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Augenarzt weigert sich Brillenrezept auszustellen. Rechnung trotzdem bezahlen?

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Joern Bredereck

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Nov 6, 2012, 5:31:00 PM11/6/12
to
Hallo,

ich habe im August einen Termin bei einem neuen Augenarzt vereinbart, weil ich mir ein Rezept für eine neue Brille ausstellen lassen wollte. Meine Sehkraft hatte mit der bisherigen Brille den letzten 3 Jahren nachgelassen.

Sowohl bei der Terminvereinbarung als auch beim Arzt vor Ort habe ich deutlich und unmißverständlich den Wunsch nach einem neuen Brillenrezept geäussert. Nach einer kurzen Untersuchung meinte der Arzt allerdings nur, dass er mir lieber ein paar Augentropfen verschreiben möchte, und dass er nicht der Meinung wäre, eine neue Brille könne mir helfen. Ich habe ihn darauf hin mehrmals erneut aufgefordert mir eine neue Brille zu verschreiben. Er lehnt dies ab und bot mir nur an, in einigen Wochen meine Augen erneut zu untersuchen.

Ich bin eine Woche später zu einem anderen Augenarzt gegangen, der mir sofort und ohne irgendwelche Probleme eine neue Brille verschrieben hat. Diese neue Brille hat meine Sehkraft extrem verbessert. Ich habe ihn auch gefragt, ob es nach seiner Einschätzung irgendwelche medizinischen Gründe gäbe, die gegen eine neue Brille sprechen würden. Er verneinte das. Er sagte sinngemäss dass er absolut nicht nachvollziehen könne, warum der Kollege mir kein neues Rezept ausgestellt hat.

Ein paar Wochen später kamen nun die Rechnungen der beiden Ärzte (ich bin privat versichert). Die Rechnung des zweiten Arztes habe ich natürlich sofort bezahlt. Die Rechnung des ersten Arztes halte ich angesichts seiner Weigerung die beauftrage Leistung zu erbringen allerdings für unverschämt und habe Sie daher bislang nicht bezahlt.

Wie sieht es rechtlich aus? Wenn ich das richtig verstehe, dann kam ein Dienstvertrag zur Anwendung. Der Auftrag lautete hierbei meine Augen für ein neues Brillenrezept zu "vermessen" und mir anschliessend ein neues Rezept auszustellen. Nach meiner Rechtsauffassung ist der Auftragnehmer an den Auftrag gebunden und kann nicht einfach willkürlich die beauftragte Leistung verweigern. Mir ist klar, dass ein Dienstvertrag nicht an einen Erfolg gebunden ist. Aber nach meinem Verständnis muss es einen Unterschied machen, ob der Auftragnehmer im Rahmen der Erbringung der Leistung scheitert, oder ob er sich schlicht weigert den Auftrag überhaupt zu erfüllen? Interessant wäre auch die Frage, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande kam, denn offensichtlich lag auf Seiten des Auftragnehmers gar nicht der Wille vor, die beauftragte Leistung überhaupt zu erbringen. Von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen kann daher eigentlich keine Rede sein.

Aktuell liegt mir nun der gerichtliche Mahnbescheid vor. Ich wäre geneigt dem Mahnbescheid zu widersprechen und es auf einen Prozess ankommen zu lassen. Aber mich würde eure Meinung dazu interessieren.

Viele Grüße,
Jörn

Werner Holtfreter

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Nov 6, 2012, 6:02:52 PM11/6/12
to
Am Tue, 06 Nov 2012 14:31:00 -0800 schrieb Joern Bredereck:

> Sowohl bei der Terminvereinbarung als auch beim Arzt vor Ort habe ich
> deutlich und unmißverständlich den Wunsch nach einem neuen Brillenrezept
> geäussert. Nach einer kurzen Untersuchung meinte der Arzt allerdings
> nur, dass er mir lieber ein paar Augentropfen verschreiben möchte, und
> dass er nicht der Meinung wäre, eine neue Brille könne mir helfen. Ich
> habe ihn darauf hin mehrmals erneut aufgefordert mir eine neue Brille zu
> verschreiben. Er lehnt dies ab und bot mir nur an, in einigen Wochen
> meine Augen erneut zu untersuchen.

Nicht fundiert, nur meine Meinung: Ich denke nicht, dass der Arzt den
Patientenwunsch erfüllen muss, sollte oder darf, wenn er der Meinung ist,
dass das nicht zielführend ist. Es käme also darauf an, welche Diagnose
der der Arzt gestellt hat und was er verordnet hat. Ohne dessen Diagnose
und Verordnung mit einem anderen Arzt zu besprechen, würde ich keinen
Prozess wagen.

