeug scheckheftpflegen laesst, braucht da nicht extra hin.
Wer das selber einstellen kann, braucht auch nicht hin. Wer weiss, das
schon lange nichts mehr ueberprueft wurde, faehrt da hin. Folglich ist
die Maengelrate dort relativ hoch. (?)
: Regelmäßige eigene Zählungen an Pkw bestätigen diese Daten. So
: zeigen alleine etwa 1/6 aller Pkw Defekte an den drei bis vier
: Glühbirnen der Kennzeichenbeleuchtung bzw. Rücklichter. Ähnliche
: Defektraten (je Beleuchtungseinrichtung) kann man bei Scheinwerfern
: beobachten. Eine Hochrechnung auf alle Beleuchtungseinrichtungen
: daraus ergibt eine Defektrate von etwa 50%.
Kennzeichenbeleuchtung ist sowieso Luxus, und zwischen falsch
eingestelltem und ausgefallenem Abblendlicht ist auch noch ein
Unterschied, genauso wie zwischen Kennzeichenbeleuchtung und
Rücklichtern. Beide Zahlen haben daher kaum eine Aussagekraft.
>Du benutzt einen untauglichen Newsreader, der lange Zeilen
>umbricht, ohne die Quote-Zeichen am Zeilenanfang zu ergänzen,
>m.a.W. ein Microsoft-Produkt, das vorgibt auch für News tauglich
>zu sein.
"vorgibt"? Outlook Express reicht für den Normalnutzer nicht? (Tips
evtl. als email wg. OT, Danke).
Gruß
Josef Hohmann
Grins, Jan
> Die Interpretation ist durchaus korrekt, solange Du auf dem Boden der
> h.M. bleibst. Nur Dein Vergleich läßt Mängel in der Kenntnis von § 8
> StVO erkennen. Es geht bei einem Vorfahrtsverstoß nicht um Behinderung
> von Zuschnellfahen.
Darf der Wartepflichtige fahren, wenn der Vorfahrtsberechtigte bei
Einhaltung der für ihn zulässigen Geschwindigkeit nicht behindert würde?
> Bernd Sluka wrote:
> Darf der Wartepflichtige fahren, wenn der Vorfahrtsberechtigte bei
> Einhaltung der für ihn zulässigen Geschwindigkeit nicht behindert
würde?
Wenn es zu einem Unfall kommt dann bekommt der Raser nur dann eine
Teilschuld, wenn er deutlich über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
liegt.
Die Tatsache, daß er zu schnell fährt (Hast Du einen Radarblick?)
berechtigt Dich noch nicht, ihm einfach die Vorfahrt zu nehmen.
> Der Einfahrende darf den Vorfahrtsberechtigten durch sein
> *rechtzeitiges* Einfahren (ohne wesentliche Behinderung und
> Gefährdung) im weiteren Verlauf durchaus daran hindern, zu
> schnell weiterzufahren. Er darf ihn aber nicht an der Ausübung
> seiner (legalen) Vorfahrt hindern.
>
> Ich habe den Eindruck, Du möchtest über Behinderung in § 1 StVO
> nachlesen, bevor Du weitere Pseudo-Gegenbeispiele konstruierst.
Schon recht, könnte auch Gefährdung sein.
> Die Tatsache, daß er zu schnell fährt (Hast Du einen Radarblick?)
> berechtigt Dich noch nicht, ihm einfach die Vorfahrt zu nehmen.
Mein Blick sagt mir, wenn er noch so und so weit weg ist (und dabei 50
fährt), kann ich in die Kreuzung einfahren, ohne ihn zu behindern oder
zu gefährden.