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Re: Bankenhaftung

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Wolfgang May

unread,
Dec 18, 2009, 11:32:41 AM12/18/09
to
Maria Bin <spa...@web.de> wrote:
> Hallo,
>
> eine Bank finanziert das Wohnungsbauprojekt eines Bautr�gers. Sie ist
> t�rkischen Ursprungs und die deutsche Niederlassung firmiert hier als
> GmbH. Sie gibt den Erwerbern dieser Wohnungen eine notariell beglaubigte
> "Garantieerkl�rung", dass sie im Falle der Insolvenz des Bautr�gers das
> Projekt entweder selbst fertigstellen oder bereits geleistete Zahlungen
> zur�ck erstatten wird.
>
> Es stellt sich nun die Frage, ob diese "Garantie" in Anbetracht der
> beschr�nkten Haftung sich letzten Endes als wertlos erweisen k�nnte.
> Jemand fachkundig?

Die beschraenkte Haftung einer GmbH bedeutet "nur", dass die
Gesellschafter eben im Fall einer Insolvenz (hier: der Bank) nur mit
dem in die Gesellschaft eingebrachten Stammkapital (und nicht mit dem
Rest ihres Vermoegens [z.B. Privatvermoegen, Kapital in anderen
Gesellschaften]) haften. Bei anderen Gesellschaftsformen (OHG, KG)
haftet jemand mit seinem gesamten Vermoegen. Ueber den Betrag, der
dahintersteht, sagt das aber wenig aus (das haftende "gesamte
Vermoegen" kann auch "garnichts" sein; bei einer GmbH weiss man
immerhin wieviel Stammkapital mindestens da ist). O.g. Beschreibung
deutet IMHO darauf hin, dass die deutsche Niederlassung somit von der
tuerkischen Hauptbank insofern unabhaengig ist dass letztere nur
Gesellschafter in einem ansonsten zwar namensaehnlichen, aber
unabhaengigen (und ggf. unabhaengig pleite gehenden) Unternehmen ist -
das ist soweit eine durchaus normale Gestaltung (z.B. ist Peugeot
Deutschland GmbH die deutsche Niederlassung von Peugeot).

Nach aussen hin hat die Form als GmbH meistens wenig Bedeutung.
Wichtiger ist, welches Stammkapital die Firma (in diesem Fall erstmal:
die deutsche Niederlassung der Bank) insgesamt hat. Ich wuerde dabei
auch gleich mal schauen, welche Gesellschafter es bei der GmbH ausser
der tuerkischen Bank (mit welchem Anteil ist die dabei? Fake?) mit
wieviel Kapital noch dabei sind (und ob es evtl dieselben sind, die
auch bei dem Bautraeger dabei sind ...) (-> Handelsregister), und wie
die wirtschaftliche Lage der deutschen Niederlassung insgesamt ist
(wird man eher nicht herausbekommen ...). Hier waere der worst-case,
wenn der Bautraeger pleite geht, hohe Kredite bei dieser Bank hat(te),
und damit die Bank mit pleite geht (was sie als GmbH unabhaengig von
der Mutter-Bank koennte!), ist die Garantieerklaerung natuerlich auch
wertlos.


Als Hintergrund waere es evtl auch sinnvoll, zu untersuchen, wie eng
der Bautraeger mit der deutschen Niederlassung der Bank verbandelt ist
(am Ende dasselbe?). Und versuchen, herauszufinden, wie die
Reputation des Bautraegers ist, ob die Firma schon laengere
erfolgreiche Referenzen nachweisen kann, ob sie am Ort bekannt ist
[worst case: die Gesellschafter oder ihre Ehepartner haben schon
mehrere Bautraeger-Pleiten hinter sich, sowas weiss meistens der
lokale Buschfunk] etc.

