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Mietnomaden und die extreme Lösung

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Frank Burmeister

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Jul 19, 2008, 8:48:07 AM7/19/08
to
Hallo,

folgender Sachverhalt:
Ein Mietnomade bewohnt nun schon eine Mietwohnung seit 6 Monaten (470
Euro kalt) und denkt nicht daran, Miete zu zahlen.

Der Vermieter ist ein rabiater Bauer, der sich das 6 Monate gefallen
liess, aber nun kein Bock mehr hat. (schriftlich gekündigt wurde dem
Zechpreller schon vor drei Monaten)

Er bestellt einen Container und wartet, bis der Mieter für kurze Zeit
die Wohnung verlässt.

Daraufhin tritt er in die Wohnung ein, räumt mit 7 Bekannten die Bude
aus und wechselt die Schlösser aus. Fertig.

Das ganze dauerte knapp 50 Minuten, nach 40 Minuten kam der Nomade
zurück, traute sich aber nicht einzugreifen, da immerhin 8 Leute nicht
seine Meinung vertraten. Der Nomade rief die Polizei, die aber erst
ankam, nachdem alles (schön ordentlich) im Container war.

Der Nomade erstatte nun Anzeige gegen den Vermieter, dieser sieht das
aber gelassen und wartet nur darauf.

Ganz klar, der Vermieter ist nicht im Recht.

Seine Aussage: "Der Typ(der Nomade) hätte mich in den nächsten 6-10
Monaten noch locker 5000-6000 Euro zusätzlich gekostet (Anwalt,
Gerichtskosten, etc.)" Er ist der Meinung, dass jedwede Strafe für sein
Verhalten nur günstiger sein kann.

Hat er recht? Was kann den Vermieter als Strafe erwarten?

Gruß
Frank B.

--
"Unterwerfung ist die einzige bequeme Antwort auf Autorität"

Martin Schneider

unread,
Jul 19, 2008, 8:52:03 AM7/19/08
to
Frank Burmeister schrieb:

> Seine Aussage: "Der Typ(der Nomade) hätte mich in den nächsten 6-10
> Monaten noch locker 5000-6000 Euro zusätzlich gekostet (Anwalt,
> Gerichtskosten, etc.)" Er ist der Meinung, dass jedwede Strafe für sein
> Verhalten nur günstiger sein kann.
>
> Hat er recht? Was kann den Vermieter als Strafe erwarten?

Leider kann ich Dir Deine Hauptfrage nicht beantworten - bin mir aber
relativ sicher, dass der Mietnomade wieder rein darf... In sofern: Ärger
bekommen und nix erreicht.

Gruß,
Martin

Frank Burmeister

unread,
Jul 19, 2008, 8:53:38 AM7/19/08
to
Martin Schneider wrote:

> Leider kann ich Dir Deine Hauptfrage nicht beantworten - bin mir aber
> relativ sicher, dass der Mietnomade wieder rein darf... In sofern: Ärger
> bekommen und nix erreicht.

Der Mietnomade ist mittlerweile seit 2 Wochen draußen und die Wohnung
wird gerade renoviert.

Martin Schneider

unread,
Jul 19, 2008, 8:57:42 AM7/19/08
to
Frank Burmeister schrieb:

> Martin Schneider wrote:
>
>> Leider kann ich Dir Deine Hauptfrage nicht beantworten - bin mir aber
>> relativ sicher, dass der Mietnomade wieder rein darf... In sofern:
>> Ärger bekommen und nix erreicht.
>
> Der Mietnomade ist mittlerweile seit 2 Wochen draußen und die Wohnung
> wird gerade renoviert.

Super - er darf in eine frisch renovierte Wohnung wieder einziehen! :-)

Gruß,
Martin

Tom Berger

unread,
Jul 19, 2008, 8:56:30 AM7/19/08
to
Am Sat, 19 Jul 2008 14:53:38 +0200 schrieb Frank Burmeister:

>> Leider kann ich Dir Deine Hauptfrage nicht beantworten - bin mir aber
>> relativ sicher, dass der Mietnomade wieder rein darf... In sofern: Ärger
>> bekommen und nix erreicht.
>
> Der Mietnomade ist mittlerweile seit 2 Wochen draußen und die Wohnung
> wird gerade renoviert.

Dieser Mietnomade war wohl noch ein unbedarfter Anfänger.

--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - Architekturbemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de

Andreas Froehlich

unread,
Jul 19, 2008, 9:02:02 AM7/19/08
to
Martin Schneider schrieb:

>
> Super - er darf in eine frisch renovierte Wohnung wieder einziehen! :-)
>

Nein, ich würde da möglichst schnell an beispielsweise eine
alleinerziehende Mutter mit kleinen Kindern vermieten.

Den Richter möchte ich sehen, der die dann wegen eines Mietnomaden
rausschmeißt.

Andreas

Carsten Thumulla

unread,
Jul 19, 2008, 9:30:47 AM7/19/08
to
Tom Berger schrieb:

> Dieser Mietnomade war wohl noch ein unbedarfter Anfänger.

Wie hast Du es denn gemacht?


SCNR
Carsten
--
*** Aus der heimlichen Hauptstadt des Havellandes in alle Welt: ***
*** Fröhliche Arschnachten, ihr Weinlöcher! ***
Da Didi

Martin Schneider

unread,
Jul 19, 2008, 9:47:16 AM7/19/08
to
Andreas Froehlich schrieb:

... was dann vermutlich ersatzweise zu einem Schadenersatzanspruch gegen
den Vermieter führen dürfte. Ob der dann gegen die offenen
Mietforderungen aufrechnen darf? :-)

Gruß,
Martin

Pascal Meister

unread,
Jul 19, 2008, 10:16:26 AM7/19/08
to
"Martin Schneider" <martin.s...@illusion-factory.de> schrieb im
Newsbeitrag news:6ee9j4F...@mid.individual.net...

>> Den Richter möchte ich sehen, der die dann wegen eines Mietnomaden
>> rausschmeißt.
>
> ... was dann vermutlich ersatzweise zu einem Schadenersatzanspruch gegen
> den Vermieter führen dürfte. Ob der dann gegen die offenen Mietforderungen
> aufrechnen darf? :-)

Das hingegen ist ein klarer Fall: Fällige Forderungen können verrechnet
werden.

Die Frage des OP ist wohl im Wesentlichen, was das Strafrecht zur "Lösung"
meint.

Gruss Pascal


Bastian Völker

unread,
Jul 19, 2008, 11:18:05 AM7/19/08
to
Hallo!

Pascal Meister schrieb:

>> ... was dann vermutlich ersatzweise zu einem Schadenersatzanspruch gegen
>> den Vermieter führen dürfte. Ob der dann gegen die offenen Mietforderungen
>> aufrechnen darf? :-)
>
> Das hingegen ist ein klarer Fall: Fällige Forderungen können verrechnet
> werden.

So klar ist der Fall vielleicht doch nicht: Gegen eine Forderung aus
einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist die Aufrechnung
nicht zulässig (§ 393 BGB).

Gruß
Bastian

Kurt Guenter

unread,
Jul 19, 2008, 3:26:04 PM7/19/08
to
Frank Burmeister <nomail@invalid> schrieb:

>Daraufhin tritt er in die Wohnung ein, räumt mit 7 Bekannten die Bude
>aus und wechselt die Schlösser aus. Fertig.

da war der Bauer nicht rabiat sondern ein Weichei. Er hätte mit den 7
Bekannten den Nomaden davon überzeugen sollen, dass der selber den
Container belädt und von dannen zieht.


Kurt Guenter

unread,
Jul 19, 2008, 3:27:01 PM7/19/08
to
Tom Berger <use...@archtools.de> schrieb:

>Dieser Mietnomade war wohl noch ein unbedarfter Anfänger.

immerhin 6 Monate für lau :-)

Der Bauer dürfte auch Anfänger gewesen sein.

Frank Burmeister

unread,
Jul 20, 2008, 7:32:15 AM7/20/08
to
Martin Schneider wrote:

> ... was dann vermutlich ersatzweise zu einem Schadenersatzanspruch gegen
> den Vermieter führen dürfte. Ob der dann gegen die offenen
> Mietforderungen aufrechnen darf? :-)

Aber was wäre denn nun der eigentliche Schaden?

Ich könnte mir nur vorstellen, dass eine zwischenzeitliche
Notunterbringung und eventuelle Umzugskosten der eigentliche Schaden
ist. Die Dauer der Notunterbringung kann man aber auch damit
reduzieren, indem man als Argument anführt, dass der Mietnomade nur
deshalb keine Wohnung findet, da keiner bereit ist, einen aufzunehmen,
der keine Miete zahlt und das Sozialamt grundsätzlich für jemanden
zuständig ist, der keine Unterkunft hat.

Demzufolge kann noch nicht einmal das Hotel als "Schaden" geltend
gemacht werden.

Bleibt zunächst einmal die strafrechtliche Bewertung: Was hat der
rabiate Bauer nun zu "fürchten"?

