Mich interessiert, wie im Kriegsfalle gegen Befehls- bzw.
Gehorsamsverweigerung vorgegangen wird.
Wenn im Soldatengesetz steht, der Soldat muß Befehle ausführen, auch
wenn sie sein Leben gefährden können, der Vorgesetzte Befehle auch mit
körperlicher Gewalt durchsetzen kann, dann frage ich mich, ob dies im
extrem Fall auch mit direktem Erschiessen enden könnte?
Nun gibt es ja keine Todesstrafe mehr. Was sollte einen Soldaten also
davon abhalten den Befehl zu verweigern, bei dem er mit hoher
Wahrscheinlichkeit mit seinem Tod rechnen müsste (z.B. eine feindliche
Stellung zu stürmen)?
Selbst einige Jahre Haft erscheinen da atraktiver!
Gibt es für den Kriegsfall eventuell doch die berühmten drakonischen
Strafen für Befehlsverweigerung?
MfG
Frank
Auch wenn es keine Hilfe war
MfG
Philipp
--
Philipp Lies aka The Scorpion
Philip...@gmx.net
"Und kein Wunder, denn der Satan selbst nimmt die Gestalt eines Engels
des Lichts an;"
2. Korinter, 11, 14
> Hallo!
> Mich interessiert, wie im Kriegsfalle gegen Befehls- bzw.
> Gehorsamsverweigerung vorgegangen wird.
So wie es im Gesetz steht, hofft man.
> Wenn im Soldatengesetz steht, der Soldat muß Befehle ausführen, auch
> wenn sie sein Leben gefährden können, der Vorgesetzte Befehle auch mit
> körperlicher Gewalt durchsetzen kann, dann frage ich mich, ob dies im
> extrem Fall auch mit direktem Erschiessen enden könnte?
Nein. Die Todesstrafe ist abgeschafft. Es gibt kein eigenes
'Kriegsrecht' und schon gar kein eigenes 'Kriegsgrundgesetz' (wenn man
mal von den eher administrativen Bestimmungen bzgl. Verhinderung der
Verfassungsorgane absieht).
> Nun gibt es ja keine Todesstrafe mehr.
Eben.
> Was sollte einen Soldaten also
> davon abhalten den Befehl zu verweigern, bei dem er mit hoher
> Wahrscheinlichkeit mit seinem Tod rechnen müsste (z.B. eine feindliche
> Stellung zu stürmen)?
> Selbst einige Jahre Haft erscheinen da atraktiver!
Wenn Dir das so scheint, dann ist das wohl so.
BTW: Wo ist eigentlich der ganze Komplex unerlaubtes
Fernbleiben/'Fahnenflucht' usw. geregelt? So recht kann ich das im SG
nicht finden.
--
Oliver Jennrich JILA, University of Colorado at Boulder
Gravity. It's not just a good idea, it's the law!
Fahnenflucht
(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr
fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die
Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des
Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Stellt sich der Täter innerhalb eines Monats und ist er bereit, der
Verpflichtung zum Wehrdienst nachzukommen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren.
(4) Die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach § 30 Abs. 1 des
Strafge-
setzbuches gelten für Straftaten nach Absatz 1 entsprechend.
>Ich kenne kein Land in dem Befehlsverweigerer nicht erschossen werden
>(Kriegsfall vorausgesetzt).
>Und das ist auch richtig so.
Dann hoffe ich mal, daß Dir mal ein Vorgesetzter Befehl gibt, Deine Freundin
zu erschießen. (...sie könnte ja eine Spionin sein...)
Wendelin Werner Nickl
> Ich kenne kein Land in dem Befehlsverweigerer nicht erschossen werden
> (Kriegsfall vorausgesetzt).
Gut, dann kennst Du jetzt zumindest eines: Die Bundesrepublik Deutschland. Oder
nein, doch noch ein paar mehr: Die Mitgliedsstaaten der NATO. Vielleicht
verlängert ja noch jemand die Liste, damit keinem Land Unrecht getan wird ...
Mit freundlichen Grüßen,
Malte Hansen
>Ich kenne kein Land in dem Befehlsverweigerer nicht erschossen werden
>(Kriegsfall vorausgesetzt).
>Und das ist auch richtig so.
Was soll den Befehlsverweigerung sein?
Hier geht es um Gehorsamsverweigerung.
Rainer
> Caligula schrieb:
>> Ich kenne kein Land in dem Befehlsverweigerer nicht erschossen werden
>> (Kriegsfall vorausgesetzt).
> Gut, dann kennst Du jetzt zumindest eines: Die Bundesrepublik Deutschland. Oder
> nein, doch noch ein paar mehr: Die Mitgliedsstaaten der NATO. Vielleicht
> verlängert ja noch jemand die Liste, damit keinem Land Unrecht getan wird ...
Hm, bei den NATO-Ländern bin ich mir nicht wirklich sicher, speziell
was die USA angeht. Hier kennt die (gesonderte!)
Militärgerichtsbarkeit zumindestens die Todesstrafe, ich weiß aber
nicht ob 'Befehlsverweigerung' ein Kapitaldelikt ist.
Ansonsten vermute ich, daß auch die Schweiz und Liechtenstein keine
Todesstrafe verhängen...
Caligula schrieb:
> x-no-archive: yes
>
> Frank Hintermaier <frank.hi...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
> 399307BA...@t-online.de...
> >
> > Gibt es für den Kriegsfall eventuell doch die berühmten drakonischen
> > Strafen für Befehlsverweigerung?
> Ich kenne kein Land in dem Befehlsverweigerer nicht erschossen werden
> (Kriegsfall vorausgesetzt).