Auch wenn bei einem Bau via Bautraeger die bezahlten Leistungen immer
mit dem Baufortschritt korrespondieren (bzw sollten; dies kommt auch
auf die Gestaltung des Vertrages an), ist eine Bautraeger-Pleite
ziemlich unangenehm. Zum einen weil es oft bereits vor der Pleite
stockt (Lieferanten und Handwerker, die etwas wissen/ahnen ziehen sich
da schon frueher zurueck), und bis letztere abgewickelt ist und ggf
weitergebaut wird (selbst wenn die Bank prinzipiell die Finanzierung
des Weiterbaus absichert - selbst fertigstellen kann eine Bank das ja
nicht) kann einige Zeit ins Land gehen.

Ich waere skeptisch ...

Wolfgang

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Wolf Stringhammer

unread,
Dec 18, 2009, 12:39:36 PM12/18/09
to

"Wolfgang May" schrieb:

> Die beschraenkte Haftung einer GmbH bedeutet "nur", dass die
> Gesellschafter eben im Fall einer Insolvenz (hier: der Bank) nur mit
> dem in die Gesellschaft eingebrachten Stammkapital (und nicht mit dem
> Rest ihres Vermoegens [z.B. Privatvermoegen, Kapital in anderen
> Gesellschaften]) haften.

Die Haftungssituation der Gesellschafter interessiert die Gl�ubiger
einer GmbH in der Regel nicht.

Die GmbH haftet mit ihrem gesamten Verm�gen. Das Verm�gen ent-
spricht allerdings in der Regel nie dem Stammkapital. nicht einmal bei
gr�ndung, da es dann bereits mit Vorkosten (und/oder R�ckstelungen)
belastet ist. Das Verm�gen einer 50.000 Euro-GmbH kann 100 Mio.
Euro betragen, oder auch nur 100 Euro.

W.


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Wolfgang May

unread,
Dec 18, 2009, 2:42:11 PM12/18/09
to
Maria Bin <spa...@web.de> wrote:
> Wolf Stringhammer schrieb:

> > "Wolfgang May" schrieb:
> >
> >> Die beschraenkte Haftung einer GmbH bedeutet "nur", dass die
> >> Gesellschafter eben im Fall einer Insolvenz (hier: der Bank) nur mit
> >> dem in die Gesellschaft eingebrachten Stammkapital (und nicht mit dem
> >> Rest ihres Vermoegens [z.B. Privatvermoegen, Kapital in anderen
> >> Gesellschaften]) haften.
> >
> > Die Haftungssituation der Gesellschafter interessiert die Gl�ubiger
> > einer GmbH in der Regel nicht.

Das haette ich jetzt aber durchaus so gesehen. Naja, in der Regel nicht,
weil Pleite gehen nicht "in der Regel" ist. Aber wenn pleite, macht
es schon einen Unterschied, ob nur das Kapital der Gesellschaft, oder
auch das persoenliche Kapital der Gesellschafter haftet.

> > Die GmbH haftet mit ihrem gesamten Verm�gen. Das Verm�gen ent-
> > spricht allerdings in der Regel nie dem Stammkapital. nicht einmal bei
> > gr�ndung, da es dann bereits mit Vorkosten (und/oder R�ckstelungen)
> > belastet ist. Das Verm�gen einer 50.000 Euro-GmbH kann 100 Mio.
> > Euro betragen, oder auch nur 100 Euro.

Das wusste ich nicht. Ich ging davon aus, dass das Stammkapital in
irgendeiner sicheren Form hinterlegt/investiert sein muss.

> Das Verm�gen dieser Isbank GmbH mutet (leider) vergleichsweise
> bescheiden an:
>
> https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet

Isbank ist nicht irgendeine Bank mit Ursprung in der Tuerkei, sondern
eine der groessten (wenn nicht die groesste und weitverbreitetste)
Bank in der Tuerkei. Dort duerften viele in D lebende Tuerken ihre
Konten haben, und entsprechend natuerlich auch als Hausbank
tuerkischer Unternehmen. Die -von mir in Betracht gezogene-
Moeglichkeit, dass da Bautraeger und Bank in fragwuerdiger Weise unter
einer Decke stecken und ggf gemeinsam ex gehen wuerde ich
ausschliessen. Prinzipiell -wenn die Garantie selber vertraglich in
Ordnung ist- wuerde ich diese Garantie fuer nicht schlechter halten,
als die einer deutschen Bank (was eine solche Garantie am Ende nutzt,
wenn der Bautraeger ex geht, wird man dann sehen - hole also als
naechstes Info ueber den Bautraeger ein). Der Kaeufer sollte aber auf
jeden Fall einen Notar seines Vertrauens mit der Kaufabwicklung
beauftragen, und diese Garantie in den Vertrag mit einbeziehen
(vergleiche die Gestaltung dieser Passagen eher mal mit denen anderer
Bautraeger, wie die das Problem loesen).

Wolfgang

Heiko Nock

unread,
Dec 18, 2009, 2:23:08 PM12/18/09
to
Wolfgang May wrote:

> Die beschraenkte Haftung einer GmbH bedeutet "nur", dass die
> Gesellschafter eben im Fall einer Insolvenz (hier: der Bank) nur mit
> dem in die Gesellschaft eingebrachten Stammkapital (und nicht mit dem
> Rest ihres Vermoegens [z.B. Privatvermoegen, Kapital in anderen
> Gesellschaften]) haften. Bei anderen Gesellschaftsformen (OHG, KG)
> haftet jemand mit seinem gesamten Vermoegen. Ueber den Betrag, der
> dahintersteht, sagt das aber wenig aus (das haftende "gesamte
> Vermoegen" kann auch "garnichts" sein; bei einer GmbH weiss man
> immerhin wieviel Stammkapital mindestens da ist).

Woher wei� man das? Man wei� wohl eher, wieviel Stammkapital mal bei
Gr�ndung da war.

--
"Arme deutsche Jugend! Nicht nur durch Platt-, Spreiz- und Senkf��e dazu
gen�tigt, den Sonntagsspaziergang allenfalls auf wenige Meter Entfernung
vom fahrenden Untersatz zu beschr�nken, wird sie schlie�lich auch noch durch
freiwilligen Verzicht auf die Bet�tigung ihrer Beinmuskeln unf�hig, vor
einem etwaigen Feind auch nur davonzulaufen."
-- LG Mannheim, Urteil vom 29. November 1979 (DRiZ 1981,65)

Wolf Stringhammer

unread,
Dec 18, 2009, 4:29:49 PM12/18/09
to

"Wolfgang May" schrieb:

>> >> Die beschraenkte Haftung einer GmbH bedeutet "nur", dass die
>> >> Gesellschafter eben im Fall einer Insolvenz (hier: der Bank) nur mit
>> >> dem in die Gesellschaft eingebrachten Stammkapital (und nicht mit dem
>> >> Rest ihres Vermoegens [z.B. Privatvermoegen, Kapital in anderen
>> >> Gesellschaften]) haften.
>> >
>> > Die Haftungssituation der Gesellschafter interessiert die Gl�ubiger
>> > einer GmbH in der Regel nicht.
>
> Das haette ich jetzt aber durchaus so gesehen. Naja, in der Regel nicht,
> weil Pleite gehen nicht "in der Regel" ist. Aber wenn pleite, macht
> es schon einen Unterschied, ob nur das Kapital der Gesellschaft, oder
> auch das persoenliche Kapital der Gesellschafter haftet.

Auch wenn die GmbH Pleite geht, interessiert die Gl�ubiger die Haftungs-
situation der Gesellschafter in der Regel nicht. Warum auch?

>> > Die GmbH haftet mit ihrem gesamten Verm�gen. Das Verm�gen ent-
>> > spricht allerdings in der Regel nie dem Stammkapital. nicht einmal bei

>> > Gr�ndung, da es dann bereits mit Vorkosten (und/oder R�ckstelungen)


>> > belastet ist. Das Verm�gen einer 50.000 Euro-GmbH kann 100 Mio.
>> > Euro betragen, oder auch nur 100 Euro.
>
> Das wusste ich nicht. Ich ging davon aus, dass das Stammkapital in
> irgendeiner sicheren Form hinterlegt/investiert sein muss.

