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Das riecht doch nach einem Betrugsversuch oder?

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Jürgen Müller

unread,
Oct 11, 2005, 10:13:34 AM10/11/05
to
Hallo zusammen,

Ich habe mein Motorrad in www.motoscout24.de inseriert um es für 1500.- Euro
VHB zu verkaufen.

Nun hat sich ein Interessent in englischer Sprache bei mir gemeldet und mit
mir einen Preis von 1200.- Euro ohne Besichtigung etc. nur auf Grund meiner
Angaben und der Fotos ausgehandelt.

Heute erhalte ich von ihm einen Verrechnungsscheck über 6.500 Euro mit dem
neben dem Motorrad auch der Versand nach England etc. bezahlt werden soll.

Mal ganz davon abgesehen daß ich nicht weiß wie ich das Motorrad nach
England schicken soll: wer schickt schon irgend jemandem ohne einen Vertrag
einen so hohen Scheck?

Kann der Absender des Schecks sein Geld zurück buchen lassen nachdem ich den
Scheck eingelöst, das Motorrad verschickt und das übrige Geld zurück
überwiesen habe?

Da man mein Motorrad für 6.500 Euro bereits neu bekommt macht mich die Sache
jetzt doch sehr nachdenklich...

Bin für jeden Tip dankbar :-)

Gruß Jürgen


Holger Pollmann

unread,
Oct 11, 2005, 10:12:40 AM10/11/05
to
"Jürgen Müller" <wer...@yahoo.de> schrieb:

f'up nach dsrm

> Kann der Absender des Schecks sein Geld zurück buchen lassen nachdem
> ich den Scheck eingelöst, das Motorrad verschickt und das übrige
> Geld zurück überwiesen habe?

Sagen wir mal so: es dauert eine Weile, bis der Scheck von deiner Bank
endgültig gutgeschrieben wird, weil die zuerst rückfragen. Wahrscheinlich
wird er platzen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

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Andreas Lange

unread,
Oct 11, 2005, 10:18:21 AM10/11/05
to
Moin Jürgen,

Jürgen Müller wrote:
> Hallo zusammen,


> Nun hat sich ein Interessent in englischer Sprache bei mir gemeldet
> und mit mir einen Preis von 1200.- Euro ohne Besichtigung etc. nur
> auf Grund meiner Angaben und der Fotos ausgehandelt.
>
> Heute erhalte ich von ihm einen Verrechnungsscheck über 6.500 Euro
> mit dem neben dem Motorrad auch der Versand nach England etc.
> bezahlt
> werden soll.
>
> Mal ganz davon abgesehen daß ich nicht weiß wie ich das Motorrad
> nach
> England schicken soll: wer schickt schon irgend jemandem ohne einen
> Vertrag einen so hohen Scheck?

Normalerweise niemand deswegen würde ich mit dem Scheck mal zur
Bank gehen und prüfen lassen ob dieser gedeckt ist, das mache bitte
BEVOR Du auch nur daran denkst den Scheck einzureichen,oder etwas
zu verschicken. Der Scheck wird Dir von der Bank Eingang vorbehalten
gutgeschrieben, deswegen kannst Du gerade bei einem so hohen Betrag
prüfen lassen ob der Scheck gedeckt ist, der Betrag gutgeschrieben
wird
bevor der Scheck zur Gutschrift eingereicht wird, außerdem würde ich
dem
Käufer mitteilen, das Du für einen Scheck dieser Höhe eine
Bankbestätigung
seiner Hausbank benötigst, hier würde ich einfach auf die Gesetzlichen
Bestimmungen bezüglich Geldwäsche hinweisen und das Deine Bank
diese Bestätigung verlangt.

Grüße

Andreas


Philipp Reiss

unread,
Oct 11, 2005, 10:14:24 AM10/11/05
to
Jürgen Müller schrieb:

> Kann der Absender des Schecks sein Geld zurück buchen lassen nachdem ich den
> Scheck eingelöst, das Motorrad verschickt und das übrige Geld zurück
> überwiesen habe?
>

Ja, das geht, und das ist auch der Trick: Das Geld wird Deinem Konto
gutgeschrieben, aber wenn der Scheck platzt (was einige Wochen dauern
kann) ist das von Dir als Wechselgeld gezahlte Geld (und ggf. dein 2Rad,
so es denn überhaupt abheolt wird) weg.
Also: FINGER WEG!

Gruß
Philipp

Torsten Jossig

unread,
Oct 11, 2005, 10:20:51 AM10/11/05
to
> Da man mein Motorrad für 6.500 Euro bereits neu bekommt macht mich die
> Sache
> jetzt doch sehr nachdenklich...

das dürfte wohl ziemlich eindeutig nicht klappen, die Aktion.
frage doch Deine Bank, wie das aussieht mit dem Scheck...
Aber schicke auf keinen Fall irgendwas los


Frank Beelitz

unread,
Oct 11, 2005, 10:31:22 AM10/11/05
to
On Tue, 11 Oct 2005 16:13:34 +0200, "Jürgen Müller" <wer...@yahoo.de>
wrote:

>Hallo zusammen,
Moin Jürgen

>Da man mein Motorrad für 6.500 Euro bereits neu bekommt macht mich die Sache
>jetzt doch sehr nachdenklich...
>
>Bin für jeden Tip dankbar :-)

Ein Verrechnungscheck ist deshalb ein Verrechnungscheck weil der
zurueckgerechnet werden kann.
Z.B. nach 4 Wochen wenn das Motorrad verschickt und der Transport von
dir bezahlt ist.

Nur Bares ist Wahres.
Lass dir doch einen Barscheck schicken.

:-)
Gruss Frank


Georg Horn

unread,
Oct 11, 2005, 10:35:48 AM10/11/05
to
"Jürgen Müller" <wer...@yahoo.de> wrote:

> Kann der Absender des Schecks sein Geld zurück buchen lassen nachdem ich den
> Scheck eingelöst, das Motorrad verschickt und das übrige Geld zurück
> überwiesen habe?

Ja, der Scheck kann Wochen später noch platzen. Um Himmels Willen!
Schick den Scheck zurück und sei froh, dass Du bis auf das Porto und
die verplemperte Zeit bisher keinen Schaden erlitten hast.

> Da man mein Motorrad für 6.500 Euro bereits neu bekommt macht mich die Sache
> jetzt doch sehr nachdenklich...

Ach?

Gruss,
Georg

Georg Horn

unread,
Oct 11, 2005, 10:38:27 AM10/11/05
to
Andreas Lange <ne...@sentinel.twongi.de> wrote:

> Normalerweise niemand deswegen würde ich mit dem Scheck mal zur
> Bank gehen und prüfen lassen ob dieser gedeckt ist,

Was soll da schon bei rauskommen, die Sache stinkt doch zum Himmel!
Oder tätest Du einen gedeckten Scheck über 6500 Kröten blind ins
Ausland verschicken? Nicht? Na also.

Gruss,
Georg

Frank Hucklenbroich

unread,
Oct 11, 2005, 10:51:07 AM10/11/05
to
Am Tue, 11 Oct 2005 16:13:34 +0200 schrieb Jürgen Müller:

> Ich habe mein Motorrad in www.motoscout24.de inseriert um es für 1500.- Euro
> VHB zu verkaufen.
>
> Nun hat sich ein Interessent in englischer Sprache bei mir gemeldet und mit
> mir einen Preis von 1200.- Euro ohne Besichtigung etc. nur auf Grund meiner
> Angaben und der Fotos ausgehandelt.

Das ist schon fast eine FAQ in de.alt.handel.auktionshäuser.

> Heute erhalte ich von ihm einen Verrechnungsscheck über 6.500 Euro mit dem
> neben dem Motorrad auch der Versand nach England etc. bezahlt werden soll.

Vermutlich sollst Du ihm am Ende auch noch das Restgeld zurück überweisen.

> Mal ganz davon abgesehen daß ich nicht weiß wie ich das Motorrad nach
> England schicken soll: wer schickt schon irgend jemandem ohne einen Vertrag
> einen so hohen Scheck?

Betrüger machen das.

> Kann der Absender des Schecks sein Geld zurück buchen lassen nachdem ich den
> Scheck eingelöst, das Motorrad verschickt und das übrige Geld zurück
> überwiesen habe?

Genau das kann er. Ausländische Schecks werden unter vorbehalt
gutgeschrieben, wenn der Scheck dann platzt bucht die Bank zurück. Das kann
gerne 4 Wochen dauern, u.U. auch länger.

> Bin für jeden Tip dankbar :-)

Da gibt es nur einen Tip: Finger weg! Schick den Scheck zurück, und bitte
um Bargeld.

Grüße,

Frank

Andreas Lange

unread,
Oct 11, 2005, 10:53:42 AM10/11/05
to
Moin Georg,

Georg Horn wrote:
> Was soll da schon bei rauskommen, die Sache stinkt doch zum Himmel!
> Oder tätest Du einen gedeckten Scheck über 6500 Kröten blind ins
> Ausland verschicken? Nicht? Na also.

Einen Verrechnungsscheck.... ja durchaus, weil der Rückbuchbar ist.
was aber wesentlich wichtiger ist die Bestätigung der bezogenen Bank
das der Scheck gedeckt ist, sowas nennt sich dann "Bankbestätigter
Scheck" denn dann muss die bezogene Bank den Betrag garantieren,
somit ist der Scheck dann auch gedeckt. Die bezogene Bank wird
dann den Scheckbetrag auch aus dem Verfügungsrahmen des be-
zogenen Kontos herausnehmen, was bedeutet der Absender des
Schecks kann über die Summe nicht mehr verfügen.