Warum gehst du eigentlich zum Arzt, wenn du nur eine neue Brille willst?
Ob die Refraktion vom Arzt besser, als vom Optiker ist, ist Glückssache.
Beherrschen sollten es beide. Sich die notwendige Zeit nehmen, ebenfalls.
--
Gruß Werner
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Theodor.Hellwald

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Nov 6, 2012, 6:28:30 PM11/6/12
to
Am 07.11.2012 00:19, schrieb Ludger Averborg:
> Ein Arzt macht keine Verordnungen auf Weisung, das darf er gar nicht. Er darf
> nur das verordnen, was er aus ärztlicher Sicht für nötig erachtet.
>
> Drastisches Beispiel: du gehst zum Arzt und gibst ihm die Weisung, die Morphium
> zu verordnen.
>
> Die Refraktionsdaten, die er gemessen hat, wird er dir sicher auf Nachfrage
> mitteilen (müssen?).
>
> Aber einfacher hast du es, wenn du dir die neue Brille beim Optiker vermessen
> lässt. Kostenlos.
>
> Die Liquidation, die der Arzt für seine Beratung gestellt hat, ist natürlich
> rechtens. Dass er diagnostiziert hat, dass du keine neue Brille benötigst, ist
> ja auch eine ärztliche Leistung. Bezahl doch einfach, du bist doch privat
> versichert.
>
> l.
Er hat ein Problem, er hat 2 Rechnungen für dieselbe Sache. ;-) Die eine
wird von der Kasse nicht bezahlt.... MfG theo

Werner Holtfreter

unread,
Nov 6, 2012, 7:17:33 PM11/6/12
to
Am Wed, 07 Nov 2012 00:28:30 +0100 schrieb Theodor.Hellwald:

> Er hat ein Problem, er hat 2 Rechnungen für dieselbe Sache. ;-) Die eine
> wird von der Kasse nicht bezahlt.... MfG theo

Fraglich, es scheinen ja verschiedene Sachen gewesen zu sein, wenn gegen
die eine Augentropfen und die andere eine Brille verordnet wurde.

Ich sehe aber Sinn darin, dass der Patient die Rechnungen der Ärzte auch
dann kritisch hinterfragt, wenn sie anstandslos erstattet werden. Ich
wünschte mir das auch in der GKV, denn Abrechnungsbetrug dürfte keine
Seltenheit darstellen.
--
Gruß Werner

Harald Hengel

unread,
Nov 6, 2012, 9:23:28 PM11/6/12
to
Ludger Averborg wrote:

> Ein Arzt macht keine Verordnungen auf Weisung, das darf er
> gar nicht.
> Er darf nur das verordnen, was er aus ärztlicher Sicht für
> nötig erachtet.

Das würde ich nicht zu 100% unterschreiben.

Dass eine Brille notwendig ist dürfte ausser Frage stehen.
Den Auftrag die Augen eine Brille zu verschreiben sehe ich
nicht vergleichbar mit dem Wunsch Morphium zu bekommen.
Ich sehe es auch nicht als Argument, dass der Arzt der
Meinung ist, die alte Brille passt noch.
Sehprobleme wurden beklagt, das erfordert aus meiner Sicht
ein Untersuchung der Fehlsichtigkeit und Feststellung der
Werte für eine Brille.
Stimmen die mit der alten überein wüsste ich selbst dann
nicht, warum der Arzt keine Brille verschreiben sollte, das
könnte er bestenfalls verweigern, wenn es gegenüber dem
Kostenträger nicht verantwortbar ist.

> Drastisches Beispiel: du gehst zum Arzt und gibst ihm die
> Weisung,
> die Morphium
> zu verordnen.

Das ist etwas anderes wie, meine alte Brille gefällt mir
nicht mehr.
Im Grunde kannst du dir auf deine eigenen Kosten so viele
Brillen kaufen wie du möchstest und auf deine eigenen Kosten
so viele Untersuchungen machen lassen wie du möchstest.

Während gesundheitsschädliche Massnahmen selbstverständlich
vom Arzt zu verweigern sind, sehe ich das bei der
Brillenverordnung nicht.

> Die Liquidation, die der Arzt für seine Beratung gestellt
> hat, ist
> natürlich rechtens. Dass er diagnostiziert hat, dass du
> keine neue Brille
> benötigst, ist ja auch eine ärztliche Leistung. Bezahl
> doch einfach, du bist doch
> privat versichert.