Und womit soll die GmbH arbeiten (inverstieren, L�hne zahlen)? Und
womit ev. Verluste ausgleichen?

W.

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Joachim Peter

unread,
Dec 18, 2009, 8:05:53 PM12/18/09
to
Maria Bin schrieb:
> Hallo,
>
> eine Bank finanziert das Wohnungsbauprojekt eines Bautrᅵgers. Sie ist
> tᅵrkischen Ursprungs und die deutsche Niederlassung firmiert hier als

> GmbH. Sie gibt den Erwerbern dieser Wohnungen eine notariell beglaubigte
> "Garantieerklᅵrung",

Der Notar beglaubigt nur, dass die Erklᅵrung tatsᅵchlich von dieser
Bank/GmbH abgegeben wurde, jeder Max Mops kann eine Erklᅵrung beliebigen
Inhalts abgeben und notariell beglaubigen lassen, wenn er bereit ist, zu
fᅵr den Inhalt grade zu stehen.

dass sie im Falle der Insolvenz des Bautrᅵgers das


> Projekt entweder selbst fertigstellen oder bereits geleistete Zahlungen

> zurᅵck erstatten wird.


>
> Es stellt sich nun die Frage, ob diese "Garantie" in Anbetracht der

> beschrᅵnkten Haftung sich letzten Endes als wertlos erweisen kᅵnnte.
> Jemand fachkundig?

Zunᅵchst einmal wᅵre zu erkunden,ob diese GmbH in DE tatsᅵchlich als
Bank gilt und einem Einlagensicherungsfond angeschlossen ist. Da die
Garantie aber keine Einlage ist, ist fᅵr mich zwar fraglich ob im Falle
der Insolvenz der Bank der Fond haftet, aber das wᅵre erst einmal ein
gewisser Punkt an Vertrauenswᅵrdigkeit.

Ansonsten sind Banken so gut wie immer Kapitalgesellschaften, meist AG,
aber auch GmbH. Beide haften mit dem gesamten Vermᅵgen der Gesellschaft,
das Stammkapital hat damit wenig zu tun, es ist nur das Kapital, welches
die Anteilseigner bei der Grᅵndung oder bei einer Kapitalerhᅵhung
eingebracht haben. Was damit geschehen ist, ist vᅵllig offen, wie es
tatsᅵchlich um die GmbH steht, lᅵsst sich allenfalls aus der Bilanz/GuV
beurteilen. Im Falle der Pleite der Gesellschaft wᅵre die Garantie auch
einer anderen Bank ziemlich wertlos.

Joachim
>
> Maria


--
Ruta Peter ᅵbersetzungen
Prenzlauer Allee 22
10405 Berlin
Tel +49 30 4411735
Fax +49 30 44046723
ruta...@online.de

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Wolfgang May

unread,
Dec 19, 2009, 5:14:50 AM12/19/09
to
Maria Bin <spa...@web.de> wrote:
> Wolfgang May schrieb:

>
> > Isbank ist nicht irgendeine Bank mit Ursprung in der Tuerkei, sondern
> > eine der groessten (wenn nicht die groesste und weitverbreitetste)
> > Bank in der Tuerkei. Dort duerften viele in D lebende Tuerken ihre
> > Konten haben, und entsprechend natuerlich auch als Hausbank
> > tuerkischer Unternehmen.
>
> Aha, das war bisher nicht bekannt.

