Ich habe kurz vor Weihnachten eine 13 GB Platte erstanden. Da ich nun
beim Formatieren immer nur ca. 10GB erreichte, schaute ich mir die
Platte mit fdisk etwas genauer an. Da fand sich eine Linux-Partition
(!), die mit 2GB Raubkopien (WinNT, Office2000, AutoCAD2000PP, ...,
alles deutsche Versionen) gefüllt war.
Soll ich jetzt Anzeige gegen Unbekannt stellen? Ich weiss ja vom
Vorbesitzer nichts, denn das war auf einem Flohmarkt. Muss ich damit
rechnen, selbst in Verdacht zu geraten? (ich weiss, blöde Frage) Und wie
kann ich dann ohne Kaufbeleg beweisen, dass diese Kopien nicht von mir
stammen?
Ich weiss, das einfachste wäre, diese Partition zu löschen, dann hätte
ich meine Ruhe. Da es sich bei den Raubkopien um sehr teuere Software
handelt, kann ich das nicht einfach so auf sich beruhen lassen.
Danke für die Unterstützung!
Ciao
Daniel
>Daniel Hopf schrieb:
>>
>> Hallo!
>>
>> Ich habe kurz vor Weihnachten eine 13 GB Platte erstanden. Da ich nun
>> beim Formatieren immer nur ca. 10GB erreichte, schaute ich mir die
>> Platte mit fdisk etwas genauer an. Da fand sich eine Linux-Partition
>> (!), die mit 2GB Raubkopien (WinNT, Office2000, AutoCAD2000PP, ...,
>> alles deutsche Versionen) gefüllt war.
>>
>> Soll ich jetzt Anzeige gegen Unbekannt stellen?
>Hi Daniel, woran erkennst Du Raubkopien?
... das zum einen, zum anderen : Warum löschst Du sie nicht einfach ?
Gruß,
Joachim.
> Danke für die Unterstützung!
Ich glaube Du hast ein Problem, und zwar mit Deiner Einstellung.
1. Woher weißt Du daß es sich um Raupkopien handelt.
2. Wenn Du das nicht weißt, warum willst Du dann jemanden anderes
anzeigen ?
3. Der einzige Besitzer dieser Software bist jetzt Du, da Du anscheinend
nicht der rechtmäßige Eigentümer bist, bleibt nur noch die Selbstanzeige.
Ich würde die Parition einfach löschen, anstatt mir Gedanken zu machen wie ich
anderen Menschen das leben schwer machen kann.
peter
Daniel Hopf schrieb:
> Soll ich jetzt Anzeige gegen Unbekannt stellen?
Würde ich Dir dringend empfehlen. Nimm die Festplatte gleich mit, damit
sie als Beweismittel dortbleiben kann.
Du kannst Dir ja auf dem Heimweg eine neue kaufen.
> Ich weiss, das einfachste wäre, diese Partition zu löschen, dann hätte
> ich meine Ruhe. Da es sich bei den Raubkopien um sehr teuere Software
> handelt, kann ich das nicht einfach so auf sich beruhen lassen.
Dann hättest Du also doch keine Ruhe.
Tue was Du tun musst!
Gleich morgen früh!
> Danke für die Unterstützung!
Gern geschehen. Es ist immer eine Freude zu sehen, welch geringe Sorgen
man selbst hat.
Friedrich
uli
>Ich habe kurz vor Weihnachten eine 13 GB Platte erstanden. Da ich nun
>beim Formatieren immer nur ca. 10GB erreichte, schaute ich mir die
>Platte mit fdisk etwas genauer an. Da fand sich eine Linux-Partition
>(!), die mit 2GB Raubkopien (WinNT, Office2000, AutoCAD2000PP, ...,
>alles deutsche Versionen) gef=FCllt war.
Woher willst Du wissen, daß es Raubkopien waren?
Adalbert Wittmann
Ja woran erkennt man die? Gute Frage! Gegenfrage an dich: Was haben
gezippte CD-ROM-Inhalte inclusive *.nfo-Datei mit dem InstallKey
gerade auf einer Linux(!)-Partition verloren?
Ciao frutti
Daniel
>
> ... das zum einen, zum anderen : Warum löschst Du sie nicht einfach ?
Weil ich ein leidenschaftlicher Nichthinwegseher bei Ungerechtigkeiten
bin.
Gruß,
Daniel
O.k., dann aber bitte "Butter bei die Fische" : Woher weißt Du, daß es
Raubkopien sind ?
Aber selbst wenn es solche wären, hätte es IMHO weniger mit
"leidenschaftlichem Nichthinwegsehen" zu tun, sondern röche mehr nach
Denunziation.
Und wenn Du etwas nicht *beweisen* kannst (hier : "Raubkopien"),
solltest Du mit derlei Behauptungen *gaaaanz vorsichtig* sein, sonst
bist u. U. *Du* derjenige, der letztlich ein Verfahren am Bein hat !
Gruß,
Joachim.
>Gerd Schweizer wrote:
>> Hi Daniel, woran erkennst Du Raubkopien?