Es war doch ganz offensichtlich eine falsche Diagnose.

Grüße Harald


bastian

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Nov 6, 2012, 11:12:15 PM11/6/12
to
On 7 Nov., 06:19, Ludger Averborg <ludger_averb...@web.de> wrote:
>
> Aber einfacher hast du es, wenn du dir die neue Brille beim Optiker vermessen
> lässt. Kostenlos.

Nur wird dann die KV die Brille nicht bezahlen und darum
gehts doch wohl.
Ohne Rezept keine Kostenerstattung der KV.

Mfg
bastian

Theodor.Hellwald

unread,
Nov 7, 2012, 12:36:54 AM11/7/12
to
Das sehe ich genauso, aber zum Arzt zu gehen mit der Aufforderung eine
neue Brille zu verordnen, das klingt schon arg nach Kassenverarschnung.
Die privaten zahlen ja alle 3 Jahre eine neue Brille oder wenn sich die
Werte um minimum 0,5 Dioptren verschlechtert haben. Warum hat er den
ersten Arzt z.B. nicht gefragt warum nur die Tropfen verschrieben werden
sollen? Das z:b. hat er uns hier verschwiegen. Die Rechnung ist ganz
klar von ihm zu bezahlen! Selbst schuld! MfG theo

Theodor.Hellwald

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Nov 7, 2012, 12:39:02 AM11/7/12
to
Ach so, na, dann erklär mal warum!^^ Das kannst DU aus der Schilderung
des OP nämlich nicht nachvollziehen! theo

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Wolfgang May

unread,
Nov 7, 2012, 3:29:28 AM11/7/12
to
Ludger Averborg <ludger_...@web.de> wrote:
> On 07 Nov 2012 00:17:33 GMT, Werner Holtfreter <Holtf...@gmx.de> wrote:
>
>>Ich sehe aber Sinn darin, dass der Patient die Rechnungen der ᅵrzte auch
>>dann kritisch hinterfragt,
>
> Ja, klar. Aber der passende Gesprᅵchspartner dᅵrfte dann doch eher der
> behandelnde Arzt sein als der Gerichtsvollzieher.
>
> Noch eins vorher: Sinnvoll ist es allemal, nachzusehen, was denn nun genau in
> der Liquidation aufgefᅵhrt ist. Da kann man dann zunᅵchst mal ᅵberlegen, ob die
> aufgefᅵhrten Leistungen nun tatsᅵchlich erbracht wurden oder nicht.

Interessant waere auch, ob sie den Anforderungen des Patienten entsprachen.
Sonst koennte ja jeder Arzt irgendwelche Untersuchungen durchfuehren und
(zum x,y-fachen Satz) abrechnen, obwohl sie voellig unsinnig sind.

IMHO waere es im Sinne der Kostendaempfung wirklich sinnvoll, sowohl bei
im Bereich der gesetzlich Versicherten als auch der Privatversicherten (die
nach den massiven Kostendaempfungsmassnahmen im GKV-Bereich noch staerker
als Melkkuehe gesehen werden) kritischer zu pruefen. Leider ist das den
Patienten meistens fachlich nicht moeglich, aber bei offensichtlichen
Faellen sollte man schon bremsen.

Wolfgang

Matthias Frank

unread,
Nov 7, 2012, 4:13:37 AM11/7/12
to
Am 07.11.2012 03:23, schrieb Harald Hengel:
> Ludger Averborg wrote:

>> Die Liquidation, die der Arzt für seine Beratung gestellt hat, ist
>> natürlich rechtens. Dass er diagnostiziert hat, dass du keine neue Brille
>> benötigst, ist ja auch eine ärztliche Leistung. Bezahl doch einfach,
>> du bist doch
>> privat versichert.
>
> Es war doch ganz offensichtlich eine falsche Diagnose.
>


Der OP schrieb er hätte Augentropfen bekommen und solle in
einiger Zeit nochmal kommen. Der Arzt hat keine Brille
verweigert, er wollte sich das Ganze nur in einiger
Zeit nochmal anschauen, weil dann vielleicht nach der
Behandlung mit Tropfen auch ein ganz anderes Ergebnis
heraus gekommen wäre.



Frank Hucklenbroich

unread,
Nov 7, 2012, 4:56:49 AM11/7/12
to
Am Wed, 07 Nov 2012 08:57:43 +0100 schrieb Angelique Presse:

> Theodor.Hellwald wrote:
>
>> Er hat ein Problem, er hat 2 Rechnungen für dieselbe Sache. ;-) Die eine
>> wird von der Kasse nicht bezahlt.... MfG theo
>
> Hm AFAIK hat man sogar als Kassenpatient ein Recht auf eine Zweitmeinung.
> Ich kann mir kaum vorstellen, daß man das als Privatpatient nicht hat.

