Ich habe folgende Frage:
Welche Minimalanforderungen sind an das Praxisschild eines RA zu
stellen? Reicht es z.B. aus wenn nur auf dem Klingelschild ein
RA-Hinweis draufsteht? Oder muß man ein grösseres und eigenständiges
Schild aufstellen lassen?
Vielen dank für eure Antworten.
Walter
Also, zu "zu kleines Schild" habe ich noch nie Rechtsprechung gesehen.
Ist bei einem "Werbeschild" ja auch nicht sinnvoll, das klein zu halten
- die Mandanten sollen den Anwalt ja auch finden.
Tobias
> Welche Minimalanforderungen sind an das Praxisschild eines RA zu
> stellen? Reicht es z.B. aus wenn nur auf dem Klingelschild ein
> RA-Hinweis draufsteht? Oder muß man ein grösseres und eigenständiges
> Schild aufstellen lassen?
Also, ich hab grade nochmal nachgeguckt. Minimalanforderungen zu einem
Kanzleischild finde ich nicht. Ein Anwalt hat im Allgemeinen nur die
Pflicht eine Kanzlei überhaupt zu errichten (§ 25 BRAO -
Bundesrechtsanwaltsordnung).
Eher ist das Ausmaß des Hinweises darauf (sprich der Werbung)
begrenzt. Also ist ein großes, buntes Kanzleischild eher bedenklich.
Welchen Zweck sollen Minimalanforderungen an ein solches Kanzleischild
haben? Wenn der Anwalt die Werbewirkung nicht braucht, verzichtet er
drauf.
Matthias (mit kleinem, aber feinem Kanzleischild)
> Also, zu "zu kleines Schild" habe ich noch nie Rechtsprechung gesehen.
> Ist bei einem "Werbeschild" ja auch nicht sinnvoll, das klein zu halten
> - die Mandanten sollen den Anwalt ja auch finden.
Da streitet sich sicher eine Hausgemeinschaft mit einem Anwalt über die
Optik im Eingangsbereich und Walter ist von der 'Der-Anwalt-braucht-kein-
Schild-Fraktion' *Vermutung.in.den.Raum.stell* ;-)
Ein Mitschüler von mir schreibt eine Hausarbeit über das Berufsrecht
der Rechtsanwälte. Er ist auf den Begriff Kanzleipflicht gestoßen. In
seinem Buch heisst es, dass zur ordnungsgemäßen Einrichtung einer
Kanzlei büromäßige Mittel, Telefon, Fax (?) und auch ein Praxisschild
gehören. Reicht es nun aus, daß auf dem Klingelschild steht: RA X...
oder müssen auf einem größeren Schild z.B. Sprechzeiten usw. genannt
sein? Hier steht, ein Praxisschild ist notwendig damit die Bevölkerung
weiss, ob in ihrer gegend ein Rechtsanwalt arbeitet.
Walter
Man beschäftigt sich mit seinem Berufsrecht offensichtlich viel zu
wenig. :-) Aber ich will mal mit der Macht des Faktischen
argumentieren: Ich kenne viele Kanzleischilder, auf denen steht nur
der Name und "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin". Anwälte sind
untereinander höchst mißgünstig. ;-) Da hätte sich doch bestimmt schon
ein Kollege gefunden, der einen Verstoß gegen die Berufspflichten
gerügt hätte, wenn ein einfacher Hinweis nicht reichen würde.
Matthias
> Man beschäftigt sich mit seinem Berufsrecht offensichtlich viel zu
> wenig. :-) Aber ich will mal mit der Macht des Faktischen
> argumentieren: Ich kenne viele Kanzleischilder, auf denen steht nur
> der Name und "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin". Anwälte sind
> untereinander höchst mißgünstig. ;-)
Trotzdem sollte das Fachgebiet schon mit drauf sein. Macht irgendwie
keinen Sinn, wenn man zum Anwalt marschiert und nur zu hören kriegt,
dass man beim Falschen ist.
Ausserdem hat nen Kanzleischild gross und massiv-golden zu sein. Und
je verkommener die Gegend ist, desto mehr hat das Ding zu funkeln ;)
Viele Grüsse,
Gerrit
Also ich gebe da auch gerne Auskunft am Telefon. :-) Aber im Ernst:
Viele Kollegen werben ja in Anzeigen für sich. Es gibt
Anwaltssuchservices (ist der Plural eigentlich so richtig?) im Netz.
Mundpropaganda tut ihr übriges und ist eh die beste Werbung. Und wenn
Du trotzdem noch nicht weißt, wer in Deiner Nähe auf das gesuchte
Fachgebiet spezialisiert ist, rufst Du am besten bei der regionalen
Anwaltskammer an. Die vermitteln Dir dann ein paar Adressen.
> Ausserdem hat nen Kanzleischild gross und massiv-golden zu sein. Und
> je verkommener die Gegend ist, desto mehr hat das Ding zu funkeln ;)
Ich sollte Blattgold für mein dezentes, mattweißes Schildchen
besorgen. :-)
Matthias