>
>Ja woran erkennt man die? Gute Frage! Gegenfrage an dich: Was haben
>gezippte CD-ROM-Inhalte inclusive *.nfo-Datei mit dem InstallKey
>gerade auf einer Linux(!)-Partition verloren?
Deine Logik ist bestechend.
(Vorsicht, Sarkasmus ! )
Gruß,
Joachim.
>Ja woran erkennt man die? Gute Frage! Gegenfrage an dich: Was haben
>gezippte CD-ROM-Inhalte inclusive *.nfo-Datei mit dem InstallKey
>gerade auf einer Linux(!)-Partition verloren?
Der Besitzer der Orginalsoftware durfte doch Kopien machen, oder?
Wurde sicher versehentlich nicht gelöscht, oder hast du einen "Mehrpreis"
bezahlt?
Wenn du das Zeug nicht löschst besitzt _du_ Raubkopien.
gruss
Udo
lul...@gmx.de (Peter Sieker) wrote:
>"Daniel Hopf" <danie...@gmx.de>:
>> Ich weiss, das einfachste wäre, diese Partition zu löschen, dann hätte
>> ich meine Ruhe. Da es sich bei den Raubkopien um sehr teuere Software
>> handelt, kann ich das nicht einfach so auf sich beruhen lassen.
>1. Woher weißt Du daß es sich um Raupkopien handelt.
Er hat sie nicht offiziell erworben, und es liegen keine entsprechenden
Handbuecher, Kaufbelege, etc. bei. Er kann damit annehmen, dass es sich
hierbei um Raubkopien handeln kann. Wissen kann er es erst auf Nachfrage,
aber das ist wohl eher unerheblich. Der Marktwert ist hierbei erst mal egal.
>2. Wenn Du das nicht weißt, warum willst Du dann jemanden anderes
> anzeigen ?
Das koennte schwierig werden. Einerseits ist er nicht der Geschaedigte,
d.h. er sollte sich, wenn schon, an die Herstellerfirma der Software
wenden. Dies ist umso unsinniger da er keinen konkreten Verdaechtigen
nennen kann. Also muesste er damit rechnen, dass gegen ihn selbst
ermittelt werden wuerde. Wer darauf steht..... ;-)
>Ich würde die Parition einfach löschen, anstatt mir Gedanken zu machen wie ich
>anderen Menschen das leben schwer machen kann.
Zum Loeschen ACK, da er sich sonst tatsaechlich strafbar machen wuerde.
Zum 'Leben schwer machen' - nun, er moechte korrekt handeln, weiss aber
in diesem Fall nicht wie er das richtig machen soll. Daher wuerde ich
nicht einfach so annehmen, dass er nur 'anderen das Leben schwer machen'
moechte.
MfG, Olaf
--
## Blue Elephant ;ooO) | WorldWideWaste: http://www.tarigon.de/
## Aus der Werbung: Sprengt dem L*S-Vadder die Huette weg!
Der macht doch nur 'Spass' ..
Aber, es hätte auch keinen Vorteil für den Gesetzgeber,
(gleich in welchem Land der globalisierten Welt, haha).
Das Ursprungsposting ist, imho, einfach nur ein blödes
Experiment. Weshalb nicht ... Es führt jedoch auch zu
nichts. Es sei denn die Frage würde gestellt, die der
Schelm wohl vielleicht gemeint hat, ob er TROTZ
Benutzung der Raubkopien (vom Flohmarkt) generell
straffrei ausgeht.
Blöder Quatsch ... Jasper
Vielleicht war sie in einem Netzwerkserver installiert und diente für die
Installation über Netzwerk nach jeweiligem Zukauf der Lizenzerweiterung?
Vielleicht war es ein Händler, der die Erlaubnis zum Herstellen seiner
eigenen
Datenträger hatte (Mulp oder wie das heißt...)? Backup-Medium für die
schnelle Neuinstallation nach einem Crash bei einem Software-Entwickler?
Da gibt es sicher noch viele andere Möglichkeiten....
Also, nicht übertreiben. Außerdem, was gehen Dich die Daten anderer
Leute an? Wenn er z.B. seine Briefe als Word-Datei oder seine e-mails
gespeichert hätte, hättest Du sie auch gelesen?
Viele Grüße,
Uwe
> Wenn du das Zeug nicht löschst besitzt _du_ Raubkopien.
Inzwischen besitzt er sie schon, er hat sich durch sein Warten strafbar
gemacht.
Tobias Erle
> Inzwischen besitzt er sie schon, er hat sich durch sein Warten strafbar
> gemacht.
Genau, er soll endlich seinen Namen sagen, damit wir
ihn dingfest machen können. Ich hasse ihn und er hat nun alles,
was er braucht und hält auch noch das Internet zum Narren.
Mein Urteil: 50% Kappung der Pensionsbezüge über DM 20.000,00
von allen Richtern seit 1970. Das saniert die Staatskasse
vollständig, da es die Neuverschuldung des Staates auf Null bringt.
Ha Ha ...