Heinz Schmitz

unread,
Jul 20, 2008, 8:07:04 AM7/20/08
to
Frank Burmeister wrote:

>Aber was wäre denn nun der eigentliche Schaden?
>
>Ich könnte mir nur vorstellen, dass eine zwischenzeitliche
>Notunterbringung und eventuelle Umzugskosten der eigentliche Schaden
>ist.

Glaube ich nicht. Wo immer man den Mietnomaden untergebracht hätte:
Auch dort hätte er nicht gezahlt. Solchen Leuten kann überhaupt kein
Schaden entstehen :-).

Grüße,
H.

PS Ich bin aber sicher, daß dieser Fall in Oskars geplantem
Buch "Sozialneid für Fortgeschrittene" unterschlagen wird,

Markus Heiser

unread,
Jul 20, 2008, 10:54:40 AM7/20/08
to
Frank Burmeister schrieb:

>
> Seine Aussage: "Der Typ(der Nomade) hätte mich in den nächsten 6-10
Monaten noch locker 5000-6000 Euro zusätzlich gekostet (Anwalt,
Gerichtskosten, etc.)" Er ist der Meinung, dass jedwede Strafe für sein
Verhalten nur günstiger sein kann.
>
> Hat er recht? Was kann den Vermieter als Strafe erwarten?

... kann jemand was zum Strafrecht und Strafverfolgung aus der Praxis
berichten? ... hab gehört das derartiger "Hausfriedensbruch" oft erst
gar nicht von der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt wird.


Grüsse H.

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Klaus-Dieter Kunigund

unread,
Jul 20, 2008, 11:57:05 AM7/20/08
to

"Marianne Bloss" <newsgro...@tiscali.de> schrieb im Newsbeitrag

> Nach geltendem Mietrecht berechtigen zwei MM Rückstand zur fristlosen
> Kündigung. Das Böse wird also mit Verbannung bestraft und das Gute
> siegt. Aus Ende Vorhang.

Aber berechtigt diese fristlose Kündigung auch zur sofortigen Zwangsräumung
?

Klaus


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Markus Heiser

unread,
Jul 20, 2008, 12:13:20 PM7/20/08
to
Marianne Bloss schrieb:
> Markus Heiser schrieb:
> Nach geltendem Mietrecht berechtigen zwei MM Rückstand zur fristlosen
> Kündigung. Das Böse wird also mit Verbannung bestraft und das Gute
> siegt. Aus Ende Vorhang.
>
> Marianne ;-)

Naja, ich möchte auf die eigentlich Fragestellung des OP zurück kommen,
die mir bisher nicht ausreichend beantwortet wurde, die Frage ist: wenn
der Mieter Anzeige erstattet, womit muss der Vermieter dann in der
Praxis rechnen. Das der Vermieter widerrechtlich vorgeht ist schon klar,
dass weis auch jeder, der sich mit dem Thema zwei Stunden
auseinandergesetzt hat.

Mietbetrug (Einhegensbetrug) ist auch eine Straftat, dabei bringt der
Mieter den Vermieter in Handlungsnot und er muss langwierige und teure
Verfahren auf sich nehmen, nun hat der Vermieter den 'Spies' umgedreht,
er bringt den Mieter in Handlungsnot, der kann, so wie ich es weis eine
Strafanzeige erstatten, aber wird der überhaupt nachgegangen,
insbesondere wenn der Mieter schon andere Klagen wegen Mietbetrugs am
Hals hat oder noch schlimmer schon eine eidesstattliche abgegeben hat?

Bitte nur Postings die aus der Praxis berichten, danke.

Grüse M.

Wolfgang May

unread,
Jul 20, 2008, 12:17:22 PM7/20/08
to
Marianne Bloss <newsgro...@tiscali.de> wrote:
> Klaus-Dieter Kunigund schrieb:
> Das ist einer fristlosen Kündigung immanent, sonst wäre es ja keine.

logisch immanent, ja.

Im deutschen Weichspueler-Recht aber im Leben nicht die Folge.
Es laesst durchaus jede Moeglichkeit, jemandem "verbindlich" mitzuteilen,
was er zu tun hat. Wenn er dies aber nicht tut, und dabei konsequent
vorgeht, sind die Moeglichkeiten, sein "Recht" auch durchzusetzen, sehr
beschraenkt.

Wolfgang

Hans Beiger

unread,
Jul 20, 2008, 12:31:52 PM7/20/08
to
Martin Schneider schrieb:

> Super - er darf in eine frisch renovierte Wohnung wieder einziehen! :-)
>
> Gruß,
> Martin

Glaubst wirklich daß der das will? Acht Männer in einem kleinem Dorf
sind auch ein Argument. Du kennst keine Dorfgemeinschaften, der ist froh
wenn er wegbleiben darf.

Gruß Hans

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Markus Heiser

unread,
Jul 20, 2008, 12:48:04 PM7/20/08
to
Marianne Bloss schrieb:

>> Wenn er dies aber nicht tut, und dabei konsequent
>> vorgeht, sind die Moeglichkeiten, sein "Recht" auch durchzusetzen, sehr
>> beschraenkt.
>
> Das halte ich für nachvollziehbar, weil wir sonst Gefahr laufen, unsere
> Autonomie an die Rechtsprechung abzugeben.

Hallo Marianne, was willst Du eigentlich hier diskutieren?

Grüße M.

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Carsten Thumulla

unread,
Jul 20, 2008, 1:03:11 PM7/20/08
to
Stefan Ram schrieb:

> Wolfgang May <m...@informatik.uni-goettingen.de> writes:
>> Es laesst durchaus jede Moeglichkeit, jemandem "verbindlich" mitzuteilen,
>> was er zu tun hat. Wenn er dies aber nicht tut, und dabei konsequent
>> vorgeht, sind die Moeglichkeiten, sein "Recht" auch durchzusetzen, sehr
>> beschraenkt.
>
> Es kann bei der Durchsetzung aber auch schon einmal
> zu einer gewissen Härte kommen:
>
> »Ein 77jähriger Mann ist am Montag bei einem
> Schußwechsel von einem Einsatzkommando der Polizei
> getötet worden.
>
> Der Rentner hatte sich vor der Zwangsräumung in seiner
> Gießener Wohnung verbarrikadiert und gedroht, auf den
> Gerichtsvollzieher zu schießen.«
>
> http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=5710&key=standard_document_2370190

Es wäre eben vernünftiger gewesen, sie hätten den Bauern mit seinen
sieben Kumpelz rangelassen.


ct
--
http://www.kinderministerium.de/

Wolfgang May

unread,
Jul 20, 2008, 1:24:38 PM7/20/08
to
Marianne Bloss <newsgro...@tiscali.de> wrote:

> >> Das ist einer fristlosen Kündigung immanent, sonst wäre es ja keine.
> >
> > logisch immanent, ja.
> >
> > Im deutschen Weichspueler-Recht aber im Leben nicht die Folge.
> > Es laesst durchaus jede Moeglichkeit, jemandem "verbindlich" mitzuteilen,
> > was er zu tun hat.
>

> Naja, wir sind eine hochzivilisierte Gesellschaft und Worte sind eine
> mächtige Waffe.

Wie Du siehst, nicht gegen jemanden, der konsequent nicht will.

> Ich würde schon ebenfalls voraussetzen, dass zuvor im
> zivilen Bereich alle verfügbaren Register gezogen wurden.

Dass man, um zu seinem Recht zu kommen, erheblichen Aufwand (mit
unsicherem Ausgang) treiben muss?



> > Wenn er dies aber nicht tut, und dabei konsequent
> > vorgeht, sind die Moeglichkeiten, sein "Recht" auch durchzusetzen, sehr
> > beschraenkt.
>

> Das halte ich für nachvollziehbar, weil wir sonst Gefahr laufen, unsere
> Autonomie an die Rechtsprechung abzugeben.

Interessanter Ansatz.
Du meinst, die Autonomie des Einzelnen sollte ueber der Rechtsprechung
stehen?

D.h., Gesetze haben etwa den Stellenwert von UNO-Resolutionen im Sinn
von "wir finden es uebrigens nicht gut, dass Sie XY bombardiert haben,
und wir wuerden es moeglicherweise auch nicht gut finden wenn Sie das
weiterhin machen wuerden"?
Und die Dummen halten sich dran?

Das waere endgueltig das "Recht des Dreisteren".

Wolfgang

Tom Berger

unread,
Jul 20, 2008, 1:25:24 PM7/20/08
to
Am Sun, 20 Jul 2008 18:13:20 +0200 schrieb Markus Heiser:

> Mietbetrug (Einhegensbetrug) ist auch eine Straftat

Ja, aber wurde diese Straftat denn auch nachgewiesen? Oder hat sich der
Bauer hier auf sein Bauchgefühl verlassen?

Markus Heiser

unread,
Jul 20, 2008, 1:43:39 PM7/20/08
to
Tom Berger schrieb:

> Am Sun, 20 Jul 2008 18:13:20 +0200 schrieb Markus Heiser:
>
>> Mietbetrug (Einhegensbetrug) ist auch eine Straftat
>
> Ja, aber wurde diese Straftat denn auch nachgewiesen? Oder hat sich der
> Bauer hier auf sein Bauchgefühl verlassen?
>

Das ist genau der Punkt, der Vermieter ist in der Handlungspflicht, er
muss sich anstrengen einen Sachverhalt nachzuweisen, hier war der
Vermieter 'bauernschlau' :-) , er hat einfach gehandelt, jetzt muss der
Mieter handeln (sofern er zu seinem Recht kommen will).

