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Schuldnerverwechslung ... was tun?

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Marc Brauer

unread,
Jun 4, 2001, 7:39:41 AM6/4/01
to
Hallo Newsgroup,

da ich neu hier bin, erstmal ein herzliches Hallo in die Runde.
Leider habe ich ein kleines Problem und möchte hier mal um Rat fragen.

Letzte Woche flattert mir ein Schrieb einer Anwältin ins Haus, in dem
ich aufgefordert werde, doch endlich meine Schulden bei Viag Interkom
in Höhe von 977,- DM zu begleichen. Das hat mich etwas verwundert, da
ich mit Viag Interkom nichts zu tun habe!
Ich habe also bei der Anwältin angerufen, welche jedoch einfach nur
unfreundlich war. Sie meinte einfach, ich hätte die zugestellten
Mahnschreiben wohl nicht abgeholt und müsse dann jetzt halt mit dem
Vollstreckungsbescheid leben. Das unter Umständen eine Verwechslung
vorliegen könnte, hat sie gar nicht interessiert. Bei Viag Interkom
konnte ich leider auch niemanden erreichen, der mir weiterhelfen
konnte (die wollten immer meine Kundennummer, die ich eben nicht
habe.).

Immerhin hat mir diese Anwältin nun eine Kopie des
Vollstreckungsbescheides übersandt und was sehe ich da: das Schreiben
ging an einen Namensvetter von mir, jedoch an eine Adresse, unter der
ich nie gelebt habe. Es kann sich hier also nur um eine Verwechslung
handeln, nur fühle ich mich etwas arg schlecht behandelt und möchte
die Sache doch irgendwie klären. Da wurde doch sehr schlecht
nachgeforscht, denn nur weil ich nunmal auch Marc Brauer heisse und in
Bonn lebe, muss ich ja nicht automatisch auch der entsprechende
Schuldner sein.

Meine Frage nun: wie verhalte ich mich am besten? Soll ich die
Anwältin nochmals auf ihren Fehler hinweisen? Mir kann doch in einem
solchen Fall nicht wirklich eine Zwangsvollstreckung drohen, oder?

So, Entschuldigung, dass es etwas länger geworden ist. Über Ratschläge
würde ich mich wirklich freuen.

Schönen Gruss
Marc

Florian Kleinmanns

unread,
Jun 4, 2001, 8:01:52 AM6/4/01
to
Marc Brauer schrieb:

> Letzte Woche flattert mir ein Schrieb einer Anwältin ins Haus, in dem
> ich aufgefordert werde, doch endlich meine Schulden bei Viag Interkom
> in Höhe von 977,- DM zu begleichen.

> [...] ich hätte die zugestellten Mahnschreiben wohl nicht abgeholt


> und müsse dann jetzt halt mit dem Vollstreckungsbescheid leben.

> Immerhin hat mir diese Anwältin nun eine Kopie des
> Vollstreckungsbescheides übersandt

In welchem Stadium ist die ganze Sache? Liegt ein Titel gegen Dich vor?
Warum sollte die Anwältin Dich dann direkt anschreiben? Hast Du in
dieser Sache schon Post vom Gericht oder vom Gerichtsvollzieher
bekommen?

Grüße
Florian

--
1 // 11 // 21 // 1211 // 111221 // 312211 // 13112221 // 1113213211 //
31131211131221 // 13211311123113112211 // 11131221133112132113212221 //
3113112221232112111312211312113211 // 1321132132111213122112311311222-
-113111221131221 // 111312211312111312311211131122211213211321...ad inf

Marc Brauer

unread,
Jun 4, 2001, 8:34:44 AM6/4/01
to
Hi Florian!

Danke für die schnelle Antwort.

Also, es liegt ein Vollstreckungsbescheid vor, aber eben gegen eine
Person, die zwar meinen Namen trägt, aber ansonsten unter einer
anderen Anschrift lebt, als ich (oder vermutlich eben nicht mehr da
wohnt). Daher habe ich vermutlich auch nie etwas von dieser Sache
gehört. Jetzt scheint mein Namensvetter allerdings Bonn verlassen zu
haben (ich habe in der Strasse, die auf dem Vollstreckungsbescheid
angegeben ist nachgesehen), und jetzt meint man scheinbar, ich wäre
diese Person. Also ich habe zumindest von dieser ganzen Sache noch nie
etwas gehört. Keine Mahnungen, keine Gerichtspost und vor allem kein
Vertrag mit Viag Interkom!