ACK. Zumal es hier vermutlich um keine großen Summen geht (was kostet ein
Sehtest und verschriebene Augentropfen? 50 EUR? 80 EUR?), da zickt eine
private KV normalerweise nicht rum.

Grüße,

Frank

Werner Holtfreter

unread,
Nov 7, 2012, 6:13:37 AM11/7/12
to
Am Wed, 07 Nov 2012 08:29:28 +0000 schrieb Wolfgang May:

> bei offensichtlichen Faellen sollte man schon bremsen.

Ich habe das vor Jahren in einem offensichtlichen und beweisbaren Fall
versucht. Mein Ansprechpartner ist die GKV, aber die erklärte sich für
nicht zuständig, zuständig sei die Kassenärztliche Vereinigung.

Das System krank, da helfen nur noch scharfe Schnitte.
--
Gruß Werner
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Joern Bredereck

unread,
Nov 7, 2012, 6:55:13 AM11/7/12
to
Am Mittwoch, 7. November 2012 10:13:41 UTC+1 schrieb Matthias Frank:

> > Es war doch ganz offensichtlich eine falsche Diagnose.
>
> Der OP schrieb er hätte Augentropfen bekommen und solle in
>
> einiger Zeit nochmal kommen. Der Arzt hat keine Brille
>
> verweigert, er wollte sich das Ganze nur in einiger
>
> Zeit nochmal anschauen, weil dann vielleicht nach der
>
> Behandlung mit Tropfen auch ein ganz anderes Ergebnis
>
> heraus gekommen wäre.

Genau das hatte ich den zweiten Arzt auch gefragt. Dieser hat mir allerdings geantwortet, dass die verschlechterte Sehkraft mit den zu trockenen Augen nichts zu tun habe. Das seien zwei komplette verschiedene Probleme. Er meinte auch, man könnte guten Gewissens JEDEM Patienten erstmal Befeuchtungs-Tropfen verschreiben. Augenärzte machen sowas anscheinend ganz gerne, wenn Sie nicht wissen, was Sie sonst diagnostizieren bzw. verschreiben sollen, denn JEDER von uns hat schonmal trockene Augen gehabt.

Harald Hengel

unread,
Nov 7, 2012, 7:44:20 AM11/7/12
to
Ludger Averborg wrote:

> Das ist völlig richtig. Die bedeutende Problematik liegt
> nur eben
> darin, dass über Sinn oder Unsinn im Algemeinen nur jemand
> entscheiden kann, der ärztlich aprobiert ist, der also ein
> Medizinstudium und eine entsprechende praktische
> Ausbildung
> absolviert hat.

Nun, mit der neuen Brille kann er besser sehen.
Braucht er eine mdizinische Ausbildung um das festzustellen?

Der erste Arzt hätte dem Patienten mindestens begründe
müssen, warum er eine neu Brille nicht für notwendig
erachtet.

> Im Bereich der GKV wird doch gar nicht mehr pro Leistung
> abgerechnet.
> Da werden Pauschalbeträge ausgekungelt zwischen
> Kassenärztlicher
> Vereinigung und KK.

Ja, leider.
Hier kann es sein, die Tropfenverordnung und den Patient
erneut zu bestellen, das bessere Honorar verspricht.

Leider werden Patienten durch das Fallsystem häufig anders
behandelt als notwendig, weil es mehr Geld bringt oder
Aufwand spart.

Man muss sich ausserdem fragen, warum der erste Augenarzt
die Differenz zwischen der alten Brille und der aktuellen
Fehlsichtigkeit dem Patienten nicht benannt hat.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Nov 7, 2012, 5:52:13 AM11/7/12
to
bastian wrote:

>> Aber einfacher hast du es, wenn du dir die neue Brille
>> beim Optiker
>> vermessen lässt. Kostenlos.
>
> Nur wird dann die KV die Brille nicht bezahlen und darum
> gehts doch wohl.
> Ohne Rezept keine Kostenerstattung der KV.