Leider wurde unseren 'Dienern', die uns alle durch ihre einmalige
Großartigkeit schützen seinerzeit deren Pension RECHTLIICH
verbindlich zugesagt. Das kann man schon akzeptieren, wer
immer zuschnappt, wann es passt, soll bitte schön auch
belohnt werden, Kompliment Eure Verehrten Eminenzen !
Bald werden wir ja auch die neue Dienstleistungsgesellschaft
haben, in der die rechtsnahen Berufe und Beamten prima
abschneiden werden. Wir werden uns alle immerzu helfen
und die Roboter bauen die Autos und operieren die Kranken.
Und wehe denen, die eine Raubkopie ...
Ich bin eigentlich für eine abschreckende Verbrennung auf
dem jeweils durch den Richter lokal zugewiesenen Marktplatz,
das hilft einerseits der Stadtplanung und andererseits den
Einnahmen über die Medien ... und dem Richter sowie
den beiden Anwälten (für Anfänger: jeder Richter braucht
2 Anwälte, Staatsanwalt und Anwalt ab DM 10.000 Streitwert,
Verteidigung sonst nicht gestattet, Fehler hier: Streitwert=0).
Herzlichen Glückwunsch
-marco
> Ja woran erkennt man die? Gute Frage! Gegenfrage an dich: Was haben
> gezippte CD-ROM-Inhalte inclusive *.nfo-Datei mit dem InstallKey
> gerade auf einer Linux(!)-Partition verloren?
man kann sie schön auf Band tar-en, falls einem die CD kaputtgeht.
scnr
--
Dirk `Sicherungskopien macht man immer auf Bänder' Möbius
Linux, the PC program from hell --- Sunday's Times, 20.April 97
[...]
> Herzlichen Glückwunsch
Aus welchem Heime bist du entsprungen?
> man kann sie schön auf Band tar-en, falls einem die CD kaputtgeht.
Das ist gar nicht mal so ungewöhnlich, je teurer eine Software ist, um so
sicherer muss sie aufbewahrt werden...
pst...@gmx.net (Peter Steenken) wrote:
>> Zum Loeschen ACK, da er sich sonst tatsaechlich strafbar machen wuerde.
>
>Gegen welches Gesetz würde er denn verstossen, wenn er
>
>1. Die Kopien dort lassen würde ohne sie zu benutzen?
>2. Die Software bei sich installieren und benutzen würde?
>
>Gegen welches Gesetz würde denn jemand verstossen, der z.B. auf einem
>Flohmarkt Software erstehen würde (auf selbstgebrannten CD's, ohne
>Handbücher) und diese auch benutzt?
Lies die entsprechenden Lizenzvertraege, die jeder Software beiliegen
bzw. bei der Installation als gelesen und akzeptiert zu bestaetigen
sind. Gilt soweit auch im deutschsprachigen Rechtsraum.
MfG, Olaf
--
## Blue Elephant ;ooO) | WorldWideWaste: http://www.tarigon.de/
## Fachbegriffe der Informatik einfach erklaert, Teil 44:
## "Verdeckter Fehler" == "Siemens hat mitentwickelt." (Joerg Pechau)
Bei dem SV hat er m.E. strafrechtlich kein Problem, außer daß das
als Schutzbehautung eingestuft werden könnte.
> 2. Die Software bei sich installieren und benutzen würde?
Dann vervielfältigt er: §106 UrhG.
> Gegen welches Gesetz würde denn jemand verstossen, der z.B. auf einem
> Flohmarkt Software erstehen würde (auf selbstgebrannten CD's, ohne
> Handbücher) und diese auch benutzt?
S.o. 2.
Wer seine Platte weggibt, ohne sie zu wipen, ist sowieso 21.
Allerdings wird es die Rechtsprechung anders sehen, fürchte ich.
mfG Werner Michaelis
>> Wenn du das Zeug nicht löschst besitzt _du_ Raubkopien.
>Inzwischen besitzt er sie schon, er hat sich durch sein Warten strafbar
>gemacht.
Nach welcher Norm ? Die im UrhG passen nicht und für die Unterschlagung
mangelt es an allen Ecken und Enden des Tatbestands.
--
Ciao, Heiko...
> >Gegen welches Gesetz würde denn jemand verstossen, der z.B. auf einem
> >Flohmarkt Software erstehen würde (auf selbstgebrannten CD's, ohne
> >Handbücher) und diese auch benutzt?
>
> Lies die entsprechenden Lizenzvertraege, die jeder Software beiliegen
> bzw. bei der Installation als gelesen und akzeptiert zu bestaetigen
> sind. Gilt soweit auch im deutschsprachigen Rechtsraum.
Quelle?! IMHO (IANAL) kannst Du diese netten Fress oder Stirb klick mich
Spielchen in Deutschland getrost vergessen.
Bjoern
> Soll ich jetzt Anzeige gegen Unbekannt stellen? Ich weiss ja vom
> Vorbesitzer nichts, denn das war auf einem Flohmarkt.
