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fehlender Bindestrich zwischen 2 Vornamen fuehrt zu Problemen

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Juergen

unread,
Nov 7, 2011, 12:39:18 PM11/7/11
to
gegeben (VN = Vorname) im Perso:
VN1 VN2 VN3 VN4 Nachname

Seit Jahrzehnten in sehr vielen Dokumenten folgende Schreibweise
VN1-VN2 Nachname
Man beachte den Bindestrich! Unterschriften generell auch so, aber nur
erster Buchstabe beider VN.

So auch z.B. in Grundbuch, Versicherungen, Kreditkarten, Konten, usw.

Schreibweise lt. Geburtsurkunde (Geburtenregister noch ungeprüft)
VN1 VN2 VN3 VN4 Nachname

In 2010 noch "alten" Perso beantragt, dort Schreibweise (weils lt.
Geb-Urkunde sein muss...)
VN1 VN2 VN3 VN4 Nachname
Am unteren Rand steht als Rufname (häufig so in ähnlichen Fällen)
VN2

Problem entstanden / aufgefallen durch:
neues Online-Konto beantragt, Antrag via Post-Ident abgeschickt.
Erstmalig verlangt eine Bank Perso-Kopie wegen Unstimmigkeiten mit
Perso-Daten... genau wegen fehlendem Bindestrich.

Namensänderungsgesetz und andere Google-Treffer geben bislang keine
hilfreichen Hinweise, wie dieses Problem sinnvoll lösbar ist:
- alle Namen-speichernden Stellen anschreiben? (Grundbuchamt???)
- Namensänderung durchführen lassen mit Bindestrich VN1-VN2

Gibt es verständliche Beschreibungen zu diesem Thema?
Evtl. sinnvollste Lösung: Umschreibung auf VN1-VN2 Nachname?

Zusatzproblem:
Beim "neuen" Perso soll es keinen Rufnamen mehr geben und lt.
Meldestelle würden künftig immer alle Vornamen in "amtlichen"
Anschreiben verwendet. Ist das nicht ziemlich über das Ziel einer
namentlichen Personen-"Unterscheidung" hinausgeschossen?

Jürgen

Stefan Schmitz

unread,
Nov 7, 2011, 4:39:48 PM11/7/11
to
On 7 Nov., 18:39, Juergen <mach...@arcor.de> wrote:

> Seit Jahrzehnten in sehr vielen Dokumenten folgende Schreibweise
>     VN1-VN2 Nachname

Sind "sehr viele" mehr als die, wo man den Namen selbst so angegeben
hat?

> Man beachte den Bindestrich! Unterschriften generell auch so, aber nur
> erster Buchstabe beider VN.
>
> So auch z.B. in Grundbuch, Versicherungen, Kreditkarten, Konten, usw.
>
> Schreibweise lt. Geburtsurkunde (Geburtenregister noch ungeprüft)
>     VN1 VN2 VN3 VN4 Nachname
>
> In 2010 noch "alten" Perso beantragt, dort Schreibweise (weils lt.
> Geb-Urkunde sein muss...)
>     VN1 VN2 VN3 VN4 Nachname
> Am unteren Rand steht als Rufname (häufig so in ähnlichen Fällen)
>     VN2

War das in früheren Ausweise anders? Einer der Vornamen muss halt als
Rufname ausgewählt werden.

> Problem entstanden / aufgefallen durch:
> neues Online-Konto beantragt, Antrag via Post-Ident abgeschickt.
> Erstmalig verlangt eine Bank Perso-Kopie wegen Unstimmigkeiten mit
> Perso-Daten... genau wegen fehlendem Bindestrich.

Wohl weniger wegen des Bindestrichs als wegen des Unterschieds VN1-VN2
zu VN2.

> Namensänderungsgesetz und andere Google-Treffer geben bislang keine
> hilfreichen Hinweise, wie dieses Problem sinnvoll lösbar ist:
> - alle Namen-speichernden Stellen anschreiben? (Grundbuchamt???)
> - Namensänderung durchführen lassen mit Bindestrich VN1-VN2

Ich sehe noch kein Problem. Wenn die Bank die Ausweis-Kopie hat, ist
die Unstimmigkeit beim PostIdent erledigt.
Jeder andere sieht bei gründlichem Blick auf den Ausweis, dass er den
richtigen Menschen vor sich hat.
Bei künftigen PostIdents empfiehlt es sich, den Namen wie im Ausweis
anzugeben.