Ob 'Bauchgefühl oder 'nachgewiesen wäre nach meinem Verständnis in der
Sache "Hausfriedensbruch" (oder wie auch immer) nicht wesentlich von
Belang. Die 6 Monate Mietrückstand werden sicherlich nachweisbar sein,
also wieder die Frage; was mag den Vermieter wohl erwarten, angenommen
der Mieter zeigt ihn 'nun an?

Einschätzungen?

Gruss M.

Markus Heiser

unread,
Jul 20, 2008, 1:47:11 PM7/20/08
to
Markus Heiser schrieb:

sorry, aber IMHO "abschweifend". Evtl. wäre die Auffassung des
Rechtsverständnis einen eigenen Thread Wert?

Gruß M.

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Thomas Hochstein

unread,
Jul 20, 2008, 1:39:25 PM7/20/08
to
Frank Burmeister schrieb:

> Das ganze dauerte knapp 50 Minuten, nach 40 Minuten kam der Nomade
> zurück, traute sich aber nicht einzugreifen, da immerhin 8 Leute nicht
> seine Meinung vertraten. Der Nomade rief die Polizei, die aber erst
> ankam, nachdem alles (schön ordentlich) im Container war.
>
> Der Nomade erstatte nun Anzeige gegen den Vermieter, dieser sieht das
> aber gelassen und wartet nur darauf.

Nun, sinnvoller wäre die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung wegen
besitzstörung gewesen; dann wäre der Mieter binnen kürzester Frist mit
Unterstützung des Gerichtsvollziehers wieder in seiner Wohnung
gewesen, samt Mobiliar, auf Kosten des Vermieters.

> Seine Aussage: "Der Typ(der Nomade) hätte mich in den nächsten 6-10
> Monaten noch locker 5000-6000 Euro zusätzlich gekostet (Anwalt,
> Gerichtskosten, etc.)" Er ist der Meinung, dass jedwede Strafe für sein
> Verhalten nur günstiger sein kann.

Nachdem der Mieter sich auf Kosten des Vermieters wieder den Besitz an
der Wohnung verschaffen lassen kann, ist das nicht sehr sinnvoll.

> Hat er recht? Was kann den Vermieter als Strafe erwarten?

de.soc.recht.strafrecht ist da drüben --->. :)

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

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Wolfgang May

unread,
Jul 20, 2008, 2:05:34 PM7/20/08
to
Marianne Bloss <newsgro...@tiscali.de> wrote:
> Wolfgang May schrieb:

>
> >> > Im deutschen Weichspueler-Recht aber im Leben nicht die Folge.
> >> > Es laesst durchaus jede Moeglichkeit, jemandem "verbindlich" mitzuteilen,
> >> > was er zu tun hat.
> >>
> >> Naja, wir sind eine hochzivilisierte Gesellschaft und Worte sind eine
> >> mächtige Waffe.
> >
> > Wie Du siehst, nicht gegen jemanden, der konsequent nicht will.
>
> Das OP schweigt sich ja darüber aus, ob das überhaupt versucht wurde.

>
> >> Ich würde schon ebenfalls voraussetzen, dass zuvor im
> >> zivilen Bereich alle verfügbaren Register gezogen wurden.
> >
> > Dass man, um zu seinem Recht zu kommen, erheblichen Aufwand (mit
> > unsicherem Ausgang) treiben muss?
>
> Man muss sich halt im Leben behaupten,

Eine geregelte Rechstprechung hat u.a. zum Ziel, dieses "Recht des
Staerkeren" in geregelte Bahnen zu leiten.

> >> > Wenn er dies aber nicht tut, und dabei konsequent
> >> > vorgeht, sind die Moeglichkeiten, sein "Recht" auch durchzusetzen, sehr
> >> > beschraenkt.
> >>
> >> Das halte ich für nachvollziehbar, weil wir sonst Gefahr laufen, unsere
> >> Autonomie an die Rechtsprechung abzugeben.
> >
> > Interessanter Ansatz.
> > Du meinst, die Autonomie des Einzelnen sollte ueber der Rechtsprechung
> > stehen?
>

> Nein, ich meine, dass wir als mündige Bürger selbst in der Lage sind,
> Probleme zu lösen

Genau das wird ja in diesem Thread diskutiert. Bauer gegen Mietnomade.

> und dass die gerichtliche Auseinandersetzung stets der
> letzte Ausweg sein sollte. Das geht auch, bis auf die Ausnahmefälle :-)

eher =:(
Und fuer diese sollte die Rechtsprechung zuverlaessig da sein.

Ist sie aber zunehmend offensichtlich aufgrund von Zahnlosigkeit nicht mehr.

Wolfgang

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Wolfgang May

unread,
Jul 20, 2008, 2:24:05 PM7/20/08
to
Marianne Bloss <newsgro...@tiscali.de> wrote:
> Wolfgang May schrieb:
>
> >> Nein, ich meine, dass wir als mündige Bürger selbst in der Lage sind,
> >> Probleme zu lösen
> >
> > Genau das wird ja in diesem Thread diskutiert. Bauer gegen Mietnomade.
> >
> >> und dass die gerichtliche Auseinandersetzung stets der
> >> letzte Ausweg sein sollte. Das geht auch, bis auf die Ausnahmefälle :-)
> >
> > eher =:(
> > Und fuer diese sollte die Rechtsprechung zuverlaessig da sein.
> >
> > Ist sie aber zunehmend offensichtlich aufgrund von Zahnlosigkeit nicht mehr.
>
> Wenn Du darauf anspielst, dass sich Mietnomaden erfolgreich gegen
> Vermieter durchsetzen können, wie gerade wieder gepostet wurde, dann
> gebe ich Dir Recht.

Was heisst hier "darauf anspielen" - das war das konkrete Thema hier
im Thread.

Ob es dazu Analogien, etwa im Bereich "Verkehrsunfaelle" oder
"Arbeitsrecht" gibt, ist nicht Thema dieses Threads.

Wolfgang

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Gerald Gruner

unread,
Jul 20, 2008, 2:55:48 PM7/20/08
to
Marianne Bloss schrieb am Sun, 20 Jul 2008:

> Wolfgang May schrieb:
> > Marianne Bloss <newsgro...@tiscali.de> wrote:

[fristlose Kündigung => sofortige Zwangsräumung?]


> >> Das ist einer fristlosen Kündigung immanent, sonst wäre es
> >> ja keine.
> >
> > logisch immanent, ja.
> >
> > Im deutschen Weichspueler-Recht aber im Leben nicht die Folge.
> > Es laesst durchaus jede Moeglichkeit, jemandem "verbindlich"
> > mitzuteilen, was er zu tun hat.
>

> Naja, wir sind eine hochzivilisierte Gesellschaft und Worte sind

> eine mächtige Waffe. Ich würde schon ebenfalls voraussetzen, dass


> zuvor im zivilen Bereich alle verfügbaren Register gezogen wurden.

Nur wenn diese "verfügbaren Register" unendlich lange dauern?
Ein Recht, dessen Durchsetzung beliebig lang verzögert werden kann,
ist letztlich zahnlos.
Man kann ein bestehendes Recht auch dadurch zur Makulatur machen, dass
es nicht durchgesetzt wird.



> > Wenn er dies aber nicht tut, und dabei konsequent vorgeht, sind die
> > Moeglichkeiten, sein "Recht" auch durchzusetzen, sehr beschraenkt.
>

> Das halte ich für nachvollziehbar, weil wir sonst Gefahr laufen,
> unsere Autonomie an die Rechtsprechung abzugeben.

Wenn das Recht festgestllt und das Urteil gefallen ist, dann muss es
auch durchgesetzt werden, sonst ist es wertlos.
Und was man da so an Berichten über "Mietnomanden" liest, liegt da
einiges im Argen. Ja, das werden von der Presse aufgebauschte
Einzelfälle sein, aber jeder dieser Einzelfälle ist für die
Betroffenen höchst real.


MfG
Gerald

--
"Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten
verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als
Polizeistaat bezeichnen."
(Ernst Benda, CDU, ehem. Präsident des BVerfG)

Bastian Völker

unread,
Jul 20, 2008, 3:04:09 PM7/20/08
to
Hallo!

Chris schrieb:

>>> Mietbetrug (Einhegensbetrug) ist auch eine Straftat
>> Ja, aber wurde diese Straftat denn auch nachgewiesen? O
>

> Da reichen schon die Kontoauszüge. 6 Monate keine Miete...

Und welcher Straftatbestand wird dadurch nachgewiesen?

Gruß
Bastian

Bastian Völker

unread,
Jul 20, 2008, 3:07:28 PM7/20/08
to
Hallo!