> Und das ist auch richtig so.
Nun, dazu haben ja schon einige Stellung bezogen.
Ich gehe auch davon aus, daß es die Todesstrafe nicht mehr gibt. Auch nicht im
Kriegsfalle.
Nur wenn dem so ist, dann frage ich mich eben, wie man Soldaten zwingen kann
sich in Lebensgefahr zu begeben.
Ich meine hiemit natürlich nicht, daß die Todesstrafe für "jede" Befehls- bzw.
Gehorsamsverweigerung Sinn machen würde. Aber eben in den Fällen, wo eine
Sanktionierung durch Haftstrafe ungleich "angenehmer" ist, als die Gefahr des
Sterbens.
Früher gab es ja bestimmte strafverschärfende Aspekte. In dem von mir
geschilderten Fall hätte man es wohl "Feigheit vor dem Feind" genannt.
Ich sehe das ganze in dem Kontext, daß der "Wehrwille", "Wehrbereitschaft", oder
wie man es sonnst nennen will, nicht gerade ausgeprägt ist in unserer heutigen
Gesellschaft.
z.B. selbst mobbeorderte Mannschaftsdienstgrade werden heute praktisch nicht
mehr zu Wehrübungen eingezogen werden, und können somit keine persönliche
Bindungen zu ihren Kameraden aufbauen. Warum sollen sie dann überhaupt noch
kämpfen? Begriffe wie "tapfer verteidigen" etc. wie sie im Gelöbnis der Soldaten
vorkommen, sind ja heute eher leere Worthülsen. Mit Ehre und Vaterland etc.
bracht man heute erst recht nicht mehr kommen.
Ich stelle mir vor, dann brauchts noch nicht mal den extremen Fall, von dem ich
zuerst ausgegangen bin (Angriff auf feindliche Stellung). Ich gehe mal von der
Standarssituation aus, dem Einsatz als Sicherung. Also etwas was praktische alle
Truppen machen müssen, nicht nur Kampfeinheiten.
Der Soldat liegt mit seinem MG als Flankensicherung. Ein massiver Angriff
rollt. Er merkt, der Gegner ist in die Stellung eingebrochen, kann sich aber
selber kein Bild von der Lage machen, weil z.B. sein Gruppenführer nicht mehr
auftaucht, das Feldtelefon tot ist etc.. Sein zweiter Schütze jammert, alle
wären sicher schon tot und wenn sie nicht bald wegmachen, würden sie auch ins
Gras beissen. Wozu also sein Leben riskieren für Leute die er nichtmal näher
kennt? Also ab nach hinten. Das "scheiß" MG lassen sie sowieso liegen, das
behindert nur beim laufen.
Sie kommen auch wohlbehalten in der Auffangstellung an, und im Befehlstand wird
ihnen eröffnet, daß ihre Meldung, sie hätten sich selbst retten müssen, weil
alle anderen schon überollt seinen, wohl ein schlechter Witz sei. Ihr Zug würde
sich immer noch "tapfer" halten, aber er hätte so eben gemeldet, daß man nun
umgangen worden sei und hohe Ausfälle habe, weil offensichtlich das flankierende
MG vom Feind genommen worden sei und nun, statt zu sichern, die eigene Truppe
unter Feuer nimmt.
Um die aufgegebene MG-Stellung auszuschalten bzw. zu nehmen müssen weitere
Soldaten ihr Leben lassen.
Und die beiden Verursacher der Situation sollen dann noch "belohnt" werden, in
dem sie aus der Kampftruppe rausgezogen werden, und auf längere Zeit, in Bezug
auf Ernährung und Gesundheit, in sichere Verwahrung genommen werden?
Ich nehme an, daß für den Kriegsfall doch gewisse Anweisungen in den Schubladen
liegen, um so etwas zu verhindern. Ansonsten könnte ich mir vorstellen, daß das
die Truppe selbst regelt. Denn ich möchte nicht in der Haut der Beiden stecken,
wenn die anderen Soldaten der Einheit erfahren, wem sie die beschriebene
Situation zu verdanken haben.
MfG
Frank
PS: Grundsätzliche Statements wie "Befehl und Gehorsam oder Krieg an sich ist
unsinnig" bringen hier eigentlich nichts. Meine Fragestellung geht dahin, ob das
Nichtverhängen der Todesstrafe in so einem Fall wie oben, nicht dazu führt, daß
solche Fälle gehäuft vorkommen werden, und letztlich vielleicht mehr
Menschenleben (hier jetzt mal in erster Linie bei der eigenen Truppe) kosten,
als die durchgeführten Todesstrafen. Wobei es ja nicht auszuschliessen ist, daß
die Todesstrafe nicht gegebenfalls umgewandelt werden kann. Also praktisch eine
ähnliche Anwendung der ganzen Materie wie z.B. während der Weltkriege.
"Bewährung" an besonders "beliebten" Frontabschnitten etc.
btw: Wie haben es eigentlich die Amerikaner und die Engländer wärend des Krieges
mit der Problematik gehalten?
Vielleicht wäre ein Bundeswehr-NG eher geignet für diese Fragen (Wehrstrafrecht
im Kriegsfall), aber ich konnte keine finden!
Rainer Hamprecht schrieb:
> >Ich kenne kein Land in dem Befehlsverweigerer nicht erschossen werden
> >(Kriegsfall vorausgesetzt).
> >Und das ist auch richtig so.
>
> Was soll den Befehlsverweigerung sein?
>
> Hier geht es um Gehorsamsverweigerung.
Was soll der Unterschied sein?
