"sabine schönfelder" <hallo....@gmx.net> skrev:
Schönfelder heißen und eine Frage in d.s.r.m. stellen,
das hat was.
>stimmt das? und wenn ja,warum?
Stimmt nicht. Weil es nicht ausdrücklich verboten ist.
Es gibt kein Gesetz, das die Benutzung von Spielzeug in
einem Geschäft untersagt.
IANAL
Gruß
Carlos
In meiner Umgebung hat man sich an mein Einkaufen per Skates gewöhnt,
inclusive eines Supermarktes mit "Skate verboten"-Symbol an der
Eingangstür. Sollte es mir untersagt werden, wäre es ihr gutes Recht -
ob ich dann nicht andere Geschäfte aussuchen würde, ist eine andere
Sache.
So long,
Thomas G. Liesner
Carlos Duerschmidt schrieb in Nachricht <380b0a3...@news.kdt.de>...
>Hallo,
>
>"sabine schönfelder" <hallo....@gmx.net> skrev:
>
>Schönfelder heißen und eine Frage in d.s.r.m. stellen,
>das hat was.
>
>>stimmt das? und wenn ja,warum?
>
>Stimmt nicht. Weil es nicht ausdrücklich verboten ist.
>Es gibt kein Gesetz, das die Benutzung von Spielzeug in
>einem Geschäft untersagt.
heisst das ,dass ich auch kein hausverbot bekommen kann!?
und wie ist das versicherungstechnisch,falls was passieren sollte?
gruss sabine
>
>IANAL
>
>Gruß
>Carlos
>
>wenn an einem lebensmittelladen kein verbotsschild für inliner/rollschuhe
>hängt, kann ich dann dort "reinrollen" und in ruhe einkaufen ? bin leider
>"rausgebeten" worden (mit BITTE hatte das zwar nix zu tun!).
>die geschäftsführerin meinte, man müsste kein schild raushängen,dass wär
>auch so verboten!???
>stimmt das? und wenn ja,warum?
Also in Frankreich laufen die Bediensteten mit Rollschuhen durch die großen
Supermärkte weil sie dann schneller sind...
Adalbert Wittmann
Allerdings haben die dortigen Hypermarchés auch eine *etwas* andere
Dimension, gelle ...!?!
;-))
Salut,
Joachim.
>wenn an einem lebensmittelladen kein verbotsschild für
>inliner/rollschuhe hängt, kann ich dann dort "reinrollen" und in ruhe
>einkaufen ?
Klar kannst Du das. Der Inhaber kann dich aber auch rausschmeißen. Er
kann dich auch rausschmeißen, wenn ihm Deine Nase nicht gefällt.
Schließlich hat er dort Hausrecht.
IANAL
Mit freundlichen Grüßen
Kai Fenner
www.steuerthek.de
Sent via Deja.com http://www.deja.com/
Before you buy.
>Wieso muss es denn dafür deiner Meinung nach ein Gesetz geben? Hier
>wurde einfach vom Hausrecht Gebrauch gemacht. Das darf der Inhaber
>natürlich. Dafür muss er auch weder ein Schild aufstellen noch muss
>der andere gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen haben.
Der Inhaber kann vom Hausrecht Gebrauch machen, wie er lustig ist,
da sind wir uns einig. Mein "Stimmt nicht" bezog sich auf die
Behauptung, es wäre auch so verboten. Das ist es aber nicht.
Gruß
Carlos
Die Anmerkung, daß inliner an den Füßen kein "übliches Käuferverhalten"
ist, erscheint allerdings auch erforderlich. ;-)
Tobias
>Am Mon, 18 Oct 1999 12:00:09 GMT hat car...@wtal.de (Carlos
>Duerschmidt) geschrieben:
>
>>>stimmt das? und wenn ja,warum?
>>
>>Stimmt nicht. Weil es nicht ausdrücklich verboten ist.
>>Es gibt kein Gesetz, das die Benutzung von Spielzeug in
>>einem Geschäft untersagt.