> Zusatzproblem:
> Beim "neuen" Perso soll es keinen Rufnamen mehr geben und lt.
> Meldestelle würden künftig immer alle Vornamen in "amtlichen"
> Anschreiben verwendet. Ist das nicht ziemlich über das Ziel einer
> namentlichen Personen-"Unterscheidung" hinausgeschossen?

Laut
http://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2010/Vor-_und_Rufnamen.html
gibt es in der BRD seit 1960, in der Ex-DDR seit der Wiedervereinigung
offiziell keine Rufnamen mehr.
Der "Rufname" gab wieder, welchen Vornamen der Inhaber bevorzugt.
Wenn diese Information wegfällt, weiß die Verwaltung natürlich nicht
mehr, wie derjenige angeschrieben werden will, und muss den
vollständigen Namen nehmen.

Bernhard Muenzer

unread,
Nov 7, 2011, 5:29:24 PM11/7/11
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> writes:
> Laut
> http://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2010/Vor-_und_Rufnamen.html
> gibt es in der BRD seit 1960, in der Ex-DDR seit der Wiedervereinigung
> offiziell keine Rufnamen mehr.

Erstaunlich - offenbar war dann das für uns zuständige Münchner
Standesamt noch in den Neuzigern der Meinung, Bayern gehöre zur DDR und
die Wiedervereinigung habe noch nicht stattgefunden.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA "]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_< 6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;} ';&C

Juergen

unread,
Nov 7, 2011, 7:15:08 PM11/7/11
to
Am 07.11.2011 22:39, schrieb Stefan Schmitz:
> gibt es in der BRD seit 1960, in der Ex-DDR seit der Wiedervereinigung
> offiziell keine Rufnamen mehr.

siehe Ausgangsposting, 2010 ist etwas jüngeres Jahr als 1960 ;-)

| _In_2010_ noch "alten" Perso beantragt, dort Schreibweise (weils lt.
| Geb-Urkunde sein muss...)
| VN1 VN2 VN3 VN4 Nachname
| Am unteren Rand steht als Rufname (häufig so in ähnlichen Fällen)
| VN2

Dass es lt. Geburtsurkunde sein muss, wird bei der Gemeinde erklärt,
nicht aber auf die Folgen hingewiesen, die zu bedenken wären.

> Sind "sehr viele" mehr als die, wo man den Namen selbst so angegeben
> hat?

Im Laufe von Jahrzehnten (!) kommt halt viel zusammen, wie beschrieben
| So auch z.B. in Grundbuch, Versicherungen, Kreditkarten, Konten, usw.

nur mal so als Überblick... :-(
- Grundbuch-Änderungen dürften wohl nur über Notar gehen.
- Versicherungen wie Autos, Gebäude, Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz usw.
- Kreditkarten mehrere, auch EC natürlich
- Konten mehrere
- Finanzamt Steuern, Einheitswert
- Schriftverkehr mit und Bescheide von Behörden (auch Rente...)

Und nach Jahrzehnten ist so eine blöde Kontoeröffnung eine Stolperfalle,
die zum Nachdenken zwingt.

Jürgen
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Martin Bienwald

unread,
Nov 8, 2011, 4:45:24 AM11/8/11
to
Bernhard Muenzer schrieb:

> Erstaunlich - offenbar war dann das für uns zuständige Münchner
> Standesamt noch in den Neuzigern der Meinung, Bayern gehöre zur DDR

Das sicher nicht. Aber vielleicht war man dort der Meinung, auch nicht
zur BRD zu gehören.

SCNR ... Martin

Juergen

unread,
Nov 8, 2011, 5:09:56 AM11/8/11
to
Am 08.11.2011 08:48, schrieb Angelique Presse:

> Hm, meine Mutter hat auch 3 Vornamen, ihr Rufname ist aber eine Abkürzung
> eines ihrer Vornamen, und sie unterschreibt auch mit dem ersten Buchstaben
> der Abkürzung sowie dem Nachnamen. Wenn der Rufname nicht mehr angegeben
> wird, ist das echt blöd.

Und es wird "noch" interessanter... frag mal beim Geburtenregister der
Geburtsstadt deiner Mutter nach dem "Originaleintrag" (die
Geburtsurkunde ist nur eine Abschrift... kann also Schreibfehler
enthalten) ;-)

im Geburtenregister sind im vorliegenden Fall die ersten beiden Vornamen
(ohne Bindestrich) unterstrichen als Rufname. Das ist der Standesbeamtin
so noch nicht untergekommen. Daher kein Wunder, wenn Jahrzehnte beide
Vornamen als Rufname verwendet werden, wird es jeder mit Bindestrich
schreiben. Jetzt wird wohl alles auf eine Namensumschreibung
hinauslaufen, selbst in Dokumenten wie Führerschein (neu) sind nur 2
Vornamen, die aber mit Bindestrich, der Perso hat 4 Vornamen ohne
Bindestrich.