Ich kenne seine Kasse und deren Bedingungen nicht.
Die gesetzliche KK zahlt Brillen schon seit einigen Jahren
nicht mehr.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Nov 7, 2012, 7:47:08 AM11/7/12
to
Matthias Frank wrote:

> Der OP schrieb er hätte Augentropfen bekommen und solle in
> einiger Zeit nochmal kommen. Der Arzt hat keine Brille
> verweigert, er wollte sich das Ganze nur in einiger
> Zeit nochmal anschauen, weil dann vielleicht nach der
> Behandlung mit Tropfen auch ein ganz anderes Ergebnis
> heraus gekommen wäre.

Wenn es so wäre, dann stellt sich die Frage, warum der Arzt
es dem Patienten nicht mitgeteilt hat.

Ok, vielleicht lügt der OP, was aber reichlich nutzlos für
ihn wäre, weil er dann nicht die richtigen Ratschläge
bekommt.

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Nov 7, 2012, 7:50:20 AM11/7/12
to
Joern Bredereck wrote:

> Er meinte auch, man könnte guten Gewissens
> JEDEM Patienten erstmal Befeuchtungs-Tropfen verschreiben.
> Augenärzte
> machen sowas anscheinend ganz gerne, wenn Sie nicht
> wissen, was Sie
> sonst diagnostizieren bzw. verschreiben sollen, denn JEDER
> von uns
> hat schonmal trockene Augen gehabt.

Mir wurden solche Tropfen auch häufig verschrieben, eine
Verbesserung irgendwelcher Art konnte ich nie feststellen,
nur die Last die Tropfen in die Augen zu bekommen und
jeweils eine Weile nicht vernünftig sehen zu können.
Die Verordnung scheint sich für den Arzt wohl zu lohnen.

Grüße Harald

Werner Holtfreter

unread,
Nov 7, 2012, 9:13:30 AM11/7/12
to
Am Wed, 07 Nov 2012 12:39:27 +0100 schrieb Ludger Averborg:

> On Wed, 7 Nov 2012 08:29:28 +0000 (UTC), Wolfgang May

>>IMHO waere es im Sinne der Kostendaempfung wirklich sinnvoll, sowohl bei
>>im Bereich der gesetzlich Versicherten als auch der Privatversicherten
>>(die nach den massiven Kostendaempfungsmassnahmen im GKV-Bereich noch
>>staerker als Melkkuehe gesehen werden) kritischer zu pruefen.
>
> Im Bereich der GKV wird doch gar nicht mehr pro Leistung abgerechnet.

Beim Arzt schon. Was der eine mehr bekommt, bekommt der andere weniger.

> Da werden Pauschalbeträge ausgekungelt zwischen Kassenärztlicher
> Vereinigung und KK.

Das stimmt dann wieder.

> Und das ist letztlich auch gut so, denn den Verwaltungsaufwand, die
> ärztlichen Leistungen von ca. 80 Mio versicherten nachzuhalten, wäre
> wohl sehr hoch.

Es geht dabei nicht um Verwaltungsaufwand (der sowieso zu hoch ist), denn
dessen Höhe hängt ja nicht primär davon ab, ob er bei Krankenkasse oder
Kassenärztlicher Vereinigung entsteht. Nein, es geht um Verstetigung der
Zahlungen für beide Seiten und ein wenig um das gute, antiken Prinzip,
den Arzt für Gesundheit und nicht Krankheit zu bezahlen.

Aber natürlich ist das alles längst pervertiert, wie in jeder
Organisation, die viele Jahrzehnte existiert und zunehmend am Wohlergehen
ihre Funktionäre interessiert ist. Ich halte es auch für überholt, die
Krankenkasse, deren Aufgabe ein Ausgleich zwischen gesund und krank ist,
zusätzlich noch mit dem Ausgleich von arm und reich zu überfrachten, denn
letzteres ist im Steuersystem einfacher und gerechter zu machen.

Das Fazit lautet, die GKV entweder ersatzlos abzuschaffen oder nach dem
Vorbild der PKV zu reformieren. Lediglich der alters- und
gesundheitsunabhängige Beitrag der GKV erscheint mir erhaltenswert.
--
Gruß Werner

Harald Hengel

unread,
Nov 7, 2012, 7:45:24 AM11/7/12
to
Theodor.Hellwald wrote:


>> Es war doch ganz offensichtlich eine falsche Diagnose.
>
> Ach so, na, dann erklär mal warum!^^ Das kannst DU aus der
> Schilderung
> des OP nämlich nicht nachvollziehen! theo

Kannst du lesen?

Tatsache ist wohl, dass die neue Brille das Sehvermögen
wesentlich verbessert hat.