Und was glaubst Du, kommt dabei heraus? Wenn der Vorbesitzer wegen
Flohmarkt nicht ermittelt werden kann, ist alles andere außer dem
Plattmachen der Partition m.E. Zeitverschwendung.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Fenner
www.steuerthek.de
Sent via Deja.com http://www.deja.com/
Before you buy.
>Lies die entsprechenden Lizenzvertraege, die jeder Software beiliegen
>bzw. bei der Installation als gelesen und akzeptiert zu bestaetigen
>sind. Gilt soweit auch im deutschsprachigen Rechtsraum.
Seit wann ?
--
Ciao, Heiko...
Man installiert möglicherweise -> Vervielfältigen.
Und selbst wenn direkt von der CD aus ausgeführt wird, dann gilt dabei
im Arbeitsspeicher erzeugte Kopie ebenfalls als vervielfältigt.
Letzternfalls dürfte es allerdings ein Nachweisproblem geben, sofern
sich nicht evident vom Programm erzeugte Daten auffindenlassen.
mfG Werner Michealis
Uwe Grassow wrote:
> > Ja woran erkennt man die? Gute Frage! Gegenfrage an dich: Was haben
> > gezippte CD-ROM-Inhalte inclusive *.nfo-Datei mit dem InstallKey
> > gerade auf einer Linux(!)-Partition verloren?
> Vielleicht war sie in einem Netzwerkserver installiert und diente für die
> Installation über Netzwerk nach jeweiligem Zukauf der Lizenzerweiterung?
> Vielleicht war es ein Händler, der die Erlaubnis zum Herstellen seiner
> eigenen
> Datenträger hatte (Mulp oder wie das heißt...)? Backup-Medium für die
> schnelle Neuinstallation nach einem Crash bei einem Software-Entwickler?
> Da gibt es sicher noch viele andere Möglichkeiten....
Wenn dort eine *.nfo datei ist, mit dem Logo einer
bekannten "warez-group", dann ist es tausendprozentig
eine Raubkopie.
Das Problem was Daniel damit hat versteh ich auch nicht,
ich wuerde sie einfach loeschen und fertig.
later
Nicolas
Peter Sieker wrote:
> > Danke für die Unterstützung!
>
> Ich glaube Du hast ein Problem, und zwar mit Deiner Einstellung.
>
> 1. Woher weißt Du daß es sich um Raupkopien handelt.
Wenn dort *.NFO files sind, dann sind es garantiert Raubkopien.
> 2. Wenn Du das nicht weißt, warum willst Du dann jemanden anderes
> anzeigen ?
> 3. Der einzige Besitzer dieser Software bist jetzt Du, da Du anscheinend
> nicht der rechtmäßige Eigentümer bist, bleibt nur noch die Selbstanzeige.
>
> Ich würde die Parition einfach löschen, anstatt mir Gedanken zu machen wie ich
> anderen Menschen das leben schwer machen kann.
Das Problem was Daniel damit hat versteh ich auch nicht....
later
Nicolas
>> > Gegen welches Gesetz würde denn jemand verstossen, der z.B. auf einem
>> > Flohmarkt Software erstehen würde (auf selbstgebrannten CD's, ohne
>> > Handbücher) und diese auch benutzt?
>> S.o. 2.
>Warum? Er kopiert doch nicht. Er kauft und nutzt.
Eben. Und er hat kein Nutzungsrecht. Weil der ursprüngliche Kopierer
nicht kopieren durfte. Also konnte der beim Verkauf auch kein
Nutzungsrecht übertragen. Und damit darf er die Software auch nicht im
Speicher vervielfältigen.
--
Ciao, Heiko...
>Wenn dort eine *.nfo datei ist, mit dem Logo einer
>bekannten "warez-group", dann ist es tausendprozentig
>eine Raubkopie.
Wird es nicht erst dadurch eine Raubkopie, daß man es nutzt, ohne
vorher eine Lizenz erworben zu haben?
Bye,
Christian
(...)
Weiss ich nicht, aber wer besorgt sich schon solche Programme
von einer warez-group, wenn er die Originale hat?
later
Nicolas
> Nennt sich konkludentes Handeln, d.h., wenn du die Datentraeger-
> huelle aufreisst, akzeptierst du den Vertrag.
Hmmm und wo endet Dein "Latein", wenn man die CD auch ohne
aufreißen des Siegels aus der Hülle bekommt?
Dirk
Zu diesem Zeitpunkt ist der Kaufvertrag längst abgeschlossen => null und
nichtig.
Thorsten
Jens Glaeser schrieb:
>
> Peter Steenken <pst...@gmx.net> schrieb:
>
> >> Lies die entsprechenden Lizenzvertraege, die jeder Software beiliegen
> >> bzw. bei der Installation als gelesen und akzeptiert zu bestaetigen
> >> sind. Gilt soweit auch im deutschsprachigen Rechtsraum.
>
> > Das ist ein Irrtum. Ich habe bei einem Softwarekauf noch niemal einen
> > Lizensvertrag unterschrieben.
