Am Wed, 20 Jul 2016 12:39:01 +0200 schrieb Heinz-Mario Frühbeis:
> Am 20.07.2016 um 12:19 schrieb HC Ahlmann:
>> Heinz-Mario Frühbeis <
D...@Earlybite.individcore.de> wrote:
>>
>> [...]
>> Was ist geschehen?
>>
> Ich steige ein, gebe den Zielort an, ich bekomme mein Ticket, ich zahle,
> er (der Busfahrer) spricht mich mit irgendwas, aber mit 'Du' an. Ich
> drehe mich um, frage, ob "wir" uns kennen? er verneint, spricht mich
> aber weiterhin mit 'Du' an, was ich mir dann ihm gegenüber verbat. Und
> schon fing er an zu toben... "Wie, was, was du willst *du*
> eigentlich?!", "*Du*, hau ab!", "Raus hier, *du*!", etc..
Ach Gottchen. Ich dachte, es ging um einen schweren Verstoß gegen die
Straßenverkehrsordnung.
Hier liegt ja nur eine simple Beleidigung vor, wobei man noch drüber
streiten kann, ob bloßes Duzen schon eine solche ist. Im Zweifel wird der
Busfahrer behaupten, du hättest ihn auch beleidigt oder geduzt. Gibt es
Zeugen?
Ich bin mir relativ sicher, daß man Dich bei der Polizei auf den
Privatklageweg verweisen wird, mangels "öffentlichem Interesse" oder so.
Das wäre mir der Aufwand nicht wert. In dem Fall vielleicht doch lieber ein
Beschwerdeschreiben an das Busunternehmen, die können sich den Kandidaten
dann mal zur Brust nehmen. Die kennen ja oft ihr Pappenheimer, das wird
nicht das erste Mal sein, daß der Fahrer ausfallend geworden ist.
Grüße,
Frank