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Krankenpfleger als Schöffe ausgeschlos sen?

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Heiko Blachut

unread,
Dec 25, 2003, 5:55:26 PM12/25/03
to
Hallo Newsgroup

ich habe ein Schreiben erhalten, dass ich in die Vorschlagslisten für
Schöffen für die Berliner Bezirke (Jahr 05-08) aufgenommen wurde.

Frage allgemein:
Wo im WWW kann man sich über Aufgaben, Rechte und Pflichten von
Schöffen ausführlich informieren?

In den Erläuterungen zu dem Schreiben steht geschrieben, dass laut §35
Gerichtsverfassungsgesetz unter anderen Krankenpfleger das Amt des
Schöffen ablehnen dürfen.
Nun bin ich eben Krankenpfleger, und frage mich, wie es zu diesem
Privileg der freien Entscheidung kommt, da ich bislang immer davon
ausgegangen bin, dass es sich bei dem Schöffenamt um eine Aufgabe
handelt, deren man sich nicht entziehen kann.

Weiss jemand genaueres?

Danke für Antworten.
Gruss Heiko

Thomas Stoll

unread,
Dec 25, 2003, 9:37:26 PM12/25/03
to
Heiko Blachut schrieb:

> ich habe ein Schreiben erhalten, dass ich in die Vorschlagslisten für
> Schöffen für die Berliner Bezirke (Jahr 05-08) aufgenommen wurde.

Kommt wohl öfter vor..

> Frage allgemein:
> Wo im WWW kann man sich über Aufgaben, Rechte und Pflichten von
> Schöffen ausführlich informieren?

[..]

http://www.schoeffen.de

sollte erschöpfend Antworten auf deine Fragen liefern.
Sonst ruf mal bei der Stadtverwaltung oder beim Amtsgericht an und stell
deine Fragen. Die tun dir nicht weh ;-)

HTH,
tom

Ingo Thies

unread,
Dec 26, 2003, 6:24:00 AM12/26/03
to
derpf...@gmx.de (Heiko Blachut) schrieb am 25.12.03:

> Nun bin ich eben Krankenpfleger, und frage mich, wie es zu diesem
> Privileg der freien Entscheidung kommt, da ich bislang immer davon
> ausgegangen bin, dass es sich bei dem Schöffenamt um eine Aufgabe
> handelt, deren man sich nicht entziehen kann.

Weil Du als medizinischer Mitarbeiter andere wichtige bzw. wichtigere
Pflichten hast, hinter denen die Bürgerpflicht des Schöffenamtes
zurückzustehen hat. Bei Ärzten und (alleinerziehenden?) Müttern mit
Kindern ist es AFAIK auch so.

Gruß
Ingo

--
Soldaten sind Leute, bei denen das Töten zum Beruf gehört.

Jan Schejbal

unread,
Dec 26, 2003, 8:58:04 AM12/26/03
to
hallo!
ICh möchte deswegen nicht einen neuen Therad aufmachen, habe aber eine
Frage zu dieser FAQ (von www.schoeffen.de):
---------------
Muss ein ehrenamtlicher Richter bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz
sein Ehrenamt dem künftigen Arbeitgeber offenbaren?
Nein. Da der Arbeitgeber aus der Tatsache, dass der Bewerber
ehrenamtlicher Richter ist, keinerlei Schlussfolgerungen ziehen darf,
muss dieser auf entsprechende Fragen keine Antwort geben.
---------------

Angenommen, jemand bewirbt sich, und beim Vorstellungsgespräch bekommt
er die Frage, ob er Schöffe sei, gestellt.
Wenn er jetzt antworten würde "dazuz möchte ich mich nicht äußern",
denkt sich der Arbeitgeber etwas, und das wars vermutlich mit
Arbeitsplatz.
Darf der Bewerber darauf mit "Nein" antworten? Falls nicht, was kann
passieren, wenn er's trotzdem tut?

Jan

--
Use "FROM NG" in the subject of e-mail replies, please.
A filter deletes all mails without this string.
Bei e-Mail-Antworten bitte im Betreff "FROM NG" verwenden,
sonst wird die Mail ungelesen gelöscht!

