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Strafanzeige gegen DHL

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Rüdiger Rösler

unread,
Nov 17, 2011, 1:19:58 AM11/17/11
to
Moin,

vor ein paar Tagen ist es wieder geschehen. Ein an meine Adresse
gesandtes Paket wurde nicht ordnungsgemäß von der DHL zugestellt. Der
Bote hat eine Benachrichtigung mit einem falschen Namen "Rudinger"
ausgestellt, ohne Unterschrift und Datum und diese Benachrichtigung in
den Postkasten eines Nachbarn gesteckt. Das Paket könne in einem
benachbarten Geschäft abgeholt werden. Dieser Nachbar war
glücklicherweise so ehrlich, den richtigen Adressaten zu ermitteln. Mein
korrekter Nachname wurde ergänzt, und die Benachrichtigung landete dann
in meinem Briefkasten. Welcher Straftatbestand liegt hier vor, § 206
StGB - Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses?

http://dejure.org/gesetze/StGB/206.html

--
ЯR

Holger

unread,
Nov 17, 2011, 6:42:50 AM11/17/11
to
Rüdiger Rösler schrieb:

> vor ein paar Tagen ist es wieder geschehen. Ein an meine Adresse
> gesandtes Paket wurde nicht ordnungsgemäß von der DHL zugestellt. Der
> Bote hat eine Benachrichtigung mit einem falschen Namen "Rudinger"
> ausgestellt, ohne Unterschrift und Datum und diese Benachrichtigung in
> den Postkasten eines Nachbarn gesteckt.

Schreib mal einen netten Brief an DHL. Ich denke nicht, daß sie den
Zusteller ungeschoren lassen, zumal das ja wohl öfters passiert.

Holger

--- Posted via news://freenews.netfront.net/ - Complaints to ne...@netfront.net ---

Martin Schneider

unread,
Nov 17, 2011, 7:04:57 AM11/17/11
to
Am 17.11.2011 12:42, schrieb Holger:
> Schreib mal einen netten Brief an DHL. Ich denke nicht, daß sie den
> Zusteller ungeschoren lassen, zumal das ja wohl öfters passiert.

Ganz im Gegenteil. Habe vor kurzem einen Bericht gesehen, in dem ein
ehemaliger DHL-Subunternehmer angab, das "Selbst-Unterschreiben" sei
durch die Terminvorgaben von DHL gar nicht anders möglich, weil die Subs
auch Strafe zahlen müssten, wenn z.B. Expresspakete zu spät zugestellt
würden.

Scheint also Teil des Geschäftsmodells zu sein.

Gruß,
Martin


--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de

gUnther nanon�m

unread,
Nov 17, 2011, 7:12:04 AM11/17/11
to

"R�diger R�sler" <worm.co...@nospam.arcornews.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4ec4a7b3$0$6572$9b4e...@newsspool3.arcor-online.net...

> vor ein paar Tagen ist es wieder geschehen. Ein an meine Adresse
> gesandtes Paket wurde nicht ordnungsgem�� von der DHL zugestellt. Der
> Bote hat eine Benachrichtigung mit einem falschen Namen "Rudinger"
> ausgestellt, ohne Unterschrift und Datum und diese Benachrichtigung in
> den Postkasten eines Nachbarn gesteckt. Das Paket k�nne in einem
> benachbarten Gesch�ft abgeholt werden. Dieser Nachbar war
> gl�cklicherweise so ehrlich, den richtigen Adressaten zu ermitteln. Mein
> korrekter Nachname wurde erg�nzt, und die Benachrichtigung landete dann
> in meinem Briefkasten. Welcher Straftatbestand liegt hier vor, � 206
> StGB - Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses?

Hi,
weder-noch. Kein Papier, ergo keine Urkunde. Kein Telefonat, ergo kein
206...das einzige "Vergehen" betrifft die Versandbedingungen des
Unternehmens...Strafe etc sind alles dessen Bier. Der "Zettel" hat Dich doch
erreicht, oder? Gef�lscht war der nicht. Da gibts nur das �bliche Fluchen
und Voodoo. Schneid die Werbung aus dem Telefonbuch und verbrenn die Seite
auf dem Herd...

--
mfg,
gUnther


Stefan

unread,
Nov 17, 2011, 8:08:24 AM11/17/11
to
Am 17.11.2011 13:04, schrieb Martin Schneider:
> Am 17.11.2011 12:42, schrieb Holger:
>> Schreib mal einen netten Brief an DHL. Ich denke nicht, daß sie den
>> Zusteller ungeschoren lassen, zumal das ja wohl öfters passiert.

Wäre schön, wenn es so wäre, aber es ist noch viel schlimmer...

> Ganz im Gegenteil. Habe vor kurzem einen Bericht gesehen, in dem ein
> ehemaliger DHL-Subunternehmer angab, das "Selbst-Unterschreiben" sei
> durch die Terminvorgaben von DHL gar nicht anders möglich, weil die Subs
> auch Strafe zahlen müssten, wenn z.B. Expresspakete zu spät zugestellt
> würden.
>
> Scheint also Teil des Geschäftsmodells zu sein.

Die haben offenbar kein Geschäftsmodell, jedenfalls keines, was auf
Kundenzufriedenheit abzielt.

Ich habe in den vergangenen Wochen mehrere Pakete aus Taiwan erhalten.
Die kamen per EMS Express. Wert jeweils etwas über 1000,- €.

Das erste Paket kam ordnungsgemäß an. Danach lief alles schief.
Donnerstags ging mein Paket aus Taiwan ab. Am Freitag war es in Bremen.

Im Online Tracking fand ich dann für Montag den Eintrag: "Paket
zugestellt". Für Dienstag erneut "Paket zugestellt".
Mittwoch: "Paket konnte nicht zugestellt werden"
Donnerstag: "Annahme verweigert".

