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Kirschbaum-Fall (§ 910 Abs. 1 Satz 2 BGB)

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Hans J. Wimmer

unread,
Mar 14, 1998, 3:00:00 AM3/14/98
to

Wer kann mir helfen, meinen Kirschbaum zu erhalten?

Tatbestand (verkürzt):
„Auf dem Grundstück des Klägers (mein Grundstück) steht seit ca. 45
Jahren ein ca. 10m hoher Kirschbaum in unmittelbarer Nähe zur
Grundstücksgrenze des Beklagten (Nachbar).
Der Stamm des Baumes teilt sich in einer Höhe von ca. 3m v-förmig und
bildet im weiteren Verlauf zwei unterschiedliche Stämme, von denen einer
mit dem größten Teil seiner Krone und seines Astwerks in den Luftraum
des Grundstücks der Beklagten hineinragt.
Nachdem der Beklagte seinen Garten nunmehr auch für das Spielen seiner
Kleinkinder nutzt und auch eine neue Terrasse angelegt hat, verlangt er
vom Kläger, die herüberragenden Zweige, Äste und Stammteile
abzuschneiden, damit die Kinder nicht mehr durch Insekten gestochen
werden können, die durch das herabgefallene Obst des Kirschbaumes
angelockt würden. Desweiteren verschmutzten die herabgefallenen Kirschen
den Garten und die dort befindliche Terrasse.
Der Beklagte ist der Ansicht, daß er gemäß § 910 BGB von dem Kläger die
Beseitigung des herüberragenden Teils des Kirschbaums verlangen (was er
mit einem Schreiben getan hat) und ggf. die Beseitigung selbst vornehmen
kann.
Hiergegen hat sich der Kläger gewehrt und beantragt, den Beklagten zu
verurteilen, es zu unterlassen, den Kirschbaum auf der Grundstücksgrenze
abzuschneiden, da die herüberhängenden Äste und Zweige die
wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks des Beklagten nicht erschweren
oder beeinträchtigen. Es sei selbstverständlich, daß jeder Obstbaum
Insekten anziehe. Dies stelle eine hinzunehmende Belästigung dar."

Urteil des Amtsgerichts (verkürzt):
„Der Beklagte ist gem. § 910 Abs.1 S.2 BGB berechtigt, die Beseitigung
der vom klägerischen Grundstück herüberragenden Äste und Zweige zu
verlangen und nach Setzung einer angemessenen Frist die Beseitigung
selbst vorzunehmen.
Das Recht des Beklagten ist nicht gem. § 910 Abs.2 BGB ausgeschlossen.
Dabei kann dahinstehen, ob das Beschneidungsrecht gem. § 910 Abs.1 S.2
BGB nur bei Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung gegeben ist.
Vorliegend hat auch die Art der Nutzung durch den Beklagten, nämlich das
Spielenlassen der Kinder in seinem Garten einen nicht unerheblichen
wirtschaftlichen Wert. Hierdurch vermeidet der Beklagte die Aufwendung
von Kosten, die durch eine ständige Verbringung der Kinder zu
Spielplätzen ..... entstehen würden. Durch die herabgefallenen Früchte
werden Insekten angelockt, die die Kinder auch schon beim Spiel
gestochen haben.
Diese drohende Gefahr ist zumindest insofern erheblich, als das bei
Kleinkindern die Gefahr besteht, daß diese herabgefallene Früchte mit an
ihnen hängenden Wespen in den Mund stecken können und dadurch ein Stich
lebensbedrohlich werden kann. Diese Gefahr könnte der Beklagte nur
abwenden, indem er das Spiel seiner Kinder ständig beaufsichtige oder
aber zumindest während der Reifezeit regelmäßig herabgefallenes Obst
aufläse. Dabei ist zu beachten, daß das Auflesen von herabgefallenen
Kirschen wegen der geringen Größe und deshalb schlechten Sichtbarkeit
besonders zeitintensiv ist."

Ich habe Berufung beim LG eingelegt, denn ich möchte es mir nicht
gefallen lassen, daß der schöne Kirschbaum zerteilt wird. Ich bitte
daher um Argumentationshilfe.

--
Mit freundlichen Grüßen / Best regards,
Hans-Jürgen Wimmer

E-mail: hj_w...@privat.wmo.de

Heiko Nock

unread,
Mar 15, 1998, 3:00:00 AM3/15/98
to

In article <350A7A62...@privat.wmo.de>,

"Hans J. Wimmer" <hj_w...@privat.wmo.de> wrote:
>Wer kann mir helfen, meinen Kirschbaum zu erhalten?

Ein Rechtsanwalt ?

>Ich habe Berufung beim LG eingelegt, denn ich möchte es mir nicht
>gefallen lassen, daß der schöne Kirschbaum zerteilt wird. Ich bitte
>daher um Argumentationshilfe.

Da wird dir wohl kaum jemand helfen können. Die Berufung wird auch
nichts am Ergebnis ändern.

--
Ciao/2, Heiko.....

Christian Prochaska

unread,
Mar 16, 1998, 3:00:00 AM3/16/98
to

Hallo Hans,

wende Dich am besten an die Naturschutzbehörde und/oder Naturschutzverbände.
Die haben in der Regel (insb. die Vereine) die entsprechenden Möglichkeiten,
verwandte Fälle heranzuziehen.
Nach meiner Meinung ist es ein Witz, daß ein Kirschbaum geopfert werden soll
damit die Kinder in "Sicherheit" spielen könne. Viele Kinder wären dankbar,
einen solchen Baum bei sich im Garten zu haben.