Das Wehrstrafgesetz nennt es "Gehorsamsverweigerung",
wenn man sich weigert, Befehle auszuführen.
Also was soll's?
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
>Nur wenn dem so ist, dann frage ich mich eben, wie man Soldaten zwingen kann
>sich in Lebensgefahr zu begeben.
Was hat das mit Gesetzen zu tun?
Diese Frage bewegt sich doch letztendlich auf einer moralischen Ebene, in
der Mann und Frau für sich selber klären muß, was im "Fall des Falles" zur
Landesverteidigung getan werden muß und welche Opfer mit welcher Tragweite
man individuell für sich bringen will.
Und da helfen Gesetze wohl wenig weiter.
mit freundlichen Grüßen
Holgi, +49-531-3497854
Holger Lembke schrieb:
> Frank Hintermaier <frank.hi...@t-online.de> wrote:
>
> >Nur wenn dem so ist, dann frage ich mich eben, wie man Soldaten zwingen kann
> >sich in Lebensgefahr zu begeben.
>
> Was hat das mit Gesetzen zu tun?
>
> Diese Frage bewegt sich doch letztendlich auf einer moralischen Ebene, in
> der Mann und Frau für sich selber klären muß, was im "Fall des Falles" zur
> Landesverteidigung getan werden muß und welche Opfer mit welcher Tragweite
> man individuell für sich bringen will.
Das ist doch genau der Spannungsbogen!!!
Auf der einen Seite "klärt" nicht der Soldat "individuell", sondern die
Vorgesetzen befehlen ihm und erwarten Gehorsam.
Auf der anderen Seite hat ja wohl jeder, auch der Soldat, das Interesse,
gefährlichen Situationen und erst recht Lebensgefahr aus dem Wege zu gehen.
> Und da helfen Gesetze wohl wenig weiter.
Da bin ich mich nicht so sicher. Ich glaube, nicht wenige haben sich während der
Kriege mit dem Gedanken getragen, diesen oder jenen Befehl nicht auszuführen,
oder gar ganz nach hause zu gehen. Angesichts der entsprechenden Strafandrohung
dann aber davon abgesehen.
MfG
Frank
>> Was soll den Befehlsverweigerung sein?
>>
>> Hier geht es um Gehorsamsverweigerung.
>
>Was soll der Unterschied sein?
>Das Wehrstrafgesetz nennt es "Gehorsamsverweigerung",
>wenn man sich weigert, Befehle auszuführen.
Wenn sich jemand weigert Befehle zu geben dann betreibt er
Befehlsverweigerung.
Rainer.
>Das ist doch genau der Spannungsbogen!!!
Aber doch eher langweilig.
Sämtliche Kriege und andere, zwischen- und innenstaatlich organisierten
gewaltätigen Auseinandersetzungen beweisen, dass es genügend Dussel gibt,
die sich vor den Karren der Mächtigen spannen lassen und ihr Leben dafür
hinzugeben.
Für was auch immer.
Gucke nach Eritrea (?) und noch so ein Land (dessen Namen ich gerade
vergessen habe). Dritte Welt? Nein, eher wohl fünfte Welt. Daheim sterben
die Menschen am Hunger, trotzdem wird munter weitergekämpft und jede Mark
ins Morden gesteckt.
Und da hast du noch Fragen? Da willst du irgendwas begreifen?
Alle Gesetze hin oder her. Ich glaube, wenn wir hier (-> Westeuropa)
wirklich einmal eine kriegerische Auseinandersetzung haben, dann können wir
alle heutigen Regeln vergessen.
Guck' doch an, wie bei den "Kampfhunden" ruck-zuck allerlei Dinge in Kraft
gesetzt wurden. Was meinst du, wie schnell wir die Todesstrafe bei
Fahnenfluch wieder haben, wenn sie zur Aufrechterhaltung der Verteidigung
notwendig ist?
> Ich nehme an, daß für den Kriegsfall doch gewisse Anweisungen in den Schubladen
> liegen, um so etwas zu verhindern. Ansonsten könnte ich mir vorstellen, daß das
> die Truppe selbst regelt. Denn ich möchte nicht in der Haut der Beiden stecken,
> wenn die anderen Soldaten der Einheit erfahren, wem sie die beschriebene
> Situation zu verdanken haben.
Soweit ich mich erinnern kann, hat es während der Hochzeit der Friedensbewegung
auch Behauptungen gegeben, die Bundeswehr plane besondere "Feldgerichte" u.ä.
Rechtlich ist das aber nicht zulässig, denn sowohl das GG als auch die EMRK
verbieten
sowohl die Todesstrafe als auch Schnell- bzw. Sondergerichte (auch im
Verteidigungsfall).
Wie sich einzelne verhalten werden, wenn die öffentliche Ordnung zusammenbricht läßt
sich
natürlich nie vorhersehen, sie müßten aber damit rechnen, strafrechtlich zur
Verantwortung
gezogen zu werden.
Im übrigen gehe ich davon aus, daß die überwiegende Anzahl der Soldaten Befehle
befolgen wird, genauso wie die ganz große Mehrheit der Bevölkerung sich an Gesetze
hält,
schon weil sie *ihre* Freiheit/Land/Familie verteidigen.
> btw: Wie haben es eigentlich die Amerikaner und die Engländer wärend des Krieges
> mit der Problematik gehalten?
Soweit ich mich an einige Zeitungsartikel (leider keine Fundstelle)
erinnern kann, die während der Wehrmachtsausstellung erschienen
sind, ist die Zahl der von alliierten Militärgerichten verhängten
Todesstrafen während des 2. Weltkrieges sehr niedrig gewesen
(in den Hundertern). Damit wurden aber fast keine Befehlsverweigerer
bestraft, sondern beinahe ausschließlich Soldaten, die gemordert, geplündert
usw. hatten.