Grüße

Andreas


Holger Pollmann

unread,
Oct 11, 2005, 10:55:30 AM10/11/05
to
Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> schrieb:

f'up nach dsrm

>> Nun hat sich ein Interessent in englischer Sprache bei mir gemeldet


>> und mit mir einen Preis von 1200.- Euro ohne Besichtigung etc. nur
>> auf Grund meiner Angaben und der Fotos ausgehandelt.
>
> Das ist schon fast eine FAQ in de.alt.handel.auktionshäuser.

Heißt immer noch hinten auktionshaeuser (ohne Umlaut) - und außerdem
leigt die Gruppe nicht mer in de.alt.*, sondern in de.*, also
de.etc.handel.auktionshaeuser :-)

> Genau das kann er. Ausländische Schecks werden unter vorbehalt
> gutgeschrieben,

Inländische m.W. auch.

Holger Lembke

unread,
Oct 11, 2005, 10:58:20 AM10/11/05
to
Georg Horn <sp...@koblenz-net.de> wrote:

>Schick den Scheck zurück und sei froh, dass Du bis auf das Porto und
>die verplemperte Zeit bisher keinen Schaden erlitten hast.

Warum soll er denn den Scheck zurück schicken? Bei der Bank fragen, was die
Aktion kostet, wenn der Scheck platzt. Wenn kostenlos, dann einreichen und
warten, was passiert (und natürlich dem Käufer mitteilen, dass man wartet,
bis man Verfügungsgewalt über den Betrag hat). Ansonsten den Scheck an die
Pinwand nageln.

--
mit freundlichen Grüßen! Warum schließen Sie meine Gebote aus ?????
Holgi, +49-531-3497854 ! Weil ich es kann.

Frank Hucklenbroich

unread,
Oct 11, 2005, 10:58:16 AM10/11/05
to
Am Tue, 11 Oct 2005 16:18:21 +0200 schrieb Andreas Lange:

> Normalerweise niemand deswegen würde ich mit dem Scheck mal zur
> Bank gehen und prüfen lassen ob dieser gedeckt ist,

Das geht bei ausländischen Schecks nicht vorab IIRC.

Szenario: Der Gauner hat 10.000 EUR auf dem Konto. Er stellt einen Scheck
aus. Die dt. Bank prüft, bekommt ein okay. Jetzt räumt der Gauner sein
Konto leer.

> Der Scheck wird Dir von der Bank Eingang vorbehalten
> gutgeschrieben, deswegen kannst Du gerade bei einem so hohen Betrag
> prüfen lassen ob der Scheck gedeckt ist, der Betrag gutgeschrieben
> wird
> bevor der Scheck zur Gutschrift eingereicht wird, außerdem würde ich
> dem
> Käufer mitteilen, das Du für einen Scheck dieser Höhe eine
> Bankbestätigung
> seiner Hausbank benötigst,

Letzteres ist genau der einzige seriöse Weg. Die Hausbank des Käufers muß
eine Bankbestätigung erstellen. Dazu unterzeichnet i.d.R. die Direktion der
Bank den Scheck zusätzlich selbst. Sowas geht aber meistens nicht von heute
auf morgen und das wird die Bank auch nur dann tun, wenn es ein wirklich
hochsolventer Kunde ist. Ottonormalgirokontoinhaber bekommt sowas nicht so
einfach.

> hier würde ich einfach auf die Gesetzlichen
> Bestimmungen bezüglich Geldwäsche hinweisen

Bei 6500 EUR vermutlich unproblematisch.

> und das Deine Bank
> diese Bestätigung verlangt.

Der Bank des OP ist das erstmal reichlich egal, *er* sollte sie verlangen.
Dann hat er Sicherheit.

Aber nach den Rahmenbedingungen beim OP würde ich mal zu 99% von Betrug
ausgehen. Niemand versendet unverlangt Schecks in beliebiger Höhe.

Grüße,

Frank

Wolfgang Decker

unread,
Oct 11, 2005, 11:03:15 AM10/11/05
to
"Jürgen Müller" <wer...@yahoo.de> schrub:

>Heute erhalte ich von ihm einen Verrechnungsscheck über 6.500 Euro mit dem
>neben dem Motorrad auch der Versand nach England etc. bezahlt werden soll.

Schick den Scheck zurück und sag ihm, er soll bar bei Abholung bezahlen.

>Kann der Absender des Schecks sein Geld zurück buchen lassen nachdem ich den
>Scheck eingelöst, das Motorrad verschickt und das übrige Geld zurück
>überwiesen habe?

Ja.
Und genau so wird das auch laufen.
Oder es kommt niemand zum Abholen, aber du bist das Geld los.

>Bin für jeden Tip dankbar :-)

Vergiss es.

lg
wode
--
>Ich für meinen Teil hab' ganz gerne beim Motorradfahren verbale Funkstille.
>Ich will den Motor bollern, den Wind rauschen und mich selber denken hören.
H. Wicht in drm. 100% ACK.
Neu: http://www.traumrouten.com/Content.Node/motorraeder/honda/rune.php

Bernd Meyer

unread,
Oct 11, 2005, 11:26:17 AM10/11/05
to
> Ja, das geht, und das ist auch der Trick: Das Geld wird Deinem Konto
> gutgeschrieben, aber wenn der Scheck platzt (was einige Wochen dauern
> kann) ist das von Dir als Wechselgeld gezahlte Geld (und ggf. dein 2Rad,
> so es denn überhaupt abheolt wird) weg.

Noch schlimmer:
der Scheck muss gar nicht platzen, der Aussteller kann den mind. 3 Monate
lang einfach zurück buchen!
Gruß, Bernd


Axel Böhm

unread,
Oct 11, 2005, 11:42:00 AM10/11/05
to
Am Tue, 11 Oct 2005 17:26:17 +0200, schrieb "Bernd Meyer"
<470...@rz-online.de> :

>Noch schlimmer:
>der Scheck muss gar nicht platzen, der Aussteller kann den mind. 3 Monate
>lang einfach zurück buchen!

Wie kommst Du denn darauf?

Der Scheck wird nach Einreichung unter Vorbehalt gutgeschrieben. Wenn
die ausstellende Bank der Hausbank den Betrag gutschreibt ist der
Betrag endgültig und unwiderrfulich gutgeschrieben. Dies dauert
innerhalb Deutschland 3-4 Tage.


Grüße

Axel

Georg Horn

unread,
Oct 11, 2005, 11:35:31 AM10/11/05
to
Holger Lembke <holgerspama...@wsxc.de> wrote:
> Georg Horn <sp...@koblenz-net.de> wrote:
>
>>Schick den Scheck zurück und sei froh, dass Du bis auf das Porto und
>>die verplemperte Zeit bisher keinen Schaden erlitten hast.
>
> Warum soll er denn den Scheck zurück schicken?

Damit er nicht noch verklagt wird, weil er den Scheck kassiert aber
keine Ware versendet hat?

> Bei der Bank fragen,

vergebliche Liebesmüh

> Wenn kostenlos,

Seit wann machen Banken sowas umsonst?

Gruss,
Georg

Georg Horn

unread,
Oct 11, 2005, 11:37:53 AM10/11/05
to
Andreas Lange <ne...@sentinel.twongi.de> wrote:

> Die bezogene Bank wird
> dann den Scheckbetrag auch aus dem Verfügungsrahmen des be-
> zogenen Kontos herausnehmen,

Hoer doch auf. Als ob da auch nur eine müde Mark auf dem Konto des
Betrügers wäre...

Gruss,
Georg

Skandalos

unread,
Oct 11, 2005, 11:46:25 AM10/11/05
to
Jürgen Müller schrieb:

> Bin für jeden Tip dankbar :-)

Eine typische Betrugsmasche. Die anderen Antworter haben ja schon das
wichtigste dazu gesagt.

Häng Dir den völlig wertlosen Scheck an die Wand und wirf keinen Cent
mehr hinterher!

Wenn Du Spaß dran hast, kannste Dich ja als Scam-Baiter versuchen.

http://www.419eater.com/

Torsten Jossig

unread,
Oct 11, 2005, 11:55:09 AM10/11/05
to
> Wie kommst Du denn darauf?
>
> Der Scheck wird nach Einreichung unter Vorbehalt gutgeschrieben. Wenn
> die ausstellende Bank der Hausbank den Betrag gutschreibt ist der
> Betrag endgültig und unwiderrfulich gutgeschrieben.

das denke ich auch, sonst könnte ja jeder munter wieder zurückbuchen,
und man könnte sich Überweisungen komplett sparen.
Rückbuchungen gehen meines Wissens nach nur bei Bankeinzug...


Holger Lembke

unread,
Oct 11, 2005, 11:57:40 AM10/11/05
to
Georg Horn <sp...@koblenz-net.de> wrote:

>> Warum soll er denn den Scheck zurück schicken?
>
>Damit er nicht noch verklagt wird, weil er den Scheck kassiert aber
>keine Ware versendet hat?

Unsinn. Weswegen sollte er verklagt werden. Zug um Zug. Bei
Verfügungsgewalt über Geld ird Ware verschickt.


>Seit wann machen Banken sowas umsonst?

Meine Bank macht viel umsonst und kostenlos.

Holger Knecht

unread,
Oct 11, 2005, 11:55:39 AM10/11/05
to
Georg Horn schrieb:

> Hoer doch auf. Als ob da auch nur eine müde Mark auf dem Konto des
> Betrügers wäre...

Nein, nicht Mark, sondern Britische Pfund. :-) Als die Reste meines
verunfallten PKWs von einer Schrottfirma aufgekauft wurde, hatte ich
auch sehr grosse Bedenken, weil sie in Bar zahlen wollten. Ich hatte
erst innerlich Ruhe, als die 100-Euro-Scheine von der Bank akzeptiert
wurden und meinem Konto gutgeschrieben wurden. Ein Grund war vor allem,
weil der Sitz der Firma nicht weit von Tschechien und Polen war.

