mich würden Eure Meinungen zu folgendem Problem interessieren:
Ein Mietwagen wird mit der Schlüsselfernbedienung geöffnet, der
Schlüssel und einige andere Dinge ins Auto gelegt. Die Türen werden
von aussen geschlossen und das Auto verriegelt sich von selbst
(Eigentlich müsste man wohl dazu mit der Fernbedienung aktiv werden).
Ein Mitarbeiter der Mietwagenfirma muss vorbeikommen, um den Wagen
wieder zu öffnen. Die Firma unterstellt dem Kunden Selbstverschulden.
Der Kunde wurde vorher nicht auf diese Eigenart des Fahrzeugs
hingewiesen.
Die Mietwagenfirma berechnet dem Kunden für diese Dienstleistung Geld,
erwähnt dies dem Kunden gegenüber aber nicht und bucht den Betrag
einfach von der Kreditkarte ab.
Darf der Kunde diese Buchung zurückbuchen lassen?
Hätte die Mietwagenfirma bei erstellung einer Rechnung für diese
Dienstleistung anrecht auf die Gebühr?
Ist der nicht zugängliche Schlüssel im Auto Selbstverschulden des
Kunden?
Walter
[Mietwagen veschließt sich von allein]
> Die Firma unterstellt dem Kunden Selbstverschulden.
> Der Kunde wurde vorher nicht auf diese Eigenart des Fahrzeugs
> hingewiesen.
> Die Mietwagenfirma berechnet dem Kunden für diese Dienstleistung Geld,
> erwähnt dies dem Kunden gegenüber aber nicht und bucht den Betrag
> einfach von der Kreditkarte ab.
>
> Darf der Kunde diese Buchung zurückbuchen lassen?
Man kann nur Lastschriften zurückbuchen lassen. Strittige
Kreditkartenbeträge kann man zumindest bei Amex monieren. Dann
überprüft Amex inwieweit die Buchung berechtigt war oder nicht.
Aber in Wirklichkeit musst Du Dich mit der Mietwagenfirma zanken.
Weise die darauf hin dass sie Dir unberechtigt Geld berechnet haben
und dass Du gerne eine Rechnung für den über die Miete herausgehenden
Betrag hättest. Im Übrigen: Wieso behaupten sie, dass Du den
Öffnungseinsatz schuldhaft verursacht hast- ihr müsst also
offensichtlich über das Gekld geredet haben.
> Hätte die Mietwagenfirma bei erstellung einer Rechnung für diese
> Dienstleistung anrecht auf die Gebühr?
JSA 1.0
> Ist der nicht zugängliche Schlüssel im Auto Selbstverschulden des
> Kunden?
Ja
> Walter
Gesprochen wurde über den Betrag erst hinterher, nachdem dieser auf
der Kreditkartenabrechnung auftauchte.
>
>
>
> > Hätte die Mietwagenfirma bei erstellung einer Rechnung für diese
> > Dienstleistung anrecht auf die Gebühr?
> JSA 1.0
Worauf könnte es Deiner Meinung nach ankommen?
> > Ist der nicht zugängliche Schlüssel im Auto Selbstverschulden des
> > Kunden?
>
> Ja
>
Könntest Du Deine Meinung villeicht auch etwas begründen?
das kannst sogar noch Monate später machen, sehen die
zwar nicht gerne, aber die sind verpflichtet den Betrag an
dich zurück zu zahlen, sogar ohne Angabe von Gründen, du
musst nur mitteilen, dass diese Buchung nicht rechtens ist
und schon zieht VISA etc. das Geld wieder zurück.
Dieses Verfahren und weil es so einfach geht hat schon so manchen
Shop-Anbieter viel Geld gekostet, denn nicht du musst beweisen das
du zahlen musst, sondern der Geldempfänger muss beweisen, dass
er dazu berechtigt war und das wird schwer für den werden !!!
Gruss
"Walter Pieper" <wal...@googlemail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:96f07978-da5e-4151...@v15g2000yqn.googlegroups.com...
Wieso? Er legt den unterschriebenen Mietvertrag vor, und gut ist.
> Die Mietwagenfirma berechnet dem Kunden für diese Dienstleistung Geld,
> erwähnt dies dem Kunden gegenüber aber nicht und bucht den Betrag
> einfach von der Kreditkarte ab.
Bist du dir wirklich 100%ig sicher, dass es keine Klausel in Vertrag
oder AGB für genau diese Fälle gibt?
Flo
Ah okay, das kam nicht so heraus.
>
> > > Hätte die Mietwagenfirma bei erstellung einer Rechnung für diese
> > > Dienstleistung anrecht auf die Gebühr?
> > JSA 1.0
Das kommt darauf an, ob die Mietwagenfirma wirksam vereinbart hat,
dass Serviceleistungen für Schussel in der Miete inkludiert sind, oder
nicht.
Grundsätzlich machen es sich die Firmen schon relativ einfach,
zumindest bei meinem Mietwagen in den USA stand unter der Rechnung,
dass der Rechnungsbetrag Subject of change sei, falls sich im
Nachhinein noch Schäfden auftun, oder so.
Die entscheidende Fragen sind also:
a) Ist die Serviceleistung kostenpflichtig ja oder nein
b) konnte der VM das kommentarlos miteinziehen, oder nicht.
> Worauf könnte es Deiner Meinung nach ankommen?
>
> > > Ist der nicht zugängliche Schlüssel im Auto Selbstverschulden des
> > > Kunden?
>
> > Ja
>
> Könntest Du Deine Meinung villeicht auch etwas begründen?
Klar. Schlüssel schmeißt man nicht ins Auto, die bleiben am Mann.
(Oder Frau)
Das bverhindert nämlich auch wirksam die
Knöpfchendrücktürzuausgesperrtaktionen.
Deiner Meinung nach ist es also normal, dass sich ein Auto von selbst
verschliesst, nur weil man die Türen schliesst? Ich kenne das nur,
wenn man auch den Schlüssel im Zündschloss stecken hat, bzw. nach
losfahren mit dem Auto.
Für genau diesen Fall gibt es keine Klausel. Die AGB enthält lediglich
einen Passus zum Schlüsselverlust. Aber verloren war der Schlüssel ja
nicht, nur durch eine technische Eigenart des Wagens nicht zu
erreichen.
Was hat der Mietvertrag damit zu tun? Die nachträgliche Abbuchung ist
in dem Vertrag ja gar nicht aufgeführt.
> On 3 Dez., 09:10, Jens Müller <usenet-11-2...@tessarakt.de> wrote:
> > Sandra Bogun schrieb:
> >
> > > Mach ein Charge Back bei VISA oder wo immer du bist,
> >
> > > das kannst sogar noch Monate später machen, sehen die
> > > zwar nicht gerne, aber die sind verpflichtet den Betrag an
> > > dich zurück zu zahlen, sogar ohne Angabe von Gründen, du
> > > musst nur mitteilen, dass diese Buchung nicht rechtens ist
> > > und schon zieht VISA etc. das Geld wieder zurück.
> >
> > > Dieses Verfahren und weil es so einfach geht hat schon so manchen
> > > Shop-Anbieter viel Geld gekostet, denn nicht du musst beweisen das
> > > du zahlen musst, sondern der Geldempfänger muss beweisen, dass
> > > er dazu berechtigt war und das wird schwer für den werden!
> >
> > Wieso? Er legt den unterschriebenen Mietvertrag vor, und gut ist.
>
> Was hat der Mietvertrag damit zu tun? Die nachträgliche Abbuchung ist
> in dem Vertrag ja gar nicht aufgeführt.
Bei üblichen Mietwagenverträgen ist sie das (etwa: „Sie ermächtigen
$FIRMA, den angegebenen Grundpreis und weitere eventuell anfallende
Gebühren von der Kreditkarte $NUMMER abzubuchen.“). Weshalb die
Abbuchung auf Kreditkartenebene nicht rechtswidrig ist, weshalb eine
Rückbuchung nicht zulässig ist. Einwendungen gegen die Höhe oder den
Anlass der Buchung berechtigen bei Kreditkarten nicht zur Rückbuchung,
sondern nur, wenn man dem Händler nie erlaubt hat, überhaupt
irgendetwas auf die Karte zu buchen. Kreditkarte ist nicht Lastschrift.