Viele Grüße
Chris.

Hans J. Wimmer schrieb in Nachricht <350A7A62...@privat.wmo.de>...


>Wer kann mir helfen, meinen Kirschbaum zu erhalten?
>

>E-mail: hj_w...@privat.wmo.de


Manfred Nowak

unread,
Mar 16, 1998, 3:00:00 AM3/16/98
to

Hans J. Wimmer schrieb am 14.03.98 in de.soc.recht.misc:

> Wer kann mir helfen, meinen Kirschbaum zu erhalten?
[...]

Du Dir selbst!

Versetze Deinen Kirschbaum so, daß die Zweige nicht mehr zum Nachbarn
hinüberragen und beachte dabei gleich noch, daß Dein Nachbar schon wegen
der Wegnahme des Lichts durch Deinen Kirschbaum zumindest ein
moralisches Recht auf Beseitigung der Störung seines Besitzes hätte.

Im Übrigen: was würdest Du tun, wenn Dein Nachbar auf seinem Boden
irgendeine schnell rankende Pflanze ansetzte. Ggf. mit ein paar Blüten
zur Erfreuung seiner Kinder. Würdest Du der Rankpflanze erlauben, auf
Deine Seite zu wuchern?

manfred
--
doppelmensch soll eltern bleiben


Christian Prochaska

unread,
Mar 16, 1998, 3:00:00 AM3/16/98
to

Hallo Manfred,

wie soll er wohl einen 10m hohen Kirschbaum versetzen, und wenn er schon 45
Jahre dort steht,
dürfte wohl inzwischen Bestandsschutz gegeben sein.
Von einem moralischen Recht im Zusammenhang mit Nachbarschaftsrecht habe ich
auch noch nichts gehört.
Und von einer schnell rankenden Pflanze kann wohl beim Kirschbaum auch nicht
die Rede sein.

Das sind mir genau die richtigen, die einen Baum fällen, weil das Laub auf
Ihr Auto fällt.
Da kenne ich auch so einige, zum kotzen.

Trotzdem Gruß
Chris.


Manfred Nowak schrieb in Nachricht <6ek18r$g5c$1...@news02.btx.dtag.de>...

H.C.Kröger

unread,
Mar 20, 1998, 3:00:00 AM3/20/98
to

> Nach meiner Meinung ist es ein Witz, daß ein Kirschbaum geopfert werden
soll
> damit die Kinder in "Sicherheit" spielen könne. Viele Kinder wären
dankbar,
> einen solchen Baum bei sich im Garten zu haben.

Hier soll doch gar kein Baum geopfert werden! Es sollen nur ein paar Zweige
abgeschnitten werden.

Hanno


Manfred Nowak

unread,
Mar 21, 1998, 3:00:00 AM3/21/98
to

Hallo Chris,

Christian Prochaska schrieb am 18.03.98 in de.soc.recht.misc:
[...]


> dürfte wohl inzwischen Bestandsschutz gegeben sein.

In der Tat sollte der Nachbar ein Fällen des Baumes nicht verlangen
dürfen. Tut er hier aber auch gar nicht. Er verlangt nur die Entfernung
der überragenden Äste obwohl er m.E, durchaus die Versetzung des Baumes
in einen angemessenen Abstand zur Grenze verlangen könnte. Ob ein
Bestandsschutz für Nutzbäume wie Kirsche gegeben sein sollte, ist auch
äußerst fraglich.

> Von einem moralischen Recht im Zusammenhang mit Nachbarschaftsrecht habe ich
> auch noch nichts gehört.

Du unterschlägst hier das "zumnindest". Und in mindestens einem
Bundesland gibt es ein solches Versetzungsverlangungsrecht, daß sogar
unverjährbar ist.

> Und von einer schnell rankenden Pflanze kann wohl beim Kirschbaum auch nicht
> die Rede sein.

In der Tat nicht. Deswegen würde er auch einer Rankpflanze auf der
anderen Seite widerstandslos verfallen.

> Das sind mir genau die richtigen, die einen Baum fällen, weil das Laub auf
> Ihr Auto fällt.

[...]
Dem Laub ist, auch wenn es auf ein Auto fällt, ein wesentlich
niederigerer Wert beizumessen als der Gesundheit eines Kindes.

Im Übrigen hat der Ursprungsposter neben der Versetzung noch immer die
Möglichkeit, sich mit dem Nachbarn dahingehend zu einigen, daß die
Zweige dran bleiben, zur Reifezeit ein Netz unter dem Baum gespannt
wird, evtl. doch durchfallende Kirschen abgesammelt werden und die
Inanspruchnahme des nachbarlichen Raumes durch eine finanzielle
Entschädigung versüßt wird.

Die Tatsache, daß er von einem solchen Einigungsversuch nichts erwähnt
hat spricht für sich noch nicht dafür, daß er so etwas nicht in Betracht
gezogen hat.

Christian Prochaska

unread,
Mar 22, 1998, 3:00:00 AM3/22/98
to

Hallo Manfred,

zu der Frage, ob hier Bestandsschutz gegeben ist, kann ich mit letzter
Sicherheit auch nichts sagen.
Aber die technische Machbarkeit stellt hier wohl die Grenze dar. Das
Versetzungsverlangsrecht dieses einen Bundeslandes wird auch hier scheitern.

