Man kennt für säumige Schuldner die Schuldknechtschaft (oftmals
einhergehend mit einer Abarbeitungsmöglichkeit) und die Haft in
Privatgefängnissen
Die öffentliche Schuldhaft ist in ganz Deutschland zur Regel. Sie
diente der Leistungserzwingung (sog. Pressionshaft) und nicht wie
vielfach angenommen der Sanktionierung, da Gefängnisstrafen noch nicht
bekannt waren. Teilweise bestand auch die Möglichkeit, seine Schulden
abzusitzen
Wie lange müßte ich sitzen, wenn ich nicht zahle ?
>Wie lange m��te ich sitzen, wenn ich nicht zahle ?
ca. 30 Tage-
Hi,
beim ersten Versuch. Danach wird das Finanzamt aber noch lange nicht
stillhalten. Ist es dagegen russisch-inkasso, k�nnte der Gips deutlich
l�nger dranbleiben.
--
mfg,
gUnther
Bei 30 000 Euro also 3000 Tage?
Das w�ren 8 Jahre!
Klaus
Kurt Guenter <nomail@invalid> schrieb:
> >Wie lange m��te ich sitzen, wenn ich nicht zahle ?
>
> ca. 30 Tage-
Und danach zahlen - ein "Absitzen" von Schulden gibt es nicht.
"Absitzen" gibt es nur als Strafe "...xxxx EUR oder ersatzweise xx Tage
Haft"
Gru�
Erich
--
Lebe heute und freue dich auf morgen.
Hi,
naja, bei guter F�hrung k�nnte man (mit Gl�ck) sich in einen Knast verlegen
lassen, in dem Arbeit bezahlt wird. Da sind dann schonmal t�gliche 5-15EUR
drin. Allerdings verbr�t der Knasti auch ne Menge in Eigenbedarf, wenn er
dazu Gelegenheit hat. Oder "�berleben" will. Und obs Arbeit gibt (und der
dazu bef�higt ist) kann man nicht vorhersagen. Wo war doch gleich diese
Knastkochfirma?
--
mfg,
gUnther