Das standrechtliche Vorgehen gegen Soldaten wegen Befehlsverweigerung,
*Wehrkraftzersetzung* u.ä. scheint primär ein deutsches Ereignis gewesen
zu sein, was nicht zuletzt daran gelegen haben dürfte, daß viele Menschen
doch nicht so wild darauf waren, in einem Angriffskrieg zu kämpfen.
> Hm, bei den NATO-Ländern bin ich mir nicht wirklich sicher, speziell
> was die USA angeht.
Fürchte Du hast recht und ich war etwas vorschnell, Section 809. Art. 90 aus dem
uniform code of military justice sieht für *willfully disobeying a lawful command of
his superior commissioned officer in time of war* die Todesstrafe als Höchststrafe
vor. Na, ja kann den Soldaten ja nicht vorbehalten, was man auch dem Rest der
Bevölkerung zumutet ...
>BTW: Wo ist eigentlich der ganze Komplex unerlaubtes
>Fernbleiben/'Fahnenflucht' usw. geregelt? So recht kann ich das im SG
>nicht finden.
StGB / WStGB.
Klaus.
--
Wichtige Hinweise: 1. Ich bin weder voll noch Jurist
2. ~200 Bilder der Kanaren http://www.klaus-opel.de
Rainer Hamprecht schrieb:
Ach so, klar.
I'm sorry. <g>
Xpost und f'up2. ;-)
Zu "Caliguka"
>>Ich kenne kein Land in dem Befehlsverweigerer nicht erschossen werden
Es gibt *keine* _Befehls_verweigerer.
>>(Kriegsfall vorausgesetzt).
>>Und das ist auch richtig so.
Ansichtssache, finde ich nicht.
Im übrigenm habe ich nocht nicht gehört,
daß im WStGB einen Paragraphen gibt, der lautet :
Gehorsamsverweigerung kann im Kriegsfall mit der
Todesstrafe bestraft werden.
>Dann hoffe ich mal, daß Dir mal ein Vorgesetzter Befehl gibt, Deine Freundin
>zu erschießen. (...sie könnte ja eine Spionin sein...)
Zu Wendelin
Eher nicht strafbar, da unzumutbar.
Kein Truppendienstgericht dieses Landes würde ihn dafür
verknacken.
Allerdings
Gruß,
Kris
--
"Houston, Tranquillity Base here. The Eagle has landed."
-- Neil Armstrong
Türkei ??
Gruß,
Kris
--
Government lies, and newspapers lie, but in a democracy they are
different lies.
[ snip ]
>Nun, dazu haben ja schon einige Stellung bezogen.
>Ich gehe auch davon aus, daß es die Todesstrafe nicht mehr gibt. Auch nicht im
>Kriegsfalle.
>
>Nur wenn dem so ist, dann frage ich mich eben, wie man Soldaten zwingen kann
>sich in Lebensgefahr zu begeben.
Überzeugendes Auftreten der Führer,
Einsicht in die Notwendigkeit.
>Ich meine hiemit natürlich nicht, daß die Todesstrafe für "jede" Befehls- bzw.
>Gehorsamsverweigerung Sinn machen würde. Aber eben in den Fällen, wo eine
>Sanktionierung durch Haftstrafe ungleich "angenehmer" ist, als die Gefahr des
>Sterbens.
>
>Früher gab es ja bestimmte strafverschärfende Aspekte. In dem von mir
>geschilderten Fall hätte man es wohl "Feigheit vor dem Feind" genannt.
>
>Ich sehe das ganze in dem Kontext, daß der "Wehrwille", "Wehrbereitschaft", oder
>wie man es sonnst nennen will, nicht gerade ausgeprägt ist in unserer heutigen
>Gesellschaft.
> z.B. selbst mobbeorderte Mannschaftsdienstgrade werden heute praktisch nicht
>mehr zu Wehrübungen eingezogen werden, und können somit keine persönliche
>Bindungen zu ihren Kameraden aufbauen. Warum sollen sie dann überhaupt noch
>kämpfen? Begriffe wie "tapfer verteidigen" etc. wie sie im Gelöbnis der Soldaten
>vorkommen, sind ja heute eher leere Worthülsen. Mit Ehre und Vaterland etc.
>bracht man heute erst recht nicht mehr kommen.
Familie, Freunde, ...
>Ich stelle mir vor, dann brauchts noch nicht mal den extremen Fall, von dem ich
>zuerst ausgegangen bin (Angriff auf feindliche Stellung). Ich gehe mal von der
>Standarssituation aus, dem Einsatz als Sicherung. Also etwas was praktische alle
>Truppen machen müssen, nicht nur Kampfeinheiten.
>
>Der Soldat liegt mit seinem MG als Flankensicherung. Ein massiver Angriff
>rollt. Er merkt, der Gegner ist in die Stellung eingebrochen, kann sich aber
>selber kein Bild von der Lage machen, weil z.B. sein Gruppenführer nicht mehr
>auftaucht, das Feldtelefon tot ist etc.. Sein zweiter Schütze jammert, alle
>wären sicher schon tot und wenn sie nicht bald wegmachen, würden sie auch ins
>Gras beissen. Wozu also sein Leben riskieren für Leute die er nichtmal näher
>kennt? Also ab nach hinten. Das "scheiß" MG lassen sie sowieso liegen, das
>behindert nur beim laufen.