>
> Nennt sich konkludentes Handeln, d.h., wenn du die Datentraeger-
> huelle aufreisst, akzeptierst du den Vertrag.
>
> > Alles was mir hinterher vorgelegt wird interessiert nicht.
>
> Sicher? Nur ein Bruchteil der abgeschlossenen Vertraege wird mit
> einer Unterschrift besiegelt. Oder hast du schon einmal im Super-
> markt unterschrieben?
Und hast Du beim Rausgehen aus dem Supermarkt schon mal
das Schild über der Tür bemerkt "Mit dem Herausgehen aus
dieser Tür bestätigen Sie, dass Sie auf alle Ansprüche
wegen der trichinenverseuchten Wurst und der ungenießbaren
Babynahrung mit den Glassplittern drin verzichten."
Schau mal nach!
Ja, Beispiele hinken meist :-)
Konkludentes Handeln heisst so, weil ihm nach der
Verkehrsanschauung eine rechtsgeschäftliche Bedeutung
zukommt. Wenn natürlich genug Dussel der Meinung sind,
dem sei so, hat sich vielleicht irgendwann wirklich
eine entsprechende Verkehrsanschauung etabliert :-)
Aber einstweilen ist dem wohl schwerlich so.
Christian
Genau das ist der Punkt: Ist es legal, sich solche Programme aus einer
warez-group zu besorgen, wenn man die Lizenzen dazu hat? IMHO schon,
da man ja für die Nutzung des Programms bezahlt hat. Ob's Sinn macht,
ist eine andere Frage.
Bye,
Christian
(neugierig)
Wirf mal einen Seitenblick in die diesbezueglichen Urteile,
z.B. fuer den Fall, dass im nie unterschriebenen "Lizenzvertrag"
steht, dass die Software nicht weiterverkauft werden darf.
Selbstverfreilich darf man.
Thomas
:-) Fast genau den Fall hatten wir hier, als wir verzweifelt
versucht haben, eine englischsprachige Win95-CD irgendwo
herzubekommen. Die Lizenez dazu haben wir im Rahmen eines
Weiss-der-Geier-was-Abkommens gekauft, und die kam ohne
Datenträger.
Ob ich allerdings guten Gewissen eine Version von einem
Warez-Server verwendet hätte, weiss ich nicht. Irgendwie hätte
ich da schon Vorbehalte, in erster Linie technischer Natur.
Ciao,
Sven
--
Sven Niedner, Institut für Experimentelle und Angewandte Physik
Physics of Toroidal Plasmas,
http://www.psychologie.uni-kiel.de/~niedner
REAL fortran programmers can program fortran in any language.
>>> Wird es nicht erst dadurch eine Raubkopie, daß man es nutzt, ohne
>>> vorher eine Lizenz erworben zu haben?
>>Weiss ich nicht, aber wer besorgt sich schon solche Programme
>>von einer warez-group, wenn er die Originale hat?
>Genau das ist der Punkt: Ist es legal, sich solche Programme aus einer
>warez-group zu besorgen, wenn man die Lizenzen dazu hat?
Nein, weil der Quellcode schon nicht legal kopiert wurde.
--
Ciao, Heiko...
>>> Lies die entsprechenden Lizenzvertraege, die jeder Software beiliegen
>>> bzw. bei der Installation als gelesen und akzeptiert zu bestaetigen
>>> sind. Gilt soweit auch im deutschsprachigen Rechtsraum.
>> Das ist ein Irrtum. Ich habe bei einem Softwarekauf noch niemal einen
>> Lizensvertrag unterschrieben.
>Nennt sich konkludentes Handeln, d.h., wenn du die Datentraeger-
>huelle aufreisst, akzeptierst du den Vertrag.
Ehrlich ? Wie macht man das, wo doch der Vertrag in der Hülle ist ?
Und selbst wenn nicht ? Warum sollte jemand einen Vertrag nach dem Kauf
der Software akzeptieren ?
--
Ciao, Heiko...
>>> Das ist ein Irrtum. Ich habe bei einem Softwarekauf noch niemal einen
>>> Lizensvertrag unterschrieben.
>>Nennt sich konkludentes Handeln, d.h., wenn du die Datentraeger-
>>huelle aufreisst, akzeptierst du den Vertrag.
>Zu diesem Zeitpunkt ist der Kaufvertrag längst abgeschlossen => null und
>nichtig.
Das ist kein Argument. Schließlich kann man unabhängig vom Kaufvertrag
weitere Verträge abschließen, also auch grundsätzlich konkludente
Verträge.
--
Ciao, Heiko...
Warum sollte der Quellcode nicht legal kopiert worden sein?
Die Warez Jungs klauen nicht den Quellcode und kompilieren
dass dann selber ;), die klauen doch wohl das komplette Programm.
later
Nicolas
Nein, nein, du hättest dann ja nur für die Nutzung deines Original
Programmes ( ein Exemplar ) bezahlt
Hmmm und wo endet Dein "Latein", wenn man die CD auch ohne
aufreißen des Siegels aus der Hülle bekommt?