Vom Gericht oder vom Gerichtsvollzieher habe ich aktuell noch keine
Post erhalten, da eine Frist bis zum 14.6.2001 läuft, in der ich die
Schuld begleichen soll.

Schönen Gruss
Marc

elmar struck

unread,
Jun 4, 2001, 8:36:51 AM6/4/01
to
Marc Brauer schrieb:

> Immerhin hat mir diese Anwältin nun eine Kopie des
> Vollstreckungsbescheides übersandt und was sehe ich da: das Schreiben
> ging an einen Namensvetter von mir, jedoch an eine Adresse, unter der
> ich nie gelebt habe. Es kann sich hier also nur um eine Verwechslung
> handeln, nur fühle ich mich etwas arg schlecht behandelt und möchte
> die Sache doch irgendwie klären. Da wurde doch sehr schlecht
> nachgeforscht, denn nur weil ich nunmal auch Marc Brauer heisse und in
> Bonn lebe, muss ich ja nicht automatisch auch der entsprechende
> Schuldner sein.

Soweit ich weiß, ziehen die Mobilfunkbetreiber bei VErtragsschluß immer
eine Kopie des Personalausweises des neuen Kunden. Anhand dessen wird
die Anwältin das Mißverständnis sicherlich bald aufklären können.

Gruß,

elmar

Klaus Opel

unread,
Jun 4, 2001, 8:43:54 AM6/4/01
to
Hallo Florian,

>In welchem Stadium ist die ganze Sache? Liegt ein Titel gegen Dich vor?

wenn Du das Ausgangsposting noch mal in Ruhe durchliest, wirst Du
feststellen, dass ein Vollstreckungsbescheid gegen einen Namensvetter
unter anderer Adresse vorliegt.

Klaus.

--

http://www.klaus-opel.de ~ 200 Bilder der Kanaren

Holger Lembke

unread,
Jun 4, 2001, 10:11:49 AM6/4/01
to
"Marc Brauer" <ma...@uni-bonn.de> wrote:

>So, Entschuldigung, dass es etwas länger geworden ist. Über Ratschläge
>würde ich mich wirklich freuen.

Mir scheint, du hast das getan, was man tun kann: sie auf ihren Fehler
hingewiesen.

Ich würde per Fax freundlich hinschreiben, dass du die flasche Person bist.

Mehr nicht. Denn wenn ich die Diskussionen in solchen Fällen verfolge, sind
die recht resistent gegen hilfreiche Hinweise.

Wenn ich das richtig sehe, kommt als nächstes der Mahnbescheid. Da setzt du
das Kreuz an die richtige Stelle und die haben viel Geld für nichts
ausgegeben.


--
mit freundlichen Grüßen
Holgi, +49-531-3497854

Mark Obrembalski

unread,
Jun 4, 2001, 10:32:11 AM6/4/01
to
Holger Lembke alias <holge...@hlembke.de> schrieb:

> Wenn ich das richtig sehe, kommt als nächstes der Mahnbescheid.

Das siehst Du vermutlich nicht richtig, schließlich gibt es einen
Vollstreckungsbescheid, der nur gegenüber einer anderen Person
erlassen wurde. Wenn also als nächstes überhaupt was kommt, dann
dürfte es ein Gerichtsvollzieher oder ein Pfändungsbeschluss sein.

Love and Peace,
Mark

--
Damit Du einen Kostenerstattungsanspruch hast, brauchst Du 1. Kosten und
2. einen Erstattungsanspruch.

RA Hans U. Geisler am 3.5.2001 in de.soc.recht.misc

Holger Lembke

unread,
Jun 4, 2001, 10:48:05 AM6/4/01
to
mar...@hrz1.uni-oldenburg.de (Mark Obrembalski) wrote:


>Das siehst Du vermutlich nicht richtig, schließlich gibt es einen
>Vollstreckungsbescheid, der nur gegenüber einer anderen Person
>erlassen wurde. Wenn also als nächstes überhaupt was kommt, dann
>dürfte es ein Gerichtsvollzieher oder ein Pfändungsbeschluss sein.

Ach so.

Dann ist es ja insgesamt "zu spät".

Naja, dann kommt maximal irgendwann der Gerichtsvollzieher, denn bittet man
dann rein, gibt ihn einen Keks und einen Kafffeee und dann zieht der
weiter.

Die Schufa fällt mir gerade ein. Mit Pech wird er da auch gelistet. Oder?