Gruss
Holger

Andreas Lange

unread,
Oct 11, 2005, 12:16:57 PM10/11/05
to
Moin Georg,
Georg Horn wrote:
>
> Hoer doch auf. Als ob da auch nur eine müde Mark auf dem Konto des
> Betrügers wäre...
Das war aber nicht Deine Frage :-)

Das die Sache als Betrug läuft ist doch wohl in dem Moment klar
wo solch eine Summe auf dem Scheck steht, die den Wert des
Objektes über den Neuwert hinaus übersteigt, diese Betrüger gehen
von der Geldgier der anderen aus. 1200 Eur plus ca. 400 Eur Transport
wäre realistischer gewesen, aber auch da hätte ich eher eine EU-Über-
weisung aktzeptiert.

Grüße

Andreas


Harald Hengel

unread,
Oct 11, 2005, 12:22:37 PM10/11/05
to
Andreas Lange schrieb:

> Einen Verrechnungsscheck.... ja durchaus, weil der Rückbuchbar ist.
> was aber wesentlich wichtiger ist die Bestätigung der bezogenen Bank
> das der Scheck gedeckt ist, sowas nennt sich dann "Bankbestätigter
> Scheck" denn dann muss die bezogene Bank den Betrag garantieren,
> somit ist der Scheck dann auch gedeckt.

Nur ist der Scheck kein bankbestätigter Scheck, auch dann nicht, wenn auf
Anfrage eine Bestätigung kommt, dass er gedeckt ist.

> Die bezogene Bank wird
> dann den Scheckbetrag auch aus dem Verfügungsrahmen des be-
> zogenen Kontos herausnehmen, was bedeutet der Absender des
> Schecks kann über die Summe nicht mehr verfügen.

Wenn sie einen bestätigten Scheck ausstellt, dann ja, nur ist dieses ein
normaler Schek und Deckungsanfrage interesseirt nicht im geringsten, sie
gibt nur den Stand im Moment der Anfrage wieder. Das bedeutet keineswegs,
dass der Scheck auch morgennoch gedeckt ist.
So weit ich weiss gibt es im Ausland auch Möglichkeiten einen Schekc
nachträglich, ähnlich der deutschen Lastschrift, rückbuchen zu lassen.
Auslandsschecks sind problematisch, ich konnte es mit der Postbank nicht
eindeutig klären, als ich einmal wegen einer Diskussion hier, versucht habe
eine Auskunft zu bekommen.
Es war zwar von 4 Wochen/Monat/30 Tage die Rede, aber sicher konnte/wollte
mir das niemand sagen.
Axel Gronen nannte gar 6 Monate, bis ein Auslandsscheck sicher ist.
Darüberhinaus musst du mit Unterschieden zwischen verschiedenen Ländern
rechnen.

Harald
--
Füe eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.


Harald Hengel

unread,
Oct 11, 2005, 12:29:48 PM10/11/05
to
Frank Beelitz schrieb:

> Ein Verrechnungscheck ist deshalb ein Verrechnungscheck weil der
> zurueckgerechnet werden kann.

Nö.

Ein Verrechnungsscheck ist deshalb ein Verrechnungsscheck, weil er nur
verrechnet werden kann, also nur auf ein Konto gebucht.

Das hat den Vorteil, dass für den Aussteller die Sicherheit besteht, dass
bei Missbrauch verfolgbar bleibt wo das Geld gelandet ist.

> Z.B. nach 4 Wochen wenn das Motorrad verschickt und der Transport von
> dir bezahlt ist.

Das Problem bei allen Schecks, die über Konto eingelöst werden, ist dass sie
bis zur Bestätigung der belasteten Bank in der Schwebe stehen.
Leider ist mir kein Weg bekannt wie man seine Bank dazu bewegt dir
mitzuteilen wann der Scheck sicher gutgeschrieben ist. Die Bank schreibt nur
unter Vorbehalt gut.

Besser dran ist möglicherweise jemand mit Schufaeintrag und ohne Bonität,
hier schreiben die Banken unter Umständen erst gut, wenn der Scheck
bestätigt ist.

> Nur Bares ist Wahres.
> Lass dir doch einen Barscheck schicken.

Und was nutzt der?
Du bekommst den nur bei der bezogenen Bank eingelöst, das dürfte in
Deutschland schwierig werden. Deine Bank wird den nur zur Verrechnung
annehmen und dann sind wir wieder bei den genannten Problemen.

Harald Hengel

unread,
Oct 11, 2005, 12:33:50 PM10/11/05
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Vermutlich sollst Du ihm am Ende auch noch das Restgeld zurück
> überweisen.

Logisch, die Masche ist bekannnt, oder das Geld an einen Freund
weiterleiten.

>> Mal ganz davon abgesehen daß ich nicht weiß wie ich das Motorrad nach
>> England schicken soll: wer schickt schon irgend jemandem ohne einen
>> Vertrag einen so hohen Scheck?
>
> Betrüger machen das.

Logisch, weil sie wissen, dass der Scheck nicht gedeckt ist, bzw. je nach
Scheckregel im eigenen Land, rückbuchbar ist.

>> Kann der Absender des Schecks sein Geld zurück buchen lassen nachdem
>> ich den Scheck eingelöst, das Motorrad verschickt und das übrige
>> Geld zurück überwiesen habe?
>
> Genau das kann er. Ausländische Schecks werden unter vorbehalt
> gutgeschrieben, wenn der Scheck dann platzt bucht die Bank zurück.

Das ist mir Inlandsschecks nicht anders, nur ist die Zeit kürzer in welcher
die bezogene Bank intervenieren kann.

> Da gibt es nur einen Tip: Finger weg! Schick den Scheck zurück, und
> bitte um Bargeld.

Wenn er den einlöst fallen die Auslandsspesen an, auf denen er vermutlich
sitzenbleibt, wenn der Scheck nach einer gewissen Zeit platzt.

Oliver Bartels

unread,
Oct 11, 2005, 1:22:30 PM10/11/05
to
On Tue, 11 Oct 2005 16:18:21 +0200, "Andreas Lange"
<ne...@sentinel.twongi.de> wrote:
>Normalerweise niemand deswegen würde ich mit dem Scheck mal zur
>Bank gehen und prüfen lassen ob dieser gedeckt ist, das mache bitte
>BEVOR Du auch nur daran denkst den Scheck einzureichen,oder etwas
>zu verschicken.

Das machen die Banken bei ausländischen Schecks
in der Regel nicht.

Das Problem ist: Es kann sogar sein, dass die ausländische
Bank zum Zeitpunkt t bestätigt, dass der Scheck _derzeit_ ok ist,
das Clearing benötigt jedoch die Zeitspanne delta_t, und zum
Zeitpunkt t+delta_t wird das Konto leer sein.

Außerdem können die viel bestätigen, wenn der Tag lang
ist, im Zweifelsfall ist ein Durchgrif sehr, sehr aufwendig.
Und die Fristen bis zum endgültigen Clearing sind in bestimmten
Staaten exorbitant lang.

Deshalb wird im Exportbereich, wenn es um große Summen
geht, gerne mit einem sogenannten "Letter of Credit" gearbeitet,
allerdings ist da die genaue Formulierung superkritisch und
deren Anwendung für ein Geschäft in dieser Kleinenordnung
viel zu aufwendig und viel zu teuer.

=> Finger weg.

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obar...@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10

Harald Hengel

unread,
Oct 11, 2005, 1:23:44 PM10/11/05
to
Holger Lembke schrieb:

> dann
> einreichen und warten, was passiert (und natürlich dem Käufer
> mitteilen, dass man wartet, bis man Verfügungsgewalt über den Betrag
> hat). Ansonsten den Scheck an die Pinwand nageln.

Verfügungsgewalt hast du unter Umständen nach 2-3 Tagen, was nicht bedeutet,
dass der Scheck noch platzen kann.

Kann dir deine Bank den Termin nennen, ab wann der Scheck nit mehr platzen
kann?
Bei der Postbank habe ich die Mitarbeiter mit der Frage überfordert.

Harald Hengel

unread,
Oct 11, 2005, 1:21:21 PM10/11/05
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

>> Normalerweise niemand deswegen würde ich mit dem Scheck mal zur
>> Bank gehen und prüfen lassen ob dieser gedeckt ist,
>
> Das geht bei ausländischen Schecks nicht vorab IIRC.

Bei deutschen meines Wissens auch nicht.
Es gibt zwar eine Zusage für den Zeitpunkt der Anfrage, das bedeutet aber
nicht, dass der Scheck bei Vorlage immer noch gedeckt ist.

> Szenario: Der Gauner hat 10.000 EUR auf dem Konto. Er stellt einen
> Scheck aus. Die dt. Bank prüft, bekommt ein okay. Jetzt räumt der
> Gauner sein Konto leer.

So läuft es.

Harald Hengel

unread,
Oct 11, 2005, 1:28:52 PM10/11/05
to
Bernd Meyer schrieb:

> Noch schlimmer:
> der Scheck muss gar nicht platzen, der Aussteller kann den mind. 3
> Monate lang einfach zurück buchen!

Hast du eine Quelle, welche die Aussage belegt?

Harald Hengel

unread,
Oct 11, 2005, 1:31:37 PM10/11/05
to
Axel Böhm schrieb:

> Der Scheck wird nach Einreichung unter Vorbehalt gutgeschrieben. Wenn
> die ausstellende Bank der Hausbank den Betrag gutschreibt ist der
> Betrag endgültig und unwiderrfulich gutgeschrieben. Dies dauert
> innerhalb Deutschland 3-4 Tage.

Innerhalb D gibt es auch klare Regelungen, welche die bezogene Bank
verpflichten innerhalb von 7 Tagen zu reagieren.
Weltweit dürfte es, je nach Staat, deutlich unterschiedliche Regelungen
geben.