Chris schrieb:

>> Nun, sinnvoller wäre die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung wegen
>> besitzstörung gewesen; dann wäre der Mieter binnen kürzester Frist mit
>> Unterstützung des Gerichtsvollziehers wieder in seiner Wohnung
>> gewesen, samt Mobiliar, auf Kosten des Vermieters.
>

> Ich hätte dem Assi zusammen mit den 7 Kumpels auch eher die Eier langezogen.
> Würde ich jetzt machen, wenn der Spacken sich wirklich traut zu klagen.

Das wäre sicherlich total pfiffig. Der Vermieter führt eine
rechtswidrige Zwangsräumung durch, wird verklagt und plötzlich werden
dem Mieter "die Eier langgezogen". Damit macht der Vermieter sich das
Leben sicherlich nicht leichter.

>>> Hat er recht? Was kann den Vermieter als Strafe erwarten?
>>
>> de.soc.recht.strafrecht ist da drüben --->. :)
>

> War das denn irgendwie strafrechtlich relevant?

Na ja, die Frage nach der Höhe einer Strafe ist wohl schon eine
strafrechtliche Frage. Abgesehen davon ist das Verhalten des Vermieters
sicherlich strafrechtlich relevant. Zweifelst Du ernsthaft daran?

> Ich finde es eine Frechheit, daß die Vermieter gg. solche Arschlöcher kaum
> eine Handhabe hat.

Deine Meinung ist Dir unbenommen. Geltende Gesetze hebelt sie allerdings
nicht aus.

Gruß
Bastian

Kurt Guenter

unread,
Jul 20, 2008, 3:11:15 PM7/20/08
to
Marianne Bloss <newsgro...@tiscali.de> schrieb:

>Nach geltendem Mietrecht berechtigen zwei MM Rückstand zur fristlosen
>Kündigung.

ein Zwangsauszug ist damit aber nicht verbunden. Wäre ja noch schöner,
wenn dann der Staat für die Unterkunftskosten aufkommen müsste. Soll
das doch gefälligst der blöde Vermieter zahlen.

Wolfgang May

unread,
Jul 20, 2008, 3:25:01 PM7/20/08
to

Die Tatsache dass der Vermieter in dieser Situation zwar das Recht zur
fristlosen Kuendigung hat, diese aber bei den "geltenden Gesetzen"
(bzw. deren Auslegung) nicht durchsetzbar ist, ist ein Armutszeugnis
fuer den "Rechtsstaat", bzw die Legislative, die diesen garantieren
soll.

Die gesellschaftlichen Folgen einer zunehmend de facto rechtsfreien
Zone sind zum Teil schon -in unterschiedlichen Auspraegungen-
sichtbar.

Wolfgang

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Martin Schneider

unread,
Jul 20, 2008, 3:34:54 PM7/20/08
to
Frank Burmeister schrieb:
> Ich könnte mir nur vorstellen, dass eine zwischenzeitliche
> Notunterbringung und eventuelle Umzugskosten der eigentliche Schaden
> ist. Die Dauer der Notunterbringung kann man aber auch damit reduzieren,
> indem man als Argument anführt, dass der Mietnomade nur deshalb keine
> Wohnung findet, da keiner bereit ist, einen aufzunehmen, der keine Miete
> zahlt und das Sozialamt grundsätzlich für jemanden zuständig ist, der
> keine Unterkunft hat.

Da er nicht rechtmäßig entmietet worden ist, dürfte der Schaden in den
Wohnkosten und Einlagerungskosten vom Tag der Entmietung bis zu einem
rechtmäßigen Räumungstermin bestehen.

Warum ihn kein anderer nimmt, dürfte da erst mal nebensächlich sein.

Gruß,
Martin

Heiko Nock

unread,
Jul 20, 2008, 4:08:18 PM7/20/08
to
Wolfgang May wrote:

>> > Ich finde es eine Frechheit, daß die Vermieter gg. solche
>> > Arschlöcher kaum eine Handhabe hat.
>> Deine Meinung ist Dir unbenommen. Geltende Gesetze hebelt sie
>> allerdings nicht aus.
> Die Tatsache dass der Vermieter in dieser Situation zwar das Recht
> zur fristlosen Kuendigung hat, diese aber bei den "geltenden
> Gesetzen" (bzw. deren Auslegung) nicht durchsetzbar ist, ist ein
> Armutszeugnis fuer den "Rechtsstaat", bzw die Legislative, die diesen
> garantieren soll.

Inwiefern ist die fristlose Kündigung bei den "geltenden Gesetzen"
nicht durchsetzbar?

--
'Ich gehöre zu den wenigen, die nicht Auto fahren können und trotzdem
nicht fahren.'
-- Gabriel Laub

Wolfgang May

unread,
Jul 20, 2008, 4:15:03 PM7/20/08
to
Heiko Nock <hn...@gmx.de> wrote:
> Wolfgang May wrote:
>
> >> > Ich finde es eine Frechheit, daß die Vermieter gg. solche
> >> > Arschlöcher kaum eine Handhabe hat.
> >> Deine Meinung ist Dir unbenommen. Geltende Gesetze hebelt sie
> >> allerdings nicht aus.
> > Die Tatsache dass der Vermieter in dieser Situation zwar das Recht
> > zur fristlosen Kuendigung hat, diese aber bei den "geltenden
> > Gesetzen" (bzw. deren Auslegung) nicht durchsetzbar ist, ist ein
> > Armutszeugnis fuer den "Rechtsstaat", bzw die Legislative, die diesen
> > garantieren soll.
>
> Inwiefern ist die fristlose Kündigung bei den "geltenden Gesetzen"
> nicht durchsetzbar?

http://www.usenet-abc.de/wiki/Team/Rekursion

Bastian Völker

unread,
Jul 20, 2008, 4:21:20 PM7/20/08
to
Hallo!

Wolfgang May schrieb:

> Die Tatsache dass der Vermieter in dieser Situation zwar das Recht zur
> fristlosen Kuendigung hat, diese aber bei den "geltenden Gesetzen"
> (bzw. deren Auslegung) nicht durchsetzbar ist, ist ein Armutszeugnis
> fuer den "Rechtsstaat", bzw die Legislative, die diesen garantieren
> soll.

Wie kommst Du darauf? Selbstverständlich kann man die Wohnung nach der
fristlosen Kündigung auch zwangsweise räumen lassen.

> Die gesellschaftlichen Folgen einer zunehmend de facto rechtsfreien
> Zone sind zum Teil schon -in unterschiedlichen Auspraegungen-
> sichtbar.

Ist das so? Da es keine "rechtsfreie Zone" in diesem Zusammenhang gibt,
darf ich wohl davon ausgehen, dass auch die gesellschaftlichen Folgen
Einbildung sind...

Gruß
Bastian

Rupert Haselbeck

unread,
Jul 20, 2008, 4:37:09 PM7/20/08
to
Martin Schneider schrieb:

> Da er nicht rechtmäßig entmietet worden ist, dürfte der Schaden in den
> Wohnkosten und Einlagerungskosten vom Tag der Entmietung bis zu einem
> rechtmäßigen Räumungstermin bestehen.

Wieso soll ihm ein Schaden in Form von Wohnkosten und gar
Einlagerungskosten entstanden sein? Er war ab dem Zugang der fristlosen
Kündigung überhaupt nicht mehr berechtigt, die Wohnung zu nutzen, so
daß ihm aus dem (wenn auch unrechtmäßig erfolgten) Entzug der
Nutzungsmöglichkeit kein Schaden entstanden sein kann.

> Warum ihn kein anderer nimmt, dürfte da erst mal nebensächlich sein.

Richtig, darauf kommt es in dieser Situation nicht an

MfG
Rupert

Bastian Völker

unread,
Jul 20, 2008, 4:41:57 PM7/20/08
to
Hallo!

Chris schrieb:

> Ich weiss nicht, hatte noch nie solchen Ärger mit Mietern.
> Vom Gefühl her ist der Vermieter im Recht.

Da fühle ich anders. Wir können uns sicherlich darauf einigen, dass der
Mieter natürlich kein Recht hat, die Miete einfach nicht zu zahlen und
mit entsprechenden Konsequenzen rechnen muss. Diese können sich aber nur
im rechtsstaatlichen Rahmen bewegen. Insofern war der Vermieter nicht im
Recht. Selbstjustiz ist aus guten Gründen verboten.

> Wenn der Assi 6 Monate die Miete nicht zahlt würde ich ihn aber auch
> rausschmeissen. Ist ja das Haus des Vermieters. Kann er ja zur Not Eingenbedarf
> geltend machen und erstmal selbst einziehen.

Was ja Quatsch ist. Eine Eigenbedarfskündigung ist aufwendig und als
Ausrede kaum tauglich. Im Übrigen brauchen wir diesen Umweg hier gar
nicht. Wer mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist, muss mit einer
Kündigung rechnen. Ich glaube kaum, dass hier mietvertraglich etwas
anderes vereinbart wurde. Der Vermieter kann ohne weiteres kündigen und
anschließend die Räumung betreiben.

> Der Mieter kann von Glück reden, daß seine Sachen im Container, und nicht auf
> dem Müll gelandet sind...

Dann hätte der Vermieter den ganzen Kram auch noch ersetzen müssen.
Damit wäre es nur noch teurer geworden - für den Vermieter.