>
> > Die -von mir in Betracht gezogene-
> > Moeglichkeit, dass da Bautraeger und Bank in fragwuerdiger Weise unter
> > einer Decke stecken und ggf gemeinsam ex gehen wuerde ich
> > ausschliessen. Prinzipiell -wenn die Garantie selber vertraglich in
> > Ordnung ist- wuerde ich diese Garantie fuer nicht schlechter halten,
> > als die einer deutschen Bank (was eine solche Garantie am Ende nutzt,
> > wenn der Bautraeger ex geht, wird man dann sehen - hole also als
> > naechstes Info ueber den Bautraeger ein). Der Kaeufer sollte aber auf
> > jeden Fall einen Notar seines Vertrauens mit der Kaufabwicklung
> > beauftragen, und diese Garantie in den Vertrag mit einbeziehen
>
> Beim Aufbau einer WEG wird zun�chst die Teilungserkl�rung verbrieft und
> dann s�mtliche Kaufvertr�ge �ber den selben Notar abgewickelt. Da
> besteht kein Wahlrecht, weil es einen Standardvertrag gibt, in den
> jeweils nur die pers�nlichen Daten eingetragen werden und die
> Teilungserkl�rung Vertragsbestandteil ist.

Das scheint stark auf das Bundesland anzukommen. Fuer Niedersachsen
trifft es jedenfalls nicht zu. In derselben Situation war ein
Bekannter von mir vor ca. 2 Jahren auch. Der vom dem Bautraeger
vorgeschlagene Kaufvertrag war voellig inakzeptabel. Er hat ihn dann
ueberarbeiten lassen (der Immobilienhai hat wohl ziemlich geschluckt,
aber wollte die Wohnung halt doch verkaufen), und dann einen anderen
Notar beauftragt (den Notar waehlt -zumindest in einigen
Bundeslaendern- der Kaeufer aus).

> Das bedeutet, dass der
> Bautr�ger f�r den Notar ein eintr�glicher Kunde ist, dessen Interessen
> fortlaufend gewahrt werden. K�ufer, die dort nur einmal erscheinen (und
> wom�glich nur einmal im Leben eine Immobilie erwerben) sind selbst daf�r
> verantwortlich, die richtigen Fragen zu stellen,

was fuer einen Nicht-Juristen eine ziemlich aussichtslose Situation
ist ... "Nur einmal erscheinen" ist aber eh schlecht. Man sollte sich
den Vertrag auf jeden Fall vorher geben lassen, und geeignete Bekannte
drueberschauen lassen.

> um sich ein Bild machen
> zu k�nnen. Ansonsten laufen sie Gefahr, etwas untergebuttert zu werden,

"etwas" ist da wohl noch vorsichtig formuliert ...

Wolfgang

Wolfgang May

unread,
Dec 19, 2009, 5:27:10 AM12/19/09
to
Wolf Stringhammer <Wolf.Str...@invalid.invalid> wrote:
>
> "Wolfgang May" schrieb:

> > Das haette ich jetzt aber durchaus so gesehen. Naja, in der Regel nicht,
> > weil Pleite gehen nicht "in der Regel" ist. Aber wenn pleite, macht
> > es schon einen Unterschied, ob nur das Kapital der Gesellschaft, oder
> > auch das persoenliche Kapital der Gesellschafter haftet.
>
> Auch wenn die GmbH Pleite geht, interessiert die Gl�ubiger die Haftungs-
> situation der Gesellschafter in der Regel nicht. Warum auch?

Weil bei bestimmten Gesellschaftsformen die Gesellschafter auch mit
ihrem Privatkapital (das oft wesentlich aus den aus der Firma
herausgezogenen Gewinnen besteht) haften.
Deswegen kommt z.B. eine OHG oder KG auch leichter an Kredite, als eine
GmbH.

> >> > Die GmbH haftet mit ihrem gesamten Verm�gen. Das Verm�gen ent-
> >> > spricht allerdings in der Regel nie dem Stammkapital. nicht einmal bei
> >> > Gr�ndung, da es dann bereits mit Vorkosten (und/oder R�ckstelungen)
> >> > belastet ist. Das Verm�gen einer 50.000 Euro-GmbH kann 100 Mio.
> >> > Euro betragen, oder auch nur 100 Euro.
> >
> > Das wusste ich nicht. Ich ging davon aus, dass das Stammkapital in
> > irgendeiner sicheren Form hinterlegt/investiert sein muss.
>
> Und womit soll die GmbH arbeiten (inverstieren, L�hne zahlen)? Und
> womit ev. Verluste ausgleichen?