Harald Hengel

unread,
Oct 11, 2005, 1:32:20 PM10/11/05
to
Torsten Jossig schrieb:

> das denke ich auch, sonst könnte ja jeder munter wieder zurückbuchen,
> und man könnte sich Überweisungen komplett sparen.
> Rückbuchungen gehen meines Wissens nach nur bei Bankeinzug...

Du vergisst, dass es ein Auslandsscheck ist.

Litschy

unread,
Oct 11, 2005, 1:42:32 PM10/11/05
to
"Jürgen Müller" <wer...@yahoo.de> hat geschrieben:
> Hallo zusammen,

>
> Ich habe mein Motorrad in www.motoscout24.de inseriert um es für 1500.- Euro
> VHB zu verkaufen.
>
> Nun hat sich ein Interessent in englischer Sprache bei mir gemeldet und mit
> mir einen Preis von 1200.- Euro ohne Besichtigung etc. nur auf Grund meiner
> Angaben und der Fotos ausgehandelt.
>
> Heute erhalte ich von ihm einen Verrechnungsscheck über 6.500 Euro mit dem
> neben dem Motorrad auch der Versand nach England etc. bezahlt werden soll.
>
> Mal ganz davon abgesehen daß ich nicht weiß wie ich das Motorrad nach
> England schicken soll: wer schickt schon irgend jemandem ohne einen Vertrag
> einen so hohen Scheck?
>
> Kann der Absender des Schecks sein Geld zurück buchen lassen nachdem ich den
> Scheck eingelöst, das Motorrad verschickt und das übrige Geld zurück
> überwiesen habe?
>
> Da man mein Motorrad für 6.500 Euro bereits neu bekommt macht mich die Sache
> jetzt doch sehr nachdenklich...

>
> Bin für jeden Tip dankbar :-)
>
> Gruß Jürgen
>
>
>
> Hi Jürgen
Also für mich hört sich das auch nach betrug an.
Am besten ist du setzt dich mal mit einem Mitarbeiter von der Bank zusammen und fragst den mal, also ich würde da etwas aufpasseen.
Mal im ernst ich bringe dir die karre auch für 4000 euro mit dem auto nach england
Viel glück mit deinem verkauf
>
>
Message has been deleted

Holger Pollmann

unread,
Oct 11, 2005, 1:44:32 PM10/11/05
to
Georg Horn <sp...@koblenz-net.de> schrieb:

f'up nach dsrm

>> Warum soll er denn den Scheck zurück schicken?


>
> Damit er nicht noch verklagt wird, weil er den Scheck kassiert aber
> keine Ware versendet hat?

Solange der Scheck nicht eingelöst ist, dürfte die Leistung des Käufers
nicht erbracht sein, denn Schecks werden üblicherweise nicht an
Erfüllungs statt, sondern erfüllungshalber angenommen, und da ist
Erfüllung erst, wenn der Scheck erfolgreich eingelöst ist.

Axel Böhm

unread,
Oct 11, 2005, 2:15:50 PM10/11/05
to
Am Tue, 11 Oct 2005 19:32:20 +0200, schrieb "Harald Hengel"
<raldo-...@freenet.de> :

>Torsten Jossig schrieb:
>
>> das denke ich auch, sonst könnte ja jeder munter wieder zurückbuchen,
>> und man könnte sich Überweisungen komplett sparen.
>> Rückbuchungen gehen meines Wissens nach nur bei Bankeinzug...
>
>Du vergisst, dass es ein Auslandsscheck ist.

Und was soll daran anders sein? Wenn die ausländische Bank den Scheck
akzeptiert und die Hausbank den Betrag endgültig gutschreibt, ist der
Zug abgefahren. Dann kan der Aussteller den Scheck nicht mehr sperren.
Die Banken untereinander machen solche Spielchen nämlich nicht.


Grüße

Axel

Axel Böhm

unread,
Oct 11, 2005, 2:16:33 PM10/11/05
to
Am Tue, 11 Oct 2005 19:31:37 +0200, schrieb "Harald Hengel"
<raldo-...@freenet.de> :

>Axel Böhm schrieb:


>
>> Der Scheck wird nach Einreichung unter Vorbehalt gutgeschrieben. Wenn
>> die ausstellende Bank der Hausbank den Betrag gutschreibt ist der
>> Betrag endgültig und unwiderrfulich gutgeschrieben. Dies dauert
>> innerhalb Deutschland 3-4 Tage.
>
>Innerhalb D gibt es auch klare Regelungen, welche die bezogene Bank
>verpflichten innerhalb von 7 Tagen zu reagieren.
>Weltweit dürfte es, je nach Staat, deutlich unterschiedliche Regelungen
>geben.

Das es im Ausland länger dauern kann ist keine Frage. Aber das Prinzip
ist das selbe.


Grüße

Axel

Harald Hengel

unread,
Oct 11, 2005, 2:02:27 PM10/11/05
to
Holger Pollmann schrieb:

> Solange der Scheck nicht eingelöst ist, dürfte die Leistung des
> Käufers nicht erbracht sein, denn Schecks werden üblicherweise nicht
> an Erfüllungs statt, sondern erfüllungshalber angenommen, und da ist
> Erfüllung erst, wenn der Scheck erfolgreich eingelöst ist.

Netter Spruch.
Wie erfahre ich wann der Scheck eingelöst ist?

Thomas Hochstein

unread,
Oct 11, 2005, 12:44:07 PM10/11/05
to
Frank Beelitz schrieb:

> Ein Verrechnungscheck ist deshalb ein Verrechnungscheck weil der
> zurueckgerechnet werden kann.

Nein. Es ist ja auch kein "Zurückrechnungsscheck". Er heißt deshalb
Verrechnungsscheck, weil auf ihn nicht bar bezahlt, sondern er nur
verrechnet, d.h. auf ein Konto gebucht werden kann.

-thh

Carsten Krueger

unread,
Oct 11, 2005, 4:31:08 PM10/11/05
to
Am Tue, 11 Oct 2005 20:02:27 +0200 schrieb Harald Hengel:

> Wie erfahre ich wann der Scheck eingelöst ist?

Wenn das Geld von deinem Konto abgebucht wird.

Gruß Carsten
--
http://got.to/quote - richtig zitieren | http://oe-faq.de/ - OE im Usenet
http://www.realname-diskussion.info - Realnames sind keine Pflicht
http://www.spamgourmet.com/ + http://www.despammed.com/ - Antispam-Email
cakruege (at) despammed (dot) com | http://www.geocities.com/mungfaq/

Harald Hengel

unread,
Oct 11, 2005, 4:36:23 PM10/11/05
to
Axel Böhm schrieb:

>> Innerhalb D gibt es auch klare Regelungen, welche die bezogene Bank
>> verpflichten innerhalb von 7 Tagen zu reagieren.
>> Weltweit dürfte es, je nach Staat, deutlich unterschiedliche
>> Regelungen geben.
>
> Das es im Ausland länger dauern kann ist keine Frage. Aber das Prinzip
> ist das selbe.

Welches Prinzip?
Das Prinzip, dass der Scheck nach unbestimmter Zeit endgültig gutgeschrieben
ist?

Wie lang ist die unbestimmte Zeit?

Harald Hengel

unread,
Oct 11, 2005, 4:35:02 PM10/11/05
to
Axel Böhm schrieb:

> Und was soll daran anders sein?

Die Zeitspanne.

> Wenn die ausländische Bank den Scheck
> akzeptiert und die Hausbank den Betrag endgültig gutschreibt, ist der
> Zug abgefahren.

Wie erfährst du als Kunde die endgültige Gutschrift?

In USA sollen Schecks auch rückbuchbar sein.

> Dann kan der Aussteller den Scheck nicht mehr sperren.
> Die Banken untereinander machen solche Spielchen nämlich nicht.

Aha, welche Bank macht welches Speilchennicht mit?
Die US Bank die deutschen Spielchen oder die D Bank die US Spielchen.

Kannst du mir konkret sagen wie ich als Bankkund erkennen kann, dass der
Betrag endgültig gutgeschrieben ist?

Harald Hengel

unread,
Oct 11, 2005, 4:38:03 PM10/11/05
to
Carsten Krueger schrieb:

>> Wie erfahre ich wann der Scheck eingelöst ist?
>
> Wenn das Geld von deinem Konto abgebucht wird.

Wie soll ich diese Aussage verstehen.
Du meinst, im konkreten Fall wird der Scheck rückgebucht und daran kann ich
erkennen, dsass er geplatzt ist.
Kann ich auch den umgekehrten Fall erkennen?

Rene Ruppert

unread,
Oct 11, 2005, 4:49:03 PM10/11/05
to
Hi,

> Nun hat sich ein Interessent in englischer Sprache bei mir gemeldet und
> mit
> mir einen Preis von 1200.- Euro ohne Besichtigung etc. nur auf Grund
> meiner
> Angaben und der Fotos ausgehandelt.

Selbiges hier! Angeblich sollte ich einen Scheck bekommen und eine Spedition
beauftragen für das Mopped. Als ich zurückschrieb, dass ich das nicht mache,
er aber jederzeit mit dem Geld hierher kommen und die Maschine abholen kann
und dann damit tun kann was will, wurde der Absender ausfallend und schrieb
mir (ich zitiere): "GO AND DIE IN HELL WITH YOUR FUCKING BIKE!"

Scheckbetrug...es läuft nämlich so, dass dir die Bank das erst gutschreibt
und wenn der Scheck dann platzt wieder abbucht.