>
>Sie kommen auch wohlbehalten in der Auffangstellung an, und im Befehlstand wird
>ihnen eröffnet, daß ihre Meldung, sie hätten sich selbst retten müssen, weil
>alle anderen schon überollt seinen, wohl ein schlechter Witz sei. Ihr Zug würde
Wohl kaum.
>sich immer noch "tapfer" halten, aber er hätte so eben gemeldet, daß man nun
>umgangen worden sei und hohe Ausfälle habe, weil offensichtlich das flankierende
>MG vom Feind genommen worden sei und nun, statt zu sichern, die eigene Truppe
>unter Feuer nimmt.
>
>Um die aufgegebene MG-Stellung auszuschalten bzw. zu nehmen müssen weitere
>Soldaten ihr Leben lassen.
Bad luck. So kanns im Krieg eben gehen.
>Und die beiden Verursacher der Situation sollen dann noch "belohnt" werden, in
>dem sie aus der Kampftruppe rausgezogen werden, und auf längere Zeit, in Bezug
>auf Ernährung und Gesundheit, in sichere Verwahrung genommen werden?
Nö, wieso.
Es ist vermutlich in jedem Krieg zu solchen Situationen gekommen.
Wofür wolltest Du die beiden denn jetzt bestrafen ?
Feigheit vor dem Feind ?
Kann ich mir nicht vorstellen. Die Jungs waren abgeschnitten und hatten
Grund zur Annahme, daß die eigenen Stellungen überrannt sind.
Klar macht man sich da auf die Socken, ein deutscher Soldat hat
geschworen / gelobt tapfer zu verteidigen, nicht daß er zum Selbstmörder
werden wird.
Ich würde als Vorgesetzter allerdings schon fragen, wo denn das MG
geblieben ist...
>Ich nehme an, daß für den Kriegsfall doch gewisse Anweisungen in den Schubladen
>liegen, um so etwas zu verhindern. Ansonsten könnte ich mir vorstellen, daß das
>die Truppe selbst regelt. Denn ich möchte nicht in der Haut der Beiden stecken,
>wenn die anderen Soldaten der Einheit erfahren, wem sie die beschriebene
>Situation zu verdanken haben.
Das allerdings kann ich gut verstehen. Erziehung durch Selbsterziehung
ist meist illegal aber in diesem Fall vermutlich nicht zu vermeiden.
Diese Situationen sind vorgekommen, allerdings relativ selten.
Oettinger hat hierzu (IMHO in "Motivation und Gefechtswert" ) festgestellt,
daß die einzelnen deutschen Soldaten nicht für das großgermanische
Reich unglaubliche Leistungen erbracht haben, sondern für ihre Kameraden,
wobei hierunter (im "internationalen Vergleich") in ungewöhnlichem Ausmaß auch
Offiziere und Unteroffiziere gefallen sind. Der deutsche Offizier mit der
"Kugel im Rücken" scheint ein echtes Ammenmärchen zu sein.
Der deutsche Unteroffizier und Schinder ebenso.
>btw: Wie haben es eigentlich die Amerikaner und die Engländer wärend des Krieges
>mit der Problematik gehalten?
*schulterzuck*
>Vielleicht wäre ein Bundeswehr-NG eher geignet für diese Fragen (Wehrstrafrecht
>im Kriegsfall), aber ich konnte keine finden!
de.soc.pflichtdienste IMHO.
i
Gruß,
Kris
--
Darth Vader sleeps with a Teddywookie.
> >Dann hoffe ich mal, daß Dir mal ein Vorgesetzter Befehl gibt, Deine Freundin
> >zu erschießen. (...sie könnte ja eine Spionin sein...)
>
> Das wäre ein eindeutig illegaler Befehl der zu verweigern wäre.
Wer entscheidet im Notfall, ob ein Befehl illegal ist? Wenn das der
Soldat tun soll und muß, dann dürfte es aber keine Möglichkeit geben, ihn
zur Ausführung zu zwingen (z.B. mit physischer Gewalt - jemand meinte
dies sei erlaubt) - denn vielleicht hat der Soldat ja recht, den Befehl
zu verweigern?!
Andreas
>>On Fri, 11 Aug 2000 10:26:10 +0200, "Caligula" <anp...@t-online.de> wrote:
>>Ich kenne kein Land in dem Befehlsverweigerer nicht erschossen werden
>>(Kriegsfall vorausgesetzt).
>>Und das ist auch richtig so.
...den letzten Satz von "Caligula" ausdrücken. Soldaten, die den Gehorsam
verweigern, weil sie einen Befehl nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können,
haben meinen großen Respekt; in Friedens- wie in Kriegszeiten. (Für sowas
wird, IMHO, wohl auch die Radbruchsche Formel angewandt)
Re: Kristian
>>Zu Wendelin
>>Eher nicht strafbar, da unzumutbar.
>>Kein Truppendienstgericht dieses Landes würde ihn dafür
>>verknacken.
>>Allerdings
In Friedenszeiten...eh nur Spekulation wohl ja.
Im Krieg?... würde m.E. schnell so ein (Rechts)Chaos ausbrechen, daß man
nicht davon ausgehen kann, daß unsere heutigen Maßstäbe weiter gelten. Und
dann kann der spekulative Freundinfall m.E. schnell zur Realität werden.
Wendelin Werner Nickl
>Soweit ich mich an einige Zeitungsartikel (leider keine Fundstelle)
>erinnern kann, die während der Wehrmachtsausstellung erschienen
>sind, ist die Zahl der von alliierten Militärgerichten verhängten
>Todesstrafen während des 2. Weltkrieges sehr niedrig gewesen
>(in den Hundertern). Damit wurden aber fast keine Befehlsverweigerer
>bestraft, sondern beinahe ausschließlich Soldaten, die gemordert, geplündert
>usw. hatten.