Grüße Harald

Hilmar Bunjes

unread,
Nov 7, 2012, 10:43:24 AM11/7/12
to
Am 07.11.2012 11:52, schrieb Harald Hengel:> bastian wrote:
>
>>> Aber einfacher hast du es, wenn du dir die neue Brille beim Optiker
>>> vermessen l�sst. Kostenlos.
>>
>> Nur wird dann die KV die Brille nicht bezahlen und darum
>> gehts doch wohl.
>> Ohne Rezept keine Kostenerstattung der KV.
>
> Ich kenne seine Kasse und deren Bedingungen nicht.
> Die gesetzliche KK zahlt Brillen schon seit einigen Jahren nicht mehr.

Da der OP privat versichert ist, d�rfte die GKV an dieser Stelle egal sein.

Gru�
Hilmar

--
http://blog.cambiro.de - Der Kugelfisch-Halbmarathon

Thomas Hochstein

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Nov 7, 2012, 4:55:44 PM11/7/12
to
Joern Bredereck schrieb:

> Sowohl bei der Terminvereinbarung als auch beim Arzt vor Ort habe ich
> deutlich und unmißverständlich den Wunsch nach einem neuen
> Brillenrezept geäussert. Nach einer kurzen Untersuchung meinte der
> Arzt allerdings nur, dass er mir lieber ein paar Augentropfen
> verschreiben möchte, und dass er nicht der Meinung wäre, eine neue
> Brille könne mir helfen. Ich habe ihn darauf hin mehrmals erneut
> aufgefordert mir eine neue Brille zu verschreiben. Er lehnt dies ab
> und bot mir nur an, in einigen Wochen meine Augen erneut zu
> untersuchen.

Nun ja, wenn der Arzt verpflichtet wäre, nach Wunsch des Patienten zu
rezeptieren (und nicht nach seiner ärztlichen Fachmeinung), dann
könnte man sich das mit den Rezepten auch sparen, oder? ;)

> Die Rechnung des ersten Arztes halte ich angesichts seiner Weigerung
> die beauftrage Leistung zu erbringen allerdings für unverschämt und
> habe Sie daher bislang nicht bezahlt.

Die beauftragte Leistung ist nicht "Ausstellung eines Rezepts", denn
einen solchen Auftrag dürfte der Arzt gar nicht annehmen. Die
beauftragte Leistung kann daher nur Untersuchung und (Empfehlung
einer) Therapie sein.

> Der Auftrag lautete hierbei meine Augen für ein neues Brillenrezept
> zu "vermessen" und mir anschliessend ein neues Rezept auszustellen.

Was der Arzt tat und dabei zu der Auffassung kam, daß - derzeit - eine
neue Brille nicht erforderlich ist. (Das mag falsch oder richtig
sein.)

> Nach meiner Rechtsauffassung ist der Auftragnehmer an den Auftrag
> gebunden und kann nicht einfach willkürlich die beauftragte Leistung
> verweigern.

Er wird die Verordnung ärztlich nicht erforderlicher Maßnahmen sogar
verweigern müssen. - Der ärztliche Behandlungsvertrag richtet sich auf
Untersuchung und Behandlung, nicht aber auf Ausführung ärztlicher
Maßnahmen nach Wunsch und Weisung des Patienten.

Der entscheidende Punkt ist daher nicht, ob der Arzt sich geweigert
hat, eine Brille zu verschreiben, sondern ob er das zu Recht getan
hat, d.h. seine Untersuchung zu richtigen Ergebnissen führte und seine
Behandlungsempfehlung korrekt waren.

Grüße,
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Wolf Stringhammer

unread,
Nov 8, 2012, 5:14:11 AM11/8/12
to

"Thomas Hochstein" schrieb:

> Der ärztliche Behandlungsvertrag richtet sich auf Untersuchung
> und Behandlung, nicht aber auf Ausführung ärztlicher
> Maßnahmen nach Wunsch und Weisung des Patienten.

Ggf. ist gar kein Vertrag zustande gekommen, mangels
übereinstimmender Willenserklärungen!

W.


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Wolf Stringhammer

unread,
Nov 8, 2012, 5:58:35 AM11/8/12
to

"Ludger Averborg" schrieb:
> Und wie erklärst du dir dann, dass der OP sich vom Arzt hat
> untersuchen lassen?

Vielleicht in der Annahme, dass er hinterher sein Rezept erhalte.
Schließlich dürfte das ohne Untersuchung kaum möglich sein!

> Hat der Arzt ihn dazu gegen seinen Willen gezwungen?

Nein! Nur erkläre, welches die Vertragsbestimmungen sind!

W.