Grüße,

René


Thomas Kammerer

unread,
Oct 11, 2005, 4:49:21 PM10/11/05
to
Georg Horn schrieb:

> Andreas Lange <ne...@sentinel.twongi.de> wrote:
>
>> Normalerweise niemand deswegen würde ich mit dem Scheck mal zur
>> Bank gehen und prüfen lassen ob dieser gedeckt ist,
>
> Was soll da schon bei rauskommen, die Sache stinkt doch zum Himmel!
> Oder tätest Du einen gedeckten Scheck über 6500 Kröten blind ins
> Ausland verschicken? Nicht? Na also.

6.500 + den Rest des Kontos abheben und Konto auflösen :-)

*g*

cu
Thomas

Message has been deleted

Ulrich Mindrup

unread,
Oct 11, 2005, 5:11:44 PM10/11/05
to
Jürgen Müller schrieb:

> Hallo zusammen,
>
> Ich habe mein Motorrad in www.motoscout24.de inseriert um es für 1500.- Euro
> VHB zu verkaufen.
>
> Nun hat sich ein Interessent in englischer Sprache bei mir gemeldet und mit
> mir einen Preis von 1200.- Euro ohne Besichtigung etc. nur auf Grund meiner
> Angaben und der Fotos ausgehandelt.
>
> Heute erhalte ich von ihm einen Verrechnungsscheck über 6.500 Euro mit dem
> neben dem Motorrad auch der Versand nach England etc. bezahlt werden soll.
>
> Mal ganz davon abgesehen daß ich nicht weiß wie ich das Motorrad nach
> England schicken soll: wer schickt schon irgend jemandem ohne einen Vertrag
> einen so hohen Scheck?

Der Bieter schickt Dir nicht nur einen Scheck, meine Glaskugel sagt mir
dass er sich demnächst melden und erklären wird, dass er sich beim
Ausstellen des Schecks verschrieben hat und Du ihm bitte die Differenz
zwischen 6500 Euro, den Versandkosten und 1200 Euro zurücküberweisen sollst.

>
> Kann der Absender des Schecks sein Geld zurück buchen lassen nachdem ich den
> Scheck eingelöst, das Motorrad verschickt und das übrige Geld zurück
> überwiesen habe?

Der Scheck wird mit ungefähr der gleichen Wahrscheinlichkeit platzen,
mit der Du dieses Wochenende keine sechs Richtige im Lotto tippen wirst.

>
> Da man mein Motorrad für 6.500 Euro bereits neu bekommt macht mich die Sache
> jetzt doch sehr nachdenklich...
>
> Bin für jeden Tip dankbar :-)

Ab zur Polizei, diese Masche ist nicht neu. Ich weiß nicht, wie gut die
Drähte zwischen deutscher Staatsanwaltschaft und Polizei zu ihren
Kollegen in GB sind. Aber schaden kann es nicht. Wenn der Bieter
allerdings clever ist, dann wird er Dich bitten ds Geld so
zurückzuschicken dass der Weg nur schwer oder gar nicht nachvollziehbar ist.

Grüße

Ulrich

Message has been deleted

Carsten Krueger

unread,
Oct 11, 2005, 5:35:45 PM10/11/05
to
Am Tue, 11 Oct 2005 22:38:03 +0200 schrieb Harald Hengel:

> Wie soll ich diese Aussage verstehen.

Ich weiß nicht was du meinst.

Frage: Woran erkenne ich als Scheckausteller, daß ein Scheck eingelöst
wurde?
Antwort: Daran, daß dein Konto belastet wird.

Axel Bergander

unread,
Oct 11, 2005, 8:23:35 PM10/11/05
to
Matthias Koch-Schirrmeister <warp....@gmx.net> wrote:

> Wieso wollen die Betrüger immer in England oder Irland wohnen? Würden
> sie Holland oder Frankreich angeben, käme irgendein Verkäufer womöglich
> auf die Idee, die Übergabe des Fahrzeugs mit einer Tagestour zu
> verbinden.

ACK. Als ich mal ein _sehr günstiges_ Powerbook direkt in Barcelona
abholen wollte, wurde der Anbieter sehr still. #

Gruß
Axel, vielleicht blöd, aber nicht so blöd
--
send mails without spam and tralala

Quigley

unread,
Oct 12, 2005, 1:32:28 AM10/12/05
to

Jürgen Müller schrieb:

> Hallo zusammen,
>
> Ich habe mein Motorrad in www.motoscout24.de inseriert um es für 1500.- Euro
> VHB zu verkaufen.
>
> Nun hat sich ein Interessent in englischer Sprache bei mir gemeldet und mit
> mir einen Preis von 1200.- Euro ohne Besichtigung etc. nur auf Grund meiner
> Angaben und der Fotos ausgehandelt.

WoW da bin ich aber froh so was zu lesen !
mir ging bzw. gehts genauso Hatte einen Buggy auf Fiatbasis ins net
gestellT
zum preis von 1799.- euro ein gewisser Petersz Jordiano sitz
wahrscheinlich ihn Holland interresierte sich für das teil , wir
handelten einen preis von 16oo* euro aus , auch ohne das er den Buggy
vorher gesehen hatte ..Der scheck kam und war auf 46oo Britische Pound
ausgestellt ..nun ich wills nicht alzu lang machen 6-8 wochen warte
zeit bei der Bank (Wohne in Ungarn)gehe auch davon aus das er platzen
wird !Er hat mir zwar einen Vertrag unterschrieben und eine addy
angegeben, doch glaube ich mittlerweile nööö ich weis es das das
Humbug ist..
DEN PENNERN SOLLTE MAN WIRKLICH MAL DEN ARSCH VERSOHLEN mfg Quigley

Bastian Völker

unread,
Oct 12, 2005, 2:39:33 AM10/12/05
to
Hallo!

Ulrich Mindrup schrieb:

> Der Scheck wird mit ungefähr der gleichen Wahrscheinlichkeit platzen,
> mit der Du dieses Wochenende keine sechs Richtige im Lotto tippen wirst.

Na ja, wenn letzteres eintritt, kann man sich die (Lebens-)Erfahrung
ersteres ja mal gönnen ;-)

Gruß
Bastian
--
"[...] denn das Inbrandsetzen des Fahrzeugs - auch nach
erfolglosem Startversuch - stellt keine für einen Kraftfahrer
typische Verhaltensweise dar."
- OLG Brandenburg, Urt. v. 28.1.2004

Harald Hengel

unread,
Oct 11, 2005, 6:00:42 PM10/11/05
to
Carsten Krueger schrieb:

> Ich weiß nicht was du meinst.
>
> Frage: Woran erkenne ich als Scheckausteller, daß ein Scheck eingelöst
> wurde?
> Antwort: Daran, daß dein Konto belastet wird.

Und wen interessiert das?
Es geht um den Scheckempfänger.
Wann hat der die Sicherheit, dass der Scheck unwiderrufbar eingelöst ist.

Komm nicht mit dem Spruch, wenn der Absneder mitteilt, dass sein Konto
belastet ist. :-)

Harald Hengel

unread,
Oct 11, 2005, 6:12:39 PM10/11/05
to
Matthias Koch-Schirrmeister schrieb:

> Nach ca. 2 Wochen trat wieder Beruhigung ein: der Betrag wurde
> zurückgebucht, der Scheck war geplatzt. Aber das dauerte, wie gesagt,
> mind. 14 Tage. So lange kann sich das spätere Opfer in der Sicherheit
> wiegen, das Geld ja schon in der Tasche zu haben.

War es ein Auslands- oder Inlandsscheck?
Bei Inlandschecks ist die Frist meines Wissens eine nur Woche.

Holger H. Macht

unread,
Oct 12, 2005, 3:30:27 AM10/12/05
to

Hallo, Jürgen,

mein schwäbischer Rat: Finger weg! Die Sache schmeckt nach betrügerischem
Eiter.

Verkaufte vor ein paar Monaten einen BMW. Ein Pole interessierte sich für
den Wagen und wäre bereit gewesen, von Polen nach München zu fahren, um ihn
nach Barzahlung mit nach Polen zu nehmen. Dieser Weg ist der richtige, denn
nur Bares ist Wahres. Bei den Spielereien mit Auslandsschecks ist immer
Vorsicht geboten.

Hör auf Deinen Bauch, der Dir anscheinend - sonst hättest Du die Frage nicht
gestellt - bereits riet, Dich nach einem anderen Käufer umzuschauen.

Schönen Gruß


Holger H.


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Quigley

unread,
Oct 12, 2005, 3:44:19 AM10/12/05
to
also den scheck den ich bekam war von der Lloyds Bank ausgestellt zur
verrechnung mit den 2 vertikalen balken ,abgeschickt in einem normalen
Briefumschlag von DenHaag aus , sehr krakelige schrift kein Absender ..

Georg Horn

unread,
Oct 11, 2005, 12:10:58 PM10/11/05
to
Holger Knecht <ja-ich-bin...@gmx.de> wrote:
> Georg Horn schrieb:
>> Hoer doch auf. Als ob da auch nur eine müde Mark auf dem Konto des
>> Betrügers wäre...
>
> Nein, nicht Mark, sondern Britische Pfund. :-) Als die Reste meines
> verunfallten PKWs von einer Schrottfirma aufgekauft wurde, hatte ich
> auch sehr grosse Bedenken, weil sie in Bar zahlen wollten. Ich hatte
> erst innerlich Ruhe, als die 100-Euro-Scheine von der Bank akzeptiert
> wurden

Na also, nur Bares ist Wahres. Zur Not kann man noch mit dem Käufer
zur Bank gehen und die Scheine testen lassen. Ausserdem verkauft Mann
seine Moppeds eh nicht.

Gruss,
Georg

Sven Lucas

unread,
Oct 12, 2005, 4:36:45 AM10/12/05
to
Jürgen Müller schrieb:

> Da man mein Motorrad für 6.500 Euro bereits neu bekommt macht mich die Sache
> jetzt doch sehr nachdenklich...