Überdies kommt es mir komisch vor, das der Baum dort 40 Jahre stehen kann,
ohne das sich der Nachbar aufregt. Erst mit dem Bau seiner Terasse fangen
die Schwierigkeiten an.

Im übrigen ist es wohl nicht richtig, daß Kinder von herabfallendem Laub
oder Kirschen schaden nehmen können.
Hier noch die Stellungnahme des Naturschutzbundes:

Sie haben ein echtes nachbarschaftsrechtliches Problem. Als Nicht-Jurist
kann ich die rechtliche Seite nicht beurteilen. Die Argumentation des
Gerichts ist aber aus biologischer Sicht unsinnig. Wespen, Bienen und andere
stechende Insekten halten sich für gewöhnlich nicht an Grundstücksgrenzen.
Sie sind wildlebende Tiere und als solche herrenlos. Sie gehören weder Ihnen
noch irgendjemanden sonst. Deshalb kann niemand für das Verhalten dieser
Tiere verantwortlich gemacht werden. Anders wäre es sicherlich, wenn Ihr
Nachbar sich durch herabfallendes Laub belästigt fühlte.
Selbst wenn Sie den Baum fällen, ist nicht auszuschließen, daß die Tiere das
Grundstück Ihres Nachbarn heimsuchen. Und wenn Sie die Äste über dem
Nachbargrundstück abschneiden, so können Sie die Insekten dennoch nicht
daran hindern, zum Nachbarn zu fliegen.
Die logische Konsequenz des Urteils wäre, daß alle Obstbäume und
fruchttragenden Sträucher im Siedlungsbereich gefällt werden müssten. Auch
müsste das Kaffeetrinken und Grillen im Garten verboten werden, da auch das
Insekten anlockt. Gartenteiche müssten zugeschüttet werden, damit sich keine
Stechmücken ausbreiten. Doch selbst dann wäre nicht zu verhindern, daß
Wespen sich bei Ihrem Nachbar breit machen: Nester haben o.ä.
Auch durch die Verbringung der Kinder zum Spielplatz kann ihr Nachbar keine
100-prozentige Sicherheit der Kinder gewährleisten. Da Eisreste und
sonstiger Abfall der dort anfällt selbstverständlich auch Insekten anlockt.
Im übrigen scheinen die Richter offensichtlich noch keine Kirschen gesehen
zu haben (oder sind selbst rot-grün-blind). Kirschen sind zwar relativ
klein, aufgrund ihrer zumeist roten Farbe doch gut erkennbar.
Die Urteilsbegründung ist mir nicht nur aus biologischen Gründen nicht
nachvollziehbar, sondern auch für mich als Vater zweier Kleinkinder ziemlich
weltfremd. Sie entbindet die Eltern quasi von ihrer Aufsichts- und
Erziehungspflicht. Kinder müssen lernen, auch mit Gefahren zu leben und
umzugehen. Alles andere wäre Erziehung zur Lebensunfähigkeit.
Ich hoffe, Ihnen wenigstens ein wenig Argumentationshilfe gegeben zu haben
und wünsche Ihnen viel Erfolg!
In diesem Sinne
Die besten Grüße aus Sunder
Ralf Schulte“

Manfred Nowak schrieb in Nachricht <6f16mj$d75$1...@news00.btx.dtag.de>...

Manfred Nowak

unread,
Mar 22, 1998, 3:00:00 AM3/22/98
to

Hallo Chris,

Christian Prochaska schrieb am 22.03.98 in de.soc.recht.misc:
[...]


> Aber die technische Machbarkeit stellt hier wohl die Grenze dar. Das
> Versetzungsverlangsrecht dieses einen Bundeslandes wird auch hier scheitern.

Über die technische Machbarkeit einer Versetzung muß der Baumbesitzer
wachen. Verpaßt er einen technisch vorgegebenen Zeitpunkt, dann bleibt
ihm nur noch das Fällen des von ihm herangezogenen Monstrums.

> Überdies kommt es mir komisch vor, das der Baum dort 40 Jahre stehen kann,
> ohne das sich der Nachbar aufregt. Erst mit dem Bau seiner Terasse fangen
> die Schwierigkeiten an.

Die Gründe, die zum Beseitigungwunsch der Besitzstörung führen, sollten
m.E. völlig unwichtig sein. Daher kann ich der Stellungnahme des
Naturschutzbund-Vertreters durchaus zustimmen, ohne von meiner Meinung
abzurücken.

Überleg Dir mal die Konsequenzen Deiner Haltung!

Heiko Nock

unread,
Mar 23, 1998, 3:00:00 AM3/23/98
to

In article <6f314o$nj5$1...@news00.btx.dtag.de>,

Christian...@t-online.de (Christian Prochaska) wrote:
>Aber die technische Machbarkeit stellt hier wohl die Grenze dar. Das
>Versetzungsverlangsrecht dieses einen Bundeslandes wird auch hier scheitern.

Versetzungsverlangsrecht ? :)

>Überdies kommt es mir komisch vor, das der Baum dort 40 Jahre stehen kann,
>ohne das sich der Nachbar aufregt.

Was ist daran komisch ? Es sei denn, daß du unterstellst, daß seine
Kinder bereits vor 40 Jahren existierten und bereits wissen, daß man
Obst nicht einfach so vom Boden aufhebt.