> Deiner Meinung nach ist es also normal, dass sich ein Auto von selbst
> verschliesst, nur weil man die Türen schliesst?
Normal ist auch in meinen Augen, dass man den Schlüssel nicht ins
Auto legt.
Es gibt noch div, andere Situationen, dass das Auto nämlich dann
zu ist wenn man die Tür zumacht.
MfG
Matthias
> Aber verloren war der Schlüssel ja
> nicht, nur durch eine technische Eigenart des Wagens nicht zu
> erreichen.
Bei modernen Autos mit Zentralverriegelung ist es durchaus gängig, daß nach
ein paar Minuten ohne Schlüssel im Zündschloss verriegelt wird.
Gruß Carsten
--
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> Deiner Meinung nach ist es also normal, dass sich ein Auto von selbst
> verschliesst, nur weil man die Türen schliesst? Ich kenne das nur,
> wenn man auch den Schlüssel im Zündschloss stecken hat, bzw. nach
> losfahren mit dem Auto.
Meiner Meinung nach ist es normal, bei nem Leihauto erstmal zu sehen,
wie es läuft, anstatt blind zu vertrauen, dass alles so geht, wie man es
von irgendeinem anderen Auto gewohnt ist :-) Aber das nur am Rande, so
ganz un-rechtlich, nur GMV-ig.
Flo
> Walter Pieper schrieb:
>
>> Deiner Meinung nach ist es also normal, dass sich ein Auto von selbst
>> verschliesst, nur weil man die Türen schliesst?
>
> Normal ist auch in meinen Augen, dass man den Schlüssel nicht ins
> Auto legt.
Es sei denn man gibt den Mietwagen zurück, dann wird oft genau das
gefordert ("Stellen sie den Wagen auf den Parkplatz beim Flughafen, legen
sie den Schlüssel ins Handschuhfach und schließen die Türen, wir kümmern
uns dann später drum" - so erlebt auf Madeira).
Grüße,
Frank
> Ein Mietwagen wird mit der Schlüsselfernbedienung geöffnet, der
> Schlüssel und einige andere Dinge ins Auto gelegt. Die Türen werden
> von aussen geschlossen und das Auto verriegelt sich von selbst
> (Eigentlich müsste man wohl dazu mit der Fernbedienung aktiv werden).
> Ein Mitarbeiter der Mietwagenfirma muss vorbeikommen, um den Wagen
> wieder zu öffnen.
Tip fürs nächste Mal: ADAC rufen, die bekommen den Wagen beschädigungsfrei
mit einem Draht auf. Kostet nichts, wenn man Mitglied ist. BDDT.
> Darf der Kunde diese Buchung zurückbuchen lassen?
Würde ich erst mal machen, ja.
> Hätte die Mietwagenfirma bei erstellung einer Rechnung für diese
> Dienstleistung anrecht auf die Gebühr?
Kommt wohl auch darauf an, ob die Höhe halbwegs nachvollziehbar ist. 20 EUR
würde ich akzeptieren, 100 EUR nicht.
> Ist der nicht zugängliche Schlüssel im Auto Selbstverschulden des
> Kunden?
Das könnte man jetzt ausgiebig diskutieren. Ich würde zumindest erst mal
nicht erwarten, daß der Wagen sich von selbst verschließt. Zumindest sollte
man bei einem Mietwagen deutlich darauf hinweisen, sowas dürfte ja sonst
öfter vorkommen.
Grüße,
Frank
> And thus spoke Walter Pieper...
>
>> Deiner Meinung nach ist es also normal, dass sich ein Auto von selbst
>> verschliesst, nur weil man die Türen schliesst? Ich kenne das nur,
>> wenn man auch den Schlüssel im Zündschloss stecken hat, bzw. nach
>> losfahren mit dem Auto.
>
> Meiner Meinung nach ist es normal, bei nem Leihauto erstmal zu sehen,
> wie es läuft, anstatt blind zu vertrauen, dass alles so geht, wie man es
> von irgendeinem anderen Auto gewohnt ist :-)
Naja, wenn man meinetwegen am Flughafen ein Auto übernimmt um es ins Hotel
zu fahren dann hat man oft nicht wirklich Zeit, alle möglichen Mätzchen an
dem Wagen mal durchzuprobieren, die da existieren könnten.
Ich bin dann ja schon froh wenn ich den Lichtschalter und den Rückwärtsgang
finde - das Problem hatte ich mal bei einem Clio in Griechenland, der
vorwärts eingeparkt zur Übernahme bereit stand. Vom Vermieter war an dem
Morgen niemand da, und eine Anleitung lag nicht drin. Es hat lange
gedauert, bis ich auf die komplett bescheuerte Variante gekommen bin, den
Ring hochzuziehen mit dem die Ledermanschette am Knüppel befestigt ist (ja,
das war der Rückwärtsgang).
Grüße,
Frank
> Am Wed, 3 Dec 2008 01:56:35 -0800 (PST) schrieb Walter Pieper:
>
>> Aber verloren war der Schlüssel ja
>> nicht, nur durch eine technische Eigenart des Wagens nicht zu
>> erreichen.
>
> Bei modernen Autos mit Zentralverriegelung ist es durchaus gängig, daß nach
> ein paar Minuten ohne Schlüssel im Zündschloss verriegelt wird.
>
So etwas habe ich noch nie gesehen, und m.E. kann man von dem Mieter eines
Autos nicht erwarten, dass er mit derart absurden Features rechnet.
Gruß
Thomas
[fullquote beseitigt]
> Deiner Meinung nach ist es also normal, dass sich ein Auto von selbst
> verschliesst, nur weil man die Türen schliesst?
Das kann ich nicht beantworten, aber meiner Meinung nach ist das bei
Autos neueren Herstellungsdatums normal. Bei Audi, Volkswagen, BMW und
Mercedes ist das bei vielen Fahrzeugen mittlerweile in der
Grundausstattung.
Wahrscheinlich auch bei vielen anderen.
Gruß
Ralph
[fullquote beseitigt]
> Deiner Meinung nach ist es also normal, dass sich ein Auto von selbst
> verschliesst, nur weil man die Türen schliesst?
Das kann ich nicht beantworten, aber meiner Meinung nach ist das bei
> Walter Pieper wrote:
> [fullquote beseitigt]
Entschuldigung für dass Doppelposting. Mein Fehler.
Gruß
Ralph
Ja, wenn Du eine Bedienungsanleitung im Mietwagen findest. War in meinem
letzten Mietwagen nicht drin. Im Leben ist halt nicht alles so einfach und
klar, wie sich's mancher in der NG denkt ...
Gruß, Ralf.
Gegenfrage: War das Bordhandbuch im Fahrzeug?
Oder hätte der Fahrer eine andere Möglichkeit gehabt, von dieser Eigenart
auf eine übliche Art und Weise zu erfahren?
Gruß, Ralf.
> Lars Wilhelm schrieb:
>> On 3 Dez., 08:42, Walter Pieper <wal...@googlemail.com> wrote:
>>> Ist der nicht zugängliche Schlüssel im Auto Selbstverschulden des
>>> Kunden?
>
>
> Gegenfrage: War das Bordhandbuch im Fahrzeug?
Selbst wenn - ist man dann verpflichtet, sich erst mal die 300 Seiten
durchzulesen (und die auch komplett zu verstehen), bevor man den
Zündschlüssel dreht?
> Oder hätte der Fahrer eine andere Möglichkeit gehabt, von dieser Eigenart
> auf eine übliche Art und Weise zu erfahren?