Theodor.Hellwald

unread,
Nov 9, 2012, 12:58:39 PM11/9/12
to
Falsch, der OP hat den Eindruck das es sich verbessert hat. Vielleicht
wären die Tropfen die optimale Lösung gewesen und ein noch besseres
Ergebniis eingetreten. Aber du weisst ja alles besser, hast du schon
deine Augenarztpraxis eröffnet?^^

Theodor.Hellwald

unread,
Nov 9, 2012, 1:00:18 PM11/9/12
to
Am 07.11.2012 12:55, schrieb Joern Bredereck:
> Am Mittwoch, 7. November 2012 10:13:41 UTC+1 schrieb Matthias Frank:
>
>>> Es war doch ganz offensichtlich eine falsche Diagnose.
>>
>> Der OP schrieb er h�tte Augentropfen bekommen und solle in
>>
>> einiger Zeit nochmal kommen. Der Arzt hat keine Brille
>>
>> verweigert, er wollte sich das Ganze nur in einiger
>>
>> Zeit nochmal anschauen, weil dann vielleicht nach der
>>
>> Behandlung mit Tropfen auch ein ganz anderes Ergebnis
>>
>> heraus gekommen w�re.
>
> Genau das hatte ich den zweiten Arzt auch gefragt. Dieser hat mir allerdings geantwortet, dass die verschlechterte Sehkraft mit den zu trockenen Augen nichts zu tun habe. Das seien zwei komplette verschiedene Probleme. Er meinte auch, man k�nnte guten Gewissens JEDEM Patienten erstmal Befeuchtungs-Tropfen verschreiben. Augen�rzte machen sowas anscheinend ganz gerne, wenn Sie nicht wissen, was Sie sonst diagnostizieren bzw. verschreiben sollen, denn JEDER von uns hat schonmal trockene Augen gehabt.

Blablabla, 2 �rzte, 3 Meinungen, das heisst nicht das der erste Arzt
unrecht hatte und der zweite Arzt kann dir auch Scheisse ans Bein
labern.... MfG theo

Theodor.Hellwald

unread,
Nov 9, 2012, 1:01:34 PM11/9/12
to
Der OP will nur eins, seine subjektiv vorgefasste Meinung das der erste
Arzt ganz böse abzocken will bestätigt haben....

Erwin Denzler

unread,
Nov 14, 2012, 5:26:30 AM11/14/12
to
Harald Hengel schrieb:

>
> Es war doch ganz offensichtlich eine falsche Diagnose.

Woher weißt Du, welcher von den beiden Ärzten richtig lag?

E.D.

Harald Hengel

unread,
Nov 14, 2012, 7:35:30 AM11/14/12
to
Aus der Aussage, dass der Patient mit der neuen Brille
deutlich besser sieht.
Ausserdem ist es dem ersten Arzt offensichtlich nicht
gelungen den Sinn der Augentropfen plausibel zu machen.
Ob er deshalb um die Zahlpflicht der misslungenen Behandlung
herumkommt steht auf einem anderen Blatt.

Grüße Harald

Erwin Denzler

unread,
Nov 14, 2012, 10:53:14 AM11/14/12
to
Harald Hengel schrieb:

>> Woher weißt Du, welcher von den beiden Ärzten richtig lag?
>
> Aus der Aussage, dass der Patient mit der neuen Brille
> deutlich besser sieht.
> Ausserdem ist es dem ersten Arzt offensichtlich nicht gelungen den Sinn
> der Augentropfen plausibel zu machen.

Natürlich kann man mit einer Brille viele Sehstörungen ausgleichen. Ob
die Idee, die Ursache mit Augentropfen zu behandeln, völlig falsch ist,
ist damit noch nicht gesagt. Wenn ein Augenarzt das versucht, wird es
wohl nicht völlig abwegig sein.

E.D.


Theodor.Hellwald

unread,
Nov 14, 2012, 12:29:56 PM11/14/12
to
Du redest mit das Hengel, dem Orakel der gepachteten Weisheit...^^ MfG theo

Harald Hengel

unread,
Nov 14, 2012, 1:57:41 PM11/14/12
to
Erwin Denzler wrote:

> Natürlich kann man mit einer Brille viele Sehstörungen
> ausgleichen. Ob
> die Idee, die Ursache mit Augentropfen zu behandeln,
> völlig falsch
> ist, ist damit noch nicht gesagt. Wenn ein Augenarzt das
> versucht,
> wird es wohl nicht völlig abwegig sein.

