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Wie zeigt man einen ÖPNV-Busfahrer an?

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Heinz-Mario Frühbeis

unread,
Jul 20, 2016, 3:08:37 AM7/20/16
to
Hallo,

reicht es da aus, wenn man Anzeige bei der Polizei erstattet, so das
diese die Personalien ermittelt (durch/nach Angabe von Uhrzeit,
Haltestelle, etc.)? Oder wendet man sich ans Bus-Unternehmen? Aber die
rücken doch bestimmt keine Personalien heraus?
Oder geht das nur über einen Rechtsanwalt?
(Und ja, "nur" eine Beschwerde reicht (mir) in jenem Fall nicht.)

VmD und
mit Gruß
Heinz-Mario Frühbeis

Martin Bienwald

unread,
Jul 20, 2016, 4:00:00 AM7/20/16
to
Heinz-Mario Frühbeis <D...@earlybite.individcore.de> wrote:

> reicht es da aus, wenn man Anzeige bei der Polizei erstattet, so das
> diese die Personalien ermittelt (durch/nach Angabe von Uhrzeit,
> Haltestelle, etc.)? Oder wendet man sich ans Bus-Unternehmen? Aber die
> rücken doch bestimmt keine Personalien heraus?

Da tun sie auch gut daran, denn _dich_ gehen die Personalien des
Busfahrers in aller Regel nichts an.

Du kannst Anzeige gegen Unbekannt bei Polizei oder Staatsanwaltschaft
erstatten; die können dann den Fahrer ermitteln (z.B. anhand der
Dienstpläne des Busunternehmens). Parallel dürfte eine Beschwerde beim
Busunternehmen sinnvoll sein (auch für den Fall, dass sich die
Staatsanwaltschaft deiner Ansicht nicht anschließen mag, der Fahrer
habe strafbar oder ordnungswidrig gehandelt).

> Oder geht das nur über einen Rechtsanwalt?

Anzeige erstatten kann jeder, dafür braucht man keinen Anwalt.

... Martin

Heinz-Mario Frühbeis

unread,
Jul 20, 2016, 4:31:20 AM7/20/16
to
Am 20.07.2016 um 09:51 schrieb Martin Bienwald:
> Heinz-Mario Frühbeis <D...@earlybite.individcore.de> wrote:
>
>> reicht es da aus, wenn man Anzeige bei der Polizei erstattet, so das
>> diese die Personalien ermittelt (durch/nach Angabe von Uhrzeit,
>> Haltestelle, etc.)? Oder wendet man sich ans Bus-Unternehmen? Aber die
>> rücken doch bestimmt keine Personalien heraus?
>
> Da tun sie auch gut daran, denn _dich_ gehen die Personalien des
> Busfahrers in aller Regel nichts an.
>
Schon recht.

> Du kannst Anzeige gegen Unbekannt bei Polizei oder Staatsanwaltschaft
> erstatten; die können dann den Fahrer ermitteln (z.B. anhand der
> Dienstpläne des Busunternehmens). Parallel dürfte eine Beschwerde beim
> Busunternehmen sinnvoll sein (auch für den Fall, dass sich die
> Staatsanwaltschaft deiner Ansicht nicht anschließen mag, der Fahrer
> habe strafbar oder ordnungswidrig gehandelt).
>
Ok, also 'Gegen Unbekannt' mit entsprechenden Daten zur Ermittlung.

>> Oder geht das nur über einen Rechtsanwalt?
>
> Anzeige erstatten kann jeder, dafür braucht man keinen Anwalt.
>
Die meine Überlegung war eben, ob man die Personalien vielleicht nur
über einen Anwalt bekommen kann...

Mein Dank für die Info und
mit Gruß
Heinz-Mario Frühbeis

Kathinka Wenz

unread,
Jul 20, 2016, 4:49:21 AM7/20/16
to
On Wednesday, July 20, 2016 at 10:31:20 AM UTC+2, Heinz-Mario Frühbeis wrote:
>
> Die meine Überlegung war eben, ob man die Personalien vielleicht nur
> über einen Anwalt bekommen kann...

Was willst _du_ mit den Personalien? Ihn selber bestrafen?

Gruß, Kathinka

Frank Hucklenbroich

unread,
Jul 20, 2016, 5:32:35 AM7/20/16
to
Eben. Und genau aus diesem Grund bekommt man die Personalien nicht in die
Hand, um Selbstjustiz zu verhindern.