Der Knackpunkt war, das Paket musste erst zum Zoll. Dazu hätte diese
Expresssendung hier am Ort bis spätestens 9:00 beim Postdepot sein
müssen, damit das Paket dann zum Zollamt gebracht werden konnte. Das hat
der Express-Fahrer aber nicht geschafft. Also ist er direkt zum Zoll
gefahren. Dort sollte er sich in eine Liste eintragen, was er nicht
wollte/konnte. Daraufhin hatten ihm die Zollbeamten angeboten, er könne
das Paket da lassen damit ein schreibkundiger Postmitarbeiter es später
in die Liste eintragen kann. Die Zollbeamten wollten aber den Emfang
nicht quitieren (Mittwoch).

Freitag hat es dann geklappt. Mein Paket war beim Zoll, aber zu spät um
es dort abzuholen. Also hatte ich mein Paket am Montag.

Das nächste Paket lief dann ähnlich. Inzwischen hat die Post aber die
Abläufe geändert. Der "Express-Fahrer" liefert das Paket im Postamt im
Nachbarort ab, von wo es auf dem normalen Postweg zum Zollamt hier am
Ort gebracht wird usw.

Der QS Beauftragte bei der Post sagte mir, wenn es nicht per Express
sondern normal befördert würde, käme es vermutlich schneller an.

Das konnte ich meinem Taiwanesischen Lieferanten leider nicht vermitteln...

Jedenfalls eine tolle Werbung für UPS. Deren Pakete kommen bei mir immer
pünktlich an.

Gruß

Stefan

Stefan Koschke

unread,
Nov 17, 2011, 11:39:05 AM11/17/11
to
Wo liegt das Problem?

Andere Paketdienste bei uns in der Gegend legen das Paket frei
zugänglich unter den Carport und einen Zettel in den Briefkasten ("Paket
unter Carport abgestellt").
Schön nur wenn da kein Paket liegt!

Ciao
Stefan
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"A. Gräber"

unread,
Nov 17, 2011, 1:19:14 PM11/17/11
to
Am 17.11.2011 13:04, schrieb Martin Schneider:
> Am 17.11.2011 12:42, schrieb Holger:
>
> Ganz im Gegenteil. Habe vor kurzem einen Bericht gesehen, in dem ein
> ehemaliger DHL-Subunternehmer angab, das "Selbst-Unterschreiben" sei
> durch die Terminvorgaben von DHL gar nicht anders möglich, weil die Subs
> auch Strafe zahlen müssten, wenn z.B. Expresspakete zu spät zugestellt
> würden.

Hatte ich auch schon... und damit nicht genug... das paket wurde im
Nachbarhaus kommentarlos abgestellt... erst nach viel Rennerei habe ich
das Paket gut ne halbe Woche später bekommen weil vom Nachbarhaus ein
Bewohner das paket im Hausgang (lag da die ganze zeit rum - wert 200€)
sich genauer angekuckt hat und mir gebracht hat. Einziger kommentar
der DHL.. sie gehen dem nach. Was aus dem Boten wurde k.a., aber
zumindest eine kleine Entschädigung in form von vieleicht paar
Paketmarken für die doch einige Stunden Arbeitsaufwand und vor allem
Fehlen des Paketes hätte ich eigentlich schon erwartet.

Aber es geht auch schlimmer.... stichwort hermes :). Da ist die DHL
noch Gold dagegen... bis jetzt immer Top war UPS. Inzwischen ist das
Logistikunternehmen auch ein Auswahlkriterium bei Lieferanten.. wer
mit Hermes liefert fliegt so weit möglich aus der Liste raus...

Wolfgang Jäth

unread,
Nov 17, 2011, 2:30:54 AM11/17/11
to
Am 17.11.2011 07:19, schrieb Rüdiger Rösler:
>
Nein; das einzige Geheimnis, das er 'verletzt' hat, ist die Tatsache,
daß Du ein Paket bekommen solltest. IMHO fehlt für eine Strafanzeige
einfach der Nachweis der Böswilligkeit seitens des Zustellers.

Aber es gibt eine andere Möglichkeit, nämlich die Beschwerde bei der
BNA. Zuständig für derartige Verstöße ist das Referat 318 (Email:
318.postfach at bnetza.de).

Ich hatte mich vor ein paar Wochen bei denen beschwert, und ihnen mal
rund ein halbes Dutzend von fehlerhaften Zustellungen aufgelistet (dank
der Online-Sendungsverfolgung der DHL ist es ja kein Problem, die
exakten Daten zumindest des letzten halben Jahres zu rekonstruieren),
und innerhalb von ca. 2 Wochen hat die Post den Zusteller abgemahnt, und
mir über die BNA ein Entschuldigungsschreiben geschickt.

Und es schient sich auch tatsächlich was getan zu haben, denn zumindest
die (erst eine) Sendung seitdem wurde seit langem mal wieder korrekt
zugestellt.

Wolfgang
--

Thomas Hochstein

unread,
Nov 17, 2011, 6:37:59 PM11/17/11
to
Rüdiger Rösler schrieb:

> Ein an meine Adresse
> gesandtes Paket wurde nicht ordnungsgemäß von der DHL zugestellt. Der
> Bote hat eine Benachrichtigung mit einem falschen Namen "Rudinger"
> ausgestellt, ohne Unterschrift und Datum und diese Benachrichtigung in
> den Postkasten eines Nachbarn gesteckt. Das Paket könne in einem
> benachbarten Geschäft abgeholt werden. Dieser Nachbar war
> glücklicherweise so ehrlich, den richtigen Adressaten zu ermitteln. Mein
> korrekter Nachname wurde ergänzt, und die Benachrichtigung landete dann
> in meinem Briefkasten. Welcher Straftatbestand liegt hier vor, § 206
> StGB - Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses?

Kaum. Es dürfte am Vorsatz fehlen.

Wolfgang Jäth

unread,
Nov 18, 2011, 12:27:50 AM11/18/11
to
Hmm; Voraussetzung des § 206 StGB ist aber nicht Vorsatz, sondern eine
fehlende Befugnis.

Es fehlt in dem geschilderten Fall IMHO vielmehr an einer 'Mitteilung
über Tatsachen [...] die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen'
an sich. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Tatsache an sich, daß
Rüdiger ein Paket bekommen soll, bereits eine durch das Post- oder
Fernmeldegeheimnis geschützte Information darstellt. Und mehr hat der
Zusteller ja überhaupt nicht 'verraten'.