Da wäre imho ein deutlicher Hinweis (z.B. Aufkleber auf Armaturenbrett oder
Schlüssel) angebracht gewesen. So wie bei Mietwagen z.B. auch im Tankdeckel
drinsteht, ob man Benzin oder Diesel tanken muß (auch hier könnte man ja
auf den Eintrag in den Papieren oder das Handbuch verweisen).
Grüße,
Frank
> So etwas habe ich noch nie gesehen, und m.E. kann man von dem Mieter eines
> Autos nicht erwarten, dass er mit derart absurden Features rechnet.
Absurd ist es nicht, sondern mittlerweile (Seit bestimmt 10 Jahren) absolut
normal. Der Wagen verschließt sich, wenn nach Ablauf einer gewissen Zeit
keine Tür geöffnet wurde.
Gruß, Thomas
Mir ist so etwas noch nie untergekommen, und ich bin in der Regel mit recht
neuen Fahrzeugen unterwegs. Was für Zeiträume sind denn das - reden wir
über 30 Sekunden oder eher 5 Minuten?
Ich hasse es, wenn Hersteller meinen, ihre Autos müssten für den Fahrer
denken.
Gruß
Thomas
> X-No-Archive: Yes
>
> begin quoting, Thomas Gerner schrieb:
>
>> Absurd ist es nicht, sondern mittlerweile (Seit bestimmt 10 Jahren) absolut
>> normal. Der Wagen verschließt sich, wenn nach Ablauf einer gewissen Zeit
>> keine Tür geöffnet wurde.
>
> Kreuzgefährlich, wenn das Kleinkind darin die Türen von innen nicht
> selbst öffnen kann.
Dazu gibt es die Kindersicherung. Kleinkinder sollen ja gerade nicht die
Türen selbst öffnen können.
Kreuzgefährlich ist aber, wenn die Eltern dann auch von außen nicht mehr
ans Kind im Auto rankommen.
Grüße,
Frank
Das klingt ganz nach Europcar ... die versuchen auch ständig mir
"Volltanken durch Europcar" auf die Flottenkarte zu verstecken. Zum
Glück ist unsere Buchhaltung pfiffig und meldet sofort Alarm.
In 4 von 6 Mietvorgängen passiert. Kann ich auch nachweisen - also bitte
keine Abmahnungen wegen Bla und so.
Der ADAC darf aber nur dein eigenes Auto aufmachen IIRC.
Gruß
Marcel
> Selbst wenn - ist man dann verpflichtet, sich erst mal die 300 Seiten
> durchzulesen (und die auch komplett zu verstehen), bevor man den
> Zündschlüssel dreht?
Soweit ich mich an meine Fahrschule erinnern kann ist man verpflichtet sich
VOR dem losfahren mit den Bedienelementen des Autos vertraut zu machen.
Wenn es also keine andere Möglichkeit gibt, dann würde ich sagen ja, man ist
verpflichtet das Handbuch zu lesen. Ansonsten könnte ja jeder ohne Licht
fahren und bei Nachfrage behaupten er wüsste nicht wo der Schalter ist.
Selbiges sollte für den Rckwärtsgang gelten. Wenn man z.B. schnell mal
rückwärts fahren muß um Polizei/Feuerwehr/Krankenwagen durchzulassen, dann
sollte man wissen wo dieser ist.
Genau das sollte auch für eventuelle Schliesstechniken gelten.
Ich erinnere mich an eine Person der das regelmässig mit ihrem Audi passiert
ist. Schlüssel (war ein Transponder) in der Manteltasche. Bei Annäherung
ans Auto gehen die Türen auf. Hintere Türe geöffnet, mantel reingeworfen,
Türe zugemacht -> klick. Alles dicht.
Bei einem Mietwagen würde ich aber einen Hinweis in Form eines Aufklebers
o.ä gut sichtbar im inneren des Autos erwarten.
Magnus
Manchmal. Ich war auch schon dabei, als der ADAC nach 2 Stunden
angerückt (Meck-Pomm, weit weit draußen...) und nach einer halben Stunde
Diagnose mit dem Tipp, den VW-Service anzurufen, wieder abgerückt ist.
Die Kiste (IIRC Passat) war wohl so zu, dass sie ohne Beschädigung nicht
zu öffnen war. Der Service kam am nächsten Tag und hat sich wohl an
einer unauffälligen Stelle an den CAN-Bus gehangen.
Stefan
Ja. Wenn keine Tür geöffnet wurde. Genau. Das ist ein Schutzmechanismus
um ein versehentliches dauerhaftes Öffnen (z.B. durch Betätigung in der
Hosentasche) zu unterbinden. Solange keine Tür geöffnet wird, ist es
aber auch schwierig, den Schlüssel ins Auto zu bekommen, um ihn dann
dort zu vergessen.
Das sich das Auto automatisch wieder verschliesst, nachdem eine Tür
geöffnet wurde, finde ich hingegen auch sehr sehr ungewöhnlich.
Grüße,
Lars Friedrich
> Deiner Meinung nach ist es also normal, dass sich ein Auto von selbst
> verschliesst, nur weil man die Türen schliesst?
Ja, ist heute Stand der Technik.
Eine Sicherheitsoption gegen vergessenes Türschließen. Klar, mit der
Nebenwirkung, daß man eben - wie beschrieben - den Autoschlüssel mit
verriegelt bekommt.
Global ist aber der Sicherheitsgewinn sehr viel größer als das Risko,
den Schlüssel zu vergessen.
Rainer Haessner
Walter Pieper schrieb:
>
> Für genau diesen Fall gibt es keine Klausel. Die AGB enthält lediglich
> einen Passus zum Schlüsselverlust. Aber verloren war der Schlüssel ja
> nicht, nur durch eine technische Eigenart des Wagens nicht zu
> erreichen.
Nur mal am Rande: um welchen Aufwand geht es denn?
Eine Anfahrtsstrecke von 5 Meilen oder von drei Tagestouren oder
irgendetwas dazwischen?
Rainer Haessner
Nein, kein Schild im Wagen, kein Handbuch
> Ja. Wenn keine Tür geöffnet wurde. Genau. Das ist ein Schutzmechanismus
> um ein versehentliches dauerhaftes Öffnen (z.B. durch Betätigung in der
> Hosentasche) zu unterbinden. Solange keine Tür geöffnet wird, ist es
> aber auch schwierig, den Schlüssel ins Auto zu bekommen, um ihn dann
> dort zu vergessen.
>
> Das sich das Auto automatisch wieder verschliesst, nachdem eine Tür
> geöffnet wurde, finde ich hingegen auch sehr sehr ungewöhnlich.
O.K., darauf habe ich noch gar nicht geachtet. Habe selbst die Funktion
nur genießen dürfen, wenn die Tür per Fernbedienung geöffnet wurde und
ich dann zu lange bis zum Einsteigen bummelte.
Ob das Auto nach dem Aussteigen von selbst schließt? Mal probieren.
Aber, selbst wenn das hierzulande nicht üblich ist, könnte ich mir das
angesichts der deutlich höheren Kriminalität in den USA durchaus als
Normalfall vorstellen.
Rainer Haessner
>bis ich auf die komplett bescheuerte Variante gekommen bin, den
>Ring hochzuziehen mit dem die Ledermanschette am Knüppel befestigt ist
Opel macht das schon seit 50 Jahren so :-)
Mein Chef hat auch mal lange danach gesucht.
>Wahrscheinlich auch bei vielen anderen.
bei Renault ist es mir auch mal aufgefallen.
>Die nachträgliche Abbuchung ist
>in dem Vertrag ja gar nicht aufgeführt.
selbst 'nachträgliche' Unfallkosten dürfen sie abbuchen.
Der MV ist eine Blankovollmacht!
>Entschuldigung für dass Doppelposting. Mein Fehler.
dann cancel doch!
> Walter Pieper wrote:
>
> [fullquote beseitigt]
>
> > Deiner Meinung nach ist es also normal, dass sich ein Auto von
> > selbst verschliesst, nur weil man die Türen schliesst?