Kümmer dich mal bei deiner Mutter darum, wie wichtige Dokumente (evtl.
auch Grundbuch?) ausgestellt sind. Auskunft hier am Ort = mit einem
_neuen_ Perso werden Bürger von Behörden wohl immer von allen Vornamen
angeschrieben und somit auch in allen Dokumenten mit allen Vornamen
verewigt...

Die alten Perso laufen spätestens 2020 ab...

Jürgen

Juergen

unread,
Nov 8, 2011, 5:19:46 AM11/8/11
to
Am 08.11.2011 08:48, schrieb Angelique Presse:
> Hm, meine Mutter hat auch 3 Vornamen,

Ach, du Sch..., gerade etwas gefunden im Internet, das Thema war sogar
schon im Fernsehen

http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2010/1118/ausweis.php5

Absurdistan
Wie der neue Personalausweis Menschen umtauft

Das wird ja wirklich noch "heiter" :-( Der Mensch hat sich halt an die
Technik anzupassen, weil den Sesselfurzern das Denken abhanden gekommen ist.

Jürgen

Stefan Schmitz

unread,
Nov 8, 2011, 11:35:20 AM11/8/11
to
On 7 Nov., 23:29, Bernhard Muenzer <bmuen...@yahoo.com> wrote:
> Stefan Schmitz <s...@gmx.de> writes:
> > Laut
> >http://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2010/...
> > gibt es in der BRD seit 1960, in der Ex-DDR seit der Wiedervereinigung
> > offiziell keine Rufnamen mehr.
>
> Erstaunlich - offenbar war dann das für uns zuständige Münchner
> Standesamt noch in den Neuzigern der Meinung, Bayern gehöre zur DDR und
> die Wiedervereinigung habe noch nicht stattgefunden.

Dass der Rufname im Perso unterstrichen wurde, habe ich in NRW zu der
Zeit auch noch erlebt.

Die offizielle Nichtexistenz von Rufnamen mag sich damals noch darin
erschöpft haben, dass in der Geburtsurkunde keiner eingetragen wurde.
Eine gleichwohl erfolgte Erfassung im Perso könnte daran liegen, dass
die vor 1960 Geborenen nunmal laut Geburtsurkunde einen Rufnamen
hatten und den auch im Ausweis wiederfinden sollten.

Stefan Schmitz

unread,
Nov 8, 2011, 11:39:49 AM11/8/11
to
On 8 Nov., 11:19, Juergen <mach...@arcor.de> wrote:

> Ach, du Sch..., gerade etwas gefunden im Internet, das Thema war sogar
> schon im Fernsehen
>
> http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2010/1118/ausweis.php5
>
> Absurdistan
> Wie der neue Personalausweis Menschen umtauft
>
> Das wird ja wirklich noch "heiter" :-( Der Mensch hat sich halt an die
> Technik anzupassen, weil den Sesselfurzern das Denken abhanden gekommen ist.

Von der Substanz her gibt der Beitrag nur das wieder, was auch auf der
von mir verlinkten Seite des Innenministeriums steht.
Allerdings verfälscht er die Realität, da sich das Problem nicht auf
den neuen PA bezieht, sondern nur auf kurz vor dessen Einführung
ausgestellte alte Ausweise. Und dass sich jemand für den
maschinenlesbaren Teil des alten Ausweises interessiert, habe ich
abseits des Internet noch nie bemerkt.

Stefan Schmitz

unread,
Nov 8, 2011, 11:39:34 AM11/8/11
to
On 8 Nov., 01:15, Juergen <mach...@arcor.de> wrote:

> Und nach Jahrzehnten ist so eine blöde Kontoeröffnung eine Stolperfalle,
> die zum Nachdenken zwingt.

Ich sehe immer noch nicht, was an der Sache ein echtes Problem wäre.
Wenn es eins gibt, lässt sich das am einfachsten durch den neuen
Ausweis lösen, der immer (wenn der Platz reicht) alle Vornamen nennt.
Oder indem man selbst in Dokumenten alle Vornamen angibt.