Es geht wohl weniger um das Öffnen der Verpackung als um das Akzeptieren
etwaiger Lizenzbedingungen. Bei den meisten Software Programmen muss man
doch bei der Erst-Installation aufgelistete Bedingungen durch Klick
akzeptieren, anderenfalls lässt sich das Programm nicht installieren,
sondern nur zum Hersteller zurückgeben.
Das hat dann nichts mehr mit dem Kaufvertrag zu tun, der ist in der Tat
längst abgeschlossen und abgehakt.
>> >Genau das ist der Punkt: Ist es legal, sich solche Programme aus einer
>> >warez-group zu besorgen, wenn man die Lizenzen dazu hat?
>> Nein, weil der Quellcode schon nicht legal kopiert wurde.
>Warum sollte der Quellcode nicht legal kopiert worden sein?
Ich meinte nicht den Source-Code, sondern die ursprüngliche ins Netz
gestellte Kopie. Zugegeben, schlecht gewählter Begriff.
>Die Warez Jungs klauen nicht den Quellcode und kompilieren dass dann
>selber ;), die klauen doch wohl das komplette Programm.
Eben.
--
Ciao, Heiko...
>Hmmm und wo endet Dein "Latein", wenn man die CD auch ohne
>aufreißen des Siegels aus der Hülle bekommt?
>Es geht wohl weniger um das Öffnen der Verpackung als um das Akzeptieren
>etwaiger Lizenzbedingungen. Bei den meisten Software Programmen muss man
>doch bei der Erst-Installation aufgelistete Bedingungen durch Klick
>akzeptieren, anderenfalls lässt sich das Programm nicht installieren,
>sondern nur zum Hersteller zurückgeben.
Gelten solche Lizenzbedingungen tatsaechlich? Denn:
>Das hat dann nichts mehr mit dem Kaufvertrag zu tun, der ist in der Tat
>längst abgeschlossen und abgehakt.
Bis denn, Olaf
--
A long dezember, and there´s reason to believe, maybe this
year will be better than the last... [Counting Crows]
>> Genau das ist der Punkt: Ist es legal, sich solche Programme aus einer
>> warez-group zu besorgen, wenn man die Lizenzen dazu hat? IMHO schon,
>> da man ja für die Nutzung des Programms bezahlt hat. Ob's Sinn macht,
>> ist eine andere Frage.
>Nein, nein, du hättest dann ja nur für die Nutzung deines Original
>Programmes ( ein Exemplar ) bezahlt
Es ist das Orginal-Programm - Byte fuer Byte, und auch nur ein Exemplar.
Wieso sollte es eine Rolle spielen, von welchem Datentraeger (Archiv, usw)
man das Programm installiert hat?
Richtig, man _kann_.
Der Softwarehersteller stellt sich jedoch auf den Standpunkt, daß man
seine nachträglich eingebrachten Anträge annehmen _müsse_, und genau
deshalb sind sie an diesem Punkt null und nichtig (es sei denn natür-
lich, man wolle sie annehmen); die sog. "Willensbekundung durch kon-
kludentes Handeln" kommt gar nicht erst zustande, weil man mit dem Kauf
einer Software bereits das Nutzungsrecht erworben _hat_ und also alles
Notwendige tun darf, um dieses Recht auch auszuüben. Sämtliche Versu-
che, den Käufer zu nötigen, für eine Nutzung _seiner_ Software nach-
trägliche Anträge anzunehmen, sind in Deutschland bisher noch immer vor
Gericht gescheitert, entsprechende Klauseln dienen also nur der Ein-
schüchterung. IANAL, dies faßt nur meine Erkenntnisse aus diversen von
Juristen geschriebenen Artikeln in der c't zusammen.
Eine rechtshistorische Frage: wie ist man im Mittelalter mit Menschen
verfahren, die die Katze im Sack verkaufen wollten?
Thorsten
>
>Christian Luetgens <te...@hanse-net.de> schrieb in im Newsbeitrag:
>> Genau das ist der Punkt: Ist es legal, sich solche Programme aus einer
>> warez-group zu besorgen, wenn man die Lizenzen dazu hat? IMHO schon,
>> da man ja für die Nutzung des Programms bezahlt hat. Ob's Sinn macht,
>> ist eine andere Frage.
>
>Nein, nein, du hättest dann ja nur für die Nutzung deines Original
>Programmes ( ein Exemplar ) bezahlt
Ich meinte dieses eine Exemplar, für das ich bezahlt habe. Ich bezahle
also für ein Exemplar dieser bestimmten Software, nutze sie dann
jedoch nicht von der Original-CD, sondern von den Inst-Files einer
warez-group (was für ein Teilsatz).
Bye,
Christian
(hypothetisch)
>
>
>> Soll ich jetzt Anzeige gegen Unbekannt stellen? Ich weiss ja vom
>> Vorbesitzer nichts, denn das war auf einem Flohmarkt.
>
>Und was glaubst Du, kommt dabei heraus? Wenn der Vorbesitzer wegen
>Flohmarkt nicht ermittelt werden kann, ist alles andere außer dem
>Plattmachen der Partition m.E. Zeitverschwendung.