>Im übrigen ist es wohl nicht richtig, daß Kinder von herabfallendem Laub
>oder Kirschen schaden nehmen können.

Aha.

>Hier noch die Stellungnahme des Naturschutzbundes:

Au fein, jetzt wirds lustig....der parteiische Naturschutzbund gegen
den unparteiischen Richter....

>Die Argumentation des Gerichts ist aber aus biologischer Sicht unsinnig.
>Wespen, Bienen und andere stechende Insekten halten sich für gewöhnlich
>nicht an Grundstücksgrenzen.

Äußerst relevant. Komischerweise hat aber weder jemand nach dem
Eigentumsstatus von Wespen, Bienen und Insekten gefragt, noch nach
derem Reiseverhalten.

>Sie sind wildlebende Tiere und als solche herrenlos.

Was für ein Glück. Dann kann man sie ja einfangen und verkaufen, ohne
wegen Diebstahls angezeigt zu werden. Danach hat aber auch niemand
gefragt.

>Sie gehören weder Ihnen noch irgendjemanden sonst.

"Entschuldigung Herr Richter, ich habe doch bloß auf den Abzug
gedrückt. Was kann ich denn dafür, wenn dadurch eine Kugel aus dem Lauf
fliegt und mein Gegenüber perforiert ?"

>Deshalb kann niemand für das Verhalten dieser Tiere verantwortlich
>gemacht werden.

Der Naturschutzbund ignoriert also, daß Insekten von zermatschtem Obst
(oder auch nichtzermatschtem Obst) angezogen werden ?

>Anders wäre es sicherlich, wenn Ihr Nachbar sich durch herabfallendes
>Laub belästigt fühlte.

Ich wußte gar nicht, daß herabgefallenes Laub Kinder anfallen und
verletzen kann. Man lernt eben nie aus.

Aber vielleicht wird hier auch auf den optischen Eindruck abgestellt.
Natürlich sieht ein Haufen alter, vertrockneter Blätter viel unschöner
aus, als so ein Haufen zermatschter, roter Früchte.

>Selbst wenn Sie den Baum fällen, ist nicht auszuschließen, daß die Tiere das
>Grundstück Ihres Nachbarn heimsuchen.

Aber die Früchte fallen nicht mehr auf den Boden.
Gell, lieber Naturschutzbund?

>Und wenn Sie die Äste über dem Nachbargrundstück abschneiden, so können
>Sie die Insekten dennoch nicht daran hindern, zum Nachbarn zu fliegen.

Das ist scharf erkannt, lieber Naturschutzbund. Aber dafür ist der
Nachbar auch nicht verantwortlich.

>Die logische Konsequenz des Urteils wäre, daß alle Obstbäume und
>fruchttragenden Sträucher im Siedlungsbereich gefällt werden müssten.

Wenn die ihre Früchte meterweit in den Garten des Klägers werfen, klar.
Rein technisch gesehen können Bäume aber nicht ganz so weit werfen.
Für die olympischen Spiele reichts zumindest noch nicht aus.

>Auch müsste das Kaffeetrinken und Grillen im Garten verboten werden, da
>auch das Insekten anlockt.

Wenn jemand im Garten des Klägers Kaffee trinkt oder grillt, sollte er
sich aber schnellstens zum Arzt begeben. Alzheimer im Anfangsstadium.
Offenbar findet er seinen eigenen Garten nicht mehr.

>Gartenteiche müssten zugeschüttet werden, damit sich keine Stechmücken
>ausbreiten.

Hat der Kläger denn einen Gartenteich ? Oh, ich vergaß, konkrete Fakten
interessieren ja nicht.

>Doch selbst dann wäre nicht zu verhindern, daß Wespen sich bei
>Ihrem Nachbar breit machen: Nester haben o.ä.

Was ist schon Keats, was Frost, was Göthe oder Schiller, gegen diese
explosive Wortgewalt des neuen poetischen Sterns am Himmel: Des
Naturschutzbundes.

"Nester haben o.ä.".

In diesen Worten kommt das ganze Dilemma der menschlichen Existenz zum
Ausdruck. Niemand hätte es direkter, niemand besser oder prägnanter
ausdrücken können.

>Auch durch die Verbringung der Kinder zum Spielplatz kann ihr Nachbar keine
>100-prozentige Sicherheit der Kinder gewährleisten. Da Eisreste und
>sonstiger Abfall der dort anfällt selbstverständlich auch Insekten anlockt.

Ist das nicht äußerst unpraktisch, wenn der Beklagte ständig Eisreste
und sonstigen Abfall hinter den Kindern hinterherschleppt ? Und seit
wann hat der Beklagte einen Spielplatz im Garten ?

Fragen über Fragen...

>Im übrigen scheinen die Richter offensichtlich noch keine Kirschen gesehen
>zu haben (oder sind selbst rot-grün-blind). Kirschen sind zwar relativ
>klein, aufgrund ihrer zumeist roten Farbe doch gut erkennbar.

Wie praktisch für die Insekten, da kriegen auch die Sehgeschädigten
unter ihnen noch was ab. Es ging zwar nicht um die Farbe, aber was
machts schon.

>Die Urteilsbegründung ist mir nicht nur aus biologischen Gründen nicht
>nachvollziehbar, sondern auch für mich als Vater zweier Kleinkinder ziemlich
>weltfremd.