Alexander Haberland

unread,
Jun 4, 2001, 2:16:00 PM6/4/01
to
Hallo Marc,
grundsätzlich sollte man gegen einen Vollstreckungsbescheid, wenn den Anspruch
als nicht gegeben sieht, Einspruch einlegen. Ich sage grundsätzlich, weil in
Deinem Fall die Situation in soweit vom "Normalfall" abweicht, als daß Dir der
VB nicht vom Gericht zugestellt wurde, dies aber für die Wirksamkeit des VB
Voraussetzung ist. Der Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid beim Mahngericht
hat zur Folge, daß die ganze Sache in streittige Verfahren übergeht. Das heißt
daß vermutlich das Amtsgericht Bonn Dich anschreiben wird und es zu einer
Gerichtsverhandlung kommt. Wenn es Dir gelingt in diesem Verfahren zu Beweisen,
daß hier eine Personenverwechslung vorliegt, wird die Klage der VIAG
kostenpflichtig abgewiesen.
Ich halte es für das Beste, wenn Du die Anwältin schriftlich (Einschreiben per
Rückschein) erneut auf die Verwechslung hinweisst und außerdem sämtliche
Schriftverkehr aus dieser Sache in Kopie und Beifügung eines gesonderten
Schreibens an das Mahngericht schickst. Tu das möglichst schnell, damit keine
Fristen laufen. Obwohl wie schon oben erwähnt die Frist für den Einspruch gegen
einen Vollstreckungsbescheid erst dann zu laufen beginnt, wenn Dir dieser
ordentlich zugestellt wurde und zwar vom Gericht und nicht von der Anwältin.
Vorausgesetzt die Sachlage ist wie von Dir geschildert, kannst Du Dich auch
eigentlich recht gelassen an einen Anwalt wenden, da hier alles darauf
hindeutet, daß die VIAG die Kosten tragen muß.

Alex


Holger Lembke

unread,
Jun 4, 2001, 2:33:04 PM6/4/01
to

>grundsätzlich sollte man gegen einen Vollstreckungsbescheid, wenn den Anspruch
>als nicht gegeben sieht, Einspruch einlegen. Ich sage grundsätzlich, weil in
>Deinem Fall die Situation in soweit vom "Normalfall" abweicht, als daß Dir der
>VB nicht vom Gericht zugestellt wurde, dies aber für die Wirksamkeit des VB
>Voraussetzung ist.

Wie kann er gegen einen Vollstreckungsbescheid, der nicht gegen ihn
ergangen ist, Einspruch einlegen?

Wie kann ein VB wirksam werden, der an ihn geht, aber nicht seiner ist?

Lass mich raten: die RAInn hat einen VB als unzustellbar vom AG
zurückbekommen. Und dann einfach das Ding in eine Tüte gesteckt und per
Post an alle geschickt, die sie in der Telefon-CD gefunden hat.

Fishing in the dark.

Florian Kleinmanns

unread,
Jun 4, 2001, 2:54:22 PM6/4/01
to
Alexander Haberland schrieb:
> [...]

Du hast ja doch einen Realnamen!

> Ich halte es für das Beste, wenn Du die Anwältin schriftlich (Einschreiben per

> Rückschein) erneut auf die Verwechslung hinweisst [...]


> Vorausgesetzt die Sachlage ist wie von Dir geschildert, kannst Du Dich auch
> eigentlich recht gelassen an einen Anwalt wenden, da hier alles darauf
> hindeutet, daß die VIAG die Kosten tragen muß.

Lass mich nochmal fragen, wer die Kosten für das Einschreiben/Rückschein
trägt.

Alexander Haberland

unread,
Jun 4, 2001, 3:56:04 PM6/4/01
to
Hmm ehrlich gesagt stand mein Name nur aus unwissenheit nicht drin. Aber auf
Deinen netten Tipp hin, habe ich mich etwas schlau gemacht.
Lieber Florian das mit den Kosten ist ne gute Frage, sollte es zum Prozess
kommen ergibt sich eine Ersatzpflicht auch der außergerichtlichen Kosten analog
§§ 91a,269 III ZPO vorausgesetzt man gewinnt. D.h. der liebe Marc müßte die
Kosten vorerst tragen und könnte sie dann ersetzt verlangen.
Allein auf's BGB gestützt wirds schwierig. Auch wenn ich Dich nun schon
einwenden höre, daß das Vermögen als solches nicht geschützt ist müßte man
einen Anspruch außerhalb eines Prozesses wohl auf § 823 BGB stützen. Oder
siehst Du ne bessere Möglichkeit.