Grüße,

Frank

P&eterL#iederm%ann

unread,
Jul 20, 2016, 5:35:25 AM7/20/16
to
Ach was, nur einen ganz kleinen "shitstorm".

Gruss,
Peter

HC Ahlmann

unread,
Jul 20, 2016, 6:19:27 AM7/20/16
to
Heinz-Mario Frühbeis <D...@Earlybite.individcore.de> wrote:

> reicht es da aus, wenn man Anzeige bei der Polizei erstattet, so das
> diese die Personalien ermittelt (durch/nach Angabe von Uhrzeit,
> Haltestelle, etc.)?

Einen Busfahrer kann man wie jeden anderen Kraftfahrer anzeigen. Dabei
ist die Identifizierung des Busfahrers einfacher, weil sie im Busbetrieb
protokolliert werden muss, sodass Kennzeichen oder Linie und Kurs, Ort
und Zeit reichen.

> Oder wendet man sich ans Bus-Unternehmen? Aber die
> rücken doch bestimmt keine Personalien heraus?

Jeder Busbetrieb hat einen Verkehrsmeister und die sind regelmäßig an
regelgerechtem verhalten ihrer Busfahrer interessiert.

> Oder geht das nur über einen Rechtsanwalt?

Nein, das geht auch ohne RA.

> (Und ja, "nur" eine Beschwerde reicht (mir) in jenem Fall nicht.)

Was ist geschehen?
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte

Heinz-Mario Frühbeis

unread,
Jul 20, 2016, 6:28:12 AM7/20/16
to
Um das einmal klar zu stellen: Es geht mir nicht um Selbstjustiz.
Alles seinen rechten, demokratischen Gang!

Mit Gruß
Heinz-Mario Frühbeis

Heinz-Mario Frühbeis

unread,
Jul 20, 2016, 6:39:03 AM7/20/16
to
Am 20.07.2016 um 12:19 schrieb HC Ahlmann:
> Heinz-Mario Frühbeis <D...@Earlybite.individcore.de> wrote:
>
> [...]
> Was ist geschehen?
>
Ich steige ein, gebe den Zielort an, ich bekomme mein Ticket, ich zahle,
er (der Busfahrer) spricht mich mit irgendwas, aber mit 'Du' an. Ich
drehe mich um, frage, ob "wir" uns kennen? er verneint, spricht mich
aber weiterhin mit 'Du' an, was ich mir dann ihm gegenüber verbat. Und
schon fing er an zu toben... "Wie, was, was du willst *du*
eigentlich?!", "*Du*, hau ab!", "Raus hier, *du*!", etc..
Noch einige Male mehr habe ich darauf hin gewiesen, daß ich nicht bereit
mich von ihm dutzen zu lassen, aber er verweigerte sich diesem und tobte
verbal, und mich duzend, weiter.
Und jetzt zeige ihn ihn an wegen Beleidigung...

Mit Gruß
Heinz-Mario Frühbeis

Frank Hucklenbroich

unread,
Jul 20, 2016, 7:02:50 AM7/20/16
to
Am Wed, 20 Jul 2016 12:39:01 +0200 schrieb Heinz-Mario Frühbeis:

> Am 20.07.2016 um 12:19 schrieb HC Ahlmann:
>> Heinz-Mario Frühbeis <D...@Earlybite.individcore.de> wrote:
>>
>> [...]
>> Was ist geschehen?
>>
> Ich steige ein, gebe den Zielort an, ich bekomme mein Ticket, ich zahle,
> er (der Busfahrer) spricht mich mit irgendwas, aber mit 'Du' an. Ich
> drehe mich um, frage, ob "wir" uns kennen? er verneint, spricht mich
> aber weiterhin mit 'Du' an, was ich mir dann ihm gegenüber verbat. Und
> schon fing er an zu toben... "Wie, was, was du willst *du*
> eigentlich?!", "*Du*, hau ab!", "Raus hier, *du*!", etc..

Ach Gottchen. Ich dachte, es ging um einen schweren Verstoß gegen die
Straßenverkehrsordnung.
Hier liegt ja nur eine simple Beleidigung vor, wobei man noch drüber
streiten kann, ob bloßes Duzen schon eine solche ist. Im Zweifel wird der
Busfahrer behaupten, du hättest ihn auch beleidigt oder geduzt. Gibt es
Zeugen?