Wolfgang
--

Rüdiger Rösler

unread,
Nov 18, 2011, 1:17:53 AM11/18/11
to
Wolfgang Jäth <jawo.us...@goldmail.de> typed:

>>> Welcher Straftatbestand liegt hier vor, § 206 StGB - Verletzung
>>> des Post- oder Fernmeldegeheimnisses?
>>
>> Kaum. Es dürfte am Vorsatz fehlen.
>
> Hmm; Voraussetzung des § 206 StGB ist aber nicht Vorsatz, sondern eine
> fehlende Befugnis.
>
> Es fehlt in dem geschilderten Fall IMHO vielmehr an einer 'Mitteilung
> über Tatsachen [...] die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis
> unterliegen' an sich. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Tatsache
> an sich, daß Rüdiger ein Paket bekommen soll, bereits eine durch das
> Post- oder Fernmeldegeheimnis geschützte Information darstellt. Und
> mehr hat der Zusteller ja überhaupt nicht 'verraten'.

Der Zusteller hat einen flaschen Adressatennamen ("Rudinger", ich heiße
nicht Rudinger) auf die Benachrichtigung geschrieben, danach hat er
diese Benachrichtigung in den Briefkasten eines Nachbarn geworfen. Das
Paket war in Maschinenschrift vorschriftsmäßig, gut lesbar und eindeutig
richtig adressiert und mit einer gültigen Zollinhaltserklärung versehen.
Meines Erachtens ist dies in der Absicht geschehen, das Paket
verschwinden zu lassen, oder es handelte sich um einen Racheakt. Ich
halte dies für eine Straftat *und* für einen Bruch der Verfassung.

--
ЯR

gUnther nanonüm

unread,
Nov 18, 2011, 1:54:47 AM11/18/11
to

"Rüdiger Rösler" <worm.co...@nospam.arcornews.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4ec5f8b1$0$6584$9b4e...@newsspool3.arcor-online.net...


> Der Zusteller hat einen flaschen Adressatennamen ("Rudinger", ich heiße
> nicht Rudinger) auf die Benachrichtigung geschrieben, danach hat er
> diese Benachrichtigung in den Briefkasten eines Nachbarn geworfen. Das
> Paket war in Maschinenschrift vorschriftsmäßig, gut lesbar und eindeutig
> richtig adressiert und mit einer gültigen Zollinhaltserklärung versehen.
> Meines Erachtens ist dies in der Absicht geschehen, das Paket
> verschwinden zu lassen, oder es handelte sich um einen Racheakt. Ich
> halte dies für eine Straftat *und* für einen Bruch der Verfassung.

Hi,
aber andererseits sind Leute mit Namen "Rüdiger" doch eh verboten und ist es
Paketdienstleistern dann überhaupt gestattet, mit solchen zu verkehren?

--
mfg,
gUnther


Martin Bienwald

unread,
Nov 18, 2011, 3:08:56 AM11/18/11
to
Rüdiger Rösler schrieb:
Vermutlich gar keiner, denn der Zusteller wird das wohl kaum vorsätzlich,
sondern aus Schusseligkeit oder Unfähigkeit getan haben.

... Martin

Thomas Rachel

unread,
Nov 18, 2011, 4:59:08 AM11/18/11
to
Am 17.11.2011 08:30 schrieb Wolfgang Jäth:

> Nein; das einzige Geheimnis, das er 'verletzt' hat, ist die Tatsache,
> daß Du ein Paket bekommen solltest. IMHO fehlt für eine Strafanzeige
> einfach der Nachweis der Böswilligkeit seitens des Zustellers.

Wie war das? Unterstelle nie Bösartigkeit, wenn nicht auch Unfähigkeit
als Erklärung herhalten kann?


Thomas

(Sorry für Mail; bin wohl unfähig, Thunderbird zu bedienen...)

Martin Bienwald

unread,
Nov 18, 2011, 7:14:36 AM11/18/11
to
"A. Gräber" schrieb:

> Aber es geht auch schlimmer.... stichwort hermes :). Da ist die DHL
> noch Gold dagegen... bis jetzt immer Top war UPS. Inzwischen ist das
> Logistikunternehmen auch ein Auswahlkriterium bei Lieferanten.. wer
> mit Hermes liefert fliegt so weit möglich aus der Liste raus...

Interessant. Das ist offenbar regional sehr unterschiedlich. Bei mir ist
Hermes zwar das langsamste, aber auch mit das zuverlässigste Logistik-
unternehmen. Hingegen ist UPS für mich völlig unbrauchbar.

... Martin

Martin Bienwald

unread,
Nov 18, 2011, 7:19:07 AM11/18/11
to
Wolfgang Jäth schrieb:

> Hmm; Voraussetzung des § 206 StGB ist aber nicht Vorsatz, sondern eine
> fehlende Befugnis.

Voraussetzung *jedes* StGB-Paragraphen (und auch jeder anderen Strafvor-
schrift), der Fahrlässigkeit nicht ausdrücklich unter Strafe stellt, ist
Vorsatz.

Um das nicht jedesmal hinschreiben zu müssen, hat der Gesetzgeber § 15 StGB
erfunden.

... Martin

Rüdiger Rösler

unread,
Nov 18, 2011, 8:16:43 AM11/18/11
to
Martin Bienwald <martin....@gmx.de> typed:

> Wolfgang Jäth schrieb:
>
>> Hmm; Voraussetzung des § 206 StGB ist aber nicht Vorsatz, sondern
>> eine fehlende Befugnis.
>
> Voraussetzung *jedes* StGB-Paragraphen (und auch jeder anderen
> Strafvorschrift), der Fahrlässigkeit nicht ausdrücklich unter
> Strafe stellt, ist Vorsatz.
>
> Um das nicht jedesmal hinschreiben zu müssen, hat der Gesetzgeber §
> 15 StGB erfunden.