"Genau. Denn seit ich diese praktischen Hundeleinen bei Aldi entdeckt
habe, kommen meine Kinder gar nicht mehr in die Nähe irgendwelcher
Früchte. Natürlich ist es unpraktisch, ständig den Napf auffüllen zu
müssen, aber für seine Blagen bringt man doch gerne Opfer."



>Sie entbindet die Eltern quasi von ihrer Aufsichts- und Erziehungspflicht.

Die müssen also ständig im Garten stehen und darauf warten, daß eine
Frucht vom Baum fällt ?


>Kinder müssen lernen, auch mit Gefahren zu leben und umzugehen.

Genau. Warum warten, bis die Kinder auf die Herdplatte langen. Einfach
mal 5 Minuten draufsetzen. Dann haben die das gleich kapiert und setzen
sich nie wieder auf eine Herdplatte.

>Alles andere wäre Erziehung zur Lebensunfähigkeit.

Lebensunfähigkeit ist so ein hübsches Wort. Könnte glatt aus einer
anderen Epoche stammen. Wer errät, welche es sein könnte ?

>Ich hoffe, Ihnen wenigstens ein wenig Argumentationshilfe gegeben zu haben
>und wünsche Ihnen viel Erfolg!

Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß der Naturschutzbund etwas
gegen den Beklagten hat. Oder warum sollte er sonst solch inkompetenten
Schwachsinn von sich geben, wenn nicht, um den Beklagten in die Scheiße
zu reiten ?

--
Ciao/2, Heiko.....

Manfred Nowak

unread,
Mar 23, 1998, 3:00:00 AM3/23/98
to

Hallo Heiko,

Heiko Nock schrieb am 23.03.98 in de.soc.recht.misc:
[...]


> >Sie entbindet die Eltern quasi von ihrer Aufsichts- und Erziehungspflicht.
> Die müssen also ständig im Garten stehen und darauf warten, daß eine
> Frucht vom Baum fällt ?
> >Kinder müssen lernen, auch mit Gefahren zu leben und umzugehen.
> Genau. Warum warten, bis die Kinder auf die Herdplatte langen. Einfach
> mal 5 Minuten draufsetzen. Dann haben die das gleich kapiert und setzen
> sich nie wieder auf eine Herdplatte.

[...]
Ich verstehe Deine Seitenhiebe.

Aber beachte einmal OLG Dsd 22 U 5/97 (ohne Datum). Dort werden die
Eltern eines sechs(!)-jährigen zu DM 40.000 Schadenersatz verurteilt,
weil sie es verabsäumt haben ihrem Sprößling beizubringen, nicht mit
Spielzeugpistolen, die mit selbstgebastelter Munition geladen sind, auf
Menschen zu zielen.

Im möglicherweise gewagtem(?) Analogieschluß müßte der Beklagte seinen
Kindern beibringen, auf keinen Fall anderen Kindern herabgefallene reife
Kirschen samt möglicherweise anhängenden stechenden Insekten in den Mund
zu stecken. Und zwar unabhängig davon, ob diese auf dem Grundstück des
beklagten oder dem des Klägers lagen.

Dies gilt umsomehr, nachdem nun ein unabhängiger Richter ihn auf diese
der Allgemeinheit drohende Gefahr aufmerksam gemacht hat.

Heiko Nock

unread,
Mar 24, 1998, 3:00:00 AM3/24/98
to

In article <6f6huc$o79$1...@news02.btx.dtag.de>,

Manfre...@t-online.de (Manfred Nowak) wrote:
>> Genau. Warum warten, bis die Kinder auf die Herdplatte langen. Einfach
>> mal 5 Minuten draufsetzen. Dann haben die das gleich kapiert und setzen
>> sich nie wieder auf eine Herdplatte.
>Ich verstehe Deine Seitenhiebe.
>Aber beachte einmal OLG Dsd 22 U 5/97 (ohne Datum). Dort werden die
>Eltern eines sechs(!)-jährigen zu DM 40.000 Schadenersatz verurteilt,
>weil sie es verabsäumt haben ihrem Sprößling beizubringen, nicht mit
>Spielzeugpistolen, die mit selbstgebastelter Munition geladen sind, auf
>Menschen zu zielen.

Die Eltern, wohlgemerkt, nicht das minderjährige Kind.
Denen ist allein schon vorzuwerfen, daß sie ihr Kind überhaupt mit
selbstgebastelter Munition spielen ließen (falls sie davon gewußt
haben). Aber zumindest werden sie ja gewußt haben, daß es mit einer
Spielzeugpistole spielt. Und das erste, was man einem Kind dann
erzählt, ist, daß es nicht auf Menschen schießen soll.

>Im möglicherweise gewagtem(?) Analogieschluß müßte der Beklagte seinen
>Kindern beibringen, auf keinen Fall anderen Kindern herabgefallene reife
>Kirschen samt möglicherweise anhängenden stechenden Insekten in den Mund
>zu stecken. Und zwar unabhängig davon, ob diese auf dem Grundstück des
>beklagten oder dem des Klägers lagen.