Ich bin mir relativ sicher, daß man Dich bei der Polizei auf den
Privatklageweg verweisen wird, mangels "öffentlichem Interesse" oder so.
Das wäre mir der Aufwand nicht wert. In dem Fall vielleicht doch lieber ein
Beschwerdeschreiben an das Busunternehmen, die können sich den Kandidaten
dann mal zur Brust nehmen. Die kennen ja oft ihr Pappenheimer, das wird
nicht das erste Mal sein, daß der Fahrer ausfallend geworden ist.

Grüße,

Frank

Stefan Froehlich

unread,
Jul 20, 2016, 7:05:04 AM7/20/16
to
On Wed, 20 Jul 2016 12:39:01 Heinz-Mario Frühbeis wrote:
> (der Busfahrer) spricht mich mit irgendwas, aber mit 'Du' an. [...]
> Und jetzt zeige ihn ihn an wegen Beleidigung...

Sie werden Dich dafür lieben.

Servus,
Stefan

--
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Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan konnte schon immer mehr als Laune machen!
(Sloganizer)

HC Ahlmann

unread,
Jul 20, 2016, 7:27:37 AM7/20/16
to
Heinz-Mario Frühbeis <D...@Earlybite.individcore.de> wrote:

> Und jetzt zeige ihn ihn an wegen Beleidigung...

Wegen Duzens eine Beleidigung anzuzeigen, mag dem Abreagieren helfen,
wird aber im Sande verlaufen und zukünftig nichts oder wenig ändern.

Mit der Angelegenheit bist Du (muss ich jetzt Sie schreiben oder wäre
das Sie im Usenet eine Beleidigung? Lükooooo!) beim Busunternehmen
(Kundendialog, Beschwerdestelle) besser aufgehoben, weil die solches
Verhalten in der Zukunft abstellen.

Theodor Hellwald

unread,
Jul 20, 2016, 7:37:15 AM7/20/16
to
DU(!) hast definitiv zuviel Tagesfreizeit und bist noch dazu
merkbefreit! MfG theo

P&eterL#iederm%ann

unread,
Jul 20, 2016, 8:56:42 AM7/20/16
to
Am 20.07.2016 um 13:47 schrieb Ludger Averborg:
> OK. Da möchte ich aber auch mit drüber abstimmen!
> Wo kann ich meine Stimme darüber abgeben, ob er nun die Rübe
> verlieren soll oder nur 50 Stunden im Kindergarten arbeiten
> soll?

Da die Todesstrafe hierzulande nicht verhängt werden kann, möge er für
die Dauer eines Monats als Rechtsberater von "isk ender" fungieren.

Gruss,
Peter

Stefan Schmitz

unread,
Jul 20, 2016, 10:20:34 AM7/20/16
to
Am Mittwoch, 20. Juli 2016 13:02:50 UTC+2 schrieb Frank Hucklenbroich:

> Ich bin mir relativ sicher, daß man Dich bei der Polizei auf den
> Privatklageweg verweisen wird, mangels "öffentlichem Interesse" oder so.

Ich frage mich, ob in so einem Fall überhaupt die Personalien ermittelt werden,
bevor man das tut.
Muss ein Privatkläger die Identität des Beschuldigten selbst herausfinden?

Frank Hucklenbroich

unread,
Jul 20, 2016, 10:32:09 AM7/20/16
to
Das will ich doch schwer hoffen, daß er das selbst muss. Oder soll in so
einem Kriminalfall wie dem des OP die Polizei jetzt auch noch Emittlungen
anstellen? Die haben hoffentlich wichtigeres zu tun.

Grüße,

Frank

Martin Bienwald

unread,
Jul 20, 2016, 10:40:00 AM7/20/16
to
Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> wrote:

> Ich bin mir relativ sicher, daß man Dich bei der Polizei auf den
> Privatklageweg verweisen wird, mangels "öffentlichem Interesse" oder so.

IIRC kann die Polizei das nicht, das muss schon die Staatsanwaltschaft
machen. Ich habe allerdings wenig Zweifel daran, dass sie genau das
täte.