>>> Ich finde es eine Frechheit, daß die Vermieter gg. solche Arschlöcher kaum
>>> eine Handhabe hat.
>> Deine Meinung ist Dir unbenommen. Geltende Gesetze hebelt sie allerdings
>> nicht aus.
>>

> OK. Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß irgendjemand dies anders sehen
> könnte.

Vermieter haben durchaus Handhabe. Das wird gerne etwas einseitig
dargestellt. Diese Handhabe mag vielen Vermietern nicht
gefallen/ausreichen. Allerdings ist ihnen die tendentiell
mieterschützende Gesetzgebung und Rechtsprechung auch vorher bekannt.
Das soll nicht heißen, dass ich die Verärgerung des Vermieters nicht
verstehe - im Gegenteil. Und es gibt sicherlich auch extreme Fälle, in
denen die Rechtslage den Mieter zu Unrecht schützt. Selbstjustiz
rechtfertig aber auch so ein Fall nicht.

Gruß
Bastian

Wolfgang May

unread,
Jul 20, 2008, 4:45:56 PM7/20/08
to
Bastian Völker <BVusen...@yahoo.de> wrote:
> Hallo!
>
> Wolfgang May schrieb:
>
> > Die Tatsache dass der Vermieter in dieser Situation zwar das Recht zur
> > fristlosen Kuendigung hat, diese aber bei den "geltenden Gesetzen"
> > (bzw. deren Auslegung) nicht durchsetzbar ist, ist ein Armutszeugnis
> > fuer den "Rechtsstaat", bzw die Legislative, die diesen garantieren
> > soll.
>
> Wie kommst Du darauf? Selbstverständlich kann man die Wohnung nach der
> fristlosen Kündigung auch zwangsweise räumen lassen.

versuchen, dies zu bantragen, zumindest.

> > Die gesellschaftlichen Folgen einer zunehmend de facto rechtsfreien
> > Zone sind zum Teil schon -in unterschiedlichen Auspraegungen-
> > sichtbar.
>
> Ist das so? Da es keine "rechtsfreie Zone" in diesem Zusammenhang gibt,

Tut es Deiner Ansicht nach nicht?
Naja, "es kommt nicht darauf an, wer Recht hat, sondern wer Recht bekommt".

> darf ich wohl davon ausgehen, dass auch die gesellschaftlichen Folgen
> Einbildung sind...

Bereits dieser Thread genuegt, die Existenz mindestens einer solchen
zu belegen:

- (i) konsequenter Mietnomade (wobei einige Poster den noch als Anfaenger
bezeichnen),
- (ii) Selbstjustiz uebender Bauer.

Es koennen nicht beide im Recht sein. Entscheide Dich fuer einen.

Wolfgang

Bernhard Muenzer

unread,
Jul 20, 2008, 5:45:58 PM7/20/08
to
Wolfgang May schrieb:

> - (i) konsequenter Mietnomade (wobei einige Poster den noch als Anfaenger
> bezeichnen),
> - (ii) Selbstjustiz uebender Bauer.
>
> Es koennen nicht beide im Recht sein.

Stimmt.

Es können aber beide im Unrecht sein - und genau das trifft hier zu.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA"]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_<6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C

Wolfgang May

unread,
Jul 20, 2008, 6:13:53 PM7/20/08
to
Bernhard Muenzer <bmue...@yahoo.com> wrote:
> Wolfgang May schrieb:
> > - (i) konsequenter Mietnomade (wobei einige Poster den noch als Anfaenger
> > bezeichnen),
> > - (ii) Selbstjustiz uebender Bauer.
> >
> > Es koennen nicht beide im Recht sein.
>
> Stimmt.

Das war in etwa der Ausgangspunkt ...



> Es können aber beide im Unrecht sein - und genau das trifft hier zu.

Eben. Gemaess den "geltenden Gesetzen" kann der Bauer, der bis zur
Ergreifung von Selbstjustiz im Recht war, sein Recht nicht
durchsetzen, ohne zu Massnahmen zu greifen, die ihn bezueglich der
"geltenden Gesetze" auch ins Unrecht bringen. Im wahrsten Sinne also
ein rechtsfreier Raum, in den jemand den anderen zwingen kann, wenn er
sich nur konsequent genug ueber alles hinwegsetzt.

Wolfgang

Bastian Völker

unread,
Jul 20, 2008, 6:30:35 PM7/20/08
to
Hallo!

Wolfgang May schrieb:

> Eben. Gemaess den "geltenden Gesetzen" kann der Bauer, der bis zur
> Ergreifung von Selbstjustiz im Recht war, sein Recht nicht
> durchsetzen, ohne zu Massnahmen zu greifen, die ihn bezueglich der
> "geltenden Gesetze" auch ins Unrecht bringen. Im wahrsten Sinne also
> ein rechtsfreier Raum, in den jemand den anderen zwingen kann, wenn er
> sich nur konsequent genug ueber alles hinwegsetzt.

Vielleicht verstehe ich es einfach nicht. Der Bauer kann sein Recht doch
auch nach den "geltenden Gesetzen" durchsetzen, indem er die gesetzlich
vorgesehenen Maßnahmen ergreift und auf seine Selbstjustiz verzichtet.
Und einen rechtsfreien Raum kann ich nach wie vor überhaupt nicht
erkennen. Vielleicht kannst Du ja noch einmal etwas verständlicher
formulieren, was Du meinst.

Gruß
Bastian

Tom Berger

unread,
Jul 20, 2008, 6:36:13 PM7/20/08
to
Am Mon, 21 Jul 2008 00:30:35 +0200 schrieb Bastian Völker:

> Vielleicht verstehe ich es einfach nicht. Der Bauer kann sein Recht doch
> auch nach den "geltenden Gesetzen" durchsetzen, indem er die gesetzlich
> vorgesehenen Maßnahmen ergreift und auf seine Selbstjustiz verzichtet.

Naja, das wird den Vermieter so ungefähr 2 Jahre kosten, wenn der Mieter
alle Möglichkeiten ausschöpft. 2 Jahre Mietausfall könnten den Vermieter
ruinieren, und da wird es wieder interessant: könnte der Vermieter das
Handeln des Mietnomaden als rechtswidrigen Angriff betrachten, der
Notwehrmaßnahmen rechtfertigt?

--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - Architekturbemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de

Holger Pollmann

unread,
Jul 20, 2008, 6:40:39 PM7/20/08
to
Tom Berger <use...@archtools.de> schrieb:

>> Vielleicht verstehe ich es einfach nicht. Der Bauer kann sein
>> Recht doch auch nach den "geltenden Gesetzen" durchsetzen, indem
>> er die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ergreift und auf seine
>> Selbstjustiz verzichtet.
>
> Naja, das wird den Vermieter so ungefähr 2 Jahre kosten, wenn der
> Mieter alle Möglichkeiten ausschöpft.

Üblicherweise dauert sowas um die vier bis sechs Monate und keine zwei
Jahre.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.

Tom Berger

unread,
Jul 20, 2008, 6:52:42 PM7/20/08
to
Am 20 Jul 2008 22:40:39 GMT schrieb Holger Pollmann:

>> Naja, das wird den Vermieter so ungefähr 2 Jahre kosten, wenn der
>> Mieter alle Möglichkeiten ausschöpft.
>
> Üblicherweise dauert sowas um die vier bis sechs Monate und keine zwei
> Jahre.

"Üblicherweise" schöpft der Mietnomade nicht alle Möglichkeiten aus. Und
doch, das kann sich schon mal 2 Jahre hinziehen, wenn der Mietnomade sich
der Zustellung von Schreiben konsequent entzieht, jedem einzelnen
Schreiben, das ihn erreicht, unter Ausschöpfung aller Fristen widerspricht,
wenn er gegen jeden Beschluss klagt, wenn das Gericht zur passenden Zeit in
Urlaub geht usw...

Aber das beantwortet meine Frage nicht, die hier ja so ähnlich auch schon
öfter gestellt wurde: könnte sich der Vermieter auf ein Notwehrrecht
berufen?

Rupert Haselbeck

unread,
Jul 21, 2008, 1:27:29 AM7/21/08
to
Holger Pollmann schrieb:

>> Naja, das wird den Vermieter so ungefähr 2 Jahre kosten, wenn der
>> Mieter alle Möglichkeiten ausschöpft.
>
> Üblicherweise dauert sowas um die vier bis sechs Monate und keine zwei
> Jahre.

In der Theorie hast du damit Recht. In der Praxis wirst du einen
Räumungstitel eher selten in weniger als einem Jahr, eher deutlich
mehr, vollstreckt haben, gerechnet ab Klageerhebung.
Selbst ganz "gewöhnliche" Beklagte, also keine "Mietnomaden", wissen
nicht selten um alle Möglichkeiten der Verfahrensverzögerung durch
Generieren von Zustellungsproblemen, durch Einlegen von Rechtsmitteln
und Rechtsbehelfen aller Art, Vollstreckungsschutzantrage und dergl.
mehr. Soweit solche Leute nicht etwa dem Gericht bereits einschlägig
aufgefallen sind, werden sie in aller Regel mit ihrer Taktik Erfolg
haben.