Denk doch mal logisch nach,...
Er hat einfach zu viel freie Zeit und sucht sich jetzt ein Hobby. Das
in dem Fall halt Festplatten aufkaufen und auf Raubkopien untersuchen
*g*
ALso wenn der die hd unbedingt loswerden will, kann er sie an mich
schicken...
--
fettes Update @
www.ballerman.de (solange der Vorrat reicht!)
>>"Joachim Geraedts." wrote:
>>
>>>
>>> ... das zum einen, zum anderen : Warum löschst Du sie nicht einfach ?
>>
>>Weil ich ein leidenschaftlicher Nichthinwegseher bei Ungerechtigkeiten
>>bin.
> O.k., dann aber bitte "Butter bei die Fische" : Woher weißt Du, daß es
> Raubkopien sind ?
Und wenn es welche sind: Ist der Besitz auch schon strafbar?
Dann sollten alle Nichtwegseher aber mal ganz schnell eine
Anzeige machen...
> Aber selbst wenn es solche wären, hätte es IMHO weniger mit
> "leidenschaftlichem Nichthinwegsehen" zu tun, sondern röche mehr nach
> Denunziation.
Allerdings!
Tschüß,
Oliver
--
http://www.belug.org/~ob
> Udo Assmus schrieb:
>> Wenn du das Zeug nicht löschst besitzt _du_ Raubkopien.
> Inzwischen besitzt er sie schon, er hat sich durch sein Warten strafbar
> gemacht.
Wieso warten?
Da kopiert einer Software, wird erwischt und tut nun so, als ob
er die Software auf einer gebrauchten Platte auf dem Flohmarkt
erstanden hat.... und dann will er noch nicht mal die Beweismittel
vernichten, sondern andere, unschuldige mit reinziehen und die
verantwortlich machen!
Ist ja ganz schön mies!
:->
>>Hi!
>>
>>Christian Luetgens wrote:
>>>
>>> On Tue, 04 Jan 2000 16:44:00 +0100, Lizard <liz...@gmx.de> wrote:
>>>
>>> >Wenn dort eine *.nfo datei ist, mit dem Logo einer
>>> >bekannten "warez-group", dann ist es tausendprozentig
>>> >eine Raubkopie.
>>>
>>> Wird es nicht erst dadurch eine Raubkopie, daß man es nutzt, ohne
>>> vorher eine Lizenz erworben zu haben?
>>
>>Weiss ich nicht, aber wer besorgt sich schon solche Programme
>>von einer warez-group, wenn er die Originale hat?
> Genau das ist der Punkt: Ist es legal, sich solche Programme aus einer
> warez-group zu besorgen, wenn man die Lizenzen dazu hat? IMHO schon,
> da man ja für die Nutzung des Programms bezahlt hat. Ob's Sinn macht,
> ist eine andere Frage.
Wenn die eigenen CDs verkratzt sind...
Sven Niedner <nie...@theo-physik.uni-kiel.de> wrote:
> Christian Luetgens wrote:
>> Genau das ist der Punkt: Ist es legal, sich solche Programme aus einer
>> warez-group zu besorgen, wenn man die Lizenzen dazu hat? IMHO schon,
>> da man ja für die Nutzung des Programms bezahlt hat. Ob's Sinn macht,
>> ist eine andere Frage.
> :-) Fast genau den Fall hatten wir hier, als wir verzweifelt
> versucht haben, eine englischsprachige Win95-CD irgendwo
> herzubekommen. Die Lizenez dazu haben wir im Rahmen eines
> Weiss-der-Geier-was-Abkommens gekauft, und die kam ohne
> Datenträger.
> Ob ich allerdings guten Gewissen eine Version von einem
> Warez-Server verwendet hätte, weiss ich nicht. Irgendwie hätte
> ich da schon Vorbehalte, in erster Linie technischer Natur.
Die hätte ich beim Original auch...
> Es geht wohl weniger um das Öffnen der Verpackung als um das Akzeptieren
> etwaiger Lizenzbedingungen. Bei den meisten Software Programmen muss man
> doch bei der Erst-Installation aufgelistete Bedingungen durch Klick
> akzeptieren, anderenfalls lässt sich das Programm nicht installieren,
> sondern nur zum Hersteller zurückgeben.
In dieser Richtung war meine Anmerkung auch gemeint.
Allerdings ist die Sache mit dem "Ja-Sagen-Klick" auch erst bei
neuerer (neuerer>=Win95, von anderen OS reden wir mal zum Glück
jetzt lieber nicht) Software so.
Wie ist denn die Lage bei Programmen ohne derartige (dann schon mehr
als konkludente Zustimmung) beim "Setup"? (<--- keine Frage von mir,
sondern ein kleiner "Denkanstoß" an Dich ;o) )
> Das hat dann nichts mehr mit dem Kaufvertrag zu tun, der ist in der Tat
> längst abgeschlossen und abgehakt.