Erwin Denzler

unread,
Dec 26, 2003, 9:02:46 AM12/26/03
to
Jan Schejbal schrieb:

>
> Angenommen, jemand bewirbt sich, und beim Vorstellungsgespräch bekommt
> er die Frage, ob er Schöffe sei, gestellt.
> Wenn er jetzt antworten würde "dazuz möchte ich mich nicht äußern",
> denkt sich der Arbeitgeber etwas, und das wars vermutlich mit
> Arbeitsplatz.
> Darf der Bewerber darauf mit "Nein" antworten? Falls nicht, was kann
> passieren, wenn er's trotzdem tut?

Wenn man es analog zum häufig diskutierten Fall der Frage nach einer
Schwangerschaft sieht, ist ein bewußt falsches "Nein" erlaubt. Aber:
wenn dann innerhalb des ersten Halbjahres der Beschäftigung die
Tätigkeit als Schöffe doch offenbart werden muß (weil ein Termin
ansteht), könnte der Arbeitgeber auf die Idee kommen, "aus anderen
Gründen", die mangels Kündigungsschutz nicht genannt werden müssen, zu
kündigen. Die Schwangere hat es da besser, da sie ab der Mitteilung
Kündigungsschutz hat.

E.D.

Heiko Blachut

unread,
Dec 26, 2003, 5:38:00 PM12/26/03
to
ingo....@gmx.de (Ingo Thies) schrieb:

><Heiko:..als Krankenpfleger kann man das Schöffenamt ablehnen, warum?...>


>
>Weil Du als medizinischer Mitarbeiter andere wichtige bzw. wichtigere
>Pflichten hast, hinter denen die Bürgerpflicht des Schöffenamtes
>zurückzustehen hat. Bei Ärzten und (alleinerziehenden?) Müttern mit
>Kindern ist es AFAIK auch so.
>
>Gruß
> Ingo

Hi

danke für die Antwort, mittlerweile habe ich mir den sehr langen
Thread von Eric durchgelesen und bin von dieser Ehre nicht mehr so
sehr überzeugt. Schade eigentlich, zunächst habe ich es sehr reizvoll
gefunden, mal als Schöffe zu ehrenamteln, mir ist auch die
Notwendigkeit bewusst, einen einmal angefangenen Prozess dann bis zum
Ende zu begleiten, ich kann mir allerdings kaum vorstellen, dass das
mit meinem Beruf zu vereinbaren wäre.

Wie läuft das eigentlich, wenn man im Schichtdienst arbeitet? Wenn ich
Nachts gearbeitet habe, kann ich wohl kaum noch einen ganzen Tag vor
Gericht verbringen (den schlafender-Schöffe-Thread habe ich auch kurz
überflogen...), mein Arbeitgeber wird aber sagen, dass der Nachtdienst
doch schliesslich der Dienst des Vortages sei, also wird er mir nicht
freigeben wollen, und falls die Gerichtstermine mitten in einem
Nachtdienstblock auftauchen, müsste ich ja den ganzen Nachtdienstblock
streichen lassen, sonst komme ich ja gar nicht mehr zum Schlafen. Wird
aber für die Nachtschichtbesetzung dann eher schwierig...

Naja, und dann haben wir auch noch ein kleines Kind, auf das ich
gegebenenfalls auch aufpassen muss (Freundin arbeitet auch im
3-Schicht-Betrieb), also da werde ich mir doch lieber das
Schöffendasein abschminken. Schade, interessiert hätte es mich schon
mal...

Gruss Heiko

Eric Wick

unread,
Dec 26, 2003, 5:26:49 PM12/26/03
to
Erwin Denzler <den...@erwin-denzler.de> wrote:

> Tätigkeit als Schöffe doch offenbart werden muß (weil ein Termin
> ansteht), könnte der Arbeitgeber auf die Idee kommen, "aus anderen

Ein Termin klingt nett, ich habe _erstmal_ bis Sommer 43 Termine
eingereicht. Dann gibt es einen Zeitraum von 4 Wochen wo ich mal Urlaub
machen darf, so die Firma es mir zubilligt und danach kommen
Folgetermine.....