Die Masche, sowohl mit Verrechnungsscheck als auch Einzugsermächtigung;
kursierte auch schon in der Presse: http://tinyurl.com/c3sjw (MOTORRAD
12/2005 Seite 154).

Grüße
Sven

Joe Saccone

unread,
Oct 12, 2005, 5:13:08 AM10/12/05
to
Holger Pollmann schrieb am 11 Oct 2005 14:12:40 GMT:

>Sagen wir mal so: es dauert eine Weile, bis der Scheck von deiner Bank
>endgültig gutgeschrieben wird, weil die zuerst rückfragen. Wahrscheinlich
>wird er platzen.

Was wäre denn, wenn er den Scheck ersteinmal einlöst, und sobald das
Geld auf seinem Kontoauszug erscheint, er das Konto einfach auflöst.
Dann kann der andere ja gar nicht mehr zurückbuchen lassen? Oder will
danach die Bank von mir das Geld wieder zurückhaben?

Ansonsten könnte es sich so ja schon lohnen: Konto danach auflösen und
ein neues eröffnen. Netto-Gewinn: ca. 4000 Euro. :)

Grüssle
JoeS

Holger Pollmann

unread,
Oct 12, 2005, 5:39:33 AM10/12/05
to
Joe Saccone <no_e...@gmx.net> schrieb:

>> Sagen wir mal so: es dauert eine Weile, bis der Scheck von deiner
>> Bank endgültig gutgeschrieben wird, weil die zuerst rückfragen.
>> Wahrscheinlich wird er platzen.
>
> Was wäre denn, wenn er den Scheck ersteinmal einlöst, und sobald das
> Geld auf seinem Kontoauszug erscheint, er das Konto einfach auflöst.
> Dann kann der andere ja gar nicht mehr zurückbuchen lassen?

Da wird gar nichts "zurückgebucht". Ich frage mich immer, was genau
Menschen sich eigentlich unter "Buchen" vorstellen. Glauben die allen
Ernstes, wenn ich z.B. einer Lastschrift widerspreche, daß meine Bank
dann einen Sack voll Geld von der einreichenden Bank geschickt bekommt?

"Buchen" ist nichts anderes als das Verändern einer Zahl in den Büchern
der Bank (die üblicherweise heutzutage elektronisch geführt werden),
nicht mehr, nicht weniger. Wenn ein Scheck platzt, wird schlicht vom
Kontostand des Scheckeinlösers das Geld wieder abgezogen. Tatsächlich ist
aber auch das tatsächliche Verrechnen in den Büchern der Bank
bedeutungslos - wenn ich z.B. bei meiner Bank Geld einzahle, die das aber
nicht in den Büchern positiv vermerkt, habe ich natürlich trotzdem einen
Anspruch auf Wiederauszahlung. Wenn also die Scheckeinreichung platzt,
habe ich nie einen erhöhten Auszahlungsanspruch (oder eine verminderte
Rückzahlungspflicht) gegen die Bank gehabt. So einfach ist das.

Wenn man nun ein Konto schließt, dann ergibt sich je nach Vorzeichen des
Kontostands ein Auszahlungsanspruch oder eine Rückzahlungspflicht des
vormaligen Kontoinhabers. Wenn bei dieser Berechnung eine Scheckbetrag
eines Schecks einbezogen wurde, der wegen "Platzens" nicht hätte
einbezogen werden dürfen, dann ist natürlich der Anspruch ein anderer.
Wenn du also 1000 EUR auf dem Konto hattest und davon 1500 EUR zu einem
platzen werdenden Scheck gehören, kriegst du bei Auflösung des Kontos
vielleicht erstmal 1000 EUR ausgezahlt - in Wirklichkeit aber schuldetest
du der Bank 500 EUR, und sobald sie das merkt, wird sie also 1500 EUR von
dir fordern. Und vermutlich läßt sich sogar rechtfertigen, daß du bei
Schecks nicht damit rechnen darfst, daß sie, nur wiel sie vorläufig
gebucht wurden, endgültig gutgeschrieben sind, so daß du die 1000 EUR
auch auf jeden Fall zurückzahlen mußt, weil du im Sinne von § 819 I BGB
als bösgläubig angesehen wirst und dich deshalb nicht auf Entreicherung
(§ 818 III BGB) berufen kannst.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Claus Färber

unread,
Oct 12, 2005, 6:22:00 AM10/12/05
to
Thomas Kammerer <solar...@arcor.de> schrieb/wrote:

> 6.500 + den Rest des Kontos abheben und Konto auflösen :-)

Damit entgeht man möglichen Rückzahlungsansprüchen der Bank nicht. Die
hat ja die Daten des (ehem.) Kontoinhabers. Möglicherweise erstattet die
Bank dann auch noch Anzeige wegen Betrugs.

Claus
--
http://www.faerber.muc.de

Carsten Krueger

unread,
Oct 12, 2005, 7:36:27 AM10/12/05
to
Am Wed, 12 Oct 2005 00:00:42 +0200 schrieb Harald Hengel:

> Wann hat der die Sicherheit, dass der Scheck unwiderrufbar eingelöst ist.

Na garnicht.

Message has been deleted

Harald Hengel

unread,
Oct 12, 2005, 8:36:19 AM10/12/05
to
Joe Saccone schrieb:

> Was wäre denn, wenn er den Scheck ersteinmal einlöst, und sobald das
> Geld auf seinem Kontoauszug erscheint, er das Konto einfach auflöst.
> Dann kann der andere ja gar nicht mehr zurückbuchen lassen? Oder will
> danach die Bank von mir das Geld wieder zurückhaben?

ROTFL, du glaubst, die Bank löst ein Konto auf, bei dem noch irgendwelche
Beträge in Schwebe sind.

> Ansonsten könnte es sich so ja schon lohnen: Konto danach auflösen und
> ein neues eröffnen. Netto-Gewinn: ca. 4000 Euro. :)

Guter Trick, ich stelle einen Scheck aus, zahle den auf einem anderen Konto
ein, hebe schnell ab, löse beide Konten auf und habe satten Gewinn. :-)

Marco Gietz

unread,
Oct 12, 2005, 9:05:00 AM10/12/05
to
Harald Hengel schrieb:
> ROTFL, du glaubst, die Bank löst ein Konto auf, bei dem noch irgendwelche
> Beträge in Schwebe sind.

Wenn das nicht der Fall wäre, wäre damit ja deine Frage an anderer
Stelle im Thread beantwortet, wie man erkennt, dass das Geld endgültig
gutgeschrieben ist: Man versucht jede Woche einmal das Konto aufzulösen,
und wenn es klappt, kann man das Motorrad verschicken.

Gruß
Marco

Niels Bock

unread,
Oct 12, 2005, 10:02:20 AM10/12/05
to
Marco Gietz <Marco...@web.de> schrieb:

>Wenn das nicht der Fall wäre, wäre damit ja deine Frage an anderer
>Stelle im Thread beantwortet, wie man erkennt, dass das Geld endgültig
>gutgeschrieben ist: Man versucht jede Woche einmal das Konto aufzulösen,
>und wenn es klappt, kann man das Motorrad verschicken.

Eine Sparkasse, bei der ich mal ein Girokonto hatte, pflegte am
SB-Terminal und in der Hombanking-Übersicht zwei Kontostände
anzuzeigen, solange ein Scheck nicht endgültig gutgeschrieben war.

Niels
--
Temperatur: 17.38 °C

Axel Böhm

unread,
Oct 12, 2005, 10:18:42 AM10/12/05
to
Am Tue, 11 Oct 2005 22:35:02 +0200, schrieb "Harald Hengel"
<raldo-...@freenet.de> :

>Axel Böhm schrieb:
>
>> Und was soll daran anders sein?
>
>Die Zeitspanne.
>
>> Wenn die ausländische Bank den Scheck
>> akzeptiert und die Hausbank den Betrag endgültig gutschreibt, ist der
>> Zug abgefahren.
>
>Wie erfährst du als Kunde die endgültige Gutschrift?

In der Regel nicht. Aber auf Nachfrage bei der Bank kann diese den
Stand der Transaktion mitteilen.

>In USA sollen Schecks auch rückbuchbar sein.

Das ist dann ein Problem der USA und der amerikanischen Bank.
Die deutsche Bank wird das Geld auf jeden Fall nicht zurückgeben.

>> Dann kan der Aussteller den Scheck nicht mehr sperren.
>> Die Banken untereinander machen solche Spielchen nämlich nicht.
>
>Aha, welche Bank macht welches Speilchennicht mit?
>Die US Bank die deutschen Spielchen oder die D Bank die US Spielchen.

Die deutsche Bank die amreikansichen Spielchen.

>Kannst du mir konkret sagen wie ich als Bankkund erkennen kann, dass der
>Betrag endgültig gutgeschrieben ist?

Frage Deine Bank. Die sagt Dir dann, wenn der Betrag endgültig
gutgeschrieben ist.


Grüße

Axel

Axel Böhm

unread,
Oct 12, 2005, 10:20:21 AM10/12/05
to
Am Wed, 12 Oct 2005 13:54:17 +0200, schrieb Kathinka Wenz
<kath...@rrr.de> :

>Aber zurückgebucht kann dabei nichts werden, der Scheck kann wirklich
>nur platzen. Das wird er allerdings in diesem Fall totsicher.

Er kann natürlich auch noch vom Aussteller gesperrt werden. Dies geht
aber nur, bis er der ausstellenden Bank zur Gutschrift vorgelegt
wurde. Ist der Betrag erst mal ausbezahlt, kann auch eine Sperre
nichts bewirken.