MfG
Rupert

Volker darkon Riehl

unread,
Jul 21, 2008, 1:46:10 AM7/21/08
to
Wolfgang May <m...@informatik.uni-goettingen.de> wrote:

> - (i) konsequenter Mietnomade (wobei einige Poster den noch als Anfaenger
> bezeichnen),
> - (ii) Selbstjustiz uebender Bauer.
>
> Es koennen nicht beide im Recht sein. Entscheide Dich fuer einen.

Es ist aber keiner im Recht.
Nur weil er durch den Mietnomaden einen Schaden hat darf der Bauer keine
Selbstjustiz verüben.

Das ist halt das unternehmerische Risiko. Das gilt für Händler und
Dienstleister deren Rechnungen nicht bezahlt werden genauso wie für
Vermieter.


Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch

Carsten Thumulla

unread,
Jul 21, 2008, 2:33:02 AM7/21/08
to
Bastian Völker schrieb:

> im rechtsstaatlichen Rahmen bewegen.

In erster Näherung könnte ich Dir zustimmen. Es soll aber Leute geben,
die das systematisch über Jahre betreiben und viele tausend Euro Schaden
hinterlassen, die sie möglicherweise nicht wiedergutmachen können.

Daß jemand leicht in eine Krise kommen kann akzeptiere ich.


Da arbeitet der Rechtsstaat ebenso wie mit einigen Kriminellen, die es
erst nach dutzenden Taten erwischt und die dann ein gefundenes Fressen
für die Bildzeitung sind.


Rechtsstaat hin oder her. Es gibt genug Fälle, in denen er das
verhindert, was er schützen sollte und dann selbst bei klarer
Fehlleistung keinen Schadenersatz leistet.


Andersherum sollte den Betrügereien mit Mietkaution mal ein Riegel
vorgeschoben werden.


ct
--
Pferdezüchter wollen Dampfmaschinen verbieten lassen.

HaJo Hachtkemper

unread,
Jul 21, 2008, 3:01:09 AM7/21/08
to
Halli-Hallo!

Carsten Thumulla schrieb am 21.07.2008 08:33:
> Es soll aber Leute geben,
> die das systematisch über Jahre betreiben und viele tausend Euro Schaden
> hinterlassen, die sie möglicherweise nicht wiedergutmachen können.

Machen Diebe auch.

> Da arbeitet der Rechtsstaat ebenso wie mit einigen Kriminellen, die es

> erst nach dutzenden Taten erwischt [...] sind.

So wie mit Dieben.

> Rechtsstaat hin oder her. Es gibt genug Fälle, in denen er das
> verhindert, was er schützen sollte und dann selbst bei klarer
> Fehlleistung keinen Schadenersatz leistet.

Warum sollte er, wenn keine Rechtsgrundlage dazu besteht?

Sorry, aber so kann man den Rechtsstaat auch wegdiskutieren wollen.
Wenn Du was ändern willst, geh meinetwegen in die Politik, aber
Selbstjustiz ist definitiv keine Lösung, eine Straftat als
Bauernschläue darzustellen auch nicht.

Ciao/HaJo

Carsten Thumulla

unread,
Jul 21, 2008, 3:15:26 AM7/21/08
to
HaJo Hachtkemper schrieb:

>> Da arbeitet der Rechtsstaat ebenso wie mit einigen Kriminellen, die es
>> erst nach dutzenden Taten erwischt [...] sind.
>
> So wie mit Dieben.

Ich meinte nicht die, die nach zwanzig Taten erwischt werden, sondern
die, die zwanzig mal erwischt wurden und weitermachen durften.
(bezeichnende Kürzung übrigens)


>> Rechtsstaat hin oder her. Es gibt genug Fälle, in denen er das
>> verhindert, was er schützen sollte und dann selbst bei klarer
>> Fehlleistung keinen Schadenersatz leistet.
>
> Warum sollte er, wenn keine Rechtsgrundlage dazu besteht?

Er tut es ja nicht einmal, wenn die Grundlage da ist.


> Sorry, aber so kann man den Rechtsstaat auch wegdiskutieren wollen.
> Wenn Du was ändern willst, geh meinetwegen in die Politik, aber
> Selbstjustiz ist definitiv keine Lösung, eine Straftat als
> Bauernschläue darzustellen auch nicht.

Deine Leseleistung ist schlecht. Ich habe das Verhalten nicht verteidigt
sondern die Beziehung des Rechtsstaates zu gerechtem Verhalten hinterfragt.

Daß Aufräumen in der Politik aussichtslos ist hast Du auch schon erkannt
oder warum verweist Du mich dorthin?

Daß die Meinung in der Bevölkerung sinkt werden noch zwanzig Polizei-
und Richterserien nicht aufhalten sondern nur eine Rückbesinnung auf
klares, schnelles und vor allem gerechtes Verhalten.


ct
--
"Ich verurteile die aggressiven Aktionen dieser Gruppen natürlich. Doch
andererseits hätte ich ein schlechtes Gewissen wenn ich als Polizist den
G8 beschützen müsste."
ein Polizist

Message has been deleted

Pascal Meister

unread,
Jul 21, 2008, 4:48:21 AM7/21/08
to
"Frank Burmeister" <nomail@invalid> schrieb im Newsbeitrag
news:g5snq7$mjn$02$1...@news.t-online.com...

> Daraufhin tritt er in die Wohnung ein, räumt mit 7 Bekannten die Bude aus
> und wechselt die Schlösser aus. Fertig.


>
> Hat er recht? Was kann den Vermieter als Strafe erwarten?

Die Diskussionen zum Thema sind zwar interessant - aber ernsthaft zurück zur
Ursprungsfrage:

Welches Strafmass hat der Vermieter in einem solchen Fall typischerweise zu
erwarten?
(die Schadenersatzfrage kann mal beiseite gelassen werden)

Gruss Pascal


Message has been deleted

Tom Berger

unread,
Jul 21, 2008, 5:05:38 AM7/21/08
to
Am Mon, 21 Jul 2008 08:38:55 +0000 (UTC) schrieb Chris:

> Warum sollten dem Vermieter dadurch Kosten entstehen? Welches Gericht würde es
> denn in diesem Fall ernsthaft wagen, dem Vermieter z.B. die darauf anfallenden
> Hotelrechnungen des Mieters aufzubrummen, wenn gleichzeitig der Mieter
> nachweisslich mehrere Tausend Euro Mietschulden beim Vermieter hat?
> Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß dies geschehen
> könnte.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass das anders kommen kann: jedes Gericht
wird den Vermieter verurteilen, denn der schuldet laut Vertrag dem Mieter
eine Wohnung. Dass der Mieter seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt, ist
hierbei völlig belanglos, denn dafür steht dem Vermieter ja derselbe
Rechtsweg offen, der in diesem Falle den Mieter vor Schaden bewahrt.

Carsten Thumulla

unread,
Jul 21, 2008, 5:20:04 AM7/21/08
to
Tom Berger schrieb:

> Am Mon, 21 Jul 2008 08:38:55 +0000 (UTC) schrieb Chris:
>
>> Warum sollten dem Vermieter dadurch Kosten entstehen? Welches Gericht würde es
>> denn in diesem Fall ernsthaft wagen, dem Vermieter z.B. die darauf anfallenden
>> Hotelrechnungen des Mieters aufzubrummen, wenn gleichzeitig der Mieter
>> nachweisslich mehrere Tausend Euro Mietschulden beim Vermieter hat?
>> Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß dies geschehen
>> könnte.
>
> Ich kann mir kaum vorstellen, dass das anders kommen kann: jedes Gericht
> wird den Vermieter verurteilen, denn der schuldet laut Vertrag dem Mieter
> eine Wohnung. Dass der Mieter seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt, ist
> hierbei völlig belanglos, denn dafür steht dem Vermieter ja derselbe
> Rechtsweg offen, der in diesem Falle den Mieter vor Schaden bewahrt.

Er schuldet über die Kündigung hinaus? Warum bist Du kein Jurist geworden?


Carsten
--
"Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige
nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen. Der Grundsatz
kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten."
Wolfgang Schäuble im Stern-Interview (Heft 17/2007)

Bernhard Muenzer

unread,
Jul 21, 2008, 5:52:00 AM7/21/08
to
Chris schrieb:
> Vermutlich würde der mögliche Schadenersatz doch mit den noch ausstehenden
> Mietschulden verrechnet und dann auf diese Weise pulverisiert, oder?

Nein; Schadensersatz aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung darf
nicht aufgerechnet werden (§393 BGB).

Bernhard Muenzer

unread,
Jul 21, 2008, 5:54:21 AM7/21/08
to
Pascal Meister schrieb:

> Welches Strafmass hat der Vermieter in einem solchen Fall typischerweise zu
> erwarten?

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§123 StGB).

Carsten Thumulla

unread,
Jul 21, 2008, 6:06:00 AM7/21/08
to
Bernhard Muenzer schrieb:

> Wolfgang May schrieb:
>> - (i) konsequenter Mietnomade (wobei einige Poster den noch als Anfaenger
>> bezeichnen),
>> - (ii) Selbstjustiz uebender Bauer.
>>
>> Es koennen nicht beide im Recht sein.
>
> Stimmt.
>
> Es können aber beide im Unrecht sein - und genau das trifft hier zu.