Es ergeben sich genügend Verdachtsmomente für einen Vorsatz:

1. Der Bote hat einen falschen Namen als Adressaten in die
Benachrichtigung eingetragen, der entfernt ähnlich klingt wie mein
Vorname.

2. Der Bote hat diese Benachrichtigung in einen falschen Briefkasten
eingeworfen. In welchen, weiß ich allerdings nicht. Das wurde mir nur
mitgeteilt.

3. Der Bote hat diese Benachrichtigung nicht ordnungsgemäß unterzeichnet
und kein Datum eingetragen, um die Beweisspuren seiner Urheberschaft zu
verwischen.

Mit dem letzten Punkt ist der Beweis des Vorsatzes erbracht, da sich der
Zusteller seiner Schuld bewusst war.

--
ЯR

Frank Heumann

unread,
Nov 18, 2011, 8:42:44 AM11/18/11
to
Am Fri, 18 Nov 2011 14:16:43 +0100 schrieb Rüdiger Rösler:

> 3. Der Bote hat diese Benachrichtigung nicht ordnungsgemäß unterzeichnet
> und kein Datum eingetragen, um die Beweisspuren seiner Urheberschaft zu
> verwischen.
>
> Mit dem letzten Punkt ist der Beweis des Vorsatzes erbracht, da sich der
> Zusteller seiner Schuld bewusst war.

Nö, sofern er es lediglich vergessen hat, ist es kein Vorsatz. Du bist aber
beweispflichtig!
--
Frank

Oliver Jennrich

unread,
Nov 18, 2011, 8:47:58 AM11/18/11
to
Nein. Es geht um eine *Strafanzeige*. Die kann man ganz ohne Beweise
erstellen, ein konkreter Verdacht ist allerdings hilfreich. Die
*Beweise* sucht dann die Staatsanwaltschaft. Wenn sie keine findet, wird
eben eingestellt.

--
Space - The final frontier
Message has been deleted

gUnther nanonüm

unread,
Nov 18, 2011, 9:37:57 AM11/18/11
to

"Rüdiger Rösler" <worm.co...@nospam.arcornews.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4ec65c03$0$6573$9b4e...@newsspool3.arcor-online.net...

> Es ergeben sich genügend Verdachtsmomente für einen Vorsatz:

Hi,
wohl kaum...

>
> 1. Der Bote hat einen falschen Namen als Adressaten in die
> Benachrichtigung eingetragen, der entfernt ähnlich klingt wie mein
> Vorname.

Und soein Schreibfeeler beweist Vorsatz? Upps, da hab ich gerade einen
Tast5enpreller beim t gehabt...schuldig...

>
> 2. Der Bote hat diese Benachrichtigung in einen falschen Briefkasten
> eingeworfen. In welchen, weiß ich allerdings nicht. Das wurde mir nur
> mitgeteilt.

Hörensagen. Matlock hätte Dich schon fast elektrokutiert.

>
> 3. Der Bote hat diese Benachrichtigung nicht ordnungsgemäß unterzeichnet
> und kein Datum eingetragen, um die Beweisspuren seiner Urheberschaft zu
> verwischen.

Keine Untat, kein Vorsatz. Aber analog gehts auch so: Du hast (noch) keinen
erschossen, ergo bist Du des Mordes schuldig...

>
> Mit dem letzten Punkt ist der Beweis des Vorsatzes erbracht, da sich der
> Zusteller seiner Schuld bewusst war.

Indem er sie unterließ? Fein. Rauch weniger. Oder laß wenigstens den
Klebstoff weg.

--
mfg,
gUnther


Erich Kirchmayer

unread,
Nov 18, 2011, 12:46:57 PM11/18/11
to
Hi,

"gUnther nanonüm" <g-...@gmx.de> schrieb:


> > Straftatbestand liegt hier vor, § 206 StGB - Verletzung des Post-
> > oder Fernmeldegeheimnisses?

> weder-noch. Kein Papier, ergo keine Urkunde. Kein Telefonat, ergo
> kein 206...das einzige "Vergehen" betrifft die Versandbedingungen des
> Unternehmens...


Relativ. Man könnte konstruieren, dass der Zusteller die Sendung
unterdrückt hat und bewusst einen falschen Namen auf die Karte
geschrieben und diese dann in den falschen Briefkasten geworfen hat. Man
könnte weiter konstruieren, dass der Zusteller das Paket selbst (bzw.
durch einen Bekannten) abholen lassen wollte, da der eigentlich Adressat
des Paketes die Benachrichtigungskarte mit einiger Sicherheit nicht oder
erst später erhält.

Nur: Das o.g. ist reine Theorie und jeder normale Mensch wird sagen "der
Zusteller hat sich geirrt, war schlampig etc."


Letzendlich lohnt sich als Empfänger auch kaum eine Beschwerde bei DHL,
denn der Kunde und Vertragspartner ist der Absender des Paketes.




--
Lebe heute und freue dich auf morgen.

Erich Kirchmayer

unread,
Nov 18, 2011, 12:49:02 PM11/18/11
to
Hi,

Stefan Koschke <stefan....@t-online.de> schrieb:


> Andere Paketdienste bei uns in der Gegend legen das Paket frei
> zugänglich unter den Carport und einen Zettel in den Briefkasten
> ("Paket unter Carport abgestellt").
> Schön nur wenn da kein Paket liegt!

...und komischerweise liegt dort auch nie ein Paket, oder? ;-)

Erich Kirchmayer

unread,
Nov 18, 2011, 12:59:40 PM11/18/11
to
Hi,

Thomas Hochstein <t...@inter.net> schrieb:

> > Straftatbestand liegt hier vor, § 206 StGB - Verletzung des Post-
> > oder Fernmeldegeheimnisses?
>
> Kaum. Es dürfte am Vorsatz fehlen.

Zumindest ist keiner nachweisbar.

