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Barzahlung ohne Quittung

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Steffi Keup

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Jul 21, 1999, 3:00:00 AM7/21/99
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Hallo,
ich habe vor kurzer Zeit eine Mahnung bekommen, die sich auf eine
Rechnung bezog, die ich nie erhalten habe. Mein ehemaliger Tierarzt
verlangte darin die Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages fuer
eine Leistung aus 1997 (s. posting v. 23.6.99) ). Das erste Schreiben
enthielt nur die Zahlungsaufforderung und die Summe, jedoch keine
Rechnungsnummer oder Beschreibung der Leistung.
Nach telephonischer Bitte bekam ich nun endlich die dazugehoerende
Rechnung zugesandt. Die dort verlangte Summe ist jedoch von mir
definitiv *direkt* nach erbringen der Leistung bar bezahlt worden - so
wie ich bislang grundsaetzlich *alle* Tierarzteinsaetze sofort
geloehnt habe. Vom TA habe ich allerdings - wie immer, und ich habe
schon sehr viel Geld bei ihm gelassen... - keine Quittung dafuer
bekommen, auch alle anderen Tierhalter, die ich kenne und die ihre
Viecher bei ihm behandeln lassen, bekamen nie eine Quittung.
Kann ich mich nun weigern, die verlangte Summe zu zahlen?
Ich kann ja mangels Quittung nicht beweisen, dass ich sie bereits
bezahlt habe, ein Verweis auf die uebliche, x-mal praktizierte
quittungslose "Zahlpraxis" ist juristisch wohl kaum relevant...
Einen Zeugen aufzutun - nach so langer Zeit - duerfte sich auch als
schwierig erweisen, waere aber rein theoretisch -wenn auch mit viel
Muehe - moeglich. Wuerde das etwas nuetzen?
Hat jemand einen Tip?
Vielen Dank im Voraus,
Steffi Keup

--

Steff...@gmx.de

Bastian Völker

unread,
Jul 22, 1999, 3:00:00 AM7/22/99
to
Hallo!

Steffi Keup schrieb:

> Kann ich mich nun weigern, die verlangte Summe zu zahlen?

Klar, aber ich glaube nicht, daß das so gut wäre.
Wichtig ist wohl erst mal ein Klärungsversuch. Situation
ins Gedächtnis rufen und Gesehen rekonstruieren.

> Ich kann ja mangels Quittung nicht beweisen, dass ich sie bereits
> bezahlt habe, ein Verweis auf die uebliche, x-mal praktizierte
> quittungslose "Zahlpraxis" ist juristisch wohl kaum relevant...

Daß Du das Ganze nicht beweisen kannst, ist in der Tat Dein
Problem. Allerdings halte ich nicht für so unwichtig, daß er
ständig bar kassiert. Rein juristisch ist der Fall klar, es ist
(wie so oft) eine Beweisfrage. Wenn er jetzt also fast ausschließlich
bar kassiert, kann man vielleicht ja unterstellen, daß auch Du, wie
ja üblich, bar bezahlt hast. Ich halte das aber trotzdem für ziemlich
problematisch.

> Einen Zeugen aufzutun - nach so langer Zeit - duerfte sich auch als
> schwierig erweisen, waere aber rein theoretisch -wenn auch mit viel
> Muehe - moeglich. Wuerde das etwas nuetzen?

Jemand der bezeugt, daß Du bezahlt hast? Klar würde das was nützen.
Dann würde der Herr Doktor vielleicht auch noch mal genau drüber
nachdenken (ich will ihm ja keinen Betrugsversuch unterstellen).

Mal ganz allgemein: nie nicht ohne Quittung Bares an solche
"offiziellen" Stellen geben, und schon gar nicht bei unerheblichen
Summen. Das kann schon im Freundeskreis schiefgehen. Ich würde den
Überweisungsweg vorschlagen. So mußt Du kein Geld mit Dir rumschleppen
und hast auch immer gleich einen Zahlungsbeleg.

Gruß
Bastian
--
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