Naja... aber wir sind uns doch einig, daß Kauvertrag und die
Lizenzbestimmungen zwei verschiedene Paar Schuhe sind (wenn
auch letztendlich die "Schuhe" vom gleichen Hersteller stammen).
Und wenn ich schon einmal beim Thema bin:
Ich kann ja bekanntlich mit der Software machen, was ich will
(entsprechendes Wissen vorausgesetzt und daher eher bei der
Mehrzahl der "user" unwahrscheinlich), wenn sich diese in meinem
Speicher befindet (also in die RAMs geladen ist [dies gilt natürlich
nicht für das Abbild des Programms auf der Festplatte, gemeinhin
"Programmdatei(en)" und unter Windoof auf die Endung "*.exe"
hörend, genannt]).
Damit werden aber all die "Abfragen" beim Installieren der
Software ad absurdum geführt, oder? Das heißt: Wenn ich willens
und geschickt genug bin, bekomme ich die Abfrage (jedenfalls im
IMHO rechtsverbindlichen Sinne) gar nicht zu sehen?!
Und wie paßt Deine Meinung zu vorkonfigurierten Setup-Programmen?
(Als Administrator kann man z.Bsp. ein M$-Win oder -Office-Setup
für den "installierenden User" gänzlich ohne die von Dir angesprochenen
"Abfragen" gestalten. (Oki, dann ist der Admin für seine ungesetzlichen
"Umtriebe" verantwortlich ... aber nicht unbedingt, wenn er die
"Sache" nur im RAM des File-Servers betreibt [mal abgesehen davon, ob
dies technisch sinnvoll oder möglich ist...]).
Letztendlich läuft diese (meine) Diskussion auf nicht massenwirksame
Lösungen/Problemstellungen hinaus... und daher sollte man vielleicht
an diesem Punkt aufhören (Ich lasse mich gern eines besseren
belehren *fg*)
byechen
Dirk
BTW: Ich habe auch schon Programme gesehen, die jede Abfrage eines
gewünschten Programmes mit "Ja" beantworten ... Was ist denn, wenn
einem bei der Installation eines tollen und natürlich sündhaft
teuren OS/Office-Paketes unabsichtlich "dazwischenfunkt"? (ROFL)
> Gelten solche Lizenzbedingungen tatsaechlich? Denn:
>>Das hat dann nichts mehr mit dem Kaufvertrag zu tun, der ist in der Tat
>>längst abgeschlossen und abgehakt.
ACK :)~
Dirk
Uuups, wo stand das mit dem Logo? Ich habe es nicht gelesen.
> Das Problem was Daniel damit hat versteh ich auch nicht,
> ich wuerde sie einfach loeschen und fertig.
Ack.
Viele Grüße,
Uwe
Grüße, Ulf
>> Genau das ist der Punkt: Ist es legal, sich solche Programme aus einer
>> warez-group zu besorgen, wenn man die Lizenzen dazu hat? IMHO schon,
>> da man ja für die Nutzung des Programms bezahlt hat. Ob's Sinn macht,
>> ist eine andere Frage.
>
>Wenn die eigenen CDs verkratzt sind...
Ich meine mal in einem Lizenzvertrag gelesen zu haben, daß der
Hersteller defekte Datenträger gerne ersetzt. (Natürlich nur die von
seinen Programmen.) Wie lange das dauert und was es kostet, kommt
sicher auf den Einzelfall an und wäre möglicherweise ein Argument für
legale Downloads.
Bye,
Christian
(...)
Aber möglicherweise ist der Erwerb des Schnäppchens vom Flohmarkt
nach §259 als Hehlerei strafbar. Kommt halt auf die Umstände an.
Ich würde davon ausgehen, daß jemand, der das Now-How hat, Linux zu
fahren auch in der Lage ist, seine Platte zu wipen. Aber das wird jetzt
alles rein spekulativ.
mfG Werner Michaelis
>> Genau das ist der Punkt: Ist es legal, sich solche Programme aus einer
>> warez-group zu besorgen, wenn man die Lizenzen dazu hat? IMHO schon,
>> da man ja für die Nutzung des Programms bezahlt hat. Ob's Sinn macht,
>> ist eine andere Frage.
>Wenn die eigenen CDs verkratzt sind...
Hast du Pech gehabt, wenn du dir keine Sicherheitskopie angefertigt
hast oder im Vertrag ein Ersatzrecht eingeräumt wurde.
--
Ciao, Heiko...
>>Wenn die eigenen CDs verkratzt sind...
>Ich meine mal in einem Lizenzvertrag gelesen zu haben, daß der
>Hersteller defekte Datenträger gerne ersetzt. (Natürlich nur die von
>seinen Programmen.) Wie lange das dauert und was es kostet, kommt
>sicher auf den Einzelfall an und wäre möglicherweise ein Argument für
>legale Downloads.
Das wäre in gar keinem Fall ein Argument *für* legale Downloads,
sondern eher *gegen* legale Downloads, denn dann hat der Käufer außer
einer Sicherheitskopie ja noch eine Möglichkeit, an einen Ersatz zu kommen.
--
Ciao, Heiko...