Helmut Richter

unread,
Nov 8, 2011, 12:54:01 PM11/8/11
to
On Tue, 8 Nov 2011, Stefan Schmitz wrote:

> Die offizielle Nichtexistenz von Rufnamen mag sich damals noch darin
> erschöpft haben, dass in der Geburtsurkunde keiner eingetragen wurde.

Möglicherweise ist da schon geschlampt worden, nur dass das keiner
bemerkt, weil bei einem nicht maschinenlesbaren Ausweis alle Beteiligten
hoffentlich gesunden Menschenverstand entwickeln. Lese ich einen Ausweis
und stimmt der vom lebenden Menschen genannte Vorname (also das, was
früher "Rufname" hieß) mit dem ersten oder letzten Vornamen überein, und
stimmen weiter andere Merkmale überein, dann betrachte ich den als
hinreichend identifiziert. Ich nehme an, dass auch ein Notar bislang nicht
anders verfahren ist, wenn Hans Werner Heinrich Müller sich ausgewiesen
hat und behauptet, der Heinrich Müller zu sein, von dem im zu
beurkundenden Vertrag die Rede ist.

Maschinen haben keinen gesunden Menschenverstand, also muss man normativ
festschreiben

- ob alle Namen zwischen Geschwistern paarweise verschieden sein müssen

- welche Teilmengen der in den Urkunden stehenden Namen auch ohne die
übrigen die Person hinreichend beschreiben (der arme Herr Guttenberg,
wenn das immer alle sein müssen!) in Abhängigkeit vom Verwendungszweck

- ob in manchen Kontexten Arkürzungen erlaubt sein können (ist die
Unterschrift, die leserlich "Heinz Müller" heißt, als Unterschrift von
Herrn Heinrich Müller für private Urkunden zulässig? Falls nein, kann
eine solche Unterschrift trotzdem einen Beweiswert haben?

Ich bin nicht vom Fach, denke mir aber, dass nicht alle diese Fragen
geregelt sind. Da die maschinellen Leser von Ausweisen keinen gesunden
Menschenverstand haben, werden sie im Zweifel die engste Auslegung wählen,
die aber manchmal weltfremd ist.

Solche Korinthenkackerei ist bei technischen Normen Standard (oder sollte
sein). Je mehr die Technik im Rechtsverkehr Einzug hält, desto mehr müssen
Gesetzesnormen wie technische Normen aufgebaut sein. Traurig, aber wohl
unvermeidlich.

--
Helmut Richter

Juergen

unread,
Nov 8, 2011, 1:41:43 PM11/8/11
to
Am 08.11.2011 17:39, schrieb Stefan Schmitz:
> Allerdings verfälscht er die Realität, da sich das Problem nicht auf
> den neuen PA bezieht, sondern nur auf kurz vor dessen Einführung
> ausgestellte alte Ausweise.

Das wird nach meiner jetzigen Erfahrung noch schlimmer werden für all
jene, die mehr als einen Vornamen haben und deren Rufname wie oben nicht
VN1 ist. Im 2010 noch ausgestellten alten Ausweis durfte ein "Rufname"
frei gewählt werden, natürlich wurde VN2 eingesetzt. Erstes behördliches
Schreiben (ohne Anforderung) hat als Adresse bereits VN2 NN.
Also hat sich die Ausweis-ausstellende Behörde selber nichtmal um die
"Original"-Rufnamen laut Geburtenregister gekümmert... da blicke noch
einer durch :-(

> Und dass sich jemand für den
> maschinenlesbaren Teil des alten Ausweises interessiert, habe ich
> abseits des Internet noch nie bemerkt.

Wie beschrieben, eine Direktbank will eine Kopie des Ausweises haben
(!!), weil im Antrag VN1-VN2 mit Bindestrich eintragen wurde und nach
scheinbarem Abgleich mit Post-Ident oder Behördendaten halt der
Bindestrich "falsch" ist... der Bindestrich!

Kopie des (neuen) Ausweises weitergeben oder anfordern ist scheinbar
auch heiss umstritten.

Noch etwas: Führerschein (amtlich!) ist mit Bindestrich, Perso ohne...

Wozu werden so viele IDs eingeführt? Rente, Steuern usw, angeblich um
einheitliche eindeutige Personen-Ident zu realisieren. Und dann wird so
ein Quatsch mit den Namen auf dem Perso gemacht. Da "oben" sind einige
Minister mitsamt aller dranhängenden Behördenapparate _überflüssig_. Und
diesen Perso-Murks muss der Bürger auch noch extra bezahlen, damit die
Schnüffler was zu tun haben (musste mal raus...)