Das könnte man natürlich vertreten. Nur liegt der Unterschied darin,
daß bei der Spielzeugpistole die Gefahr klar von Seiten des Kindes
ausgeht, dieses hat die Kontrolle über die Pistole. Bei den Früchten
liegt die Gefahr aber bei den überhängenden Ästen, von denen die
Früchten fallen, schließlich kann das Kind nicht nur dann zu Schaden
kommen, wenn die Früchte in den Mund gesteckt werden, sondern auch
dann, wenn Kinder hineintreten und die Insekten sich verteidigen.
Die herunterfallenden Früchte lassen im Garten eine erhöhte und
vermeidbare Gefahrenstelle entstehen, die dem Nachbarn zuzurechnen ist.
Im Gegensatz zu normal umherfliegenden Insekten hat er hier die
Möglichkeit, eine Gefahrenstelle zu beseitigen.

>Dies gilt umsomehr, nachdem nun ein unabhängiger Richter ihn auf diese
>der Allgemeinheit drohende Gefahr aufmerksam gemacht hat.

Was für eine der Allgemeinheit drohende Gefahr soll das sein ? Die
Früchte gefährden nur die Kinder des Nachbarn.

--
Ciao/2, Heiko.....

Manfred Nowak

unread,
Mar 24, 1998, 3:00:00 AM3/24/98
to

Hallo Heiko,

Heiko Nock schrieb am 24.03.98 in de.soc.recht.misc:
[...]


> Denen ist allein schon vorzuwerfen, daß sie ihr Kind überhaupt mit
> selbstgebastelter Munition spielen ließen (falls sie davon gewußt
> haben). Aber zumindest werden sie ja gewußt haben, daß es mit einer
> Spielzeugpistole spielt. Und das erste, was man einem Kind dann
> erzählt, ist, daß es nicht auf Menschen schießen soll.

Nach dem Zeitungsbericht gehörte sowohl die Spielzeugpistole als auch
die selbstgebastelte Munition dem dreijährigen Geschädigten, der
zusammen mit dem wohl besuchsweise anwesenden "Täter" im Kinderzimmer
spielte. Die Eltern wußten demnach von gar nichts.

> >Im möglicherweise gewagtem(?) Analogieschluß müßte der Beklagte seinen
> >Kindern beibringen, auf keinen Fall anderen Kindern herabgefallene reife
> >Kirschen samt möglicherweise anhängenden stechenden Insekten in den Mund
> >zu stecken. Und zwar unabhängig davon, ob diese auf dem Grundstück des
> >beklagten oder dem des Klägers lagen.
>
> Das könnte man natürlich vertreten. Nur liegt der Unterschied darin,
> daß bei der Spielzeugpistole die Gefahr klar von Seiten des Kindes
> ausgeht, dieses hat die Kontrolle über die Pistole.

Ebenso klar hätte das Kind die Kontrolle über die reife Kirsche samt
anhängenden stechenden Insekten und demzufolge wäre vom Beklagten,
nachdem er nun von den Gefahren herabgefallener Kirschen weiß, zu
erwarten, daß er seinen Kindern beibringt solche Kirschen nicht anderen
Kindern, insbesondere den Kindern des Klägers, in den Mund zu stecken.

[...]


> Im Gegensatz zu normal umherfliegenden Insekten hat er hier die
> Möglichkeit, eine Gefahrenstelle zu beseitigen.

Auch ein evtl. frei herumhängendes Gartengerät stellt eine
Gefahrenstelle dar. Hat nun der Beklagte die Verpflichtung, seinen
Kindern beizubringen, daß sie auf keinen Fall mit diesem Gartengerät
anderen Kindern, insbesondere den Kindern des Klägers, gefährlich werden
dürfen?

> >Dies gilt umsomehr, nachdem nun ein unabhängiger Richter ihn auf diese
> >der Allgemeinheit drohende Gefahr aufmerksam gemacht hat.>
> Was für eine der Allgemeinheit drohende Gefahr soll das sein ? Die
> Früchte gefährden nur die Kinder des Nachbarn.

Oh? Die Kinder des Nachbarn könnten doch so eine Frucht samt anhängenden
stechenden Insekten zufällig am Gartenzaun entlang streunenden
Dreijährigen in den Mund stecken --- oder sehe ich das völlig falsch?

Ernst Herbst, Evestorf

unread,
Mar 25, 1998, 3:00:00 AM3/25/98
to

Heiko Nock wrote:

> Christian...@t-online.de (Christian Prochaska) wrote:
>
> >Alles andere wäre Erziehung zur Lebensunfähigkeit.
>
> Lebensunfähigkeit ist so ein hübsches Wort. Könnte glatt aus einer
> anderen Epoche stammen. Wer errät, welche es sein könnte ?

Der Terminus "'menschenverachtende' Lebensunfähigkeit" dürfte vermutlich
aus der nahen Zukunft stammen.

MfG
HERBST
--
Ernst Herbst; Evestorf; Süderweg 14; D-30974 Wennigsen
Fon +49 172/5141452 HTML welcome

Christian Prochaska

unread,
Mar 28, 1998, 3:00:00 AM3/28/98
to

Hallo Heiko,

zu Deinem Mail fällt mir nur eins ein: 7 kb Datenmüll. Hab ich mal irgendwo
gehört.

Heiko Nock schrieb in Nachricht ...

Heiko Nock

unread,
Mar 28, 1998, 3:00:00 AM3/28/98
to

In article <6fikbr$89s$1...@news02.btx.dtag.de>,

Christian...@t-online.de (Christian Prochaska) wrote:
>zu Deinem Mail fällt mir nur eins ein: 7 kb Datenmüll.

Mehr ist dir also nicht dazu eingefallen ?

Kann ich dem entnehmen, daß du der "Interpretation" des Naturschutzbundes
immer noch völlig zustimmst ?