Möglichkeiten gäbe es aber viele:

- Zusteller will Empfänger ärgern, weil er ihn persönlich einfach nicht
mag (z.B. weil neuer Freund der Ex-Freundin)

- Zusteller will das Paket selbst und "stellt es zu" (je nach AGB) und
lässt es dann von einem Dritten am Hinterlegungsort abholen. (Welcher
Ladenbesitzer fragt schon nach dem Ausweis, wenn jemand kommt "Hallo,
ich bin der Rüdiger Rösler, bei ihnen wurde ein Paket für mich
abgegeben"?

- Zusteller mag seinen Job nicht und versucht, so schnell (und
schlampig) wie möglich, die lästige Arbeit loszuwerden.

- usw.

Erich Kirchmayer

unread,
Nov 18, 2011, 1:09:12 PM11/18/11
to
Hi,

=?utf-8?Q?R=C3=BCdiger_R=C3=B6sler?=
<worm.co...@nospam.arcornews.de> schrieb:

> 3. Der Bote hat diese Benachrichtigung nicht ordnungsgemäss
> unterzeichnet und kein Datum eingetragen, um die Beweisspuren seiner
> Urheberschaft zu verwischen.
> Mit dem letzten Punkt ist der Beweis des Vorsatzes erbracht, da sich
> der Zusteller seiner Schuld bewusst war.

Und genau der Punkt ist es auch, der den ganzen Verdacht hier wieder
lächerlich macht. Paketdienstleister wie DHL, UPS usw. wissen genau, in
welches Auto welches Paket geladen wurde und wer dieses Auto fuhr.
"Paket 12345678 ging am 18.11.2011 vom Verteilzentrum 5 in das Fahrzeug
Tour 14, Fahrer war Max Mustermann" Eine fehlende oder falsche
Unterschrift auf der Benachrichtigungskarte hilft hier genau rein
garnix, wenn es zu Recherchen kommt.

Stefan Schmitz

unread,
Nov 18, 2011, 2:53:18 PM11/18/11
to
On 18 Nov., 07:17, Rüdiger Rösler <worm.compos...@nospam.arcornews.de>
wrote:

> Der Zusteller hat einen flaschen Adressatennamen ("Rudinger", ich heiße
> nicht Rudinger) auf die Benachrichtigung geschrieben, danach hat er

Der Bote spricht also derart schlecht deutsch, dass er nicht mal Vor-
und Nachnamen unterscheiden kann.

> diese Benachrichtigung in den Briefkasten eines Nachbarn geworfen. Das
> Paket war in Maschinenschrift vorschriftsmäßig, gut lesbar und eindeutig
> richtig adressiert und mit einer gültigen Zollinhaltserklärung versehen.
> Meines Erachtens ist dies in der Absicht geschehen, das Paket
> verschwinden zu lassen,

Wie soll das denn gehen, wenn jemand benachrichtigt wird?

> oder es handelte sich um einen Racheakt.

Der dann gründlich in die Hose gegangen wäre.
Viel einfacher und wirkungsvoller wäre es doch, erst gar keine
Benachrichtigung zu schreiben.

> halte dies für eine Straftat *und* für einen Bruch der Verfassung.

Genau, jag den Boten vors Verfassungsgericht. Vielleicht lernt er in
Karlsruhe deutsche Namen.

Thomas Hochstein

unread,
Nov 17, 2011, 7:00:19 PM11/17/11
to
Martin Schneider schrieb:

> Ganz im Gegenteil. Habe vor kurzem einen Bericht gesehen, in dem ein
> ehemaliger DHL-Subunternehmer angab, das "Selbst-Unterschreiben" sei
> durch die Terminvorgaben von DHL gar nicht anders möglich, weil die Subs
> auch Strafe zahlen müssten, wenn z.B. Expresspakete zu spät zugestellt
> würden.
>
> Scheint also Teil des Geschäftsmodells zu sein.

Das ändert sich schnell, wenn diese Urkundenfälschungen oder
Fälschungen beweiserheblicher Daten konsequent geahndet werden.
Übrigens pflegt dann nach meiner Erfahrung auch der Vertrag mit DHL zu
enden ...
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Ingo Moch

unread,
Nov 18, 2011, 5:13:08 PM11/18/11
to
Rüdiger Rösler wrote:
> Martin Schneider typed:
>> Holger schrieb:

>>> Schreib mal einen netten Brief an DHL. Ich denke nicht,
>>> daß sie den Zusteller ungeschoren lassen, zumal das ja
>>> wohl öfters passiert.

> Sorry, Holger, mich interessiert nicht, was Du denkst.
> Eine Beschwerde habe ich schon geschrieben, und es hat
> sich nichts geändert.

Das konnte Holger ja nicht wissen. Aber als _erste_ Massnahme
ist das sicher angebracht als immer direkt zu BNetzA zu laufen.

BTW: Es geht hier ausschliesslich darum, was man persoenlich
denkt. Wenn es dich nicht interessiert was andere denken, dann
frag halt nicht.

>> Habe vor kurzem einen Bericht gesehen, in dem ein ehemaliger
>> DHL-Subunternehmer angab, das "Selbst-Unterschreiben" sei
>> durch die Terminvorgaben von DHL gar nicht anders möglich,
>> weil die Subs auch Strafe zahlen müssten, wenn z.B. Expresspakete
>> zu spät zugestellt würden.

> Warum bieten diese Leute solch ein Geschäftsmodell an?

a) Um ihr Risiko zu mindern. So finanzieren Versand-Dienstleister
ihre Versprechen und die damit verbundene Rueckzahlung an den
Kunden.

b) Weil immer noch die Meinung weit verbreitet ist, dass nur mit
(finanziellem) Druck mehr erreicht wird als mit kooperativen
Loesungsansaetzen (Win-Win). IMHO ein absoluter Trugschluss.

> Wenn Sie die Leistung nicht erbringen wollen, dann sollen sie es
> lassen.

Na ja ... so schlecht sind die Zustellungen ja nun auch nicht.

> DHL ist offenbar ein Gangster-Unternehmen, und das Gangstertum
> breitet sich anscheinend immer weiter aus in dieser Gesellschaft.