Das wird in dieser Allgemeinheit nicht stimmen. In einem der
alliierten Länder war es zu der Zeit auch hinter der Front "Brauch",
mißliebige Menschen einfach so "verschwinden" zu lassen und
Kriegsgefangene "einfach so" zu morden.
Wenn man auf die absoluten Zahlen schaut, sollte man auch
berücksichtigen, daß die Androhung von "standrechtlichen
Erschießungen" eventuell doch eine wesentliche Abschreckungswirkung
hat.
Elmar
WStGB §§ 15 - 21 u. §§ 23 - 29
§ 15 Eigenmächtige Abwesenheit ( 3 Jahre )
§ 16 Fahnenflucht ( 5 Jahre )
§ 17 Selbstverstümmelung ( 5 Jahre)
§ 18 Dienstentziehung durch Täuschung ( 5 Jahre )
§ 19 Ungehorsam ( 3 Jahre )
§ 20 Gehorsamsverweigerung ( 3 Jahre )
§ 21 Leichtfertiges Nichtbefolgen eines Befehls ( 2 Jahre )
§ 23 Bedrohung eines Vorgesetzten ( 3 Jahre )
§ 24 Nötigung eines Vorgesetzten ( 3 Mon. - 3 Jahre )
§ 25 Tätlicher Angriff gg. einen Vorgesetzten ( 3 Mon. - 3 Jahre )
§ 26 entfallen
§ 27 Meuterei ( 6 Monate - 5 Jahre )
besonders schwerer Fall : 1 Jahr bis 10 Jahre
minderschwerer Fall ( Abs. 4 ) : bis 3 Jahre
§ 28 Verabredung zur Unbotmäßigkeit
( siehe §§ 20, 23, 24, 25, 27 )
§ 29 Taten gegen Soldaten mit höherem Dienstgrad
siehe §§ 23 bis 28.
Die angegebenen Strafmaße sind Höchststrafen und Teilweise
ein wenig ungenau wegen einiger Ausnahmeregelungen.
Gruß,
Kris
--
It's not that I'm afraid to die. I just don't want to be there when it
happens.
-- Woody Allen
Ich hoffe doch, das es das nicht tut.
>nicht davon ausgehen kann, daß unsere heutigen Maßstäbe weiter gelten. Und
Selbstverständlich werden die weiter gelten, von evtl. Notstandsrechten
mal abgesehen.
>dann kann der spekulative Freundinfall m.E. schnell zur Realität werden.
Ja, und ?
Warum sollte der Soldat denn seine Freundin erschießen müssen ?
IMHO geht einer Strafe immer ein Gerichtsverfahren voraus.
Soll doch der Richter die Dame umbringen lassen (wenn rechtlich zulässig).
(Deutsche) Soldaten sind keine Schnellrichter und Henker.
Eine Aufforderung, eine(n) Gefangenen zu erschießen gibt ein deutscher
Vorgsetzter (blickigen Untergebenen vorausgesetzt) nur einmal.
Mord ist eben auch im Krieg Mord.
Der Befehl, die Freundin (oder sonstwen) wg. Spionage zu erschießen
zieht IMHO gleich eine ganze Latte von Anklagen gegen den Vorgesetzten
nach sich :
§33 WStGB Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat
Strafmaß : Das der jeweiligen Tat, hier Mord/Totschlag o.ä.
evtl. :
§34 WStGB erfolgloses Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat
Strafmaß : Das der jeweiligen Tat, hier Mord/Totschlag o.ä.
§32 WStGB Mißbrauch der Befehlsbefugnis zu unzulässigen Zwecken
Strafmaß : bis 2 Jahre
evtl. :
Für den Vorgesetzten des Vorgesetzten :
§41 WStGB Mangelhafte Dienstaufsicht
Strafmaß : bis 3 Jahre
Für den Untergebenen :
§5 WStGB Handeln auf Befehl
Strafe nur, wenn er erkennt, daß es sich um eine
rechtswidrige Tat handelt oder wenn dies nach den
ihm bekannten Umständen offensichtlich ist.
Dann jedoch Strafmaß gem. StGB.
StGB ... was es halt so gibt - Mord, Totschlag, ...
Gruß,
Kris
--
Overload -- core meltdown sequence initiated.
Optimalerweise der Vorgesetzte, der ihn geben will und ihn dann ggfs. nicht
erteilt um nicht im Knast zu landen ( §32 / §33 WStGB (erfolgloses) Verleiten
zu einer rechtswidrigen Tat)
Sonst : Der Untergebene, der nicht in den Knast will (§5 WStGB Handeln auf
Befehl)
>Soldat tun soll und muß, dann dürfte es aber keine Möglichkeit geben, ihn
>zur Ausführung zu zwingen (z.B. mit physischer Gewalt - jemand meinte
>dies sei erlaubt) - denn vielleicht hat der Soldat ja recht, den Befehl
>zu verweigern?!
Sofern der Vorgesetzte um die Rechtslage weiß wird er sich schon
entsprechend absichern, indem er keine zu rechtswidrigen Taten auffordernde
Befehle erteilt. Das Strafmaß für den Vorgesetzten bemißt sich nämlich auch
im Falle des erfolglosen Verleiten ( §33 WStGB ) nach dem Strafmaß, daß für
die Tat vorgesehen ist.
Gruß,
Kris
--
A budget is just a method of worrying before you spend money, as well
as afterward.