> Gründen", die mangels Kündigungsschutz nicht genannt werden müssen, zu

In der Tat, Arbeitgeber sind ja nun nicht dusselig und heute müssen die
sich sowas nicht mehr bieten lassen. Das ergibt dann den Begriff
"Ehrenamtlicher Arbeitsloser":-/

Bye Eric
--
Spam alike mails will be pre-filtered

Stefan Ryk

unread,
Dec 27, 2003, 2:14:59 AM12/27/03
to
On Fri, 26 Dec 2003 14:58:04 +0100, "Jan Schejbal" <m...@privacy.net>
wrote:

>Angenommen, jemand bewirbt sich, und beim Vorstellungsgespräch bekommt
>er die Frage, ob er Schöffe sei, gestellt.

Ist wohl noch nie vorgekommen.

Es grüßt der Stefan

Detlef Neubauer

unread,
Dec 27, 2003, 7:32:55 AM12/27/03
to
Heiko Blachut <derpf...@gmx.de> writes:

> Wie läuft das eigentlich, wenn man im Schichtdienst arbeitet? Wenn ich
> Nachts gearbeitet habe, kann ich wohl kaum noch einen ganzen Tag vor
> Gericht verbringen (den schlafender-Schöffe-Thread habe ich auch kurz
> überflogen...), mein Arbeitgeber wird aber sagen, dass der Nachtdienst
> doch schliesslich der Dienst des Vortages sei, also wird er mir nicht
> freigeben wollen, und falls die Gerichtstermine mitten in einem
> Nachtdienstblock auftauchen, müsste ich ja den ganzen Nachtdienstblock
> streichen lassen, sonst komme ich ja gar nicht mehr zum Schlafen. Wird
> aber für die Nachtschichtbesetzung dann eher schwierig...

,----[ http://www.schoeffen.de/index.php?option=faq&task=viewfaq&artid=12 ]
| Welche Möglichkeiten der Arbeitsbefreiung hat ein Schöffe, der zur
| Nachtschicht eingesetzt ist?
|
| Soweit die Schicht vor dem Schöffendienst liegt, hat der Schöffe die
| Pflicht, körperlich wie geistig frisch zur Verhandlung zu
| erscheinen. Er hat dann das Recht, die Schicht so rechtzeitig zu
| beenden, dass er ausgeruht bei Gericht erscheinen kann. Für die
| versäumten Stunden erhält er Entschädigung für
| Verdienstausfall. Komplizierter ist die Frage, wenn sich die Schicht
| an die Verhandlung anschließt. Die einschlägigen Arbeitsschutzgesetze
| und tarifvertraglichen Bestimmungen sehen nur eine Begrenzung von
| Arbeitszeit vor; die Schöffentätigkeit ist aber keine Arbeitszeit. Es
| ist aber keinem Schöffen zuzumuten, im Anschluss an eine
| Hauptverhandlung von acht oder zehn Stunden eine komplette Spätschicht
| zu fahren. Hier sollte eine Einigung mit dem Arbeitgeber herbeigeführt
| werden. Der Stundenausfall ist dann vom Gericht zu
| entschädigen. Keinesfalls kann der Arbeitgeber den Schöffen dazu
| zwingen, die Arbeit so umzuorganisieren, dass die Schöffentätigkeit in
| eine arbeitsfreie Zeit fällt.
`----


Mermgfurt
Detlef Neubauer
NP: nix

Heiko Blachut

unread,
Jan 3, 2004, 9:21:34 AM1/3/04
to
Detlef Neubauer <EmailAddressFo...@titten-in-ketten.de>
schrieb:

>
>,----[ http://www.schoeffen.de/index.php?option=faq&task=viewfaq&artid=12 ]
>| Welche Möglichkeiten der Arbeitsbefreiung hat ein Schöffe, der zur
>| Nachtschicht eingesetzt ist?

Hi Detlef

danke, diese Ecke in www.schoeffen.de hab ich übersehen. Allerdings
macht mich die Antwort auch nicht glücklich. Bei zu erwartendem
unkooperativem Arbeitgeber (wobei ich das sogar ein gutes Stück weit
nachvollziehen kann) und den bereits angeführten sonstigen möglichen
Belastungen durch die Schöffentätigkeit ( evtl. sehr viele Termine vor
Gericht, sonstige Probleme mit der Arbeitgeberseite, Übergriffe
aufgrund Schöffentätigkeit wurden ja auch schon vermutete...) habe ich
mich endgültig dazu entschlossen, das Ganze abzublasen (Brief mit der
Ablehnung ist schon raus).

Danke für die Antworten
Gruss Heiko

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