... Martin

haimjeanf...@gmail.com

unread,
Jul 20, 2016, 10:44:25 AM7/20/16
to
Hallo
Ich beschloss, Darlehen mit relativ niedrigen Zinsen im Vergleich zu Banken zu machen. Nach einem Gespräch mit einem meiner Finanzberater , haben wir beschlossen, Kredite zu liefern Einzelpersonen zu helfen, die leider den Zugang zu Banken nicht mit ihren Anforderungen schwer zu erfüllen haben. Sie müssen Kredite zurückzahlen , in dem Fall, dass Sie einen Kredit aufnehmen können, die Ihre Probleme so schnell oder mit Ihrer Bank oder auch mit Unternehmen zu lösen. Für weitere Informationen können Sie mich gerne kontaktieren.
haimjeanf...@gmail.com
Warten Sie lesen

Stefan Schmitz

unread,
Jul 20, 2016, 11:02:08 AM7/20/16
to
Immerhin handelt es sich um etwas, das einen Straftatbestand erfüllen
könnte. Wenn der Staat etwas mit Strafe bedroht, dann sollte er auch
ermöglichen, dass es zum Verfahren kommt.
Und dazu braucht der Privatkläger die Personalien des Beschuldigten. Ohne Hilfe
des Staates kommt er nur schwer daran. (Ist für die Polizei auch kein Aufwand,
die Personalien eines Busfahrers zu ermitteln. Einem Privatmenschen wird das
Busunternehmen dagegen keine Auskunft geben.)

Rupert Haselbeck

unread,
Jul 20, 2016, 12:50:10 PM7/20/16
to
Kathinka Wenz schrieb:

> Heinz-Mario Frühbeis wrote:
>>
>> Die meine Überlegung war eben, ob man die Personalien vielleicht nur
>> über einen Anwalt bekommen kann...
>
> Was willst _du_ mit den Personalien? Ihn selber bestrafen?

Etwas anderes wird ihm kaum übrigbleiben. Es handelt sich hier um ein
Privatklagedelikt.

MfG
Rupert

Matthias Dimsic

unread,
Jul 20, 2016, 1:00:14 PM7/20/16
to
Am 20.07.2016 um 09:08 schrieb Heinz-Mario Frühbeis:
> Hallo,
>
> reicht es da aus, wenn man Anzeige bei der Polizei erstattet, so das
> diese die Personalien ermittelt (durch/nach Angabe von Uhrzeit,
> Haltestelle, etc.)? Oder wendet man sich ans Bus-Unternehmen? Aber die
> rücken doch bestimmt keine Personalien heraus?
> Oder geht das nur über einen Rechtsanwalt?

Wenn das Kennzeichen des Busses bekannt ist, sowie Ort und Uhrzeit, dann
kann man den Fahrer natürlich ermitteln.

> (Und ja, "nur" eine Beschwerde reicht (mir) in jenem Fall nicht.)

Den Busfahrer kann man natürlich auch auf Schadenersatz verklagen oder
auf Unterlassung. Das kostet den Busfahrer dann viel Geld.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Dimsic
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Schöll Schwarz Breitenbach
Rechtsanwälte PartGmbB

Ferdinand-Nebel-Straße 7
56070 Koblenz

Telefon: 02 61 / 915 06 - 22
Fax: 02 61 / 915 06 - 66

E-Mail: dim...@ssbp.de
Internet: www.ssbp.de

Steuer-Nr.: 22 / 222 / 0259 / 4
Ust-IdNr.: DE148791655

P&eterL#iederm%ann

unread,
Jul 20, 2016, 1:20:44 PM7/20/16
to
Am 20.07.2016 um 19:00 schrieb Matthias Dimsic:

> Den Busfahrer kann man natürlich auch auf Schadenersatz verklagen oder
> auf Unterlassung. Das kostet den Busfahrer dann viel Geld.
>
Und wie beziffert man den angeblich entstandenen Schaden?

Gruss,
Peter

Matthias Dimsic

unread,
Jul 20, 2016, 2:40:58 PM7/20/16
to
Das müßte man in einem persönlichen Gespräch klären. Es wird sich schon
ein Weg finden lassen.

Henning Sponbiel

unread,
Jul 21, 2016, 9:15:15 AM7/21/16
to
On Wed, 20 Jul 2016 13:27:36 +0200, HC Ahlmann wrote:

>
>Mit der Angelegenheit bist Du (muss ich jetzt Sie schreiben oder wäre
>das Sie im Usenet eine Beleidigung? Lükooooo!) beim Busunternehmen
>(Kundendialog, Beschwerdestelle) besser aufgehoben, weil die solches
>Verhalten in der Zukunft abstellen.

Genau dort kann man schnell und wirksam etwas gegen das beanstandete
Verhalten unternehmen.