>
> Das kann ich nicht beantworten, aber meiner Meinung nach ist
> das bei Autos neueren Herstellungsdatums normal. Bei Audi,
> Volkswagen, BMW und Mercedes ist das bei vielen Fahrzeugen
> mittlerweile in der Grundausstattung.
Nein, auch die schließen nicht ohne Grund, zumindest bei keinem Auto,
das ich kenne. Das automatische Wiederverschließen gibt es zwar bei
aktuellen Fahrzeugen dann, wenn man (versehentlich/unbemerkt) auf die
FB drückt und die Türe eine gewisse Zeit (30 sek - 1 min) nicht
öffnet. Aber der OP hat ja seine Sachen und den Schlüssel reingelegt.
@OP: War vieleicht der Türschalter defekt? Das wäre eine Erklärung für
die Zeitschaltung.
Oder hast du vielleicht doch unbedacht den Türgriff beim Zuklappen der
Türe festgehalten. Dann ist sie zu...
Egal, es gibt Dinge, die sollte man sich gar nicht erst angewöhnen,
und dazu gehört bei einem fremden Auto den Schlüssel hinein zu legen.
Meine Cousine verliert jedes Jahr mindestns einmal ihre Geldbörse (so
ein mördermäßig riesiges Frauenteil, mehr eine kleine Handtasche, wo
vermutlich neben sämtlichen Einkaufsquittungen der letzten 5 Jahre und
ca. 100 Rabattkarten auch das halbe Fotoalbum Platz hat). Sie legt das
Ding immer aufs Autodach und vergisst es dort alle paar Monate mal.
Und dann fliegt es irgendwo hin. Erstaunlicherweise findet sie es
immer wieder oder bekommt es von einem Finder zurück. Aber lernfähig
ist sie trotzdem (oder gerade deshalb?) nicht.
MfG
Gerald
--
Die de.soc.* NGs zeigen, dass extrem "Links" und "Rechts" nur zwei Seiten der gleichen Medaille sind. Links-Rassisten unterscheiden sich in *nichts* von ihren "braunen" Gegenübern, auch wenn sie sich in ein rotes Mäntelchen hüllen. Darunter stinkt die gleiche braune Schei*e.
> Mir ist so etwas noch nie untergekommen, und ich bin in der Regel mit
> recht neuen Fahrzeugen unterwegs.
Bist du sicher? Schon getestet?
Diese Funktionalität sollte doch wohl weit verbreitet sein
> Was für Zeiträume sind denn das -
> reden wir über 30 Sekunden oder eher 5 Minuten?
Es geht wohl darum, daß das versperrte Fahrzeug per Fernbedienung
entriegelt und sodann nicht binnen einer Minute (oder einer halben
Minute oder zwei) eine Tür oder die Heckklappe geöffnet wird. In diesem
Fall wird das Fahrzeug wieder versperrt, weil wohl zu Recht davon
auszugehen ist, daß die Fernbedienung versehentlich betätigt worden
war.
> Ich hasse es, wenn Hersteller meinen, ihre Autos müssten für den
> Fahrer denken.
Zum Glück für viele Fahrer denken die Autos immer mehr für den Fahrer
mit - in immer mehr Situationen, die den Fahrer offenkundig regelmäßig
überfordern.
Das versehentliche Betätigen der Fernbedienung beim Verstauen des
Schlüssels in der Handtasche oder der Hosentasche ist eine solche
Standardsituation, zu beobachten täglich auf beliebigen Parkplätzen.
MfG
Rupert
> Am Wed, 03 Dec 2008 11:28:05 +0100 schrieb Matthias Frank:
>> Normal ist auch in meinen Augen, dass man den Schlüssel nicht ins
>> Auto legt.
Allerdings!
> Es sei denn man gibt den Mietwagen zurück, dann wird oft genau das
> gefordert ("Stellen sie den Wagen auf den Parkplatz beim Flughafen,
> legen sie den Schlüssel ins Handschuhfach und schließen die Türen, wir
> kümmern uns dann später drum" - so erlebt auf Madeira).
Wenn dem so gewesen wäre, dann hätte der OP sein Versäumnis nicht zu
bezahlen gehabt
MfG
Rupert
> Ob das Auto nach dem Aussteigen von selbst schließt? Mal probieren.
Schlüssel abziehen und warten. Es gibt einige Autos die das als Feature
haben.
Wartezeit mehrere Minuten
Gruß Carsten
--
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> [beim Mietwagen Rückwärtsgang finden] Es hat lange gedauert, bis
> ich auf die komplett bescheuerte Variante gekommen bin, den Ring
> hochzuziehen mit dem die Ledermanschette am Knüppel befestigt ist
> (ja, das war der Rückwärtsgang).
Einfach für de, der es einmal gesehen hat, schwierig für den, der es
gar nicht kennt.
Ich hatte ein ähnliches Problem, als ich zum ersten Mal einen Mercedes
fahren sollte, der eine Fußfeststellbremse hatte. Wie zum Geier
bekommt man die gelöst??? Bis ich die Erleuchtung bekam, dass das per
Handhebel schräg unter dem Lenkrad gemacht wurde, hat es auch etwas
gedauert...
Thrifty hat es geschafft, in ein vielleicht 20 km vor Abgabe betanktes
Auto noch 5 Liter Sprit reinzukriegen ... Naja, wenn sie meinen ...
>Ich bin dann ja schon froh wenn ich den Lichtschalter und den Rückwärtsgang
>finde - das Problem hatte ich mal bei einem Clio in Griechenland, der
>vorwärts eingeparkt zur Übernahme bereit stand. Vom Vermieter war an dem
>Morgen niemand da, und eine Anleitung lag nicht drin. Es hat lange
>gedauert, bis ich auf die komplett bescheuerte Variante gekommen bin, den
>Ring hochzuziehen mit dem die Ledermanschette am Knüppel befestigt ist (ja,
>das war der Rückwärtsgang).
Als Clio-erprobter Autofahrer habe ich dafür mal bei einem
Mercedes-Leihwagen eine ganze Weile (und die glücklicherweise
vorhandene Anleitung) gebraucht, bis ich kapiert habe, daß man den
Rückwärtsgang dort durch einen schwungvollen Linksruck des Knüppels
einlegt, was mir nicht minder bescheuert erschien.
Andreas
--
General Beringer: "Gentlemen, I wouldn't trust this overgrown pile of
microchips any further than I can throw it." ("WarGames")
> Als Clio-erprobter Autofahrer habe ich dafür mal bei einem
> Mercedes-Leihwagen eine ganze Weile (und die glücklicherweise
> vorhandene Anleitung) gebraucht, bis ich kapiert habe, daß man den
> Rückwärtsgang dort durch einen schwungvollen Linksruck des Knüppels
> einlegt, was mir nicht minder bescheuert erschien.
Als Fiesta-erprobter Fahrer bin ich immer wieder begeistert, wie logisch
die Positionierung des Rückwärtsganges ist, nämlich ganz rechts hinten.
:-)
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Unsere Vorsitzende und die Bundeskanzlerin kämpfen schon lange dafür,
daß die Bildung einen höheren Stellenwert bekommt." Ronald Pofalla,
Generalsekretär der CDU, zitiert nach Tagesschau vom 1.9.2008
Hans-Jürgen
> Frank Hucklenbroich wrote:
>> Tip fürs nächste Mal: ADAC rufen, die bekommen den Wagen beschädigungsfrei
>> mit einem Draht auf. Kostet nichts, wenn man Mitglied ist. BDDT.
>
> Manchmal. Ich war auch schon dabei, als der ADAC nach 2 Stunden
> angerückt (Meck-Pomm, weit weit draußen...) und nach einer halben Stunde
> Diagnose mit dem Tipp, den VW-Service anzurufen, wieder abgerückt ist.
> Die Kiste (IIRC Passat) war wohl so zu, dass sie ohne Beschädigung nicht
> zu öffnen war.