--
Ciao/2, Heiko.....

Christian Prochaska

unread,
Mar 31, 1998, 3:00:00 AM3/31/98
to

Hallo Heiko,

hier die ausführliche Antwort:

ich frage mich ernsthaft, ob es außer mir noch Väter (Mütter) mit kleinen
Kindern gibt, die nicht auf die Idee kommen, Kirschbäume zu fällen, um ihre
Kinder vor den bösen Wespen zu schützen.
Meine Kinder sind jetzt 1 und 5 Jahre alt, und wir haben drei Kirschbäume im
Garten. Auf die Idee, meine Kinder ohne Aufsicht im Garten spielen zu
lassen, bin ich bisher nicht gekommen. Was jedoch nicht an herumliegenden
Kirschen liegt, sondern vielmehr an "menschengemachten" Gefahren.

Zum Thema unparteiischen Richter empfehle ich Dir mal an einigen Prozessen
an Amtsgerichten teilzunehmen. Nach meiner Erfahrung, die relativ
umfangreich ist, komme ich zu dem Ergebnis, daß Richter genauso
"unparteiisch" sind wie Du und ich.
Aus diesem Grunde hat auch das geschriebene Recht in unserem Staat so große
Bedeutung, will heißen, keine.

> Was für ein Glück. Dann kann man sie ja einfangen und verkaufen, ohne
wegen Diebstahls angezeigt zu werden.

> "Entschuldigung Herr Richter, ich habe doch bloß auf den Abzug
> gedrückt. Was kann ich denn dafür, wenn dadurch eine Kugel aus dem Lauf
> fliegt und mein Gegenüber perforiert ?"

Blödsinn. Und als Vergleich wohl ungeeignet.

> Der Naturschutzbund ignoriert also, daß Insekten von zermatschtem Obst
> (oder auch nichtzermatschtem Obst) angezogen werden ?

Insekten unterliegen nicht unserem Eigentums- und Haftungs-Denkmuster. Wenn
Bienen oder Wespen an Kirschbäumen herumfliegen, kann sich jeder damit
arrangieren. Ich bin als Kind auch schon gestochen worden, und keiner kam
auf die Idee, den Kirschbaumbesitzer
verantwortlich zu machen. Wo leben wir eigentlich.

> Aber die Früchte fallen nicht mehr auf den Boden.
> Gell, lieber Naturschutzbund?

In diesem Fall kann man sicher einigen, ohne den Baum zu fällen.

> Wenn die ihre Früchte meterweit in den Garten des Klägers werfen, klar.
> Rein technisch gesehen können Bäume aber nicht ganz so weit werfen.
> Für die olympischen Spiele reichts zumindest noch nicht aus.
> Auch müsste das Kaffeetrinken und Grillen im Garten verboten werden, da
> auch das Insekten anlockt.
> Wenn jemand im Garten des Klägers Kaffee trinkt oder grillt, sollte er
> sich aber schnellstens zum Arzt begeben. Alzheimer im Anfangsstadium.
> Offenbar findet er seinen eigenen Garten nicht mehr.

> Hat der Kläger denn einen Gartenteich ? Oh, ich vergaß, konkrete Fakten
> interessieren ja nicht.

> Was ist schon Keats, was Frost, was Göthe oder Schiller, gegen diese
> explosive Wortgewalt des neuen poetischen Sterns am Himmel: Des
> Naturschutzbundes.

> Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß der Naturschutzbund etwas
> gegen den Beklagten hat. Oder warum sollte er sonst solch inkompetenten
> Schwachsinn von sich geben, wenn nicht, um den Beklagten in die Scheiße
> zu reiten ?

Den Blödsinn kann ich wirklich nur mit Datenmüll interpretieren, tut mir
leid.

> Lebensunfähigkeit ist so ein hübsches Wort. Könnte glatt aus einer
> anderen Epoche stammen. Wer errät, welche es sein könnte ?

Lebensunfähig ist genau die Rasse, die wir in Deutschland seit ungefähr 30
Jahren
züchten. Verdrehte Nachbarn und verdrehte Richter, die sich nicht mit
Kirschbäumen
oder Bienen (oder, welch schrecklicher Gedanke: mit beidem) arrangieren
können.

> Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß der Naturschutzbund etwas
> gegen den Beklagten hat. Oder warum sollte er sonst solch inkompetenten
> Schwachsinn von sich geben, wenn nicht, um den Beklagten in die Scheiße
> zu reiten ?

Kompetenz hat nicht etwas mit Ansichten zu tun, sondern mit Wissen. Im
übrigen: sieh mal
die Bedeutung des Wortes "inkompetent" nach. Dann erledigt sich auch dieser
Satz.

Viele Grüße, und ich hoffe, hier finden sich noch einige Verfechter meiner
Ansicht.

Chris.

Heiko Nock schrieb in Nachricht

<65TH1sRO...@rhein-neckar.netsurf.de>...
>In article <6fikbr$89s$1...@news02.btx.dtag.de>,

Heiko Nock

unread,
Apr 2, 1998, 3:00:00 AM4/2/98
to

In article <6frdp2$h2p$1...@news01.btx.dtag.de>,

Christian...@t-online.de (Christian Prochaska) wrote:
>ich frage mich ernsthaft, ob es außer mir noch Väter (Mütter) mit kleinen
>Kindern gibt, die nicht auf die Idee kommen, Kirschbäume zu fällen, um ihre
>Kinder vor den bösen Wespen zu schützen.