>
>Wieso muss es denn dafür deiner Meinung nach ein Gesetz geben? Hier
>wurde einfach vom Hausrecht Gebrauch gemacht. Das darf der Inhaber
>natürlich. Dafür muss er auch weder ein Schild aufstellen noch muss
>der andere gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen haben.
Richtig - nur : Wenn er erst gar keine Skater im Laden haben will, muß
er das *vorher* klarmachen, also etwa mit einem Schild. Das Hausrecht
hilft ihm dann erst wieder, wenn die Jungs und Mädels schon in seinem
Laden 'rumrollern ...
Gruß,
Joachim.
>In meiner Umgebung hat man sich an mein Einkaufen per Skates gewöhnt,
>inclusive eines Supermarktes mit "Skate verboten"-Symbol an der
>Eingangstür. Sollte es mir untersagt werden, wäre es ihr gutes Recht -
>ob ich dann nicht andere Geschäfte aussuchen würde, ist eine andere
>Sache.
Spätestens wenn mir einer der hippen Rollfüßler an der Wursttheke die
Zehen planiert (wie es einer Bekannten im Sommer tatsächlich geschah)
und das in dem Laden als normaler Vorgang angesehen würde, hätte dies
mit hoher Wahrscheinlichkeit einen sofortigen Wechsel zur Konkurrenz zur
Folge.
cu - Andreas
--
"Mir ist da gerade etwas eingefallen", sagte 1980 der Architekt der
Berliner Kongreßhalle.
Logisch. Wenn ich da auch nur die geringsten Bedenken hätte, würde ich
auch nicht mit den Teilen reinfahren.
>BTW: Dürfen Rollstuhlfahrer berechtigterweise davon ausgehen, daß die
>Geschäfte auch für sie geöffnet wurden?
Natürlich. Wieso denn nicht ? Davon können Inline-Fahrer auch ausgehen,
auch wenn allein schon ihre Anwesenheit im Supermarkt eine Gefahr für
Waren und Kunden darstellt.
--
Ciao, Heiko...
Diese Nachricht wurde eigentlich am Montag,den 18.10.99 um 16:36
erstellt. Wegen eines Fehlers meinerseits ist sie aber leider nicht
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/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\/\ schnipp
Hoi !
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> die geschäftsführerin meinte, man müsste kein schild raushängen,dass wär
> auch so verboten!???
Nicht das ich wüßte. Aber es ist auf jeden Fall tendenziell gefährlicher als
ein Kunde auf Schuhen. Vorschlag: Inliner mit abnehmbaren Rollen ?
Doei ! Dennis -> http://members.aol.com/DennisXXXX -----------------
ICQ 8093515 | CADZAND-BAD |
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| CENTAURI NIEDERLANDE SCHALTE AB / CENTAURI NEDERLAND SCH-----------------
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| NS N.V. |-| DEN...@WILLY-S.DE | Bauarbeiten || |
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Diese Nachricht wurde eigentlich am Sonntag,den 24.10.99 um 17:51
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> Also in Frankreich laufen die Bediensteten mit Rollschuhen durch die großen
> Supermärkte weil sie dann schneller sind...
Soll es in Stinnes-Baumärkten auch geben - habe ich dort gelesen,das es eine
Art Kundendienst auf Inlinern geben soll,da war aber niemand zu sehen an dem
Tag.
Genau gemeint ist: Stinnes Baumarkt,Wicküler-Park Wuppertal
Doei ! Dennis -> http://members.aol.com/DennisXXXX
/ \
/ ! \ SIGNATUR-BAUARBEITEN SIGNATUR-WERKZAAMHEDEN
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Diese Nachricht wurde eigentlich am Sonntag,den 24.10.99 um 17:49
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> Interessant wird das erst, wenn ein Phantasie-Verkehrszeichen (Skate
> im roten Rand, nachempfunden Zeichen 250) aufgestellt wurde und
> darunter aber steht "Hier beginnt die Fußgängerzone". Dann weiß man,
> daß die Geschäftsführung nichts von der StVO versteht. :-}
Du meinst die real-, Märkte ?
In einen Gewerbebetrieb gehört auch kein Schild nach StVO,sondern nach VBG
125,aber da gibt es wohl noch keines.