Insbesondere der Transportbereich (Strasse) ist da ein "Wegbereiter
(Subunternehmertum, Druck durch Dumping, ...). DHL ist da eigentlich
noch einer der Guten. Wir helfen allerdings alle dabei mit, indem es
vielen nicht mehr reicht, auf die Bestellung ein paar Tage zu warten.

> Das ist kein Geschäftsmodell, wozu transportieren diese Leute solch
> ein Paket durch die halbe Welt, und dann auf den letzten Metern kommt
> ein Idiot aus Kroatien und schmeißt es weg?

Erstmal bitte ich dich solche rassistischen Andeutungen zun unterlassen,
zumal es Quatsch ist. Es gibt da genuegend deutsche Zusteller, die solchen
Bockmist machen.

Die Transportunternehmen stehen vor dem Problem, dass es einfach nicht
genug qualifiziertes, zuverlaessiges Personal gibt (was IMHO kein Wunder
ist, wenn sie alles dafuer tun (s. o.) Zusteller als "miesen Job" darzustellen)
Das Ganze wird noch verschaerft, weil es immer mehr Bedarf an Paket-
Transporten gibt.

Ingo

Thomas Hochstein

unread,
Nov 18, 2011, 6:34:23 PM11/18/11
to
Wolfgang Jäth schrieb:

> Am 18.11.2011 00:37, schrieb Thomas Hochstein:
>> Kaum. Es dürfte am Vorsatz fehlen.
>
> Hmm; Voraussetzung des § 206 StGB ist aber nicht Vorsatz, sondern eine
> fehlende Befugnis.

Voraussetzung für das tatbestandliche Vorliegen _jeder_ Straftat ist
ein entsprechender Vorsatz, es sei denn, es ist ausdrücklich
angeordnet, dass auch die fahrlässige Begehungsweise strafbar ist, §
15 StGB.

> Es fehlt in dem geschilderten Fall IMHO vielmehr an einer 'Mitteilung
> über Tatsachen [...] die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen'
> an sich. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Tatsache an sich, daß
> Rüdiger ein Paket bekommen soll, bereits eine durch das Post- oder
> Fernmeldegeheimnis geschützte Information darstellt.

Dann solltest Du an Deiner Vorstellungskraft arbeiten. :)

Auch die Verbindungsdaten - also wer schreibt wann wem wie oft -
unterliegen dem Postgeheimnis, das im übrigen in Abs. 5 der Norm näher
umrissen ist.

Daneben ging ich eigentlich eher davon aus, dass der OP einen
Postunterdrückung (§ 206 Abs. 2 Nr. 2 StGB) im Auge hatte ...

Grüße,
-thh

Thomas Hochstein

unread,
Nov 18, 2011, 6:34:23 PM11/18/11
to
Rüdiger Rösler schrieb:

> Der Zusteller hat einen flaschen Adressatennamen ("Rudinger", ich heiße
> nicht Rudinger) auf die Benachrichtigung geschrieben, danach hat er
> diese Benachrichtigung in den Briefkasten eines Nachbarn geworfen. Das
> Paket war in Maschinenschrift vorschriftsmäßig, gut lesbar und eindeutig
> richtig adressiert und mit einer gültigen Zollinhaltserklärung versehen.
> Meines Erachtens ist dies in der Absicht geschehen, das Paket
> verschwinden zu lassen, oder es handelte sich um einen Racheakt.

Das nunwiederum halte ich für höchst unwahrscheinlich. Näher liegt
schlichte Unsorgfältigkeit.

> Ich
> halte dies für eine Straftat *und* für einen Bruch der Verfassung.

Mindestens. Vielleicht ist es auch Hochverrat ...

gUnther nanonüm

unread,
Nov 18, 2011, 7:15:21 PM11/18/11
to

"Erich Kirchmayer" <e_kirc...@hotmail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:ja6708$r5d$1...@news.m-online.net...

> Und genau der Punkt ist es auch, der den ganzen Verdacht hier wieder
> lächerlich macht. Paketdienstleister wie DHL, UPS usw. wissen genau, in
> welches Auto welches Paket geladen wurde und wer dieses Auto fuhr.
> "Paket 12345678 ging am 18.11.2011 vom Verteilzentrum 5 in das Fahrzeug
> Tour 14, Fahrer war Max Mustermann" Eine fehlende oder falsche
> Unterschrift auf der Benachrichtigungskarte hilft hier genau rein
> garnix, wenn es zu Recherchen kommt.

Hi,
UPS mag das wissen, aber bei DHL sei Dir mal besser nicht so sicher. Längst
nicht alle Lieferfahrzeuge sind Eigentum, viel ist bloß gemietet.
Insbesondere an Feiertagen und "dazwischen" ist da viel Murks unterwegs.

--
mfg,
gUnther


Rüdiger Rösler

unread,
Nov 19, 2011, 2:02:30 AM11/19/11
to
Thomas Hochstein <t...@inter.net> typed:

> Rüdiger Rösler schrieb:
>
>> Der Zusteller hat einen flaschen Adressatennamen ("Rudinger", ich
>> heiße nicht Rudinger) auf die Benachrichtigung geschrieben, danach
>> hat er diese Benachrichtigung in den Briefkasten eines Nachbarn
>> geworfen. Das Paket war in Maschinenschrift vorschriftsmäßig, gut
>> lesbar und eindeutig richtig adressiert und mit einer gültigen
>> Zollinhaltserklärung versehen. Meines Erachtens ist dies in der
>> Absicht geschehen, das Paket verschwinden zu lassen, oder es
>> handelte sich um einen Racheakt.
>
> Das nunwiederum halte ich für höchst unwahrscheinlich. Näher liegt
> schlichte Unsorgfältigkeit.

Hach, wie sehr habe ich dieses schöne Beamtendeutsch vermisst, mit dem
jede Schludrigkeit entschuldigt werden kann.

>> Ich
>> halte dies für eine Straftat *und* für einen Bruch der Verfassung.
>
> Mindestens. Vielleicht ist es auch Hochverrat ...