Alexander Haberland

unread,
Jun 4, 2001, 4:05:26 PM6/4/01
to

>Wie kann er gegen einen Vollstreckungsbescheid, der nicht gegen ihn
>ergangen ist, Einspruch einlegen?
Kann er wie glaubte auch gesagt zu haben hier natürlich nicht. Könnte er nur
wenn er ihm zuginge

>Wie kann ein VB wirksam werden, der an ihn geht, aber nicht seiner ist?

Wenn das Gericht an ihn zugestellt hätte, wäre er auch wirksam geworden. Is so.
Wenn sich dann im Prozeß herausstellt, daß er der falsche war kann er analog §§
91a, 269 III ZPO auch die außergerichtlichen Kosten verlangen.



>Lass mich raten: die RAInn hat einen VB als unzustellbar vom AG
>zurückbekommen. Und dann einfach das Ding in eine Tüte gesteckt und per
>Post an alle geschickt, die sie in der Telefon-CD gefunden hat.

Das Glaube ich ja fast auch, sollte die gute Frau kein einsehen haben, muß man
warten was sie macht, denn der Gerichtsvollzieher handelt ja auch nur aufgrund
des Titels, dieser wäre hier der Vollstreckungsbescheid und der beinhaltet wenn
ich es richtig verstanden habe, ja eine andere Adresse aus.

Alex

Marc Brauer

unread,
Jun 5, 2001, 4:39:04 AM6/5/01
to
Hallo an Alle!

Zunächst mal Danke für die vielen netten und hilfreichen Tipps. Ich
habe gerade eben nochmal mit der Anwältin gesprochen, aber die
blockiert weiterhin und meinte (O-Ton!), so viele Marc Brauers könne
es in Bonn ja nicht geben, also müsse ich ja schon der richtige sein!
Ausserdem meinte sie noch, ich müsse ja reichlich dämlich sein, mich
nach meinem Umzug auch noch wieder mit Adresse ins Telefonbuch
eintragen zu lassen!!!

Mir langt die ganze Geschichte jetzt einfach und ich gehe heute mittag
mal zum Anwalt, weil ich gegen so viel Unverschämtheit einfach
machtlos bin und nicht selber auch so ausfallend werden möchte.

Wenn ihr möchtet, kann ich ja mal posten, was aus der Sache so
geworden ist (wenn die ihr Geld wirklich von mir bekommen, habe ich
auf jeden Fall schon eine super Geschäftsidee ;) ).

Schönen Gruss und Danke
Marc

Peter Fajerski

unread,
Jun 5, 2001, 5:51:22 AM6/5/01
to
"Mark Obrembalski" <mar...@hrz1.uni-oldenburg.de> schrieb im Newsbeitrag news:9fg65b$40aoq$2...@ID-2645.news.dfncis.de...

> Holger Lembke alias <holge...@hlembke.de> schrieb:
>
>> Wenn ich das richtig sehe, kommt als nächstes der Mahnbescheid.
>
> Das siehst Du vermutlich nicht richtig, schließlich gibt es einen
> Vollstreckungsbescheid, der nur gegenüber einer anderen Person
> erlassen wurde. Wenn also als nächstes überhaupt was kommt, dann
> dürfte es ein Gerichtsvollzieher oder ein Pfändungsbeschluss sein.

Wenn schon ein vollstreckbarer Titel beim GV sein sollte, kannst Du ganz
ruhig bleiben und den GV abwarten und das Missverständniss aufklären.
Der GV wird dann einfach wieder gehen.
Aber für einen Vollstr. Titel sollte schon eine Zustellung desselben
vorangegangen sein! Und da stellt sich für mich natürlich die Frage
an wen und wohin?

und Tschüss
Peter

--
Bitte nur in die Newsgroup antworten!

Priv.-Doz. Dr. Dirk van den Boom

unread,
Jun 5, 2001, 6:45:44 AM6/5/01
to
Hi,

> Wenn ihr möchtet, kann ich ja mal posten, was aus der Sache so
> geworden ist (

Oh ja, bitte!!

Und viel Glück!

Dein
Dirk

uli bernt

unread,
Jun 5, 2001, 4:17:06 PM6/5/01
to

...vielleicht schickst Du mal Deine Schilderung an Online-Dienste wie
teltarif oder lädst Dir mal ein paar Zeitungsvertreter zur ner
privaten Pressekonferenz ein.