Henning

Diedrich Ehlerding

unread,
Jul 21, 2016, 12:21:53 PM7/21/16
to
Ludger Averborg schrieb am 20.07.2016 um 21:57:

>> Etwas anderes wird ihm kaum übrigbleiben. Es handelt sich hier um ein
>> Privatklagedelikt.
>>
> ???
> StGB 185

StPO § 374 ff.

Armin Wolf

unread,
Jul 22, 2016, 3:17:51 AM7/22/16
to
"Heinz-Mario Frühbeis" <D...@Earlybite.individcore.de> schrieb

> "*Du*, hau ab!", "Raus hier, *du*!", etc..

Sofort Beschwerde beim Unternehmen einreichen.

Wenn dort _mehrere_ Beschwerden von _mehreren_ Vor-
fällen eintrudeln, dann wird dieses verhalten mit Sicherheit
abgestellt, oder der Fahrer wird nicht länger fahren.

Privatanzeigen bringen nichts, da es Aufgabe des Arbeit-
gebers ist, seine Angestellten zu diszilpinieren.

Armin Wolf

unread,
Jul 22, 2016, 3:22:13 AM7/22/16
to
"Matthias Dimsic" <dim...@ssbp.de> schrieb

>> Und wie beziffert man den angeblich entstandenen Schaden?
>
> Das müßte man in einem persönlichen Gespräch klären. Es wird sich schon
> ein Weg finden lassen.
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Matthias Dimsic
> Rechtsanwalt
> Fachanwalt für Arbeitsrecht

Je höher der bezifferte Schaden, desto höher die Vergütung
des eingeschalteten Anwalts...

Würde pauschal ansetzen. 10.000 EUR ....

P&eterL#iederm%ann

unread,
Jul 22, 2016, 4:22:31 AM7/22/16
to
Ich würde vom zunächst vom dreieinhalbfachen Zeitwert des Omnibus
ausgehen.

Das persönliche Gespräch ist äusserst wichtig. Da kann ja immer auch
ein wenig liquidiert werden, auch wenn sonst gar nichts geschieht.

Gruss,
Peter

Thomas Hochstein

unread,
Jul 24, 2016, 9:15:02 PM7/24/16
to
Heinz-Mario Frühbeis schrieb:

> Und jetzt zeige ihn ihn an wegen Beleidigung...

Das ist nett, dann gibt's in der Kaffeerunde wenigstens wieder etwas
zu Lachen.

P&eterL#iederm%ann

unread,
Jul 31, 2016, 2:53:43 PM7/31/16
to
Am 31.07.2016 um 13:14 schrieb Martin Gerdes:
> Ingrid <martin...@gmx.de> schrieb:
>
>> Der erste Schritt wäre, daß unser Sensibelchen Earlybite seinen eigenen
>> Geldbeutel auftut, denn ohne Schuß gibts bekanntlich kein Jus.
>
>> Das dürfte ein entscheidendes Hindernis für den Verfahrensfortgang sein.
>
> Schau, was aus unserem wichtigen Thread geworden ist!
>
> Der so schwer Beleidigte hat sich offensichtlich eingekriegt und
> verfolgt die Sache wohl nicht weiter. Es ist halt einfacher, im Usenet
> herumzumaulen als den Geldbeutel aufzutun und eine (vermeintliche)
> Missetat auf eigene Kosten zu verfolgen.
>
> Mein Reden seit anno dunnemals.
>

Vielleicht hat er bereits das Team Dimsic/Matula eingeschaltet!
lol
Peter

Stefan Engler

unread,
Aug 6, 2016, 10:45:00 AM8/6/16
to
Die Gewerkschaft der Polizei hat einen Weg gefunden, Beleidigungen zu Geld zu
machen. (Schadensersatz ...) Eine einfache Beleidigung bringt wohl nicht
allzuviel und ohne Gewerkschaftsanwalt ist man wohl alleine unterwegs.

Bei Internetdelikten ging es auch über den Weg Staatsanwaltschaft->Einstellung
->Akteneinsicht->Klage(n) im Zivilrecht (Unterlassung/Schadensersatz/Auslagen).
Wobei der Weg über Strafantrag nach hinten los gehen kann, wenn der Busfahrer
einen Anwalt hat, der sich mit Persönlichkeitsdelikten auskennt.