>Wenn im Soldatengesetz steht, der Soldat muß Befehle ausführen, auch
>wenn sie sein Leben gefährden können, der Vorgesetzte Befehle auch mit
>körperlicher Gewalt durchsetzen kann, dann frage ich mich, ob dies im
>extrem Fall auch mit direktem Erschiessen enden könnte?
wenn zu erwarten ist, dass der Erschossene den Befehl dann ausfuehrt,
vermutlich ja?!
--
mfg,
Henning Koch
http://studserver.uni-dortmund.de/Henning.Koch
FF Dortmund-Holzen: (inoffizielle Seite! nicht von mir!)
http://home.t-online.de/home/martinreimann/lz8.htm zha
>Das wird in dieser Allgemeinheit nicht stimmen. In einem der
>alliierten Länder war es zu der Zeit auch hinter der Front "Brauch",
>mißliebige Menschen einfach so "verschwinden" zu lassen und
>Kriegsgefangene "einfach so" zu morden.
Im Krieg ist das in "allen" Ländern üblich.
Rainer
>
> >>On Fri, 11 Aug 2000 10:26:10 +0200, "Caligula" <anp...@t-online.de>
wrote:
> >>Ich kenne kein Land in dem Befehlsverweigerer nicht erschossen werden
> >>(Kriegsfall vorausgesetzt).
> >>Und das ist auch richtig so.
> ...den letzten Satz von "Caligula" ausdrücken. Soldaten, die den Gehorsam
> verweigern, weil sie einen Befehl nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren
können,
> haben meinen großen Respekt; in Friedens- wie in Kriegszeiten. (Für sowas
> wird, IMHO, wohl auch die Radbruchsche Formel angewandt)
Ganz abgesehen davon gibt es ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung.
Und was ist so abwegig daran, daß sich mein Gewissen erst im konkreten
Moment, wo ich einen Befehl ausführen soll, meldet?
Jens
Geh bitte wieder nach Afrika, wo du als "Penner" fünf Jahre
unter freiem Himmel verbracht und dich von Menschenjagd
ernährt hast.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
O-Ton Andreas Post alias Caligula genannt der Imperator
seines Zeichens auch Caesar:
"Weisste, ich habe 5 Jahre in Africa unterm "freien Himmel"
gepennt und dort Wilderer gejagd."
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> (Ein Glueck das ich kein Deutscher bin :-))
Wenn _ich_ diese Lüge geschrieben hätte, hättest du mir
folgendes geantwortet: "Dann verschwinde dahin, wo du
hergekommen bist."
Na ja, du selbst weißt ja eh nicht, wo du eigentlich
hingehörst.
BTW: Am besten wäre, du würdest mit der Minute in eines
deiner Wunschländer Australien oder New Zealand abheben.
> Der Befehl koennte wenn hoechtens von meiner Frau kommen.....
...sprach ein teutscher Macho, der mit seinem eigenen Ego
nicht mehr zurecht kommt. Ja ja, ich weiß, du hast
erhebliche Probleme, einem weiblichen Wesen "Befehle" zu
geben, wie du es so gerne hättest. ;-)
regards
--
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Adolf Späth
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>Man kann doch von *niemand* *verlangen*, sich in
>Todesgefahr zu begeben,
kann man nicht?
z.B. (aber nicht nur) bei der Feuerwehr kommt das regelmaessig vor.
Bei der Autobahnmeisterei ist es nicht viel anders.
>und dann noch für so etwas schwachsinniges wie einen Krieg!
naja, eigentlich geht man davon aus, dass Deutschland im Krieg nur
sich selbst verteidigt.
Naja, eigentlich halt.
> Das wird in dieser Allgemeinheit nicht stimmen. In einem der
> alliierten Länder war es zu der Zeit auch hinter der Front "Brauch",
> mißliebige Menschen einfach so "verschwinden" zu lassen und
> Kriegsgefangene "einfach so" zu morden.
>
Da habe ich mich wohl nicht ganz klar ausgedrückt, ich meinte die westlichen
Alliierten und nicht die Sowjetunion.
Adolf Spaeth wrote:
>
> Andreas Post alias Caligula schrieb:
> >
> > Deutschland ist das Land der Weicheier.... Echt!
>
> Geh bitte wieder nach Afrika, wo du als "Penner" fünf Jahre
> unter freiem Himmel verbracht und dich von Menschenjagd
> ernährt hast.
Mich würde ja noch interssieren, wann und vor allem _wo_ er
seine Menschenjagdt begangen hat (um nicht von - in meinen
Augen - Mord zu sprechen). War nicht eine Aussage von ihm:
"Ach ja, ich war 5 JAhre in Afrika und habe dort Wilderer
gejagt und abgeschossen. (Mit Vorliebe genau in die Eier und
dann aus 40cm Entfernung mit der 357er genau zwischen die
Augen). Was meinst Du wie schoen deren Hirn dann
weggespritzt ist?"
Naja - so ein langes Leben a la "Fressen oder gefressen
werden" legt man halt nicht so schnell ab - fraglich ist, ob
man nach so einem Vorleben und der Prahlerei (offenbar
scheint ihm ein Leben mit "spritzenden Hirnen" zu gefallen)
noch in eine Gesellschaft wie der unseren integrierbar
ist....
> > (Ein Glueck das ich kein Deutscher bin :-))
>
> Wenn _ich_ diese Lüge geschrieben hätte, hättest du mir
> folgendes geantwortet: "Dann verschwinde dahin, wo du
> hergekommen bist."
> Na ja, du selbst weißt ja eh nicht, wo du eigentlich
> hingehörst.