Okay, kommt dann wohl wirklich auf den Wagen an. Ich habe das mal mit einem
Ford Galaxy erlebt, da ist hinten drin (beim kurz abgestellten Wagen) die
Ladung verrutscht und hat einen Knopf seitlich im Kofferraum erwischt, mit
dem die Zentralverriegelung geschlossen wird (tolle Idee, da so einen Knopf
anzubringen). Schwups war der Wagen zu.
Der ADAC-Mensch hat dann einen Draht zwischen Scheibe und Gummi in die
Fahrertür gesteckt und hatte den Wagen in Sekundenschnelle auf.
Grüße,
Frank
> Frank Hucklenbroich schrieb am Wed, 3 Dec 2008:
>
>> [beim Mietwagen Rückwärtsgang finden] Es hat lange gedauert, bis
>> ich auf die komplett bescheuerte Variante gekommen bin, den Ring
>> hochzuziehen mit dem die Ledermanschette am Knüppel befestigt ist
>> (ja, das war der Rückwärtsgang).
>
> Einfach für de, der es einmal gesehen hat, schwierig für den, der es
> gar nicht kennt.
Eben. Ich habe erst mal die logischen Varianten probiert, also hinten
rechts. Vielleicht auch hinten links. Habe versucht den Knüppel dabei bzw.
vorher runterzudrücken und hochzuziehen. Diese Manschette schien so
unscheinbar, daß ich da gar nicht dran gedacht hatte (sah aus wie ein loser
Plastikring).
> Ich hatte ein ähnliches Problem, als ich zum ersten Mal einen Mercedes
> fahren sollte, der eine Fußfeststellbremse hatte. Wie zum Geier
> bekommt man die gelöst??? Bis ich die Erleuchtung bekam, dass das per
> Handhebel schräg unter dem Lenkrad gemacht wurde, hat es auch etwas
> gedauert...
Stimmt, das muß man einfach wissen. Haben aber nur die größeren Mercedes,
die A-Klasse hat eine ganz normale Handbremse mit Knopf.
Grüße,
Frank
> Frank Hucklenbroich wrote:
>
>> Selbst wenn - ist man dann verpflichtet, sich erst mal die 300 Seiten
>> durchzulesen (und die auch komplett zu verstehen), bevor man den
>> Zündschlüssel dreht?
>
> Soweit ich mich an meine Fahrschule erinnern kann ist man verpflichtet sich
> VOR dem losfahren mit den Bedienelementen des Autos vertraut zu machen.
> Wenn es also keine andere Möglichkeit gibt, dann würde ich sagen ja, man ist
> verpflichtet das Handbuch zu lesen. Ansonsten könnte ja jeder ohne Licht
> fahren und bei Nachfrage behaupten er wüsste nicht wo der Schalter ist.
Solche "lebenswichtigen" Bedienelemente wie Licht oder Scheibenwischer und
Hupe sollte man natürlich vorher kennen. Feinheiten wie die Bedienung des
Radios oder Macken der Zentralverriegelung zählen aber eigentlich nicht
dazu, denn mit Verkehrssicherheit haben die eigentlich nichts zu tun.
> Selbiges sollte für den Rckwärtsgang gelten. Wenn man z.B. schnell mal
> rückwärts fahren muß um Polizei/Feuerwehr/Krankenwagen durchzulassen, dann
> sollte man wissen wo dieser ist.
Logisch.
> Genau das sollte auch für eventuelle Schliesstechniken gelten.
> Ich erinnere mich an eine Person der das regelmässig mit ihrem Audi passiert
> ist. Schlüssel (war ein Transponder) in der Manteltasche. Bei Annäherung
> ans Auto gehen die Türen auf. Hintere Türe geöffnet, mantel reingeworfen,
> Türe zugemacht -> klick. Alles dicht.
>
> Bei einem Mietwagen würde ich aber einen Hinweis in Form eines Aufklebers
> o.ä gut sichtbar im inneren des Autos erwarten.
Genau das denke ich auch. Solche Transponder-Schlüssel sind nunmal nicht
jedermann geläufig, da sollten schon deutliche Hinweise angebracht sein.
Grüße,
Frank
Da gibt es andere Features. Mein Auto made in USA hat z.B. im Kofferraum
eine Notentriegelung, die im dunkeln leuchtet. Wenn Dich also ein Gangster
in den Kofferraum steckt, um Dich zu entführen, kannst Du mit der
Entriegelung den Kofferraum öffnen und fliehen :-)
Die Türen schließen aber zum Glück nicht von selbst ab.
Grüße,
Frank
>> Gegenfrage: War das Bordhandbuch im Fahrzeug?
>
> Selbst wenn - ist man dann verpflichtet, sich erst mal die 300 Seiten
> durchzulesen (und die auch komplett zu verstehen), bevor man den
> Zündschlüssel dreht?
Nein - nur soweit, wie das für das Führen des Kfz erforderlich ist.
Der Rest ist optional. Es kann eben nur zu Unannehmlichkeiten führen,
wenn man das nicht tut.
>> Oder hätte der Fahrer eine andere Möglichkeit gehabt, von dieser Eigenart
>> auf eine übliche Art und Weise zu erfahren?
>
> Da wäre imho ein deutlicher Hinweis (z.B. Aufkleber auf Armaturenbrett oder
> Schlüssel) angebracht gewesen.
Nachdem eine solche Schaltung in neueren Fahrzeugen jedenfalls nicht
unüblich, möglicherweise sogar üblich ist, gibt es dafür eigentlich
keinen Grund.
> So wie bei Mietwagen z.B. auch im Tankdeckel
> drinsteht, ob man Benzin oder Diesel tanken muß (auch hier könnte man ja
> auf den Eintrag in den Papieren oder das Handbuch verweisen).
Richtig, das könnte man.
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
> Naja, wenn man meinetwegen am Flughafen ein Auto übernimmt um es ins Hotel
> zu fahren dann hat man oft nicht wirklich Zeit, alle möglichen Mätzchen an
> dem Wagen mal durchzuprobieren, die da existieren könnten.
>
> Ich bin dann ja schon froh wenn ich den Lichtschalter und den Rückwärtsgang
> finde
Der Fahrer ist vor Antritt der Fahrt verpflichtet, sich mit den
wesentlichen Funktionen seines Kraftfahrzeugs vertraut zu machen,
schon deshalb, weil er es sonst nicht sicher führen kann.
Mit Funktionalitäten wie der automatischen Verriegelung muß er sich
dafür nicht zwingend vertraut machen, aber es geht dann zu seinen
Lasten, wenn er das nicht tut und sich so aussperrt. Dabei ist es
völlig egal, ob ihm das mit seinem eigenen Kfz passiert oder mit einem
Mietwagen; die Kosten hat er in jedem Fall zu tragen. Wer auch sonst?
> Wenn dem so gewesen wäre, dann hätte der OP sein Versäumnis nicht zu
> bezahlen gehabt
Wie kommst du darauf?
Im OP steht nichts davon, daß das bei der Rückgabestation passiert ist.
Im Gegenteil die Erwähnung, daß ein paar Sachen in den Wagen gelegt
wurden lässt eher auf das Gegenteil schliessen.
Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch
Der Sinn meiner Frage war nicht, das Lesen des Handbuches zu Rechtfertigen,
sondern festzustellen, ob es überhaupt für den Fahrer möglich gewesen wäre,
sich die sinnvollen Informationen rechtzeitig anzueignen.
Ein fehlendes Handbuch würde ich als starkes Argument bei den Gesprächen mit
der Mietwagenfirma ansehen.
Gruß, Ralf.
Logisch, ja ja - ich habe mal mit einer Ente ein Garagentor gerammt,
da die eigentlich ganz praktische Krückstockschaltung die Logik
hatte, dass der Rückwärtsgang links vorne, der erste Gang aber
links hinten lag.
Französische Logik:
ich will nach vorne, also ziehe ich nach hinten;
ich will nach hinten, also drücke ich nach vorne.
Hat mich einen ganzen Tag Ausbeulen gekostet, und das
Tor sah auch nachher nicht mehr wirklich gut aus ...