Falls Du Wert darauf legst, in diesem Missverstaendnis noch
herumzuruehren: Ich nahm wie gesagt an, dass das eingetragene
Stammkapital als Sicherheit dient, und sicher investiert (oder angelegt)
werden muss, um ggf in einem Insolvenzfall durch Verkaeufe wieder
realisiert werden zu koennen. Wie man an der Unternehmergesellschaft
(vulgo 1-Euro-GmbH) sieht, die ja kein wesentliches Stammkapital
besitzt, koennen auch solche Firmen Loehne zahlen und
investieren. Somit ist es eigentlich wirklich egal, ob etwas eine GmbH
oder eine UG ist.

Wolfgang

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Ralf Teschenbaum

unread,
Dec 19, 2009, 6:43:50 AM12/19/09
to
Wolf Stringhammer schrieb:

>
> Die GmbH haftet mit ihrem gesamten Verm�gen. Das Verm�gen ent-
> spricht allerdings in der Regel nie dem Stammkapital. nicht einmal bei
> gr�ndung, da es dann bereits mit Vorkosten (und/oder R�ckstelungen)
> belastet ist. Das Verm�gen einer 50.000 Euro-GmbH kann 100 Mio.
> Euro betragen, oder auch nur 100 Euro.

Soweit ich mich erinnere, gibt es die Differenzhaftung der Gesellschafter.
Wenn das Haftungskapital bei der Insolvenz nicht erreicht wird, m�ssen sie
nachschie�en und auf den Betrag des Haftungskapitals aufstocken.

Jens Müller

unread,
Dec 19, 2009, 6:48:30 AM12/19/09
to
Am 12/19/09 01:56, schrieb Maria Bin:
> Bez�glich der Isbank hie� es, dass die
> de-Niederlassung von der Garantieerkl�rung der Bundesregierung mit
> erfasst wird. Da es sich aber um kein in D systemrelevantes Institut
> handelt, w�rde ich mich darauf nicht unbedingt verlassen.

Gilt das auch f�r B�rgschaften oder nur f�r Einlagen?

Jens Müller

unread,
Dec 19, 2009, 6:49:18 AM12/19/09
to
Am 12/19/09 11:14, schrieb Wolfgang May:

> (den Notar waehlt -zumindest in einigen
> Bundeslaendern- der Kaeufer aus).

Was soll das mit dem Bundesland zu tun haben?

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Andreas Wild

unread,
Dec 19, 2009, 9:03:38 AM12/19/09
to
Maria Bin schrieb:
> Wolfgang May schrieb:

>
>> Das scheint stark auf das Bundesland anzukommen. Fuer Niedersachsen
>> trifft es jedenfalls nicht zu. In derselben Situation war ein
>> Bekannter von mir vor ca. 2 Jahren auch. Der vom dem Bautraeger
>> vorgeschlagene Kaufvertrag war voellig inakzeptabel.
>
> Der Vertrag wird vom Notar entworfen, da hat der Ver�u�erer meines
> Wissens nichts mitzureden. M�glicherweise gibt es jedoch Unterschiede in
> den Bundesl�ndern. Hier in Bayern k�nnen Notare z.B. auch keine
> RA-T�tigkeit aus�ben.

�hm, bei einem Vertrag zwischen K�ufer und Verk�ufer hat der Verk�ufer
nichts mitzureden? Wer denn dann, wenn nicht die beiden beteiligten
Parteien?

Bis denne
Andreas

Wolf Stringhammer

unread,
Dec 19, 2009, 8:51:46 AM12/19/09
to

"Joachim Peter" schrieb:

> Ansonsten sind Banken so gut wie immer Kapitalgesellschaften, meist AG,
> aber auch GmbH.