Der neue Viag -Vorstand wird Dir dann sicher aufgrund des
Presserummels die üblichen Entschuldigungen und einen Vertrag samt
Handy als Aufwand für Deine Kosten anbieten. Dann wirds gefährlich -
Du bist dann wirklich Kunde....

uli
ex Viagkunde :-))

Marco Rinck

unread,
Jun 5, 2001, 6:08:29 PM6/5/01
to
"Marc Brauer" <ma...@uni-bonn.de> schrieb in
news:9fi5q8$5iq4$1...@f1node01.rhrz.uni-bonn.de:
> Mir langt die ganze Geschichte jetzt einfach und ich gehe heute
> mittag mal zum Anwalt, weil ich gegen so viel Unverschämtheit
> einfach machtlos bin und nicht selber auch so ausfallend werden
> möchte.

Also eine einfache Möglichkeit der Anwältin den Wind aus den Segeln
zu nehmen, ist, wenn du dir von deinem örtlichen Einwohnermeldeamt
bestätigen lässt, niemals in dieser Strasse gewohnt zu haben. Das
machen die tatsächlich (allerdings kostenpflichtig), in ihren
schlauen Computern steht ja drin wo du wie lange gewohnt hast.
Ist natürlich hanebüchen dass du beweisen sollst, niemals dort
gewohnt zu haben, aber einfacher und billiger als ein Anwalt ist es
auf jeden Fall.

Solch eine "nette" Namensverletzung hab ich hier nämlich auch schon
öfters gehabt. Mein Namensvetter hatte u.a. schon bei Telekom (die
wollten damals die Bestätigung haben) und Stadtwerken mächtige
Schulden hinterlassen, die man mir regelmässig anhängen wollte.
Achja, und als 9-jähriger (noch zu DDR Zeiten) hatte ich auch schon
einen Einrückbefehl in den örtlichen Knast im Briefkasten liegen :-)

--
Ciao,
Marco

-= http://www.romulus23.de =-

Gerlinde Seidel

unread,
Jun 6, 2001, 4:12:38 AM6/6/01
to

"Marco Rinck" wrote

> Achja, und als 9-jähriger (noch zu DDR Zeiten) hatte ich auch schon
> einen Einrückbefehl in den örtlichen Knast im Briefkasten liegen :-)

und? bist Du hingegangen? ;-).

neugierig, Gerlinde


Wolfgang Kopp

unread,
Jun 5, 2001, 12:42:00 PM6/5/01
to
peter.f...@gmx.de (Peter Fajerski) schrieb:

> Wenn schon ein vollstreckbarer Titel beim GV sein sollte, kannst Du ganz
> ruhig bleiben und den GV abwarten und das Missverständniss aufklären.
> Der GV wird dann einfach wieder gehen.

Müsste er eigentlich, denn er ist verpflichtet, die Identität des
Schuldners zu überprüfen, also festzustellen, ob die Person, gegen die
er vollstrecken soll, mit der identisch ist, die im Titel als Schuldner
ausgewiesen wird.

Bei unterschiedlichen Adressen und Fehlen anderer Merkmale (Beruf,
Geburtsdatum usw.) wird er die Identität wohl nicht positiv feststellen
können, es sei denn, er kennt den Schuldner (was bei Gerichtsvollziehern
nicht selten ist, es sind ja oft die gleichen Pappenheimer ...).

Er müsste dann den Vollstreckungsauftrag ablehnen, die Gläubigerin sich
dagegen nach § 766 ZPO an das Vollstreckungsgericht wenden, und dieses
wiederum die Identität des Schuldners überprüfen. So wird die Sache
also, wenn sie auf die Spitze getrieben wird, letztlich vor dem
Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - landen, allerdings in einem
Verfahren Gläubigerin gegen Gerichtsvollzieher.

--
ICQ# 64469487 · <w...@wolfgang-kopp.de> · http://www.wolfgang-kopp.de/
»usenet-Nilpferd: Taucht urplötzlich aus trübem Gewässer auf, reißt das
Maul riesengroß auf, stinkt aus dem Hals taucht genauso plötzlich wieder
unter und verschwindet auf Nimmerwiedersehen.« W. Allinger, d.s.r.misc

Marco Rinck

unread,
Jun 6, 2001, 7:47:21 PM6/6/01
to
"Gerlinde Seidel" <sei...@rpws.de> schrieb in
news:9fkoli$qpn$1...@news1.wdf.sap-ag.de:

>
> "Marco Rinck" wrote
>> Achja, und als 9-jähriger (noch zu DDR Zeiten) hatte ich auch
>> schon einen Einrückbefehl in den örtlichen Knast im Briefkasten
>> liegen :-)
> und? bist Du hingegangen? ;-).

Zum Briefkasten? Klar, war doch schon gross!

In den Knast natürlich nicht. Auch in der DDR war man mit 9 Jahren
noch nicht strafmündig :-)

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