Jau, ey! :-) Hier bei mir am Wohnort ist diese ganze Geschichte eh ein
Witz. Früher lag die Post direkt vor meiner Haustür, jetzt ist sie 20 m
weiter und priVatisiert.

--
ЯR

Wolfgang Jäth

unread,
Nov 19, 2011, 2:04:44 AM11/19/11
to
Am 18.11.2011 18:46, schrieb Erich Kirchmayer:
> Hi,
>
> Relativ. Man könnte konstruieren, dass der Zusteller die Sendung
> unterdrückt hat und bewusst einen falschen Namen auf die Karte
> geschrieben und diese dann in den falschen Briefkasten geworfen hat. Man
> könnte weiter konstruieren, dass der Zusteller das Paket selbst (bzw.
> durch einen Bekannten) abholen lassen wollte, da der eigentlich Adressat
> des Paketes die Benachrichtigungskarte mit einiger Sicherheit nicht oder
> erst später erhält.

Klar kannst Du das. Du kannst auch konstruieren, daß er dem wahren
Empfänger mit nem Messer auflauern und umbringen wollte; oder eben, daß
ein Sack Reis in China umfällt ...

> Nur: Das o.g. ist reine Theorie

Noch weniger als das.

> Letzendlich lohnt sich als Empfänger auch kaum eine Beschwerde bei DHL,
> denn der Kunde und Vertragspartner ist der Absender des Paketes.

Jein; der Empfänger handelt im Interesse des Absenders. Juristisch heißt
das Geschäftsführung ohne Auftrag.

Wolfgang
--

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"A. Gräber"

unread,
Nov 19, 2011, 10:15:01 AM11/19/11
to
Also mit Hermes hab ich schon die tollsten sachen erlebt.. die haben
auch 0 Kontrolle über ihre Pakete und wissen nicht wirklich wo was grad
ist. Nach 3 100%igen zustellungen noch am gleichen Tag konnte ich
irgendwann dann das paket in nem hermes shop abholen (nochmal nen tag
später weil der nur vormittags geöffnet hatte). Laufzeit über ne woche...

DHL ist meistens zuverlässig, allerdings weiß man nie ob das paket um 8
uhr kommt oder erst um 18 uhr...

ups hat bei mir noch nie scheiße gebaut und lässt sich auf 3-4 stunden
am tag eingrenzen wann er kommt.

Stefan Schmitz

unread,
Nov 19, 2011, 12:06:39 PM11/19/11
to
On 19 Nov., 01:15, "gUnther nanonüm" <g-...@gmx.de> wrote:
> "Erich Kirchmayer" <e_kirchma...@hotmail.com> schrieb im Newsbeitragnews:ja6708$r5d$1...@news.m-online.net...
>
> > Und genau der Punkt ist es auch, der den ganzen Verdacht hier wieder
> > lächerlich macht. Paketdienstleister wie DHL, UPS usw. wissen genau, in
> > welches Auto welches Paket geladen wurde und wer dieses Auto fuhr.
> > "Paket 12345678 ging am 18.11.2011 vom Verteilzentrum 5 in das Fahrzeug
> > Tour 14, Fahrer war Max Mustermann" Eine fehlende oder falsche
> > Unterschrift auf der Benachrichtigungskarte hilft hier genau rein
> > garnix, wenn es zu Recherchen kommt.
>
> Hi,
> UPS mag das wissen, aber bei DHL sei Dir mal besser nicht so sicher. Längst
> nicht alle Lieferfahrzeuge sind Eigentum, viel ist bloß gemietet.
> Insbesondere an Feiertagen und "dazwischen" ist da viel Murks unterwegs.

Und du meinst, die kriegen alles so durcheinander gebracht, dass DHL
nicht mehr weiß, wer welche Pakete ausfährt?

Ingo Moch

unread,
Nov 18, 2011, 5:40:31 PM11/18/11
to
Hallo Thomas,

Thomas Hochstein wrote:

> Übrigens pflegt dann nach meiner
> Erfahrung auch der Vertrag mit DHL zu enden ...

Welchen Vertag hat den der Empfaenger mit den
Versand-Dienstleister?

Ingo

Ingo Moch

unread,
Nov 19, 2011, 6:29:44 PM11/19/11
to
Hallo,

gUnther nanonüm wrote:
> "Erich Kirchmayer" schrieb:

>> Und genau der Punkt ist es auch, der den ganzen Verdacht
>> hier wieder lächerlich macht. Paketdienstleister wie
>> DHL, UPS usw. wissen genau, in welches Auto welches
>> Paket geladen wurde und wer dieses Auto fuhr. "Paket
>> 12345678 ging am 18.11.2011 vom Verteilzentrum 5 in das
>> Fahrzeug Tour 14, Fahrer war Max Mustermann" Eine
>> fehlende oder falsche Unterschrift auf der
>> Benachrichtigungskarte hilft hier genau rein garnix,
>> wenn es zu Recherchen kommt.

> UPS mag das wissen, aber bei DHL sei Dir mal besser
> nicht so sicher.

_Alle_ Transportdienstleister (ausser "Wald-und-Wiesen-
Unternehmen) registrieren innerhalb des Netzwerks,
welches Paket wann auf welchem Fahrzeug verladen wurde
und wann es wieder entladen wurde.

> Längst nicht alle Lieferfahrzeuge sind Eigentum, viel
> ist bloß gemietet.

Das ist fuer den Registriervorgang unerheblich.

> Insbesondere an Feiertagen und "dazwischen" ist da
> viel Murks unterwegs.

Quatsch.

Ingo

gUnther nanonüm

unread,
Nov 19, 2011, 7:55:57 PM11/19/11
to

"Stefan Schmitz" <ss...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:c9272ec8-ebc5-45bd...@14g2000yqo.googlegroups.com...

>
>Und du meinst, die kriegen alles so durcheinander gebracht, dass DHL
>nicht mehr weiß, wer welche Pakete ausfährt?

Hi,
warum so übertreiben. UPS hat mich noch nie enttäuscht, aber schon
einigemale sehr angenehm überrascht. Von dhl kann ich nicht nur klagen, aber
auf einer Skala von Ups bis dnt liegen die eher am unteren Drittel. Und klar
hinter FedEx. Was größtenteils an deren besserer Versandverpackung liegt.