Es gibt Ausnahmen, in denen noch privat gehaftet wird:

Berenberg Bank Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG
Bankhaus Ellwanger & Geiger KG
u.a.

W.


Wolf Stringhammer

unread,
Dec 19, 2009, 9:11:30 AM12/19/09
to

"Wolfgang May" schrieb:

> > Auch wenn die GmbH Pleite geht, interessiert die Gl�ubiger

>> die Haftungssituation der Gesellschafter in der Regel nicht.
>> Warum auch?

> Weil bei bestimmten Gesellschaftsformen die Gesellschafter

> auch mit ihrem Privatkapital ... haften.

Ja, aber wenn eine GmbH Pleite geht, ist das bekanntlich
nicht so, und die Haftungssituation der Gesellschafter interes-
siert eben (in der Regel) nicht. Sie k�nnte interessieren, wenn
z.B. wegen Stfattaten eine pers�nliche Haftung der Gesell-
schafter in Frage kommt. Oder weil eine Muttergesellschaft
als Konzern haftet. Aber das sind Sonderf�lle.

> Somit ist es eigentlich wirklich egal, ob etwas eine GmbH
> oder eine UG ist.

Man (insbes. der dt. Gesetzgeber) geht davon aus, dass die
GmbH wg. der h�heren Stammkapitals mehr Ernsthaftigkeit,
also Gl�ubigerschutz bedeutet. Parallel dazu dienen die Ver-
�ffentlichungspflichten ebenfalls dem Gl�ubigerschutz. Es ist
in D also doppeltgemoppelt. Den Engl�ndern reicht mit
ihrer Ltd. 1 Pfund (wenn �berhaupt).

W.

Wolf Stringhammer

unread,
Dec 19, 2009, 9:01:02 AM12/19/09
to

"Ralf Teschenbaum" schrieb:

> Soweit ich mich erinnere, gibt es die Differenzhaftung der Gesellschafter.
> Wenn das Haftungskapital bei der Insolvenz nicht erreicht wird, m�ssen sie
> nachschie�en und auf den Betrag des Haftungskapitals aufstocken.

Die Gesellschafter haften (nat�rlich) f�r ausstehende Einlagen, wenn
sie von der M�glichkeit Gebrauch gemacht hatten, die Einlage nicht
voll einzubezahlen. (Das kann auch passieren, wenn eine Einzahlung
nicht anerkannt wird, weil die Einlage etwa durch Umbuchung einer
Verbindlichkeit der GmbH geleistet wurde und die GmbH gar nicht
ausreichend zahlungsf�hig war. Im Falle der Insolvenz schaut sich das
der Insolvenzverwalter das stets sehr genau an!)

W.


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Andreas Wild

unread,
Dec 19, 2009, 10:02:40 AM12/19/09
to
Maria Bin schrieb:
> Andreas Wild schrieb:

>
>>> Der Vertrag wird vom Notar entworfen, da hat der Ver�u�erer meines
>>> Wissens nichts mitzureden. M�glicherweise gibt es jedoch Unterschiede in
>>> den Bundesl�ndern. Hier in Bayern k�nnen Notare z.B. auch keine
>>> RA-T�tigkeit aus�ben.
>> �hm, bei einem Vertrag zwischen K�ufer und Verk�ufer hat der Verk�ufer
>> nichts mitzureden? Wer denn dann, wenn nicht die beiden beteiligten
>> Parteien?
>
> Wie gesagt: Der Notar, nachdem die pers�nlichen Umst�nde der Parteien
> abgefragt und das Grundbuch eingesehen wurde.

Und der schreibt da Dinge in den Vertrag die eine der beiden Parteien
nicht miteinander ausgehandelt hat?

Bis denne
Andreas

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Jens Hoffmann

unread,
Dec 19, 2009, 12:23:37 PM12/19/09
to
Hi,


>>>
>>> Wie gesagt: Der Notar, nachdem die pers�nlichen Umst�nde der Parteien
>>> abgefragt und das Grundbuch eingesehen wurde.
>>
>> Und der schreibt da Dinge in den Vertrag die eine der beiden Parteien
>> nicht miteinander ausgehandelt hat?
>

> Ja nat�rlich.

