Es geht um ein defektes Automatikgetriebe. Der Fehler lise sich nicht
zweifelsfrei festestellen - es gab 2 M�glichkeiten: Eine Reparatur / Tausch
eines Teil, Kosten 300 Euro.
Oder das Getriebe hat einen Totalschaden.
Es wurde das genannte Teil gewechselt, was jedoch kein Erfolg war. Der
Getriebetausch kommt nicht in Frage.
Wie sieht es nun mit der Bezahlung aus - muss ich den erfolglosen
Reparatueversuch in voller H�he bezahlen? Dass eine Arbeitsleistung erbracht
wurde, steht au�er Frage; sie soll auch angemessen bezahlt werden. Aber
z�hlt dazu auch das nicht notwendige neue Teil?
Wie ist eure Meinung dazu?
Danke, Gru� D. Wilhelm
> Es geht um ein defektes Automatikgetriebe. Der Fehler lise sich nicht
> zweifelsfrei festestellen - es gab 2 M�glichkeiten: Eine Reparatur /
> Tausch eines Teil, Kosten 300 Euro.
> Oder das Getriebe hat einen Totalschaden.
> Es wurde das genannte Teil gewechselt, was jedoch kein Erfolg war. Der
> Getriebetausch kommt nicht in Frage.
Zwischen "2 M�glichkeiten" und "gewechselt" gab es doch ein Gespr�ch mit dem
Auftraggeber, nicht?
> Wie sieht es nun mit der Bezahlung aus - muss ich den erfolglosen
> Reparatueversuch in voller H�he bezahlen? Dass eine Arbeitsleistung
> erbracht wurde, steht au�er Frage; sie soll auch angemessen bezahlt
> werden. Aber z�hlt dazu auch das nicht notwendige neue Teil?
Solange die Suche und der Austausch sach- und fachgerecht erfolgte, sehe ich
nach Deiner Darstellung keinen Grund, die Zahlung (teilweise) zu verweigern.
> Es wurde das genannte Teil gewechselt, was jedoch kein Erfolg war. Der
> Getriebetausch kommt nicht in Frage.
>
> Wie sieht es nun mit der Bezahlung aus - muss ich den erfolglosen
> Reparatueversuch in voller Höhe bezahlen? Dass eine Arbeitsleistung
> erbracht wurde, steht außer Frage; sie soll auch angemessen bezahlt
> werden. Aber zählt dazu auch das nicht notwendige neue Teil?
Das kommt darauf an, was vereinbart wurde. Hat Dir die Werkstatt gesagt,
das neue Teil könnte es bringen, sie wissen es aber nicht sicher, aber einen
versuch sei es wert, und Du hast zugestimmt, dann musst Du zahlen, es sei
denn, die Einschätzung (also Beratung) der Werkstatt war falsch.
Wenn Du den Auftrag erteilt hast, reparieren Sie mal, dann kann man sich
sicher ergiebig streiten.
W.
Es käme darauf an was genau vereinbart wurd. Wurde eine Fehlersuche
vereinbart, bzw. das Abckecken der Reparaturmöglichkeit oder wurde
vereinbart zu reparieren.
Mn könnte natürlich auch sagen, man baut das Teil halt wieder aus.
Dann muss du die Ausbaukosten aber auch bezahlen, zumindest in
meinen Augen.
MfG
Matthias
> Wie sieht es nun mit der Bezahlung aus - muss ich den erfolglosen
> Reparatueversuch in voller Höhe bezahlen? Dass eine Arbeitsleistung
> erbracht wurde, steht außer Frage; sie soll auch angemessen bezahlt
> werden. Aber zählt dazu auch das nicht notwendige neue Teil?
So wie ich das herauslese hast du das Risiko übernommen, dass es nicht
funktionieren könnte.
Wer anderes als du sollte das bezahlen?
Harald
> Es käme darauf an was genau vereinbart wurd.
Klar. Beurteilungsgrundlage ist der Vertrag.
> Wurde eine Fehlersuche
> vereinbart, bzw. das Abckecken der Reparaturmöglichkeit oder wurde
> vereinbart zu reparieren.
Normalerweise kommt es darauf nicht an. Bei unbekannter Fehlerursache
beinhaltet der Auftrag, den Wagen zu reparieren, auch die Fehlersuche. Denn
nach dem objektiven Empfängerhorizont hat der Auftraggeber
Rechtsbindungswillen hinsichtlich der nötigen Vorarbeiten, die eine
Reparatur erst ermöglichen. Da die Reparatur eines Fehlers, dessen Ursache
unbekannt ist, nicht möglich ist, ohne zunächst die Ursache zu ermitteln,
kann ein Reparaturauftrag grundsätzlich nur dahingehend verständig ausgelegt
werden, dass auch die Fehlersuche zum werkvertraglichen Pflichtenprogramm
der Werkstatt gehört, die dann auch vergütungspflichtig ist.
> Mn könnte natürlich auch sagen, man baut das Teil halt wieder aus.
> Dann muss du die Ausbaukosten aber auch bezahlen, zumindest in
> meinen Augen.
Solange das Ding wiederverwendbar ist, klar.
Was hei�t das, wenn man den Fehler zwar findet, dann aber doch nicht
repariert weil die Reparatur zu teuer ist (nach R�cksprache).
Also muss man die Fehlersuche doch zahlen?
Also deine Aussage oben:
> Normalerweise kommt es darauf nicht an.
h�tte ich im ersten Moment so interpretiert, dass der Kunde
nur zahlen muss, wenn am Schlu� die Reparatur erfolgreich war.
Verwirrt.
MfG
Matthias
> h�tte ich im ersten Moment so interpretiert, dass der Kunde
> nur zahlen muss, wenn am Schlu� die Reparatur erfolgreich war.
Dem Umst�nden nach darf man annehmen, dass eine Reparatur um
jeden Preis nicht vereinbart war. Dann darf die Werkstatt aber keinen
teueren (aber noch im Rahmen des vereinbarten Reparaturbudgets
liegenden) Reparaturversuch unternehmen, wenn der Erfolg unsicher
ist (es sein denn, das Budget war ausdr�cklich auch f�r solche un-
sicheren Versuche bestimmt).
Das OP verstehe ich so, dass der Auftraggeber den Reparaturversuch
in Auftrag gegeben hat und sich des Erfolgsrisikos bewusst war, jetzt
aber pr�fen m�chte, ob er das nutzlos eingesetzte Ersatzteil bezahlen
muss. Das Ersatzteil w�re aber nach einem Ausbau wohl kein Neuteil
mehr, auch ist offen, ob es die Werkstatt �berhaupt so bald wieder-
verkaufen kann. Eine R�ckgabe an den Gro�h�ndler kommt wohl
erst recht nicht in Betracht. Warum also sollte die Werkstatt f�r die
Kosten des Ersatzteils aufkommen. Es steht dem Auftraggeber frei,
es wiederausbauen zu lassen und dann selbst zu verkaufen.
W.
> Hier hilft es vielleicht, auch noch einmal die Unterscheidung
> zwischen Dienst- und Werkvertr�gen zu ber�cksichtigen.
Nein. Der Reparaturvertrag, der auch Vorarbeiten umfassen kann, ist
unstreitig werkvertraglicher Natur.
> Was heißt das, wenn man den Fehler zwar findet, dann aber doch nicht
> repariert weil die Reparatur zu teuer ist (nach Rücksprache).
>
> Also muss man die Fehlersuche doch zahlen?
Selbstverständlich.