--
mfg,
gUnther



gUnther nanonüm

unread,
Nov 19, 2011, 7:59:39 PM11/19/11
to

"Ingo Moch" <myjunkmail....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ja9hlp...@hamster.mochnet.de...


>> Längst nicht alle Lieferfahrzeuge sind Eigentum, viel
>> ist bloß gemietet.
>
> Das ist fuer den Registriervorgang unerheblich.
>
>> Insbesondere an Feiertagen und "dazwischen" ist da
>> viel Murks unterwegs.
>
> Quatsch.

Hi,
wenn Du es weißt...wenn eines Tages auch Dich mal ein Typ mit nem Paket
erwischt, dessen "Kenntnisse" über sein Handgerät leicht geringer sind als
die Deinigen über Ufotechnologie und der einen unmarkierten schmutzigen Van
fährt...wirst Du anders denken. Insbesondere wenn dieser Typ dich einige
Stunden später nochmal erwischt, mit dem anderen Karton, der zum ersten
dazugehörte...

--
mfg,
gUnther


Thomas Hochstein

unread,
Nov 20, 2011, 11:20:51 AM11/20/11
to
Ingo Moch schrieb:

> Welchen Vertag hat den der Empfaenger mit den
> Versand-Dienstleister?

Keinen.

Ingo Moch

unread,
Nov 20, 2011, 4:28:30 PM11/20/11
to
gUnther nanonüm wrote:
> "Ingo Moch" schrieb:

>>> Insbesondere an Feiertagen und "dazwischen" ist da
>>> viel Murks unterwegs.

>> Quatsch.

> wenn Du es weißt...wenn eines Tages auch Dich mal ein
> Typ [weiteres gesippt]

und das hat genau was mit deiner "Feiertagstheorie" zu
tun?

gUnther nanonüm

unread,
Nov 21, 2011, 3:21:38 AM11/21/11
to

"Ingo Moch" <myjunkmail....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:jabv8m...@hamster.mochnet.de...

> und das hat genau was mit deiner "Feiertagstheorie" zu
> tun?

Hi,
ja hallo, was wohl? Ratemal, wann das war...normalerweise fahren ja genug
gelbe Kisten für den Laden, normal ist das nicht, solche "Aushilfen". Da
sieht man eben den Unterschied, UPS hält wohl Kapazitäten vor für
Stoßzeiten, dhl, hermes und co eher nicht. Bei der Sklavenstruktur von
Hermes würd mich das auch wundern. Die gelegentlichen Knoten bei dhl dagegen
kann man wohl auf die Kaprizen des lokalen Bosses zurückführen. Ist doch
erstaunlich, wie sich die Gegenden unterscheiden. Ich weiß von einer Gegend,
da ist dhl unangefochten der Favorit. Das dürften Reste der
Organisationsstruktur der alten Post sein. Die neuen Konkurrenten dagegen
sind eher wie Schlecker oder andere Franchiser organisiert, tauschen ihre
Leiter oft und "flukturieren"...nur haben UPS und ähnliche schon lange
Erfahrung mit solchem Sklavenbetrieb, dank internationaler Töchter in
Entwicklungsländern etwa.

--
mfg,
gUnther






Rüdiger Rösler

unread,
Nov 21, 2011, 11:35:23 AM11/21/11
to
Thomas Hochstein <t...@inter.net> typed:

>> Welchen Vertag hat den der Empfaenger mit den
>> Versand-Dienstleister?
>
> Keinen.

Dies befreit ihn aber nicht von seinen gesetzlichen Verpflichtungen
gegenüber dem Empfänger. Der Dienstleister ist nicht Eigentümer des von
ihm transportierten Gutes.

--
ЯR

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Marion Scheffels

unread,
Nov 24, 2011, 10:14:30 AM11/24/11
to
On Thu, 24 Nov 2011 13:43:00 +0100, "Ralf . K u s m i e r z"
<m...@privacy.invalid> wrote:

>> Ich bin da einen Woche lang täglich hingestiefelt,

Das ist ja auch alles andere als toll, dass die dich da täglich
antanzen lassen.
Unserer Agentur wurde von Post/DHL angewiesen: Servicekarte rausgeben,
damit Post/DHL nach dem Paket suchen kann. Und zwar sofort am ersten
Tag, es sei denn, man weiss wirklich genau, dass das Paket noch kommen
müsste (z.B. Kunde war vor der angegebenen Zeit da oder man vermisst
noch mehr von dem Zusteller).

MarionS
--
einwega...@marions.de

"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"
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Marion Scheffels

unread,
Nov 25, 2011, 4:04:59 AM11/25/11
to
On Thu, 24 Nov 2011 23:41:26 +0100, Angelique Presse
<ange...@nurfuerspam.de> wrote:

>Das ist über 10 Jahre her. Vermutlich haben die einfach dazugelernt.

Oh, OK, das ist eine Erklärung. Vor 10 Jahren lief da so Einiges noch
ganz anders.
Aus den meisten Filialen kannte ich das, daß die eine Kopie des
Benachrichtigungsscheins machten und mehr oder weniger selbst tätig
wurden, rumtelefonieren, Zusteller befragen und so.
Heute haben Post/DHL ja keine eigenen Filialen mehr, es sind alles nur
noch Agenturen, und da werden derlei Arbeiten nicht bezahlt.

Trotzdem: den Kunden noch mehrmals nur so auf Verdacht wiederkommen zu
lassen wäre auch damals nicht korrekt gewesen. Man rief ihn an, wenn
das Paket gefunden wurde.

Rainer Wahl

unread,
Nov 25, 2011, 9:50:20 AM11/25/11
to
Am Thu, 24 Nov 2011 23:41:26 +0100 schrieb Angelique Presse:

> Das ist über 10 Jahre her. Vermutlich haben die einfach dazugelernt.

Daschaplöd! Jetzt hast du Ralf den ganzen Wind aus den Segeln genommen.

--
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