Bevor das noch wilder wird. NAtuerlich entwirft der Notar den Vertrag
nicht. Er kann sicherlich gelegentlich dabei unterstuetzen, aber seine
Aufgabe ist eigentlich nur den Vertrag zu beurkunden, d.h. sicher zu
stellen, dass beide Seiten den Inhalt verstehen und den Vertrag zu
verwahren. Ende Gelaende.


Gruss,
Jens

Wolf Stringhammer

unread,
Dec 19, 2009, 12:47:58 PM12/19/09
to

"Jens Hoffmann" schrieb:

>>>> Wie gesagt: Der Notar, nachdem die pers�nlichen Umst�nde der Parteien
>>>> abgefragt und das Grundbuch eingesehen wurde.
>>>
>>> Und der schreibt da Dinge in den Vertrag die eine der beiden Parteien
>>> nicht miteinander ausgehandelt hat?
>>
>> Ja nat�rlich.
>
> Bevor das noch wilder wird. NAtuerlich entwirft der Notar den Vertrag
> nicht.

Das ist �berhaupt nicht nat�rlich. Es ist sogar in vielen F�llen ver-
n�nftig, es dem Notar zu �berlassen. Denn die Formulierung des
Vertrags ist in seiner Verg�tung enthalten, man bekommt sie also
als kostenloses Gudi obendrauf. Rennst Du dagegen erst zum RA,
dann werden hier zus�tzliche Geb�hren f�llig.

Das schlie�t nicht aus, dass man einen Vertrag zun�chst vom RA
ausarbeiten l�sst (oder selbst ausarbeitet). Der Notar pr�ft den
Vertrag dann nur noch und nimmt ggf. notwendige �nderungen
vor.

Zumindest bei privaten Immobiliengesch�ften wird man dagegen
in der Regel gut beraten sein, diese vom Notar ausarbeiten lassen,
alles andere w�re rausgeschmissenes Geld. Und auch wenn der
Notar die Interessen beider Parteien vertreten muss, so schlie�t
das nicht aus, dass eine Partei den Vertrag in reger Diskussion mit
dem Notar (bzw. seinem Gehilfen) "einseitig" ausarbeitet.

W.

Wolfgang May

unread,
Dec 19, 2009, 1:35:41 PM12/19/09
to

Zum einen wollte ich nicht, ohne es zu wissen, behaupten "es ist ueberall
so wie ich es [aus eigener Erfahrung] kenne". Zum anderen weiss ich,
dass es einige Dinge gibt, die definitiv zwischen BaWue (Amtsnotare =
Beamte) und Niedersachsen (Anwaelte werden neben ihrer normalen
Taetigkeit als Notare zugelassen) unterschiedlich sind.

Wolfgang

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Claus Färber

unread,
Dec 22, 2009, 4:01:00 PM12/22/09
to
Jens Hoffmann <j...@bofh.de> schrieb/wrote:

> Bevor das noch wilder wird. NAtuerlich entwirft der Notar den Vertrag
> nicht. Er kann sicherlich gelegentlich dabei unterstuetzen, aber seine
> Aufgabe ist eigentlich nur den Vertrag zu beurkunden,...

Das ist schlicht nicht richtig. Es geh�rt auch zu den Aufgaben des
Notars, Entw�rfe f�r Vertr�ge, die er beurkundet, anzufertigen.

Claus

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Claus Färber

unread,
Dec 29, 2009, 11:28:00 AM12/29/09
to
Ludger Averborg <ludger_...@web.de> schrieb/wrote:
> Ich h�tte jetzt gedacht, dass der Klient festlegt, mit welchen
> Aufgaben er den Notar betraut?

Um diese Frage geht es im diesem Thread nicht.

Claus

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