/Walter
> Solche "lebenswichtigen" Bedienelemente wie Licht oder Scheibenwischer und
> Hupe sollte man natürlich vorher kennen. Feinheiten wie die Bedienung des
> Radios oder Macken der Zentralverriegelung zählen aber eigentlich nicht
> dazu, denn mit Verkehrssicherheit haben die eigentlich nichts zu tun.
Da das korrekte abstellen eines Fahrzeuges auch zu den "lebenswichtigen"
Dingen beim Autofahren gehört denke ich das man auch diese Funktionen genau
kennen sollte. Wenn das Auto nämlich am Ende nicht abgeschlossen geparkt
wird könnten z.B. Kinder Unfug treiben.
AFAIK macht die Polizei das Auto auch einfach zu wenn sie ein nicht
abgeschlossenes geparktes Auto bemerkt um Missbrauch zu verhindern. (keine
Ahnung ob das wirklich stimmt oder ob es eine urbane legende ist)
Allerdings scheint das ABschliessen des Fahrzeugs ja problemlos geklappt zu
haben :-)
Magnus
> Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> wrote:
>> Wenn dem so gewesen wäre, dann hätte der OP sein Versäumnis nicht zu
>> bezahlen gehabt
>
> Wie kommst du darauf?
Weil er dann genauso gehandelt hätte, wie die Mietwagenfirma das
gewünscht hat.
> Im OP steht nichts davon, daß das bei der Rückgabestation passiert
> ist.
Ja, eben!
MfG
Rupert
Tach,
> mich würden Eure Meinungen zu folgendem Problem interessieren:
gern.
> Ein Mietwagen wird mit der Schlüsselfernbedienung geöffnet, der
> Schlüssel und einige andere Dinge ins Auto gelegt. Die Türen werden
> von aussen geschlossen und das Auto verriegelt sich von selbst
> (Eigentlich müsste man wohl dazu mit der Fernbedienung aktiv werden).
> Ein Mitarbeiter der Mietwagenfirma muss vorbeikommen, um den Wagen
> wieder zu öffnen. Die Firma unterstellt dem Kunden Selbstverschulden.
Richtig.
> Der Kunde wurde vorher nicht auf diese Eigenart des Fahrzeugs
> hingewiesen.
Hat der Kunde gefragt, ob es bestimmte Eigenheit des Wagens gibt? Hat
der Kunde das Handbuch durchgelesen und sich mit dem Wagen vertraut
gemacht, wie in der Fahrschule gelernt?
> Die Mietwagenfirma berechnet dem Kunden für diese Dienstleistung Geld,
> erwähnt dies dem Kunden gegenüber aber nicht und bucht den Betrag
> einfach von der Kreditkarte ab.
OK, weniger gut. Hier sollte eine entsprechende
Dienstleistungsrechnung ausgestellt werden.
> Darf der Kunde diese Buchung zurückbuchen lassen?
Wieso?
> Ist der nicht zugängliche Schlüssel im Auto Selbstverschulden des
> Kunden?
Ja. Ich würde das sogar als grobe Fahrlässigkeit bezeichnen. Zum einen
ist _jeder_ Autofahrer verpflichtet, _bevor_ er losfährt, sich erst
einmal mit dem Wagen vertarut zu machen. In einer brenzligen Situation
(Notarzt will duchfahren, viel Verkehr an einer Kreuzung) ist nicht
die Zeit, um sich erstmal zu schauen, wie lege ich den Rückwärtsgang
ein oder wie funktioniert der Blinker. Das macht man vorher. Aus
eigener Erfahrung weiß ich, daß die Mitarbeiter der Mietunternehmen da
äußerst freundlich und auskunftsbereit sind, _wenn man sie fragt_.
Die heutigen Autos sind nun einmal komplizierter und "mitdenkender"
als früher. *grins* Ich kann mich noch gut erinnern an meinen ersten C-
Klasse, wo ich die Handbremse nicht gefunden habe und allen ernstes
nachfragen mußte, wo die ist ;-)))))
Mein Auto verhält sich genauso. Etwa einmal pro Monat, manchmal auch
häufiger, habe ich irgendeinen Mietwagen dienstlich oder Firmenwagen
und praktisch alle verhalten sich genauso: nach einem bestimmten
Zeitintervall wird das Auto automatisch geschlossen. Ich wage sogar zu
behaupten, daß das mittlerweile Standard ist. Wenn mich die
Mietwagenfirma da jedesmal darauf hinweisen sollte, würde ich mich
glatt beschwerden, warum ich auf etwas solch allgemein übliches noch
extra hingewiesen werden soll.
Wieso ich aber sogar grobe Fahrlässigkeit behauptet habe, liegt
woanders: ein Schlüssel im Auto liegen zu lassen ist eine richtige
Einladung für einen Autodieb. Auch wenn die Anzahl der Diebstähle
(subjektiv) abgenommen hat, handelt es sich immer noch um ein nicht
seltenes Verbrechen. Man könnte natürlich sagen, man wäre nur um das
Auto gegangen, aber ein gewiefter Dieb kriegt es schnell hin, jemanden
abzulenken oder man läuft nur kurz noch was klären und das Auto ist
weg. Schlüssel im Auto zu lassen ist praktisch genauso
unverantwortlich, wie eine PIN auf der EC-Karte.
Grüße
Daniel
> Wieso ich aber sogar grobe Fahrlässigkeit behauptet habe, liegt
> woanders: ein Schlüssel im Auto liegen zu lassen ist eine richtige
> Einladung für einen Autodieb. Auch wenn die Anzahl der Diebstähle
> (subjektiv) abgenommen hat, handelt es sich immer noch um ein nicht
> seltenes Verbrechen. Man könnte natürlich sagen, man wäre nur um das
> Auto gegangen, aber ein gewiefter Dieb kriegt es schnell hin, jemanden
> abzulenken oder man läuft nur kurz noch was klären und das Auto ist
> weg. Schlüssel im Auto zu lassen ist praktisch genauso
> unverantwortlich, wie eine PIN auf der EC-Karte.
Lustig wird es wenn man im Auto unterwegs ist und sich dann *allen
Ernstes* fragt wo denn eigentlich der Autoschlüssel ist - Keyless Go
macht es möglich :)
Aber so ein dramatisches Fehlverhalten finde ich das gar nicht.
Autoschlüssel in der Jackentasche und Jacke im Auto passiert regelmäßig.
-lk-
Der Autovermieter ist der Informationspflicht nicht nachgekommen.
Im besonderen wenn auch kein Handbuch im Handschuhfach lag (wie ich es
bei Mietwagen schon häufigst erlebt habe)
>
>> Der Kunde wurde vorher nicht auf diese Eigenart des Fahrzeugs
>> hingewiesen.
>
> Hat der Kunde gefragt, ob es bestimmte Eigenheit des Wagens gibt?
Sorry, solche Phrasen sind Quark. Bei einem seriösen wird man gefragt ob
man das Modell kennt. Verneint man diese Frage, dann wird der Wagen
erklärt. So war es zumindest bislang immer bei den von mir genutzten
Mietwagenunternehmen.
> Hat
> der Kunde das Handbuch durchgelesen und sich mit dem Wagen vertraut
> gemacht, wie in der Fahrschule gelernt?
Wer bitte liest das gesamte Handbuch? Wohl niemand. Man macht sich mit
den wichtigen Elementen vertraut (Spiegel, Blinker, Lichtanlage,
Scheibenwischer, Bremse, Schaltung/Automatik, Zündung, Radio und
Sitzeinstellung (hoffe habe nichts vergessen))
>
>> Die Mietwagenfirma berechnet dem Kunden für diese Dienstleistung Geld,
>> erwähnt dies dem Kunden gegenüber aber nicht und bucht den Betrag
>> einfach von der Kreditkarte ab.
>
> OK, weniger gut. Hier sollte eine entsprechende
> Dienstleistungsrechnung ausgestellt werden.