Grüße

Axel

Axel Böhm

unread,
Oct 12, 2005, 10:23:55 AM10/12/05
to
Am Tue, 11 Oct 2005 23:17:14 +0200, schrieb Matthias
Koch-Schirrmeister <warp....@gmx.net> :

>> Wenn
>> die ausstellende Bank der Hausbank den Betrag gutschreibt ist der
>> Betrag endgültig und unwiderrfulich gutgeschrieben. Dies dauert
>> innerhalb Deutschland 3-4 Tage.
>
>Flahsc. Hatte erst kürzlich einen Fall, wo der Verkäufer ganz unruhig
>wurde, weil er das Geld schon über 14 Tage auf seinem Konto hatte: "Wenn
>der mich jetzt anzeigt...?"

Was willst Du damit sagen? Was hat das mit einer Anzeige zu tun?

>Nach ca. 2 Wochen trat wieder Beruhigung ein: der Betrag wurde
>zurückgebucht, der Scheck war geplatzt. Aber das dauerte, wie gesagt,
>mind. 14 Tage. So lange kann sich das spätere Opfer in der Sicherheit
>wiegen, das Geld ja schon in der Tasche zu haben.

Wo kam der Scheck denn her?


Grüße

Axel

Axel Böhm

unread,
Oct 12, 2005, 10:25:09 AM10/12/05
to
Am Wed, 12 Oct 2005 13:36:27 +0200, schrieb Carsten Krueger
<cakr...@despammed.com> :

>> Wann hat der die Sicherheit, dass der Scheck unwiderrufbar eingelöst ist.
>
>Na garnicht.

Außer er fragt seine Bank.


Grüße

Axel

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Axel Böhm

unread,
Oct 12, 2005, 11:39:29 AM10/12/05
to
Am Wed, 12 Oct 2005 17:25:45 +0200, schrieb Matthias
Koch-Schirrmeister <warp....@gmx.net> :

>> Was hat das mit einer Anzeige zu tun?
>
>Irrationale Angst des gutmütigen Scheckempfängers, er könnte nach
>Empfang und Gutschrift des Schecks wegen Betruges angezeigt werden, weil
>er die Ware (Motorrad) nicht liefert. Er glaubte zu diesem Zeitpunkt noch,
>daß tatsächlich jemand das Motorrad will.

Der Straftatbestand des Betruges erfordert Vorsatz. Wenn er den Scheck
einlöst und wartet bis das Geld sicher auf seinem Konto ist um dann
die Ware zu liefern, ist es kein Betrug. Somit läuft die Anzeige ins
Leere.

>> Wo kam der Scheck denn her?
>

>Angeblich aus England. Ich habe den Scheck nicht gesehen.

Dann kann es schon ein paar Tage dauern. ich hatte auch geschrieben,
dass es erfahrungsgemäß innerhalb Deutschlands 3-4 Tage dauert.
Da schreibts Du dann "Falsch es dauert 14 Tage" und nimmst als
Beispiel einen Scheck aus England.
Liegt England etwa schon in Deutschland?


Grüße

Axel

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Axel Böhm

unread,
Oct 12, 2005, 12:32:08 PM10/12/05
to
Am Wed, 12 Oct 2005 18:16:29 +0200, schrieb nos...@haneke.de (Elmar
Haneke) :

>Axel Böhm <axbnosp...@fhw-berlin.de> schrieb:


>
>> Das ist dann ein Problem der USA und der amerikanischen Bank. Die deutsche
>> Bank wird das Geld auf jeden Fall nicht zurückgeben.
>

>Meinst Du im Ernst, daß die US-Bank überhaupt Geld ausspuckt, wenn die
>kompletten Geschäftsbedingungen nicht von der DE-Bank akzeptiert wurden?

Dann hat aber die DE Bank das Problem, da sie den Widerruf des Schecks
nicht ihrem Kunden belasten kann.
Also werden sich die US- und die DE-Bank da auf ein entsprechendes
Agrement einigen müssen.

Abgesehen davon kann ich mir nicht vorstellen, dass in den USA Schecks
nach Belieben zurückgerufen werden können.


Grüße

Axel

Axel Böhm

unread,
Oct 12, 2005, 12:43:32 PM10/12/05
to
Am Wed, 12 Oct 2005 18:16:29 +0200, schrieb nos...@haneke.de (Elmar
Haneke) :

>> Das ist dann ein Problem der USA und der amerikanischen Bank. Die deutsche


>> Bank wird das Geld auf jeden Fall nicht zurückgeben.
>

>Meinst Du im Ernst, daß die US-Bank überhaupt Geld ausspuckt, wenn die
>kompletten Geschäftsbedingungen nicht von der DE-Bank akzeptiert wurden?

Ergänzend mal die Bedingungen für den Scheckverkehr, die einen
Widerruf nach Vorlage ausschließen. Diese Regelungen sind so
bundesweit einheitlich.
http://tinyurl.com/9rac4 (pdf)

Im Umkehrschluss wird der Betrag auch dann von der Bank des
Zahlungsempfängers nach Bestätigung durch die bezogene Bank nicht mehr
zurückgegeben.

Diese Regelungen gelten dann auch für deutsche Banken bei
amerikanischen Schecks. Ausser die Bank weist bei Einreichung
ausdrücklich auf andere Bedingungen hin.


Grüße

Axel

Kurt Guenter

unread,
Oct 12, 2005, 1:48:41 PM10/12/05
to
"Jürgen Müller" <wer...@yahoo.de> schrieb:

>Nun hat sich ein Interessent in englischer Sprache bei mir gemeldet und mit
>mir einen Preis von 1200.- Euro ohne Besichtigung etc. nur auf Grund meiner
>Angaben und der Fotos ausgehandelt.

Der Trick ist alt, scheint aber immer noch zu funktionieren.

>Heute erhalte ich von ihm einen Verrechnungsscheck über 6.500 Euro mit dem
>neben dem Motorrad auch der Versand nach England etc. bezahlt werden soll.

Und morgen steht Kumpel des Käufers vor der Tür, will Maschine
mitnehmen und die Differenz in Bar.

> wer schickt schon irgend jemandem ohne einen Vertrag
>einen so hohen Scheck?

derjenige, der weiss, dass der Scheck faul ist.

>Kann der Absender des Schecks sein Geld zurück buchen lassen nachdem ich den
>Scheck eingelöst, das Motorrad verschickt und das übrige Geld zurück
>überwiesen habe?

ja.


Holger Pollmann

unread,
Oct 12, 2005, 2:01:29 PM10/12/05
to
nos...@haneke.de (Elmar Haneke) schrieb:

f'up nach dsrm

>> Das Prinzip, dass der Scheck nach unbestimmter Zeit endgültig
>> gutgeschrieben ist?
>
> Bei US-Schecks ist das definitiv eine sehr lange Zeitspanne, die
> Schecks können da auch nach Einlösung noch zurückgefordert werden.

Hast du dafür einen Beleg? Eine Rechtsquelle o.ä.?

Holger Pollmann

unread,
Oct 12, 2005, 2:10:21 PM10/12/05
to
Marco Gietz <Marco...@web.de> schrieb:

>> ROTFL, du glaubst, die Bank löst ein Konto auf, bei dem noch
>> irgendwelche Beträge in Schwebe sind.
>
> Wenn das nicht der Fall wäre

Vor allem - was heißt "die Bank löst das Konto nicht auf"? Die
Kündigung eines girovertrags ist wie üblich eine einseitige Sache. Der
Kunde erklärt die Kündigung, um zum entsprehcenden Zeitpunkt gilt dann
der Vertrag als gekündigt. Ganz egal, ob der Bank das paßt oder nicht.

Was natürlich nicht heißt, daß bei einem Platzen des Schecks das Geld
nicht vom Kunden zurückverlangt werden bzw. diesem von seinem
Auszahlungsanspruch abgezogen werden kann. Aber am Beenden des Kontos
als solchem kann die Bank nichts ändern. Warum auch?

Dirk Straka

unread,
Oct 12, 2005, 5:16:44 PM10/12/05
to
Kathinka Wenz wrote:

[...Verrechnungsscheck]


> Aber zurückgebucht kann dabei nichts werden

Natürlich kann er. Genau für die Rückbuchbarkeit gibt's ja den
Verrechnungsscheck: Wenn den wer einlöst, der es nicht hätte tun
dürfen (z. B. weil er den auf dem Postweg abgegriffen hat), dann
kann man den sehr wohl zurückholen. Und nichts ist einfacher als
zu sagen "Der war gar nicht der Empfänger". Besonders wenn der
Betrag so gar nicht zum angeblich gehandelten Gut passt (wie in
diesem Fall).

Greets, Dirk - BTDT

X'Posted to: de.soc.recht.misc,de.rec.motorrad
--
"You never know what is enough until you know what is too much."
William Blake, nicely 200 years ago

Thomas Grüske

unread,
Oct 13, 2005, 1:23:05 AM10/13/05
to
Dirk Straka wrote:
> Natürlich kann er. Genau für die Rückbuchbarkeit gibt's ja den
> Verrechnungsscheck
>
1. "Natürlich" ist, dass Blätter an den Bäumen wachsen
2. Der Verrechnungsscheck muss im Gegensatz zum Barscheck einem Konto
gutgeschrieben und nicht bar ausgezahlt werden, mit "Rückbuchbarkeit"
hat das nichts zu tun
3. Die in .de normalerweise verwendeten Verrechnungsschecks sind
Inhaberpapiere, die beliebig weitergegeben und eingelöst werden können,
völlig unabhängig von demjenigen, der ihn als erster erhalten hat. Zu
diesem Zweck enthält ein üblicher Verrechnungsscheck nach der
Empfängerangabe den Zusatz "oder Überbringer". Muster eines solchen
Schecks:
http://www.schulbank.de/special-geld/download/Verrechnungsscheck.pdf
Ganz grundsätzlich: man Scheckgesetz, http://dejure.org/gesetze/ScheckG
--
rrr#81 *** R1200CL
Wenn Gott gewollt hätte, dass Moppeds sauber sind, wäre Spüli im
Regen...