Das ist nun wirklich Xxxxx! Warum glaubst Du hat sich der Bauer ins
Unrecht gesetzt? Weil Recht nicht in angemessener Zeit und nur auf seine
Kosten durchsetzbar ist oder weil er unwissend ist?

Ein Bekannter hatte einen Gast im Lokal, der nicht zahlen konnte.
Polizei geholt, Rechtsweg, ... alles wie es sich gehört.
Der Richter stellte fest, daß der Beschuldigte nicht zahlen kann und daß
sich die Sche damit erledigt hat. Auf seine Frage, wer denn nun Anwalt,
Gericht und den ganzen Trödel bezahlen soll etwa so:
"Na Sie, wir haben doch eben festgestellet, daß Herr zyx nicht zahlen
KANN."
Was glaubst Du, was der jetzt vom Richter hält und was dem nächsten
Zechpreller droht?


ct
--
Wäre die BRD der DDR beigetreten, bräuchte man nicht so viele
Gesetzesänderungen.

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Tom Berger

unread,
Jul 21, 2008, 6:13:53 AM7/21/08
to
Am Mon, 21 Jul 2008 11:20:04 +0200 schrieb Carsten Thumulla:

>> Ich kann mir kaum vorstellen, dass das anders kommen kann: jedes Gericht
>> wird den Vermieter verurteilen, denn der schuldet laut Vertrag dem Mieter
>> eine Wohnung. Dass der Mieter seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt, ist
>> hierbei völlig belanglos, denn dafür steht dem Vermieter ja derselbe
>> Rechtsweg offen, der in diesem Falle den Mieter vor Schaden bewahrt.
>
> Er schuldet über die Kündigung hinaus? Warum bist Du kein Jurist geworden?

Dei Kündigung muss ja erst mal rechtskräftig werden ...

Tom Berger

unread,
Jul 21, 2008, 6:19:44 AM7/21/08
to
Am Mon, 21 Jul 2008 10:10:57 +0000 (UTC) schrieb Chris:

> OK. Selbst wenn es so kommen sollte (IMHO schuldet er nichts, da der Mieter ja
> nicht zahlt). Du kannst ja auch nicht in den Supermarkt gehen, ne Tüte Milch
> nehmen, der Kassenfrau sagen dass Du die Milch kaufst, ohne zu bezahlen zu gehen
> versuchen und dann, falls Du daran gehindert wirst, die Milchtüte einklagen,
> nur weil die Verkäuferin durch ein "OK" in den mündlichen Vertrag eingewilligt
> hat.
> Oder?

Der Vermieter hat aber doch schon einen Vertrag abgeschlossen, und den
sogar schriftlich. Wie kannst Du denn diese Situation ernsthaft mit einer
anderen Situation vergleichen, bei der es eben NICHT zu einem
Vertragsabschluss kommt?

Der Mieter ist ganz sicher erst eingezogen, *nachdem* der Vertrag
geschlossen wurde, oder? Im Supermarkt kommt der Vertrag aber erst an der
Kasse zustande, und in Deinem Beispiel scheitert der Vertragsabschluss
dort.

> Aber selbst WENN der Vermieter dem Ex-Mieter die Mietkosten zahlen müsste.
> Der Ex-Mieter hat ja noch Schulden beim Vermieter. Also verrechnet man das
> einfach. Kostet den Vermieter also gar nix.

Nun, da könnte das Sozialamt beispeilsweise anderer Ansicht sein - das
quartiert den Mieter einfach in einem Hotel ein und holt sich die Kosten
vom Vermieter wieder. Eine Aufrechnung ist da nicht möglich.

Versteh' mich nicht falsch - ich bin selbst Vermieter und hab's auch nicht
leicht damit. Deshalb war meine bislang hier nicht beantwortete Frage ja,
ob sich der Vermieter hier nicht auf Notwehr berufen könnte.

Carsten Thumulla

unread,
Jul 21, 2008, 6:29:11 AM7/21/08
to
Tom Berger schrieb:

> Die Kündigung muss ja erst mal rechtskräftig werden ...

Wenn im Vertrag steht, daß der Vermieter kündigen kann, wenn zwei Mieten
fehlen, und er das tut, was gibt es dann zu deuteln?

Man will eben an allem deuteln, auch an Verträgen, die andere schließen.

Mir wäre nicht im Traum eingefallen, daß eine solche Kündigung nicht
rechtskräftig ist -- aber ich bin sowieso im falschen Film.


Gruß
Carsten
--
>> »Alle Kinderinnen und Kinder [...] sind ganz herzlich eingeladen«
> O tempora, o mores!
Ehrlich mal! Konsequenterweise gehört in den Artikel auch:
Alle Elterinnen und Eltern sind herzlich eingeladen.
Klaus Peter

Carsten Thumulla

unread,
Jul 21, 2008, 6:30:56 AM7/21/08
to
Chris schrieb:

> Carsten Thumulla <m...@privacy.net> wrote:
>> Bernhard Muenzer schrieb:
>>> Wolfgang May schrieb:
>
>> Was glaubst Du, was der jetzt vom Richter hält und was dem nächsten
>> Zechpreller droht?
>>
> Hehe.
> Auf dir Fresse schätze ich:-)
> Naja ich würde diesem in dem Fall einfach das Handy konfeszieren, das
> bringt bei ebay auch ein paar Euro - und der Typ muß sich erstmal trauen,
> nach so ner Aktion zu den Bullen zu gehen.

Das wäre Raub und nicht sinnvoll.


ct
--
Die Unabhängigkeit der Justiz bedingt ihre vollkommene
Verantwortungsbefreitheit.
Poly Glot

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Tom Berger

unread,
Jul 21, 2008, 6:51:30 AM7/21/08
to
Am Mon, 21 Jul 2008 12:29:11 +0200 schrieb Carsten Thumulla:

> Mir wäre nicht im Traum eingefallen, daß eine solche Kündigung nicht
> rechtskräftig ist -- aber ich bin sowieso im falschen Film.

Naja, das ist halt nun mal so - wenn der Kündigung widersprochen wird, dann
muss das ein Richter entscheiden.

Wenn Du Dich dabei im falschen Film fühlst, dann bist Du sicher auch dafür,
dass die Leute ihre Rechtstreitigkeiten auch sonst besser mit der Faust als
vor Gericht austragen.

Lothar Frings

unread,
Jul 21, 2008, 6:55:13 AM7/21/08
to
Thomas Hochstein tat kund:

> Frank Burmeister schrieb:
>
> > Das ganze dauerte knapp 50 Minuten, nach 40 Minuten kam der Nomade
> > zurück, traute sich aber nicht einzugreifen, da immerhin 8 Leute nicht
> > seine Meinung vertraten. Der Nomade rief die Polizei, die aber erst
> > ankam, nachdem alles (schön ordentlich) im Container war.
>
> > Der Nomade erstatte nun Anzeige gegen den Vermieter, dieser sieht das
> > aber gelassen und wartet nur darauf.
>
> Nun, sinnvoller wäre die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung wegen
> besitzstörung gewesen; dann wäre der Mieter binnen kürzester Frist mit
> Unterstützung des Gerichtsvollziehers wieder in seiner Wohnung
> gewesen, samt Mobiliar, auf Kosten des Vermieters.

Darum sagte ja hier schon jemand, daß der Mietnomade
offensichtlich Anfänger ist. Der erste Gang führt
doch wohl zum Anwalt.

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Helmut Richter

unread,
Jul 21, 2008, 7:23:07 AM7/21/08
to
On Mon, 21 Jul 2008, Tom Berger wrote:

> Naja, das ist halt nun mal so - wenn der Kündigung widersprochen wird, dann
> muss das ein Richter entscheiden.

Und wenn alles rechtskräftig ist, einschließlich der Räumung, dann ist es
Sache des Vermieters, dieselbe auf zunächst seine Kosten durchzusetzen.
Ist alles teuer: die Gerichtskosten, die Möbelpacker, das Einlagern der
Habseligkeiten des Mieters. Wenn er noch mehr Gerichtskosten zahlt, wird
er einen Titel kriegen, dass ihm der Mieter das alles wieder erstatten
muss, sobald er Geld und Lust dazu hat. Sobald. Also nicht so bald.

Einen Mieter, der nicht zahlt, loszuwerden, kostet *neben* der entgangenen
Miete *etliche* tausend Euro. Ihn zu behalten ist noch teurer. Kann aber
auch sonst im Leben passieren, dass etwas teuer ist, wo man nichts dafür
kann: Lebensrisiko halt.

Kann man sich als Vermieter gegen Mietnomaden versichern?

--
Helmut Richter

Thomas Hertel

unread,
Jul 21, 2008, 7:30:29 AM7/21/08
to
Tom Berger schrieb:

>Am Mon, 21 Jul 2008 12:29:11 +0200 schrieb Carsten Thumulla:
>
>> Mir wäre nicht im Traum eingefallen, daß eine solche Kündigung nicht
>> rechtskräftig ist -- aber ich bin sowieso im falschen Film.
>
>Naja, das ist halt nun mal so - wenn der Kündigung widersprochen wird, dann
>muss das ein Richter entscheiden.