Seine Staatsbürgerschaft hätte ich auch gerne mal gewusst -
ach ja - einen deutschen Pass zu besitzen bedeutet ja noch
lange nicht "Deutscher" zu sein - also seinen Ursprung...
Andreas Post ist ja eigentlich namentlich nicht allzu weit
von Deutschland weg - Schweiz oder Österreich tippe ich
mal... oder "Imperium Romanum" - auch wenn ich seine
Aussage, "Caligula" würde in seinem Pass stehen, nicht so
recht glaube :-)) Aber wie immer "göttlich", unser
Soldatenstiefelchen ;-)
--
Regards Ellen / Talena (-SP2-)
---------------------------------------------------
Der Millennium-Bug: Der Irrglaube, daß das neue
Jahrtausend am 01.01.2000 begonnen hat.
[...]
>mal... oder "Imperium Romanum" - auch wenn ich seine
>Aussage, "Caligula" würde in seinem Pass stehen, nicht so
>recht glaube :-))
[...]
Nr. 14 im Reisepass, Ordens- oder Kuenstlername?
Caligula wrote:
>
>
> Ellen Fink <Tal...@gmx.net> schrieb in im Newsbeitrag:
> 3999B6F8...@gmx.net...
> >
> > Seine Staatsbürgerschaft hätte ich auch gerne mal gewusst -
> Wozu? Damit Du besser hetzen kannst?
Ach je - Du nimmst Dich selber viel zu wichtig. Der einzige,
der hier nachweisbar hetzt, bist Du mein Lieber..
> > ach ja - einen deutschen Pass zu besitzen bedeutet ja noch
> > lange nicht "Deutscher" zu sein - also seinen Ursprung...
> Ich besitze schon lange keinen deutschen Pass mehr.
Ganz gut so - dann brauche ich mich nicht wegen Dir als
"Deutschen" zu schämen...
'Tschuldigung, daß ich mich einmische, aber was ist denn das
für eine Diskussion?
Es kommt ja immer wieder vor, daß zwei nicht miteinander
können. Ich hab da auch so Experten. Aber wenn ich es
vermeiden kann, das in NGs auszutragen, vermeide ich es.
Könnt ihr nicht auch?
Matthias
--
_____________________________________________________________
NewsGroups Suchen, lesen, schreiben mit http://netnews.web.de
"M. Opatz" wrote:
>
> Ellen Fink:
> > Caligula:
> >> Ellen Fink:
> >>> lange nicht "Deutscher" zu sein - also seinen Ursprung...
> >> Ich besitze schon lange keinen deutschen Pass mehr.
> > Ganz gut so - dann brauche ich mich nicht wegen Dir als
> > "Deutschen" zu schämen...
>
> 'Tschuldigung, daß ich mich einmische, aber was ist denn das
> für eine Diskussion?
Eigentlich gar keine - daher auch mit [AP] gekennzeichnet...
;-))
> Es kommt ja immer wieder vor, daß zwei nicht miteinander
> können. Ich hab da auch so Experten. Aber wenn ich es
> vermeiden kann, das in NGs auszutragen, vermeide ich es.
> Könnt ihr nicht auch?
Darf ich denn nicht offen ausdrücken, wenn ich mich nicht
für jemanden schämen brauche, der solche Aussprüche:
_____
(Caligula)
> > Parke so hinter ihm, dass er nicht mehr wegfahren kann.
> > Und wenn er auch im dunklen dort parkt, wuerden mir X Dinge einfallen die den
> > dort nie wieder parken lassen wuerden.... :-))
(ich)
> Aber die sind hoffentlich doch alle rechtmässig - sowas wie:
> "Anwalt einschalten" oder "Polizei rufen"....
(Caligula)
Mit Sicherheit nicht.
Denn ich regel meine Probleme lieber selbst.
_____
in einem _Recht_-Forum bringt? Weil ich einfach vermute,
dass er als Nicht-deutscher _eventuell_ mit der hiesigen
Gesetzeslage (die keine Selbstjustiz erlaubt) nicht so
vertraut ist.
> Nr. 14 im Reisepass, Ordens- oder Kuenstlername?
Wofür ist denn dieser Künstlername denn gut?
Ich laß mich gerne aufklären.
--
Bruce
==============================================================
= PGP FP: 7060 53C5 A6F8 A74B 148F B98D 1597 CFAB 469B 84BB =
= ICQ 27405419 mailto://jaka...@web.de =
> Da habe ich mich wohl nicht ganz klar ausgedrückt, ich meinte die westlichen
> Alliierten und nicht die Sowjetunion.
Und wer?
Bruce Jakamara Jensen wrote:
>
> Niels Bock <news...@niels-bock.de> wrote:
>
> > Nr. 14 im Reisepass, Ordens- oder Kuenstlername?
>
> Wofür ist denn dieser Künstlername denn gut?
> Ich laß mich gerne aufklären.
Meines Wissens muss ein Künstlername allgemein bekannt sein
(so wie "Prince" oder "Patric Lindner"). Da gilt es nicht,
dass jemand wie Caligula im Usenet bei ein paar NGs bekannt
ist. Ich könnte mir z.B. auch Talena nicht eintragen lassen
(1. bin ich - wie auch Cali - kein bekannter Künstler, 2.
wird nur ein geringer Teil der BRD mich unter dem Namen
Talena kennen), obwohl ich schon seit Jahren unter dem Namen
poste.
> ...
Wer entscheidet denn ob ja oder nein?
Wenn ja, kann man mit dem Namen dann auch im Rechtsverkehr auftreten,
z.B. Verträge unterschreiben?