Jürgen

Juergen

unread,
Nov 8, 2011, 2:15:17 PM11/8/11
to
Am 08.11.2011 17:39, schrieb Stefan Schmitz:
> Ich sehe immer noch nicht, was an der Sache ein echtes Problem wäre.
> Wenn es eins gibt, lässt sich das am einfachsten durch den neuen
> Ausweis lösen, der immer (wenn der Platz reicht) alle Vornamen nennt.

Das ist Unsinn. Ich gehe im Moment davon aus, dass es am einfachsten
ist, eine Namensänderung durchzuführen bzw. durchzusetzen.

Ein neuer Ausweis selbst mit allen Vornamen ändert z.B. weder das
Grundbuch noch den Führerschein noch den Rentenbescheid. Demnächst gibts
dann wohl keine Rente mehr, keine Versicherung wird ausgezahlt, der Gang
zum Arzt ist unmöglich...

Beim Perso in 2010 wurde darauf bestanden, den Bindestrich wegzulassen,
aber es durfte ein beliebiger der 4 VN als Rufname gewählt werden.
Dieser steht als VN2 in der maschinenlesbaren Zeile unten.

Vermutlich wird dieser Perso beim Beantragen eines "neuen" Perso
garnicht mehr akzeptiert, weil er "falsch" ist? Hinweis auf die jetzt
erkennbar werdenden Folgen gibts bei den Behörden nicht. Nur Standesamt
und Geburtenregister-Stelle wissen bereits um die Tragweite!

> Oder indem man selbst in Dokumenten alle Vornamen angibt.

Welch ein Unsinn. Was unsere Politiker und Behörden _jetzt_ als Unsinn
verzapfen, konnten die Elterngenerationen nicht vorhersehen.

Alle Dokumente der vergangenen _Jahrzehnte_ (!) enthalten "VN1-VN2 NN"
Bitte beachte: auch im Grundbuch sowie im Führerschein steht das so.
Demnächst ist dann der Führerschein ungültig, wenn bei einer
Polizeikontrolle eine Lesemaschine zum Einsatz kommt.

Ein neuer Perso ohne Bindestrich mit allen VN würde auch das Grundbuch
nicht ändern. Wenn später mal das Grundbuchamt auch ne Lesemaschine
verwendet (Abgleich mit allen Behörden ist ja auch im Aufbau), dann hat
niemand mehr Zugang zum Grundbuch des "VN1-VN2 NN". Vielleicht wird
irgendein Sesselfurzer ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen. Nach
persönlicher Vorladung wird dann feststellt, dass alle bisherigen
Dokumente (auch alle amtlichen bis auf Perso und Reisepass) falsch sind
und zu änderen sind. Das ist doch mal ne richtig gute
Arbeitsbeschaffungsmassnahme, nicht nur für Vater Staat.

PS. Ich hab da gelesen, dass der erste Vorname von Thomas de Maiziere
garnicht Thomas ist. Dann muss demnächst die Geschichte umgeschrieben
werden oder er legt sich einen (erlaubten) Künstlernamen zu. Und das ist
unser Innenminister, der letztlich für diesen Schwachsinn zuständig ist...

Jürgen

Volker Hahn

unread,
Nov 8, 2011, 2:35:08 PM11/8/11
to
In article <4eb977ef$0$7608$9b4e...@newsspool1.arcor-online.net>,
Juergen wrote:
> Und
> diesen Perso-Murks muss der Bürger auch noch extra bezahlen, damit die
> Schnüffler was zu tun haben (musste mal raus...)

Ich weiß gar nicht, was du willst, ist doch alles streng demokratisch
legitimiert...
Musste auch mal raus. ;-)
--
"Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten
verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als
Polizeistaat bezeichnen."
(Ernst Benda, ehem. Präsident des BVerfG)

Stefan Schmitz

unread,
Nov 8, 2011, 2:46:28 PM11/8/11
to
On 8 Nov., 20:15, Juergen <mach...@arcor.de> wrote:

> Alle Dokumente der vergangenen _Jahrzehnte_ (!) enthalten "VN1-VN2 NN"

Und lassen sich eindeutig dem Ausweis mit VN1 VN2 VN3 VN4 NN zuordnen.