Ein Widerspruch ist bei der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund aber gar nicht vorgesehen. Sie kann höchstens unwirksam sein.

Gruß
Thomas

Carsten Thumulla

unread,
Jul 21, 2008, 7:27:07 AM7/21/08
to
Tom Berger schrieb:

> Wenn Du Dich dabei im falschen Film fühlst, dann bist Du sicher auch dafür,
> dass die Leute ihre Rechtstreitigkeiten auch sonst besser mit der Faust als
> vor Gericht austragen.

Nein, aber ich sehe deutlich, was das System empfiehlt.


ct
--
"Hallo Abdul
Isch binns, der Laden.
Wirr müsse mache wieder viel bumbum, verabrede uns in maille näkste
Woche. Du nix sagge zu andere Leut, alles iwer maille mache.
Übrischens: gehe wirr heute Abend zusamme rauche Wasserpeif zu
Achmed?
Bis denn
Dein Osama"
Bob Rooney

Carsten Thumulla

unread,
Jul 21, 2008, 7:34:49 AM7/21/08
to
Helmut Richter schrieb:

> Kann man sich als Vermieter gegen Mietnomaden versichern?

:=)) nur in Staaten mit Scharia


ct
--
nix sagen, nix sehen, nix hören, nix posten

Tom Berger

unread,
Jul 21, 2008, 7:40:00 AM7/21/08
to
Am Mon, 21 Jul 2008 13:23:07 +0200 schrieb Helmut Richter:

> Und wenn alles rechtskräftig ist, einschließlich der Räumung, dann ist es
> Sache des Vermieters, dieselbe auf zunächst seine Kosten durchzusetzen.
> Ist alles teuer: die Gerichtskosten, die Möbelpacker, das Einlagern der
> Habseligkeiten des Mieters. Wenn er noch mehr Gerichtskosten zahlt, wird
> er einen Titel kriegen, dass ihm der Mieter das alles wieder erstatten
> muss, sobald er Geld und Lust dazu hat. Sobald. Also nicht so bald.

Nun ja, das ist eben das Risiko des Vermieters. Selbstverständlich muss der
Vermieter diese Kosten tragen und darf sie nicht der Gesllschaft aufhalsen
- seine Gewinne will er ja schließlich auch alleine kassieren. Oder
plädiert hier schon wieder jemand dafür, wie beim Atomstrom die Gewinne zu
privatisieren und die Risiken zu sozialisieren?

Message has been deleted

Carsten Thumulla

unread,
Jul 21, 2008, 7:53:33 AM7/21/08
to
Tom Berger schrieb:

>
> Nun ja, das ist eben das Risiko des Vermieters. Selbstverständlich muss der
> Vermieter diese Kosten tragen und darf sie nicht der Gesllschaft aufhalsen
> - seine Gewinne will er ja schließlich auch alleine kassieren. Oder
> plädiert hier schon wieder jemand dafür, wie beim Atomstrom die Gewinne zu
> privatisieren und die Risiken zu sozialisieren?

Nunja, rechnen wir doch mal.

Wenn es in diesem System durchschnittlich 10Monate dauert, bis man so
einen Jungen raus hat, dann wären 10 + 3 >> 13 Monate Mietkaution
angemessen. Willst Du das?


ct
--
Aus gutem Grund gibt es in unserer Dinokratie das Amt für öffentliche
Vergeltung.
Die Dinos

Tom Berger

unread,
Jul 21, 2008, 7:57:05 AM7/21/08
to
Am Mon, 21 Jul 2008 11:51:48 +0000 (UTC) schrieb Chris:

> Es geht mir aber gegen mein Rechtsempfinden, wenn sich jemand ohne zu zahlen
> in einer Mietwohnung einquartiert und man dieses Etwas nicht mehr los wird.

Dass ich dieses Rechtsempfinden teile, habe ich ja wohl schon deutlich zum
Ausdruck gebracht.

> Da solch ein Verhalten grob asozial ist, halte ich es für tolerierbar, ähnlich
> konsequent zurückzuschlagen.

Nun, das kommt auf den Einzelfall an. Was ist, wenn der Mieter krank ist?

> Mh. Man könnte, neben der (zugegeben genialen) Idee mit der Buttersäure

Was ist daran genial, die eigene Mietwohnung unvermietbar zu machen?

Tom Berger

unread,
Jul 21, 2008, 7:59:28 AM7/21/08
to
Am Mon, 21 Jul 2008 13:53:33 +0200 schrieb Carsten Thumulla:

>> Nun ja, das ist eben das Risiko des Vermieters. Selbstverständlich muss der
>> Vermieter diese Kosten tragen und darf sie nicht der Gesllschaft aufhalsen
>> - seine Gewinne will er ja schließlich auch alleine kassieren. Oder
>> plädiert hier schon wieder jemand dafür, wie beim Atomstrom die Gewinne zu
>> privatisieren und die Risiken zu sozialisieren?
>
> Nunja, rechnen wir doch mal.
>
> Wenn es in diesem System durchschnittlich 10Monate dauert, bis man so
> einen Jungen raus hat, dann wären 10 + 3 >> 13 Monate Mietkaution
> angemessen. Willst Du das?

Das will vor allem der Vermieter nicht, denn der will seine Wohnung ja auch
vermieten können.

Warum plädierst Du nicht für eine schneller arbeitende Justiz anstatt für
Selbstjustiz? Wo willst Du die Grenze für Selbstjustiz ziehen?

Message has been deleted

Carsten Thumulla

unread,
Jul 21, 2008, 8:27:11 AM7/21/08
to
Tom Berger schrieb:

>
> Warum plädierst Du nicht für eine schneller arbeitende Justiz anstatt für
> Selbstjustiz? Wo willst Du die Grenze für Selbstjustiz ziehen?

Genau das tue ich -- kam wohl nicht richtig rüber.

Mein Argument war, daß solche Fälle zu recht Selbstjustiz provozieren.


ct
--
"Mir brauchen Sie nicht zu gratulieren, aber Deutschland!"
Adolf Hitler, bei seiner Einbürgerung in
Braunschweig am 25. Februar 1932

Bernhard Muenzer

unread,
Jul 21, 2008, 8:31:41 AM7/21/08
to
Carsten Thumulla schrieb:

> Tom Berger schrieb:
>>
>> Warum plädierst Du nicht für eine schneller arbeitende Justiz anstatt für
>> Selbstjustiz? Wo willst Du die Grenze für Selbstjustiz ziehen?
>
> Genau das tue ich -- kam wohl nicht richtig rüber.
>
> Mein Argument war, daß solche Fälle zu recht Selbstjustiz provozieren.

Und genau Dein "zu recht" ist ein Plädoyer für Selbstjustiz.

Message has been deleted

Carsten Thumulla

unread,
Jul 21, 2008, 8:52:14 AM7/21/08
to
Bernhard Muenzer schrieb:

> Carsten Thumulla schrieb:
>> Tom Berger schrieb:
>>>
>>> Warum plädierst Du nicht für eine schneller arbeitende Justiz anstatt
>>> für
>>> Selbstjustiz? Wo willst Du die Grenze für Selbstjustiz ziehen?
>>
>> Genau das tue ich -- kam wohl nicht richtig rüber.
>>
>> Mein Argument war, daß solche Fälle zu recht Selbstjustiz provozieren.
>
> Und genau Dein "zu recht" ist ein Plädoyer für Selbstjustiz.

Versuch mal "zu recht" zu verstehen. Es steht eben nicht umsonst da.

Ein Rechtssystem, das sich vom Rechtsverständnis der Bevölkerung
abkoppelt, indem es zwei Jahre braucht, um solchen Fall zu klären ist
keines mehr. Es /vergrößert/ das Unrecht nur! Jetzt begriffen?

Nochmal: schneller entscheiden und den Mund nicht zu voll nehmen. Wer
alles können will stellt sich selbst in Frage. Vernünftige
Selbstbeschränkung und weniger abgehobene Besserwisserei täte dem System
gut. Noch mehr Gesetze bringen nicht mehr Gerechtigkeit!

Also, wenn die nicht die Finger hinten rausbekommen, dann muß
Selbstjustiz das Rechtssystem ersetzen -- und dann zu recht.

hammers jetzt?

ct
--
"Selbst die Ankündigung Franz Josef Jungs die Verfassung zu brechen,
wurde vom Verfassungsschutz nicht verfolgt."
Michael Schulze von Glaßer

Heinz Schmitz

unread,
Jul 21, 2008, 8:58:54 AM7/21/08
to
Helmut Richter wrote:

>Kann man sich als Vermieter gegen Mietnomaden versichern?

man Russisches Inkasso

Grüße,
H.

Heinz Schmitz

unread,
Jul 21, 2008, 9:03:28 AM7/21/08
to
Tom Berger wrote:

>Warum plädierst Du nicht für eine schneller arbeitende Justiz

Weil ein solches Plädoyer angesichts der durch sozialromantische
Politik verfetteten (ja, wie die Bürger auch) Gesetzgebung von
vorneherein als vergebene Liebesmüh erscheint.

Grüße,
H.


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