>
Freundlich formuliert ist das eine Frechheit. Eine Kreditkarte ist
schließlich kein Selbstbedienungsladen. Auch wenn im besonderen
Autovermieter das gern so sehen. Im Ausland versuchen die auch
regelmäßig einen über den berühmten Tisch zu ziehen. Standard ist die
Benzinabzocke. Ich lasse mir bei der Rückgabe grundsätzlich das Fahrzeug
persönlich abnehmen (min. Tankanzeige, Schadensfreiheit, Kilometerstand)
und bestätigen (!). Genauso prüfe ich das bei Übernahme. Lästig und
nervig. Aber seitdem habe ich keinen Ärger mehr gehabt.
>> Darf der Kunde diese Buchung zurückbuchen lassen?
>
> Wieso?
Das sollte so sein - leider ist das Problem, dass die Vermieter sich
einen pauschalen Jagdschein holen.
>
>> Ist der nicht zugängliche Schlüssel im Auto Selbstverschulden des
>> Kunden?
>
> Ja. Ich würde das sogar als grobe Fahrlässigkeit bezeichnen.
Im maximum kann man sich auf leicht Fahrlässigkeit einigen.
> Zum einen
> ist _jeder_ Autofahrer verpflichtet, _bevor_ er losfährt, sich erst
> einmal mit dem Wagen vertarut zu machen.
Sicher. Mit den für den Fahrbetrieb notwendigen Funktionen. Wie man die
Rücksitzbank umklappt ist dabei nicht wichtig.
> In einer brenzligen Situation
> (Notarzt will duchfahren, viel Verkehr an einer Kreuzung) ist nicht
> die Zeit, um sich erstmal zu schauen, wie lege ich den Rückwärtsgang
> ein oder wie funktioniert der Blinker. Das macht man vorher. Aus
> eigener Erfahrung weiß ich, daß die Mitarbeiter der Mietunternehmen da
> äußerst freundlich und auskunftsbereit sind, _wenn man sie fragt_.
Die von Dir auf geführten Funktionen sind eine völlig andere Dimension.
Das vom OP geschilderte Feature gehört nicht zu den Dingen die man
erwarten kann.
> Die heutigen Autos sind nun einmal komplizierter und "mitdenkender"
> als früher.
Ja, ein einigen Stellen denken die viel zu weit. *ich will meine alte
Handbremse zurückhaben*
>
> Mein Auto verhält sich genauso. Etwa einmal pro Monat, manchmal auch
> häufiger, habe ich irgendeinen Mietwagen dienstlich oder Firmenwagen
> und praktisch alle verhalten sich genauso: nach einem bestimmten
> Zeitintervall wird das Auto automatisch geschlossen.
Die Funktion kenne ich anders: Das Auto wird automatisch abgeschlossen
wenn nicht *nach X Sekunden* eine Tür/Kofferraumklappe geöffnet wird.
Wird eine Tür geöffnet, so wird die Automatik außer Kraft gesetzt.
Öffnet man die Fahrertür und drückt auf schließen, so passiert nichts.
Schließt man die Fahrertür so passiert auch nichts. Auch nicht nach 5
Minuten. Öffnet man eine andere Tür, drückt auf schließen und schließt
dann die Tür, dann wird verriegelt.
> Ich wage sogar zu
> behaupten, daß das mittlerweile Standard ist.
Dann hat mein VW Passat aktuelles Modell diesen Standard nicht. Auch von
anderen Fahrzeugen kenne ich nur das oben von mir geschilderte
Verhalten. Ein gnadenloses Abschließen des Fahrzeuges halte ich für eine
erhebliche Gefahrenquelle und grob Fahrlässig vom Hersteller. Beispiel:
Ich lasse meine ältere Mutter im Auto und gehe kurz etwas besorgen. Nach
1 Minute wird der Wagen verriegelt...
Ich WILL mein Auto in der Garage nicht abschließen. Wie will ich das
denn verhindern das abgeschlossen wird.
> Wenn mich die
> Mietwagenfirma da jedesmal darauf hinweisen sollte, würde ich mich
> glatt beschwerden, warum ich auf etwas solch allgemein übliches noch
> extra hingewiesen werden soll.
>
Nein, die Fragestellung der mir bekannten Mietwagenunternehmen ist
sinngemäß: Kennen Sie das Modell?
> Wieso ich aber sogar grobe Fahrlässigkeit behauptet habe, liegt
> woanders: ein Schlüssel im Auto liegen zu lassen ist eine richtige
> Einladung für einen Autodieb.
Ja, der fällt in der Jackentasche im Kofferraum richtig auf ;)
> Auch wenn die Anzahl der Diebstähle
> (subjektiv) abgenommen hat, handelt es sich immer noch um ein nicht
> seltenes Verbrechen. Man könnte natürlich sagen, man wäre nur um das
> Auto gegangen, aber ein gewiefter Dieb kriegt es schnell hin, jemanden
> abzulenken oder man läuft nur kurz noch was klären und das Auto ist
> weg. Schlüssel im Auto zu lassen ist praktisch genauso
> unverantwortlich, wie eine PIN auf der EC-Karte.
>
Das hat der OP hier aber wirklich nicht freiwillig getan. Das Auto hat
Ihn einfach selbstständig ausgesperrt. Schon irgendwie eine andere
Situation.
Hans-Jürgen
> Weil er dann genauso gehandelt hätte, wie die Mietwagenfirma das
> gewünscht hat.
Die Mietwagenfirmen wollen, daß die Wagen auf den ihnen gehörenden
Parkplätzen abgestellt werden und nicht irgendwo anders im Land.
> Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> wrote:
>> Weil er dann genauso gehandelt hätte, wie die Mietwagenfirma das
>> gewünscht hat.
>
> Die Mietwagenfirmen wollen, daß die Wagen auf den ihnen gehörenden
> Parkplätzen abgestellt werden und nicht irgendwo anders im Land.
Ich verstehe dein Problem nicht. Natürlich will die Mietwagenfirma das.
Genau das habe ich ja auch geschrieben
MfG
Rupert
> Ich verstehe dein Problem nicht. Natürlich will die Mietwagenfirma das.
> Genau das habe ich ja auch geschrieben
Der OP aber nicht, dem ist das Mißgeschick ja nicht bei der Rückgabe
passiert sondern während der Nutzung.
> Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> wrote:
>> Ich verstehe dein Problem nicht. Natürlich will die Mietwagenfirma
>> das. Genau das habe ich ja auch geschrieben
>
> Der OP aber nicht, dem ist das Mißgeschick ja nicht bei der Rückgabe
> passiert sondern während der Nutzung.
Um den OP ging es hierbei nicht
MfG
Rupert
Message-ID: <2hbj06-...@gw.haselbeck-net.de>
"Wenn dem so gewesen wäre, dann hätte der OP sein Versäumnis nicht zu
bezahlen gehabt"
Also MIR ging es bei der Antwort auf dein Posting um den OP, wenn du
mittendrin das Thema wechselst, dann solltest du das auch mitteilen.
[...]
> Man kann nur Lastschriften zur?ckbuchen lassen. Strittige
> Kreditkartenbetr?ge kann man zumindest bei Amex monieren. Dann
Das ist so falsch. Auch (moeglicherweise) unberechtigte Kreditkarten-
buchungen kann man zurueckgeben.
> ?berpr?ft Amex inwieweit die Buchung berechtigt war oder nicht.
Kicher... wie soll das denn gehen? Kommt Amex etwa vorbei, und prueft,
ob die Bestellung, die zu der Belastung gefuehrt hat, etwa korrekt
ist? ;-) Aber doch nicht Amex... die haben ja nichtmal anstaendige
Abrechnungen fuer die angeschlossenen Haendler, die der Haendler
dann auch lesen kann...
> Aber in Wirklichkeit musst Du Dich mit der Mietwagenfirma zanken.
Das ist natuerlich richtig, denn die sind dein Vertragspartner.