Juergen

unread,
Nov 8, 2011, 4:22:07 PM11/8/11
to
Am 08.11.2011 20:35, schrieb Volker Hahn:
> Ich weiß gar nicht, was du willst, ist doch alles streng demokratisch
> legitimiert...

Ich weiss... und vor 80 Jahren war auch alles demokratisch legitimiert.
;-) Und alle machen mit und schreien Hurra :-(

Jürgen

Juergen

unread,
Nov 8, 2011, 4:25:06 PM11/8/11
to
Am 08.11.2011 20:46, schrieb Stefan Schmitz:
> Und lassen sich eindeutig dem Ausweis mit VN1 VN2 VN3 VN4 NN zuordnen.

Hast du dich mal mit dem Thema "maschinenlesbar" beschäftigt?

Ausserdem, hast du den neuen Ausweis schonmal zumindest als Muster gesehen?
Auf der Rückseite ist die maschinenlesbare Zeile, die bislang auf der
Vorderseite war... zähl bitte mal die mögliche Anzahl Zeichen ;-)

Jürgen

Stefan Schmitz

unread,
Nov 9, 2011, 3:34:48 PM11/9/11
to
Aus der bereits genannten Seite:

"Die maschinenlesbare Zone auf Pässen und Ausweisen ist nicht für den
privaten Rechts- und Geschäftsverkehr und auch nicht für eine
Identifizierung gegenüber Behörden im üblichen Verwaltungsverkehr
vorgesehen."

Juergen

unread,
Nov 11, 2011, 8:38:26 AM11/11/11
to
Am 08.11.2011 11:09, schrieb Juergen:
> Und es wird "noch" interessanter...

und es wird wieder noch interessanter...

gerade beim Finanzamt einen Lohnsteuerermässigungs-Antrag abgegeben,
weil deren Software nicht alle Freibeträge aus 2010/2011 übernommen hat.

Bekomm ich dort doch einen Ausdruck für'n Pensionsgeber und dort stehen
alle 4 Vornamen (ohne Bindestrich) drauf!!!

Warum? Antwort der Tante dort = weil vom Ermässigungsantrag nur die
Steuer-ID genommen wird, auch wenn oben drüber die Steuernummer steht!!!
Muss man das verstehen?

Und für die Steuer-ID wird dann der Name von der Einwohner-Meldestelle
automatisiert geholt und hat angeblich nix zu tun mit der kommenden
Steuererklärung für 2011, da würde wieder die gespeicherte Adresse zur
Steuernummer stehen.

Viel Spass demnächst mit Vater Staat.

Jürgen

mock

unread,
Nov 11, 2011, 10:05:06 AM11/11/11
to
On 7 Nov., 18:39, Juergen <mach...@arcor.de> wrote:
>
> Zusatzproblem:
> Beim "neuen" Perso soll es keinen Rufnamen mehr geben und lt.
> Meldestelle würden künftig immer alle Vornamen in "amtlichen"
> Anschreiben verwendet. Ist das nicht ziemlich über das Ziel einer
> namentlichen Personen-"Unterscheidung" hinausgeschossen?
>
Das kann ja lustig werden, wenn die Namen nicht mehr ins
Anschriftsfenster passen.

Guttenberg ist keine Ausnahme. Ich hatte auch Verwandte mit z. T. 16
Vornamen.

Juergen

unread,
Nov 11, 2011, 3:57:25 PM11/11/11
to
Am 11.11.2011 16:05, schrieb mock:
> Das kann ja lustig werden, wenn die Namen nicht mehr ins
> Anschriftsfenster passen.

Wie im anderen Posting schon geschrieben, heiter wird das auch beim
Finanzamt... heute den Ausdruck meiner Steuerermässigung vor Ort
ausgedruckt bekommen... zur Vorlage beim Arbeitgeber bzw. Pensionsgeber
= alle 4 Vornamen standen da. Ich war ziemlich geschockt, immerhin hat
die Tussi VN3 und VN4 nachträglich mit Filzer gestrichen. Zitat "sie
hätte sonst zu viel einzugeben".

Zu Hause ist mir erst aufgefallen, dass die die neue Steuer-ID
eingegeben hatte und damit den automatischen Namensabgleich mit der
Gemeinde ausgelöst hat.

Auf dem Ermässigungsformular ganz oben steht aber die bisherige
Steuernummer. Warum sie die nicht eingegeben hat? Ich werde ihr am
Montag nochmal auf den Senkel gehen.

Beschütze uns vor unserem regulierungswütigen Staat, nur wer kann das,
macht das und wer macht mit? :-(

Jürgen
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