Das kann schon sein. Darauf kommt es auch gar nicht an. Sondern darauf,
ob deren Nachbar verlangt, daß dieser Kirschbaum gestutzt wird.

>Meine Kinder sind jetzt 1 und 5 Jahre alt, und wir haben drei Kirschbäume im
>Garten. Auf die Idee, meine Kinder ohne Aufsicht im Garten spielen zu
>lassen, bin ich bisher nicht gekommen. Was jedoch nicht an herumliegenden
>Kirschen liegt, sondern vielmehr an "menschengemachten" Gefahren.

Welche Relevanz hat das zu dem Sachverhalt ?

>Zum Thema unparteiischen Richter empfehle ich Dir mal an einigen Prozessen
>an Amtsgerichten teilzunehmen. Nach meiner Erfahrung, die relativ
>umfangreich ist, komme ich zu dem Ergebnis, daß Richter genauso
>"unparteiisch" sind wie Du und ich.

Das kommt dir vielleicht so vor. Tatsächlich kommen Richter öfters
unhöflich rüber, weil sie einfach keinen Bock haben, sich irrelevantes
Geschwafel von Rechtsanwälten oder Mandanten anzuhören, das ihnen
kostbare Zeit stiehlt.

>Aus diesem Grunde hat auch das geschriebene Recht in unserem Staat so große
>Bedeutung, will heißen, keine.

Sorry, aber das ist Blödsinn. Übrigens gibt es Rechtsbehelfe für
Personen, die sich ungerecht behandelt fühlen.

>> "Entschuldigung Herr Richter, ich habe doch bloß auf den Abzug
>> gedrückt. Was kann ich denn dafür, wenn dadurch eine Kugel aus dem Lauf
>> fliegt und mein Gegenüber perforiert ?"

>Blödsinn. Und als Vergleich wohl ungeeignet.

Aber sicher doch. Beide Personen setzen eine kausale und damit
zurechenbare Ursache für einen Schaden, entweder durch eine Handlung
oder durch eine Unterlassung. Und beide versuchen sich damit zu
rechtfertigen, daß doch die geschädigte bzw. potentiell geschädigte
Person sich anders verhalten könnte, um den Schaden zu verhindern.

>> Der Naturschutzbund ignoriert also, daß Insekten von zermatschtem Obst
>> (oder auch nichtzermatschtem Obst) angezogen werden ?

>Insekten unterliegen nicht unserem Eigentums- und Haftungs-Denkmuster.

Was immer noch völlig irrelevant ist, weil es darum gar nicht geht.

>Wenn Bienen oder Wespen an Kirschbäumen herumfliegen, kann sich jeder
>damit arrangieren.

Eben nicht. Denn es kommt nicht darauf an, ob Bienen oder Wespen an
Kirschbäumen herumfliegen, sondern ob sie an heruntergefallenes Obst
des Nachbarn auf dem Nachbargrundstück herumfliegen, weil der
zuständige Nachbar den Baum nicht zurückgeschnitten hat bzw.
anderweitige Vorkehrungen getroffen hat, damit das nicht passiert.

>Ich bin als Kind auch schon gestochen worden, und keiner kam auf die
>Idee, den Kirschbaumbesitzer verantwortlich zu machen.

Es kommt ja auch darauf an, wo du gestochen worden bist und warum.

>Wo leben wir eigentlich.

In Deutschland.

>> Aber die Früchte fallen nicht mehr auf den Boden.
>> Gell, lieber Naturschutzbund?

>In diesem Fall kann man sicher einigen, ohne den Baum zu fällen.

Von Fällen war auch nie die Rede. Sondern vom Abschneiden der
überhängenden Äste.

>> Lebensunfähigkeit ist so ein hübsches Wort. Könnte glatt aus einer
>> anderen Epoche stammen. Wer errät, welche es sein könnte ?

>Lebensunfähig ist genau die Rasse, die wir in Deutschland seit ungefähr 30
>Jahren züchten. Verdrehte Nachbarn und verdrehte Richter, die sich nicht
>mit Kirschbäumen oder Bienen (oder, welch schrecklicher Gedanke: mit
>beidem) arrangieren können.

Es geht nicht darum, daß man sich mit Beeinträchtigungen von ignoranten
Menschen arrangiert. Wenn sich das durchsetzt, kann man Gesetze gleich
ganz abschaffen, denn man kann sich ja mit mordenden und plündernden
Mitbürgern 'arrangieren'.

>> Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß der Naturschutzbund etwas
>> gegen den Beklagten hat. Oder warum sollte er sonst solch inkompetenten
>> Schwachsinn von sich geben, wenn nicht, um den Beklagten in die Scheiße
>> zu reiten ?

>Kompetenz hat nicht etwas mit Ansichten zu tun, sondern mit Wissen.

Eben. Offenbar weiß dieser Naturschutzbund nichts oder er gibt Wissen
von sich, daß in dem betreffenden Fall völlig uninteressant ist.

>Im übrigen: sieh mal die Bedeutung des Wortes "inkompetent" nach. Dann
>erledigt sich auch dieser Satz.

Wohl kaum.

>Viele Grüße, und ich hoffe, hier finden sich noch einige Verfechter meiner
>Ansicht.

Dann such mal schön.

--
Ciao/2, Heiko.....

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