Wenn nicht ebwegig ist wird der Arzt es dem OP sicher
erklärt haben, welchen Sinn die Tropfen machen?

Grüße Harald

Harald Hengel

unread,
Nov 14, 2012, 1:58:37 PM11/14/12
to
Theodor.Hellwald wrote:

> Du redest mit das Hengel, dem Orakel der gepachteten
> Weisheit...^^
> MfG theo

Ich vermisse dein "geh sterben" oder den "Deppentanz"

Grüße Harald

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Leo Großmann

unread,
Nov 16, 2012, 2:48:41 PM11/16/12
to
Hallo,

es stellen sich mir die folgenden Fragen:

Welche Sehschärfe hat der erste Arzt festgestellt?

Welche Sehschärfe hat der zweite Arzt festgestellt?

Stimmen die überein? Warum wollte dann Arzt 1 nicht verschreiben?
Ggf. solltest Du zu einem zweiten Termin kommen, damit Arzt 1
erneut einen Sehtest berechnen kann???

Stimmen die Sehschärften beider Ärzte nicht überein, hat einer
einen Fehler gemacht. Wäre mir neu, das für Fehler von Ärzten
bezahlt wird.

Ich würde daher genau auf der obigen Basis das gerichtlich
prüfen lassen. Es kommen dann noch Gutachter dazu, die vom
Gericht bestellt werden und mehr oder weniger unabhängig sind,
als von den Streitparteien beauftragt werden und nach der
Prämisse "Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing" beurteilen
und begutachten.

Ja, wäre ich in Deiner Situation, würde ich es auf einen Prozess
ankommen lassen. Denn Du hast imo ein Anrecht auf eine
Korrekte Diagnose. Beide Diagnosen konnten aber nicht
korrekt sein. Bei einer müsste keine Veränderung der Sehschärfe
herausgekommen sein, was der einzige Grund wäre, dir eine
Brille zu verweigern.

Gruss
Leo

Rupert Haselbeck

unread,
Nov 16, 2012, 6:00:01 PM11/16/12
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Leo Großmann schrieb:

> es stellen sich mir die folgenden Fragen:
>
> Welche Sehschärfe hat der erste Arzt festgestellt?

Darauf kommt es aber nicht an

> Welche Sehschärfe hat der zweite Arzt festgestellt?

Darauf kommt es aber nicht an

> Stimmen die überein? Warum wollte dann Arzt 1 nicht verschreiben?
> Ggf. solltest Du zu einem zweiten Termin kommen, damit Arzt 1
> erneut einen Sehtest berechnen kann???

Auch darauf kommt es nicht an

> Stimmen die Sehschärften beider Ärzte nicht überein, hat einer
> einen Fehler gemacht.

Das ist - natürlich - falsch

> Wäre mir neu, das für Fehler von Ärzten
> bezahlt wird.

Dir mag das neu sein, den meisten anderen eher nicht

> Ich würde daher genau auf der obigen Basis das gerichtlich
> prüfen lassen. Es kommen dann noch Gutachter dazu, die vom
> Gericht bestellt werden und mehr oder weniger unabhängig sind,
> als von den Streitparteien beauftragt werden und nach der
> Prämisse "Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing" beurteilen
> und begutachten.

Tja, genau das sollte die Entscheidung bringen

> Ja, wäre ich in Deiner Situation, würde ich es auf einen Prozess
> ankommen lassen. Denn Du hast imo ein Anrecht auf eine
> Korrekte Diagnose. Beide Diagnosen konnten aber nicht
> korrekt sein. Bei einer müsste keine Veränderung der Sehschärfe
> herausgekommen sein, was der einzige Grund wäre, dir eine
> Brille zu verweigern.

Das ist natürlich Unsinn. Es gibt jede Menge Situationen, in welchen dem
Patienten mit einer Behandlung der Ursache deutlich sinnvoller geholfen wird
als mit einer bloßen Bekämpfung der Symptome

MfG
Rupert

Wolfgang Jäth

unread,
Nov 17, 2012, 1:17:42 AM11/17/12
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> Man kann auch Läuse _und_ Flöhe haben: eine durch die bisherige Brille
> ausreichend ausgeglichene Fehlsichtigkeit

Du meinst sicher '/nicht/ ausreichend ausgeglichene Fehlsichtigkeit'.

>_und_ trockene entzündete Augen, die
> man mit Augentropfen bessern kann.

Dann wären /beide/ Ärzte Quacksalber, denn /beide/ hätten dann jeweils
nur die *Hälfte* der 'Fehler' erkannt ...

Wolfgang
--

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