Michael Schlücker

unread,
Aug 6, 2016, 6:11:11 PM8/6/16
to
Am 06.08.2016 16:44, schrieb Stefan Engler:

Und davor schrieben noch diverse Andere.
Nachdem Du, Heinz-Mario... Entschuldigung... nachdem SIE, Herr Frühbeis
einen Kriminalfall aus der mangelnden Ehrerbeitung durch die Verwendung
eine falschen Pronomens machten.

Ach Mädels, ich hab mich schon lange nicht mehr so köstlich amüsiert
;-)
Dieser deutsche(Du vs. Sie) bis österreichische(am besten noch mit
wiener Schmäh Herr Obergeheimrat oder sowas) "Anredewahn" wird sowieso
überbewertet.
Bei jeder Gelegenheit wird die Fortschrittlichkeit unserer nordischen
Nachbarn hervorgehoben. IKEA findet sich fast in jeder Hütte. Und denen
bricht auch kein Zacken aus der Krone, wenn die sich "merkwürdigerweise"
alle duzen. Selbst wenn man sich nicht kennt oder "schon zusammen im
Sandkasten gespielt hat".
Mit welchem Respekt man sich begegnet, hängt von ganz anderen Sachen ab,
als von Pronomen.
"Sie Arschloch" ist nicht wirklich besser als "Du Arschloch".

Aber wenn man sonst nichts zu tun hat...
Keine Hobbys hat...
Und ein Krümelka.... von Gottes Gnaden ist...
entstehen wohl gelegentlich Menschen wie auch der bundesweit bekannte
"Knöllchen-Horst".

Und um den Quatsch jetzt vollends auf die Spitze zu treiben...
Hat Herr F. durch seine ausgiebige Diskussion mit dem Busfahrer evtl.
Verspätungen verursacht?
Die dazu geführt haben, daß jemand zu spät am Arbeitsplatz erschien und
deshalb eine Abmahnung bekam?
Oder jemand deshalb einen Zug oder Flug verpasst hat?
Wie kommen diese Personen an den Namen und die ladungsfähige Adresse des
Verursachers Herr F. um ihrerseits Schadensersatzansprüche geltend zu
machen?


Ich schmeiss mich immer noch weg... ;-)


Micha

P&eterL#iederm%ann

unread,
Aug 7, 2016, 7:07:10 AM8/7/16
to
Am 07.08.2016 um 00:11 schrieb Michael Schlücker:

> Und um den Quatsch jetzt vollends auf die Spitze zu treiben...
> Hat Herr F. durch seine ausgiebige Diskussion mit dem Busfahrer evtl.
> Verspätungen verursacht?
> Die dazu geführt haben, daß jemand zu spät am Arbeitsplatz erschien und
> deshalb eine Abmahnung bekam?

Oder hat er wohl während der Fahrt den Busfahrer angesprochen? Dies ist
bei Stadtbussen oft ein Verstoss gegen die Beförderungsbedingungen und
andererseits möglicherweise gegen Arbeitsvorschriften, wenn der Fahrer
während der Fahrt antwortet.

> Oder jemand deshalb einen Zug oder Flug verpasst hat?

Ein daraus resultierender Schaden wäre höchstwahrscheinlich ein sog.
"reiner Vermögensschaden".

> Wie kommen diese Personen an den Namen und die ladungsfähige Adresse des
> Verursachers Herr F. um ihrerseits Schadensersatzansprüche geltend zu
> machen?

Das ist eine gute Frage. Nützen würde es wohl sowieso nicht viel, s.o.

>
>
> Ich schmeiss mich immer noch weg... ;-)

Ich schmeiss mich hinterher :)

Gruss,
Peter

Ulf.K...@web.de

unread,
Mar 22, 2017, 12:52:52 PM3/22/17
to
Moin,

Am Mittwoch, 20. Juli 2016 13:02:50 UTC+2 schrieb Frank Hucklenbroich:

> Ach Gottchen. Ich dachte, es ging um einen schweren Verstoß gegen die
> Straßenverkehrsordnung.

Selbst davon sind die meisten Ordnungswidrigkeiten.

> Hier liegt ja nur eine simple Beleidigung vor, wobei man noch drüber
> streiten kann, ob bloßes Duzen schon eine solche ist. Im Zweifel wird der
> Busfahrer behaupten, du hättest ihn auch beleidigt oder geduzt.

Er wird seiner Straftat (das ist es nämlich) ggf. eine weitere hinzufügen?

Gruß, ULF
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