Frank Hucklenbroich

unread,
Oct 13, 2005, 3:25:06 AM10/13/05
to
Am Tue, 11 Oct 2005 19:42:45 +0200 schrieb Ralf Kusmierz:

> Da das UK ein Rechtssystem besitzt, daß üblichen zivilisierten Normen
> entspricht, und dort Betrug vermutlich auch strafbar sein dürfte,
> könnte man doch einfach mal bei der örtlichen britischen Polizei
> anfragen, was die von der Angelegenheit hält.

Im UK existiert kein Melderecht, d.H. selbst wenn Du den Betrüger mit
richtigem Namen kennst (was eher unwahrscheinlich ist), bringt das den
Behörden recht wenig.

Es ist ja nicht mal gesagt, daß der Betrüger im UK lebt (Du kannst auch als
Ausländer im UK ein Konto haben, eine Briefkasten-LtD ist billig gegründet
und schon hast Du Deine Schecks).

Grüße,

Frank

Holger Pollmann

unread,
Oct 13, 2005, 3:48:05 AM10/13/05
to
Thomas Grüske <spam_r...@freakmail.de> schrieb:

f'up nach dsrm

> Muster eines solchen Schecks:
> http://www.schulbank.de/special-geld/download/Verrechnungsscheck.pdf

3 MB für eine simple Grafik. Toller Sport...

Dirk Straka

unread,
Oct 13, 2005, 4:16:58 AM10/13/05
to
Thomas Grüske wrote:

[...]


> Ganz grundsätzlich: man Scheckgesetz, http://dejure.org/gesetze/ScheckG

Die Theorie kenne ich auch. Aber die ändert nichts daran, dass es
trotzdem geht. Hab's ja selber schon gemacht.

Greets, Dirk

Harald Hengel

unread,
Oct 12, 2005, 4:05:17 PM10/12/05
to
Holger Pollmann schrieb:

> Was natürlich nicht heißt, daß bei einem Platzen des Schecks das Geld
> nicht vom Kunden zurückverlangt werden bzw. diesem von seinem
> Auszahlungsanspruch abgezogen werden kann. Aber am Beenden des Kontos
> als solchem kann die Bank nichts ändern. Warum auch?

Weil die Bank einen Anspruch auf Ausgleich hat?
Ich denke einmal, dass der Kunde keinen Anspruch auf Auflösung des Kontos
hat solange er den Kontostand nicht auf Null ausgeglichen hat.
Auf die 6500 Euro hat der Kunde keinen Anspruch vor Gutschrift durch die
belastete Bank.

Dirk Straka

unread,
Oct 13, 2005, 4:33:12 AM10/13/05
to
Harald Hengel wrote:

> Ein Verrechnungsscheck ist deshalb ein Verrechnungsscheck, weil
> er nur verrechnet werden kann, also nur auf ein Konto gebucht.
> Das hat den Vorteil, dass für den Aussteller die Sicherheit
> besteht, dass bei Missbrauch verfolgbar bleibt wo das Geld
> gelandet ist.

Um dann was zu tun ...?

Greets, Dirk

Thomas Grüske

unread,
Oct 13, 2005, 7:02:04 AM10/13/05
to
Holger Pollmann wrote:
> 3 MB für eine simple Grafik. Toller Sport...
>
Stimmt. War mir persönlich aber komplett egal und ich war auch zu faul,
das Ding extra zu verkleinern. Wer die Zeit übrig hat kann das ja dann
gern machen.

Thomas Grüske

unread,
Oct 13, 2005, 7:02:04 AM10/13/05
to
Dirk Straka wrote:
> Die Theorie kenne ich auch. Aber die ändert nichts daran, dass es
> trotzdem geht. Hab's ja selber schon gemacht.
>
Ein Scheck ist insbesondere auch ein Wertpapier und kann deshalb nicht
"zurückgebucht" werden, dadurch würde der Scheck seiner gesetzlich
definierten Funktion beraubt. Aber wenn du erläuterst, wie *genau* der
Vorgang bei dir war, lässt sich das möglicherweise erklären.

Turan Fettahoglu

unread,
Oct 13, 2005, 8:31:00 AM10/13/05
to
> Heute erhalte ich von ihm einen Verrechnungsscheck über 6.500 Euro mit dem
> neben dem Motorrad auch der Versand nach England etc. bezahlt werden soll.

> Kann der Absender des Schecks sein Geld zurück buchen lassen nachdem ich

> den
> Scheck eingelöst, das Motorrad verschickt und das übrige Geld zurück
> überwiesen habe?

Natürlich sollst du betrogen werden, wie die Anderen schon beschrieben
haben. Was aber kaum jemand weiß: einen überhöhten Scheck kann man auf den
"richtigen" Betrag kürzen lassen.

Theoretisch könntest du den Scheck auf den von dir geforderten Betrag kürzen
lassen, einreichen und warten, ob das Geld kommt. In diesem Fall kommt aber
garantiert nichts - außer einer Rechnung über Bankspesen!.

Finger weg, erkundige dich lieber auf der Polizei, ob das ein strafbarer
Betrugsversuch oder eine straffreie Vorbereitungshandlung ist.

Turan


Axel Böhm

unread,
Oct 13, 2005, 10:44:57 AM10/13/05
to
Am Thu, 13 Oct 2005 10:16:58 +0200, schrieb Dirk Straka
<DirkS...@despammed.com> :

>Thomas Grüske wrote:
>
>[...]
>> Ganz grundsätzlich: man Scheckgesetz, http://dejure.org/gesetze/ScheckG
>
>Die Theorie kenne ich auch. Aber die ändert nichts daran, dass es
>trotzdem geht. Hab's ja selber schon gemacht.

Dann hast Du den Scheck vermutlich sperren lassen. Das geht solange er
von Deiner Bank noch nicht eingelöst wurde. Ein Rückbuchen gibt es
nicht.


Grüße

Axel

Harald Hengel

unread,
Oct 13, 2005, 7:09:15 PM10/13/05
to
Thomas Grüske schrieb:

> Ein Scheck ist insbesondere auch ein Wertpapier und kann deshalb nicht
> "zurückgebucht"

Du meinst, für Auslandsschecks gilt deutsches Recht?

Harald Hengel

unread,
Oct 13, 2005, 7:12:05 PM10/13/05
to
Dirk Straka schrieb:

>> Ein Verrechnungsscheck ist deshalb ein Verrechnungsscheck, weil
>> er nur verrechnet werden kann, also nur auf ein Konto gebucht.
>> Das hat den Vorteil, dass für den Aussteller die Sicherheit
>> besteht, dass bei Missbrauch verfolgbar bleibt wo das Geld
>> gelandet ist.
>
> Um dann was zu tun ...?

Das ist sein Problem.
Wenn der Scheck angeblich oder tatsächlich nicht dort gelandet wo er hin
sollte ist es nachverfolgbar, ein Dieb möglicherweise überführbar.

Harald Hengel

unread,
Oct 13, 2005, 7:15:04 PM10/13/05
to
Turan Fettahoglu schrieb:

> Theoretisch könntest du den Scheck auf den von dir geforderten Betrag
> kürzen lassen, einreichen und warten, ob das Geld kommt. In diesem
> Fall kommt aber garantiert nichts - außer einer Rechnung über
> Bankspesen!.

Nein, der Betrug basiert darauf, dass der Scheck zunächst einmal
gutgeschrieben wird.
Am Ende hast du Recht, da bleiben dann die Bankspesen.

Die wenigsten wissen wie lange es dauert bis ein Auslandsscheck bestätigt
ist, also wie lange es dauert bis das Geld wegen eines geplatzten Schecks
nicht mehr rückbuchbar ist.

Harald Hengel

unread,
Oct 13, 2005, 7:09:56 PM10/13/05
to
Axel Böhm schrieb:

> Dann hast Du den Scheck vermutlich sperren lassen. Das geht solange er
> von Deiner Bank noch nicht eingelöst wurde. Ein Rückbuchen gibt es
> nicht.

Und das gilt für alle Schecks weltweit?

Thomas Grüske

unread,
Oct 14, 2005, 2:16:07 AM10/14/05
to
Harald Hengel wrote:
> Du meinst, für Auslandsschecks gilt deutsches Recht?
>
Für die Einlösung eines solchen Schecks im Inland, ja. Ansonsten gilt
international das Genfer einheitliche Wechsel- und Scheckrecht.

Thomas Grüske

unread,
Oct 14, 2005, 2:24:52 AM10/14/05
to
Harald Hengel wrote:
> Und das gilt für alle Schecks weltweit?
>
Selbstverständlich nicht formaljuristisch, aber das deutsche
Scheckgesetz leitet sich unmittelbar aus dem bereits von mir genannten
Genfer einheitlichen Wechsel- und Scheckrecht ab. Dieses Recht ist aus
naheliegenden Gründen international weitestgehend vereinheitlich.

Dirk Straka

unread,
Oct 14, 2005, 3:49:12 AM10/14/05
to
Thomas Grüske wrote:

[...]


> Aber wenn du erläuterst, wie *genau* der Vorgang bei dir war,
> lässt sich das möglicherweise erklären.

Das lief damals so ab:

- Scheck per Post verschickt
- nach ein paar Tagen Abbuchung von unbekanntem Konto
- Nachfrage beim Empfänger -> "Scheck ist nie angekommen"
- Anruf bei der Bank: "Scheck ist abhanden gekommen
und auf unbekanntem Konto gutgeschrieben worden"
- Bank: "Kein Problem, den buchen wir zurück"
- kurz drauf war mein Geld wieder da.

Nun Du.

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