> Weise die darauf hin dass sie Dir unberechtigt Geld berechnet haben
> und dass Du gerne eine Rechnung f?r den ?ber die Miete herausgehenden
> Betrag h?ttest. Im ?brigen: Wieso behaupten sie, dass Du den
Die Rechnung wird man ihm sofort ausstellen, dazu ist die Mietwagen-
firma schliesslich verpflichtet, ob sie allerdings dir die (moeglicher-
weise) unberechtigte Buchung wieder erstatten, ist eine andere Frage.
--
Best Regards Jens 8-) (mailto:jgla...@gmx.de) Real Racing-Fan? Visit
my Champcar-Fanpage (real racing ;-) www.jensglaeser.de | This Adress is
valid, but it will be very rarely looked at. For Answers please write to
jglaeser @ snafu . de Adressfakers ("nospam" etc.) will be filtered.
>Frank Hucklenbroich wrote:
>
>> [Rückwärtsgang]
>> Es hat lange gedauert, bis ich auf die komplett bescheuerte Variante
>> gekommen bin, den Ring hochzuziehen mit dem die Ledermanschette am Knüppel
>> befestigt ist (ja, das war der Rückwärtsgang).
>
>hatte ich das gleiche Problem. Ich kannte diese Art des Rückwärtsganges
>auch nicht ...
bei mir war es genau andersrum - ich kannte den Ring, aber dass man
bei einem anderen Auto derselben Marke den ganzen Schalthebel
hochziehen musste, war mir fremd ...
Gruß,
INge
> Naja, wenn ich mir ansehe, wie _mir_ bisher meistens das Auto übergeben
> wurde, sehe ich da eher ein Verschulden des Vermieters.
Es gehört nicht zu dessen Pflichten, dem Mieter die Bedienung des
Fahrzeugs zu erläutern - jedenfalls nicht, nachdem er dessen
Fahrerlaubnis geprüft hat. Daß der Mieter grundsätzlich befähigt ist,
ein Kraftfahrzeug zu führen, weißt er durch die Fahrerlaubnis nach.
Die Bedienung des spezifischen Kraftfahrzeugs kann er der
Betriebsanleitung entnehmen.
> Meist hab ich
> unterschrieben, den Schlüssel in die Hand gedrückt bekommen, und mir wurde
> gesagt, wo der Wagen in etwa steht (da draußen rechts die Straße runter).
> Da wurde _gar_nichts_ erklärt.
Wozu auch? Ich nehme an, Du kannst lesen.
> Und wie bereits an anderer Stelle gesagt,
> macht man sich selber dann mit den zum Fahren nötigen Funktionalitäten
> vertraut. Aber um auf die Idee zu kommen, daß sich das Auto selbst
> verriegeln könnte, muß man so eine Funktion einfach erstmal _kennen_.
Oder sich sicherheitshalber informieren, ja. Eine solche
Funktionalität ist kein exotischer Sonderfall, den man sich schlicht
nicht vorstellen kann und mit dem man daher auch nicht rechnen muß,
sondern eine weit verbreitete Funktionalität zumindest neuerer
Fahrzeuge. Dazu kommt, daß es grundsätzlich zumindest nicht ratsam
ist, den Fahrzeugschlüssel im Fahrzeug zu verwahren, wenn man sich
selbst nicht in diesem aufhält.
> Und man ist verpflichtet, wenn man sich einen Wagen mietet, immer darüber
> informiert zu sein, auf welchem Stand die aktuellen Spielereien der
> Autoindustrie gerade sind?
Das nicht, aber du mußt dich vor Fahrtantritt mit dem Wagen vertraut
machen. Dazu gehört auch, daß man schaut ob er eine Zentralverriegelung
hat und wie die funktioniert.
> Doch, für mich ist das durchaus ein exotischer Sonderfall. Ich bin immer so
> kleine Schuhkartons gefahren, mein letztes eigenes Auto hatte ich vor über
> 10 Jahren, als elektrische Fensterheber noch ein Ausstattungsmerkmal von
> Autos gehobener Klasse waren und nicht standardmäßig verbaut wurden. Und
> ich verfolge definitiv nicht alle Neuerungen, die es auf diesem Sektor so
> gibt.
Dann weißt Du ja, daß Du Dich besonders ausführlich mit der Bedienung
des Dir unbekannten Fahrzeugs beschäftigen solltest.
> Ich käme gar nicht auf die Idee, daß so etwas passieren könnte, und
> ich kann mir gut vorstellen, daß mir das gleiche hätte passieren können wie
> dem OP.
Je nun, dann kostet's halt Geld.
> Muß man sämtliche Neuerungen auf dem Automarkt verfolgen, bloß, weil man
> sich ab und zu mal ein Auto mietet?
Nein, natürlich nicht. Ein Verfolgen des Automarkts ist dafür
keinesfalls notwendig. Es reicht, vor der Abfahrt aufmerksam die
Bedienungsanleitung zu studieren. Und auch das muß man nicht tun; wenn
man es unterläßt, muß man nur ggf. die Kosten tragen, die sich aus
einer Fehlbedienung ergeben.
>Eine solche
> Funktionalität ist kein exotischer Sonderfall, den man sich schlicht
> nicht vorstellen kann und mit dem man daher auch nicht rechnen muß,
Doch, natürlich ist sie das. Mit einem Auto, das sich selbsttätig
verriegelt, muss und kann der normale Mieter nun wirklich nicht
rechnen. Ich würde so etwas für einen Mangel halten.
> sondern eine weit verbreitete Funktionalität zumindest neuerer
> Fahrzeuge.
Nein, ist es nicht. Ich kenne keinen Hersteller, der so etwas macht.
Kannst du ein einziges Modell nennen?
>Dazu kommt, daß es grundsätzlich zumindest nicht ratsam
> ist, den Fahrzeugschlüssel im Fahrzeug zu verwahren, wenn man sich
> selbst nicht in diesem aufhält.
Ack. Aber selbsttätiges Verriegeln wäre trotzdem ein dermassen
absurdes Feature, dass der Mieter explizit darauf hingewiesen werden
müsste.
Gruß
Thomas
> Wenn man aber länger kein "modernes Auto" mehr gefahren ist, woher
> soll man das dann wissen? Ich fahre des öfteren mal Autos von Freunden
> und auch kleinere Mietwagen. Eine solche Funktion ist mir bisher noch
> nicht untergekommen bzw. ich hätte es vermutlich gar nicht gemerkt, da
> ich den Wagen vorher abgeschlossen hätte. Also woher weiß man sowas,
> wenn man nicht regelmäßig "Auto-Bild" o.ä. liest?
Man muß das ja nicht unbedingt wissen. Man sollte sich dann aber auch
nicht beklagen, wenn man Hilfe braucht, um das Fahrzeug wieder auf zu
kriegen und man sollte vor allem dann auch nicht auf die zwar
verbreitete, nichtsdestoweniger aber doch etwas seltsame Idee kommen,
es müsse stets ein Anderer am eigenen Mißgeschick die Schuld (und
dessen Kosten) tragen
MfG
Rupert
Mir hat bisher auch weder bei Sixt noch bei anderen Vermietern jemand
das jeweilige Auto erklärt.
> Die gehen davon aus, daß jeder Kunde Autofreak ist. Dabei würden die
> einen Haflinger vermutlich auch nicht auf einen Blick erkennen...
Ich schon, das war doch ein kleiner Geländewagen von Steyr-Puch
(entfernter Verwandter des Unimog). ;-)
>> Wer bitte liest das gesamte Handbuch? Wohl niemand. Man macht sich
>> mit den wichtigen Elementen vertraut (Spiegel, Blinker,
>> Lichtanlage, Scheibenwischer, Bremse, Schaltung/Automatik, Zündung,
>> Radio und Sitzeinstellung (hoffe habe nichts vergessen))
>
> ACK.
Zumindest in dem Mietwagen, den ich in den USA hatte, gab es keine
Bedienungsanleitung.
Gruß
Norbert